Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Arbeitsrecht und Sozialrecht

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1 Informationen für Bewerberinnen und Bewerber um die Professur Arbeitsrecht und Sozialrecht Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR

2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DER BEREICH ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT 4 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE STELLE ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT 4 1. Anforderungen in der Forschung Anforderungen in der Lehre Weitere Anforderungen Gewichtung Bewerbungsunterlagen Auskünfte... 7 V. GESETZLICHER RAHMEN 7 1. Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation... 8 VI. GEHALT 8 Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 2

3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der Natur- und Technischen Wissenschaften und der Humanmedizin. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als in Wirtschaft und Forschung anerkannte Institution national sowie international etabliert. Sie entstand aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studien- und Forschungsrichtungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der vier Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Medizinische Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 3

4 II. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Die Rechtswissenschaftliche Fakultät umfasst 21 Institute. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht der Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht Weiters bestehen die Aufbauschwerpunkte Steuerrecht Umwelt- und Technikrecht Wirtschaftsrecht Recht der Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit Ebenso ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Gender Studies beteiligt. Die rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen (WS 2013/14) Belegte Studien im ersten Semester Summe belegter Studien Rechtswissenschaften (Diplomstudium) Wirtschaftsrecht (Bachelorstudium) Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen (Masterstudium) Steuerwissenschaften (Masterstudium) Rechtswissenschaften (Doktoratsstudium) III. Der Bereich Arbeitsrecht und Sozialrecht Die Fächer Arbeitsrecht und Sozialrecht werden insb im Rahmen des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht und durch das Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht betreut. Entsprechend dem Entwicklungsplan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist eine qualitativ hochwertige Grundlagenforschung notwendige Voraussetzung für den Exzellenz- und die Aufbauschwerpunkte der Fakultät. Insb der Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht mit fachübergreifendem Ansatz macht auch die Kooperation der Grundlagenfächer über die Fachgrenzen hinaus erforderlich. IV. Anforderungen an die Stelle Arbeitsrecht und Sozialrecht Mit der ausgeschriebenen Stelle am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht soll gesichert werden, dass die bisherige Exzellenz im Arbeitsrecht und Sozialrecht auch im Bereich der führenden arbeits- und sozialrechtlichen Publikationen beibehalten werden kann, andererseits muss auch der bisherige Kontakt zur arbeits- und sozial- Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 4

5 rechtlichen Praxis (Interessenvertretungen, Justiz und Anwaltschaft) weiterhin gewährleistet sein. 1. Anforderungen in der Forschung Erwartet wird die Vertretung des österreichischen Arbeitsrechts und Sozialrechts in Forschung und Lehre in allen seinen Teilgebieten, insb auf hohem Niveau stehende Forschung. Bewerberinnen und Bewerber sollten bereit sein, sich mit System- und Methodenfragen auseinanderzusetzen und sich Fragen an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialrecht und benachbarten Rechtsgebieten zu widmen. Damit soll insb der Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht gestärkt werden. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insb folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation aus den Fächern Arbeitsrecht und Sozialrecht oder entsprechend hohe wissenschaftliche Qualifikation ( 97 Abs. 2 UG 2002) (Beilage eines Nachweises) 2. Qualität und Quantität der Publikationen (Beilage der Publikationsliste sowie fünf der wesentlichsten Publikationen) 3. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit (Beilage einer Vortragsliste gegliedert nach Invited speaker, referierte Tagungen und sonstige Vorträge) 4. Erfahrung an in- und allenfalls ausländischen Universitäten und Forschungseinrichtungen, Einbindung in die nationale und allenfalls internationale Forschungsszene (Institution, Art der Tätigkeit, Dauer) 5. Bezug zur juristischen Praxis 2. Anforderungen in der Lehre Erwartet wird in Abstimmung mit den Lehrenden in den Fächern Arbeitsrecht und Sozialrecht die Teilnahme an der Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Rahmen des Präsenzstudiums und bei Bedarf auch des Multimediadiplomstudiums in der Art des bisherigen Lehrstuhlinhabers, an der Ausbildung in der Studienrichtung Wirtschaftsrecht und im Masterstudium Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen sowie an Weiterbildungsaktivitäten der Universität. Entsprechende didaktische Qualifikation wird vorausgesetzt. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insb folgende Kriterien herangezogen: 1. Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich des Arbeitsrechts und Sozialrechts (Liste bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen). 2. Ausarbeitung von Unterlagen und Lehrbehelfen im Zusammenhang mit bereits abgehaltenen Lehrveranstaltungen und/oder Ausbildungen und Weiterbildungen (Vorlage von maximal 3 Unterlagen/Lehrbehelfen, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden). Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 5

6 3. Erfahrung in der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten (z.b. Diplomarbeiten, Dissertationen; Beilage einer Liste der Arbeiten Name, Thema, Jahr). 4. Evaluierungsergebnisse im Bereich der Lehre (Beilage von Nachweisen). 5. Lehrtätigkeiten an in- und allenfalls ausländischen Universitäten sowie sonstigen Einrichtungen des tertiären Bildungssektors (Beilage einer Liste mit Angaben zu: Institution, Bezeichnung der Lehrveranstaltungen, Umfang und Dauer der Tätigkeit). 3. Weitere Anforderungen Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden ein Berufungsvortrag zum österreichischen Arbeitsrecht oder Sozialrecht und ein didaktischer Vortrag zum österreichischen Arbeitsrecht oder Sozialrecht erwartet. Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden im Sinne des Frauenförderungsplanes ( 36 Abs 4) ( wo dies fachlich möglich und geboten erscheint auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies erwartet. Analog wird im Sinne von 36 Abs 5 des Frauenförderplanes im Hinblick auf die Führung einer Universitätseinrichtung eine Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming als relevantes Auswahlkriterium festgelegt. Um die fachlich wie menschlich erfolgreiche Führung der Organisationseinheit zu gewährleisten, wird neben den inhaltlichen Schlüsselqualifikationen besonderer Wert auf den Aspekt der sozialen Kompetenz gelegt. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Erfahrung in Leitung von Organisationseinheiten (Liste der bisherigen Leitungsfunktionen, Dauer, übergeordnete Organisationseinheit, Institution, Personalzahlen). 2. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten (Liste entsprechender Nachweise). 4. Gewichtung Eine Gewichtung der erwarteten Tätigkeit kann mit ca. 50% Forschung, 40% Lehre und 10% Verwaltung angenommen werden. 5. Bewerbungsunterlagen Bewerberinnen und Bewerber auf die Professur Arbeitsrecht und Sozialrecht werden gebeten, die Bewerbungsunterlagen (inkl. Formblatt) in elektronischer Form an bewerbung@jku.at zu senden. Falls die Übersendung der Anlagen in elektronischer Form nicht möglich ist, sind diese in fünffacher Ausfertigung derart zu übersenden, dass diese längstens innerhalb einer Nachfrist von einer Woche nach Ende der Bewerbungsfrist beim Rektor einlangen. Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 6

7 Allgemeines 1. Motivationsschreiben 2. Tabellarischer Lebenslauf 3. Zeugnisse (z.b. Doktorat, Habilitation) 4. Formblatt Forschung Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/1, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. Lehre Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/2, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. Sonstiges Siehe geforderte Beilagen unter Punkt IV/3, die zur Beurteilung der Qualifikation herangezogen werden. 6. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Herr Dekan Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas zur Verfügung: +43 (732) , und für Fragen des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften Herr Univ.-Prof. Dr. Mag. Andreas Riedler +43 (732) , V. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtli- Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 7

8 chen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz. 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Angestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Angestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von 4.530,- (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für UniversitätsprofessorInnen vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt seit % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. VI. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für UniversitätslehrerInnen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien - etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen - befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten festgelegt und beträgt ,20 brutto pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Stelle der Professur Arbeits- und Sozialrecht ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Mehrzahlung) ,- bis ,-. Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 8

9 Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. Professur für Arbeitsrecht und Sozialrecht Seite 9

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