Informationen für Bewerber/innen um die Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance

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1 Informationen für Bewerber/innen um die Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Johannes Kepler Universität Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz, Österreich, DVR

2 I. DIE JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ (ÖSTERREICH) 3 II. DIE RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT 4 III. DER BEREICH STRAFRECHT 4 IV. ANFORDERUNGEN AN DIE STELLE PRAXIS DES WIRTSCHAFTSSTRAFRECHTS UND COMPLIANCE 5 1. Forschung Lehre Weitere Anforderungen Bewerbungsunterlagen Auskünfte... 7 V. AUSSTATTUNG 7 1. Personalausstattung Räumliche Ausstattung Dotierung... 7 VI. GESETZLICHER RAHMEN 7 1. Anstellungsverhältnis Pensionsrechtliche Situation... 8 VII. GEHALT 9 Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 2

3 I. Die Johannes Kepler Universität Linz (Österreich) Die Johannes Kepler Universität Linz (JKU Linz, ist eine junge europäische Universität mit spezifischen Schwerpunkten im Bereich der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften sowie der Natur- und Technischen Wissenschaften. Sie hat sich in den vier Jahrzehnten ihres Bestehens durch ihre vielfältige Forschungs- und Lehrleistung als in Wirtschaft und Forschung anerkannte Institution national sowie international etabliert. Sie entstand aus einer speziellen Kombination von Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und technisch-naturwissenschaftlichen Studien- und Forschungsrichtungen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine enge Nähe zu Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen ihre Grundausrichtung. Getragen vom Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre erbringt die JKU Linz in diesen Disziplinen durch Kreation und Transfer von Wissen Dienstleistungen mit hohem Nutzen für Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Ihre Kernzielgruppen sind Studierende, die Scientific Community sowie Organisationen des privaten und öffentlichen Lebens. Als die größte Forschungs- und Lehrinstitution in Oberösterreich, und somit als ein Zentrum für Wissenstransfer, trägt die Universität zum Erhalt und zur Entwicklung der dynamischen Wirtschaftsregion Oberösterreich bei. Sie nimmt an Kompetenzzentren teil und entwickelt Spin-Off-Programme, die Firmenneugründungen unterstützen. Die JKU hat in ihrem Leitbild und Strategiekonzept die Grundlinien ihrer künftigen Entwicklung festgelegt. Eine ihrer Besonderheiten liegt in der Zusammenfassung der drei Fakultäten Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät auf einem m² großen Campusgelände im Norden der Stadt Linz. Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 3

4 II. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät Die Rechtswissenschaftliche Fakultät umfasst 21 Institute. An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht der Exzellenzschwerpunkt Unternehmensrecht Weiters bestehen die Aufbauschwerpunkte Steuerrecht Umwelt- und Technikrecht Wirtschaftsrecht Recht der Daseinsvorsorge und sozialen Sicherheit Ebenso ist die Rechtswissenschaftliche Fakultät am bereichsübergreifenden Exzellenzschwerpunkt Gender Studies beteiligt. Die rechtswissenschaftlichen Studienrichtungen garantieren eine praxisorientierte, moderne Ausbildung in: Studienrichtungen Anzahl Erstsemestrige Studierende Summe belegter Studien Bachelorstudium Wirtschaftsrecht Individuelles Diplomstudium - 2 Rechtswissenschaften Doktoratstudium der Rechtswissenschaften (alt) Doktoratstudium der Rechtswissenschaften (neu) Masterstudium Recht und Technik Stand: WS 2010/11 III. Der Bereich Strafrecht Das Fach Strafrecht wird an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät durch das Institut für Strafrechtswissenschaften vertreten, dem die ausgeschriebene Stelle zugeordnet ist. Zu den Aufgabengebieten des Faches Strafrecht zählen entsprechend der Forschungstradition des Instituts sowie der Verpflichtung zur Lehre auf Grund der einschlägigen Studienpläne (Diplomstudium der Rechtswissenschaften, Bachelorstudium Wirtschaftsrecht, Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen, Diplomstudium Soziologie) das materielle Strafrecht, das Strafprozess- und Sanktionenrecht, das Wirtschafts-, Technik- und Umweltstrafrecht sowie die Kriminologie. Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 4

5 IV. Anforderungen an die Stelle Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance 1. Forschung Erwartet wird auf hohem Niveau stehende Forschung in den Bereichen des Strafund Strafprozessrechts, schwerpunktmäßig im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Zur Compliance als Überbegriff für die Einhaltung von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Wirtschaftslebens, der zurzeit eine immer stärkere Bedeutung zukommt, wird darüber hinaus eine hervorragende Verankerung in der Praxis erwartet, um den Kontakt zu Unternehmen auf eine gute Basis stellen und letztlich auch Drittmittel aus diesem Bereich lukrieren zu können. Darüber hinaus soll auch ein guter Kontakt zu den (nationalen und internationalen) strafrechtsanwendenden Institutionen bestehen, um auch hier durch Kooperationsprojekte die Erforschung der Rechtsanwendung voranzutreiben. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Habilitation aus dem Fach Strafrechtswissenschaft oder entsprechend hohe wissenschaftliche Qualifikation ( 97 Abs 2 UG 2002) 2. Wissenschaftliche Publikationen, insbes. zum Fachbereich der Professur (Beilage der Publikationsliste sowie fünf der wesentlichsten Publikationen) 3. Wissenschaftliche Vortragstätigkeit, insbes. zum Fachbereich der Professur (Beilage einer Vortragsliste) 4. Nachweise zur Einbindung in die nationale und internationale juristischen Praxis 2. Lehre Erwartet wird in Abstimmung mit den übrigen Lehrenden des Instituts die Teilnahme am Lehrangebot des Instituts, insbesondere im Rahmen des Präsenzstudiums und bei Bedarf auch des Multimediastudiums der Rechtswissenschaften, an der Ausbildung im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht sowie im Masterstudium Recht und Wirtschaft für Techniker/innen, an Weiterbildungsaktivitäten der Universität sowie an allfälligen neuen Lehr- und Studiengängen. Entsprechende didaktische Qualifikation wird vorausgesetzt. Zur Beurteilung der Qualifikation werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen: 1. Fähigkeit zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen im gesamten Bereich der Strafrechtswissenschaft (Liste der bisher abgehaltenen Lehrveranstaltungen) Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 5

6 2. Ausarbeitung von Unterlagen und Lehrbehelfen im Zusammenhang mit bereits abgehaltenen Lehrveranstaltungen und/oder Ausbildungen und Weiterbildungen (Vorlage von maximal drei Unterlagen/Lehrbehelfen, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden) 3. Weitere Anforderungen Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden im Sinne des Frauenförderungsplanes ( 36 Abs 4) ( anderjohanneskepleruniversitaetlinz_mtb06_310107_ger.pdf) auch Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich Gender Studies erwartet. Analog wird im Sinne von 36 Abs 5 des Frauenförderungsplanes im Hinblick auf die Führung einer Universitätseinrichtung eine Kompetenz im Bereich des Gender Mainstreaming als relevantes Auswahlkriterium festgelegt. 1. Erfahrung in Leitung von universitären oder außeruniversitären Organisationseinheiten (Liste der bisherigen Leitungsfunktionen, Dauer, übergeordnete Organisationseinheit, Institution, Zahl der Mitarbeiter/innen). 2. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung sowie Teilnahme an Gender Mainstreaming Projekten (Liste entsprechender Nachweise). 4. Bewerbungsunterlagen Bewerber/innen auf die Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance werden gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen ausschließlich in elektronischer Form beizubringen und an bewerbung@jku.at zu senden: Allgemeines 1. Bewerbungsschreiben 2. Formblatt 3. Tabellarischer Lebenslauf 4. Zeugnisse (Doktorat, Habilitation) Forschung 1. Nachweis der Habilitation oder einer der Habilitation gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation. 2. Publikationsliste 3. Die fünf wichtigsten Publikationen im Volltext 4. Vortragsliste Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 6

7 Lehre 1. Liste bisher abgehaltener Lehrveranstaltungen (Name, Umfang, Art der Lehrveranstaltung, Jahr) 2. Vorlage von maximal drei Unterlagen/Lehrbehelfen, die als besonders qualitätsvoll bzw. innovativ eingeschätzt werden Sonstiges 1. Liste der bisherigen Leitungsfunktionen, Dauer, übergeordnete Organisationseinheit, Institution, Zahl der Mitarbeiter/innen) 2. Erfahrung in Personalentwicklung und Frauenförderung 5. Auskünfte Für eventuelle Fragen steht Univ.Prof. Dr. Alois Birklbauer zur Verfügung: +43 (732) , V. Ausstattung 1. Personalausstattung Dem Professor/der Professorin wird folgendes Personal zur Verfügung gestellt: 1 wissenschaftliche Mitarbeiter/in mit Diplom (100%, jeweils befristet auf 4 Jahre, B1) 2. Räumliche Ausstattung Allen Mitarbeiter/innen stehen geeignete Räume im Juridicum zur Verfügung. 3. Dotierung Für die Ausgaben für den Betrieb (Büroaufwand, Telefon- und Reisekosten, Verbrauchsmittel) wird ein standardisiertes Grundbudget von zurzeit 1.000,-- je wissenschaftlicher Arbeitskraft zugewiesen. VI. Gesetzlicher Rahmen Mit dem Universitätsgesetz 2002 ( wurde das österreichische Universitätswesen ab grundlegend neu gestaltet: Die Universitäten sind seither selbständige vollrechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts mit unternehmensähnlicher Struktur. Sie werden auf Basis dreijähriger Leistungsvereinbarungen mit dem Staat finanziert, verfügen über ein Globalbudget und Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 7

8 unterliegen keinem Weisungsverhältnis zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Anstellungsverhältnis 1. Anstellungsverhältnis Ab unterliegen sämtliche Anstellungsverhältnisse einschließlich der Professuren dem Privatangestellten-Gesetz. Die Berufung als Universitätsprofessor/in stellt daher den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Universität dar, für den das Angestellten-Gesetz mit den damit verbundenen arbeits-, sozial- und pensionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten den rechtlichen Rahmen darstellen. Gemäß Universitätsgesetz 2002 und Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten besteht für Universitätsprofessor/inn/en ein erhöhter Kündigungsschutz. 2. Pensionsrechtliche Situation a. Pension Entsprechend der dienstrechtlichen Zuordnung als Angestellte/r berechnet sich der Pensionsanspruch nach den allgemeinen österreichischen Bestimmungen der Angestellten. Für diese gilt eine Höchstbemessungsgrundlage in der Höhe von (Stand ) für die Einzahlung der Pensionsbeiträge sowie die Berechnung des höchsten erreichbaren Pensionsanspruches. Der tatsächliche Pensionsanspruch ist von verschiedenen Voraussetzungen (Erreichen eines bestimmten Lebensalters, Vorliegen einer Mindestanzahl von Versicherungsmonaten, Durchrechnungszeitraum, Gesamtzahl der Versicherungsjahre) abhängig und daher nur jeweils individuell abschätzbar. b. Betriebspensionskasse für Universitätsprofessor/inn/en Nach UG 2002 ist eine besondere Pensionskassenregelung für Universitätsprofessor/inn/en vorgesehen, die durch Kollektivvertrag vereinbart wird. Die Beitragsleistung durch die Universität beträgt in den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten ( bis ) 7,27 %, ab % des im Kollektivvertrag jeweils vorgesehenen Mindestgehaltes. Freiwillige über das kollektivvertragliche Mindestgehalt hinausgehende Gehaltszahlungen sind nicht Gegenstand der Berechnungsgrundlage der Beitragsleistungen. Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 8

9 VII. Gehalt Seit der Reform des Dienstrechts für Universitätslehrer/innen im Jahr 2001 besteht eine völlig flache Gehaltsregelung (mit Ausnahme der jährlich zwischen den Kollektivvertragspartnern abzuschließenden Gehaltserhöhungen). Zusätzlich können vom Rektorat Leistungsprämien - etwa auf Basis von besonderen Belastungen oder Leistungen - befristet zuerkannt werden. Die Höhe des Mindestgehaltes für die Verwendungsgruppe A 1 (Professur) ist im Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten festgelegt und beträgt ,40 brutto pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt in 14 gleichen Teilen, wobei zwei Teile als Sonderzahlung zur Anweisung gelangen. Die Vereinbarungen eines über das kollektivvertraglich festgelegte Mindestgehalt im konkret abzuschließenden Arbeitsvertrag ist möglich. Für die Stelle der Professur Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance ist eine auf freiwilliger Basis beruhende Vereinbarung eines Gehaltes, das über dem kollektivvertraglich vorgesehenen Mindestgehalt liegt, vorgesehen. Abhängig von der derzeitigen Position (gegenwärtiges Gehalt) beträgt der Rahmen des jährlichen Bruttogehaltes (kollektivvertragliches Mindestgehalt zuzüglich freiwillige Mehrzahlung) ,- bis ,-. Der Nettobetrag hängt auch von persönlichen Faktoren ab; als Richtwert kann man davon ausgehen, dass ein Jahresgehalt von ,- Brutto zu einem jährlichen Nettobetrag von ca ,- führt. Professur für Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und Compliance Seite 9

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