Vereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 312 Ä Ausgabe 5/2016 Ä
|
|
- Annegret Maurer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 312 Ausgabe 5/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. MitgliedsbeitrÅge - håufige Streitpunkte 2. Verwertung von Sachspenden Ç so sind die Einnahmen steuerfrei Seminare får Vereine Vereine und GemeinnÅtzigkeit aktuell Berlin, 5. MÇrz 2016 Steuern und Steuerfallen bei gemeinnåtzigen Organisationen Berlin, 5. MÇrz 2016 BuchfÅhrung in gemeinnåtzigen Vereinen Leipzig, 16. April 2016 Essen, 23. April 2016 Berlin, 30. April 2016 Frankfurt/M., 28. Mai 2016 Mitarbeit im Verein KÉln, 30. April 2016 Praxiswissen får VereinsvorstÇnde Berlin, 4. Juni 2016 Online-Seminare Steuercheck får gemeinnåtzige Einrichtungen 9. MÇrz Uhr Zeitnahe Mittelverwendung und RÅcklagenbildung 13. April Uhr BuchfÅhrung I - Grundlagen der BuchfÅhrung 27. April Uhr BuchfÅhrung II - Praktische BuchfÅhrung 25. Mai Uhr >> Weitere Seminare, Infos und Anmeldung: 1
2 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 312 Ausgabe 5/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen 1. MitgliedsbeitrÇge hçufige Streitpunkte Bei Uneinigkeit Åber Beginn und Ende der Mitgliedschaft ist die FÇlligkeit der MitgliedsbeitrÇge oft ein zentrales Thema. Wir klçren hçufige Fragen. Meist regelt die Satzung nur die Beitragspflicht allgemein. Éber FÅlligkeit, BeitragserhÑhungen oder Rckerstattung bestehen dann oft Unsicherheiten. Wann endet die Beitragspflicht? Die Beitragspflicht endet erst mit der Mitgliedschaft Ç nicht bereits mit der Kndigung. Ist die Kndigung nur mit einer Frist mñglich, besteht die Beitragspflicht bis zum Ablauf der Frist weiter. Eventuell noch fållige BeitrÅge mssen bezahlt werden. Das gilt auch fr BeitragserhÑhungen. RÅckerstattung von BeitrÇgen? GrundsÅtzlich besteht kein Anspruch auf eine Rckerstattung von BeitrÅgen. Nach Auffassung des KG Berlin, hat das Vereinsmitglied aber einen Rckforderungsanspruch auf den zu viel bezahlten Beitrag, wenn es die Mitgliedschaft vor Ablauf des Zeitraums durch Kndigung beendet (Kammergericht Berlin, , 26 U 47/08). Mit dieser Rechtsauffassung steht das Kammergericht Berlin aber allein. Im Allgemeinen hat ein Mitglied keine Ansprche auf das VereinsvermÑgen. Damit Fragen zu Beitragsrckzahlungen gar nicht erst aufkommen, sollten sich die ZahlungszeitrÅume und die Kndigungsfristen bzw. -zeitpunkte decken. Bei jåhrlicher Beitragszahlung empfiehlt sich also eine Satzungsregelung, die eine Kndigung nur zum Jahresende erlaubt. Die Satzung kann aber die Rckzahlung von BeitrÅgen grundsåtzlich ausschlieöen. Ende des Vereins Wird der Verein aufgelñst, besteht die Beitragspflicht zunåchst fort. Im Liquidationsjahr, das mit der Anmeldung des AuflÑsungsbeschlusses zum Vereinsregister beginnt, mssen die Mitglieder also grundsåtzlich noch BeitrÅge zahlten. Mit dem AuflÑsungsbeschluss Åndert sich aber der Zweck des Vereins, deswegen kñnnen je nach Einzelfall auch die Beitragspflichten entfallen. In jedem Fall noch zu bezahlen sind aber vor der Liquidationsphase fållig gewordene BeitrÅge. Die Beitragspflicht endet, wenn die wenn die Satzung es nicht anders regelt, mit der ErÑffnung des Insolvenzverfahrens ber das VereinsvermÑgen (BGH, , II ZR 190/06). ZurÅckbehaltung von BeitrÇgen Die Beitragspflicht ist nicht an bestimmte Leistungen gebunden, die der Verein im Rahmen der Mitgliedschaft gewåhrt. Die Zahlung von MitgliedsbeitrÅgen kann deshalb nicht mit der Begrndung verweigert werden, der Vorstand oder sonstige Vereinsorgane håtten ihre Pflichten nicht erfllt. Auch wenn einem Mitglied Rechte, die sich aus seiner Mitgliedschaft ergeben, vorenthalten werden, kñnnen fållige Beitragszahlungen nicht zurck behalten werden (Brandenburgisches OLG, , 3 U 147/09) ZulÅssig ist aber eine Verrechnung mit anderen Geldforderungen, z.b. Vergtungen, die dem Mitglied vom Verein zustehen. 2
3 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 312 Ausgabe 5/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Sanktionen bei BeitragsrÅckstand Zwischen dem Erfllen der Beitragspflicht und den Mitgliederrechten besteht kein rechtlicher Zusammenhang. Ein Ruhen der Mitgliederrechte, der Ausschluss von der Mitgliederversammlung oder der Nutzung der Vereinsanlagen ist deshalb bei BeitragsrckstÅnden nur zulåssig, wenn die Satzung das so regelt. Zahlungsform der BeitrÇge Viele Vereine wollen die Verwaltung erleichtern und deswegen alle MitgliedsbeitrÅge per Lastschrifteinzug erheben. Zu einer bestimmten Zahlungsweise kann der Verein die Mitglieder aber nur per Satzung verpflichten. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder die Beitragsordnung sind dazu nicht ausreichend. Die Satzung kann aber regeln, dass ein bestimmtes Zahlungsverfahren per Beitragsordnung oder Vorstandsbeschluss fr verbindlich erklårt werden kann. Auf die gleiche Weise kñnnen Mehrkosten fr andere Zahlungsverfahren oder bei Rcklastschriften mit Mehrzahlungen verbunden werden. Zahlungsverzug Fr Beitragsschulden gelten, was FÅlligkeit, Verzug und VerjÅhrung anbelangt, die allgemeinen Regelungen des BGB. Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn die BeitrÅge zu einem festgelegten Kalendertag fållig sind. Die Satzung Ç oder besser eine auf der Satzung basierende Beitragsordnung Ç sollte deswegen einen festen Zahlungstermin bestimmen (z. B. den des Jahres bei jåhrlichen BeitrÅgen). Entstehen dem Verein Kosten durch das Eintreiben rckståndiger BeitrÅge, kann er sie vom Mitglied einfordern; allerdings nur in tatsåchlich angefallener HÑhe. Um die durch den Zahlungsverzug angefallenen Kosten nicht einzeln nachweisen zu mssen, kann auch eine pauschale Vereinsstrafe festgelegt werden. Dafr ist aber eine Satzungsklausel nñtig: Fristloser Vereinsaustritt bei BeitragserhÉhungen? GrundsÅtzlich gilt, dass eine BeitragserhÑhung zu keinem Sonderkndigungsrecht fhrt. Die Mitglieder sind hier auf die ordentliche (befristete) Kndigung verwiesen. Die Frist dafr muss sich aus der Satzung ergeben (andernfalls wåre ohnehin ein sofortiger Austritt mñglich) und darf nicht långer als 2 Jahre sein (Ü 39 BGB). Eine fristlose Kndigung ist zwar auch fr die Vereinsmitgliedschaft mñglich, aber nur, wenn das Verbleiben im Verein eine unzumutbare Belastung darstellt. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass sich ein Mitglied wenigsten im Groben ber die Belastungen orientieren kñnnen muss, die ihm aus der Mitgliedschaft entstehen. Unabsehbar hohe Steigerungen bei den MitgliedsbeitrÅgen geben im deswegen ein Sonderkndigungsrecht. Ab welcher prozentualen ErhÑhung das mñglich ist, ist nicht allgemein geklårt und hångt stark von den VerhÅltnissen im einzelnen Verein ab. Das heiöt: welche Gegenleistungen der Verein fr seine Mitglieder erbringt ob mit der Nutzung der Vereinsangebote weitere Kosten verbunden sind (z. B. fr Sportkleidung oder Trainingsstunden) gegenber denen die BeitrÅge nicht mehr so sehr in Gewicht fallen wie finanziell belastbar die Mitglieder sind 3
4 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 312 Ausgabe 5/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen wie lange die ordentliche Kndigungsfrist ist, also wie lange das Mitglied die erhñhte Belastung tragen msste. Die zumutbare prozentuale BeitragserhÑhung kann deswegen sehr unterschiedlich sein. Das Landgericht Aurich (Urteil vom , 1 S 279/86) sah bei einem Tennisverein eine ErhÑhung um 40% nicht als Grund fr einen fristlosen Austritt an. Das Landgericht Hamburg hielt ein Sonderkndigungsrecht erst bei ErhÑhungen um mehr als 100% fr zulåssig (Urteil vom , 302 S 128/98). Wichtig ist eine gute Begrndung der BeitragserhÑhung. Kann ihre Notwendigkeit aus gestiegenen Kosten usf. abgeleitet werden, ist die ErhÑhung nicht nur rechtlich leichter durchsetzbar, sondern auch fr die Mitglieder besser nachvollziehbar. 2. Verwertung von Sachspenden so sind die Einnahmen steuerfrei Bezogen auf Zahngoldsammlungen liefert die Finanzverwaltung ein Gestaltungsmodell, das sich auch auf andere Sachspenden Åbertragen lçsst. Sammeln und verwerten gemeinntzige Einrichtungen Sachspenden durch Weiterverkauf, handelt es sich dabei regelmåöig um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen GeschÅftsbetrieb. Dann kann auch keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden, weil die Sachspenden zweckfremd verwendet werden. Am Beispiel Zahngold zeigt die Finanzverwaltung, wie sich das fr die Spender und die gemeinntzige Einrichtung besser gestalten låsst. Die Sammlung und Verwertung von Zahngold durch eine gemeinntzige Einrichtung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher GeschÅftsbetrieb. Hier gilt nichts anderes als bei sonstigen Altmaterialsammlungen. Anders sieht es auch, wenn die Einrichtung das Gold fr die Spender treuhånderisch verwertet. ErklÅren die Spender, dass das Zahngold von der Einrichtung im Namen und auf Rechnung der Spender verwertet werden soll und spenden den VerkaufserlÑs, liegt kein wirtschaftlicher GeschÅftsbetrieb vor. Voraussetzung ist, dass die gemeinntzige Einrichtung das Zahngold lediglich fr die Spender bei der Scheideanstalt einreicht. Dazu mssen die Spender aber namentlich erfasst werden. Nehmen Spender anonym an der Zahngoldsammlung teil, begrndet die gemeinntzige KÑrperschaft, die das Zahngold sammelt und verwerten låsst, damit einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen GeschÅftsbetrieb. Das Modell låsst sich auch auf andere Sachspenden bertragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Spenden aus PrivatvermÑgen oder aus BetriebsvermÑgen stammen. Der gelegentliche Verkauf von GegenstÅnden aus dem PrivatvermÑgen bleibt einkommensteuerfrei. Das gilt auch fr die Umsatzsteuer. Bei Unternehmen wird die Entnahme aus dem BetriebsvermÑgen ohnehin als unentgeltliche Wertabgabe besteuert. Hier spielt es also keine Rolle, wenn statt einer Spende ein Verkauf erfolgt Ç zumindest dann nicht, wenn der Verkaufspreis dem Buchwert entspricht. 4
5 Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 312 Ausgabe 5/ Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Hinweis: Da der VerkaufserlÑs gespendet wird und nicht die Sache, liegt keine Sach-, sondern eine Geldspende vor. Damit entfållt auch die sonst bei Spenden aus dem PrivatvermÑgen erforderliche Wertermittlung. Bundesfinanzministerium, Schreiben vom , IV A 3 - S 0062/15/10006 Rund um den Vereinsinfobrief Kopieren! Verwenden Sie unsere BeitrÅge fr Ihre Newsletter, Publikationen oder Zeitschriften Ç kostenlos und unverbindlich. Einzige Bedingung: Sie verweisen mit einem Link am Ende des Beitrages auf Empfehlen! Empfehlen Sie den Vereinsinfobrief, indem Sie ihn einfach weiterleiten. Danke! Content-Sharing! Auf Ihrer eigenen Website frei einbinden kñnnen Sie unsere Newsrubrik. Werben im Vereinsinfobrief: Infos zu Preisen und aktueller Abonnentenzahl unter Verantwortlich fr den Inhalt ist, soweit nicht anders angegeben: Wolfgang Pfeffer, Ringstr. 10, Drefahl 5
Vereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 311 Ä Ausgabe 4/2016 Ä
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 311 Ausgabe 4/2016 16.02.2016 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Spendenhaftung bei VerstoÅ gegen die zeitnahe Verwendung?
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 316 Ä Ausgabe 9/2016 Ä
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 316 Ausgabe 9/2016 14.07.2016 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Keine GewinnschÅtzung bei Edelmetallen 2. Elektronische
MehrVereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 319 Ausgabe 12/
Inhalt: 1. Kann ein Mitglied die Aufnahme von Tagesordnungspunkten erzwingen? 2. Auch für Vereine relevant: Erlaubnis für Arbeitnehmerüberlassung 3. Zuständigkeit der die Mitgliederversammlung für Dienstverträge
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 275 Ä Ausgabe 2/2014 Ä 23.01.2014
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 275 Ausgabe 2/2014 23.01.2014 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Zuwendungsbescheinigung: Wer ist der eigentliche Spender?
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 257 Ä Ausgabe 2/2013 Ä
Inhalt: 1. Finanzverwaltung erschwert AusgrÄndungen bei gemeinnätzigen Organisationen 2. Seminare fär Vereine 3. Umgang mit fehlerhaften BeschlÄssen der Mitgliederversammlung 4. Aktueller Stand bei der
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 289 Ä Ausgabe 16/2014 Ä 27.10.2014
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 289 Ausgabe 16/2014 27.10.2014 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Aufwandsersatz und 256-Euro-Grenze 2. Umsatzsteuer bei
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 268 Ä Ausgabe 13/2013 Ä 2.10.2013
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 268 Ausgabe 13/2013 2.10.2013 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. VermÅgensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung bei gemeinntzigen
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 267 Ä Ausgabe 12/2013 Ä
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 267 Ausgabe 12/2013 29.08.2013 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Hilfspersonen und Gemeinntzigkeit 2. Das Nebenzweckprivileg
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 280 Ä Ausgabe 7/2014 Ä 10.04.2014
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 280 Ausgabe 7/2014 10.04.2014 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Vereinsordnungen und GeschÅftsordnungen 2. Zweckbindung
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 302 Ä Ausgabe 10/2015 Ä 4.09.2015
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 302 Ausgabe 10/2015 4.09.2015 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Altmaterialsammlungen Å auch Zahngold ist begnstigt 2.
MehrFachtag Vereine und GemeinnÄtzigkeit
Fachtag Vereine und Gemeinntzigkeit Aktuelle Rechts- und Steuerfragen: Zeitnahe Mittelverwendung und Rcklagen Finanzierung der VereinstÅtigkeiten und die steuerlichen Folgen Aufwandspenden Satzung aktuell:
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 304 Ä Ausgabe 12/2015 Ä
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 304 Ausgabe 12/2015 2.10.2015 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Åbungsleiterfreibetrag: Beratende TÇtigkeiten sind nicht
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 295 Ä Ausgabe 3/2015 Ä 19.02.2015
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 295 Ausgabe 3/2015 19.02.2015 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. VermÅgensanlagen bei gemeinntzigen Organisationen 2. Teilweise
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 254 Ä Ausgabe 18/2012 Ä 27.11.2012
Inhalt: 1. Der neue Rundfunkbeitrag Å Was zahlen Vereine känftig? 2. Sponsoring: Keine Umsatzsteuer bei bloçem Hinweis auf den Sponsor 3. Rund um den Vereinsinfobrief Seminare får Vereine BuchfÅhrung in
MehrAchtung: neue Regelungen bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen bei Aufwandsersatz
Achtung: neue Regelungen bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen bei Aufwandsersatz Aufwandsspenden - wichtige Neuerungen enthält der aktuelle Erlass aus dem BMF Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 299 Ä Ausgabe 7/2015 Ä 2.06.2015
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 299 Ausgabe 7/2015 2.06.2015 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Fehler bei der Einladung zur MV: Wann sind Beschlsse trotzdem
Mehr1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung
Inhalt: 1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung 1. Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 252 Ä Ausgabe 16/2012 Ä 1.11.2012
Inhalt: 1. Entzug der RechtsfÅhigkeit wegen wirtschaftlicher HauptbetÅtigung - Was tun? 2. Angaben auf Internetseiten 3. Windows 8 als Spende fär Vereine 4. Rund um den Vereinsinfobrief Seminare får Vereine
MehrSatzung des Anwaltsvereins Winsen/Luhe e. V.
Satzung des Anwaltsvereins Winsen/Luhe e. V. I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Der Verein führt den Namen Anwaltverein Winsen/Luhe e.v. Er hat seinen Sitz in Winsen/Luhe. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
MehrFV Dresden Süd-West e.v. Beitragsordnung
FV Dresden Süd-West e.v. Beitragsordnung gültig ab 01.01.2014 Von den Mitgliedern des Fußballvereines Dresden Süd-West e.v. sind folgende Beiträge zur ausschließlichen Aufrechterhaltung des Vereines und
MehrSpendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer
Spendenrecht Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 07.03.2013 1 Anforderungen an die Spende Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Besteuerung. Ob der Spender seine Spende
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
Mehr"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer
MehrSatzung Netzwerk Embryonenspende
Satzung Netzwerk Embryonenspende 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Netzwerk Embryonenspende und hat seinen Sitz in Dillingen a. d. Donau. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrBeitragsordnung Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v.
Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. 2 Inhalt Sportgemeinschaft 1900 Aulendorf e.v. Geschäftsstelle Lehmgrubenweg 25 88326 Aulendorf Telefon: 07525/9235320 Fax: 07525/9235321 E-Mail: info@sg-aulendorf.de
MehrBeitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017)
Beitragsordnung des Tanz-Turnier-Club Rot-Weiss-Silber Bochum e.v. (Stand: 30. März 2017) 1 Inhalte der Beitragsordnung In der Beitragsordnung werden die beschlossenen Beiträge, Aufnahmegebühren und erhobenen
Mehr1 Satzung für den Verein "Natur- und Landschaftsführer Mecklenburg-Vorpommern e.v."
1 Satzung für den Verein "Natur- und Landschaftsführer Mecklenburg-Vorpommern e.v." 1 Name Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Natur- und Landschaftsführer Mecklenburg-Vorpommern e.v."
MehrHomöopathischer Verein Stuttgart-Möhringen e.v.
Homöopathischer Verein Stuttgart-Möhringen e.v. SATZUNG Eingetragen beim Vereinsregister Stuttgart unter VR 680 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Homöopathischer Verein Stuttgart
MehrWeiterbildung. fär Vereine und gemeinnätzige Organisationen. Kurse Ä Workshops Ä Onlineseminare. 1. Halbjahr
Weiterbildung fär Vereine und gemeinnätzige Organisationen Kurse Ä Workshops Ä Onlineseminare 1. Halbjahr 2014 07010-6995 Der bnve e.v. Wer wir sind Der bnve Ä Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e.v.
MehrVereinsführung in Theorie und Praxis. - Stammtischgespräche - Vereinsstrafen
Vereinsführung in Theorie und Praxis - Stammtischgespräche - Vereinsstrafen Nimmt man die einschlägige Literatur zu diesem Thema zu Hilfe, dann sieht sie im Gegensatz zu den Entscheidungen der OLG und
MehrBeitragsordnung. Turnverein Pfeffenhausen e. V.
Turnverein Pfeffenhausen e. V. Stand: 28. April 2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Beitragspflicht Die Beitragsordnung
MehrSatzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
MehrErster Basketball-Club Rostock e. V.
Beitragsordnung des Vereins Erster Basketball-Club Rostock EBC Rostock Geschäftsstelle Altkarlshof 1 18146 Rostock Tel.: 0381-2522371 Fax: 0381-2522370 www.ebcrostock.de office@ebcrostock.de 1 Beiträge
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 253 Ä Ausgabe 17/2012 Ä
Inhalt: 1. PersonalÄberlassung als Zweckbetrieb 2. Vorstandssitzungen und Beschlussfassung im Vorstand 3. Rund um den Vereinsinfobrief Seminare får Vereine Steuern und Steuerfallen bei gemeinnåtzigen OrganisationenFrankfurt/M.,
MehrFinanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen
Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 273 Ä Ausgabe 18/2013 Ä 3.12.2013
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 273 Ausgabe 18/2013 3.12.2013 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Steuercheck fr Gemeinntzige: Zweckbetriebe 2. Tipps zur
MehrGeschäftsordnung des Vereins Dorfverein Abtsdorf e. V.
Geschäftsordnung des Vereins Dorfverein Abtsdorf e. V. beschlossen am 31. August 2014 Dorfverein Abtsdorf e.v. Friedhelm-Gärtner-Str. 2, 06888 Lutherstadt Wittenberg OT Abtsdorf 1 Aufgabe 1.) Die Geschäftsordnung
MehrDas BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer
MehrSATZUNG der Interessengemeinschaft
SATZUNG der Interessengemeinschaft Ahle Bulldogge us Angeschbach oh Lannehuse 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr Die am 09.01.2009 gegründete Interessengemeinschaft führt den Namen Ahle Bulldogge us Angeschbach
MehrSatzung des Bocholter Tauschring e. V.
Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister
MehrMitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen
Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen 1 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband führt den Namen Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen, im folgenden MFAK genannt.
MehrDer Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e. V.
Satzung des Fördervereins Schach ASP Hoyerswerda 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Förderverein Schach ASP Hoyerswerda", nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz
MehrGutes für VEREINe. IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater
Gutes für VEREINe IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August 2012 - Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft
MehrSatzung Übersicht Vorbemerkung
Satzung gemäß Gründerversammlung vom 31.03.2012; geändert durch Beschluss der 1. Mitgliederversammlung vom 24.05.2013 Übersicht 1 Name, Sitz, Zweck 2 Gemeinnützigkeit 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
MehrSatzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V.
Satzung der Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter e. V. vom 13.11.2007 1 Name, Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Interessenvertretung gesetzlich Krankenversicherter. (2) Der Verein hat
MehrS A T Z U N G. des. Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. Name und Sitz des Vereins
S A T Z U N G des Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg / Deutsches Salzmuseum e.v. nach
MehrSatzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v.
Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Leipzig-Ost Der Verein soll in das Vereinsregister
Mehr(1) Der Verein führt den Namen: im Folgenden JRF genannt. (2) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. (3) Sitz des Vereins ist Düsseldorf.
(1) Der Verein führt den Namen: im Folgenden JRF genannt. (2) Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen. (3) Sitz des Vereins ist Düsseldorf. (1) In der JRF schließen sich vom Land Nordrhein-Westfalen
MehrHayabusaclub e.v. Germany
Satzung des (Stand 4. Oktober 2014) 1 Name und Sitz des Vereins 1) Der Verein führt den Namen "Hayabusaclub e.v.". 2) Der Verein hat seinen Sitz in 26133 Oldenburg, Franz-Radziwill-Straße 30. 3) Der Verein
Mehrder Anspruch entstanden ist.
Sehr geehrte Damen u. Herren, Der aktuelle Newsletter vom Landesverband der Rassekaninchenzüchter Württemberg & Hohenzollern e.v. Ausgabe vom 28.05.2009 Schulden durch ausstehende Beiträge unterliegen
MehrSatzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim
MehrSatzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v.
Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 200.10 Satzung Gesellschaft der Freunde der Evangelischen Akademie der Pfalz e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den
MehrBeitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v.
Beitragsordnung Deutscher Gründerverband e.v. 1 Grundlage (1) Die Beitragsordnung regelt verbindlich alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den
MehrSATZUNG des Vereins. envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht)
SATZUNG des Vereins envimv e.v., eingetragen im Vereinsregister unter lfd. Nr. VR 10016, Amtsgericht Rostock (Registergericht) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen envimv e.v.. 2.
MehrFörderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom
Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule
MehrSatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereines. 3 Mitgliedschaft. 4 Aufnahme. 5 Vereinsbeitrag
Satzung des Erlanger Mieterinnen- und Mietervereins e.v., Möhrendorfer Str. 1c, Tel.: 09131/43226. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Erlanger Mieterinnen- und Mieterverein e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSatzung des Trägervereines Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v.
Satzung des Trägervereines Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein trägt den Namen Schülerforschungszentrum Region Freiburg e.v. (2) Er hat seinen Sitz in
MehrWeiterbildung. fär Vereine und gemeinnätzige Organisationen. Kurse und Workshops. 2. Halbjahr. in Kooperation mit
Weiterbildung fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Kurse und Workshops 2. Halbjahr 2013 in Kooperation mit Der bnve e.v. Wer wir sind Der bnve Bildungsnetzwerk Verein und Ehrenamt e.v. ist ein gemeinntziger
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
Mehrdes Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung
Satzung des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Ärzte Club Wiesbaden e.v. Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden
MehrSATZUNG DER LEBENSHILFE MITTWEIDA e.v.
SATZUNG DER LEBENSHILFE MITTWEIDA e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Lebenshilfe Mittweida e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz am Standort der Werkstatt für behinderte Menschen in 09648
MehrSatzung Cologne Toastmasters e.v.
Satzung Cologne Toastmasters e.v. 1 Vereinsname und Vereinszweck (1) Der Verein Cologne Toastmasters mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
Mehr1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
1 / 5 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Förderverein Gymnasium in der Telemannstraße Leipzig". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.v.". 2. Er hat
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrSatzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
Mehrder Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrTraditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen, Traditionsverein Schlitten und Bob Ilmenau e.v.. Er hat seinen Sitz in Ilmenau und soll in
MehrSatzung. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS. Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe
Satzung Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe VDLS 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Verband Deutscher Logopäden und Sprachtherapeutischer Berufe Er soll in das Vereinsregister
MehrSATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf.
SATZUNG DES FÖRDERVEREINS DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR ENSDORF 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ensdorf. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Ensdorf. (3)
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 279 Ä Ausgabe 6/2014 Ä 28.03.2014
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 279 Ausgabe 6/2014 28.03.2014 Aktuelle Informationen fr Vereine und gemeinntzige Organisationen Inhalt: 1. Vergabe von Darlehen durch gemeinntzige Einrichtungen 2.
MehrDEHOGA THÜRINGEN E. V. BEITRAGSORDNUNG
DEHOGA THÜRINGEN E. V. BEITRAGSORDNUNG 1 Geltungsbereich Diese Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des DEHOGA THÜRINGEN gemäß 5 der Satzung des DEHOGA THÜRINGEN. 2 Beitrag Jedes Mitglied ist gemäß
MehrBündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung. Vereinssatzung
Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Zweck: (1) Der Name des Vereins lautet Kindermitte Bündnis für Soziales Unternehmertum und Qualität
MehrBeitragsordnung. 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v.
Beitragsordnung des Vereins 1. Stuttgarter Fußballverein 1896 e.v. (gemäß 9 der Vereinssatzung) Inhaltsübersicht Einleitende Vorschriften 1 Grundsatz 2 Solidaritätsprinzip 3 Beitragspflicht 4 Beitragsbemessung
MehrSatzung. - Konzeptberatung Gesundheit, Finanzen und Recht, ggf. durch Einschaltung
Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen concept4sport, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. (eingetragener Verein). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig,
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
1. Der Verein führt den Namen Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt e. V.
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1.1 Der Verein führt den Namen: Verein der Förderer und Freunde des Krankenhauses Dresden-Neustadt
MehrSatzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. Name, Zweck und Geschäftsjahr. "Modellflug-Club Lachtetal e. V. "
Satzung des Modellflug-Club Lachtetal e.v. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Zweck und Geschäftsjahr "Modellflug-Club Lachtetal e. V. " Der Verein hat seinen Sitz in Ahnsbeck und wird im Vereinsregister
MehrSATZUNG. Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.v.
SATZUNG Siegener Forum für Rechnungslegung, Prüfungswesen und Steuerlehre e.v. (beschlossen in der Gründungsversammlung vom 1.9.1995) 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR (1) Der Verein trägt den Namen "Siegener
MehrSatzung des Vereins Sternwarte Südheide
- 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der
MehrSatzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft
Satzung der Vereins Lazos de amistad Bänder der Freundschaft 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Lazos de amistad Bänder der Freundschaft. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
MehrBehinderten-Interessen-Vertretung. Meschede e.v. (BIV-Meschede)
1 Name, Sitz und Logo des Vereins Der Name des Vereins lautet Behinderten-Interessen-Vertretung Meschede e.v. (BIV-Meschede) Der Verein ist nach seiner Gründungsversammlung beim Registergericht (Amtsgericht
Mehr1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
MehrFörderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.
Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Hanse-Bibliothek Demmin e.v.. (2) Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Demmin eingetragen.
MehrSatzung. des Vereins Social Reporting Initiative e.v. Präambel. 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2. Zweck
Satzung des Vereins Social Reporting Initiative e.v. Präambel Der Verein Social Reporting Initiative e.v. setzt sich dafür ein, dass gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Organisationen und Unternehmen
MehrDer Verein will mit geeigneten Mitteln für ein besseres Verständnis in der Öffentlichkeit gegenüber den Problemen Lernbehinderter werben.
Seite 1 der Vereinsatzung des Freunde- und Förderkreises. Vereinssatzung 1: Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen e. V.. Er hat seinen Sitz in Pforzheim und wird in das Vereinsregister beim
MehrLenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
MehrFörderverein der. Schule am Goldberg. 2 Zweck des Vereins
Satzung Förderverein der Schule am Goldberg 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Goldberg. 2. Sitz des Vereins ist Heusenstamm. 3. Der Verein wird in das
MehrBeitrags- und Mitgliedsordnung des FC 1926 Großen-Buseck e.v.
Beitrags- und Mitgliedsordnung des FC 1926 Großen-Buseck e.v. Neufassung zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung 10. Juli 2015 1 Grundsatz (1) Diese Beitrags- und Mitgliedsordnung ist nicht Bestandteil
MehrVereinsknowhow.de Ä Vereinsinfobrief Nr. 243 Ä Ausgabe 7/2012 Ä 18.04.2012
Inhalt: 1. Verbuchung von Einnahmen aus Sachsponsoring 2. Mustertext fär ZuwendungsbestÅtigungen 3. Rund um den Vereinsinfobrief Seminare får Vereine FÇrdergeld får gemeinnåtzige Vereine und TrÉger Frankfurt/M.,
MehrVerein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
MehrSatzung. Junggesellenverein Macken e.v.
Satzung Junggesellenverein Macken e.v. Stand: 31. Oktober 2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Vereinstätigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Pflichten der Mitglieder
MehrBeitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017
Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen
MehrSatzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.
Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am
MehrTischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
MehrVereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V.
Vereinssatzung des Fördervereins der Stadtbücherei Nidderau e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderverein der Stadtbücherei Nidderau". Sein Sitz ist Nidderau. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister
MehrKinderhilfe Ugwaku e.v. Satzung
Seite 1 von 5 Kinderhilfe Ugwaku e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderhilfe Ugwaku e.v. Er hat seinen Sitz in 72202 Nagold. Der Verein ist in das Vereinsregister Nagold einzutragen
MehrBewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport. Beitragsordnung
Bewegungswerkstatt e.v. - Verein zur ganzheitlichen Förderung von Bewegung, Spiel und Sport Beitragsordnung 1. Die Beitragsordnung regelt die Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
Mehr