Gutes für VEREINe. IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater

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1 Gutes für VEREINe IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft Rheinwerkallee Bonn Tel.: Fax: info@balzerkuehnelang.de

2 Inhaltsverzeichnis I. Kooperationen, eine Chance für ein erweitertes Tätigkeitsspektrum II. Grundsätzliche zivil- und vereinsrechtliche Rahmenbedingungen 1. Vereinsrechtliche Vorgaben 2. Kooperationsformen III. Steuer- und gemeinnützigkeitsrechtliche Rahmenbedingungen 1. Gemeinnützigkeitsrecht 2. Umsatzsteuer 2

3 I. Kooperationen als Chance für Vereine 3

4 I. Kooperationen als Chance für Vereine Vielfältige Möglichkeiten zwischen zwei oder mehreren Vereinen zwischen Vereinen und der öffentlichen Hand (z.b. Schulen) Zwischen Vereinen und Wirtschaftsunternehmen Chance für Zusätzliche (Vereins-)Angebote für Mitglieder und Dritte Akquise von Neumitgliedern Erhalt zusätzlicher personeller, sachlicher und finanzieller Ressourcen 4

5 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 5

6 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 1.Vereinsrechtliche Vorgaben Die Tätigkeit des Vereins im Rahmen der Kooperation muss sich stets im Rahmen der Satzungsvorgaben bewegen! Insbesondere ist der Vereinszweck zu befolgen! Kein Mitteltransfer für vereinsfremde Ziele! Kein Handeln des Vorstands gegen Beschlüsse der Mitgliederversammlung! Kein Handeln gegen die Vorgaben des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts! 6

7 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 2. Kooperationsformen Bilaterale/Multilaterale Kooperationen: e.v. 1 gemeinsames Projekt e.v. 2 Auftreten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung 7

8 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 2. Kooperationsformen Gesellschaftsrechtliche Kooperationen: e.v. 1 e.v. 2 Gesellschafter GmbH, GbR, ggf. ggf. GmbH 8

9 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 2. Kooperationsformen Hilfsperson e.v. 1 bedient sich als Dienstleister e.v. 2 GmbH Projekt 9

10 II. Zivilrechtliche Rahmenbedingungen 2. Kooperationsformen Sponsoring Werbeleistung e.v. GmbH Geld, Sachleistung 10

11 III. Steuerliche Rahmenbedingungen 11

12 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 1.Gemeinnützigkeitsrecht Beachte: Mittelweitergabe an andere gemeinnützige Institutionen: 58 Nr. 1 AO nur bei entsprechender Satzungsermächtigung zulässig 58 Nr. 2 AO grds. zulässig keine ausdrückliche Satzungsermächtig ung erforderlich Personal/Räume 58 Nr. 3,4 AO grds. zulässig nur im Rahmen des eigenen Satzungszweckes auch andere gemeinnützige Zwecke förderfähig 12

13 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 1.Gemeinnützigkeitsrecht Beachte: Erbringung von Dienstleistungen an andere gemeinnützige Vereine unentgeltlich im Rahmen des 58 Nr. 3 AO (s.o.) möglich entgeltlich ggf. steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 13

14 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 1.Gemeinnützigkeitsrecht Insbesondere: Gemeinschaftsprojekte eigene, unmittelbare Zweckverwirklichung? oder lediglich Zuarbeit als Hilfsperson isd 57 AO? oder Begründung einer BGB-Gesellschaft? problematisch, da BGB-Gesellschaft selbst nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann und überdies eigenes Umsatzsteuersubjekt ist 14

15 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 1.Gemeinnützigkeitsrecht Insbesondere: Sponsoring Werbeleistung e.v. GmbH Geld, Sachleistung Beachte: Die steuerliche/gemeinnützigkeitsrechtliche Betrachtung des Sponsoring hängt von der Leistung des Vereins gegenüber dem Sponsor ab. 15

16 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 1.Gemeinnützigkeitsrecht Sponsoring Verein: erbringt keine Gegenleistung Spende (steuerfrei) erbringt eine Duldungsleistung Vermögens- (Namensrechtsüberlassung) verwaltung erbringt eine aktive Werbeleistung (steuerfrei) steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 16

17 II. Steuerliche Rahmenbedingungen 2.Umsatzsteuer Beachte: Keine generelle Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Vereine Insbesondere bei Kooperationen besteht die Gefahr der Bildung einer BGB-Gesellschaft; diese ist eigens (grds. umsatzsteuerpflichtiges) Steuersubjekt! 17

18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 18

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