DUFOUR Advokatur Die Top-Adresse für Stifter, Stiftungen und NPO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DUFOUR Advokatur Die Top-Adresse für Stifter, Stiftungen und NPO"

Transkript

1 DUFOUR Advokatur Die Top-Adresse für Stifter, Stiftungen und NPO

2 Stiftungen und NPO: eine Dufour - Kernkompetenz DUFOUR zählt zu den Top-Adressen bei der Beratung von Stiftern, Stiftungen und NPO zu den führenden Stiftungsexperten der Schweiz zur Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum Alle Aspekte des Stiftungs- und Gemeinnützigkeitswesens sind uns bekannt. Wir fungieren als Rechtsberater, Mitglieder von Stiftungsräten und Vorständen, als Geschäftsführer von Stiftungen und Vereinen/ Verbänden und auch als Stifter. 2

3 Gründung von Stiftungen und NPO Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Bereich Philanthropie Beratung bezüglich der geeigneten Rechtsform sowie der rechtlichen und steuerlichen Ausgestaltung Aufzeigen von Alternativen zur eigenen Stiftung (Zustiftungen, Dachstiftungen, unselbständige Stiftungen, Schenkungen, Stiftungsdarlehen etc.) Erstellung von Gründungsurkunden, Reglementen und Protokollen etc. Durchführung von Vorprüfungsverfahren bei Stiftungsaufsichtsbehörden und Steuerverwaltungen Veranlassung der Eintragung im Handelsregister, der Übernahme der Stiftungsaufsicht sowie der definitiven Steuerbefreiung (inkl. Eintragung im Spendenregister) 3

4 Verwaltung von Stiftungen und NPO Laufende Verwaltung bzw. Geschäftsführung von Stiftungen und Vereinen/Verbänden Bearbeitung von Gesuchen für Förderstiftungen rechtliche Begleitung der Verwaltung von Stiftungsvermögen Hilfe bei der Suche und Auswahl spezifischer Dienstleister (z.b. Revisionsstelle, Vermögensverwalter) 4

5 Reorganisationen / Umstrukturierungen Durchführung von Fusionen von Stiftungen und Vereinen Umwandlung von Vereinen in Stiftungen Vermögensübertragungen / Ausgliederung von Teilbereichen auf neue Rechtsträger Änderung von Stiftungsurkunden Änderung von Vereinsstatuten Erstellung und Änderung von Organisationsreglementen 5

6 Begleitung bei der Vermögensverwaltung Erstellung von Anlagereglementen, Anlagerichtlinien und Anlagestrategien (rechtlicher Teil) Rechtliche Prüfung von Vermögensverwaltungsverträgen, Anlageberatungsverträgen sowie anderen Bankverträgen Begleitung von Verhandlungen mit externen Vermögensverwaltern und Banken Beratung bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Vermögensanlage und mit mission based investments Herausverlangen von Retrozessionen 6

7 Steuern / Steuerbefreiungen Compliance-Check hinsichtlich der Steuerbefreiung (Zweckverwirklichung, Fundraising, unternehmerische Tätigkeiten, Vermögensanlage etc.) Gesuchstellung für Steuerbefreiung Prüfung von Vorgängen/Transaktionen hinsichtlich der Mehrwertsteuer (Zweckverwirklichung, Fundraising, unternehmerische Tätigkeiten) Führung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen oder der Mehrwertsteuer 7

8 Spenden / Spendenabzug / Vermächtnisse Erstellung von Schenkungsverträgen und Testamenten Beratung von Spendern und Erblassern bei der Suche geeigneter Institutionen Sicherstellung des Spendenabzugs und Vermeidung von Schenkungssteuerfolgen Beratung im Zusammenhang mit Sachspenden und deren steuerlichen Abzugsfähigkeit (Vorabklärungen, Begleitung von Bewertungsgutachten) 8

9 Liquidationen / Einsatz als Sachverwalter Zivilrechtliche Liquidation von Stiftungen und NPO (Beratung / Begleitung oder Einsetzung als Liquidatoren) Unterstützung im Falle finanzieller Krisen (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Sanierungen etc.) Übernahme von Sachwaltermandaten (Einsetzung durch die Stiftungsaufsichtsbehörden) Temporäre Geschäftsführung von Stiftungen 9

10 Beratung von Unternehmen betreffend CSR und Sponsoring Rechtliche Beratung im Bereich CSR und Sponsoring und Umsetzung entsprechender Vorhaben Prüfung von mehrwertsteuerlichen Aspekten beim Sponsoring Erstellung von Sposoringverträgen 10

11 Litigation (Prozessführung) Führung von Prozessen im Zivil-, Verwaltungs- und Strafrecht: Stiftungsaufsichtsbeschwerden Anfechtungsprozesse gegen Organbeschlüsse und Vereinsauschlüsse MWST-Verfahren Verfahren betreffend Steuerbefreiungen Zivilverfahren aller Art Schadenersatzklagen in Strafprozessen für geschädigte Stiftungen und NPO Strafverteidigungen von Organmitgliedern von Stiftungen und NPO 11

12 Lobbying DUFOUR ist die Geschäftsstelle von profonds, Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz (Lobbying-Erfahrungen seit über 25 Jahren) Vertretung von Stiftungen, Vereinen und Verbänden in politischen Entscheidungsprozessen und Gesetzgebungsverfahren Koordination, Leitung und Gestaltung von Lobyyingkampagnen Unterstützung bei der Medienarbeit 12

13 Gutachten / Referententätigkeiten / Publikationen Erstellung von juristischen Gutachten im Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht Zahlreiche und regelmässige Publikationen zum Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht Referententätigkeiten, unter anderem für VMI an der Universität Freiburg CEPS an der Universität Basel veb.ch Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen Juristische Fakultät der Universität Basel 13

14 Kontakt Dr. Christoph Degen DUFOUR Advokatur Dufourstrasse 49 CH 4010 Basel Telefon Telefax

Seite: Vorwort ^ 5. B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur

Seite: Vorwort ^ 5. B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur Inhaltsverzeichnis Seite: Vorwort ^ 5 A. Vorbemerkungen 13 B. Grundsätzliche Überlegungen zur Unternehmensstruktur 15 C. Arten der Stiftung und ihre Errichtung 17 I. Stiftungsarten 17 1. Rechtsformen der

Mehr

Rechtliche Risiken im Anlagebereich

Rechtliche Risiken im Anlagebereich Rechtliche Risiken im Anlagebereich RA Dr. iur. Christoph Degen Geschäftsführer profonds, Dachverband gemeinnütziger Stiftungen der Schweiz, Basel Stiftungen und Anlagerisiken Professionelles Risikomanagement

Mehr

Starthilfe für Stifter

Starthilfe für Stifter Starthilfe für Stifter - Vorteile des Engagements mit einer eigenen Stiftung Vortrag auf den wir-tagen am 17.9.2010 Formen bürgerschaftlichen Engagements Viele Privatpersonen und Unternehmen engagieren

Mehr

1. Stiftungstag im Bistum Münster. Von der Idee zur Stiftung Gründung und Betreuung

1. Stiftungstag im Bistum Münster. Von der Idee zur Stiftung Gründung und Betreuung 1. Stiftungstag im Bistum Münster Von der Idee zur Stiftung Gründung und Betreuung Stiftungen in Zahlen: Stiftungen in Zahlen: Stiftungen in Zahlen: Zeit zum Handeln?! Die Vermögenswerte der Deutschen

Mehr

Die Aufgaben des Vorstands einer kleinen und mittelgroßen Stiftung

Die Aufgaben des Vorstands einer kleinen und mittelgroßen Stiftung Die Aufgaben des Vorstands einer kleinen und mittelgroßen Stiftung Jürgen Reiss Vorstand Stiftung Stifter für Stifter EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER WER WIR SIND Stifter für Stifter

Mehr

EINLADUNG ZUM BERENBERG STIFTUNGS-TALK

EINLADUNG ZUM BERENBERG STIFTUNGS-TALK EINLADUNG ZUM BERENBERG STIFTUNGS-TALK Die Berenberg Bank ist seit ihrer Gründung im Jahre 1590 in Familienbesitz. Sie wird von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt und setzt damit die Tradition

Mehr

orell füssli Jahresabschluss und Finanzen von Stifungen Daniel Zöbeli/Luzius Neubert

orell füssli Jahresabschluss und Finanzen von Stifungen Daniel Zöbeli/Luzius Neubert Daniel Zöbeli/Luzius Neubert Jahresabschluss und Finanzen von Stifungen Rechnungslegung, Revision, Internes Kontrollsystem (IKS), Sanierung und Vermögensanlage orell füssli Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Operativ oder rein fördernd? Einführung in die Arbeitsweise von Stiftungen

Operativ oder rein fördernd? Einführung in die Arbeitsweise von Stiftungen Centrum für soziale Investitionen und Innovationen Centre for Social Investment Operativ oder rein fördernd? Einführung in die Arbeitsweise von Stiftungen Dr. Volker Then Stiften Fördern Gestalten Veranstaltungsreihe

Mehr

Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht

Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht Die geeignete Rechtsform bei gemeinnützigen Organisationen Giorgio Albisetti, Rechtsanwalt und Notar, Von Graffenried & Cie Recht 1 Einleitung Charakteristiken der einzelnen Rechtsformen Drei Fallbeispiele

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland 2 Allgemeines über Stiftungen

Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland 2 Allgemeines über Stiftungen Inhaltsverzeichnis 1 Die Stiftungslandschaft in Deutschland.............................. 1 1.1 Stiftungsboom in Deutschland................................... 1 1.1.1 Stiftungsreformen......................................

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement Zusatzvorsorgestiftung UIAG Organisationsreglement 31.12.2017 Zusatzvorsorgestiftung UIAG c/o Emch+Berger Holding AG Schlösslistrasse 19 Postfach CH-3001 Bern Tel. +41 58 451 61 11 thomas.perroulaz@emchberger.ch

Mehr

Kindernothilfe Schweiz, Aarau

Kindernothilfe Schweiz, Aarau BILANZ 31.12.2013 31.12.2012 AKTIVEN CHF CHF Flüssige Mittel 736'731.67 465'370.11 Verrechnungssteuer 3'454.37 3'446.05 Wertschriften (inkl. Marchzinsen) 804'336.00 798'997.00 Aktive Rechnungsabgrenzung

Mehr

Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt

Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt Zuwendungen an Stiftungen unter Vorbehalt Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Möglichkeiten: Errichtung einer unselbstständigen Stiftung Bildung eines Fonds Auflösende

Mehr

Organisationsreglement

Organisationsreglement BEILAGE 2 Stiftung ZHAW Organisationsreglement gültig ab 27. März 2013 Art. 1 Zweck Die Amtsdauer eines Mitgliedes des Dieses Reglement regelt gestützt auf Stiftungsrates beträgt vier Jahre; wiederholte

Mehr

Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates

Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates Die gesetzliche Führungsverantwortung des Stiftungsrates Seite 1 Art. 51 Abs. 6 BVG, in Kraft seit 1. Januar 2005: Die Vorsorgeeinrichtung hat die Erst- und Weiterbildung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter

Mehr

Informationsschreiben an alle klassischen Stiftungen

Informationsschreiben an alle klassischen Stiftungen Westschweizer BVG-und Stiftungen Aufsichtsbehörde Avenue de Tivoli 2 Postfach 5047 1002 Lausanne Lausanne, Januar 2017 N 2017-01 1. Rechtsgrundlagen 1 2. Vorzuweisende Dokumente 2 2.1 Stiftungen mit einer

Mehr

Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND

Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND Treuhand Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmensberatung SCHÜRMANN TREUHAND Sehr geehrte Damen und Herren, Die ST ist eine erfahrene, kompetente und zuverlässige Partnerin für Klein- und Mittelunternehmen

Mehr

Das Vermögen als Essenz der Stiftung

Das Vermögen als Essenz der Stiftung Recht aktuell: Vermögensanlage und Stiftungsrecht, Basel, M.I.L. Ordinarius für Privatrecht Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht Universität Zürich I. Stiftungsbegriff der Schweiz 1. Überblick über die

Mehr

DER GUTE TREUHANDVERWALTER

DER GUTE TREUHANDVERWALTER DER GUTE TREUHANDVERWALTER EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER ÜBERBLICK I. Welche Aufgaben hat der Treuhandverwalter (Treuhänder)? II. III. IV. Wer kann Treuhänder sein? Was sollte

Mehr

Stiftungsmanagement und Corporate Philanthropy

Stiftungsmanagement und Corporate Philanthropy Stiftungsmanagement und Corporate Philanthropy Vorlesung Herbstsemester 2013 Prof. Dr. Georg von Schnurbein Übersicht Informationen zum CEPS Vorstellung der Vorlesung Administratives 2 Das CEPS auf einen

Mehr

STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING

STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING In der Verantwortung für ihre geistlichen und sozialen Aufgaben und zur Ermutigung in einer Zeit der finanziellen Krise hat die Gemeinde der evangelischen Himmelfahrts

Mehr

Funktionendiagramm. 1 Grundlagen. 2 Abkürzungen. 3 Funktionendiagramm

Funktionendiagramm. 1 Grundlagen. 2 Abkürzungen. 3 Funktionendiagramm 1 Grundlagen Das Funktionendiagramm ist ein Anhang zum Organisationsreglement der Liechtensteinischen Alters- und Krankenhilfe, das den verbindlichen Rahmen für die Führung der LAK festlegt. Der Stiftungsrat

Mehr

Mag. Alexander Operenyi, LL.M. (UCL), Dr. Andreas Jank, Dr. Maximilian Weiler

Mag. Alexander Operenyi, LL.M. (UCL), Dr. Andreas Jank, Dr. Maximilian Weiler WILLKOMMEN Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte bieten maßgeschneiderte rechtliche Beratung für österreichische und internationale Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen. Als Wirtschaftsanwälte denken

Mehr

Die StifterStudie der Bertelsmann Stiftung - Beratung und Beratungsbedarf von Stiftern. Dr. Karsten Timmer

Die StifterStudie der Bertelsmann Stiftung - Beratung und Beratungsbedarf von Stiftern. Dr. Karsten Timmer Die StifterStudie der Bertelsmann Stiftung - Beratung und Beratungsbedarf von Stiftern Die Rolle von Beratern bei der Gründung Der Impuls kommt nur selten von einem Berater Bitte teilen Sie uns mit, wer

Mehr

Kandidatenprofil Nr. 3207

Kandidatenprofil Nr. 3207 Kandidatenprofil Nr. 3207 Ausbildungen & Kenntnisse Grundausbildung mathematisch-naturwissenschaftlich, Matura Typ C Abschlüsse Ökonomiestudium lic. oec. publ., Universität Zürich Weiterbildung SKU (Schweizerische

Mehr

Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt am 6. Dezember 2005, Änderung vom 11. Dezember 2014

Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt am 6. Dezember 2005, Änderung vom 11. Dezember 2014 Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt am 6. Dezember 2005, Änderung vom 11. Dezember 2014 Inhalt I. Allgemeines 3 II. Stiftungsrat 3 III. Kommissionen 4 IV. Geschäftsführung 4 V. Zeichnungsberechtigung

Mehr

Verbrauchsstiftungen - Erfüllen des Stiftungszwecks durch Vermögensverzehr

Verbrauchsstiftungen - Erfüllen des Stiftungszwecks durch Vermögensverzehr Verbrauchsstiftungen - Erfüllen des Stiftungszwecks durch Vermögensverzehr Thomas Sprecher Zürich, 18. Juni 2015 Verbrauchsstiftung = Stiftung, bei der das Vermögen nicht bewahrt werden muss, sondern gemäss

Mehr

Stiftungen und Vermögensverwalter

Stiftungen und Vermögensverwalter Was ist aus Sicht der Aufsichtsbehörde bei der Vermögensverwaltung zu beachten? Monica Leuenberger, lic.iur., Vizedirektorin BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Inhalt A. Die Stiftung -

Mehr

Unter dem Namen "Fundaziun Vna" besteht eine Stiftung nach Massgabe von Art. 80 ff. ZGB.

Unter dem Namen Fundaziun Vna besteht eine Stiftung nach Massgabe von Art. 80 ff. ZGB. STIFTUNGSURKUNDE FUNDAZIUN VNA Art.1 Name Unter dem Namen "Fundaziun Vna" besteht eine Stiftung nach Massgabe von Art. 80 ff. ZGB. Die derzeitigen Stiftungsräte ändern heute unter Wahrung des ursprünglichen

Mehr

Bürgerstiftung Diedorf

Bürgerstiftung Diedorf Bürgerstiftung Diedorf FÜR EINEN GUTEN ZWECK: "BÜRGERSTIFTUNG DIEDORF" Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Diedorf und seine Ortsteile zeichnen sich seit jeher durch das starke Engagement und das Zusammengehörigkeitsgefühl

Mehr

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe

Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe STIFTUNG SCHWEIZER SPORTHILFE Postfach 606 3000 Bern 22 Tel. 031 359 72 00 Fax 031 359 72 01 info@sporthilfe.ch www.sporthilfe.ch Statuten der Stiftung Schweizer Sporthilfe (Stand 28. November 2014) Präambel

Mehr

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN GESUCH UM BEFREIUNG VON DER STEUERPFLICHT. Gemeinnützige Zwecke

DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN GESUCH UM BEFREIUNG VON DER STEUERPFLICHT. Gemeinnützige Zwecke DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Kantonales Steueramt Rechtsdienst Tellistrasse 67, 5001 Aarau Telefon direkt 062 835 25 40 steueramt@ag.ch www.ag.ch/steuern GESUCH UM BEFREIUNG VON DER STEUERPFLICHT

Mehr

Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung)

Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung) Stiftungsstatut SGIM-Foundation, definitive Fassung vom 29. Mai 2013 Statut der SGIM-Foundation (SGIM-Stiftung) Präambel In der Erkenntnis, dass die Allgemeine Innere Medizin eine tragende Säule des Schweizerischen

Mehr

PENSIONSKASSE BKW. Statuten. der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke. gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Seiten

PENSIONSKASSE BKW. Statuten. der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke. gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Seiten Statuten der Pensionskasse der Bernischen Kraftwerke gültig ab 1. Januar 2008 Seite 1 von 6 Seiten Inhaltsverzeichnis Ingress... 3 Art. 1 Name, Registrierung, Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 Art. 3 Vermögen...

Mehr

Stiftungen. Recht, Steuer, Betriebswirtschaft

Stiftungen. Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Unternehmensverbundene Stiftungen Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Begründet von Dr. Gerhard Brandmüller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Sozialrecht, Vereidigter Buchprüfer fortgeführt von

Mehr

Treuhand. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmungsberatung. Schürmann. Treuhand

Treuhand. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmungsberatung. Schürmann. Treuhand Unternehmungsberatung Schürmann Sehr geehrte Damen und Herren, Die ST ist eine erfahrene, kompetente und zuverlässige Partnerin für Klein- und Mittelunternehmen (KMU), sowie öffentlich-rechtliche Organisationen.

Mehr

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt

Mehr

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA)

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Ausführungsbestimmungen betreffend die Aufsicht über die Stiftungen vom 16. September 2005 Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht

Mehr

Sitz und Aufsicht Sitz der Stiftung ist Schwyz. Sie steht unter der Aufsicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Sitz und Aufsicht Sitz der Stiftung ist Schwyz. Sie steht unter der Aufsicht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 321.3 STATUTEN DER STIFTUNG «WEG DER SCHWEIZ» STATUTS DE LA FONDATION «VOIE SUISSE» STATUTI DELLA FONDAZIONE «VIA SVIZZERA» STATÜTS DE LA FUNDAZIUN «VIA SVIZRA» vom 8. April 1988 1 A. GRUNDLAGEN Art. 1

Mehr

SATZUNG der Erich Saling-Stiftung

SATZUNG der Erich Saling-Stiftung SATZUNG der Erich Saling-Stiftung Präambel Die Erich Saling-Stiftung soll zu Lebzeiten des Stifters, Prof. Dr. Erich Saling, als gemeinnützige unselbständige Stiftung unter der Verwaltung des gemeinnützigen

Mehr

Handelsregisterverordnung

Handelsregisterverordnung Handelsregisterverordnung (HRegV) Änderung vom 24. August 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Handelsregisterverordnung vom 7. Juni 1937 1 wird wie folgt geändert: Verlust des Rechtsdomizils

Mehr

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6 Stiftungsurkunde Stiftungsurkunde 1/6 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Vermögen...4 Art. 4 Stiftungsrat...4 Art. 5 Revision...5 Art. 6 Rechtsnachfolge, Aufhebung und

Mehr

Stiftungsvermögen und Aufsicht

Stiftungsvermögen und Aufsicht Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden Generalversammlung, 25. Juni 2015, Winterthur, M.I.L. Ordinarius für Privatrecht Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht Universität Zürich I.

Mehr

Banken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke

Banken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Taschenbücher für GELD BANK BÖRSE Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Banken & Stiftungen Recht Steuern Organisation Mit allen steuerlichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des

Mehr

1. Die Ordnung regelt die Aufsicht über die privaten Stiftungen gemäss Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) 2.

1. Die Ordnung regelt die Aufsicht über die privaten Stiftungen gemäss Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) 2. Ordnung über die Stiftungsaufsicht Vom. Januar 01 (Stand am 1. Januar 015) Der Verwaltungsrat der BSABB (BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel), gestützt auf 6 lit. j und l des BVG- und Stiftungsaufsichtsvertrags

Mehr

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.v. 13. NPO-Praxistag. Steuerliche Compliance für NPOs

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.v. 13. NPO-Praxistag. Steuerliche Compliance für NPOs Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.v. 13. NPO-Praxistag Steuerliche Compliance für NPOs Montag, 12. November 2018 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr Akademie Hotel Berlin Heinrich-Mann-Straße 29

Mehr

Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN.

Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Unternehmerberatung Rechtsberatung INSOLVENZRECHT UNTERNEHMEN ERFOLGREICH SANIEREN. VORTEILE FÜR GLÄUBIGER SCHAFFEN. CHANCEN NUTZEN, RISIKEN ERKENNEN. Schnell, pragmatisch

Mehr

Akriba Immobilien Anlagestiftung, Schmerikon

Akriba Immobilien Anlagestiftung, Schmerikon Akriba Immobilien Anlagestiftung, Schmerikon Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Akriba Immobilien - Anlagestiftung besteht eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Die Aufsichtsbehörde führt ebenfalls das Register für die Berufliche Vorsorge der Partnerkantone (Art. 48 BVG).

Die Aufsichtsbehörde führt ebenfalls das Register für die Berufliche Vorsorge der Partnerkantone (Art. 48 BVG). Reglement über die BVG- und Stiftungsaufsicht (RBVGS) DER VERWALTUNGSRAT DER BVG- UND STIFTUNGSAUFSICHTSBEHÖRDE gestützt auf die Artikel 80ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907,

Mehr

Inhaltsübersicht. 5. Kapitel: Schlussbetrachtung Zusammenfassung Ausblick 249. Anhang 251. Literaturverzeichnis 323

Inhaltsübersicht. 5. Kapitel: Schlussbetrachtung Zusammenfassung Ausblick 249. Anhang 251. Literaturverzeichnis 323 Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen der Untersuchung; Geschichte und Entwicklungen 15 1 Einleitung 15 2 Die Geschichte der 20 3 Zahlen, Daten und Fakten 40 4 Der der Bürgerstiftung, Definitionsversuche

Mehr

Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein

Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein ORGANISATIONSREGLEMENT (Ausgabe 2000) SEITE 1-5 Organisationsreglement Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein (Ausgabe 2000) Inhaltsverzeichnis

Mehr

S a t z u n g DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens

S a t z u n g DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens S a t z u n g DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz des menschlichen Lebens 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen DONUM VITAE Stiftung deutscher Katholiken zum Schutz

Mehr

Organisationsreglement. des Stiftungsrates der. Pensionskasse für Journalisten

Organisationsreglement. des Stiftungsrates der. Pensionskasse für Journalisten Organisationsreglement des Stiftungsrates der Pensionskasse für Journalisten Inhalt Art. 1 Stiftungsrat... 3 Art. 2 Sitzungen des Stiftungsrates... 3 Art. 3 Beschlussfassung... 4 Art. 4 Aufgaben des Stiftungsrates...

Mehr

Gutes für VEREINe. IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater

Gutes für VEREINe. IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater Gutes für VEREINe IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August 2012 - Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft

Mehr

IHRE STIFTUNG IN DER STIFTUNG. massgeschneidert. flexibel. wirksam. DIE SCHWEIZER DACHSTIFTUNG. STIFTEN EINFACH GEMACHT.

IHRE STIFTUNG IN DER STIFTUNG. massgeschneidert. flexibel. wirksam. DIE SCHWEIZER DACHSTIFTUNG. STIFTEN EINFACH GEMACHT. IHRE STIFTUNG IN DER STIFTUNG massgeschneidert. flexibel. wirksam. DIE SCHWEIZER DACHSTIFTUNG. STIFTEN EINFACH GEMACHT. UNSERE DACHSTIFTUNG professionelle philanthropie. Wer ist die Fondation des Fondateurs

Mehr

Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung

Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung Satzung Hospiz Kieler Förde Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Hospiz Kieler Förde - Stiftung". Sie hat ihren Sitz in Kiel. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung

Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Anhang 1 zu Ziffer 3.1 der Weisungen OAK BV W 01/2016 Anforderungen an Anlagestiftungen Gesuchsformular für die Gründung einer Anlagestiftung I. Allgemeine

Mehr

SEMINAR Die strategische Führung von Institutionen der Langzeitpflege

SEMINAR Die strategische Führung von Institutionen der Langzeitpflege SEMINAR 2018 Die strategische Führung von Institutionen der Langzeitpflege Anmeldung und weitere Informationen unter https://www.hebes.ch/de/veranstaltungen/vrseminar/vr-seminar.html 1. Aufgaben der strategischen

Mehr

Bürgerstiftungen in Deutschland

Bürgerstiftungen in Deutschland Bochumer Studien zum Stiftungswesen 10 Bürgerstiftungen in Deutschland Entwicklungen, Erfahrungen und Ausblicke Bearbeitet von Matthias Klein 1. Auflage 2013. Buch. 332 S. Hardcover ISBN 978 3 631 62679

Mehr

Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck

Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck Satzung Ev. Stiftung Obernbeck SaStObHf 3877 Satzung für die Ev. Stiftung Obernbeck, kirchliche Gemeinschaftsstiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Obernbeck Vom 22. August 2006 (KABl. 2006 S. 193)

Mehr

GESELLSCHAFTEN UND STEUERN IN LIECHTENSTEIN

GESELLSCHAFTEN UND STEUERN IN LIECHTENSTEIN . z. Fürstlicher Justizrat Dr. iur. Peter Marxer Adulf Peter Goop Dr. iur. Walter Kieber Rechtsanwalt Rechtsberater Rechtsanwalt GESELLSCHAFTEN UND STEUERN IN LIECHTENSTEIN Liechtenstein-Verlag AG, Vaduz

Mehr

.. nwb. Stiftung und Unternehmen

.. nwb. Stiftung und Unternehmen www.nwb.de Stiftung und Unternehmen ~ Zivilrecht ~ Steuerrecht ~ Gemeinnützigkeit Von Dipl.-Kfm. Dr. Hans Berndt Wirtschaftsprüfer und Dipl. Finanzwirt Dr. Hellmut Götz Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt

Mehr

Satzung. der unselbstständigen Stiftung. Stiftung Jubilate. Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik der Evangelischen Vogelstang-Gemeinde Mannheim

Satzung. der unselbstständigen Stiftung. Stiftung Jubilate. Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik der Evangelischen Vogelstang-Gemeinde Mannheim Satzung der unselbstständigen Stiftung Stiftung Jubilate Stiftung zur Förderung der Kirchenmusik der Evangelischen Vogelstang-Gemeinde Mannheim [Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Mannheim (Stadtkirchenbezirk)]

Mehr

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Leistungskatalog

Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Leistungskatalog Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) Leistungskatalog für die Periode vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 A. Berufliche Vorsorge 1. Jährliche Aufsicht 1.1 Überprüfung der Geschäftstätigkeit

Mehr

Kompetenz-Center Stiftungen. Individuelle Beratung für Stiftungen und Stiftungsgründer

Kompetenz-Center Stiftungen. Individuelle Beratung für Stiftungen und Stiftungsgründer Individuelle Beratung für Stiftungen und Stiftungsgründer Agenda Stiftungen in Deutschland... Seite 4 Was versteht man unter einer Stiftung?... Seite 5 Merkmale einer Stiftung... Seite 6 Rechtsformen von

Mehr

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel

Mehr

Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015

Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015 Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015 Agenda I. Ausgangspunkt: Die notleidende Stiftung II. Instrumentarien des Stiftungsrechts

Mehr

Ortsrecht der Stadt Sonthofen

Ortsrecht der Stadt Sonthofen Ortsrecht der Stadt Sonthofen Hinweis: Der hier aufgeführte Text ist keine amtlich bekannt gemachte Fassung, da ggf. Änderungssatzungen eingearbeitet wurden. Für die Richtigkeit des Inhalts wird daher

Mehr

Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein. (Ausgabe 2000) SEITE 1-5

Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein. (Ausgabe 2000) SEITE 1-5 Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein (Ausgabe 2000) SEITE 1-5 Statuten Kiwanis Stiftung District Schweiz - Liechtenstein (Ausgabe 2000) Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Name und Sitz

Mehr

Stiften Sie für Rothenburg

Stiften Sie für Rothenburg Stiften Sie für Rothenburg Eine Initiative der Stadt und der Sparkasse Rothenburg ob der Tauber Stadt Rothenburg ob der Tauber Die Kultur- und Jugendstiftung in der Stiftergemeinschaft Rothenburg Die Stiftergemeinschaft

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht

Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht Aktuelle Entwicklungen im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht 15. Schweizer Stiftungssymposium "Zeit als Kapital für Förderstiftungen" Biel,, M.I.L. Ordinarius für Privatrecht Leiter des Zentrums für

Mehr

Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge. vom 16. September 2005* (Stand 1. Juli 2013)

Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge. vom 16. September 2005* (Stand 1. Juli 2013) Nr. 875 Ausführungsbestimmungen der ZBSA über die berufliche Vorsorge vom 6. September 005* (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), gestützt auf Art.

Mehr

SwissFoundations. Wie wird das Stiftungsvermögen nachhaltig? Das Anlageverhalten von Stiftungen

SwissFoundations. Wie wird das Stiftungsvermögen nachhaltig? Das Anlageverhalten von Stiftungen Einladung zum vierten Stiftungsgespräch Das Anlageverhalten von Stiftungen Donnerstag, 11. September 2008, 18.00 Uhr, Metropol, Zürich Eine Veranstaltungsreihe von Agenda 18.00 h Apéro 18.30 h Begrüssung

Mehr

Wie viel Vermögen und Professionalität ist notwendig für eine Stiftung(sgründung)? Stiftungsinitiative Hannover 27. November 2006

Wie viel Vermögen und Professionalität ist notwendig für eine Stiftung(sgründung)? Stiftungsinitiative Hannover 27. November 2006 Wie viel Vermögen und Professionalität ist notwendig für eine Stiftung(sgründung)? Stiftungsinitiative Hannover 27. November 2006 Dr. Hans Fleisch Generalsekretär Bundesverband Deutscher Stiftungen Gliederung

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 57 Steuerbefreite juristische Personen 57 - Stand 1. Juli 2009 1 Inhalt 1. Zuständigkeit für die Beurteilung von Gesuchen um Steuerbefreiung

Mehr

September 2010 HIMMEL UND ERDE DIE STIFTUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE. Eine Stiftung der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach

September 2010 HIMMEL UND ERDE DIE STIFTUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE. Eine Stiftung der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach September 2010 HIMMEL UND ERDE DIE STIFTUNG FÜR KINDER UND JUGENDLICHE Eine Stiftung der Evangelischen Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach Die Gründung: Die Evangelische Friedenskirchengemeinde Mönchengladbach

Mehr

[IMS] Treuhand Revision

[IMS] Treuhand Revision IMS. Die Bilanz stimmt. [IMS] Treuhand Revision Die Dienstleistungen der IMS Treuhand AG. Neben den eigentlichen Marktleistungen fallen in jedem Unternehmen Aufgaben an, die selten vollumfänglich zu den

Mehr

Buchhaltung & Treuhand. Wirtschaftsprüfung

Buchhaltung & Treuhand. Wirtschaftsprüfung Als ein unabhängiges Beratungsunternehmen im Herzen der Stadt Zürich erbringen wir Dienstleistungen in den Bereichen: Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen Buchhaltung & Treuhand Wirtschaftsprüfung

Mehr

Reglement über die BVG- un Stiftungsaufsicht (RBVGS)

Reglement über die BVG- un Stiftungsaufsicht (RBVGS) Reglement über die BVG- un Stiftungsaufsicht (RBVGS) DER VERWALTUNGSRAT DER BVG- UND STIFTUNGSAUFSICHTSBEHÖRDE gestützt auf die Artikel 80ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907,

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Stiftungsgründung, Erben und Vererben

Stiftungsgründung, Erben und Vererben Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen

Mehr

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter

Mehr

Stiftungsurkunde (Art. 80 ff. ZGB)

Stiftungsurkunde (Art. 80 ff. ZGB) ÖFFENTLICHE URKUNDE errichtet von LIC. IUR. WALTER HUG öffentlicher Notar des Kantons Aargau mit Büro in Aarau Stiftungsurkunde (Art. 80 ff. ZGB) Vor dem unterzeichnenden lic. iur. Walter Hug, öffentlicher

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Stiftungsrecht - Rechtliche Aspekte der Vermögensanlage -

Aktuelle Rechtsprechung zum Stiftungsrecht - Rechtliche Aspekte der Vermögensanlage - Aktuelle Rechtsprechung zum Stiftungsrecht - Rechtliche Aspekte der Vermögensanlage - Stiftungsforum Westfalen Bielefeld, 21. März 2018 Dr. Manuel Foppe AGENDA 1 Grundlagen: Vermögensanlage und Haftung

Mehr

Vorsorgestiftung des Verbandes. bernischer Notare. Organisations- und Verwaltungsreglement 2005

Vorsorgestiftung des Verbandes. bernischer Notare. Organisations- und Verwaltungsreglement 2005 Vorsorgestiftung des Verbandes bernischer Notare Organisations- und Verwaltungsreglement 2005 Organisations- + Verwaltungsregl 2005 genehmigt.doc Inhaltsverzeichnis 1 STIFTUNGSRAT 3 1.1 Oberstes Organ

Mehr

fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund

fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund Stiftungsurkunde S. 2 Stiftungsstatut S. 3 Reglement S. 7 2004 Ausgabe 06/05 7 REGLEMENT über die Tätigkeit

Mehr

Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht und seine Konsequenzen für gemeinnützige Förderstiftungen

Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht und seine Konsequenzen für gemeinnützige Förderstiftungen 10. Mitgliederversammlung Swissfoundations am 25. März 2010 Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht und seine Konsequenzen für gemeinnützige Förderstiftungen Einführungsreferat von Prof. Dr. Dominique

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Die gemeinnützige Stiftung und GmbH als Instrument der mittelständischen Unternehmensnachfolge

Die gemeinnützige Stiftung und GmbH als Instrument der mittelständischen Unternehmensnachfolge Tobias Tschötschel Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte durch die Juristische Fakultät der Universität Rostock Die gemeinnützige Stiftung und GmbH als Instrument der

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

ORGANISATIONSREGLEMENT

ORGANISATIONSREGLEMENT 2011 ORGANISATIONSREGLEMENT Stiftung Swiss Support for Children 18.11.2011 ORGANISATIONSREGLEMENT STIFTUNG SWISS SUPPORT FOR CHILDREN INHALTSVERZEICHNIS ART. 1 STIFTUNGSZWECK 3 ART. 2 STIFTUNGSRAT 3 ART.

Mehr

PPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research.

PPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. PPCmetrics AG Investment & Actuarial Consulting, Controlling and Research. www.ppcmetrics.ch Marktscreen Impact Investing Anzahl Anbieter Verwaltetes Vermögen in der Anlagekategorie Verwaltetes Vermögen

Mehr

Statut. des. Bildungsfonds des KV Schwyz

Statut. des. Bildungsfonds des KV Schwyz Begl.-Nr. B28/09/TD Statut des Präambel In der Erkenntnis, dass die Bildung für unser Land eine wesentliche Ressource darstellt und dass damit insbesondere auch Bildungsanstrengungen aller Art im kaufmännischbetrieblichen

Mehr

Organisationsreglement gültig ab 25. März 2015

Organisationsreglement gültig ab 25. März 2015 gültig ab 25. März 2015 8. September 2015 Seite 1 von Seiten 10 Inhaltsverzeichnis Seite A GRUNDSÄTZE... 3 Art. 1 Grundlagen...3 Art. 2 Zweck...3 B STIFTUNGSRAT... 3 Art. 3 Aufgaben des Stiftungsrats...3

Mehr

Mit öffentlicher Urkunde vom 3. März 2005, hat Transparenta AG als Stifterin die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge" errichtet.

Mit öffentlicher Urkunde vom 3. März 2005, hat Transparenta AG als Stifterin die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge errichtet. Stiftungsurkunde I. Ingress Mit öffentlicher Urkunde vom 3. März 2005, hat Transparenta AG als Stifterin die TRANSPARENTA Sammelstiftung für berufliche Vorsorge" errichtet. Infolge einer Ergänzung der

Mehr

Vom 13. März 2006 (KABl S. 300) Änderungen

Vom 13. März 2006 (KABl S. 300) Änderungen Satzung Stiftung Kinder- Jugendarbeit Herscheid SaStKiJuKGHers 4070 Satzung der Stiftung Stiftung zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Herscheid kirchliche Gemeinschaftsstiftung für

Mehr