Rechtliche Rahmenbedingungen
|
|
- Moritz Lucas Armbruster
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2 Begrifflichkeiten Spende Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle, Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers (Begünstigten) verknüpft ist und keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt. Auch kann eine Spende nicht zurückgefordert werden. Quelle:
3 Begrifflichkeiten Sponsoring Der Begriff Sponsoring bezeichnet die finanzielle, personelle oder sachliche Unterstützung zur Erreichung eines Organisationsziels oder eines Projekts. Das Ziel oder der Projektzweck stehen im Einklang mit den Interessen des Sponsors (Sponsoringgeber). Der Gesponserte (Sponsoringnehmer) verpflichtet sich in der Regel, durch Kommunikationsmaßnahmen den Namen des Sponsors zu verbreiten. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass der Empfänger einer Leistung mit dem Sponsor vertragliche Vereinbarungen über die beidseitige, geschäftliche Nutzenerwartung treffen. Quelle: vgl. PURTSCHERT et al. 2005, S. 72; FELDMANN 2002, S. 1
4 Sponsor Sponsor: Sponsorings sind im Normalfall Betriebsausgaben (Werbung/ Marketing), es bestehen keine Obergrenzen Es darf kein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Werbeleistung bestehen Logo auf Webseite ist nur dann Werbeleistung, wenn ein Link auf die Seite des Unternehmen führt Spenden - Achtung Obergrenze der Abzugsfähigkeit, versch. Varianten möglich.
5 Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über Euro Umsatzsteuer Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.
6 Einkünfte für Vereine relevante Einnahmearten für Vereine: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sponsoring Spenden
7 Steuerrecht Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ausgaben: alle Tätigkeiten, die unmittelbar den gemeinnützigen Satzungszwecken der Körperschaft dienen steuerbefreit Ausgaben: Nutzung des Kapital- und unbeweglichen Vermögens Geschäftsbetrieb zur Verwirklichung des Satzungszweck steht eher nicht im Wettbewerb z.t. steuerbefreit n. Freibetrag 7% Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielende selbstständige Tätigkeit z.b. Krankenhäuser ( 67 AO). Altenheime ( 68 AO) Eine Absicht zur Gewinnerzielung ist nicht erforderlich z.t. steuerbefreit steuerpflichtig
8 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 1: Der gemeinnützige Männergesangs e. V. Klanglose Müllschüppe veranstaltet das jährliche Scheunensingen und verkauft dafür Eintrittskarten. Er erlöst dabei Euro, die für neue Gesangsbücher und die Nachwuchsförderung genutzt werden.
9 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 2: Der gemeinnützige Kleingärtner e. V. Fruchtlose Scholle lädt zum Sommerfest, wo die Mitglieder an Ständen Köstlichkeiten aus den eigenen Gärten, Würstchen und Getränke verkaufen. Der Verein erlöst dabei Euro, die zum Ausbau der Vereinsbar genutzt werden soll.
10 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 3: Der gemeinnützige Reitsportverein Hoppe Hoppe Raider organisiert das Pfingstspringen. Hochkarätige Teilnehmer aus ganz Dtld. kommen. Mercedes, P&C und Warsteiner haben Sponsoringverträge i.h.v. je Euro abgeschlossen. Das Startgeld beläuft sich auf Euro. Am Jahresende erhält der e.v. ein Zinsgutschrift aus einer Rücklage für den Neubau einer Reithalle i.h.v. 480 Euro.
11 Besteuerung ermäßigter Umsatzsteuersatz: 7 % gilt für Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecken dienen gilt nur für Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb gilt nicht für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
12 Einkünfte für Vereine steuerliche Besonderheit: Kleinstunternehmerregelung ( 19 Abs. 1 UStG) Einnahmen über Euro sind umsatzsteuerpflichtig erstmalige Besteuerung, wenn der Umsatz in einem Geschäftsjahr Euro überschritten hat Besteuerung solange der Umsatz über Euro liegt und das folgende Jahr
13 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro
14 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro steuerpflichtiger Umsatz
15 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro
16 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro steuerpflichtiger Umsatz 2010: Euro steuerpflichtiger Umsatz 2011: Euro
17 Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über Euro Umsatzsteuer Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.
18 Sponsoringvertrag Wieso ein Sponsoringvertrag? wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz Verein erbringt eine Leistung Absprachen fixieren und dokumentieren Verbindlichkeiten und Verlässlichkeiten schaffen
19 Sponsoringvertrag Was regelt ein Sponsoringvertrag? wer sind die Vertragspartner Leistung und Gegenleistung Art der Leistungserbringung Rechte des Sponsors und des Sponsoring-Nehmers Rechte an Veröffentlichungen, Bildern, Texten, Logos Haftung Laufzeiten (Beginn, Ende) Vertragsstrafen
20 Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Sponsoringpaket an Sponsoren anpassen überlegen, was zum Sponsor passt braucht der Sponsor alle Leistungen? immer eine Leistung zurückhalten
21 Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Herausforderung: Sponsoring ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen ab unterliegen der Umsatzsteuer ab kommen Gewerbe- und Körperschaftssteuer hinzu
22 Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro > Einnahmen von Euro
23 Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro Einnahmen von Euro Umsatzsteuerpflicht abzgl. 19% Euro Euro Euro
24 Sponsoringtipps Gestaltungstipps aus der Praxis
25 Linktipps rechtliches für Verein Begriffsbestimmungen zum Thema Spende/Sponsoring Bundesministerium für Justiz (BMJ) BMJ Steuerrecht Steuertipps für gemeinnützige Vereine (Baden-Württemberg)
26 Kontakt schwarzwild Kommunikation Andreas Söntgerath Glauburgstraße Frankfurt am Main Tel a.soentgerath@schwarzwild.info Die hier erarbeiteten Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum der Agentur schwarzwild Kommunikation und unterliegen dem Urheberrecht. Jede ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrDie vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrHerzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein
Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen
MehrWirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen
Merkblatt Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Stand: Juli 2012 Ansprechpartner: Kathleen Spranger (0371) 6900-1122 (0371) 6900-191122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Bauer (03741)
MehrWorkshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie
Dr. Hampe Consulting Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie Bochum, 25.11.2015 1 Ablauf A. Vorstellung B. Einführung in das Verwaltungssponsoring C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungssponsoring
MehrSteuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1
Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
MehrAndreas Kasper. Sozialsponsoring. Eine rechtliche Bewertung unter besonderer Beriicksichtigung des Sponsorings kirchlicher Werke und Einrichtungen
Andreas Kasper Sozialsponsoring Eine rechtliche Bewertung unter besonderer Beriicksichtigung des Sponsorings kirchlicher Werke und Einrichtungen PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis
MehrÜberlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften
Überlassung von Werbemobilen an gemeinnützige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften Häufig überlassen Werbefirmen gemeinnützigen Einrichtungen (Institutionen) bzw. Juristischen Personen
MehrHandreichung zum Sponsoring und Unternehmenspartnerschaften in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
1 Handreichung zum Sponsoring und Unternehmenspartnerschaften in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland 1. Allgemeines Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen (Sach- oder
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
MehrSpendenbegriff. Eine Spende ( 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) ist eine Ausgabe, die
Spenden 1x1 Spendenbegriff Eine Spende ( 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) ist eine Ausgabe, die freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) unentgeltlich (es steht keine Gegenleistung gegenüber) an einen gemeinnützigen
MehrDas BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Deutscher Bundestag WD /17
Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Aktenzeichen: WD 4-3000 047/17 Abschluss der Arbeit: 15. Mai 2017 Fachbereich:
MehrGutes für VEREINe. IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater
Gutes für VEREINe IHK Bonn/Rhein-Sieg am 30. August 2012 - Kooperationen gemeinnütziger Vereine - Dr. Daniel J. Fischer Rechtsanwalt Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft
MehrEinleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig
Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom
MehrVergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1
Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrRechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrV e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrWorkshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?
Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
MehrVEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher
MehrBesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften
Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Mehr7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein
willig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Vereins als Empfänger sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen
MehrDer Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding
Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder
MehrZur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben
Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B
MehrSteuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Evangelische Akademie Bad Boll, 8. März 2010 Dr. Thomas Fritz Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht
MehrNON-PROFIT-ORGANISATION UND KOMMUNE
Frankfurt Garmisch-Partenkirchen Gerlingen Leipzig Leonberg München Rottenburg Stuttgart Tübingen Waldshut-Tiengen www.auren.de Newsletter I.2011 ˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍ
MehrSponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte
Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte Regeln zum Sponsoring Für das Anliegen von Dritten, gegen einen bestimmten Betrag auf den Internetseiten von motormove online in
MehrBesteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt
Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids
MehrGrundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Workshop 3 Die wichtigsten Fallstricke für Engagierte und ihre Organisationen Oliver Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen 9. März 2018 Inhaltsverzeichnis
MehrVorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn
MehrDie Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten
Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP
MehrRechtliche Fragen. Steuerliche Aspekte. Lindemann. Folie 2 Februar Rechtliche Fragen. Grundlagen. Ideeller Bereich
Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte des Fundraisings Fundraising für Kunst und Kultur 21. bis 22. Februar 2011 Evangelische Akademie Bad Boll 1. (Steuerrecht, 4-Sparten-Rechnung) 2. / Mitgliederbeiträge
MehrBesteuerung im Krankenhaus
Ursula Augsten Ralph Bartmuß Stephan Rehbein Alexandra Sausmekat Besteuerung im Krankenhaus GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 11 Bearbeiterverzeichnis 13 1 Rechtliche Erscheinungsformen
MehrUmsatzsteuer und Gemeinnützigkeit
Thomas Jacobs Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Am Gemeinwohl orientierte Steuerbefreiungen im Lichte der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie am Beispiel von Sozialfürsorge, Erziehung und Bildung, Sport und
Mehrjuris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift
juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Bundesministerium der Finanzen Vorschrift: VV DEU BMF 1998-02-18 IV B 2- S 2144-40/98 Fassung vom: 18.02.1998 Gültig ab: 18.02.1998 Quelle: Normen:
MehrT e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung
Bearbeiterverzeichnis... 7 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung 1. Grundprinzipien und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
MehrMerkblatt Turniersport. Finanzierung
Merkblatt Turniersport Finanzierung Finanzierung der Turnierveranstaltung unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte Stand: 02/2017 Die Erfahrungen zeigen, dass die wesentlichen steuerlichen Belastungen
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrDBG Praxisforum Spende, Sponsoring & Co.
www.pwc.de DBG Praxisforum 2017 Spende, Sponsoring & Co. Aktuelle steuerliche Rahnmenbedingungen für Geber und Bedachte was ist zu beachten, wenn Sponsoringaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
MehrKassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt
Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrVereinsberatung: Steuern. Steuerarten für. gemeinnützige Körperschaften
Steuerarten für gemeinnützige Körperschaften Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Verein Grundsteuer Grunderwerbsteuer Bauabzugssteuer Lotteriesteuer Körperschaftsteuer Einnahmen aus wirtschaftlichen
MehrPraktische Buchführung für Vereine
Praktische Buchführung für Vereine von Elmar Goldstein, Horst Lienig und Timo Lienig Haufe Gruppe Freiburg München Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile
MehrTRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrGemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1
Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika
MehrFörderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr
Förderverein Grundschule Bermaringen Gründungversammlung Aula der Grundschule Bermaringen Donnerstag, 21.07.2011, 20:00 Uhr Tagesordnung Gründe Zuwendungen Zuwendungen sind sind steuerlich steuerlich absetzbar
MehrInhaltsverzeichnis. Die Autoren 9. Vorwort 10
Die Autoren 9 Vorwort 10 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 Einführung 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung
Mehr1. Rosbacher Vereinsforum
UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins
MehrSteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche
MehrDer aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine
Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Der aktuelle Tipp STAND: AUGUST 2015 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Februar 2009 (V R 47/07) entschieden, dass die Umsätze
MehrDer Gemeinnützige Sportverein
Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen
MehrRücklagen - das Finanzpolster des Vereins 37 Formen der Rücklagen 37
Vorwort 9 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung 27 Steuerbegünstigter
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40
Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter
Mehr60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit
60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie
MehrSteuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel
Vortrag für Service Freiwillige Steuern und Abgaben Spendenabsetzbarkeit Spendengütesiegel 1 Wichtige Definition: Gemeinnützigkeit Umgangssprachlich: tue Gutes und rede darüber Steuerlich: nicht jeder
MehrRücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40
Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter
MehrGegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben
Überschussermittlung 200_ Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Anlage zur Jahressteuererklärung 200_ /zum Jahresabschluss 200_ des e. V. mit Sitz in, Steuer- Nr. des FA A. Ideeller Tätigkeitsbereich
MehrQuellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners
MehrAktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)
Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Dr. Thomas Fritz
Steuerliche Sphären einer Hochschule Dr. Thomas Fritz Hoheitsbetrieb Hoheitsbetriebe Tatbestandsmerkmale Ausübung öffentlicher Gewalt Überwiegenheitsregel eigentümliche und vorbehaltene Tätigkeit Tätigkeitsmotivation
MehrSteuerfragen für Vereine
Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz
MehrDie EWIV in der europäischen Kooperationspraxis
7. Konferenz Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis Aktuelle Aspekte der internationalen und nationalen Besteuerung der EWIV Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2
MehrDie steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen
Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Einführung Für sportliche Veranstaltungen besteht in der Regel Steuerpflicht, die abhängig vom Veranstaltungsrahmen, vom Geschäftsbetrieb und
MehrLeitfaden zum Sponsoring der Stadt Schramberg
Leitfaden zum Sponsoring der Stadt Schramberg INHALT: 1. Einleitung 2. Gründe für die Erstellung eines Leitfadens 3. Sponsoringprinzip und Abgrenzung zu wesensverwandten Tätigkeiten 4. Geltungsbereich,
MehrEin Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten
Wirtschaft Anne Keuchel Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten Diplomarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrMehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone
Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen Bild: Keystone Inhaltsverzeichnis Definitionen Sachleistungen Einräumen von Rechten Bekanntmachungsleistungen Fragen Erstellt in Anlehnungen an
MehrDie folgenden Folien dienten als Präsentationsmaterial bei einem Chat von Susanne Rehm M.A.
Die folgenden Folien dienten als Präsentationsmaterial bei einem Chat von Susanne Rehm M.A. Weitere Informationen zu den Fernlehrgängen der Deutschen Akademie für Management und Tutoren sowie Tutorinnen
MehrVereine und Registrierkassenpflicht. Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder.
Vereine und Registrierkassenpflicht Ein Service für Vereine und ihre Mitglieder. Zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher engagieren sich in Vereinen und leisten durch ihren Einsatz einen enormen
Mehrtsb - Info: Vereine und Steuern
tsb - Info: Vereine und Steuern Mit Einführung der Registrierkassen wurde auch wieder das Thema Vereine und Steuern aufgegriffen und seit März 2016 veranstaltet das BMF (Bundesministerium für Finanzen)
MehrNiels Lüking. Die Bedeutung des (Sport-) Sponsorings für unternehmerische Entscheidungen.»
Niels Lüking Die Bedeutung des (Sport-) Sponsorings für unternehmerische Entscheidungen.» Steuern - Risiken - Empirie Verlag Dr. Kovac Hamburg 2010 Abbildungsverzeichnis 17 Tabellenverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis
MehrE R Z I E H U N G BILDUNG &
Chance oder Risiko? E R Z I E H U N G BILDUNG & Ganztagsschule und Steuerpflicht Referent: Horst Lienig Steuerberater Herausforderung für Vereine Längere Bindung der Kinder am Nachmittag Keine Motivation
MehrSPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH
SPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH EINE PRÄSENTATION VON STEPHANIE BERGER UND DR. ANNA KRAFTSOFF, RECHTSANWÄLTINNEN EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER AGENDA I. Vorstellung II. Spenden
MehrDr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung
MehrG E M E I N D E B U N D - S E R V I C E. Hotline-Info 3/2013
G E M E I N D E B U N D - S E R V I C E An alle Mitgliedsgemeinden in Oberösterreich 15. Oktober 2013 Hotline-Info 3/2013 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister! Sehr geehrte
MehrSpendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer
Spendenrecht Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 07.03.2013 1 Anforderungen an die Spende Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Besteuerung. Ob der Spender seine Spende
MehrSie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".
Alle Spender erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang ihrer Spende beim TV 1886 e.v. Trebur ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Die Abwicklung
MehrNewsletter
Newsletter 01.10.2014 Inhalt: Spendenrecht... 2 Haftungsbegrenzung isd. 31 BGB... 4 Pflege von Sportanlagen... 5 Spendenrecht Bereits seit dem 01.01.2000 ist das sog. Durchlaufspendenverfahren abgeschafft;
MehrVorräte , ,59. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,28
Brend'amourstr. 5 Bilanz 31.12.2010 31.12.2009 Sachanlagen 1.168,00 2.482,00 Finanzanlagen 150.459,00 42.318,38 Vorräte 36.880,96 32.089,59 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.014,68 2.724,28
MehrSponsoring 14.05.2007. Heinz Broy, Finanzamt Bitburg-Prüm
Sponsoring 14.05.2007 Heinz Broy, Finanzamt Bitburg-Prüm 5 Formen des Sponsorings Sportsponsoring Bandenwerbung.Fernsehen, Kunstausstellungen- Sportsponsoring Plakate, Hefte Radio, Mediensponsoring Tageszeitung,
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
MehrBesteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands
Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Prof. Dr. iur. Roman Seer Ordinarius am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum Inhalt/Gliederung Steuertatbestände (KSt/GewSt/USt/GrSt)
MehrAKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT
AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015
MehrKeine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung?
UMSATZSTEUER Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung? von RAin/StBin, Martina Weisheit, Frankfurt a.m. Eine aktuelle Entscheidung des BFH über steuerbare Leistungen eines
MehrVortrag anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Museumsbunds, Arbeitskreis Verwaltungsleitung
Gemeinnützigkeit: Gütesiegel oder Steuerfalle? Vortrag anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Museumsbunds, Arbeitskreis Verwaltungsleitung 14. September, Bundeskunsthalle, Bonn Dr. Bernhard Spies,
MehrSehr geehrte Convivienleiterinnen, Sehr geehrte Convivienleiter
Sehr geehrte Convivienleiterinnen, Sehr geehrte Convivienleiter A. Gemeinnützigkeit Nach einem Jahr im Amt des Schatzmeisters fühle ich mich nun endlich in der Lage die rechtliche und finanzielle Situation
Mehr