Rechtliche Rahmenbedingungen

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1 Rechtliche Rahmenbedingungen

2 Begrifflichkeiten Spende Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle, Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers (Begünstigten) verknüpft ist und keiner rechtlichen Verpflichtung unterliegt. Auch kann eine Spende nicht zurückgefordert werden. Quelle:

3 Begrifflichkeiten Sponsoring Der Begriff Sponsoring bezeichnet die finanzielle, personelle oder sachliche Unterstützung zur Erreichung eines Organisationsziels oder eines Projekts. Das Ziel oder der Projektzweck stehen im Einklang mit den Interessen des Sponsors (Sponsoringgeber). Der Gesponserte (Sponsoringnehmer) verpflichtet sich in der Regel, durch Kommunikationsmaßnahmen den Namen des Sponsors zu verbreiten. Sponsoring ist ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das bedeutet, dass der Empfänger einer Leistung mit dem Sponsor vertragliche Vereinbarungen über die beidseitige, geschäftliche Nutzenerwartung treffen. Quelle: vgl. PURTSCHERT et al. 2005, S. 72; FELDMANN 2002, S. 1

4 Sponsor Sponsor: Sponsorings sind im Normalfall Betriebsausgaben (Werbung/ Marketing), es bestehen keine Obergrenzen Es darf kein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Werbeleistung bestehen Logo auf Webseite ist nur dann Werbeleistung, wenn ein Link auf die Seite des Unternehmen führt Spenden - Achtung Obergrenze der Abzugsfähigkeit, versch. Varianten möglich.

5 Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über Euro Umsatzsteuer Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.

6 Einkünfte für Vereine relevante Einnahmearten für Vereine: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sponsoring Spenden

7 Steuerrecht Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Ausgaben: alle Tätigkeiten, die unmittelbar den gemeinnützigen Satzungszwecken der Körperschaft dienen steuerbefreit Ausgaben: Nutzung des Kapital- und unbeweglichen Vermögens Geschäftsbetrieb zur Verwirklichung des Satzungszweck steht eher nicht im Wettbewerb z.t. steuerbefreit n. Freibetrag 7% Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielende selbstständige Tätigkeit z.b. Krankenhäuser ( 67 AO). Altenheime ( 68 AO) Eine Absicht zur Gewinnerzielung ist nicht erforderlich z.t. steuerbefreit steuerpflichtig

8 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 1: Der gemeinnützige Männergesangs e. V. Klanglose Müllschüppe veranstaltet das jährliche Scheunensingen und verkauft dafür Eintrittskarten. Er erlöst dabei Euro, die für neue Gesangsbücher und die Nachwuchsförderung genutzt werden.

9 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 2: Der gemeinnützige Kleingärtner e. V. Fruchtlose Scholle lädt zum Sommerfest, wo die Mitglieder an Ständen Köstlichkeiten aus den eigenen Gärten, Würstchen und Getränke verkaufen. Der Verein erlöst dabei Euro, die zum Ausbau der Vereinsbar genutzt werden soll.

10 Sponsoring & Steuerrecht Wie gehe ich als Verein mit Einnahmen um? Übung: Wie bewerten Sie die Einnahmen? Fall 3: Der gemeinnützige Reitsportverein Hoppe Hoppe Raider organisiert das Pfingstspringen. Hochkarätige Teilnehmer aus ganz Dtld. kommen. Mercedes, P&C und Warsteiner haben Sponsoringverträge i.h.v. je Euro abgeschlossen. Das Startgeld beläuft sich auf Euro. Am Jahresende erhält der e.v. ein Zinsgutschrift aus einer Rücklage für den Neubau einer Reithalle i.h.v. 480 Euro.

11 Besteuerung ermäßigter Umsatzsteuersatz: 7 % gilt für Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchlichen Zwecken dienen gilt nur für Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb gilt nicht für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

12 Einkünfte für Vereine steuerliche Besonderheit: Kleinstunternehmerregelung ( 19 Abs. 1 UStG) Einnahmen über Euro sind umsatzsteuerpflichtig erstmalige Besteuerung, wenn der Umsatz in einem Geschäftsjahr Euro überschritten hat Besteuerung solange der Umsatz über Euro liegt und das folgende Jahr

13 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro

14 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro steuerpflichtiger Umsatz

15 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro 2010: Euro 2011: Euro

16 Einkünfte für Vereine Beispiel: Kleinstunternehmerregelung Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb 2008: Euro 2009: Euro steuerpflichtiger Umsatz 2010: Euro steuerpflichtiger Umsatz 2011: Euro

17 Sponsoring-Nehmer Sponsoring-Nehmer: Sponsoringeinnahmen über Euro Umsatzsteuer Euro Körperschafts- und Gewerbesteuer alle Kosten, die im Rahmen des Sponsorings angefallen sind, können gegengerechnet werden Achtung: Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn die wirtschaftliche Betätigung gegenüber dem ideellen Hauptzweck überwiegt darum GmbH-Gründung für die Abwicklung des Sponsorings erwägen, oder die Beauftragung einer Sponsoring-Agentur. Quelle: Marita Haibach, Handbuch Fundraising Frankfurt 2006.

18 Sponsoringvertrag Wieso ein Sponsoringvertrag? wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz Verein erbringt eine Leistung Absprachen fixieren und dokumentieren Verbindlichkeiten und Verlässlichkeiten schaffen

19 Sponsoringvertrag Was regelt ein Sponsoringvertrag? wer sind die Vertragspartner Leistung und Gegenleistung Art der Leistungserbringung Rechte des Sponsors und des Sponsoring-Nehmers Rechte an Veröffentlichungen, Bildern, Texten, Logos Haftung Laufzeiten (Beginn, Ende) Vertragsstrafen

20 Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Sponsoringpaket an Sponsoren anpassen überlegen, was zum Sponsor passt braucht der Sponsor alle Leistungen? immer eine Leistung zurückhalten

21 Sponsoringtipps Sponsoring darf gestaltet werden Herausforderung: Sponsoring ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen ab unterliegen der Umsatzsteuer ab kommen Gewerbe- und Körperschaftssteuer hinzu

22 Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro > Einnahmen von Euro

23 Sponsoringtipps Rechenbeispiel Frühjahrsspringen ein Sponsoringpaket an Premiumsponsor zu Euro vier Sponsoringpakete an Hauptsponsoren zu Euro acht Unterstützerpakete an Sponsoren zu je 500 Euro Einnahmen von Euro Umsatzsteuerpflicht abzgl. 19% Euro Euro Euro

24 Sponsoringtipps Gestaltungstipps aus der Praxis

25 Linktipps rechtliches für Verein Begriffsbestimmungen zum Thema Spende/Sponsoring Bundesministerium für Justiz (BMJ) BMJ Steuerrecht Steuertipps für gemeinnützige Vereine (Baden-Württemberg)

26 Kontakt schwarzwild Kommunikation Andreas Söntgerath Glauburgstraße Frankfurt am Main Tel a.soentgerath@schwarzwild.info Die hier erarbeiteten Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum der Agentur schwarzwild Kommunikation und unterliegen dem Urheberrecht. Jede ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

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