TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
|
|
- Mareke Baumgartner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
2 Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats e.v. in Kooperation mit der Haus des Stiftens ggmbh Donnerstag, 26. April 2018
3 Was ist Transparenz-leicht-gemacht? Eine Initiative des Deutschen Spendenrats e.v. TRANSPARENZ-LEICHT-GEMACHT ist ein Serviceangebot mit Hilfestellung zum transparenten Strukturaufbau, zur Rechnungslegung und zum Steuer- sowie Gemeinnützigkeitsrecht für gemeinnützige Organisationen (Verein, Stiftung, gemeinnützige Körperschaft) mit Sitz in Deutschland, die kein Mitglied im Deutschen Spendenrat e.v. sind. Test Es wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Workshop Unser Serviceangebot besteht aus bundesweiten Workshops, kostenlosen Einzelberatungen durch Wirtschaftsprüfer und einem kostenfreien Online- Transparenztest. Beratung ZIEL ist es, bei der Erstellung von Finanzdaten, steuerrechtlichen Fragestellungen und dem Strukturaufbau im Verein oder der gemeinnützigen Organisation schnell und gut eine Hilfestellung zu geben.
4 Was macht der Deutsche Spendenrat e.v.? Der gemeinnützige Dachverband für Spenden sammelnde gemeinnützige Organisationen Der Deutsche Spendenrat e.v. setzt sich als gemeinnütziger Dachverband für Spenden sammelnde Organisationen seit nunmehr 25 Jahren für mehr Transparenz im Spendenwesen ein. Die gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen stammen aus den Bereichen soziale und humanitäre Hilfe, Umwelt- und Tierschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz. Unsere Mitglieder verpflichten sich, jährlich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e. V. und der Öffentlichkeit ihre Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen im Rahmen eines Jahresberichts transparent, klar und verständlich offenzulegen. Sie lassen sich hinsichtlich der Finanzen von Rechnungsprüfern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern prüfen. Das Ergebnis wird jährlich veröffentlicht. Zudem haben wir das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e. V. eingeführt, das erstmals 2017 vergeben wurde. Es ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle für das Spendenzertifikat übernehmen. Schon seit 2012 ist ein ehrenamtlich tätiger Wirtschaftsprüferausschuss, der in unserer Satzung fest verankert ist, für uns aktiv. Mehr Informationen unter:
5 Referent Mitglied des ehrenamtlichen Wirtschaftsprüferausschusses im Deutschen Spendenrat e.v. Klaus Schneider, Dipl.-Kfm., WP/StB, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei der Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung. Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ist seit 1991 Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei Schneider + Partner GmbH. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Kanzleien in München und Dresden sowie einer Niederlassung in Chemnitz beschäftigt über 150 Mitarbeiter mit mehr als 30 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Schneider + Partner GmbH. Kontakt: Bitte per an kontakt@transparenz-leicht-gemacht.de Die Tätigkeitsschwerpunkte von Klaus Schneider liegen auf der steuerlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie Jahresabschluss- und Sonderprüfungen. Branchenschwerpunkte setzt Klaus Schneider bei seiner Tätigkeit u.a. bei der öffentlichen Hand und Körperschaften sowie bei Vereinen und Stiftungen. Er ist Mitglied des ehrenamtlichen Wirtschaftsprüferauschusses im Deutschen Spendenrat e.v.
6 Hinweis auf Webinar-Unterlagen Projektbegleitendes Arbeitsbuch als E-Book
7 Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Schritt 1: Bedeutung von Transparenz, ihre Adressaten und ihre Dimensionen Schritt 2: Allgemeine Grundsätze in der Abgabenordnung Schritt 3: Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft Schritt 4: Steuerbegünstigte Zwecke Schritt 5: Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke (Förderklausel, Satzungsmäßig.) Schritt 6: Steuerliches 4-Sphären-Modell Schritt 7: Ideeller Bereich Schritt 8: Vermögensverwaltung Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Schritt 10: Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit
8 Schritt 1: Was bedeutet Transparenz?
9 Schritt 1: Wer sind unsere Adressaten?
10 Schritt 1: Dimensionen von Transparenz
11 Schritt 2: Allgemeine Grundsätze
12 Schritt 3: Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft
13 Schritt 4: Steuerbegünstigte Zwecke
14 Schritt 5: Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
15 Schritt 6: Steuerliches 4-Sphären-Modell
16 Schritt 7: Ideeller Bereich 1. Ideeller Bereich: Der ideelle Bereich umfasst alle Tätigkeiten einer steuerbegünstigten Körperschaft, die durch Spenden (einschließlich Erbschaften), Mitgliedsbeiträge (Förderbeiträge), Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter (z. B. anderer Stiftungen) finanziert werden. Ertragssteuerlich (Körperschaft- und Gewerbesteuer) sind diese Einnahmen/ Erlöse nicht relevant und unterfallen vollumfänglich den Steuerbefreiungen von der Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Umsatzsteuerlich ist die Körperschaft hier nicht Unternehmer im Sinne des UStG. Die Einnahmen/Erlöse in diesem ideellen Bereich sind umsatzsteuerlich nicht-steuerbar (= nicht relevant). Im Gegenzug können an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer angerechnet werden. Für Einnahmen/Erlöse in diesem Bereich bestehen ertragsteuerlich (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie umsatzsteuerlich keine betragsmäßigen Begrenzungen. Gut zu wissen: Fehlbeträge in diesem ideellen Bereich sind nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit.
17 Schritt 8: Vermögensverwaltung 2. Vermögensverwaltung: Zur Vermögensverwaltung gehören regelmäßig alle Tätigkeiten aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie aus der Anlage von Kapitalvermögen. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich zwar nicht um ureigenste steuerbegünstigte Tätigkeiten, sie werden aber von Gesetzgeber und Finanzverwaltung als zulässige Nebentätigkeiten akzeptiert und eingeordnet. Ertragssteuerlich: Überschüsse in diesem Bereich Vermögensverwaltung unterliegen vollumfänglich nicht der Körper- sowie der Gewerbesteuer. Umsatzsteuerlich ist eine gesonderte Bewertung erforderlich. Typische Vermögenserträge aus der (langfristigen) Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen sowie aus Kapitalvermögen sind jedoch nach 4 Nr. 8 und 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug besteht kein Vorsteuerabzug.
18 Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (1) 3. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist in 14 AO geregelt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist außerdem wieder ein Oberbegriff, der bei steuerbegünstigten Körperschaften zu differenzieren ist in a) einen Zweckbetrieb und b) einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
19 Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (2)
20 Schritt 9: Selbstlosigkeit ( 55 AO)
21 Schritt 9: Rücklagenbildung ( 62 AO) Ausnahme einer zeitnahen Mittelverwendung
22 Schritt 10: Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit
23 Ausblick auf: Fit in 10 Schritten Transparente Rechnungslegung Mittwoch, 09. Mai 2018 Anmeldung unter:
24 Das ging gerade alles zu schnell? Sie wollen noch einmal einen Experten persönlich befragen? Kostenlose Einzelberatungen mit einem Wirtschaftsprüfer, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anmeldung unter:
25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrSPENDER * GRUNDLAGEN-WORKSHOP. Transparenz-Workshops WORKSHOP-TERMINE 2018
GRUNDLAGEN-WORKSHOP SPENDER * GLÜCKLICH MACHEN Bundesweite Transparenz-Workshops für alle gemeinnützigen Organisationen WORKSHOP-TERMINE 2018 Transparenz-leicht-gemacht * Zur besseren Lesbarkeit wird auf
MehrEinnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit
Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Inhalt Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Verhältnisse... 3 Gründung... 3 Steuerliche
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
Mehr"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
MehrStiftungsgründung, Erben und Vererben
Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrGemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten
Vorschläge zu Themenblöcken und Verlauf 1. Grundlagen des Gemeinnützigkeits-(= Steuer-) rechts 2. Konkrete (steuerrechtliche) Bewertung und Zuordnung von Verkaufs-Aktivitäten 3. Steuerrechtliche Überprüfungen
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrDie Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten
Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP
MehrGemeinnützigkeit Fluch oder Segen
Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Agenda I. Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts II. III. Vorteile der Gemeinnützigkeit Nachteile der Gemeinnützigkeit -Allgemein -Formvorschriften
MehrLESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer
Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel J. Fischer Praktikerwissen kompakt 6. Auflage 2015 Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel
MehrBesteuerung im Krankenhaus
Ursula Augsten Ralph Bartmuß Stephan Rehbein Alexandra Sausmekat Besteuerung im Krankenhaus GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 11 Bearbeiterverzeichnis 13 1 Rechtliche Erscheinungsformen
MehrBesteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt
Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
MehrInformationsveranstaltung
Informationsveranstaltung Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht Jana Seifert Steuerberaterin Rechnungslegung von Stiftungen Christoph Maaß Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Frankfurt am Main, den
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrGemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1
Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrUmsatzsteuer und Gemeinnützigkeit
Thomas Jacobs Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Am Gemeinwohl orientierte Steuerbefreiungen im Lichte der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie am Beispiel von Sozialfürsorge, Erziehung und Bildung, Sport und
MehrWirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen
Merkblatt Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Stand: Juli 2012 Ansprechpartner: Kathleen Spranger (0371) 6900-1122 (0371) 6900-191122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Bauer (03741)
MehrGemeinnützigkeit im Steuerrecht
Gemeinnützigkeit im Steuerrecht Inhaltsverzeichnis Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Kapitalgesellschaften Vereinsgründung Gründung von Stiftungen Gründung von ggmbh und gug Steuerliche Rechtsnormen:
MehrBrückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft
Brückenbauer zwischen Recht und Wirtschaft Max-Eyth Brücke in Stuttgart Ursula Augsten RP RICHTER & PARTNER Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte Steuerliche Behandlung von sportlichen Aktivitäten
MehrV e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Rücklagenbildung
Rücklagenbildung Übersicht der Rücklagen nach 58 Abgabenordnung Betriebsmittelrücklage Rücklagen für satzungsmäßige (größere) Maßnahmen Freie Rücklagen 58 Nr. 7 AO Sonstige Rücklagen 58 Nr.11+12 AO Periodisch
MehrVEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher
Mehr1. Rosbacher Vereinsforum
UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
MehrSteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrVereinsheime und anderen Vereinsanlagen: So werden sie steuerlich behandelt
KÖRPERSCHAFTSTEUER Vereinsheime und anderen Vereinsanlagen: So werden sie steuerlich behandelt von Steuerberater Ulrich Goetze, Wunstorf Vereinsheime, andere Immobilien und sonstige Anlagen gemeinnütziger
MehrNon-Profit-Dialog September 2012
Non-Profit-Dialog September 2012 Herausforderung für gemeinnützige Stiftungen: Mittelverwendung vs. Kapitalerhaltung Seite 2 I. Zivilrechtliche Grundlagen II. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger
MehrFlüchtlinge, Mitgliedschaften, Sammlungen und steuerliche Auswirkungen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit
Flüchtlinge, Mitgliedschaften, Sammlungen und steuerliche Auswirkungen in Bezug auf Kreissportverband Pinneberg 3. Dezember 2015 Günter Quast, Dipl. Finanzwirt (FH), Steuerberater guenter.quast@t-online.de
MehrDeckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrTÄTIGKEITS- BERICHT 2016
TÄTIGKEITS- BERICHT 2016 t INHALT A. EINLEITUNG 3 B. KURZBERICHT ÜBER DIE GEMEINNÜTZIGEN PROGRAMME 5 1. Internationales Engagement fördern 2. Engagierte allgemein informieren 3. IT-Know-how an Engagierte
MehrNeue Möglichkeiten der Berufsausübung _
Neue Möglichkeiten der Berufsausübung _ MVZ und Kooperationsmöglichkeiten Universität Greifswald, 05. Dezember 2007 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem,
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. NON Profit / Gemeinnützigkeit
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen NON Profit / Gemeinnützigkeit Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine
MehrKassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt
Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen
MehrPatrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM
Patrick-Marcel Hagner Bilanzierende Stiftungen Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM IV VORWORT UND DANKSAGUNG INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND SYMBOLVERZEICHNIS
MehrRechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?
MehrRechtsformen für Netzwerker Impuls und Diskussion von Beispielen aus den Regionen
Rechtsformen für Netzwerker Impuls und Diskussion von Beispielen aus den Regionen Michael Friebe Steuerberater Kanzlei friebe & partner Tel. 0911 9 33 66 9 0 friebe@fp-steuern.de www.fp-steuern.de AGENDA
MehrFörderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr
Förderverein Grundschule Bermaringen Gründungversammlung Aula der Grundschule Bermaringen Donnerstag, 21.07.2011, 20:00 Uhr Tagesordnung Gründe Zuwendungen Zuwendungen sind sind steuerlich steuerlich absetzbar
MehrFEUERWEHR UND STEUERRECHT
FEUERWEHR UND STEUERRECHT Vortrag beim Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm am 18. November 2010 Referenten vom Finanzamt : Franz- Josef Stoy und Heinz Broy Referent des Kreisfeuerwehrverbandes: Ralf Kockelmann
MehrSteuerfragen für Vereine
Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich
Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich Selbstlosigkeit 55 Abgabenordnung (AO) Keine überwiegende Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke grds. Verbot von Zuwendungen an Mitglieder/unverhältnismäßig
MehrNeuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht
Neuerliche Vergünstigungen im Gemeinnützigkeitssteuerrecht nutzen I. Ausgangslage Am 28.03.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz nimmt neben
MehrBegrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine
Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden
MehrVerein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1
Verein & Steuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Vorstellung Herward Baumunk Dipl. Betriebswirt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Mitglied der Sozietät Baumunk Borcherding Pehl Böker Steuerberater,
MehrWorkshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?
Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie
MehrCleiss Lutz. Vermerk. I)atum: 17. Juli2017. Von: A. SACHVBRIIALT UND FRAGESTELLUNG. An: Betreff:
Vermerk I)atum: 17. Juli2017 An: Von: Betreff: Martin Bachhofer, Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-V/ürttemberg e.v. Dr. Johann Wagner, Dr. Hendrik Marchal Steuerliche Auswirkungen des Getränkeverkaufs
MehrVorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27
Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrRKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg St. Ingbert. Telefon: Telefax: Mail:
RKPN.de-Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler Kastanienweg 15 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 9969237 Telefax: 06894 9969238 Mail: Post@RKPN.de www.rkpn.de Patrick R. Nessler Rechtsanwalt Inhaber der
MehrAktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine
Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine Referent: Jörg Ammon, WP/StB 1 Ehrenamtsstärkungsgesetz Gesetzgebungsverfahren Referentenentwurf des BMF vom 19.09.2012 Beschluss im Bundeskabinett am 24.10.2012
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen. Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Seite 2 Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Verfasser/in:
MehrSteuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen
Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern
MehrBesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften
Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrGemeinnützige Vereine und Stiftungen
Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel
MehrSteuerpraxis im Verein
Steuerpraxis im Verein Der Sportverein und das Finanzamt Von Ulrich Kroeker und Roland Multrus Referenten des Landessportbundes Rheinland-Pfalz für Steuerrecht 3. überarbeitete und erweiterte Auflage DEUTSCHER
MehrZur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben
Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B
MehrDiözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften
Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Ralf Heinrichs Bundesgeschäftsführer Gemeinnützigkeit Voraussetzungen 1. Verein (unerheblich
MehrBeck kompakt. Vereinsrecht. 132 Tipps für die Vereinsarbeit. von Christof Wörle-Himmel. 2. Auflage
Beck kompakt Vereinsrecht 132 Tipps für die Vereinsarbeit von Christof Wörle-Himmel 2. Auflage Vereinsrecht Wörle-Himmel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrDie Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen. Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015
Die Zusammenlegung von Stiftungen rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Stiftungsforum Westfalen 10. März 2015 Agenda I. Ausgangspunkt: Die notleidende Stiftung II. Instrumentarien des Stiftungsrechts
MehrBundesrat hat am Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.
Bundesrat hat am 1.3.2013 Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrenamtStG) zugestimmt; ab Verkündung ist dieses teilweise rückwirkend ab 1.1.2013 in Kraft Das EhrenamtStG soll das zivilgesellschaftliche Engagement
MehrVeräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen
Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Veräußerung von Immobilien/Liegenschaften gemeinnütziger oder kirchlicher Stiftungen
MehrDie Steuerbefreiung der Berufs verbände
Christian Kühner Die Steuerbefreiung der Berufs verbände Anforderungen an Geschäftsführung und Satzung und analoge Anwendung der Gemeinnützigkeitsregeln LIT Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis
MehrGrundlagenseminar Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer. November 2017
Grundlagenseminar Gemeinnützigkeit und Umsatzsteuer November 2017 E I N L A D U N G ESSENTIELLES WISSEN - KOMPETENT VERMITTELT Sehr geehrte Damen und Herren, für neue Mitarbeiter und Verantwortliche stellen
MehrDie Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD
Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids
MehrGründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft. Dagmar Stock
Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Gründung einer Tochtergesellschaft und umsatzsteuerliche Organschaft Dagmar Stock Dipl. Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
MehrBanken & Stiftungen. Recht Steuern Organisation. Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke
Taschenbücher für GELD BANK BÖRSE Lutz Engelsing Marcus Geschwandtner Olaf Lüke Banken & Stiftungen Recht Steuern Organisation Mit allen steuerlichen Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des
MehrVergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1
Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher
Mehr2.2.9 Muster zur Körperschaftsteuererklärung
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern Handbuch für Mütter- und Familienzentren in Bayern 12/2015 2.2.9 Muster zur Körperschaftsteuererklärung Achtung: Auf den folgenden vier Seiten drucken
MehrBesteuerung der öffentlichen Hand
Besteuerung der öffentlichen Hand 04. Oktober 2017 Köln Referenten: Prof. Matthias Alber, Ludwigsburg WP StB RA FAStR Prof. Dr. Thomas Küffner, München Themenübersicht: A. Ertragsteuerliche Fragen Betriebe
MehrQuellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten
MehrVorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn
MehrGemeinnützigkeit braucht Transparenz
Gliederung: Gemeinnützigkeit braucht Transparenz 1. Zum Verhältnis von Gemeinnützigkeit und Transparenz 2. Warum freiwillige Transparenz geboten ist 3. Vorteile, die durch Transparenz für gemeinnützige
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches
MehrDas BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer
MehrVorstellung der Sozietät Rieker Alber Thoni
Kanzleiportrait Vorstellung der Sozietät Rieker Alber Thoni Wir sind eine überregional tätige Kanzlei mit Sitz in Stuttgart und drei Partnern. In unserem Büro in Stuttgart und unserer Niederlassung in
MehrRA Stefan Winheller, LL.M. Tax, Fachanwalt für Steuerrecht RA Dr. Lothar Jansen
Autoren: RA Stefan Winheller, LL.M. Tax, Fachanwalt für Steuerrecht RA Dr. Lothar Jansen Titel: Herausgeber: Die gemeinnützige GmbH Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH Behrenstraße
MehrV e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 9. aktualisierte und erweiterte Auflage 2017 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrKott & Schnitter Steuerberater PartG mbb. Wir beraten Sie zuverlässig in allen steuerlichen Fragen!
Kott & Schnitter Steuerberater PartG mbb Wir beraten Sie zuverlässig in allen steuerlichen Fragen! WWW.KSL-STEUERBERATER.DE UNSERE LEISTUNGEN Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Vereine. STEUERBERATUNG
MehrSeminar für die Oberbergischen Schützenvereine
Grundlagen des Gemeinnützigkeitsund Spendenrechts Seminar für die Oberbergischen Schützenvereine 22. Oktober 2016 Dipl.-Kaufmann Dr. Arnd Bretschneider Steuerberater SCHÖNEBERG Steuerberater Beckestraße
MehrGemeinsamer Monitoring-Ausschuss
Gemeinsamer Monitoring-Ausschuss zur Anwendung der Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere
MehrDer aktuelle Tipp. Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine
Umsatzsteuer bei Verpflegung von Schülern durch Schulfördervereine Der aktuelle Tipp STAND: AUGUST 2015 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 12. Februar 2009 (V R 47/07) entschieden, dass die Umsätze
MehrDie Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen
Die Besteuerung von Vereinen Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen 4. Risiko: Verlust der
MehrDie E-Bilanz bei. Konzept zur Umsetzung der E-Bilanz für steuerbegünstigte Körperschaften mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
Die E-Bilanz bei gemeinnützigen Körperschaften Konzept zur Umsetzung der E-Bilanz für steuerbegünstigte Körperschaften mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Von Dr. Magdalena Kruczynski ERICH SCHMIDT
MehrVereinsberatung: Steuern. Inhalt und Anlagen von. Steuererklärungen
Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen Art der Steuererklärung Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Gewerbesteuer Allgemeine Angaben zum Verein Angabe des Zwecks des Vereins Anschrift Zustellungsvertreter
Mehr- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung
- Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts
MehrSteuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Evangelische Akademie Bad Boll, 8. März 2010 Dr. Thomas Fritz Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht
MehrGrundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts ein Überblick. Michael Hanke Diplom-Kaufmann Steuerberater
Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts ein Überblick Michael Hanke Diplom-Kaufmann Steuerberater Dass wir gemeinnützig sind, das ist doch selbstverständlich!? Schaffung eines gesellschaftlichen Anreizes
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40
Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter
MehrJahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!
Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! mit Ulrich Goetze, Steuerberater und Rechtsbeistand,
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer
Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung
Mehr