TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

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1 TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

2 Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats e.v. in Kooperation mit der Haus des Stiftens ggmbh Donnerstag, 26. April 2018

3 Was ist Transparenz-leicht-gemacht? Eine Initiative des Deutschen Spendenrats e.v. TRANSPARENZ-LEICHT-GEMACHT ist ein Serviceangebot mit Hilfestellung zum transparenten Strukturaufbau, zur Rechnungslegung und zum Steuer- sowie Gemeinnützigkeitsrecht für gemeinnützige Organisationen (Verein, Stiftung, gemeinnützige Körperschaft) mit Sitz in Deutschland, die kein Mitglied im Deutschen Spendenrat e.v. sind. Test Es wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Workshop Unser Serviceangebot besteht aus bundesweiten Workshops, kostenlosen Einzelberatungen durch Wirtschaftsprüfer und einem kostenfreien Online- Transparenztest. Beratung ZIEL ist es, bei der Erstellung von Finanzdaten, steuerrechtlichen Fragestellungen und dem Strukturaufbau im Verein oder der gemeinnützigen Organisation schnell und gut eine Hilfestellung zu geben.

4 Was macht der Deutsche Spendenrat e.v.? Der gemeinnützige Dachverband für Spenden sammelnde gemeinnützige Organisationen Der Deutsche Spendenrat e.v. setzt sich als gemeinnütziger Dachverband für Spenden sammelnde Organisationen seit nunmehr 25 Jahren für mehr Transparenz im Spendenwesen ein. Die gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen stammen aus den Bereichen soziale und humanitäre Hilfe, Umwelt- und Tierschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz. Unsere Mitglieder verpflichten sich, jährlich gegenüber dem Deutschen Spendenrat e. V. und der Öffentlichkeit ihre Strukturen, Tätigkeiten, Projekte und Finanzen im Rahmen eines Jahresberichts transparent, klar und verständlich offenzulegen. Sie lassen sich hinsichtlich der Finanzen von Rechnungsprüfern, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern prüfen. Das Ergebnis wird jährlich veröffentlicht. Zudem haben wir das neue Spendenzertifikat des Deutschen Spendenrats e. V. eingeführt, das erstmals 2017 vergeben wurde. Es ist das einzige Prüfverfahren in Deutschland, bei dem Wirtschaftsprüfer die Qualitätskontrolle für das Spendenzertifikat übernehmen. Schon seit 2012 ist ein ehrenamtlich tätiger Wirtschaftsprüferausschuss, der in unserer Satzung fest verankert ist, für uns aktiv. Mehr Informationen unter:

5 Referent Mitglied des ehrenamtlichen Wirtschaftsprüferausschusses im Deutschen Spendenrat e.v. Klaus Schneider, Dipl.-Kfm., WP/StB, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei der Schneider + Partner GmbH Wirtschaftsprüfung / Steuerberatung. Dipl.-Kfm. Klaus Schneider, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ist seit 1991 Gründer und geschäftsführender Gesellschafter bei Schneider + Partner GmbH. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Kanzleien in München und Dresden sowie einer Niederlassung in Chemnitz beschäftigt über 150 Mitarbeiter mit mehr als 30 Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. Schneider + Partner GmbH. Kontakt: Bitte per an kontakt@transparenz-leicht-gemacht.de Die Tätigkeitsschwerpunkte von Klaus Schneider liegen auf der steuerlichen Beratung von Unternehmen und Privatpersonen sowie Jahresabschluss- und Sonderprüfungen. Branchenschwerpunkte setzt Klaus Schneider bei seiner Tätigkeit u.a. bei der öffentlichen Hand und Körperschaften sowie bei Vereinen und Stiftungen. Er ist Mitglied des ehrenamtlichen Wirtschaftsprüferauschusses im Deutschen Spendenrat e.v.

6 Hinweis auf Webinar-Unterlagen Projektbegleitendes Arbeitsbuch als E-Book

7 Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Schritt 1: Bedeutung von Transparenz, ihre Adressaten und ihre Dimensionen Schritt 2: Allgemeine Grundsätze in der Abgabenordnung Schritt 3: Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft Schritt 4: Steuerbegünstigte Zwecke Schritt 5: Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke (Förderklausel, Satzungsmäßig.) Schritt 6: Steuerliches 4-Sphären-Modell Schritt 7: Ideeller Bereich Schritt 8: Vermögensverwaltung Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Schritt 10: Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit

8 Schritt 1: Was bedeutet Transparenz?

9 Schritt 1: Wer sind unsere Adressaten?

10 Schritt 1: Dimensionen von Transparenz

11 Schritt 2: Allgemeine Grundsätze

12 Schritt 3: Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft

13 Schritt 4: Steuerbegünstigte Zwecke

14 Schritt 5: Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke

15 Schritt 6: Steuerliches 4-Sphären-Modell

16 Schritt 7: Ideeller Bereich 1. Ideeller Bereich: Der ideelle Bereich umfasst alle Tätigkeiten einer steuerbegünstigten Körperschaft, die durch Spenden (einschließlich Erbschaften), Mitgliedsbeiträge (Förderbeiträge), Zuschüsse der öffentlichen Hand und Dritter (z. B. anderer Stiftungen) finanziert werden. Ertragssteuerlich (Körperschaft- und Gewerbesteuer) sind diese Einnahmen/ Erlöse nicht relevant und unterfallen vollumfänglich den Steuerbefreiungen von der Körperschaft-, Gewerbe-, Erbschaft- und Schenkungssteuer. Umsatzsteuerlich ist die Körperschaft hier nicht Unternehmer im Sinne des UStG. Die Einnahmen/Erlöse in diesem ideellen Bereich sind umsatzsteuerlich nicht-steuerbar (= nicht relevant). Im Gegenzug können an Lieferanten gezahlte Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer angerechnet werden. Für Einnahmen/Erlöse in diesem Bereich bestehen ertragsteuerlich (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) sowie umsatzsteuerlich keine betragsmäßigen Begrenzungen. Gut zu wissen: Fehlbeträge in diesem ideellen Bereich sind nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit.

17 Schritt 8: Vermögensverwaltung 2. Vermögensverwaltung: Zur Vermögensverwaltung gehören regelmäßig alle Tätigkeiten aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie aus der Anlage von Kapitalvermögen. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich zwar nicht um ureigenste steuerbegünstigte Tätigkeiten, sie werden aber von Gesetzgeber und Finanzverwaltung als zulässige Nebentätigkeiten akzeptiert und eingeordnet. Ertragssteuerlich: Überschüsse in diesem Bereich Vermögensverwaltung unterliegen vollumfänglich nicht der Körper- sowie der Gewerbesteuer. Umsatzsteuerlich ist eine gesonderte Bewertung erforderlich. Typische Vermögenserträge aus der (langfristigen) Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen sowie aus Kapitalvermögen sind jedoch nach 4 Nr. 8 und 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Im Gegenzug besteht kein Vorsteuerabzug.

18 Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (1) 3. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist in 14 AO geregelt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist außerdem wieder ein Oberbegriff, der bei steuerbegünstigten Körperschaften zu differenzieren ist in a) einen Zweckbetrieb und b) einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

19 Schritt 9: Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (2)

20 Schritt 9: Selbstlosigkeit ( 55 AO)

21 Schritt 9: Rücklagenbildung ( 62 AO) Ausnahme einer zeitnahen Mittelverwendung

22 Schritt 10: Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit

23 Ausblick auf: Fit in 10 Schritten Transparente Rechnungslegung Mittwoch, 09. Mai 2018 Anmeldung unter:

24 Das ging gerade alles zu schnell? Sie wollen noch einmal einen Experten persönlich befragen? Kostenlose Einzelberatungen mit einem Wirtschaftsprüfer, gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Anmeldung unter:

25 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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