Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen"

Transkript

1 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Evangelische Akademie Bad Boll, 8. März 2010 Dr. Thomas Fritz

2 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 2

3 Steuerliche Sphären juristischer Personen des öffentlichen Rechts Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger BgA nicht steuerbar nicht steuerbar? steuerbar 0% / 7% / 19% steuerbar 0% / 7% / 19% Umsatzsteuer Seite 3

4 Hoheitsbetrieb ( 4 Abs. 5 KStG) Ausübung öffentlicher Gewalt = eine Tätigkeit, die öffentlichrechtlichen Körperschaften eigentümlich und vorbehalten ist (BFH v I R 52/06, BFH/NV 2008, 888; v I R 63/03, BStBl II 2005, 501, m.w.n.). Wirtschaftliche Tätigkeit = auf privatrechtlicher Grundlage und nicht im Rahmen einer eigens für die jpdör geltenden öffentlichrechtlichen Sonderregelung (BFH v V R 40/04, BStBl II 2009, 208) gesetzliche Tätigkeitszuweisung notwendige, aber nicht hinreichende Begründung Überwiegender Teil der Tätigkeit dient der Ausübung der öffentlichen Gewalt, dh. wirtschaftliche Tätigkeit als unselbständiger Teil einer im Ganzen hoheitlichen Aufgabenerfüllung Seite 4

5 Betrieb gewerblicher Art (BgA) ( 4 KStG / Abschn. 6 KStR) Gesetzeszweck: Wettbewerbsneutralität positiv Abgrenzung negativ Einrichtung (Indiz: Jahresumsatz einmalig > , Abschn. 6 Abs. 4 S. 2 KStR) nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen wirtschaftliche Heraushebung innerhalb der Gesamtbetätigung (Indiz: Jahresumsatz nachhaltig > , Abschn. 6 Abs. 5 S. 4 KStR) keine Land- und Forstwirtschaft keine Vermögensverwaltung kein Hoheitsbetrieb Seite 5

6 Steuerliche Beurteilungseinheiten bei staatlichen Hochschulen Sponsoring Skriptenverkauf Auftragsforschung Hochschule Hörsaalvermietung Fachbereich Institut Professor Hochschul- Ball Weiterbildung Seite 6

7 Vermögensverwaltung ( 14 Satz 3 AO) Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen langfristig durch Fruchtziehung genutzt wird (vgl. 14 S. 3 AO). Den Gegenpol hierzu bilden Tätigkeiten, bei denen die Umschichtung von Vermögen im Vordergrund steht und/oder Nebenleistungen ins Gewicht fallen. Beispiele: Vermietung und Verpachtung (ohne Nebenleistungen) Lizenzvergabe Nutzung von Kapitalvermögen Seite 7

8 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 8

9 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit Rechtsfolgen Spender: Steuerbegünstigter (Spenden-) Abzug Empfänger: Weder Ertrag- noch Umsatzsteuern bei Zuordnung zum Hoheitsbereich (jpdör) (bzw. zum ideellen Bereich (gemkö)), Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer Problemfelder Gegenleistungen (bspw. Fundraising-Dinner) Nutzungen & Leistungen sind nicht abzugsfähig Seite 9

10 Spendenhöchstbeträge und Spendenvortag Höchstbetrag von 20 % für alle Zwecke oder 4 der Umsätze, Löhne & Gehälter Zusatzhöchstbetrag v bei Zuwendungen an Stiftungen 1 Mio. für Zuwendungen in den Vermögensstock nicht nur bei Neuerrichtung sondern auch für Zustiftungen (je 10 Jahre) (auch für Förderstiftungen) Seite 10

11 Unselbständige Stiftungen Stiftungsträger / Treuhänder Treuhandvertrag / Schenkung unter Auflage Erbeinsetzung / Vermächtnis unter Auflage Müller- Stiftung Schulz- Stiftung Stiftungsträger/Treuhänder: i.d.r. juristische Person nichtrechtsfähige Stiftung kann eigenes Steuersubjekt sein Voraussetzung des zusätzlichenspendenabzughöchstbetrags für Stiftungen ( 10b Abs. 1a EStG) Seite 11

12 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 12

13 Sponsoringeinnahmen in der Vermögensverwaltung Voraussetzungen Nur Fruchtziehung, i. S. v. Passivität Bsp. Verpachtung des Anzeigengeschäfts Rechtsfolgen Sponsor: Betriebsausgaben Empfänger: Vermögensverwaltung: Keine Ertragsteuern jpdör Keine Umsatzsteuer gemkö ermäßigter Umsatzsteuersatz (7%) Problemfelder Abgrenzung ( Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung erfolgen. (AEAO Tz. 9 zu 64) Nebenleistungen Seite 13

14 Sponsoringeinnahmen als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (bzw. wgb) Voraussetzungen Gegenleistung, bspw. aktive Mitwirkung an einer Werbemaßnahme Rechtsfolgen Sponsor: Betriebsausgaben Empfänger: Steuerpflicht (Umsatzsteuer: 19%) jpdör BgA (Steuerbelastung ca. 40%) (Zuordnung von ( originär veranlassten ) Betriebsausgaben oder Pauschalierung?) gemkö wgb (Steuerbelastung ca. 30%) (Gewinnpauschalierung mit 15% der Einnahmen nach 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) Problemfelder Abgrenzung & Nebenleistungen ( Leistungspakete ) Gewinnermittlung Seite 14

15 Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen ( 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) Gewinnpauschalierung in Höhe von 15% der Einnahmen Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet Begünstigte Werbeeinnahmen (AEAO Nr. 29 zu 64): z.b. Trikot- oder Bandenwerbung bei Sportveranstaltungen, die ein Zweckbetrieb i.s.d. 67a AO sind (vgl. AEAO Nr. 9 zu 67a): Werbung in Programmheften oder auf Plakaten von Zweckbetriebsveranstaltungen Gesonderte Aufzeichnung der Aufwendungen aufgrund der Abgeltungswirkung erforderlich. Keine Anwendbarkeit auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (?) Anwendbarkeit auf Universitätskliniken? Seite 15

16 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 16

17 Beispiel: Geldleistungen Sachverhalt: Versicherung V zahlt dem Alumniverein A für eine Vortragsveranstaltung einen Zuschuss i. H. v Auf die finanzielle Unterstützung soll durch den Abdruck des Firmenlogos der V in der Festschrift hingewiesen werden. Gegenüber der Bank B, die ebenfalls einen Zuschuss i. H. v zahlt, verpflichtet sich A neben dem Banklogo auch einen allgemeinen Werbeslogan abzudrucken. (Duldungs-) Leistung an V: (Werbe-) Leistung an B: Vermögensverwaltung, Umsatzsteuer: 7 % steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Umsatzsteuer: 19 % Seite 17

18 Beispiel: (Website-) Link verlinktes Logo des Sponsors Website der gesponsorten Einrichtung Website des Sponsors steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 18

19 Beispiel: Benennung eines Saals Ernst & Young Hörsaal kein steuerpflichtiger BgA / wgb Seite 19

20 Beispiel: Stiftungsprofessur Ernst & Young - Lehrstuhl Unternehmen verpflichtet sich, für eine bestimmte Zeit, die Kosten eines Lehrstuhls (mit-) zufinanzieren Keine aktive Werbemaßnahme durch Hochschule über die Duldung der Namensnennung hinaus kein steuerpflichtiger BgA / wgb Seite 20

21 Beispiel: Werbebildschirm Eine Hochschule erhält eine Schließfachanlage samt Bildschirm. Dem Aufsteller wird das Recht eingeräumt, auf dem Bildschirm Werbesendungen zu zeigen. Vertragliche Vereinbarungen (u.a.) Die Hochschule hält den Bildschirm während der Öffnungszeiten eingeschaltet Die Hochschule stellt die freie und ungehinderte Sicht auf den Bildschirm sicher. steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 21

22 Beispiel: (Werbe- ) Kopierer Einer Hochschule wird ein Kopiergerät gestellt, auf dem Studierende und Bedienstete der Hochschule unentgeltlich Kopien anfertigen können. Die Kopien sind (teilweise) einseitig mit Werbeanzeigen versehen. Vertragliche Vereinbarungen (u.a.) Die Hochschule garantiert Exklusivität Die Hochschule duldet Wartung usw. und stellt den Strom gegen eine Pauschale. steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 22

23 Benennung eines Preises oder Stipendiums nach dem Stifter Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu vergleichbaren Sachverhalten Benennung eines Saals in einem Museum nach dem Sponsor (z.b. BMW-Saal): In diesem Fall liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. (FinMin Bayern v ) Die Benennung eines Rennens mit dem Namen der das Rennen sponsernden Firma stellt eine Werbeleistung des Pferderennvereins dar, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen ist. (OFD Ffm ) Kein steuerpflichtiger BgA, wenn die Hochschule keine Leistungen über die Namensnennung hinaus erbringt? Seite 23

24 Dr. Thomas Fritz Steuerberater Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 Arnulfstraße Eschborn München Tel: +49 (6196) Tel: +49 (89)

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen CHE Hochschulkurs, 8. und 9. Juni 2009, Bielefeld Dr. Thomas Fritz Agenda I. Spendenrecht II. III. IV. Stiftungen Alumni- & Fördervereine

Mehr

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Hochschulkurs Besteuerung von Hochschulen 12. April 2010, Berlin Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht

Mehr

Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1

Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1 Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen

Mehr

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen I. Hochschulen im Steuerrecht II. III. IV. Spendenrecht Stiftungen Förder- & Alumnivereine V. Sponsoring VI. Beispielsfälle Steuerliche

Mehr

Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands

Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Prof. Dr. iur. Roman Seer Ordinarius am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum Inhalt/Gliederung Steuertatbestände (KSt/GewSt/USt/GrSt)

Mehr

Lösungen Repetitorium

Lösungen Repetitorium Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung

Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung

Mehr

Lösungen Repetitorium

Lösungen Repetitorium Lösungen Repetitorium Hochschulkurs Besteuerung von Hochschulen 12. April 2010, Berlin Steuerliche Sphären staatlicher Hochschulen Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht steuerbar steuerfrei

Mehr

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung

Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche

Mehr

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1 Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen

Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen - Eine ökonomische Notwendigkeit - 1. Die Problemlage Überblick 2. Steuertatbestände 3. Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff 4. Wettbewerb als Entscheidungskriterium

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,

Mehr

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids

Mehr

Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1

Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1 Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher

Mehr

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1

Dr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung

Mehr

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1

Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1 Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung

Mehr

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1

Steuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb

Mehr

Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften

Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

SPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH

SPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH SPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH EINE PRÄSENTATION VON STEPHANIE BERGER UND DR. ANNA KRAFTSOFF, RECHTSANWÄLTINNEN EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER AGENDA I. Vorstellung II. Spenden

Mehr

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?

Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie

Mehr

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer

Mehr

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz

Mehr

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom

Mehr

juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift

juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Bundesministerium der Finanzen Vorschrift: VV DEU BMF 1998-02-18 IV B 2- S 2144-40/98 Fassung vom: 18.02.1998 Gültig ab: 18.02.1998 Quelle: Normen:

Mehr

NON-PROFIT-ORGANISATION UND KOMMUNE

NON-PROFIT-ORGANISATION UND KOMMUNE Frankfurt Garmisch-Partenkirchen Gerlingen Leipzig Leonberg München Rottenburg Stuttgart Tübingen Waldshut-Tiengen www.auren.de Newsletter I.2011 ˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍ

Mehr

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

Merkblatt Turniersport. Finanzierung

Merkblatt Turniersport. Finanzierung Merkblatt Turniersport Finanzierung Finanzierung der Turnierveranstaltung unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte Stand: 02/2017 Die Erfahrungen zeigen, dass die wesentlichen steuerlichen Belastungen

Mehr

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

Rechtliche Fragen. Steuerliche Aspekte. Lindemann. Folie 2 Februar Rechtliche Fragen. Grundlagen. Ideeller Bereich

Rechtliche Fragen. Steuerliche Aspekte. Lindemann. Folie 2 Februar Rechtliche Fragen. Grundlagen. Ideeller Bereich Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte des Fundraisings Fundraising für Kunst und Kultur 21. bis 22. Februar 2011 Evangelische Akademie Bad Boll 1. (Steuerrecht, 4-Sparten-Rechnung) 2. / Mitgliederbeiträge

Mehr

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten

TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

7. Freiburger Arbeitstagung

7. Freiburger Arbeitstagung 7. Freiburger Arbeitstagung 15.-16. 16. November 2006 Besteuerung von Hochschulen Leistungsbeziehungen bei Hochschulen --- Steuerliche Behandlung Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium Baden-Württemberg

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein

7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein willig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Vereins als Empfänger sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht für Hochschulen

Aktuelles aus dem Steuerrecht für Hochschulen Aktuelles aus dem Steuerrecht für Hochschulen Hochschulforum NRW 2013 Daniela Maus Agenda I. Beistandsleistungen Grundlagen Aktuelle Rechtslage Effekte einer Steuerpflicht Mögliche Regelung in der Zukunft

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Rahmenbedingungen Begrifflichkeiten Spende Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle, Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers

Mehr

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen

Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1 Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51

Mehr

Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie

Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie Dr. Hampe Consulting Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie Bochum, 25.11.2015 1 Ablauf A. Vorstellung B. Einführung in das Verwaltungssponsoring C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungssponsoring

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

INHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19

INHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19 Emilio Zeininger Die deutsche Stiftung nach der Reform des Stiftungssteuerrechts durch Gesetz vom 14. Juli 2000 und ihre transnationale Offenheit anhand eines Vergleichs mit dem. Stiftungsrecht in Österreich

Mehr

FEUERWEHR UND STEUERRECHT

FEUERWEHR UND STEUERRECHT FEUERWEHR UND STEUERRECHT Vortrag beim Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm am 18. November 2010 Referenten vom Finanzamt : Franz- Josef Stoy und Heinz Broy Referent des Kreisfeuerwehrverbandes: Ralf Kockelmann

Mehr

Vereinsbesteuerung Kompakt

Vereinsbesteuerung Kompakt Vereinsbesteuerung Kompakt von Harald Dauber, Josef Schneider 7., erweiterte und überarbeitete Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 086 9

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben

Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B

Mehr

Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006

Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Allgemeines > Definition Unter interkommunaler Zusammenarbeit versteht man die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben durch

Mehr

Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte

Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte Regeln zum Sponsoring Für das Anliegen von Dritten, gegen einen bestimmten Betrag auf den Internetseiten von motormove online in

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!

Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! mit Ulrich Goetze, Steuerberater und Rechtsbeistand,

Mehr

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema Spenden und Sponsoring. Alle Spender erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang ihrer Spende beim TV 1886 e.v. Trebur ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Die Abwicklung

Mehr

Kooperationen und Steuerrecht

Kooperationen und Steuerrecht Kooperationen und Steuerrecht Vortrag im Rahmen der Tagung Kooperationen im Hochschulbereich Rechtsformen, Modelle, Chancen, Risiken am 9. November 2007 in Düsseldorf Steuerberater Dr. Martin Strahl Partnerschaft

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen. Wissenschaftliche Dienste

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen. Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Seite 2 Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Verfasser/in:

Mehr

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs

1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs BMF 6. 3. 2006 IV C 2 - S 2236-10/05 BStBl 2006 I S. 248 Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft

Mehr

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen

Steuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern

Mehr

Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg

Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg Gliederung: Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg AG Kalkulation, Planung, Verbuchung und Jahresabschluss I. Vorwort II. Abkürzungsverzeichnis 1.Einführung 1.1. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Hochschulbesteuerung Steuerrechtliche, verfassungsrechtliche europarechtliche Aspekte

Hochschulbesteuerung Steuerrechtliche, verfassungsrechtliche europarechtliche Aspekte Steuerrechtliche, verfassungsrechtliche europarechtliche Aspekte Bochum, 17.3.2006 Übersicht Staatliche Universitäten Körperschaftsteuer Umsatzsteuer (mit Blick auf die 6. MwSt-RL) Kommunalsteuer Privatuniversitäten

Mehr

Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung?

Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung? UMSATZSTEUER Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung? von RAin/StBin, Martina Weisheit, Frankfurt a.m. Eine aktuelle Entscheidung des BFH über steuerbare Leistungen eines

Mehr

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I) Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul 2) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher

Mehr

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1

Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1 Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen Folie Nr. 1 Hoheitsbetrieb Ausübung öffentlicher Gewalt als eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümliche

Mehr

Übersicht: Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln.

Übersicht: Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln. Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln Übersicht: = Spendenzwecke II. Besteuerungsgrenze, 64 Abs. 3 AO III. Übungsleiterpauschale/

Mehr

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I) Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul ) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte

Mehr

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn

Mehr

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer

Mehr

Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. I M E X Association Day 21. April 2008

Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. I M E X Association Day 21. April 2008 Sponsoring, Spende & Co. -1- Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008 Sponsoring, Spende & Co.

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen

Mehr

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland

Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?

Mehr

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt

Mehr

Steuerfallen bei Veranstaltungen

Steuerfallen bei Veranstaltungen TITEL DES WEBINARS Steuerfallen bei Veranstaltungen EINE INITIATIVE VON IN PARTNERSCHAFT MIT PROJEKTTRÄGER MEDIENPARTNER Steuerfallen bei Veranstaltungen I. Vorstellung II. Einleitung III. Grundlagen IV.

Mehr

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart www.kohlhammer.de

2007 W. Kohlhammer, Stuttgart www.kohlhammer.de Vorwort/Hinweise zur Nutzung des Buches......................... 11 1 Der steuerliche Begriff Krankenhaus....................... 13 Norbert Ellermann 2 Ertragsbesteuerung der Krankenhäuser......................

Mehr

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen

Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Elemente eines Steuertatbestandes 1. Steuerbarkeit: Wer und was ist steuerpflichtig? Steuersubjekt

Mehr

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 31 3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung Fall 1: 2a Abs. 1 EStG Christian W. und Clara W. sind auf dem Gebiet der Paläontologie zwei der

Mehr

DBG Praxisforum Spende, Sponsoring & Co.

DBG Praxisforum Spende, Sponsoring & Co. www.pwc.de DBG Praxisforum 2017 Spende, Sponsoring & Co. Aktuelle steuerliche Rahnmenbedingungen für Geber und Bedachte was ist zu beachten, wenn Sponsoringaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden

Mehr

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens

Überblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens Stabsstelle Fundraising Erzbischöfliches Generalvikariat Köln, Marzellenstr. 32, 50668 Köln, Stabsstelle Fundraising in Kirchengemeinden Tel.: 0221-1642 1326 Fax: 0221-1642-1323 email: wolfgang.bender@erzbistumkoeln.de

Mehr

KÖRPERSCHAFT- STEUER. Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER. 9/2016 Nr.: 12

KÖRPERSCHAFT- STEUER. Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER. 9/2016 Nr.: 12 KÖRPERSCHAFT- STEUER Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER 9/2016 Nr.: 12 Körperschaftsteuer Dr. Hans Blasina, BFG Mag. Michael Schwarzinger, GBP Stand: September 2016 1 Inhalt 1. ALLGEMEINES... 7 1.1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Praktische Buchführung für Vereine

Praktische Buchführung für Vereine Praktische Buchführung für Vereine von Elmar Goldstein, Horst Lienig und Timo Lienig Haufe Gruppe Freiburg München Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile

Mehr

Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Workshop 3 Die wichtigsten Fallstricke für Engagierte und ihre Organisationen Oliver Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen 9. März 2018 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerrecht Syke 23. April 2013 StB Christian Trost Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 1 Ihr heutiger Dozent: Christian Trost Diplom-Betriebswirt (FH)

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung

T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung Bearbeiterverzeichnis... 7 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung 1. Grundprinzipien und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 9. aktualisierte und erweiterte Auflage 2017 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr