Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
|
|
- Margarete Sternberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Evangelische Akademie Bad Boll, 8. März 2010 Dr. Thomas Fritz
2 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 2
3 Steuerliche Sphären juristischer Personen des öffentlichen Rechts Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger BgA nicht steuerbar nicht steuerbar? steuerbar 0% / 7% / 19% steuerbar 0% / 7% / 19% Umsatzsteuer Seite 3
4 Hoheitsbetrieb ( 4 Abs. 5 KStG) Ausübung öffentlicher Gewalt = eine Tätigkeit, die öffentlichrechtlichen Körperschaften eigentümlich und vorbehalten ist (BFH v I R 52/06, BFH/NV 2008, 888; v I R 63/03, BStBl II 2005, 501, m.w.n.). Wirtschaftliche Tätigkeit = auf privatrechtlicher Grundlage und nicht im Rahmen einer eigens für die jpdör geltenden öffentlichrechtlichen Sonderregelung (BFH v V R 40/04, BStBl II 2009, 208) gesetzliche Tätigkeitszuweisung notwendige, aber nicht hinreichende Begründung Überwiegender Teil der Tätigkeit dient der Ausübung der öffentlichen Gewalt, dh. wirtschaftliche Tätigkeit als unselbständiger Teil einer im Ganzen hoheitlichen Aufgabenerfüllung Seite 4
5 Betrieb gewerblicher Art (BgA) ( 4 KStG / Abschn. 6 KStR) Gesetzeszweck: Wettbewerbsneutralität positiv Abgrenzung negativ Einrichtung (Indiz: Jahresumsatz einmalig > , Abschn. 6 Abs. 4 S. 2 KStR) nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen wirtschaftliche Heraushebung innerhalb der Gesamtbetätigung (Indiz: Jahresumsatz nachhaltig > , Abschn. 6 Abs. 5 S. 4 KStR) keine Land- und Forstwirtschaft keine Vermögensverwaltung kein Hoheitsbetrieb Seite 5
6 Steuerliche Beurteilungseinheiten bei staatlichen Hochschulen Sponsoring Skriptenverkauf Auftragsforschung Hochschule Hörsaalvermietung Fachbereich Institut Professor Hochschul- Ball Weiterbildung Seite 6
7 Vermögensverwaltung ( 14 Satz 3 AO) Eine Vermögensverwaltung liegt in der Regel vor, wenn Vermögen langfristig durch Fruchtziehung genutzt wird (vgl. 14 S. 3 AO). Den Gegenpol hierzu bilden Tätigkeiten, bei denen die Umschichtung von Vermögen im Vordergrund steht und/oder Nebenleistungen ins Gewicht fallen. Beispiele: Vermietung und Verpachtung (ohne Nebenleistungen) Lizenzvergabe Nutzung von Kapitalvermögen Seite 7
8 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 8
9 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit Rechtsfolgen Spender: Steuerbegünstigter (Spenden-) Abzug Empfänger: Weder Ertrag- noch Umsatzsteuern bei Zuordnung zum Hoheitsbereich (jpdör) (bzw. zum ideellen Bereich (gemkö)), Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer Problemfelder Gegenleistungen (bspw. Fundraising-Dinner) Nutzungen & Leistungen sind nicht abzugsfähig Seite 9
10 Spendenhöchstbeträge und Spendenvortag Höchstbetrag von 20 % für alle Zwecke oder 4 der Umsätze, Löhne & Gehälter Zusatzhöchstbetrag v bei Zuwendungen an Stiftungen 1 Mio. für Zuwendungen in den Vermögensstock nicht nur bei Neuerrichtung sondern auch für Zustiftungen (je 10 Jahre) (auch für Förderstiftungen) Seite 10
11 Unselbständige Stiftungen Stiftungsträger / Treuhänder Treuhandvertrag / Schenkung unter Auflage Erbeinsetzung / Vermächtnis unter Auflage Müller- Stiftung Schulz- Stiftung Stiftungsträger/Treuhänder: i.d.r. juristische Person nichtrechtsfähige Stiftung kann eigenes Steuersubjekt sein Voraussetzung des zusätzlichenspendenabzughöchstbetrags für Stiftungen ( 10b Abs. 1a EStG) Seite 11
12 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 12
13 Sponsoringeinnahmen in der Vermögensverwaltung Voraussetzungen Nur Fruchtziehung, i. S. v. Passivität Bsp. Verpachtung des Anzeigengeschäfts Rechtsfolgen Sponsor: Betriebsausgaben Empfänger: Vermögensverwaltung: Keine Ertragsteuern jpdör Keine Umsatzsteuer gemkö ermäßigter Umsatzsteuersatz (7%) Problemfelder Abgrenzung ( Hinweis kann unter Verwendung des Namens, Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung erfolgen. (AEAO Tz. 9 zu 64) Nebenleistungen Seite 13
14 Sponsoringeinnahmen als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (bzw. wgb) Voraussetzungen Gegenleistung, bspw. aktive Mitwirkung an einer Werbemaßnahme Rechtsfolgen Sponsor: Betriebsausgaben Empfänger: Steuerpflicht (Umsatzsteuer: 19%) jpdör BgA (Steuerbelastung ca. 40%) (Zuordnung von ( originär veranlassten ) Betriebsausgaben oder Pauschalierung?) gemkö wgb (Steuerbelastung ca. 30%) (Gewinnpauschalierung mit 15% der Einnahmen nach 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) Problemfelder Abgrenzung & Nebenleistungen ( Leistungspakete ) Gewinnermittlung Seite 14
15 Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen ( 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) Gewinnpauschalierung in Höhe von 15% der Einnahmen Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet Begünstigte Werbeeinnahmen (AEAO Nr. 29 zu 64): z.b. Trikot- oder Bandenwerbung bei Sportveranstaltungen, die ein Zweckbetrieb i.s.d. 67a AO sind (vgl. AEAO Nr. 9 zu 67a): Werbung in Programmheften oder auf Plakaten von Zweckbetriebsveranstaltungen Gesonderte Aufzeichnung der Aufwendungen aufgrund der Abgeltungswirkung erforderlich. Keine Anwendbarkeit auf juristische Personen des öffentlichen Rechts (?) Anwendbarkeit auf Universitätskliniken? Seite 15
16 Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht Sponsoring Beispielsfälle Seite 16
17 Beispiel: Geldleistungen Sachverhalt: Versicherung V zahlt dem Alumniverein A für eine Vortragsveranstaltung einen Zuschuss i. H. v Auf die finanzielle Unterstützung soll durch den Abdruck des Firmenlogos der V in der Festschrift hingewiesen werden. Gegenüber der Bank B, die ebenfalls einen Zuschuss i. H. v zahlt, verpflichtet sich A neben dem Banklogo auch einen allgemeinen Werbeslogan abzudrucken. (Duldungs-) Leistung an V: (Werbe-) Leistung an B: Vermögensverwaltung, Umsatzsteuer: 7 % steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Umsatzsteuer: 19 % Seite 17
18 Beispiel: (Website-) Link verlinktes Logo des Sponsors Website der gesponsorten Einrichtung Website des Sponsors steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 18
19 Beispiel: Benennung eines Saals Ernst & Young Hörsaal kein steuerpflichtiger BgA / wgb Seite 19
20 Beispiel: Stiftungsprofessur Ernst & Young - Lehrstuhl Unternehmen verpflichtet sich, für eine bestimmte Zeit, die Kosten eines Lehrstuhls (mit-) zufinanzieren Keine aktive Werbemaßnahme durch Hochschule über die Duldung der Namensnennung hinaus kein steuerpflichtiger BgA / wgb Seite 20
21 Beispiel: Werbebildschirm Eine Hochschule erhält eine Schließfachanlage samt Bildschirm. Dem Aufsteller wird das Recht eingeräumt, auf dem Bildschirm Werbesendungen zu zeigen. Vertragliche Vereinbarungen (u.a.) Die Hochschule hält den Bildschirm während der Öffnungszeiten eingeschaltet Die Hochschule stellt die freie und ungehinderte Sicht auf den Bildschirm sicher. steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 21
22 Beispiel: (Werbe- ) Kopierer Einer Hochschule wird ein Kopiergerät gestellt, auf dem Studierende und Bedienstete der Hochschule unentgeltlich Kopien anfertigen können. Die Kopien sind (teilweise) einseitig mit Werbeanzeigen versehen. Vertragliche Vereinbarungen (u.a.) Die Hochschule garantiert Exklusivität Die Hochschule duldet Wartung usw. und stellt den Strom gegen eine Pauschale. steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Seite 22
23 Benennung eines Preises oder Stipendiums nach dem Stifter Verlautbarungen der Finanzverwaltung zu vergleichbaren Sachverhalten Benennung eines Saals in einem Museum nach dem Sponsor (z.b. BMW-Saal): In diesem Fall liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. (FinMin Bayern v ) Die Benennung eines Rennens mit dem Namen der das Rennen sponsernden Firma stellt eine Werbeleistung des Pferderennvereins dar, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen ist. (OFD Ffm ) Kein steuerpflichtiger BgA, wenn die Hochschule keine Leistungen über die Namensnennung hinaus erbringt? Seite 23
24 Dr. Thomas Fritz Steuerberater Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mergenthalerallee 3-5 Arnulfstraße Eschborn München Tel: +49 (6196) Tel: +49 (89)
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen CHE Hochschulkurs, 8. und 9. Juni 2009, Bielefeld Dr. Thomas Fritz Agenda I. Spendenrecht II. III. IV. Stiftungen Alumni- & Fördervereine
MehrSteuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen Hochschulkurs Besteuerung von Hochschulen 12. April 2010, Berlin Agenda I. Steuerpflicht staatlicher Hochschulen II. III. IV. Spendenrecht
MehrSteuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1
Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen
MehrSteuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen von Fundraising an Hochschulen I. Hochschulen im Steuerrecht II. III. IV. Spendenrecht Stiftungen Förder- & Alumnivereine V. Sponsoring VI. Beispielsfälle Steuerliche
MehrBesteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands
Besteuerung der Hochschulen im Steuersystem Deutschlands Prof. Dr. iur. Roman Seer Ordinarius am Lehrstuhl für Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum Inhalt/Gliederung Steuertatbestände (KSt/GewSt/USt/GrSt)
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen (jpdör) nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Vermögens- Bereich verwaltung Zweckbetrieb
MehrAktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung
Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Gliederung Dauerbrenner: ermäßigter Steuersatz nach 12 Abs. 2 Nr. 8 a) UStG bei staatlichen Hochschulen? Ort der sonstigen Leistung Auftragsforschung
MehrLösungen Repetitorium
Lösungen Repetitorium Hochschulkurs Besteuerung von Hochschulen 12. April 2010, Berlin Steuerliche Sphären staatlicher Hochschulen Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) nicht steuerbar steuerfrei
MehrSteuerliche Behandlung der Auftragsforschung
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung 08./09. Juni 2009 Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche
MehrErtragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen. Folie Nr. 1
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Folie Nr. 1 Beurteilungseinheiten Uni-Ball Hochschule Prof./Institut Blutalkoholuntersuchung Hörsaalvermietung
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrBesteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen
Besteuerung von Forschungsund Entwicklungsleistungen - Eine ökonomische Notwendigkeit - 1. Die Problemlage Überblick 2. Steuertatbestände 3. Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff 4. Wettbewerb als Entscheidungskriterium
MehrGemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1
Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika
MehrDie vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation
Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
MehrUmsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen, Sportvereine und Kommunen
Umsatzsteuer-Kartei Oberfinanzdirektion Karlsruhe S 7100 Karte 16 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 28. Januar 2009 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von Fahrzeugen (Werbemobile) an soziale Institutionen,
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Workshop Besteuerung von Hochschulen im CHE- Hochschulkurs 13. April 2010, Berlin Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids
MehrVergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen. Folie Nr. 1
Vergleich der Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Hochschulen Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher
MehrDr. Kristin Heidler, CHE-Workshop Besteuerung von Hochschulen Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie wissenschaftliche Grundlegung
MehrDie steuerliche Behandlung der Auftragsforschung. Folie Nr. 1
Die steuerliche Behandlung der Auftragsforschung Folie Nr. 1 Abgrenzung der (steuerrelevanten) Auftragsforschung Folie Nr. 2 Grundlagenforschung vs. Drittmittelforschung Grundlagenforschung ( 22 HRG) Gewinnung
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrBesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften
Kristin Heidler Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und privaten gemeinnützigen Körperschaften Eine Analyse am Beispiel der Hochschulen Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrSPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH
SPONSORING IM GEMEINNÜTZIGEN BEREICH EINE PRÄSENTATION VON STEPHANIE BERGER UND DR. ANNA KRAFTSOFF, RECHTSANWÄLTINNEN EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER AGENDA I. Vorstellung II. Spenden
MehrWorkshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative?
Workshop A2: Kapitalanlagen in Immobilien eine sinnvolle Alternative? Stiftungsforum Hamburg & der Norden `17 Hamburg, März 2017 Inhaltsübersicht Die Immobilie in der steuerlichen Sphäre 3 Die Immobilie
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
MehrDas BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz
MehrEinleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig
Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom
Mehrjuris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift
juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Bundesministerium der Finanzen Vorschrift: VV DEU BMF 1998-02-18 IV B 2- S 2144-40/98 Fassung vom: 18.02.1998 Gültig ab: 18.02.1998 Quelle: Normen:
MehrNON-PROFIT-ORGANISATION UND KOMMUNE
Frankfurt Garmisch-Partenkirchen Gerlingen Leipzig Leonberg München Rottenburg Stuttgart Tübingen Waldshut-Tiengen www.auren.de Newsletter I.2011 ˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍˍ
MehrSteuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009
Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrHerzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein
Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen
MehrMerkblatt Turniersport. Finanzierung
Merkblatt Turniersport Finanzierung Finanzierung der Turnierveranstaltung unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte Stand: 02/2017 Die Erfahrungen zeigen, dass die wesentlichen steuerlichen Belastungen
MehrRechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrRechtliche Fragen. Steuerliche Aspekte. Lindemann. Folie 2 Februar Rechtliche Fragen. Grundlagen. Ideeller Bereich
Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte des Fundraisings Fundraising für Kunst und Kultur 21. bis 22. Februar 2011 Evangelische Akademie Bad Boll 1. (Steuerrecht, 4-Sparten-Rechnung) 2. / Mitgliederbeiträge
MehrTRANSPARENZ LEICHT GEMACHT. Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten
TRANSPARENZ LEICHT GEMACHT Webinar-Reihe Fit in 10 Schritten Fit in 10 Schritten Gemeinnütziges Steuerrecht Ein Webinar-Angebot im Rahmen des Projekts Transparenzleicht-gemacht des Deutschen Spendenrats
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
Mehr7. Freiburger Arbeitstagung
7. Freiburger Arbeitstagung 15.-16. 16. November 2006 Besteuerung von Hochschulen Leistungsbeziehungen bei Hochschulen --- Steuerliche Behandlung Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium Baden-Württemberg
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
Mehr7.1.3 Steuerliche Behandlung des Sponsorings beim steuerbegünstigten Verein
willig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Vereins als Empfänger sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht für Hochschulen
Aktuelles aus dem Steuerrecht für Hochschulen Hochschulforum NRW 2013 Daniela Maus Agenda I. Beistandsleistungen Grundlagen Aktuelle Rechtslage Effekte einer Steuerpflicht Mögliche Regelung in der Zukunft
MehrRechtliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen Begrifflichkeiten Spende Unter einer Spende versteht man eine freiwillige finanzielle, Dienst- oder Sachleistung, die nicht mit einer konkreten Gegenleistung seitens des Spendenempfängers
MehrKooperationen & Outsourcing von Hochschulen
Kooperationen & Outsourcing von Hochschulen Unterauftragsverhältnis bei Forschungskooperationen Vorgaben eines Zuwendungsbescheids im Rahmen eines Forschungsprojekts können zur Einbindung eines Kooperationspartners
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrOutsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1
Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51
MehrWorkshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie
Dr. Hampe Consulting Workshop Die kommunale Sponsoring-Richtlinie Bochum, 25.11.2015 1 Ablauf A. Vorstellung B. Einführung in das Verwaltungssponsoring C. Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungssponsoring
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
MehrINHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19
Emilio Zeininger Die deutsche Stiftung nach der Reform des Stiftungssteuerrechts durch Gesetz vom 14. Juli 2000 und ihre transnationale Offenheit anhand eines Vergleichs mit dem. Stiftungsrecht in Österreich
MehrFEUERWEHR UND STEUERRECHT
FEUERWEHR UND STEUERRECHT Vortrag beim Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm am 18. November 2010 Referenten vom Finanzamt : Franz- Josef Stoy und Heinz Broy Referent des Kreisfeuerwehrverbandes: Ralf Kockelmann
MehrVereinsbesteuerung Kompakt
Vereinsbesteuerung Kompakt von Harald Dauber, Josef Schneider 7., erweiterte und überarbeitete Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 086 9
Mehr1. Rosbacher Vereinsforum
UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins
MehrZur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben
Zur Weitergeltung von vor 2010 ergangenen BMF-Schreiben Quelle: BMF-Schreiben v. 23.04.2010, zusammengestellt von Andreas Rockenbach, Steuerreferent im DFB, Frankfurt Abgabenordnung 29 31.07.1987 IV B
MehrFachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006
Fachtagung Interkommunale Kooperation Steuerrechtliche Aspekte Wien, 31. Jänner 2006 Allgemeines > Definition Unter interkommunaler Zusammenarbeit versteht man die gemeinsame Erfüllung von Aufgaben durch
MehrSponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte
Sponsoring motormove online, das kostenlose Journal für Autobegeisterte Regeln zum Sponsoring Für das Anliegen von Dritten, gegen einen bestimmten Betrag auf den Internetseiten von motormove online in
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrJahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun!
Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! Herzlich willkommen zur redmark Online-Schulung: Jahresabschluss und Steuererklärung: das ist zu tun! mit Ulrich Goetze, Steuerberater und Rechtsbeistand,
MehrSie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".
Alle Spender erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang ihrer Spende beim TV 1886 e.v. Trebur ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Die Abwicklung
MehrKooperationen und Steuerrecht
Kooperationen und Steuerrecht Vortrag im Rahmen der Tagung Kooperationen im Hochschulbereich Rechtsformen, Modelle, Chancen, Risiken am 9. November 2007 in Düsseldorf Steuerberater Dr. Martin Strahl Partnerschaft
MehrDeutscher Bundestag. Ausarbeitung. Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen. Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Seite 2 Die Besteuerung der gemeinnützigen GmbH und der Anstalt des öffentlichen Rechts Verfasser/in:
Mehr1. Biogasanlagen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebs
BMF 6. 3. 2006 IV C 2 - S 2236-10/05 BStBl 2006 I S. 248 Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen und der Erzeugung von Energie aus Biogas; Steuerliche Folgen aus der Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft
MehrSteuerrechtliche Impli-kationen bei. Hoch-schulausgründungen
Steuerrechtliche Impli-kationen bei Carlé Korn Stahl Strahl Rechtsanwälte und Steuerberater Fachanwälte für Steuerrecht Hoch-schulausgründungen Vortrag im Rahmen des Seminars Unternehmen gründen und fördern
MehrAuszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg
Gliederung: Auszug aus dem Konzept Trennungsrechnung Universität Oldenburg AG Kalkulation, Planung, Verbuchung und Jahresabschluss I. Vorwort II. Abkürzungsverzeichnis 1.Einführung 1.1. Rechtliche Grundlagen
MehrHochschulbesteuerung Steuerrechtliche, verfassungsrechtliche europarechtliche Aspekte
Steuerrechtliche, verfassungsrechtliche europarechtliche Aspekte Bochum, 17.3.2006 Übersicht Staatliche Universitäten Körperschaftsteuer Umsatzsteuer (mit Blick auf die 6. MwSt-RL) Kommunalsteuer Privatuniversitäten
MehrKeine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung?
UMSATZSTEUER Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Vermögensverwaltung? von RAin/StBin, Martina Weisheit, Frankfurt a.m. Eine aktuelle Entscheidung des BFH über steuerbare Leistungen eines
MehrEinkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul 2) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher
MehrSteuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen. Folie Nr. 1
Steuerliche Aspekte der Ausgestaltung von Weiterbildungsangeboten und Aufbaustudiengängen Folie Nr. 1 Hoheitsbetrieb Ausübung öffentlicher Gewalt als eine der öffentlich-rechtlichen Körperschaft eigentümliche
MehrÜbersicht: Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln.
Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auf alltägliches Stiftungshandeln Übersicht: = Spendenzwecke II. Besteuerungsgrenze, 64 Abs. 3 AO III. Übungsleiterpauschale/
MehrEinkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul ) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrVorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn
Mehr"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer
MehrArbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. I M E X Association Day 21. April 2008
Sponsoring, Spende & Co. -1- Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008 Sponsoring, Spende & Co.
MehrV e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen
MehrLösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland
Lösung Fallbeispiel I: Lieferungen und Leistungen an das Drittland Analyse von Blutproben: - Tätigkeit im BgA => unternehmerischer Bereich - Sonstige Leistung nach 3 Abs. 9 UStG - Ort der sonstigen Leistung?
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrSteuerfallen bei Veranstaltungen
TITEL DES WEBINARS Steuerfallen bei Veranstaltungen EINE INITIATIVE VON IN PARTNERSCHAFT MIT PROJEKTTRÄGER MEDIENPARTNER Steuerfallen bei Veranstaltungen I. Vorstellung II. Einleitung III. Grundlagen IV.
Mehr2007 W. Kohlhammer, Stuttgart www.kohlhammer.de
Vorwort/Hinweise zur Nutzung des Buches......................... 11 1 Der steuerliche Begriff Krankenhaus....................... 13 Norbert Ellermann 2 Ertragsbesteuerung der Krankenhäuser......................
MehrErtragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Steuerbelastung bei Betrieben gewerblicher Art von Hochschulen Elemente eines Steuertatbestandes 1. Steuerbarkeit: Wer und was ist steuerpflichtig? Steuersubjekt
Mehr3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung
3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 31 3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung Fall 1: 2a Abs. 1 EStG Christian W. und Clara W. sind auf dem Gebiet der Paläontologie zwei der
MehrDBG Praxisforum Spende, Sponsoring & Co.
www.pwc.de DBG Praxisforum 2017 Spende, Sponsoring & Co. Aktuelle steuerliche Rahnmenbedingungen für Geber und Bedachte was ist zu beachten, wenn Sponsoringaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden
MehrÜberblick über die Begrifflichkeit des Stiftens und Spendens
Stabsstelle Fundraising Erzbischöfliches Generalvikariat Köln, Marzellenstr. 32, 50668 Köln, Stabsstelle Fundraising in Kirchengemeinden Tel.: 0221-1642 1326 Fax: 0221-1642-1323 email: wolfgang.bender@erzbistumkoeln.de
MehrKÖRPERSCHAFT- STEUER. Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER. 9/2016 Nr.: 12
KÖRPERSCHAFT- STEUER Hans BLASINA Michael SCHWARZINGER 9/2016 Nr.: 12 Körperschaftsteuer Dr. Hans Blasina, BFG Mag. Michael Schwarzinger, GBP Stand: September 2016 1 Inhalt 1. ALLGEMEINES... 7 1.1. Rechtsgrundlagen...
MehrOFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
MehrSteuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben
BMF 18. 12. 2008 IV C 4 - S 2223/07/0020 BStBl 2009 I S. 16 Steuerbegünstigte Zwecke ( 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Anwendungsschreiben
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40
Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches
MehrRücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40
Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter
MehrPraktische Buchführung für Vereine
Praktische Buchführung für Vereine von Elmar Goldstein, Horst Lienig und Timo Lienig Haufe Gruppe Freiburg München Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile
MehrGrundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Workshop 3 Die wichtigsten Fallstricke für Engagierte und ihre Organisationen Oliver Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen 9. März 2018 Inhaltsverzeichnis
MehrInterkommunale Zusammenarbeit
Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerrecht Syke 23. April 2013 StB Christian Trost Concunia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Seite 1 Ihr heutiger Dozent: Christian Trost Diplom-Betriebswirt (FH)
MehrBesteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt
Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer
MehrT e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung
Bearbeiterverzeichnis... 7 Allgemeines Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 23 T e ilt Grundlagen und Bestimmungen der Abgabenordnung 1. Grundprinzipien und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 9. aktualisierte und erweiterte Auflage 2017 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
Mehr