Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

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1 Steuerliche Fragestellungen an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) Dr. Achim Bollweg Hannover, 10. Dezember 2009

2 Agenda Steuerliche Grundfragen Umsatzsteuer Steuerpflicht Vorsteuerabzug Auslandsbezug (insbes. MwSt-Paket 2010) Ertragsteuer Steuerpflicht Gewinnermittlung Diskussion 2

3 Steuerliche Grundfragen der MHH 3

4 Steuerliche Grundfragen der MHH Hochschule ist grundsätzlich Hoheitsbetrieb Forschung und Lehre als hoheitlicher Auftrag ( 3 NHG/ 2 HRG) Steuerpflicht MHH nur für Betriebe gewerblicher Art i.s.d. 4 KStG, z.b.: Patientenversorgung Klinische Studien Anwendungsbeobachtungen Beratung für die Pharmaindustrie Auftragsforschung Hörsaalvermietung/Parkraumbewirtschaftung/ Kantinenbetrieb etc. 4

5 Steuerliche Grundfragen der MHH Ertragsteuer (Körperschaft- und Gewerbesteuer) Besteuert wird der Gewinn, also das positive Ergebnis nach Saldierung der Erträge und der diesen Erträgen zuzuordnenden Aufwendungen Rechnung pro Betrieb gewerblicher Art (BgA) Steuersatz ca. 30% auf den Gewinn (KöSt/SolZ/GewSt) Umsatzsteuer Besteuert werden die Umsätze (Einnahmen) der BgA 19% Regelsteuersatz oder 7% ermäßigter Steuersatz Abziehbar sind Vorsteuern (Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen für steuerpflichtige Projekte) 5

6 Umsatzsteuer 6

7 Umsatzsteuer Steuerfreie Tätigkeiten Hoheitlicher Bereich (Grundlagenforschung) BMBF Projekte DFG Projekte Mittel der öffentlichen Hand oder von Privaten (z.b. privaten Stiftungen) ohne Leistungsaustausch Mit dem Betrieb des Krankenhauses eng verbundene Umsätze, u.a.: Patientenversorgung Ärztliche Gutachten mit therapeutischem Zweck 7

8 Umsatzsteuer Steuerpflichtige Tätigkeiten Auftragsforschung seit Klinische Studien Sonstige Forschungsprojekte, an denen der Geldgeber ein eigenes Interesse am Ergebnis hat Indizien: - Eingeschränktes Veröffentlichungsrecht - Verwertungsrecht des Mittelgebers Sonstige Dienstleistungen jeder Art z.b.: Anwendungsbeobachtungen Beratung der Pharmaindustrie Entwicklung von Konzepten (z.b. REHA Zentren) Videos für Operationstechniken Personalgestellung (nicht an andere jpdör) 8

9 Umsatzsteuer Vorteil der Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug Möglichkeit des Vorsteuerabzugs, wenn: Eingangsleistung ausschließlich oder teilweise für steuerpflichtige Leistungen verwendet wird Zuordnung zum entsprechenden Fonds/Projekt Bei anteiliger Nutzung (z.b. hoheitlich/auftragsforschung) Mitteilung über voraussichtliches Nutzungsverhältnis Ordnungsgemäße Rechnung mit sämtlichen Pflichtangaben vorliegt (nächste Folie): 9

10 Umsatzsteuer Rechnungsangaben Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer Ausstellungsdatum Rechnungsnummer (fortlaufende Nummer, die vom Aussteller zur Identifizierung der Rechnung nur einmalig verwendet wird) Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung/sonst. Leistung oder der Vereinnahmung des (Teil-) Entgeltes, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungszeitpunkt übereinstimmt Nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt für die Lieferung/sonst. Leistung, sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts wenn nicht bereits berücksichtigt Anzuwendender Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag, ggf. Hinweis auf die Steuerbefreiung 10

11 Umsatzsteuer 11

12 Umsatzsteuer Auslandsbezug: Ort der Leistung bei sonstigen Leistungen (nicht Lieferungen) ab 2010: Grundsätzlich dort, wo der Leistungserbringer sein Unternehmen betreibt ( 3a Abs.1 UStG) Bei Leistungen an Unternehmer oder jp mit Ust-ID Nr. grundsätzlich am Ort des Leistungsempfängers ( 3a Abs.2 UStG) Ausnahme z.b. wissenschaftliche Vortragsleistung: Ort der Vortragstätigkeit, ( 3a Abs. UStG) => Ust-ID Nr. ist wichtig für: Bestimmung des Leistungsortes Benennung in der Rechnung Idealerweise wird die Ust-ID Nr. daher bereits im Vertrag für beide Parteien benannt 12

13 Umsatzsteuer Handlungsempfehlungen: Berechnung der Umsatzsteuer bei jedem Vertragsabschluss und der Entgeltkalkulation mit einbeziehen HINWEIS: für die meisten privaten Unternehmen bedeutet die zusätzliche Berechnung von Umsatzsteuer keine Belastung Rechnung an den Leistungsempfänger nach den gesetzlichen Kriterien ausstellen Korrekte Zuordnung von Eingangsrechnungen zu den Drittmittelprojekten (Vorsteuerabzug) Identifizierung des Leistungsorte und der USt-ID Nr. 13

14 Ertragsteuer 14

15 Ertragsteuer Steuerbefreite BgA Patientenversorgung (Gemeinnützig) Auftragsforschung Klinische Studien echte Forschungsprojekte Steuerpflichtige BgA Anwendung gesicherter Erkenntnisse, z.b.: Anwendungsbeobachtungen Beratung d. Pharmaindustrie Entwicklung von Konzepten Videos für Operationstechniken 15

16 Ertragsteuer Was ist Auftragsforschung? Keine gesetzliche Definition BVerfG zu Art 5 Abs. 3: Forschung ist der nach Inhalt und Form ernsthafte und planmäßige Versuch zur Ermittlung der Wahrheit Einschränkung in der Steuerliteratur: Geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Ergebnisse zu gewinnen Keine Anwendung gesicherter Erkenntnisse 16

17 Ertragsteuer Gewinnermittlung des steuerpflichtigen BgA Erträge des BgA./. Aufwendungen des BgA = Steuerpflichtiger Gewinn Grds. Vergleichbar zur Trennungsrechnung Zuordnung über Fonds/Kostenstellen etc. der MHH Aufwendungen müssen nur für das Projekt des Fonds bestimmt sein Verteilung von Sach- und Personalkosten muss nachvollziehbar sein (Objektive Kriterien der Zuordnung, ggf. strenger als Trennungsrechnung, so dass Pauschalen evtl. nicht akzeptiert werden) Anderenfalls droht Schätzung der Ausgaben des Betriebsprüfers oder schlimmstenfalls wird kein Abzug zugelassen Vollversteuerung der Einnahmen mit nachträglicher Steuerbelastung 17

18 Kontaktdaten Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Achim Bollweg Partner Rechtsanwalt Dr. Lars Brinkmann Steuerberater Diplom-Ökonom Steuerberater Georgstr Hannover Deutschland Tel Fax Member of Deloitte Touche Tohmatsu 18

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