HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH
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- Jakob Auttenberg
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1 HLBS e. V. - Landesverband S-H und HH Sicherung des Vorsteuerabzugs Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung Referent: Sebastian Nehls Steuerberater Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel 1
2 Allgemeines - Unternehmer haben sich auf Eingangsseite sowie auf Ausgangsseite mit Rechnungen auseinanderzusetzen - BFH unterscheidet neuerdings zwischen Rechnungspflichtangaben und Mindestrechnungspflichtangaben (für 14c UStG) - Formalismus ist sehr bedeutend! bei Ungenauigkeiten auf Eingangsseite droht Verlust des Vorsteuerabzugs (6% Zinsen p. a.) Haftungsgefahr für StB! (evtl. mit Mandanten vereinbaren, WER Eingangsrechnungen prüft) 2
3 Verpflichtung zur Rechnungsausstellung - Pflicht (innerhalb von 6 Monaten) Grundsatz: bei Lieferung oder sonstiger Leistung an anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (gilt auch bei juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind); gilt auch bei Werklieferung oder sonstiger Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an Privatpersonen Bei i. g. Lieferung und im Inland steuerpflichtigen Leistungen eines im übrigen EU-Gebiet ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 1 UStG) spätestens am 15. des Folgemonats ( 14a Abs. 3 UStG) - Wahlrecht ( berechtigt ) in den übrigen Fällen bei Lieferung oder sonstiger Leistung an Privatpersonen 3
4 Rechnungsformat - Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln ( 14 Abs. 1 Satz 7 UStG) - Bei allen Rechnungsformaten muss Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts sowie Lesbarkeit gewährleistet werden Ist die in Rechnung gestellte Leistung tatsächlich erbracht worden? Besteht deshalb Anspruch auf Zahlung? Rechnungseingangsprüfung durch innerbetriebliches Kontrollverfahren ( 14 Abs. 1 UStG) 4
5 Rechnungsformat - elektronische Rechnung Entwicklung eines einheitlichen erechnungsstandards auf.pdf-basis Forum elektronische Rechnung Deutschland: - Gutschrift bei Vereinbarung kann auch im Gutschriftwege abgerechnet werden; die Gutschrift gilt als Rechnung für den leistenden Unternehmer Angabe Gutschrift muss enthalten sein ( 14 Abs. 4 Nr. 10 UStG) Widerspruch des Gutschriftempfängers möglich/ bei Fehlern erforderlich 5
6 Rechnungspflichtangaben - In 14 Abs. 4 und 14a UStG geregelt - Insbesondere für den Vorsteuerabzug auf Empfängerseite von Bedeutung - Eine Rechnung kann aus mehreren Dokumenten bestehen; in einem Dokument müssen Angaben zum Entgelt und Steuerbetrag enthalten sowie alle anderen Dokumente bezeichnet sein, aus denen sich die übrigen Rechnungspflichtangaben ergeben ( 31 Abs. 1 UStDV) es muss Hauptrechnung vorhanden sein - In Fällen des 13b UStG muss die Angabe Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten sein ( 14a Abs. 5 UStG); aber: bei Fehlen des Hinweises keine Auswirkung auf Vorsteuerabzug (Abschn Abs. 1 UStAE und Abschn. 13b.15 Abs. 2 UStAE) 6
7 Rechnungspflichtangaben Nr. 1 Namen und Anschrift des Leistenden und Leistungsempfängers Abkürzungen sind zulässig, soweit Identität leicht feststellbar ist bei Organschaft können Namen und Anschrift des OT oder der OG angegeben werden Nr. 2 Steuernummer oder USt-IDNr. des Leistenden bei B2B Leistung nach 3a Abs. 2 UStG sowie bei i. g. Lieferung auch IDNr. des Empfängers ( 14a Abs. 1 und Abs. 3 UStG) Nr. 3 Ausstellungsdatum nicht das Datum der Lieferung/ sonstigen Leistung 7
8 Rechnungspflichtangaben Nr. 4 fortlaufende Rechnungsnummer Verwendung mehrerer Zahlen- und/oder Buchstabenreihen sowie Kombination von Ziffern und Buchstaben möglich eigene Nummernkreise für abgrenzbare Unternehmensteile möglich (geografisch, organisatorisch etc.) wichtig: nur einmalige vergabe einer Nummer Nr. 5 Leistungsbeschreibung = Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung FinVerw soll Leistung leicht und eindeutig identifizieren können, ansonsten Versagung Vorsteuerabzug 8
9 Rechnungspflichtangaben: zu Nr. 5 - Folgende Leistungsbeschreibungen genügen nicht Trockenbauarbeiten BFH vom , XI B 31/09 Fliesenarbeiten BFH vom , XI B 91/09 Außenputzarbeiten nach Absprache BFH vom , V B 53/02 Beratungsleistungen BFH vom , V B 228/07 erhöhte Beratungsleistungen Dienstleistungen für technische Beratung BFH vom , V R 59/07 Kontrolle im Jahr
10 Rechnungspflichtangaben Nr. 6 Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung genauer Leistungszeitpunkt muss angegeben werden aus Vereinfachungsgründen ist Monatsangabe ausreichend ( 31 Abs. 4 UStDV) wenn Rechnungsdatum = Leistungsdatum, ist doppelte Angabe notwendig (Abschn Abs. 16 Satz 2 UStAE): Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum bei Dauerleistung (z. B. Miete/ Pacht) kann sich Zeitraum aus Zahlungsbelegen oder Kontoauszügen ergeben (Abschn Abs. 17 UStAE) 10
11 Rechnungspflichtangaben Nr. 7 Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen im Voraus vereinbarte Minderungen sind anzugeben (Boni, Skonti, Rabatte) Nr. 8 Steuersatz und Steuerbetrag auch Durchschnittssteuersatz nach 24 UStG ( 24 Abs. 1 Satz 5 UStG) Hinweis auf den Grund einer Steuerbefreiung (Abschn Abs. 20 UStAE) 11
12 Rechnungspflichtangaben Nr. 9 Hinweis auf zweijährige Aufbewahrungspflicht nur bei Werklieferung oder sonstiger Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück gegenüber Privatperson oder außerunternehmerischen Bereich Nr. 10 Angabe Gutschrift bei Ausstellung der Rechnung durch Leistungsempfänger 12
13 Sonderfall: Anzahlungs- und Schlussrechnung - Jede Anzahlungsrechnung muss sämtliche Angaben enthalten Angabe des Leistungszeitpunkts ist entbehrlich - Bei Erteilung der Schlussrechnung sind die bereits vereinnahmten Teilentgelte sowie die darauf entfallenden Steuerbeträge abzusetzen ( 14 Abs. 5 UStG) bei nicht ordnungsgemäßer Schlussrechnung besteht 14 c UStG-Gefahr 13
14 Abschließende Hinweise - Unternehmer sollten Rechnungen, die nicht den Anforderungen entsprechen, stets berichtigen lassen (Kontrolle/ Hinweis durch StB) - Eine rückwirkende Rechnungsberichtigung wird derzeit (noch) von der FinVerw abgelehnt (anhängig: EuGH Rs. C-518/14) Mindestrechnungspflichtangaben lt. Rechtsprechung 1. Rechnungsaussteller 2. Leistungsempfänger 3. Leistungsbeschreibung 4. Entgelt 5. gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer 14
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