2007 W. Kohlhammer, Stuttgart
|
|
- Stefan Vogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vorwort/Hinweise zur Nutzung des Buches Der steuerliche Begriff Krankenhaus Norbert Ellermann 2 Ertragsbesteuerung der Krankenhäuser Ulf Gietz/Norbert Ellermann 2.1 Besteuerung der Krankenhäuser privater Träger Systematik der Einkommens- und Ertragsbesteuerung Krankenhausbetriebe freiberuflicher Ärzte Krankenhausbetriebe von Personengesellschaften Krankenhausbetriebe von Kapitalgesellschaften Besteuerung der Krankenhäuser steuerbegünstigter. Träger Ausgangslage Steuerbegünstigte Krankenhäuser Körperschaften Steuerbegünstigung Keine Vorteile für steuerpflichtigen wirtschaftlichen. Geschäftsbetrieb Der steuerfreie Krankenhaus-Zweckbetrieb Anwendungsbereiche des 67 AO in den Steuergesetzen Steuerbegünstigte Tätigkeitsbereiche und partielle Steuerpflicht Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (Grundzüge) Ausländische Körperschaften Grundsätze der Gewinnermittlung Grundlagen der steuerlichen Gewinnermittlung Bilanzierungspflichtige Krankenhäuser Von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz Umfang der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die. steuerliche Gewinnermittlung Aufstellung der Steuerbilanz Besonderheiten bei bilanzierungspflichtigen steuerbegünstigten. Krankenhäusern (Spartenrechnung) Spartenrechnung durch Aufspaltung der Gewinn- und. Verlustrechnung Ansatz von gemischt veranlassten Kosten bei der Gewinn-. ermittlung Gewinnermittlung beim Betrieb gewerblicher Art (BgA)
2 2.3.5 Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung bei Krankenhäusern niedergelassener Ärzte Die Einnahmenüberschussrechnung gemäß 4 Abs. 3 EStG Besonderheiten der Gewinnermittlung für Privatkliniken niedergelassener Ärzte unter Berücksichtigung des Trennungsgebots ABC der Ertragsbesteuerung der Krankenhäuser Lohnsteuer-ABC Ulf Gietz 3.1 Vorbemerkungen Lohnsteuer-ABC Umsatzsteuer Ulf Gietz 4.1 Grundzüge des Umsatzsteuerrechts Steuerfreie Umsätze der Krankenhäuser Die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze Die begünstigten Einrichtungen Krankenhäuser Diagnosekliniken und andere Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung Umsatzsteuer-ABC Sonstige Steuern Ulf Gietz/Norbert Ellermann 5.1 Grundsteuer Grundzüge Steuerbefreiung für Grundbesitz der Krankenhäuser der jpdör Steuerbefreiung für Grundbesitz der steuerbegünstigten Krankenhäuser Steuerbefreiung für Grundbesitz der nicht steuerbegünstigten Krankenhäuser Einschränkungen der Steuerbefreiungen bei Nutzungen zu Wohnzwecken Teilweise Benutzung des Grundbesitzes für steuerbegünstigte Zwecke Übersicht des steuerbefreiten oder steuerpflichtigen Grundbesitzes Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Grunderwerbsteuer Allgemeines und Grundzüge Steuerbare Erwerbsvorgänge Steuerbefreiungen
3 5.3 Erbschaft- und Schenkungsteuer Wesentliche steuerpflichtige Vorgänge Steuerbefreiungen für Krankenhäuser Ökosteuern Begriff Systematik des Mineralölsteuergesetzes Systematik des Energiesteuergesetzes Systematik des Stromsteuergesetzes Möglichkeiten zur Reduzierung der Ökosteuern Kraftfahrzeugsteuer Allgemeines Steuerbefreiungen Steuerbegünstigung im Krankenhausbetrieb Norbert Ellermann 6.1 Grundlagen der Steuerbegünstigung ( 51 54, 56, 57 AO) Steuerbegünstigte Zwecke ( 51 AO) Gemeinnützigkeit ( 52 AO) Mildtätigkeit ( 53 AO) Kirchliche Zwecke ( 54 AO) Gebot der Ausschließlichkeit ( 56 AO) Gebot der Unmittelbarkeit ( 57 AO) Die eine Steuerbegünstigung rechtfertigende Selbstlosigkeit und unschädliche Betätigungen ( 55, 58 AO) Keine prägenden eigenwirtschaftlichen Zwecke Umfang der wirtschaftlichen Betätigung (Geprägetheorie) Keine eigennützige Mittelverwendung (Grundsatz) Begriffe: Mittel und Vermögen Mittelverwendung nur für die satzungsmäßigen Zwecke ( 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO) Keine Zuwendungen an Mitglieder ( 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO) Grundsätze der versteckten Gewinnausschüttung als Beurteilungsmaßstab Zweckfremde Begünstigung ( 55 Abs. 1 Nr. 3 AO) Keine Mittel für den Verlustausgleich im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Grundsatz) Ist ein Verlustausgleich ausgeschlossen? (Bestandsaufnahme und Appelle) Verlustausgleich anhand von Beispielsfällen Abschließende Betrachtung zum Verlustausgleich Die zeitnahe Mittelverwendung ( 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) Gegenwartsnahe Zweckverfolgung als ein Grundprinzip Zeitnahe Verwendung von Mitteln Beispiel: Nutzungsänderung im Zweckbetrieb Steuerlich unschädliche Betätigungen ( 58 AO)
4 Förderkörperschaften zur Mittelbeschaffung ( 58 Nr. 1 AO) Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften ( 58 Nr. 2 AO) Überlassung von Arbeitskräften und Arbeitsmitteln ( 58 Nr. 3 AO) Überlassung von Räumen ( 58 Nr. 4 AO) Mittelverwendung durch Rücklagenbildung ( 58 Nr. 6 und 7 AO) Grundlagen, Rechnungslegung und Aufzeichnungspflichten Bildung zweckgebundener Rücklagen ( 58 Nr. 6 AO) Bildung sogenannter freier Rücklagen ( 58 Nr. 7 AO) Bildung weiterer Rücklagen und Vermögenszuführungen Steuerliche Mittelverwendungsrechnung Aufzeichnungspflichten und Kontrollinstrument Berechnungsschema und Erläuterungen Satzungsgestaltung und steuerliche Anerkennung Satzungsgestaltung und notwendiger Inhalt ( 59, 60, 61 AO) Anforderungen an die Bestimmtheit der Satzung Vermögensbindung ( 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO) Anregungen zur Satzungsgestaltung Verfahren der steuerlichen Anerkennung Vorläufige Anerkennung Abschnittsbesteuerung als abschließende Wertung Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung ( 63 AO) Prüfungsmaßstäbe für das Gesamtverhalten der Körperschaft Beginn bzw. Beendigung der steuerbegünstigten Zwecke Tatsächliche Geschäftsführung und Zurechenbarkeit Ordnungsmäßige Aufzeichnungen ( 63 Abs. 3 AO) Mögliche Verstöße und die Rechtsfolgen Der Krankenhausbetrieb mit seinen Aktivitäten Allgemeine ertragsteuerliche Zuordnung Krankenhaus-Zweckbetrieb und weitere Zweckbetriebe Krankenhaus-Zweckbetrieb ( 67 AO) Besondere eigenständige Zweckbetriebe ( 66, 68 AO) Der allgemeine Zweckbetrieb ( 65 AO) Mittelausstattung des Zweckbetriebs Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ( 64 AO) Steuerbegünstigung und Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten Mittelausstattung des steuerpflichtigen wgb Besteuerung des steuerpflichtigen wgb ( 64 AO) Mehrere steuerpflichtige wgb ( 64 Abs. 2 AO) Besteuerungsgrenze und deren Wirkungen ( 64 Abs. 3 AO) Steuerfreie Vermögensverwaltung Vermögensverwaltung im Rahmen der Steuerbegünstigung Gesetzliche Grundlagen der Steuerbefreiung Grenzbereiche der Vermögensverwaltung Verluste im Bereich der Vermögensverwaltung
5 6.5 Einzelne ertragsteuerliche Regelungen Entgegennahme steuerlich abzugsfähiger Spenden Mögliche Spender und Begriff der Spende Rechtsgrundlagen des Spendenabzugs Spendenarten Spendenabzugsbeschränkung der Höhe nach Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) Vertrauensschutz des Spenders und Spendenhaftung der Körperschaft Abgrenzung des Spendenabzugs vom Sponsoring Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung ( 13 KStG) Anwendungsbereiche des 13 KStG für steuerbegünstigte Körperschaften Regelungsinhalte des 13 KStG (Überblick) Rechtsfolgen nach einem Wechsel in der Besteuerung ABC der wirtschaftlichen Tätigkeiten ABC der Tätigkeiten im Betrieb eines steuerbegünstigten Krankenhauses Erläuterungen zu den einzelnen Aktivitäten ABC der Grundlagen der Steuerbegünstigung Anhang Beispiel einer Steuererklärung für gemeinnützige Krankenhaus-GmbH: Vordruck Gem 1, Muster einer Spartenrechnung, Rücklagenbildung, Mittelverwendungsrechnung, Umsatzsteuerverprobung mit der Gewinn- und Verlustrechnung (Bearbeitung durch Wolfgang Risch) Abkürzungsverzeichnis
AWMF-Schatzmeistertagung am 28. Oktober 2009 in Düsseldorf
AWMF-Schatzmeistertagung am 28. Oktober 2009 in Düsseldorf Grundlagen und neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht der wissenschaftlichmedizinischen Fachgesellschaften SEMINAR-ÜBERSICHT Grundlagen
MehrSUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN. 3. Auflage .^CHOMERUS
SUB Hamburci A/607809 GEMEINNÜTZIGKEIT STEUERN UND GESTALTEN 3. Auflage.^CHOMERUS Inhalt Vorwort Autorenverzeichnis V VI A. Steuerrecht gemeinnütziger Einrichtungen 1 I. Gemeinnützige Körperschaften im
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrDie Stiftung als Instrument der Nachfolgeregelung
3. KÖLNER STIFTUNGSTAG Dipl.-Hdl. Jürgen Henze - Wirtschaftsprüfer Steuerberater - Vorstand der Kämpgen-Stiftung, 1. Der Entscheidungsprozess bei der Nachfolgereglung 1.1. Subjektive Auswahlkriterien 1.2.
MehrVerschiedene (Dach-)Verbände, Deutscher Städtetag, Bundessteuerberaterkammer, Kirchen u.a.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Verschiedene (Dach-)Verbände, Deutscher Städtetag, Bundessteuerberaterkammer,
MehrFinanzamt Brilon Besteuerung der Vereine allgemeine Informationen
1 Überblick: Tätigkeitsbereiche Steuerpflicht Umsatzsteuerliche Beurteilung Vorsteueraufteilung bei Schützenhallen 2 Tätigkeitsbereiche 3 Tätigkeitsbereiche: Verein ideelle Tätigkeit Vermögensverwaltung
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und ihre Stifter. Heiner Woitschell
Steuerliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen und ihre Stifter 1 Welche Stiftungen können gemeinnützig sein? Rechtsfähige bzw. nichtrechtsfähige (Treuhandstiftung) Stiftungen, mit der Aufgabe,
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Marktplatz-Methode
Steuerrechtliche Aspekte der Marktplatz-Methode Vorbemerkung Die Idee der Marktplatz-Methode ist in den Niederlanden entstanden und verfolgt die Idee eines Zusammentreffens von gemeinnützigen Organisationen
MehrKurz und knapp: Aktuelles aus dem Gemeinnützigkeitsrecht
Kurz und knapp: Aktuelles aus dem Gemeinnützigkeitsrecht Informationsveranstaltung für gemeinnützige Organisationen 20.03.2014 Annette Sachse Steuerberaterin Mittelweitergaben an andere gemeinnützige Einrichtungen
MehrSportverein - Steuerberater
Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen
MehrSteuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds
Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrRücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei steuerbegünstigten Körperschaften
OFD Frankfurt/M. v. 20.02.2012 - S 0177 A - 1 - St 53 Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei steuerbegünstigten Körperschaften Bezug: HMdF-Erlass vom 04.09.2009 S 0177 A 012 II 4a I. Verpflichtung
MehrSteuerrecht-Kompakt für Heilberufe
Steuerrecht-Kompakt für Heilberufe Harald Scheerer Steuerrecht-Kompakt für Heilberufe Harald Scheerer Lemgo Deutschland ISBN 978-3-658-00381-4 DOI 10.1007/978-3-658-00382-1 ISBN 978-3-658-00382-1(eBook)
MehrEine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun?
Eine Sportveranstaltung planen was hat das mit Steuerrecht zu tun? Seminar in Kienbaum 27.10.2007 Themen 1. Einleitung Steuerrechtskenntnisse unentbehrlich für eine professionelle BSG- oder Verbandsführung
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrRechts- und Steuerfragen für gemeinnützige Einrichtungen. Königswinter, 3. November 2012. Dr. Daniel J. Fischer, Rechtsanwalt/Steuerberater
Rechts- und Steuerfragen für gemeinnützige Einrichtungen Königswinter, 3. November 2012 Dr. Daniel J. Fischer, Rechtsanwalt/Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft Rheinwerkallee
MehrBesteuerung der Vereine. RSW Steuerberatungsgesellschaft mbh Angersbachstr. 12 34127 Kassel www.rsw-gmbh.de/kassel kassel@rsw-gmbh.
Besteuerung der Vereine RSW Steuerberatungsgesellschaft mbh Angersbachstr. 12 34127 Kassel www.rsw-gmbh.de/kassel kassel@rsw-gmbh.de Allgemeines Verein = auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Anzahl
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrBericht an den Gemeinderat
Bericht an den Gemeinderat Bearbeiter: Dr. Oliver Wonisch BerichterstatterIn: GZ: Präs-131571/2015/0007 Graz, am 19.11.2015 Betreff: Satzung für den gemeinnützigen Betrieb gewerblicher Art Kinderbildung
MehrB. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke
MehrVerband der Sparda-Banken e.v. Steuerliche Hinweise zur Kassenführung bei Vereinen Seminar des Mukoviszidose e.v. Frankfurt, 19.11.
Steuerliche Hinweise zur Kassenführung bei Vereinen Seminar des Mukoviszidose e.v. Frankfurt, 19.11.2005 Steuerberater Thomas Maier -1- Übersicht Gute Gründe für die Gemeinnützigkeit Die Gefährdung der
MehrArbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. I M E X Association Day 21. April 2008
Sponsoring, Spende & Co. -1- Arbeitstreffen Sponsoring, Spende & Co. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Körperschaften im Steuerrecht I M E X Association Day 21. April 2008 Sponsoring, Spende & Co.
MehrExpertengruppe Erwerbung des DBV. Empfehlungen zum Umgang mit Spendenbescheinigungen
Expertengruppe Erwerbung des DBV Empfehlungen zum Umgang mit Spendenbescheinigungen Die Empfehlungen zur Behandlung von Geschenk- und Tauschliteratur 1 der Kommission für Erwerbung des EDBI aus dem Jahr
MehrBetreuung von Unternehmervermögen. März 2013. F r a n k f u r t S c h o o l. d e
Betreuung von Unternehmervermögen März 2013 F r a n k f u r t S c h o o l. d e Agenda 1.) Betreuung von Unternehmervermögen und Vermögensnachfolge 2.) Ertragsbesteuerung von Unternehmervermögen 3.) Finanzprodukte
MehrDas neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen
Das neue Gemeinnützigkeitsrecht und seine Auswirkungen - Reform der steuerlichen Rahmenbedingungen im Non-Profit-Bereich - Thomas Krüger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht thomas.krueger@schomerus.de
MehrSteuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrRechtliche Grundlagen III
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen III Unternehmer Kapitalges. Freie Berufe Landwirte > BAO Grenzen < BAO Grenzen < UGB Grenze > UGB Grenze UGB, Handelsbilanz Überleitung Steuerbilanz Eingaben-Ausgaben
MehrSATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6
SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen ``FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE mit
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrGEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN
GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012
Mehrwww.pwc.at Public Breakfast 22. März 2011 Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR
www.pwc.at Public Breakfast 22. Die Besteuerung von Kapitalvermögen bei KöR www.pwc.at Die Besteuerung des Kapitalvermögens NEU Allgemeine Übersicht Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte
MehrModul: Vertiefung Taxation - SoSe 2014 und WiSe 2014/2015 - Infoveranstaltung 26.05.2014
Modul: Vertiefung Taxation - SoSe 2014 und WiSe 2014/2015 - Infoveranstaltung 26.05.2014 Am schwersten auf der Welt zu verstehen ist die Einkommensteuer! Albert Einstein (1879 1955) 2 Warum sollte ich
MehrHerzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
MehrGemeinnützigkeit von Vereinen
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 19964 März 2009 Merkblatt Gemeinnützigkeit von Vereinen Inhalt: 1. Gemeinnützigkeit... 2 Vereine... 2 Steuerbegünstigte Zwecke... 2 Förderung der Allgemeinheit...
MehrTreuhandschaft an Unternehmen und Unternehmensanteilen
Treuhandschaft an Unternehmen und Unternehmensanteilen Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Von Assessor Dipl.-Kfm. Dr. Siegfried Eden Juristische GesamtDiDüoineh der Technischen Hochschule Darmstadt ERICH
MehrSpenden vs. Sponsoring
MTV INFO Spenden vs. Sponsoring 1 Einführung Die Unterstützung durch Mittel von Privatpersonen und Firmen gewinnt bei der Umsetzung unseres Vereinszweckes und daraus abgeleiteten Veranstaltungen und Projekten
MehrUnabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Stiftung wird eine Stiftung im wesentlichen durch folgende Elemente gekennzeichnet:
MERKBLATT Recht und Steuern STIFTUNG Die Rechtsordnung kennt eine Vielzahl von Stiftungsformen und Stiftungstypen, die sich nach Zweck, Errichtungsform und juristischer Ausgestaltung unterscheiden. Unser
MehrMag. Melitta Schweinberger, Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln. Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht
Mag. Melitta Schweinberger, Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrAlternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
Mehr- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz
- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern
MehrAusbildung im Steuerrecht 4. Körperschaftsteuer. mit Grundzügen der Besteuerung von Personengesellschaften und Umwandlungen
Ausbildung im Steuerrecht 4 örperschaftsteuer mit Grundzügen der Besteuerung von Personengesellschaften und Umwandlungen von Dipl.-Finanzwirt Helmut Haas 8., neubearbeitete Auflage örperschaftsteuer Haas
MehrAnleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG)
Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung Anlage EÜR (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) 2014 Liegen Ihre Betriebseinnahmen für diesen Betrieb unter der Grenze von 17.500, wird es nicht beanstandet,
MehrEinkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe von Dr. Franz Dötsch Junstiscne B der Technischen Hochschule Darmstadt Verlag Dr. Otto Schmidt KG Köln Geleitwort des Herausgebers
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel einer Stiftung
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel einer Stiftung A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
MehrFallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht
Fallstricke im Gemeinnützigkeitsrecht Plenumsvortrag zum Stiftungstag 2011 von Dirk Sombrowski, Dipl. Finanzwirt (FH) 1 Inhalt Einleitung Darstellung von praktischen Problembereichen zur Sensibilisierung
MehrAufbewahrungspflichten
Aufbewahrungspflichten Stichwort zu Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, sabschlüssen, Lageberichten, Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten (siehe Organisationsunterlagen) Aufzeichnungen
MehrSteuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren. Folie Nr. 1
Steuerliche Behandlung der Tätigkeiten von Gastprofessoren Folie Nr. 1 Steuerpflicht der Gastprofessoren ja Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland nein ja Dienstverhältnis zu einer
MehrD\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht
Markus M. Mihm D\e Alterssicherung von Mitunternehmern und ihren Arbeitnehmer-Ehegatten über die Bildung von Pensionsrückstellungen in ertragsteuerlicher Sicht der technischen Hochsohnfe PETER LANG Frankfurt
MehrSteuerrecht 2007 Praxisorientiertes anwaltliches Basiswissen. Arbeitsprogramm
Steuerrecht 2007 Praxisorientiertes anwaltliches Basiswissen Arbeitsprogramm 1. Tag (Fischer / Haas) I. Einführung 1. Überblick über das deutsche Vielsteuersystem 2. Steuerrecht als Eingriffsrecht - Tatbestandsmäßigkeit
MehrImmobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
MehrR atgeber. Ministerium der Finanzen
STEUERTIPPS FÜR VEREINE R atgeber Ministerium der Finanzen Hinweise Die Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben. Sie
MehrDie EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis
5. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Strasbourg, 09.05.2003 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 2 Umsatzsteuer 3 Betriebsstättenprinzip und
MehrVerein Ein langer Weg e. V.
Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.
Mehrmaster of arts master of arts Einführung in die BWL-Steuerlehre master of arts
master of arts master of arts master of arts Einführung in die BWL-Steuerlehre Ein Studiengang der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg in Kooperation mit Ein Studiengang Ein Studiengang der Albert-Ludwigs-Universität
MehrBesteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
MehrMaßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz*
Maßgeblichkeitsprinzip und grundsåtzliche Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz* O Sachverhalt H und W sind Gesellschafter einer OHG, die einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen betreibt.
MehrRücklagen bei gemeinnützigen Vereinen ( 62 Abgabenordnung)
Rücklagen bei gemeinnützigen Vereinen ( 62 Abgabenordnung) Gemeinnützige Vereine unterliegen der Gemeinnützigkeitsvoraussetzung der zeitnahen Mittelverwendung. Zeitnahe Mittelverwendung bedeutet, dass
MehrGesetz zur Stärkung des Ehrenamts - die Neuerungen im Überblick
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts - die Neuerungen im Überblick der Gesetzgeber hat mit den Reformen 2000/2002 und 2007 das Stiften in Deutschland für Stifterinnen und Stifter reizvoller gemacht und stark
MehrSteuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten
Steuerliche Aspekte bei der Beurteilung von Weiterbildungsaktivitäten Folie Nr. 1 Kernaufgaben der Hochschulen Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung Grundständige Studiengänge ( 10 HRG) Postgraduale
MehrHerzlich willkommen. Kassier/innen und. Kassenprüfer/innen. zum. Seminar 2013
Herzlich willkommen Kassier/innen und Kassenprüfer/innen zum Seminar 2013 Bitte beachten diese Aussagen sind allgemein und keine Rechts- und Steuerauskünfte 1 Gemeinnützigkeit i it Ein Verein wird als
Mehr64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?
64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrBesteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber
MehrWiederkehrende Bezüge bzw. Leistungen (Oberbegriff)
Seite 1 Anlage 4 Wiederkehrende bzw. Leistungen (Oberbegriff) Voraussetzungen: dauernde Last sonstige wiederkehrende 1. Verpflichtungsgrund zivilrechtlich wirksam begründetes nstammrecht (das Stammrecht
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrSTEUERTIPPS FÜR VEREINE RATGEBER. Ministerium der Finanzen
STEUERTIPPS FÜR VEREINE RATGEBER Ministerium der Finanzen Die Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt herausgegeben. Sie wird kostenlos
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34
Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November
MehrNIEDERSÄCHSISCHES FINANZMINISTERIUM STEUERTIPPS INFORMATIONSBROSCHÜRE FÜR VEREINE
NIEDERSÄCHSISCHES FINANZMINISTERIUM STEUERTIPPS INFORMATIONSBROSCHÜRE FÜR VEREINE 1 Inhalt Welche Steuergesetze sind für Vereine wichtig? 7 1. Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit 8 1.1 Steuervergünstigungen
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrKompaktwissen für Berater. Dipl.-Finanzwirt Rainer Fuchs, Steuerberater. Eine Alternative zum eingetragenen Verein oder zur Stiftung?
Dipl.-Finanzwirt Rainer Fuchs, Steuerberater Die gemeinnützige GmbH Eine Alternative zum eingetragenen Verein oder zur Stiftung? Kompaktwissen für Berater DATEV eg, 90329 Nürnberg Alle Rechte, insbesondere
MehrErläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1
Erläuterungen zum Lehrplan STEUERLEHRE, Jgst. 11 (Rechtsstand 30. Juni 2010) Seite 1 Lerngebiet 4 Einkommensteuer 75 Stunden LERNZIEL Anhand praxisorientierter Fälle erwerben die Schüler die Fähigkeit,
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrVereinssatzung. A. Allgemeines. 1. Name und Sitz. 2. Zweck des Vereins
Vereinssatzung A. Allgemeines 1. Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen HELP NOW. 2. Er hat seinen Sitz in Giessen. 3. Er ist in das Vereinsregister unter 21.VR2572 beim Amtsgericht Giessen eingetragen.
MehrVereinsberatung: Steuern. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung
Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen des Zweckbetriebs
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrEin Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
MehrVorwort... V. Inhaltsverzeichnis...7. Abkürzungsverzeichnis... 15. Literaturverzeichnis... 20. A Einführung... 27. 1 Begriff des Berufsverbands...
Vorwort... V Inhaltsverzeichnis...7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 20 A Einführung... 27 1 Begriff des Berufsverbands... 27 2 Abgrenzung zu Berufsvertretungen... 29 3 Aufgaben... 30
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrHaus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer
Zimmerstraße 3, 04109 Leipzig, Telefon (0341) 96400-0 www.msg-treuhand.de Haus & Grund Leipzig Steuertipps für Immobilieneigentümer von StB Peter Heberger 1 Grunderwerbsteuer In Sachsen (noch) 3,5% Bemessungsgrundlage
MehrImmobilien umnutzen und verkaufen - Bundesverband evangelische Behindertenhilfe -
Immobilien umnutzen und verkaufen - Bundesverband evangelische Behindertenhilfe - Fachtagung 2. November 2011 Prof. Dr. Stefan Schick Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 70469 Stuttgart Leitzstraße
MehrAM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013
AM 96/2013 Amtliche Mitteilungen 96/2013 Satzung der HAPUK ( Hochschulambulanz i.s.d. 117 Abs. II SGB V am Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie des Instituts für Psychologie an der Universität
MehrÜberblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Finck Althaus Sigl & Partner
Überblick über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Finck Althaus Sigl & Partner Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Deutsches Konkurrenzprodukt zu Limited Daher auch 1-Euro-
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrSteuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Wichtige Merkmale einer Stiftung II. Die Stiftung
MehrCertified Junior Accountant
Erstellen von Abschlüssen nach nationalem Recht Martin Weber Fachgebiet: Bilanz Lehrbrief 1 Bestandteile des Jahresabschlusses Ansatz- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter
MehrGA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen
GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums
MehrAllgemeine Bestimmungen
Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein
MehrVereinsfeste aus steuerlicher Sicht
Vereinsfeste aus steuerlicher Sicht Grundsätzliches Statuten - steuerbegünstigter Zweck und - ausschließliche und unmittelbare Zweckverfolgung müssen verankert sein und diese Betätigung genau umschreiben
MehrSitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
MehrBuchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrReihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)
Reihengeschäfte Definition Ein Gegenstand Mehrere (mindestens zwei) geschäfte Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer 1 Reihengeschäfte Grundsätze (Rz 450 UStR)
MehrVereine und Steuern. Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine
Vereine und Steuern Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine Vorwort Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Sachsen ist auch ein Land der Vereine. Über 20.000 Vereine und andere Körperschaften
Mehr