Sanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

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2 Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

3 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

4 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

5 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Ungewollte Aufdeckung stiller Reserven Sanierung = Verzicht auf Verbindlichkeiten Nachhaftungsthematiken auf Übernehmerseite

6 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Wegfall von Verlustvorträgen Option: Steuerlicher Behalt stiller Reserven Besonderheit: zukünftige Verhinderung von Ausschüttungen (handelsrechtlich) Sonderfall: Umsatzsteuer

7 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

8 2. Umsatzsteuer Besonderheit der umsatzsteuerlichen Organschaft (Haftungsverbund steuerlich) 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG Finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederungen

9 2. Umsatzsteuer 2.1. Sogenannte unerkannte Organschaft Organschaft besteht immer zwingend Das gilt auch, wenn Eingliederungsvoraussetzungen nicht erkannt sind Es besteht kein Wahlrecht

10 2. Umsatzsteuer 2.2 Gelebte aber nicht bestehende Organschaft Organschaft niemals existent Jeweilige vermeintliche Organgesellschaft schuldet die Steuer

11 2. Umsatzsteuer 2.3 Haftung bei Organschaft - 73 AO Haftung der Organgesellschaften für Steuer des Organträgers auch im Nachlauf Haftung auch für Übernehmer von steuerlicher Bedeutung Verursacherprinzip/Ermessensabwägung

12 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

13 3. Untergang von steuerl. Verlusten/ Verlustvorträgen 3.1 Ausnahme 8 c KStG Grundsatz: Untergang steuerlich nicht genutzter Verluste bei KAP-Gesellschaften bei Anteilstausch größer 50% (oder anteilig größer 25%)

14 3. Untergang von steuerl. Verlusten/ Verlustvorträgen 3.1 Ausnahme 8 c KStG Antragsgebundenheit, dann: Chance auf Bewahrung stiller Reserven in Höhe von nicht genutzten Verlusten Problem: In Sanierungsfällen stille Reserven meist kaum vorhanden Sanierungsklausel 8 c Abs. 1 a KStG: Beteiligungserwerb erfolgt zum Zwecke der Sanierung der Kapitalgesellschaft (Problem: EU-Vertragsverletzungsverfahren; Bundesverfassungsgericht)

15 3. Untergang von steuerl. Verlusten/Verlustvorträgen 3.2 Fazit des 8 c KStG Nicht genutzte Verluste der Gesellschaft gehen unter Entstehung steuerpflichtiger Gewinn, der nicht mit Verlusten verrechnet werden kann

16 3. Untergang von steuerl. Verlusten/Verlustvorträgen a Gewerbesteuergesetz Bestimmung des 8 c KStG schlägt bei Kapitalgesellschaften auch für Zwecke der Gewerbesteuer durch Personengesellschaften Verluste werden gesellschafterbezogen ermittelt (analog 15 a EStG) Gewerbeverlust 10 a Gewerbesteuergesetz entfällt partiell im Zuge einer Sanierungsaktion

17 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

18 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) 15 a EStG: Grundgedanke: Man erhält nur so viele Verluste wie man wirtschaftlich trägt Darüber hinausgehende Verluste werden vorgetragen bis Gewinne vorliegen Negative Kapitalkonten werden im Moment des Ausscheidens zu Gewinn Verrechnung mit Verlustvorträgen gem. 15 a EStG möglich Darüber hinaus volle Steuerlast

19 Sonderbetriebsvermögen Alles was der Gesellschafter erhält oder der Gesellschaft zur Verfügung stellt Vorteil: Verluste unterliegen nicht 15 a EStG Nachteil: Gewinne können nicht mit Verlusten der Gesellschaft verrechnet werden Risiko: Bei Wegfall der Gesellschaft werden eventuelle stille Reserven zwangsaufgedeckt Heisterborg & Partner 19

20 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

21 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem Wenn es ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen gibt und das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesellschaft ist, liegt eine Betriebsaufspaltung vor Risiko: Ist das Besitzunternehmen nicht kraft Rechtsform gewerblich, werden bei Wegfall des Betriebsunternehmens die stillen Reserven des Besitzunternehmens zwangsaufgedeckt

22 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

23 6. Der Sanierungserlass der Finanzverwaltung Ursprünglich waren Sanierungsgewinne gemäß 3 Nr. 66 EStG steuerfrei Nach Abschaffung dieser Vorschrift wurde der Sanierungserlass eingeführt Grundsätzlich ist ein Antrag auf Erlass bei Fortführung des Unternehmens möglich, aber: Unsicherheit wie die Finanzverwaltung ihre Ermessenspielräume ausnutzt

24 6. Der Sanierungserlass der Finanzverwaltung Problem Verfahren: die Steuer wird festgesetzt dann Erlassantrag irgendwann Entscheidung

25 Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und Insolvenz 1. Steuerliche Besonderheiten für Sanierung und Insolvenz Allgemeine Hinweise 2. Umsatzsteuer 3. Untergang von steuerlichen Verlusten/Verlustvorträgen 4. Zurechnung von Verlusten bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften 5. Drohende Versteuerung von stillen Reserven als latentes Problem 6. Sanierungserlass der Finanzverwaltung vom Sonstige Themen (Haftung)

26 7. Haftungen aufgrund steuerlicher Vorschriften Haftung für betriebliche Steuern, in der Hauptsache Lohn- und Umsatzsteuer In der Krise meistens relevant: 69 AO Haftung des Vertreters (Geschäftsführers) 75 AO Haftung des Betriebsübernehmers 73 AO Organschaft

27 FAZIT Alle Probleme sind lösbar, wenn rechtzeitig gehandelt wird

28 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT HEISTERBORG UND PARTNER Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand An de Bleeke 1, D Stadtlohn, Fon +49 (0) / 922 0, heisterborg@heisterborg.de In Stadtlohn, in Gronau-Epe und Emsbüren

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