EEB eg Hauptstraße Bodenkirchen Protokoll der zweiten ordentlichen Generalversammlung der Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eg
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- Dagmar Böhme
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1 EEB eg Hauptstraße Bodenkirchen Protokoll der zweiten ordentlichen Generalversammlung der Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eg 03. Juni 2016 Niederschrift über die ordentliche General-/Vertreterversammlung der Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eg (EEB eg), am Freitag, den , 17:15 Uhr, Gasthof Maier in der Gemeinde Vilsbiburg, Frauensattling. Vom Vorstand anwesend sind: Herr Andreas Engl (Vorsitz), Herr Klaus Tröger Vom Aufsichtsrat anwesend sind: Herr Ferdinand Rothkopf (Vorsitz), Herr Prof. Dr. Wolfgang Seiler, Herr Dr. Thomas Gambke, MdB Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 3. Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2015, Vorlage des Jahresabschlusses 2015 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses 4. Ausblick des Vorstandes auf das Geschäftsjahr Bericht des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit und Bericht über das Ergebnis der satzungsmäßigen Prüfung 6. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 7. Beschlussfassung über die Entlastung a) der Mitglieder des Vorstands b) der Mitglieder des Aufsichtsrats 8. Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds, gem. 24 der Satzung 9. Verschiedenes 1 5
2 Zu TOP 1 Der Versammlungsleiter, Herr ARV Ferdinand Rothkopf, Neumarkt St. Veit, eröffnet die ordentliche Generalversammlung um 17:15 Uhr und begrüßt die erschienenen Mitglieder und deren Vertreter sowie die Gäste. Der Versammlungsleiter stellt fest, dass 19 stimmberechtigte Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Zu TOP 2 Der Versammlungsleiter stellt fest, dass die Einladung zur Generalversammlung unter Angabe der Tagesordnung durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder erfolgt ist. Die Einberufung ist in der satzungsmäßigen Frist und Form erfolgt. Die Versammlung ist somit beschlussfähig. Der Versammlungsleiter stellt weiter fest, dass keine Einwände zur Tagesordnung bestehen. Der Versammlungsleiter bestellt Herrn Patrik Jahn (Praktikant) zum Schriftführer, Stimmzähler werden nicht benötigt. Es wird einstimmig die offene Abstimmung per Handzeichen beschlossen Zu TOP 3 Das Vorstandsmitglied, Herr Andreas Engl erstattet den Bericht des Vorstands über das abgelaufene Geschäftsjahr. Vorstandsmitglied Klaus Tröger war es vorbehalten, den Jahresabschluss für das Rumpf- Geschäftsjahr 2015 vorzutragen. Es konnte ein positives Betriebsergebnis festgestellt werden. Die Mitglieder entlasten daraufhin die Vorstandschaft und den Aufsichtsrat einstimmig und beschlossen die Verwendung des Jahresüberschusses. Dieser soll entsprechend des Vorschlags der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates als Gewinnrücklage verbucht werden. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses liegen für Mitglieder zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Genossenschaft aus. Zu TOP 4 Vorstandsmitglied Andreas Engl gibt einen Überblick über die Entwicklung der Genossenschaft im laufenden Jahr. Es konnten bisher 6 neue Mitglieder im Jahr 2016 gewonnen werden, somit liegt die aktuelle Mitgliederzahl bei
3 Zu TOP 5 Das Aufsichtsratsmitglied, Herr Ferdinand Rothkopf, trägt den Bericht des Aufsichtsrats vor. Der Aufsichtsrat hat sich im Laufe des Berichtsjahres auf wiederholten Sitzungen von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt und erklärt sich mit dem Bericht des Vorstands und dessen Gewinnverwendungsvorschlägen einverstanden. Herr Ferdinand Rothkopf präsentiert das zusammengefasste Prüfungsergebnis und gibt die Erklärung des Aufsichtsrats zu den wesentlichen Feststellungen des Prüfungsberichts ab. Zu TOP 6 Der Versammlungsleiter stellt den Jahresabschluss zur Abstimmung. Nach offener Abstimmung stellt der Versammlungsleiter fest, dass ohne Gegenstimme der Jahresabschluss genehmigt wird. Der Versammlungsleiter beantragt, den Jahresüberschuss entsprechend dem Vorschlag des Vorstands zu verwenden. Nach offener Abstimmung stellt der Versammlungsleiter fest, dass der Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ohne Gegenstimme genehmigt wird. Zu TOP 7 Der Versammlungsleiter ruft den Tagesordnungspunkt Entlastung auf und erläutert, dass die Entlastung für beide Organe Vorstand und Aufsichtsrat getrennt durchzuführen ist. Er weist darauf hin, dass die Mitglieder en bloc entlastet werden können, wenn kein Widerspruch erfolgt. Wortmeldungen gibt es keine. Es kommt zur offenen Abstimmung. Der Versammlungsleiter stellt hinsichtlich der Entlastung des Vorstands fest, dass en bloc abgestimmt, die erforderliche einfache Mehrheit ohne Gegenstimme erreicht und damit die Entlastung des Vorstands erteilt wird. Der Versammlungsleiter delegiert die Durchführung der Entlastung des Aufsichtsrats auf Vorstandsmitglied Andreas Engl, da er selbst von der Entlastung betroffen ist. Herr Andreas Engl stellt fest, dass en bloc abgestimmt, die erforderliche einfache Mehrheit ohne Gegenstimme erreicht und damit die Entlastung des Aufsichtsrats erteilt wird. Zu TOP 8 Vorstandsmitglied Engl gibt bekannt, dass gem. 24 der Satzung aus dem Aufsichtsrat turnusmäßig ausscheiden: Herr Prof. Dr. Wolfgang Seiler. Vorstandsmitglied Andreas Engl schlägt die Wiederwahl von Herr Prof. Dr. Wolfgang Seiler vor. Auf Nachfragen hin erfolgen keine weiteren Vorschläge. Es kommt zur offenen Abstimmung. Vorstandsmitglied Andreas Engl stellt fest, dass die Mitglieder Herrn Prof. Dr. Wolfgang Seiler mit der erforderlichen einfachen Mehrheit ohne Gegenstimmen widergewählt haben. Herr Prof. Dr. Wolfgang Seiler nimmt auf Befragen die Wahl an. 3 5
4 Zu TOP 9 Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes Verschiedenes werden die Themen aktuelle Energiepolitik, Kooperationen, virtuelles Kraftwerk, regionalwerke GmbH & Co. KG, Ausblick und Chancen von Vorstandsmitglied Andreas Engl angesprochen und beantwortet. Eingehend auf die aktuelle Energiepolitik erinnerte Andreas Engl an den aktuellen Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix, der bei 33% in Deutschland liegt. Eine Begrenzung des weiteren Ausbaus auf 40% bis 45% bis 2025 ist daher negativ zu beurteilen, da diese Ziele bereits viel früher erreicht werden könnten. Zudem erklärt Herr Engl den Mitgliedern die aktuellen Pläne zur EEG-Novelle, die seiner Ansicht nach schädlich für den weiteren Ausbau der Bürgerenergiewende sowie die Kostenentwicklung sind und vermutlich den Einstieg großer Energiekonzerne gewährleisten sollen. Mit einer gleichzeitigen Aufspaltung der Energieriesen verbunden, ist diese Mengenbegrenzung wohl ein Mittel zur Stärkung großer Stromkonzerne und der Verdienst der dazugehörigen Lobby. Aus diesem Grund und weil die regenerativen Energien bereits ein Drittel im Stromsektor erzeugen, hat der Aufbau einer eigenen Lobby und der erzeugerübergreifende Zusammenschluss von Bürgeranlagen eine sehr hohe Priorität. Nur gemeinsam können nachhaltige Interessen einer Bürgerenergiewende gegenüber den Konzerninteressen in der Landes- und Bundespolitik durchgesetzt werden. Im Anschluss daran informierte Andreas Engl über die bisherigen Kooperationen der EEB eg, die mit Rabatten für die EEB-Mitglieder verbunden sind. Als Kooperationspartner wurden die Firma SAG GmbH (Netzschaltungen, Wartung von Transformatoren und Übergabeschutzstation), die Firma Kerscher Ing.-GmbH (Netzschaltungen, Wartung von Transformatoren, Übergabeschutzstation und Solarparks), die Firma Solea AG (PV-Modulreinigung) und die AZ Drohnenflug GmbH (PV-Funktionschecks und Gutachten) gewonnen. Trotz der erst jungen EEB eg unterstützen uns schon wichtige Partner, weitere Partnerschaften im Bereich von Wissenschaft und Wirtschaft werden angestrebt. In naher Zukunft soll eine Kooperation mit der Firma Gravity Power GmbH (unterirdische Stromspeicher) abgeschlossen werden, um ein virtuelles Kraftwerk mit Speicherkapazitäten auszustatten und damit eine stabile Endkundenversorgung zu gewährleisten. Das virtuelle Kraftwerk stellt laut Herrn Engl die größte Herausforderung für die EEB eg dar und bietet den Mitgliedern auch gleichzeitig enorme Chancen. In Kombination mit Wetterprognosen und flexiblen Speicherkonzepten kann damit der Bevölkerung die ausschließliche Versorgung aus regionalen Bürgerenergieanlagen garantiert werden. Ein daraus entstehendes einzigartiges Premium-Stromprodukt kann bereits während der EEG-Vergütungsdauer für Mehreinnahmen bei den Mitgliedern sorgen und sichert darüber hinaus den wirtschaftlichen Weiterbetrieb, auch im Post-EEG-Zeitalter. In Kooperation mit den bayerischen Stadtwerken und der regionalwerke (Premiumstromanbieter) sollen die bayerischen Anlagenbetreiber zukünftig dieses Premium-Stromprodukt an die Endkunden vermarkten können. Der Aufbau einer Plattform zur regionalen Energievermarktung über ein virtuelles Kraftwerk soll ab Herbst in einem Forschung- und Entwicklungsprojekt gemeinsam mit Stadtwerken Bayerns und der Uni Passau untersucht werden, vor allem im Hinblick auf eine sichere Informations- und Kommunikationstechnologie. 4 5
5 Besonders wichtig für die weitere Entwicklung der EEB eg ist eine solide Finanzausstattung der EEB eg, die zum einen über einen stetigen Mitgliederzuwachs und zum anderen über Einnahmen aus der Kooperation mit den Stadtwerken und der regionalwerke GmbH & Co. KG erreicht werden soll. Herr Engl erläuterte in diesem Zusammenhang den Mitgliedern den aktuellen Stand über die Gründung der regionalwerke, den geplanten Vertriebsstart und gab einen Einblick in die Arbeiten im Rahmen der Gründung eines Premium-Stromanbieters. Besonders wichtig ist der Aufbau eines virtuellen Kraftwerks, in das auch Speichertechnologien aufgenommen werden müssen, um den Endkunden ein ausschließlich regionales und regeneratives Premium-Stromprodukt anbieten zu können. Aber auch die Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen, zum Beispiel mit dem bayerischen IT-Cluster, Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit der Uni Passau oder die Teilnahme an regionalen Energiekonzepten leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekanntheit der regionalwerke sowie der EEB eg. Die Voraussetzungen für Einnahmen über den Börsenkonditionen, im Anschluss an die gesicherte EEG-Vergütung, sind laut Engl eine gemeinsame Vermarktung von Strommengen und Zertifikaten, die Vermarktung an den Endkunden, eine prognostizierbare und bedarfsgerechte Produktion, flexible Endkundenpreise, höchste Qualität sowie die Bekanntheit und Markenidentität. Herr Engl informiert die EEB-Mitglieder, dass seit kurzem ein Student der HS Weihenstephan/ Triesdorf die Bachelorarbeit über die EEB eg und das virtuelle Kraftwerk schreibt. Er bittet alle EEB-Mitglieder, dass sie dem Praktikanten die Lastgänge der jeweiligen Erzeugungsanlage zur Verfügung stellen, um die Leistungsfähigkeit eines gemeinsamen virtuellen Kraftwerks zu untersuchen. Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 18:30 Uhr mit dem Dank an die Versammlungsteilnehmer. Die Mitglieder der EEB eg im Anschluss an die zweite Generalversammlung 5 5
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