Lesefassung. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. 52 VgV) Vergabestelle:

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1 Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Angebotsfrist Datum: Uhrzeit: 07:30 Anschrift: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Bindefrist endet am: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. 52 VgV) Maßnahme: Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Bekanntmachung: Vergabenummer: 2016/S ZB-S Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: Bewerbungsbedingungen Bewertungsmatrix Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Ergänzende Vertragsbedingungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Preisblatt Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 1 von über 3 die

2 Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Termin verpflichtender Ortstermin: oder am um jeweils 16:00 Uhr. Angebote von Firmen die nicht an einen der Termine teilgenommen haben werden bei der Wertung nicht berücksichtig. Anmeldung bis :00 unter Nennung der teilnehmenden Personen unter 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung der Unfallkasse Nord Allgemeine Verwaltung Spohrstraße Hamburg zu vergeben. 2 Auskünfte werden erteilt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, Kiel, Sandra Krause Tel.: , Fax: , sandra.krause@gmsh.de Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-vergabesystem, oder Fax) bis spätestens zum einzureichen. 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als für den Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen: Siehe Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Entfällt 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Siehe Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Entfällt 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden) Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 2 von über 3 die

3 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes: 6 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien 7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform. 8 Angebotsabgabe 8.1 Angebotsabgabe in Papierform Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. 8.2 Angebotsabgabe in elektronischer Form Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform (GMSH e-vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen. 8.3 Angebotsabgabe in Textform Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer ( 156 GWB): Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, Kiel, Tel. 0431/ , Fax 0431/ Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsaufforderung Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 3 von über 3 die

4 Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von 13 Abs. 3 VOL/A bzw. 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen ( 16 Abs. 6 VOL/A bzw. 57 Abs. 5 VgV). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 3

5 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Nebenangebote 4.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 2 von 3

6 5.2 Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. GM.SH AöR Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 3 von 3

7 Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistungen ( 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. 2 Änderung der Leistung ( 2 Nr. 3) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführungsunterlagen ( 3) 3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Ausführung der Leistung ( 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 5 Holzprodukte ( 4) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü- Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 1 von über 4 die

8 nen-institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel 6.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 333 StGB (Vorteilsgewährung), 334 StGB (Bestechung), 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 6.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 6.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.h. der Abrechnungssumme verpflichtet. 6.4 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 7 Güteprüfung ( 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 8 Abnahme ( 13) 8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 9 Mängelansprüche ( 14) Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 2 von über 4 die

9 10 Rechnungen ( 15 und 17) 10.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 12 Zahlungen ( 17) 12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 13 Überzahlungen ( 17) 13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 3 von über 4 die

10 13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 14 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 Zusätzliche bearbeitbare Vertragsbedingungen Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 4 von über 4 die

11 Maßnahme Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Vergabenummer ZB-S Ergänzende Vertragsbedingungen Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Überwachung der Leistung Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. von einem benannten Beauftragten getroffen werden. 2 Leistungsort, Anlieferungs- oder Annahmestelle in den Büroräumen der Unfallkasse Nord Spohrstraße Hamburg 3 Ausführungsfristen/Vertragsdauer Beginn: 01.Januar Dezember Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn vorher keine Kündigung ausgesprochen wurde. 4 Rechnungen ( 15) Alle Rechnungen sind zu richten an: Unfallkasse Nord Allgemeine Verwaltung Spohrstraße Hamburg 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Leistungsort, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers. Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 1 von 2

12 6 Weitere Besondere Vertragsbedingungen -Siehe Anlage 1 zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen Ergänzende Vertragsbedingungen Seite 2 von 2

13 Anlage 1 zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen (Punkt 6) Maßnahme: Unterhaltsreinigung für die Unfallkasse Nord, Liegenschaft Hamburg Vergabenummer: ZB-S a) Haftung - Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben oder bei Gelegenheit verursacht werden. Der Auftragnehmer hat eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit nachstehenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen. Mindestdeckungssummen je Schadensfall: Personenschäden: Euro Sachschäden: Euro Umweltschäden: Euro Allmählichkeitsschäden: Euro Bearbeitungsschäden: Euro - Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausführung der von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Leistung. - Für schuldhaft verursachte Schäden an Rechtsgütern des Auftraggebers, die nicht mit einem Mangel zusammenhängen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen ( 280 BGB). b) Preisanpassungsklausel - Die Preise gelten nach Vertragsabschluss - ausschließlich der Mehrwertsteuer - für die Dauer von 12 Monaten als Festpreise. - Nach Ablauf der Festpreisbindung gem. Ziffer 6.1 kann auf Verlangen jedes Vertragspartners das Entgelt nach folgender der Preisanpassungsklausel angepasst werden: K n K P A P L L n L Dabei bedeuten: K = Jahrespauschale K n = neue Jahrespauschale P A = Allgemeinkostenanteil gemäß Leistungsverzeichnis (Stundenverrechnungssatz) P L = Lohnkostenanteil gemäß Leistungsverzeichnis (Stundenverrechnungssatz) L = /Std. = Lohn der maßgebenden Lohngruppe bei Vertragsangebot L n = neuer Lohn der maßgebenden Lohngruppe - Dem Preisanpassungsbegehren sind begründende Unterlagen (Tarifabschluss, Mitteilung der Innung o. ä.) aus denen der neue maßgebende Stundenlohn hervorgeht, beizufügen. - Die Preisanpassung tritt zum 1. des übernächsten Monats nach Preisanpassungsbegehren in Kraft. Seite 1 von 5

14 c) Kündigung / Verzug - Die Vertragsparteien können den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. - Bei einer Kündigung des Vertrages werden nur die bis dahin von dem Auftragnehmer nachweislich erbrachten und von dem Auftraggeber als vertragsgemäß anerkannten Teilleistungen vergütet. - Kommt der Auftragnehmer mit der vertraglichen Leistung in Verzug und wird der Auftrag deshalb vom Auftraggeber fristlos gekündigt, bleiben darüber hinausgehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers unberührt. - Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug und kommt es deshalb zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch den Auftragnehmer, behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung, abzüglich der infolge Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen. - Ordentliche Kündigung Eine Kündigung ist in den ersten 12 Monaten ab Vertragsbeginn ausgeschlossen. Danach kann dieser Vertrag von jedem Vertragspartner spätestens am 1. eines Monats mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. - Teilkündigung Verkauf, Abmietung Bei Verkauf, Abmietung oder Leerstand von Liegenschaften hat der Auftraggeber ein außerordentliches Teilkündigungsrecht der Leistung der betroffenen Liegenschaft. Die Kündigung hat bis zum 1. eines Monats zum Ablauf des darauf folgenden Monats zu erfolgen. - Teilkündigung Eigenleistung Sollen Liegenschaften durch Eigenleistungen des Auftraggebers gereinigt werden, hat der Auftraggeber ein außerordentliches Teilkündigungsrecht der Leistung der betroffenen Liegenschaft. Die Kündigung hat bis zum 1. eines Monats zum Ablauf des darauf folgenden Monats zu erfolgen. - Außerordentliche Kündigung Jeder Vertragspartner ist berechtigt, nach dreimaliger Abmahnung innerhalb von drei Kalendermonaten aufgrund Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Vertrages oder gesetzliche Bestimmungen, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung hat alsbald, jedoch nicht später als 14 Tage nach Zugang der dritten Abmahnung zu erfolgen. - Ansprüche des Auftragnehmers aufgrund der ordentlichen Kündigung und Teilkündigung, insbesondere Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. - Im Übrigen bleiben die weiteren Vertragslösungsrechte aus VOL/B und BGB, insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, unberührt. Seite 2 von 5

15 d) Geheimhaltungspflicht/Vertraulichkeit - Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke oder Akten oder andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden zu nehmen; unbefugtes Öffnen von Schubladen, Schränken oder Ähnlichem ist nicht gestattet. Die Benutzung von nicht öffentlichen Fernsprechanlagen, Kopierern oder sonstigen Fernmeldeanlagen ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass sich seine Arbeitskräfte schriftlich verpflichten, Stillschweigen zu bewahren über alle ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Vorgänge. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages bzw. auftrages. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der Aufgabe zugänglich gemachten Informationen (insbesondere einzelbetriebliche und personengebundene Daten) nur in aggregierter Form für die Berichte zu verwenden sowie diese einschließlich der Ergebnisse seiner Arbeiten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. Die Schweigepflicht besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus fort. - Setzt der Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrages sein eigenes Personal ein, so muss dieses schriftlich verpflichtet werden, über sämtliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und keinerlei Unterlagen oder sonstige - nicht für die Öffentlichkeit bestimmte - Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu ihrem Vorteil bzw. zum Vorteil Dritter zu verwenden, auch nicht nach Beendigung der vertraglichen Arbeiten. Eine Kopie dieser schriftlichen Verpflichtungen ist dem Auftraggeber zu übermitteln. - Der Auftragnehmer darf an Personen, auf deren Mitwirkung er zur erfolgreichen Durchführung des Auftrages angewiesen ist, die notwendigen Informationen weitergeben. Er hat aber auch diese Personen nach dem Verfahren der Ziffer 6.2 zur vertraulichen Behandlung des Auftrages zu verpflichten. e) Unterverträge und Leistungen Dritter Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers die Durchführung der ihm anvertrauten Arbeiten - auch nur teilweise - Dritten vertraglich übertragen oder sie durch Dritte faktisch ausführen lassen. Dem Auftraggeber sind alle mit diesem Auftrag eventuell betrauten Unterauftragnehmer vollständig zu benennen. Der Auftraggeber ist berechtigt, Unterauftragnehmer zurückzuweisen, sofern sie nach Auffassung des Auftraggebers den an sie zu stellenden Anforderungen nicht genügen. f) Beseitigung von Mängeln Der Auftragnehmer versichert, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem vorgesehenen Umfang auszuführen. Bei Nichterbringen der im Vertrag vereinbarten Leistungen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag nach zweimaliger schriftlicher Mahnung sofort zu lösen. Seite 3 von 5

16 Der Auftraggeber hat zudem das Recht, nach erfolgloser Abmahnung nicht erbrachte Leistungen auf Kosten des Anbieters von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen. g) Objektinformationen Mietgebäude Baujahr 1982, Stahlbetonbau, Etage, Fenster aus Metall/Plastik, 1 Hauptzugang, Nebeneingänge, 1 innenliegender Treppenflur, 1 nutzbare Aufzüge, Zentraler Müllplatz, Putzmittelraum wird gestellt, je eine Teeküche 2-4. Etage sowie eine Seminarküche, Publikumsverkehr gering und ca. 100 Beschäftigte h) Rechnungsstellung Arbeiten, die nach Stunden abgerechnet werden, sind sofort nach Ausführung auf Regiezetteln zu bestätigen und der Rechnung beizufügen. i) Zusätzliche Arbeiten Für zusätzliche Arbeiten ist ein gesonderter Auftrag der Verwaltung und die Vorlage von bestätigten Regiezetteln erforderlich. j) Reinigungspersonal Der Auftragnehmer verpflichtet sich nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb in den Objekten nicht beeinträchtigt wird. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, sodass eine problemlose Kommunikation möglich ist. In der 50 oder 51 KW 2016 wird der Auftragnehmer das Reinigungspersonal und die Objektleitung, die für die Leistung zum Einsatz kommen, vorstellen. Ein Termin erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Ein Wechsel des Reinigungspersonals kann nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Das neu einzusetzende Personal ist dem Auftraggeber vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, unter begründeten Einwänden, dem Austausch nicht zu zustimmen. Der Auftragnehmer hat dann für einen Ersatz zu sorgen. k) Mitglied Berufsgenossenschaft Der Auftragnehmer ist Mitglied der Berufsgenossenschaft. Er verpflichtet sich die allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungsmaßnahmen und Sicherheitsmaßnahmen. Der Auftragnehmer nennt einen Ansprechpartner für die Unfallkasse im Personal. l) Bereitstellung Wasser und Strom; Aufbewahrung Maschinen usw. Der Auftraggeber stellt für die Reinigungsarbeiten unentgeltlich Wasser und Strom zur Verfügung. Der Anbieter achtet auf möglichst niedrigen Verbrauch. Ferner stehen im Haus kostenlos geeignete Räume zur Verfügung, in denen sich die Mitarbeiter des Anbieters umkleiden und Material, Maschinen und Geräte aufbewahren können. Der Anbieter weist seine Mitarbeiter besonders auf den pfleglichen Umgang mit fremdem Eigentum hin. m) Stundenliste Seite 4 von 5

17 Der Auftraggeber ist berechtigt, die zur Lohnabrechnung vorgesehene Stundenliste zwecks Erfüllung der angegebenen, kalkulierten Arbeitsstunden einzusehen. Der Bieter ist an die in den Kalkulationsblättern angegebenen produktiven Stunden gebunden. Seite 5 von 5

18 n) Revierpläne Der Anbieter hat vor Reinigungsbeginn dem Auftraggeber die Revierpläne mit Leistungsverzeichnis für sein Reinigungspersonal vorzulegen. o) Qualitätssicherung Der Anbieter hat ein Qualitätssicherungssystem mit Leistungsüberwachung, Preisabzugsystem bei Minderleistung, mit dem Auftraggeber zu vereinbaren und umzusetzen. Er erstellt einen Reinigungsplan für die zu reinigen Räumlichkeiten und führt eine regelmäßige Überprüfung der Kontroll-Listen durch. Diese Kontrollen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. p) Vertragsänderungen Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Seite 6 von 5

19 Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Angebotsschreiben Maßnahme: Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Vergabenummer: ZB-S Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt 3 Anzahl der Nebenangebote St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Hauptangebot und alle Nebenangebote % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsschreiben Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 1 von über 2 die

20 6 Ich/Wir erklären, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. keine Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. 123, 124 GWB vorliegen. ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. 21 Abs. 1 i.v.m. 23 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als Euro belegt worden bin/sind. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließe(n). Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Identische, GM.SH digital AöR Stand (elektronisch) März 2016 bearbeitbare Angebotsschreiben Vergabeunterlagen erhalten Seite Sie 2 von über 2 die

21 Bieter Vergabenummer ZB-S Maßnahme Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen oder in folgendem Umfang vorgesehen: Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Unterauftragnehmer (Firmenname, Sitz) Teilleistung Anteil am Gesamtauftragswert in % Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Seite 1 von 1

22 Bieter Vergabenummer ZB-S Maßnahme Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Beschreibung der Teilleistungen (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Seite 1 von 1

23 Vergabenummer: ZB-S Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel Anlage Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen Maßnahme: Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie, für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden. Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß 8 Abs. 1 TTG gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) aufweist bzw. bereits eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Unterhaltsreinigung), jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre ( ). 3.Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. GM.SH AöR Stand März 2016 Anlage Vorzulegende Nachweise Seite 1 von 2

24 4. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren ( ) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Unterhaltsreinigung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und -Adresse. 5. Konzept 6.Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedienungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach 123 GWB, 124 GWB und 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach 125 GWB. 7.Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max.4din-a-seiten) 8. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers,Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon-und Telefaxnummer, ,der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung. 9. Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes 10. Preisblatt /Leistungsverzeichnis 11. Bestätigung Anwesenheit Ortstermin Für die Leistung ist ein verpflichtender Ortstermin vorgesehen. Dieser kann am 20. September 2016 oder am21.september 2016 wahrgenommen werden. Für eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung melden Sie sich bitte bis spätestens zum 15.September 2016 verbindlich mit Nennung der teilnehmenden Personen ( Telefon, )per sandra.krause@gmsh.de an. Die Teilnahmebestätigung der Ortsbesichtigung ist zwingend den Angebotsunterlagen beizufügen. Angebote von Firmen die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben,werden ausgeschlossen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: GM.SH AöR Stand März 2016 Anlage Vorzulegende Nachweise Seite 2 von 2

25 Kennzettel für Angebote in Papierlage Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben, verwenden Sie bitte den unten aufgeführten Kennzettel. Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten links auf den Briefumschlag. Vergabe-Nr.: Angebotsfrist ANGEBOT Öffnungsstelle Kiel ZB-S Datum : Uhrzeit : 07:30 GM.SH AöR Stand März 2016 Angebotskennzettel VOL Seite 1 von 1

26 Maßnahme: Unterhaltsreinigung Unfallkasse Nord HH Vergabenummer: ZB-S Eigenerklärungen Referenzen Bewerber/Bieter Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen: 1. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 2. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Referenzformblatt Seite 1 von 3

27 stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 3. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 4. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt Seite 2 von 3

28 5. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 6. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt Seite 3 von 3

29 AUSSCHREIBUNG für die UNTERHALTSREINIGUNG der Unfallkasse Nord Spohrstraße Hamburg

30 1.0 Leistungsbeschreibung für die Unterhaltsreinigung 2.0 Los 1 Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Reinigungsverfahren 1.3 Reinigungsgruppen 1.4 Reinigungsturnus 1.5 Leistungsverzeichnis 1.6 Aufmaß 1.1 Vorbemerkungen Die Vorgaben sind komplett nach Angabe, Turnus und Verfahren durchzuführen Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von Eigenkontrollen. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste,die der Auftragnehmer dann dem Auftraggeber vorlegt Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Das Reinigungspersonal verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, sodass eine reibungslose Kommunikation möglich ist Der Auftragnehmer hat ein Qualitätssicherungssystem mit Leistungsüberwachung, Preisabzugsystem bei Minderleistung, mit dem Auftraggeber zu vereinbaren und umzusetzen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Lampen auszuschalten, die Fenster in allen, auch in den nicht im Turnus gereinigten Räumen, zu schließen sowie die 6 Außenflurtüren abzuschließen Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäude, Installationen, Beleuchtung oder Mobiliar sind dem Auftraggeber zu melden Das Objekt kann im Zeitraum zwischen Uhr und Uhr gereinigt werden. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind dazu verpflichtet, die Alarmanlage um Uhr einzuschalten. Diese Uhrzeit ist verbindlich.auf Räumlichkeiten mit Aussenwirkung ist ein besonderes Augenmerk zu richten! (Seminar-Bereich, Gäste-WC, Behinderten-WC) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Maschinen und Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten selbst zu stellen.

31 1.2 Reinigungsverfahren für die laufende Gebäudeinnenreinigung Die nachfolgend beschriebenen Reinigungsverfahren sind nach Auffassung des Auftraggebers geeignet, den Werterhalt des Objektes sowie Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen. Sofern der Anbieter hierzu alternative Reinigungsverfahren vorsieht, hat er dies auf einer gesonderten Anlage ausführlich darzustellen. Der Auftragnehmer hat so zu arbeiten, dass keine Grundreinigungen vorgesehen werden müssen. Im Leistungsverzeichnis sind Arbeiten nach Bedarf festgelegt Abfallbehälter/Papierkörbe Abfallbehälter/Papierkörbe entleeren und mit einem dem Stand der Technik umweltgerecht zu entsorgenden Beutel versehen. Wertstoffe getrennt vom Restmüll sammeln und zur externen Entsorgung bereitstellen. Restmüll in Säcken sammeln und an die dafür vorgesehenen Stellen (Müllcontainer) bringen Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen entfernen Wandschalter, Steckdosen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen bei Bedarf entfernen Tischleuchten Tischleuchten unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bei Bedarf feucht reinigen Telefone Telefone feucht mit Desinfektionsmittel reinigen Fensterbänke Fensterbänke, soweit freigeräumt, bei Bedarf feucht reinigen und gegeben falls schließen Horizontale Flächen Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (bis 1,60 m Höhe), soweit freigeräumt, der untere horizontale Fensterschenkel, soweit für die Reinigungskraft zugänglich, bei Bedarf feucht reinigen Stühle An Stühlen, soweit freigeräumt, sichtbare Verschmutzungen entfernen und bei Bedarf allseitig feucht reinigen Bürodrehstühle Polsterflächen, soweit freigeräumt, saugen, Flecken an Polstern entfernen. Gestelle, Füße und Rollen bei Bedarf feucht reinigen Tische Tische, soweit freigeräumt, bei Bedarf feucht reinigen Schränke An Schränken Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen bei Bedarf entfernen.

32 Schreibtische, Rollcontainer Soweit freigeräumt, die Oberflächen bei Bedarf feucht reinigen Kaffeemaschinen / Heißwasserkocher Einmal im Monat entkalken und reinigen Treppengeländer, Handlauf Treppengeländer und Handlauf bei Bedarf feucht reinigen Feuerlöscher Feuerlöscher bei Bedarf feucht reinigen Hinweisschilder, verglaste Bilder Hinweisschilder und verglaste Bilder, soweit für die Reinigungskraft vom Boden aus zugänglich, feucht reinigen WC-Papierhalter Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. WC-Papierhalter bestücken und Ersatzrollen bereitlegen Handtuchpapierspender Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen. Handtuchpapierspender bestücken Seife Seifenspender hinstellen. Alte Spender der externen Entsorgung bereitstellen Waschbecken Waschbecken nass reinigen, Kalkansätze entfernen Spritzbereiche In den Spritzbereichen rund um die Waschbecken, Urinale etc. Spritzer und sonstige Verschmutzungen entfernen Spiegel mit Ablage Spiegel mit Ablage, soweit freigeräumt, nass reinigen Armaturen Armaturen nass reinigen. Kalkansätze entfernern WC-Becken WC-Becken und sitze nass reinigen und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen Urinale Urinale nass reinigen und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen WC-Bürste WC-Bürsten nass reinigen, bei Bedarf austauschen und liefern Schmutzfangeinrichtungen Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen wie Trittroste und Schmutzfangläufer auskehren oder absaugen Spinnweben Identische, digital Spinnweben (elektronisch) bei Bedarf entfernen. bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die

33 Fliesenwände Fliesenwände bei Bedarf nass reinigen Sonstige abwaschbare Wände Griffspuren, Spritzer und Flecken bei Bedarf entfernen Heizkörper Heizkörper und rohre, bei Bedarf nass reinigen Innenverglasung und Windfänge Griffspuren, Spritzer und Flecken bei Bedarf entfernen Sonstige Einrichtungsgegenstände Sonstige Einrichtungsgegenstände bei Bedarf feucht reinigen Hart- und elastische Bodenbeläge Alle Hart- und elastischen Bodenbeläge, einschließlich der Sockelleisten, zuerst feucht wischen. Anschließend die Böden nass wischen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Reinigungsmittellösung immer sauber ist und gleichmäßig aufgebracht wird Stein- und Kunststeinbodenbeläge Alle Stein- und Kunststeinbodenbeläge, einschließlich Sockelleisten, zuerst feucht wischen. Anschließend die Böden nass wischen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Reinigungsmittellösung immer sauber ist und gleichmäßig aufgebracht wird Textilbeläge Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen. Es ist dabei auf regelmäßigen Filterwechsel zu achten. Die Fleckentfernung gehört zu den laufenden Arbeiten Geschirr Das Geschirr im Geschäftsführungsbereich einsammeln und reinigen, auch das Geschirr nach den Sitzungen aus dem Raum 403 und bei Bedarf aus dem Räumen 401/418/419, hierzu ist der Geschirrspüler im Raum 420 vorgesehen. Das Geschirr ist wieder an die entsprechenden Plätze zu verteilen Meldung von Schäden Zu reparierende Schäden an die zuständige Stelle des Auftraggebers melden Verbrauchsmaterial ergänzen Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Handtücher und Flüssigseife sind aufzufüllen oder zu ergänzen. Das Material stellt der Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung Pflegefilmsanierung Die Hartbodenbeläge sind durch regelmäßige Pflegefilmsanierung nach der Highspeed-Cleaner-Methode in einwandfreiem Zustand zu halten. Die jährliche Grundreinigung der Böden entfällt Kühlschrank-Reinigung Die Kühlschränke (Teeküche Etage, Räume 226/336/420/427 ) sind abzutauen und zu reinigen, auch von außen.

34 Grundreinigung Die Grundreinigung umfasst nur die Intensivreinigung von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen. Die Kosten hierfür sind in die Unterhaltsreinigung einzukalkulieren. Es sind für Alle Reinigungsarbeiten umweltfreundliche Reinigungsprodukte zu verwenden. 1.3 Reinigungsgruppen Zur besseren Übersicht sind die einzelnen Räumlichkeiten nach Funktion, Ausstattung und Reinigungsintensität in Reinigungsgruppen zusammengefasst. 1.4 Reinigungsturnus Je nach Funktion des Bereiches ist zudem nach der Reinigungshäufigkeit zu unterscheiden. Sie ist im Leistungsverzeichnis und im Reinigungsflächenaufmaß festgelegt. Reinigungsgruppen Reinigungsturnus A Räume des Geschäftsführungsbereiches - 5 WC-Räume Teeküchen Etage und Küchenausgabe Tagungszentrum 5 x wöchentlich reinigen Montag-Freitag (entfällt an Feiertagen) B Büroräume 1 1 x wöchentlich C Funktionsräume 1 x j = 1 x jährlich reinigen D Aktenräume/Abstellräume/Funktionsräume 2 x j = 2 x jährlich reinigen E Flure Eingangsbereich Treppenhaus im inneren Bereich Erste-Hilfe-Raum Videokonferenzraum 1 x m = 1 x monatlich reinigen

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