Projektantrag aus dem Flüchtlingsfonds der EKBO
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- Heinz Victor Voss
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1 Projektantrag aus dem Flüchtlingsfonds der EKBO Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Büro für Migration und Integration Georgenkirchstraße Berlin Antragsteller/Träger: Ansprechpartner: Telefon: Fax: Name des Projekts: Projektzeitraum: Beantragte Summe: Kontoinhaber: IBAN BIC Datum: Rechtsverbindliche Unterschrift Antragsteller/Träger: ggf. Siegelabdruck
2 Projektbeschreibung ausführliche Darstellung: Beschreibung der geplanten Maßnahme, Zielgruppe, Nachhaltigkeit, Vernetzung
3 Finanzierungsplan Ausgaben Personalkosten (Details lt. Anlage ) Sachkosten (Porto, Telefon, Materialien) ggf. Miet-/Stromkosten anteilig Gesamtausgaben Einnahmen (Benennung weiterer Mittelgeber, beantragte und bewilligte Zuschüsse, Eigenanteil, ggf. ehrenamtliche Arbeit) Zuwendungen Dritter z.b. Fördermittel Spenden/Sponsoring Eigenanteil Antragsteller/Träger Erwartete Einnahmen aus dem Projekt Beantragte Zuwendung aus dem Flüchtlingsfonds Gesamteinnahmen Erläuterungen zum Finanzierungsplan:
4 Anlage Personalausgaben zum Projekt Für jede eingesetzte Person ist ein eigener Bogen zu erstellen. Name Vorname Geburtsdatum Die vorstehend genannte Person wird im Projekt eingesetzt als: Beim Antragsteller beschäftigtes Personal mit Kernaufgaben im Projekt Beim Antragsteller beschäftigtes Personal mit unterstützenden Tätigkeiten im Projekt Berufliche Qualifikation: Tätigkeiten im Projekt: Tarifmerkmale des Mitarbeiters Das Beschäftigungsverhältnis beim Arbeitgeber besteht seit: Tatsächliche Einsatzdauer der eingesetzten Person im Projektzeitraum Tatsächliche Arbeitszeit (Stundenanteil) der im Projekt eingesetzten Person Tarifliche Eingruppierung (Entgelt-/Vergütungsgruppe) Gesamtpersonalkosten der eingesetzten Person im Förderzeitraum vom bis Std./Woche TV-EKBO / EUR
5 Anlage Honorarausgaben zum Projekt Name Vorname Geburtsdatum Berufliche Qualifikation: Aufgaben: Art und Umfang der Honorarleistung Beschreibung der Honorarleistung Vergütungssatz/Stunde x Wochenstunden Std./Woche Std./Woche Std./Woche Gesamtsumme Mustervertrag der EKBO im Anhang Honorarrichtlinien der EKBO im Anhang
6 Honorarvertrag Für die nachstehende Leistung wird folgender Vertrag geschlossen zwischen Zwischen und dem/der Honorarempfänger/in / Anspruchsberechtigten Herrn / Frau...Geburtsdatum... Straße...PLZ / Ort... Finanzamt...IBAN... Steuernummer...BIC... Qualifikation*...Institut... * Ausbildung / Tätigkeit, die die Befähigung verdeutlicht Datum Uhrzeit von bis Std. Einsatz für Thema / Inhalt / Referat / Programmteil (ausführliche Beschreibung der Leistung) Entgelt/Stunde:... x... Summe Stunden = Gesamthonorar:... Vergütungen (Honorare) sind steuerpflichtiges Entgelt und unterliegen der Steuererklärungspflicht sowie ggf. der Sozialversicherungspflicht. Der/die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, nach Maßgabe der für sie/ihn geltenden rechtlichen Vorschriften über die durch diesen Honorarvertrag erzielten Einkünfte Angaben gegenüber den zuständigen Behörden zu machen. Die unterzeichnenden Parteien sind sich darüber einig, dass mit dieser Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis oder sonstiges wirtschaftliches und persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist nicht gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert, eine Sozialversicherungspflicht des Arbeitgebers entsteht aus dieser Vereinbarung nicht.
7 - 2.- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Leistung in eigener unternehmerischer Sorgfalt auszuführen. Der Auftragnehmer versichert, über die für die Einbringung der Leistung notwendige fachliche Kompetenz und Qualifikation zu verfügen und diese in vollem Umfang einzusetzen. Ort, Datum (Auftraggeber) (Auftragnehmer) Ich bitte um Überweisung auf mein o. a. Konto. Ich versichere pflichtgemäß die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum (Auftragnehmer)
8 Richtlinien für die Zahlungen von Honoraren Vom 17. September 2010 (KABl. S. 188); zuletzt geändert durch Beschluss der Kirchenleitung vom 24. Januar 2014 (KABl. S. 24) Bei Veranstaltungen, die von den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen, kirchlichen Verbänden oder sonstigen Körperschaften oder der Landeskirche einschließlich ihrer Werke und Einrichtungen durchgeführt werden, dürfen Honorare nur im Rahmen der nachstehenden Sätze und unter Beachtung der folgenden Grundsätze gewährt werden: 1. Für Vortrag, Seminarleitung, Diskussionsleitung, Fach- und Gemeindeberatung, Kursbegleitung, Training durch Referentinnen und Referenten, die in einem Arbeitsoder Dienstverhältnis zu einem kirchlichen Arbeitgeber mit einer Regelarbeitszeit oder einem Dienstumfang von mindestens 50% stehen oder sich im Ruhestand befinden: bei halbtägiger Beanspruchung ganztägiger Beanspruchung Unterrichts-, Beratungs- oder Vortragsstunde (60 min.) Regelsatz Höchstsatz Regelsatz Höchstsatz Regelsatz Höchstsatz Für Vortrag, Seminarleitung, Diskussionsleitung, Fach- und Gemeindeberatung, Kursbegleitung, Training durch Referentinnen und Referenten, die nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zu einem kirchlichen Arbeitgeber stehen, oder die in einem kirchlichen Arbeits- oder Dienstverhältnis mit einer Regelarbeitszeit oder einem Dienstumfang unterhalb von 50% beschäftigt sind: bei halbtägiger Beanspruchung ganztägiger Beanspruchung Unterrichts-, Beratungs- oder Vortragsstunde (60 min.) Regelsatz Höchstsatz Regelsatz Höchstsatz Regelsatz Höchstsatz Für Supervision durch Supervisorinnen und Supervisoren, die von der Landeskirche empfohlen werden (Voraussetzung: abgeschlossene Supervisionsausbildung, deren Inhalt und Umfang den Standards eines der großen Verbände entspricht, z. B. DGSv; DGfP; EKFUL). Liste der empfohlenen Supervisoren und Supervisorinnen unter bei Sitzung 60 Minuten Sitzung 90 Minuten
9 Einzelberatung Gruppenberatung 120 3a. Für Dolmetscherinnen und Dolmetscher der Gebärdensprache pro Stunde 75 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wobei Reise- und Wartezeiten berücksichtigt werden können. 4. Es werden keine Honorare an kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlt, bei denen die Leistung zu den Dienstobliegenheiten oder zu den zur Wahrnehmung ohne besondere Vergütung übertragenen Aufgaben gehört. 5. Bei der Honorarbemessung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Dienstoder Arbeitsverhältnis zu einem kirchlichen Arbeitgeber stehen, ist die zeitliche Beanspruchung nur insoweit zu berücksichtigen, als sie außerhalb der regulären Dienst- oder Arbeitszeit liegt oder diese überschreitet. 6. Die Regelsätze orientieren sich an Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordern. 7. 1Bei der Festsetzung des Honorars sind die Zusammensetzung der Zielgruppe, der Vorbereitungsaufwand und der Schwierigkeitsgrad der Leistung zu berücksichtigen. 2Die Höchstsätze sollen nur vereinbart werden bei hervorragender Qualifikation der Referentinnen und Referenten oder bei Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung oder bei Veranstaltungen mit besonderem Schwierigkeitsgrad. 8. Für außergewöhnliche Fälle können mit vorheriger Zustimmung des Konsistoriums Sonderregelungen getroffen werden. 9. 1Die Honorare decken die Vorbereitung von Arbeitsunterlagen und die Nacharbeit mit ab. 2 Werden insoweit Leistungen von der Stelle erbracht, die das Honorar zahlt, so ist hierfür ein angemessener Betrag vom Honorar abzusetzen. 3 Erbringen zwei Referentinnen oder Referenten bzw. Beraterinnen oder Berater gemeinsam eine Leistung, so dürfen insgesamt nur 160 % gezahlt werden. 10. Notwendige Reisekosten können nach vorheriger Beantragung und Genehmigung entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz erstattet werden. 11. Diese Richtlinien treten am 1. Oktober 2010 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Zahlung von Honoraren vom 14. Dezember 2001 (KABl.-EKiBB 2002 S. 8) sowie die Regelung über die Zahlung von Honoraren bei Tagungen und Lehrgängen in der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz vom 1. Oktober 2002 (ABl. EKsOL 2/2002 S. 13) außer Kraft.
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