Geschäftsbericht des Bayerischen Rundfunks

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1 Geschäftsbericht des Bayerischen Rundfunks 2015

2 Inhalt 1. Der Bayerische Rundfunk in Zahlen 2. Die Organe des Bayerischen Rundfunks 3. Bericht des Intendanten 4. Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden 5. Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden 6. Jahresabschluss und weitere Dokumente 6.1 Lagebericht 6.2 Bilanz 6.3 Gewinn- und Verlustrechnung 6.4 Anhang 6.5 Bestätigungsvermerk 7. Ergänzende Übersichten 7.1 Erträge und Aufwendungen 7.2 Beiträge 7.3 Personal 7.4 Programmleistung Hörfunk und Fernsehen 8. Bericht des Verwaltungsrats und Beschluss des Rundfunkrats 9. Organisation im Bayerischen Rundfunks

3 1. Der Bayerische Rundfunk in Zahlen

4 DER BAYERISCHE RUNDFUNK IN ZAHLEN Der Bayerische Rundfunk in Zahlen (Zusammenfassung) 1. Personal Einheit Planstellen Soll Besetzte Planstellen Ist (Jahresdurchschnitt) Auszubildende/Volontäre (Jahresdurchschnitt) Aufteilung der Planstellen (Soll) nach Direktionsbereichen 1 Intendanz, Juristische Direktion, Beitragsservice Verwaltungsdirektion Hörfunkdirektion Fernsehdirektion Informationsdirektion (neu ab 2014) Produktions-/Technikdirektion Gesamt Bestandszahlen in Bayern 2 Wohnungen in Tsd , , ,4 Betriebsstätten in Tsd. 648,9 674,6 698,3 Kraftfahrzeuge (nicht privat genutzt) in Tsd. 813,9 819,0 821,3 Gästezimmer/Ferienwohnungen in Tsd. 223,2 225,7 225,0 4. Erträge Erträge aus Rundfunkgebühren/-beiträgen 2 Mio E 878,5 888,8 948,4 927,6 (davon: Einstellung in Rücklagen) Mio E - (11,6) (60,7) (47,7) Werbeerträge Mio E 22,0 23,2 21,6 20,2 Andere Erträge Mio E 129,1 125,0 106,5 126,8 Erträge gesamt Mio E 1.029, , , ,6 5. Aufwendungen Mio E 1.060, , , ,9 6. Jahresüberschuss (+)/-fehlbetrag (-) Mio E -30,8-30,3-12,3-59,3 7. Rücklagensaldo: Entnahme (+)/Einstellung (-) Mio E 0,9-16,1-38,5-48,5 8. Bilanzverlust (= ) -29,9-46,4-50,7-107,8 9. Investitionen (inkl. Haushaltsreste) Mio E 45,2 40,5 43,1 42,9 10. Hörfunk Programmleistung inkl. Digitalprogramme Min Fernsehen Programmleistung Min davon Anteil Erstes Deutsches Fernsehen Min davon BR Fernsehen Min davon ARD alpha Min Programmvermögen (31.12.) Hörfunk (inkl. Anzahlungen) TE Fernsehen (inkl. Anzahlungen) TE Planstellen Studio Franken aufgeteilt auf Hörfunk-, Fernseh- und Informationsdirektion 2 Bestandszahlen in Bayern als Basis für Rundfunkbeitrag (ab 2013) 4

5 2. Die Organe des Bayerischen Rundfunks

6 DIE ORGANE DES BAYERISCHEN RUNDFUNKS Die Organe des Bayerischen Rundfunks sind der Rundfunkrat, der Verwaltungsrat und der Intendant gemäß Artikel 5 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts Der Bayerische Rundfunk (Bayerisches Rundfunkgesetz BayRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003, zuletzt geändert durch 2 des Gesetzes zur Änderung des BayRG vom 27. November Der Rundfunkrat vertritt gemäß Artikel 6 BayRG die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks. Zu den Aufgaben des Rundfunkrats gehören gemäß Artikel 7 BayRG u. a. die Wahl des Intendanten, die Zustimmung zur Berufung der Direktoren und der Hauptabteilungsleiter sowie die Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses. Der Rundfunkrat setzt sich aus 47 Mitgliedern zusammen. Seine Zusammensetzung ist in Artikel 6 BayRG festgelegt und wird in der nachfolgenden Auflistung mit den Veränderungen in 2015 und 2016 fortgeschrieben (Stand: Mai 2016). Die Mitglieder des Rundfunkrats werden jeweils für fünf Jahre entsandt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. Mai (zuletzt 1. Mai 2012). Die entsendende Organisation oder Stelle kann das von ihr benannte Mitglied bei seinem Ausscheiden aus dieser Organisation oder Stelle abberufen. Die Amtszeit der vom Landtag entsandten Mitglieder beginnt mit dem Zeitpunkt der Entsendung; sie endet mit der Entsendung der neuen Vertreter zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. 6

7 DIE ORGANE DES BAYERISCHEN RUNDFUNKS Mitglieder des Rundfunkrats Dr. Lorenz Wolf Katholische Kirche Vorsitzender Elke Beck-Flachsenberg Evangelische kirchliche Frauenorganisationen Stv. Vorsitzende Inge Aures Landtag Dr. Otmar Bernhard Landtag Walter Taubeneder Landtag Dr. Marcel Huber Staatsregierung Dr. Friedemann Greiner Evangelische Kirche Ilse Danziger Israelitische Kultusgemeinden Luise Klemens Gewerkschaften Christian Knauer Bund der Vertriebenen Landesverband Bayern Susanne Zehetbauer Katholische kirchliche Frauenorganisationen Matthias Fack Bayerischer Jugendring Klothilde Schmöller Bayerischer Landes- Sportverband Dr. Wolfgang Stöckel Bayerischer Journalistenverband Andreas Scherer Verband Bayerischer Zeitungsverleger Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert Bayerische Hochschulen Dr. h. c. Albin Dannhäuser Lehrerverbände Hans Herold Landtag Natascha Kohnen Landtag Thomas Kreuzer Landtag Manfred Ländner Landtag Alexander Muthmann Landtag Verena Osgyan Landtag Florian Pronold Landtag Tobias Reiß Landtag Heinrich Rudrof Landtag Matthias Jena Gewerkschaften Anni Fries Bayerischer Bauernverband Hermann Greif Bayerischer Bauernverband Peter Driessen Industrie- und Handelskammern Dr. Lothar Semper Bayerische Handwerkskammern Hans Schaidinger Bayerischer Städtetag Thomas Habermann Bayerischer Landkreistag Dr. Uwe Brandl Bayerischer Gemeindetag Günther Lommer Bayerischer Landes- Sportverband Robert Stauffer Schriftsteller- Organisationen Prof. Dr. h. c. Robert M. Helmschrott Komponisten- Organisationen (bis ) Axel Linstädt Komponisten- Organisationen (ab ) Dr. Thomas Goppel Musik-Organisationen Nikolaus Bachler Intendanzen der Bayerischen Staatstheater Hermann Schneider Leiter der Bayerischen Schauspielbühnen Ludwig Findler Elternvereinigungen Karl Heinz Eisfeld Organisationen der Erwachsenenbildung Martin Wölzmüller Bayerischer Heimattag Petra Nölkel Familienverbände Dr. Paul Siebertz Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft Prof. Dr. Hubert Weiger Bund Naturschutz in Bayern Christa Baumgartner Verband der freien Berufe (bis ) Michael Schwarz Verband der freien Berufe (ab ) 7

8 DIE ORGANE DES BAYERISCHEN RUNDFUNKS Der Verwaltungsrat hat gemäß Artikel 10 des BayRG die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Er überwacht unter anderem die Geschäftsführung des Intendanten und überprüft den vom Intendanten aufgestellten Haushaltsplan und den Jahresabschluss. Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern; vier davon werden vom Rundfunkrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt, zwei durch das Gesetz bestimmt. Mitglieder des Verwaltungsrats gemäß Artikel 8 und 9 des BayRG sind: Barbara Stamm als Präsidentin des Bayerischen Landtags Vorsitzende (geborenes Mitglied) Stephan Kersten als Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (geborenes Mitglied) Der Intendant führt die Geschäfte des Bayerischen Rundfunks und trägt die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung. Er vertritt den Bayerischen Rundfunk gerichtlich und außergerichtlich. Der Intendant wird vom Rundfunkrat gemäß Artikel 12 des BayRG auf fünf Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Intendant des Bayerischen Rundfunks ist: Ulrich Wilhelm (2. Amtsperiode vom ) Herr Wilhelm wurde am vom Rundfunkrat für seine 2. Amtsperiode wiedergewählt. Stand: Mai 2016 Dr. Heinz Klinger gewählt vom Rundfunkrat Stv. Vorsitzender Dr. Siegfried Balleis gewählt vom Rundfunkrat Dr. Reinhard Dörfler gewählt vom Rundfunkrat (bis ) Christa Baumgartner gewählt vom Rundfunkrat (ab ) Peter Hufe gewählt vom Rundfunkrat 8

9 3. Bericht des Intendanten

10 BERICHT DES INTENDANTEN Bericht des Intendanten Wir befinden uns in einer Zeit enormer Herausforderungen und zugleich großer Chancen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Um in der schnelllebigen Medienwelt weiterhin erfolgreich sein zu können, hat der Bayerische Rundfunk seinen 2011 gestarteten Veränderungsprozesses fortgesetzt und auch im Jahr 2015 entscheidende Weichen gestellt. Wir investieren in die digitale Zukunft, machen unsere Redaktionsstrukturen dynamischer und flexibler und stehen weiterhin für die Werte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer modernen Medienlandschaft. Um verstärkt ein jüngeres Publikum anzusprechen, haben wir 2015 neue digitale Angebote entwickelt beispielsweise das Klassikportal br-klassik.de oder die Nachrichten-App BR24, die im September offiziell an den Start ging. Mit dieser App erreichen wir ein neues, jüngeres, politisch interessiertes Publikum übrigens mit deutlich geringerem Altersdurchschnitt als etwa bei unserer Nachrichtensendung Rundschau im Bayerischen Fernsehen. Ich freue mich besonders über den erfolgreichen Start des neuen digitalen Vollprogramms BR-Heimat, das schnell viele Hörer gewonnen hat und Tradition und Fortschritt aufs Schönste verbindet. Zeitgleich zog der Digitalradiosender Bayern plus nach Nürnberg um und ist damit das erste bayernweite Vollprogramm des BR, das nicht aus unserer Münchner Zentrale sendet. Auch in Zukunft werden wir unsere regionale Kompetenz weiter ausbauen. Der Wandel in der Mediennutzung beschäftigt uns auch organisatorisch. Daher haben wir unsere Angebote in Radio, Fernsehen und Online weiter vernetzt und uns noch stärker nach Inhalten aufgestellt. Seit 1. Mai 2015 arbeitet der Programmbereich Sport trimedial. Im Jahr 2016 werden weitere Ressorts medienübergreifend organisiert. Durch die Bündelung des fachlichen Knowhows werden wir künftig noch mehr journalistischen Tiefgang bieten können. Eine der großen journalistischen Herausforderungen im Jahr 2015 war die Flüchtlings-Berichterstattung. Uns war und ist dabei wichtig, aktuell und umfassend zu informieren, Hintergründe zu liefern und Einordnungen zu ermöglichen. Mit dem zweisprachigen Web-Angebot Guide for Refugees haben wir auch Flüchtlingen ein Angebot gemacht. Darüber hinaus hat der BR in Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit und dem Goethe-Institut die App Ankommen entwickelt, als Wegbegleiter zur schnellen und umfassenden Orientierung für ankommende Flüchtlinge. Erstmals in seiner Geschichte hat der BR ein Ermittlerteam aus Franken für den Tatort an den Start gebracht. Die Resonanz war überwältigend: Mehr als zwölf Millionen Zuschauer verfolgten den Fall Der Himmel ist ein Platz auf Erden und machten ihn damit zu einem der erfolgreichsten Tatorte. International gefeiert wurde auch eine BR/NDR Koproduktion: Der Dokumentarfilm Citizenfour wurde mit dem Oscar und dem Emmy ausgezeichnet. Ob Information, Unterhaltung, Kultur, Service oder Berichterstattung aus der Region der Bayerische Rundfunk genießt großen Rückhalt und Akzeptanz in der bayerischen Bevölkerung: 85 % der Menschen im Freistaat gefällt der BR gut. Das geht aus einer aktuellen Untersuchung der GfK hervor. Fast 90 % finden es wichtig, dass es den Bayerischen Rundfunk gibt. Der BR der Zukunft nimmt auch baulich Gestalt an. Nach dem Architektenwettbewerb und einem europaweit ausgelobten Vergabeverfahren hat das Architektenbüro Fritsch & Tschaidse den Wettbewerb gewonnen und wird die Neubauten am Standort München-Freimann realisieren. Baubeginn ist für Ende 2017 geplant. Eine neue Heimat soll auch unser Symphonieorchester bekommen: Nach intensiven Debatten hat sich das bayerische Kabinett dafür ausgesprochen, einen neuen Konzertsaal in München im Werksviertel am Ostbahnhof zu bauen. Unsere beiden Orchester und der Chor haben auch 2015 ihr weltweit hohes Ansehen und Können unter Beweis gestellt. Der BR- Chor wurde für seine außergewöhnlich klangliche Homogenität und stilistische Vielseitigkeit mit dem Bayerischen Staatspreis für Musik ausgezeichnet. Wir freuen uns, dass Howard Arman ab der Konzertsaison 2016/17 als neuer Künstlerischer Leiter auf Peter Dijkstra folgen wird. Ein großer Gewinn ist außerdem, dass Maestro Mariss Jansons seinen Vertrag als Chefdirigent des Symphonieorchesters des Bayerischen Rundfunks vorzeitig bis 2021 verlängert hat. Er zählt zu den weltweit besten Dirigenten und hat das hohe Ansehen unseres Symphonieorchesters gefestigt und ausgebaut. In der Geschäftsleitung gab es 2015 einige wichtige personelle Veränderungen und Entscheidungen. Seit 1. Januar 2015 ist Dr. Albrecht Frenzel neuer Verwaltungsdirektor. Zum 1. Oktober wechselte Fernsehdirektorin Bettina Reitz als Präsidentin an die Hochschule für Film und Fernsehen. Der stellvertretende Fernsehdirektor Andreas Bönte übernahm ihr Amt kommissarisch, wofür ich ihm herzlich danke. In seiner Dezembersitzung hat der Rundfunkrat der Berufung von Dr. Reinhard Scolik zum neuen Fernsehdirektor ab 1. März 2016 zugestimmt. 10

11 BERICHT DES INTENDANTEN Das Jahr 2015 hat einmal mehr deutlich gemacht, dass der BR vor großen strategischen und finanziellen Herausforderungen steht. Erstmals wurde 2015 der Rundfunkbeitrag gesenkt. Um die Handlungsfähigkeit nachhaltig zu sichern, setzt der BR seinen Sparkurs fort, senkt die Fixkosten und investiert in zukunftsfähige Projekte. Besonders wichtig ist uns, den nötigen Abbau von Stellen, zum Beispiel in der Fernsehproduktion, sozialverträglich zu gestalten. Der BR kann auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. Dank des großen Engagements seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnte 2015 viel in Bewegung gesetzt werden sei es beim Programm, in der Technik oder in der Verwaltung. Ich bin mir sicher, dass sich der Bayerische Rundfunk auch im nächsten Jahr erfolgreich und innovativ weiterentwickelt. Ulrich Wilhelm Intendant des Bayerischen Rundfunks. 11

12 4. Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

13 Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks vertritt als Aufsichtsgremium die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und wacht darüber, dass der Bayerische Rundfunk seine gesetzlich festgelegten Aufgaben erfüllt. Hierzu besitzt er weitreichende Kontrollkompetenzen insbesondere bei Personal-, Haushalts- und Programmfragen. Darüber hinaus berät der Rundfunkrat den Intendanten und die Programmverantwortlichen bei der Programmgestaltung. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks ist sich seiner Funktion als Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Rundfunkanstalt bewusst und nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, aber auch gegenüber dem Bayerischen Rundfunk aktiv wahr, denn die Legitimation des binnenpluralen Rundfunksystems hängt auch entscheidend von der Präsenz und Arbeit der Gremien als anstaltsinterne Kontrollinstanzen ab. Auf den Unternehmensseiten des Bayerischen Rundfunks im Internet informiert der Rundfunkrat über seine Aufgaben, seine Mitglieder sowie aktuelle Beratungsthemen. Tätigkeiten des Rundfunkrats im Geschäftsjahr 2015 Im Geschäftsjahr 2015 ist der Rundfunkrat des Bayerische Rundfunks in sechs ordentlichen Plenumssitzungen seinen Aufgaben gemäß Artikel 6 Abs. 1 und Artikel 7 Abs. 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) nachgekommen. Die Sitzungen des Rundfunkrats sind grundsätzlich öffentlich, außer bei der Behandlung von Personalangelegenheiten, der Befassung mit Drei-Stufen- Test-Verfahren und bei der Information über zustimmungspflichtige Einzelverträge ab einem Schwellenwert von 5,1 Mio. E. Neben anstaltsübergreifenden Themen befasste sich der Rundfunkrat 2015 mit wichtigen Fragen des Bayerischen Rundfunks in wirtschaftlicher, programmlicher und personeller Hinsicht. Der Vorsitzende des Rundfunkrats berichtete kontinuierlich über die Beratungen der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (ARD-GVK) und von den ARD-Hauptversammlungen. In seiner Februarsitzung befasste sich der Rundfunkrat mit den Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In der Plenumssitzung am 19. März 2015 wählte der Rundfunkrat gemäß Art. 12 Abs. 1 des Bayerischen Rundfunkgesetzes in geheimer Wahl erneut Herrn Ulrich Wilhelm für eine weitere Amtszeit vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2021 zum Intendanten des Bayerischen Rundfunks. Ferner erstattete der Rundfunkratsvorsitzende turnusmäßig Bericht über die im vergangenen Jahr eingegangenen Beschwerden. Der Rundfunkrat beschloss in seiner Sitzung am 21. Mai 2015 die Änderung seiner Geschäftsordnung im Hinblick auf die Regelungen zur Erhöhung der Transparenz der Gremienarbeit. Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 25. März 2014 in seiner Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag formulierten Transparenzanforderungen wurden damit umgesetzt. In seiner Sitzung am 9. Juli 2015 beschäftigte sich der Rundfunkrat mit der Auflösung des Programmbereichs Bayern 1 Bayern in der Hörfunkdirektion und der Gründung des Programmbereichs Bayern in der Informationsdirektion. Ziel der Organisationsänderung war, die aktuelle Berichterstattung aus Bayern ab Januar 2016 in einem Programmbereich Bayern in der Informationsdirektion zusammenzufassen, um die Bayernkompetenz zu stärken. Ferner wurde die Koordination der Hörfunkwellen Bayern 1, Bayern 3 und PULS in einem Programmbereich beraten. Durch diesen Schritt sollten Überschneidungen eingegrenzt und das Programm besser aufeinander abgestimmt werden. Darüber hinaus stimmte das Gremium der Umorganisation der Produktions- und Technikdirektion sowie der damit einhergehenden Umgliederung von Stellen-, Sach- und Investitionsmitteln zu. Weitere prägende Themen in diesem Geschäftsjahr waren die Programmschemareform 2016 im Bayerischen Fernsehen sowie die Neuausrichtung des Fernsehproduktionsbetriebs. Außerdem befasste sich das Gremium intensiv mit dem neuen Jugendangebot von ARD und ZDF. Ein weiteres Thema des Rundfunkrats war die Sendezeit für Werbung aus Anlass eines zugelassenen Volksbegehrens und Volksentscheids nach Art. 4 Abs. 3 BR-Gesetz. Darüber hinaus wählte der Rundfunkrat seine Vertreter im Programmbeirat von ARTE Deutschland und Programmbeirat von ARTE G.E.I.E. Anträge des Intendanten zur Berufung oder Wiederberufung von Direktorinnen und Direktoren sowie Hauptabteilungs- bzw. Programmbereichsleiterinnen und -leitern werden in den zuständigen Ausschüssen vorberaten und dann im Plenum des Rundfunkrats zur Abstimmung gestellt. Insgesamt stimmte der Rundfunkrat im Berichtsjahr zwei Berufungen und sieben Wiederberufungen von Direktorinnen und Direktoren sowie Hauptabteilungs- bzw. Programmbereichsleiterinnen und -leitern zu: Am 3. Dezember 2015 erteilte der Rundfunkrat seine Zustimmung zur Berufung von Herrn Dr. Reinhard Scolik zum Fernsehdirektor des Bayerischen Rundfunks ab 1. März Durch den Wechsel der bisherigen Fernsehdirektorin Bettina Reitz an die Hochschule für Fernsehen und Film München war die Position neu zu besetzen. Am 5. Februar 2015 billigte das Gremium die Berufung von Herrn Klaus Kastan als Leiter des Programmbereichs Sport und Freizeit in der Informationsdirektion ab 1. Mai Am 19. März 2015 stimmte der Rundfunkrat der Berufungsverlängerung von Herrn Ludwig Konther als Leiter der Hauptabteilung Technischer Fernsehbetrieb in der Produktions- und Technikdirektion ab 1. Oktober 2015 zu. In seiner Sit- 13

14 Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden zung am 21. Mai 2015 billigte der Rundfunkrat die Verlängerung der Berufung von Frau Annette Siebenbürger als Leiterin des Programmbereichs Bayern und Unterhaltung in der Fernsehdirektion ab 1. August Am 9. Juli 2015 stimmte das Gremium den Wiederberufungen von Herrn Helwin Lesch als Leiter der Hauptabteilung Programmverbreitung und Controlling ab 1. August 2015 sowie von Herrn Wolfgang Haas als Leiter der Hauptabteilung Produktionsbetrieb Fernsehen in der Produktions- und Technikdirektion ab 1. Februar 2016 zu. Ferner wurden am 8. Oktober 2015 Herr Stefan Wittich als Leiter der Hauptabteilung Intendanz und Frau Dr. Susanne Zimmer als Leiterin des Programmbereichs Bayern in der Informationsdirektion ab 1. Januar 2016 wiederberufen. Am 3. Dezember 2015 stimmte der Rundfunkrat der Berufung von Herrn Frank Lott als Leiter der Hauptabteilung Planung in der Produktions- und Technikdirektion ab 1. Januar 2016 zu. Die Jugendschutzbeauftragte des Bayerischen Rundfunks, Frau Dr. Sabine Mader, wurde in der Sitzung am 8. Oktober 2015 ab 1. Januar 2016 für weitere fünf Jahre wiederberufen. Entsprechend seiner Aufgabe und Befugnis zur Programmkontrolle hat sich der Rundfunkrat beständig mit Programmbeschwerden innerhalb von Ausschuss- und Sondersitzungen sowie mit programmrelevanten Einzel- und Strukturfragen beschäftigt. In seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 beschloss der Rundfunkrat die Einleitung der Drei-Stufen-Test-Verfahren für die Telemedienkonzepte Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de an das ARD-Verweildauerkonzept sowie Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf DasErste.de an das ARD-Verweildauerkonzept gemäß Abschnitt II Abs. 2 des Genehmigungsverfahrens des BR für neue oder veränderte Telemedien und ausschließlich im Internet verbreitete digitale Angebote. Die jeweiligen Angebotsbeschreibungen wurden im Internet auf den Seiten des Rundfunkrats veröffentlicht. Am 9. Juli 2015 billigte der Rundfunkrat die vom Verwaltungsrat überprüfte Wirtschaftsrechnung 2014 und entlastete den Intendanten für das Wirtschaftsjahr Auf Empfehlung des Verwaltungsrats und des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen wurde in gleicher Sitzung die Stuttgarter Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz als Prüfungsgesellschaft für die Wirtschaftsrechnung 2015 einschließlich des Jahresabschlusses 2015 bestellt. Am 3. Dezember 2015 genehmigte der Rundfunkrat den Wirtschaftsplan Die Ministerpräsidenten/-innen der Länder hatten ARD und ZDF am 17. Oktober 2014 beauftragt, ein gemeinsames Jugendangebot für die Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen aufzubauen. Der BR-Rundfunkrat brachte hierzu nach Beratungen im Hörfunkund Fernsehausschuss sowie der Projektgruppe Telemedien eine Stellungnahme in die GVK ein, die in das laufende Konsultationsverfahren Eingang fand. In seiner Sitzung am 9. Juli 2015 stimmte der Rundfunkrat dem weiteren Vorgehen zum Start des Jugendkanals von ARD und ZDF ab Oktober 2016 zu. Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (ARD-GVK), der die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun ARD-Landesrundfunkanstalten sowie der Deutschen Welle angehören, hat im Berichtsjahr inklusive der Ausschuss-Sitzungen achtmal getagt. Beherrschendes Thema war das Junge Angebot von ARD und ZDF, für dessen gesetzliche Beauftragung sich die GVK in ihrer Sitzung am 20. und 21. April 2015 ausgesprochen hatte. Wiederkehrende Themen waren zudem die Entwicklung und Personalisierung der ARD-Telemedienangebote, der ARD-Produzentenbericht, die Rundfunkfinanzierung sowie der Umgang mit Programmbeschwerden. Im Geschäftsjahr 2015 hat die Finanzkommission der ARD wie bereits in den Vorjahren über den Vollzug der Wirtschaftspläne für das Vorjahr hinsichtlich der Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA) berichtet. Dieser Bericht ging über die ARD-GVK den Verwaltungsräten sowie den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten zu. Das GSEA-Berichterstatter-Team des Rundfunk- und Verwaltungsrats des BR (bestehend aus jeweils zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen des Rundfunkrats sowie des Vertreters des Rundfunkrats im ARD-Programmbeirat) hat im Jahr 2015 zweimal getagt (24. Juni 2015 und 13. November 2015). Aufgabe dieses Teams ist es, die Wirtschaftspläne und Wirtschaftsrechnungen der GSEA unter BR-Federführung für den Verwaltungsrat sowie den Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Rundfunkrats vorzuberaten. Am 13. November 2015 hatte das GSEA-Berichterstatter-Team des BR die Wirtschaftspläne der GSEA 2016 unter BR-Federführung anhand der dazu notwendigen Unterlagen beraten. Im Fokus standen dabei vor allem die großen GSEA: Sportrechteerwerbsbudget, ARD-Programmdirektion, ARD.ZDF-Medienakademie und Institut für Rundfunktechnik (IRT). Der Rundfunkrat stimmte in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 den Eckpunkten der GSEA- Wirtschaftsplanung 2016 zu. 14

15 Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Arbeit der Ausschüsse Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks bildet aus seiner Mitte vier ständige Ausschüsse, die die Arbeit des Plenums vorberaten und unterstützen. Jeder Rundfunkrat ist in maximal zwei Ausschüssen Mitglied. Die Ausschussvorsitzenden beziehungsweise deren Vertreterinnen und Vertreter haben im Geschäftsjahr 2015 dem Plenum regelmäßig über die Tätigkeit ihrer Ausschüsse berichtet. Der Fernsehausschuss trat im Berichtsjahr sechsmal zusammen. Die Mitglieder widmeten sich der Programmbeobachtung und berieten über Fragen des Fernsehens, darunter schwerpunktmäßig über die Programmschemareform des Bayerischen Fernsehens und die Auswirkungen der Trimedialität unter Bezugnahme auf die App BR24 als Teil einer umfassenden trimedialen Reform, mit der der BR auf die Bedürfnisse der Menschen im digitalen Wandel reagiert. Im Dezember 2015 klagten die Bayerischen Zeitungsverleger gegen die BR24 App, die im September 2015 auf den Markt gegangen war. Darüber hinaus beschäftigte sich der Fernsehausschuss mit dem Jungen Angebot von ARD und ZDF sowie dem Thema Flüchtlingsfrage als öffentlich-rechtliche Aufgabe. Zudem befasste sich der Fernsehausschuss mit neuen Entwicklungen auf dem globalen Fernsehmarkt, den Perspektiven und der weiteren Entwicklung von ARD-alpha, dem Vorabendprogramm sowie der Serienentwicklung im Ersten. Der Vertreter des Rundfunkrats im ARD-Programmbeirat, Herr Dr. Paul Siebertz, informierte die Mitglieder des Fernsehausschusses kontinuierlich über die Arbeit des ARD-Programmbeirats; ebenso berichteten der Vertreter des Rundfunkrats im ARTE-Programmbeirat, Herr Robert Stauffer, und der Vertreter des Rundfunkrats im Programmbeirat von ARTE G.E.I.E., Herr Dr. Wolfgang Stöckel, regelmäßig. Der Hörfunkausschuss trat im Berichtsjahr fünfmal zusammen. Die Mitglieder berieten laufend über aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen im Hörfunk. Neben der kontinuierlichen Programmbeobachtung beschäftigte sich der Ausschuss intensiv mit der Wellenstrategie im Hörfunk. Weitere Themen waren: die Ergebnisse der Publikumsgespräche zu Nachrichten und Infomagazinen der Hörfunkwellen, die weiteren Schritte zur Positionierung von Jugend- und Netzthemen bei Puls sowie die Media Analyse 2015 Radio I. Darüber hinaus befasste sich der Hörfunkausschuss detailliert mit dem Jungen Angebot von ARD und ZDF. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen tagte im Berichtsjahr fünfmal. Neben Beratungen zu allgemeinen wirtschaftlichen Fragen des Bayerischen Rundfunks sowie zum Wirtschaftsplan 2016 wurde unter anderem über die Neuorganisation der Produktions- und Technikdirektion, die Neuausrichtung des Fernsehproduktionsbetriebs sowie über die Verlagerung von Etatansätzen und Planstellen im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Informationstechnik und der Archive beraten. Darüber hinaus beschäftigte sich der Ausschuss mit der Finanzierung des ersten Bauabschnitts des Projektes BR hoch drei, mit dem Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP und dessen Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, mit einem Statusbericht zu BR connected sowie einem Prüfbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Der Ausschuss für Grundsatzfragen und Geschäftsordnung kam im Jahr 2015 dreimal zu Beratungen zusammen. In den Sitzungen befasste sich das Gremium mit der Änderung der Beschwerdeordnung des Rundfunkrats, der Erhöhung der Transparenz der Gremienarbeit, Überlegungen zur Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes sowie mit dem Verfahren gemäß Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) zur Vergabe von Sendezeiten für Werbung aus Anlass eines zugelassenen Volksbegehrens und eines zugelassenen Volksentscheids. In der Ausschuss-Sitzung am 13. Oktober 2015 beschäftigte sich das Gremium mit der internen Dienstanweisung Beschwerdemanagement im Bayerischen Rundfunk und der Einrichtung einer Koordinationsstelle. Der neue Koordinator Publikumsdialog und Beschwerdemanagement kam zu einem ersten Austausch in die Sitzung. Arbeit der Projektgruppe Telemedien Neben seinen vier Ausschüssen hat der Rundfunkrat eine ständige Projektgruppe Telemedien, die er nach Abschluss der Drei- Stufen-Test-Bestandsverfahren des Bayerischen Rundfunks Anfang 2011 gebildet hat ( 5 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des BR-Rundfunkrats). Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Prüfung, ob für ein neues oder verändertes Telemedienangebot ein Drei-Stufen-Test durchgeführt werden muss. Hinzu kommt die ständige Kontrolle der Telemedienangebote des BR und von DasErste.de auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen Vorgaben und dem BR-Telemedienkonzept sowie die inhaltliche Programmbeobachtung und Programmkontrolle originärer Telemedieninhalte. Die Projektgruppe berichtet den Ausschüssen und dem Plenum regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Die Projektgruppe Telemedien trat 2015 fünfmal zusammen. Im Schwerpunkt widmeten sich die Mitglieder der Konzeption und Vorstellung der BR24 App sowie dem Jungen Angebot von ARD und ZDF unter der Federführung von Herrn Florian Hager (Geschäftsführer des Jungen Angebots von ARD und ZDF). Am 19. November 2015 wurden den Mitgliedern der Projektgruppe Telemedien die netzspezifischen Angebote von BR:next und BR Data vorgestellt. Ferner wurde unter anderem über die trimedial ausgerichtete Kostenerfassung im Bayerischen Rundfunk sowie über die jährliche Kostenaufstellung der Telemedienkosten für BR.de, Bayerntext, alpha-text sowie DasErste.de für die Beitragsperiode diskutiert. 15

16 Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Personalia im Rundfunkrat Als Vertreter des Bayerischen Gemeindetags folgte Herr Dr. Uwe Brandl am 1. Januar 2015 Herrn Rudolf Heiler nach. Am 31. Juli 2015 schied Herr Prof. Dr. h.c. Robert M. Helmschrott als Vertreter der Komponisten-Organisationen aus dem Gremium aus; ihm folgte Herr Axel Linstädt am 1. August 2015 nach. In der Sitzung des Rundfunkrats am 3. Dezember 2015 wählten die Mitglieder des Rundfunkrats gemäß Art. 8 Abs. 1 Nr. 2 BayRG Frau Christa Baumgartner für den Zeitraum vom 5. Mai 2016 bis zum 4. Mai 2021 in den Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks. Herr Dr. Heinz Klinger wurde für den Zeitraum vom 5. Mai 2016 bis zum 4. Mai 2021 in seinem Amt im Verwaltungsrat bestätigt. Dr. Lorenz Wolf Vorsitzender des Rundfunkrates 16

17 5. Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

18 Bericht der verwaltungsratsvorsitzenden Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden IIm 67. Geschäftsjahr des Bayerischen Rundfunks (1. Januar bis 31. Dezember 2015) kam der Verwaltungsrat des BR seinen Aufgaben gemäß Art. 10 und 13 BayRG in zehn Plenarsitzungen mit der Geschäftsleitung des BR sowie einer internen Sitzung nach. Der Bauausschuss des Verwaltungsrats tagte achtmal, der Ausschuss für Technik, Informationstechnik (IT) und Multimedia elfmal. Hinzu kam ein von Mitgliedern des Verwaltungsrats wahrgenommener Ortstermin in Rosenheim. Den Kern der Tätigkeit des Verwaltungsrats bilden die wirtschaftlich-finanziellen, technischen und personellen Angelegenheiten des Bayerischen Rundfunks. Es ist Aufgabe des Verwaltungsrats, die Amtsführung des Intendanten zu überwachen sowie die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der Verwaltungsrat von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats unterstützt. Die Tätigkeit des Gremiums koordiniert die Geschäftsführerin. Auf den Unternehmensseiten des Bayerischen Rundfunks im Internet informiert der Verwaltungsrat über seine Aufgaben sowie seine Mitglieder und nimmt zu aktuellen Themen Stellung. Wesentliche Grundlage für die Urteilsbildung des Verwaltungsrats waren erneut umfassende Berichte des Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren in den Plenar- und Ausschusssitzungen sowie schriftliche Vorlagen und umfangreiche Zahlenwerke der Geschäftsleitung. Auf Basis dieser Informationen war es dem Verwaltungsrat möglich, die Haushaltsführung des Bayerischen Rundfunks zu überwachen, sowie Bewertungen der Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Programmauftrags vorzunehmen und ggf. entsprechende Empfehlungen zu formulieren. Auch im Geschäftsjahr 2015 war der Veränderungsprozess BR hoch drei, aus dem der Bayerische Rundfunk als medienübergreifend vernetztes Unternehmen mit neu geordneten Strukturen und neu gegliederten Standorten bis zum Jahre 2023 hervorgehen soll, ein prägendes Thema: Der Verwaltungsrat ließ sich insbesondere über den Sachstand bei anstehenden Baumaßnahmen und damit zusammenhängende Planungen informieren. Intensiv begleitete der Verwaltungsrat einen Architektenwettbewerb für Neubauten in München-Freimann, dessen Ergebnisse von einer Preisgerichtsjury bewertet wurden, in welcher der Verwaltungsrat bei den Sachpreisrichtern vertreten war. Eine Änderung der BR-Satzung ermöglicht dem Verwaltungsrat eine erweiterte Mitwirkungsmöglichkeit bei Großprojekten mit Kostenvolumen von mehr als 5,1 Mio. e. In diesen Fällen ist nach Artikel 7a Abs. 2 BR-Satzung bereits vor Einleitung eines Vergabeverfahrens der Verwaltungsrat um Zustimmung zu bitten; sollte diese erfolgen, wird das Gremium in der jeweils nächsten Sitzung über den Ausgang und das Ergebnis der Ausschreibungen informiert. Gemäß Artikel 7a Abs. 2 BR-Satzung stimmte der Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2015 der Vergabe von Planungsleistungen des Architekten sowie der Durchführung der EU-Vergabeverfahren für die erforderlichen Fachplanerleistungen zur Realisierung der Bauvorhaben für den Standort München-Freimann und den sich daraus in Summe ergebenden finanziellen Verpflichtungen zu. Gleiches gilt für die Vergabe von Planungsleistungen zur vorgezogenen Realisierung des Bereichs Servicecenter am Standort München-Freimann sowie das Finanzierungskonzept für den ersten Bauabschnitt in Freimann und ein Bauvorhaben in Nürnberg. Zu Beginn des Jahres 2015 wurde mit Unterstützung des Verwaltungsrats ein wichtiger Schritt in die trimediale Zukunft der Produktions- und Technikdirektion unternommen: Die Hauptabteilung (HA) IT wurde zu einer Hauptabteilung IT und Medientechnik umgebaut und in der Folge Stellen-, Sach- und Investitionsmitteln aus der ehemaligen HA Informationstechnik (Verwaltungsdirektion), den Technik- und Servicegewerken (Produktions- und Technikdirektion) sowie der Digitalen Garage (Intendanz) zusammengelegt. Der Verwaltungsrat begleitete diesen Prozess ebenso wie die Bildung einer neuen Hauptabteilung Archive, Dokumentation und Recherche. Mit der Zustimmung zur Reform des Fernsehproduktionsbetriebes machte der Verwaltungsrat den Weg für eine nachhaltig effizienzsteigernde Neuausrichtung frei, in deren Folge es innerhalb von 10 Jahren zu einer Halbierung der dort angesiedelten Stellen (Abbau um 450 Stellen) kommt. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten nahm der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2015 von zwei vom Rundfunkrat eingeleiteten Dreistufentest-Verfahren Kenntnis. Geprüft wird die Zulässigkeit der Angleichung der Verweildauern für fiktionale Formatkategorien auf BR.de und DasErste.de an das ARD- Verweildauerkonzept. Der Verwaltungsrat wird im Verlauf des Verfahrens bei der dritten Prüfstufe einbezogen und ein Votum an den Rundfunkrat abgeben. Im Jahr 2015 befasste sich der Verwaltungsrat erneut mit den zehn vom Bayerischen Rundfunk federführend betreuten ARD- Gemeinschaftssendungen, -einrichtungen und -aufgaben (GSEA). Hierfür kam ein Team aus Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen des Rundfunkrats und des Verwaltungsrats zweimal zusammen (24. Juni 2015 und 13. November 2015). In der Novembersitzung beschäftigte sich das GSEA-Berichterstatter- Team schwerpunktmäßig mit den Wirtschaftsplänen 2016 der SportA GmbH, des ARD-Sportrechteerwerbsbudgets, der ARD- Programmdirektion, ferner für Das Erste.de, der ARD.ZDF Medienakademie GmbH sowie der IRT GmbH. Die Ergebnisse der Prüfungen wurden dem Verwaltungsrat, dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen sowie der Konferenz der Gremienvorsitzenden der ARD als Beratungsgrundlage übermittelt. 18

19 Bericht des verwaltungsratsvorsitzenden Turnusmäßig befasste sich der Verwaltungsrat mit der finanziellen und wirtschaftlichen Seite des BR. Die Wirtschaftsrechnung 2014 einschließlich des Jahresabschlusses wurde vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 6. Juli 2015 überprüft, nachdem er bereits am 23. März 2015 einen vorläufigen Bericht zum Ergebnis 2014 entgegennehmen konnte. Seit Präsentation dieses vorläufigen Berichts hatten sich keine Veränderungen im handelsrechtlichen Ergebnis ergeben. Die Abschlussprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co.KG standen dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 6. Juli 2015 zu Einzelheiten ihrer Prüfung und ihrem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für Rückfragen zur Verfügung. Als Ergebnis seiner umfassenden Prüfung empfahl der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat, die Wirtschaftsrechnung 2014 einschließlich Jahresabschluss festzustellen sowie den Intendanten aufgrund der uneingeschränkten Bestätigungsvermerke für das Wirtschaftsjahr 2014 zu entlasten. Darüber hinaus empfahl das Gremium dem Rundfunkrat, die Wirtschaftsrechnung 2015 einschließlich des Jahresabschlusses 2015 erneut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co.KG als Abschlussprüfer zu übertragen. In seiner Sitzung am 16. November 2015 prüfte der Verwaltungsrat den vom Intendanten für den Bayerischen Rundfunk aufgestellten Wirtschaftsplan 2016 sowie die Wirtschaftspläne 2016 der ARD-Gemeinschaftseinrichtungen, -sendungen und -aufgaben, für die der BR die federführende Verantwortung trägt. Als Ergebnis empfahl der Verwaltungsrat dem Rundfunkrat, den BR-Wirtschaftsplan für das Jahr 2016 sowie die ARD-GSEA- Wirtschaftspläne für das Jahr 2016 in der vorgelegten Form zu genehmigen. Regelmäßige Berichte des Intendanten sowie insbesondere auch die Teilnahme der Vorsitzenden des Verwaltungsrats an den Sitzungen der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD (GVK), der ARD-Hauptversammlung sowie des BR-Rundfunkrats ermöglichten dem Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2015 bevorstehende Weichenstellungen zu begleiten und das Zusammenwirken der ARD-Rundfunkanstalten mitzugestalten. Mit der mittelfristigen Finanzbedarfsplanung bis 2020, der Anmeldung des Finanzbedarfs des BR bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) sowie dem bevorstehenden 20. Bericht der Kommission setzte sich der Verwaltungsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr mehrfach auseinander. Über wesentliche Entwicklungen bei den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften (14 Gesellschaften und drei Stiftungen) ließ sich der Verwaltungsrat auch 2015 wieder informieren. Grundlage hierfür war der Beteiligungsbericht, der dem Verwaltungsrat und dem Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks gemäß 16 c, Rundfunkstaatsvertrag, vorgelegt wurde. Wiederholt befasste sich der Verwaltungsrat auch mit Anmerkungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs zur Marktkonformität einiger Tochtergesellschaften. Aus diesem Anlass suchte der Verwaltungsrat u. a. auch das Gespräch mit dem neuen Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bavaria Film GmbH. Bei der Aufgabe des Verwaltungsrats, die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Senders zu überwachen, wirkten der Ausschuss für Technik, IT und Multimedia sowie der Bauausschuss maßgeblich mit, indem sie die Vergabe von Aufträgen für Beschaffungen und Leistungen sowie den Abschluss von befristeten Rahmenverträgen eingehend prüften. Vergaben zwischen 50 Te und 150 Te wurden den Ausschüssen zur Information, und Vergaben über 150 Te zur Genehmigung vorgelegt. Bei Vergaben, die außerhalb der eigentlichen Programmaktivität stehen, wurde auch geprüft, ob die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden hauptsächlich durch europaweite Ausschreibungen bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen oberhalb der Schwellenwerte. Entsprechend seiner Zuständigkeiten befasste sich der Verwaltungsrat in seinen Plenarsitzungen mit zahlreichen Personalangelegenheiten. Im Januar stimmte der Verwaltungsrat den vorgelegten Eckpunkten für einen Tarifvertrag für Gagenarbeitnehmer/ innen zu, der schließlich auch mit Zustimmung des Verwaltungsrats in Kraft treten konnte. Daneben stimmte der Verwaltungsrat dem Abschluss eines Gehalts- und Honorartarifvertrags mit einer Laufzeit vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2017 zu. Wie in den Jahren zuvor ließ sich das Gremium auch über den Umfang von Personaldienstleistungen der BRmedia Personal GmbH gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kenntnis setzen. Im Oktober 2015 stimmte der Verwaltungsrat dem Antrag der Geschäftsleitung zu, über das bisherige Kontingent hinaus weitere Mitarbeiter/innen für den IT-Bereich über die BRmedia Personal GmbH zu verpflichten. Wie jedes Jahr informierte sich der Verwaltungsrat auch im Jahr 2015 über die vom Bayerischen Rundfunk zu verwaltenden Pensionsrückstellungen und befasste sich in diesem Zusammenhang eingehend mit der Entwicklung des vom BR verwalteten Sondervermögens Altersversorgung sowie mit allgemeinen Fragen der Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen (TTIP) und seinen möglichen Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk waren Gegenstand der Beratungen des Verwaltungsrats im Jahr Darüber hinaus befasste sich der Verwaltungsrat mit den enormen technischen und finanziellen Herausforderungen, welche die Sicherung des audiovisuellen Erbes der Rundfunkanstalten darstellt, zu der auch der BR verpflichtet ist. Wie jedes Jahr erstattete der BR-Ombudsmann dem Verwaltungsrat einen Bericht über seine Tätigkeit. Aufgabe des Om- 19

20 Bericht des verwaltungsratsvorsitzenden budsmanns ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als externer Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise zu evtl. korruptiven Sachverhalten im BR sowie für sonstige den BR betreffende Beschwerden mit vertraulichem Hintergrund zur Verfügung zu stehen. Auch über die Prüftätigkeit der Internen Revision ließ sich der Verwaltungsrat im Jahr 2015 berichten, um damit die hohe Bedeutung des internen Kontrollsystems zu unterstreichen. Der Verwaltungsrat sieht darin auch gewährleistet, dass angemessene Compliance-Vorkehrungen im Unternehmen getroffen sowie Geschäftsprozesse in Bezug auf ihre Optimierung kontinuierlich begleitet werden. Die technische Entwicklung des Bayerischen Rundfunks stand im Mittelpunkt zahlreicher Beratungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse. Im Jahr 2015 nahm der Verwaltungsrat das neue Rechenzentrum in Ismaning in Augenschein und befasste sich eingehend mit dem künftigen Bedarf an Rechnerräumen. Die Organisation der Aufsichtsgremien in einem trimedial organisierten BR war Gegenstand von Überlegungen, die der Verwaltungsrat gemeinsam mit dem Rundfunkrat im kommenden Geschäftsjahr vertiefen wird. Barbara Stamm Vorsitzende des Verwaltungsrats 20

21 6. Jahresabschluss und weitere Dokumente

22 LAGEBERICHT 6.1 Lagebericht Grundlagen 1.1 Programmauftrag 1.2 Programmangebot 1.3 Rechnungslegung 1.4 Steuerung und Kontrolle Wirtschaftsbericht 2.1 Medienrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen 2.2 Finanz- und Vermögenslage 2.3 Aufwands- und Ertragslage Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht 3.2 Chancenbericht 3.3 Risikobericht 3.4 Nachtragsbericht

23 LAGEBERICHT 1. Grundlagen Der Bayerische Rundfunk (BR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Allgemeine rechtliche Grundlagen sind der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag RStV) in der Fassung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und das Bayerische Rundfunkgesetz (BayRG). 1.1 Programmauftrag Aufgabe des BR ist die Herstellung und Verbreitung von Hörfunk-, Fernsehprogrammen und Telemedien (Art. 2 BayRG). Aufgabe des BR als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist es, Programme für die Bevölkerung über das ganze Spektrum der gesellschaftsrelevanten Themen zu gestalten. Die Sendungen des BR dienen der Bildung, Unterrichtung und Unterhaltung. Sie sollen von demokratischer Gesinnung, von kulturellem Verantwortungsbewusstsein, von Menschlichkeit und Objektivität getragen sein und der Eigenart Bayerns gerecht werden (Art. 4 BayRG). 1.2 Programmangebot Der BR produziert das Vollprogramm BR Fernsehen und das Spartenprogramm ARD-alpha mit dem Schwerpunkt Bildung und ist darüber hinaus gemäß derzeit gültigem Fernsehvertragsschlüssel mit 16,45 % am ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste sowie an den sogenannten digitalen Programmangeboten der ARD, das sind derzeit tagesschau24, EinsPlus und Eins- Festival, beteiligt. Hinzu kommt die BR-Beteiligung im Rahmen der ARD gemeinsam mit dem ZDF am Kinderkanal KiKA, dem Ereignis- und Dokumentationskanal phoenix, dem deutsch-österreich-schweizerischen Fernsehsender 3sat (gemeinsam mit ORF und SRG) und am Europäischen Kulturkanal ARTE (gemeinsam mit France Télévisions). Seitens der ARD ist der BR federführend für das ARD/ZDF-Mittagsmagazin und in der ARD bis zum für die Koordination Tages- und Familienprogramm zuständig. Die Zuständigkeit wird dann durch die Koordination 3sat und Federführung Musik ersetzt. Das Bayerische Fernsehen freut sich über einen deutlichen Akzeptanzzuwachs im Jahr 2015, während die großen Programmanbieter in Bayern Reichweitenverluste hinnehmen mussten. Mit 7,5 % Marktanteil und einem Plus von 0,4 Prozentpunkten im Vergleich zu 2014 liegt die Akzeptanz so hoch wie zuletzt vor fünf Jahren. Damit liegt das Bayerische Fernsehen auf Rang vier der erfolgreichsten Sender im Freistaat. Bundesweit schalten 2015 täglich 5,6 Millionen Zuschauer das Bayerische Fernsehen ein, davon allein in Bayern knapp 2,5 Millionen. Der Ausbau der Marktstellung geht einher mit der steigenden Beliebtheit des Programms. Nach dem Ersten ist kein Fernsehprogramm im Freistaat beliebter als das Bayerische Fernsehen. Nach den Ergebnissen einer Repräsentativstudie, die im Sommer 2015 unter Erwachsenen ab 14 Jahren durchgeführt wurde, bezeichnen 15 % der Bayern das Bayerische Fernsehen als ihr Lieblingsprogramm. Bei weiteren 8 % rangiert es in der Beliebtheit auf Platz zwei. Der Bildungskanal ARD-alpha, erster und einziger Bildungskanal in Deutschland, bietet neben klassischem Bildungsfernsehen auch Sendungen zu Religion, Wissenschaft, Zeitgeschehen, Geschichte, Kunst und Kultur. Der seit 1998 bestehende Sender BRalpha wurde am 29. Juni 2014 in ARD-alpha umbenannt, um das Bildungs- und Informationsangebot innerhalb der ARD-Familie stärker zu positionieren. ARD-alpha wird weiterhin in alleiniger Trägerschaft und alleiniger Finanzierung vom Bayerischen Rundfunk veranstaltet. Das ARD-Gemeinschaftsprogramm Das Erste, zu dem der BR mehr als 16 % Programmanteil beiträgt, erreichte im Jahr 2015 bei den Zuschauerinnen und Zuschauern in Deutschland einen Marktanteil von 11,6 %. Damit lag das Gemeinschaftsprogramm der ARD auf Platz zwei der nationalen Vollprogramme. Im Bereich Hörfunk werden fünf qualitativ hochwertige Hörfunkprogramme angeboten, die sowohl über UKW als auch digital verbreitet werden: Bayern 1 spielt die Hits der 70er und 80er Jahre, Bayern 2 sendet als Kultur- und Informationsprogramm, Bayern 3 macht Musik und Themen für jüngere Hörer, BR-Klassik verbreitet ein Programm für Klassik- und auch Jazz-Liebhaber und B5 aktuell ist das Infoprogramm des BR. Weitere fünf Programme, Bayern plus, BR Heimat, B5 Plus, BR Verkehr sowie Puls, die trimediale Jugendplattform, werden nur digital verbreitet. Die BR-Programme erfreuen sich eines hohen Zuspruchs bei den Hörerinnen und Hörern, insbesondere in Bayern. Die Erhebungsergebnisse der media analyse zum Jahresbeginn 2016 zeigen, dass 6,14 Millionen Menschen bundesweit täglich mindestens ein BR-Programm hören, davon 5,39 Millionen in Bayern. Damit baut der BR seine Stellung im bayerischen Radiomarkt weiter aus. Fast jeder zweite bayerische Radiohörer schaltet täglich ein Radioprogramm des Bayerischen Rundfunks ein. Die Programmverbreitung erfolgt in Bayern auch terrestrisch sowie über Satellit und Kabelnetze, bundesweit sowie in Teilen des europäischen Auslands über Satellit und Kabelnetze. Nicht zuletzt gehören auch die sehr erfolgreichen Klangkörper des BR namentlich das Münchner Rundfunkorchester sowie der Chor und das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks zum Angebot des BR. Im Bereich der Telemedien verfügt der BR über eigene Angebote, die mobil über die BR24-App abgerufen werden können, sowie über das Angebot der Homepage und diverser Portale wie z. B. BR-Klassik.de. Mit diesem Onlineangebot wurden in einem durchschnittlichen Monat des Jahres ,0 Mio. Visits erreicht. Im Rahmen der ARD beteiligt sich der BR an den Gemeinschaftsangeboten zu tagesschau.de, sportschau.de, ARD.de, DasErste.de, Boerse.de, etc. Auch die Teletextangebote von BR.Text und ARD. Text runden das Telemedienangebot aus Bayern ab. 23

24 LAGEBERICHT 1.3 Rechnungslegung Der Intendant hat nach Art. 13 Abs. 1 und 2 BayRG für das kommende Rechnungsjahr einen Haushaltsplan aufzustellen und über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Für die Rechnungslegung gilt die von Rundfunk- und Verwaltungsrat beschlossene Wirtschaftsordnung. Demnach besteht der Jahresabschluss aus der Abrechnung des Wirtschaftsplans (Haushaltsplan), der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang sowie dem Lagebericht. Soweit nicht durch die besondere Eigenart einer öffentlich-rechtlichen Anstalt Abweichungen geboten sind, ist der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB zu erstellen. 1.4 Steuerung und Kontrolle Der Intendant führt die Geschäfte des Bayerischen Rundfunks. Er trägt gemäß Art. 12 BayRG die Verantwortung für den gesamten Betrieb und die Programmgestaltung und vertritt den Bayerischen Rundfunk gerichtlich und außergerichtlich. Intendant des Bayerischen Rundfunks ist Ulrich Wilhelm. Seine zweite Amtsperiode erstreckt sich wiederum über fünf Jahre. Sie begann am 1. Februar 2016 und endet am 31. Januar Gemäß Art. 6 BayRG vertritt der Rundfunkrat die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks und wacht darüber, dass der BR seine Aufgaben gemäß dem Gesetz erfüllt und übt das hierzu nötige Kontrollrecht aus. Der Rundfunkrat besteht aus 47 Mitgliedern, deren Zusammensetzung das Bayerische Rundfunkgesetz regelt und die verpflichtet sind, sich für die Interessen des Rundfunks und seines Publikums einzusetzen. Am 1. Mai 2012 hat die neue fünfjährige Amtsperiode des Rundfunkrats begonnen. Sie endet am 30. April Vorsitzender des Rundfunkrats ist Prälat Dr. Lorenz Wolf. Der BR-Verwaltungsrat hat als drittes, im Bayerischen Rundfunkgesetz vorgesehenes Organ des BR gem. Art. 10 BayRG die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Er überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und besteht aus sechs Mitgliedern, darunter zwei geborenen Mitgliedern: die Präsidentin des Bayerischen Landtags, Barbara Stamm als Verwaltungsratsvorsitzende und der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs. Weitere vier Mitglieder werden vom Rundfunkrat gewählt. Deren persönliche Amtszeit beträgt ebenfalls fünf Jahre. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Medienrechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen Wie oben erwähnt, finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Rundfunkbeiträge, Einnahmen aus Rundfunkwerbung und sonstige Einnahmen. Vorrangige Finanzierungsquelle ist der Rundfunkbeitrag. Die Rundfunkanstalten melden im Abstand von zwei Jahren ihren Finanzbedarf der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Sie hat insbesondere zu prüfen, ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist. Am 1. Januar 2013 trat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft, der den rechtlichen Rahmen für das neue Rundfunkfinanzierungsmodell geschaffen hat. Die Höhe des neuen wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrages blieb gegenüber der seit 2009 geltenden monatlichen Gebühr für Hörfunk und Fernsehen mit 17,98 e unverändert. Zum 1. April 2015 wurde der Rundfunkbeitrag von 17,98 e auf 17,50 e gesenkt. Hintergrund war, dass sich aus der 2013 neu eingeführten Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe (Rundfunkbeitrag) deutliche Mehrerträge gegenüber den ursprünglichen Planungen ergeben haben. Diese Mehrerträge resultieren zu einem Großteil aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der sich eventuell daran anschließenden Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Bei der Einführung des Rundfunkbeitrags haben sich die Länder darauf verständigt, dass das neue Finanzierungsmodell nach zwei Jahren überprüft werden soll. Diese Evaluierung hat 2015 stattgefunden. Aufgrund der Ergebnisse wurden bisher neben der Beitragssenkung zum 1. April 2015 einzelne Anpassungen/ Vereinfachungen beim Rundfunkbeitragsverfahren zugunsten der Beitragszahler vorgenommen. 2.2 Finanz- und Vermögenslage Der Bayerische Rundfunk weist im Geschäftsjahr 2015, dem dritten Jahr nach Umstellung auf das neue Beitragsmodell, einen Jahresfehlbetrag von 59,3 Mio. e (Vorjahr 12,3 Mio. e) aus. Nach Einstellung in die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geforderte Rücklage für Beitragsmehrerträge von 47,7 Mio. e, anderen Rücklagen von 2,5 Mio. e und der Entnahme von Rücklagen in Höhe von 1,7 Mio. e ergibt sich ein Bilanzverlust von 107,8 Mio. e (Vorjahr 50,7 Mio. e). 24

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