NUTZUNGSVEREINBARUNG ÜBER EIN ELEKTRISCH BETRIEBENES KRAFTFAHRZEUG

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1 ZOE 600 NUTZUNGSVEREINBARUNG ÜBER EIN ELEKTRISCH BETRIEBENES KRAFTFAHRZEUG Zwischen der Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eg, nachstehend als Forschungspartner bezeichnet und dem Mitglied Vorname Name, Straße Hausnummer, PLZ Ort nachstehend als Nutzer bezeichnet wird folgender Nutzungsvertrag geschlossen: 1 Nutzungsgegenstand 1.1 Gegenstand des Nutzungsvertrages ist folgendes elektrisch betriebenes Kraftfahrzeug: Fahrzeugtyp: Zoe Hersteller: Renault Baujahr: 2013, Amtl. Kennzeichen: F-ZE Das Kraftfahrzeug verfügt über folgende zusätzliche Ausstattung: Warndreieck, Verbandskasten und Bedienungsanleitung Ladekabel, Schlüsselkarte und Schlüssel für Ladestation 1.3 Es besteht für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit 300 Selbstbeteiligung. Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt. Seite 1 von5

2 2 Zustand des Fahrzeuges 2.1 Der Forschungspartner übergibt dem Nutzer das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand. 2.2 Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrages. 3 Nutzer (2. Nutzer) Der Nutzer ist während der vereinbarten Zeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt und gibt seine persönlichen Daten wie folgt an: Name und Anschrift wie oben. Personalausweisnummer, Führerschein, Nummer, Klasse, Folgende freiwilligen Angaben werden ausschließlich für die Vermietungsbetreuung genutzt und nicht zu Werbezwecken etc. weitergegeben: Mobilnummer Außerdem möchte ich gerne über Ihre Aktivitäten für Elektromobilität informiert werden und stelle Ihnen ausschließlich für diese Zwecke meine -adresse, die Sie nicht an Dritte insbesondere gewerbliche Zwecke weitergeben dürfen. -Adresse 4 Übergabe, Nutzungsdauer 4.1 Zur Übergabe und Nutzungsdauer wird Folgendes vereinbart: Der Nutzer holt das Fahrzeug an der Verleihstation ab und bringt es dorthin zurück. 4.2 Die Nutzungsdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe. Die Übergabe erfolgt am um. Die Rückgabe erfolgt am um. Die Rückgabe kann durch Einwerfen des Schlüssels in den jeweiligen Briefkasten erfolgen, wir fertigen dann das Rückgabeprotokoll für Sie an. 4.3 Erfolgt die Rückgabe später als 1 Stunde nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt, wird eine Versäumnisgebühr von EUR 20,00 zuzüglich dem Nutzungsentgelt für die zusätzliche Nutzungszeit fällig Übergabe und Rückgabe erfolgt in Feuerwehrstr. 4, Frankfurt, Tel Seite 2 von5

3 5 Nutzungsentgelt und Kaution 5.1 Für die Dauer der Nutzung ist der Nutzer verpflichtet folgendes Nutzungsentgelt zu leisten: Nutzungspreis bis 8 Stunden 10 EUR 8-24 Stunden 20 EUR Wochenende Freitag 11 Uhr Montag 11 Uhr 40 EUR 5.2 Das Nutzungsentgelt wird dem Mieterkonto bzw. Mietgliedskonto belastet und per Bankeinzug eingezogen oder Bar entrichtet. 5.3 Der Nutzer leistet ferner eine Kaution in Höhe von 300 EUR. Die Kaution dient zur Sicherung der Ansprüche des Forschungspartners, die aus dem Nutzungsverhältnis resultieren. Die Kaution ist bei mängelfreier Übergabe des Fahrzeuges fällig. Sie wird bei Übergabe des Fahrzeuges dem Mitgliedskonto / Mieterkonto belastet und wird im Falle der ordnungsgemäßen Rückgabe wieder gutgeschrieben. Der Nutzer stimmt zu, dass die Kaution bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe von seinem Girokonto abgebucht wird. Der Forschungspartner kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Forderungen aus dem Nutzungsverhältnis aufrechnen. 6 Pflichten des Nutzers, Nutzung des Fahrzeuges Zur eigenen Sicherheit unter der Motorhaube nichts anfassen * Stromschlaggefahr * 6.1 Der Nutzer darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn, der Forschungspartner erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. 6.2 Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Nutzer entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln und bei Bedarf Hilfe über die Renault ZE Service Nummer siehe Sonnenblende Fahrerseite anzufordern. Der Nutzer darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Nutzer darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. 6.3 Der Nutzer darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrtversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. 6.4 Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung insbesondere zu folgenden Zwecken: o o o Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten Teilnahmen an Geländefahrten Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen 6.5 Das Fahrzeug ist ein Nichtraucherfahrzeug, das Rauchen im Fahrzeug ist zu unterlassen! Wird nachweislich im Fahrzeug geraucht, haftet der Nutzer mit seiner Kaution für eine Zusatzreinigung. 6.6 Der Nutzer versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht. Seite 3 von5

4 6.7 Der Nutzer versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer Mittel, die seine Fahrtauglichkeit einschränken können, führen wird. 6.8 Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist ausdrücklich nicht gestattet! 6.9 Der Nutzer wurde darüber informiert, dass das Elektro-Fahrzeug gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen deutliche Reichweiten-Einschränkungen hat. Der Nutzer verpflichtet sich hiermit dafür Sorge zu tragen, dass er die Mindestreichweite des Fahrzeuges nicht fahrlässig überschreitet, ohne sich über das Vorhandensein geeigneter Ladestellen am Zielort bzw. an einem Zwischenziel vorab zu vergewissern. Die Mindestreichweiten der LIW-Fahrzeuge bei normaler Fahrweise sind wie folgt: Renault Zoe Stadtverkehr: 130 km (Autobahn ca. 110 km) Diese Reichweiten können im Einzelfall deutlich überschritten werden. Bei zügiger Fahrweise und intensiver Nutzung von Heizung bzw. Klimaanlage können diese im Einzelfall jedoch auch unterschritten werden. Maßgeblich ist hier immer die Beachtung der Reichweitenanzeige des Fahrzeuges. Sollten Sie mit dem Fahrzeug wegen Strommangel liegenbleiben, haben Sie sich zuerst mit der entsprechenden Servicenummer (siehe Sonnenblende Fahrerseite) in Verbindung zu setzen. Sollten Sie aus eigener Entscheidung bevorzugt einen anderen Automobil-Service anzurufen, sind Sie verpflichtet, diese Kosten selbst zu tragen. 7 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen 7.1 Stellt der Nutzer einen Defekt am Fahrzeug fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Forschungspartner unverzüglich zu benachrichtigen. Im zweiten Schritt wendet er sich an die Servicenummer des jeweiligen Fahrzeugherstellers, die dann die erforderlichen Schritte einleitet. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Nutzer bleibt zur Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgeltes bis zum Eintritt des Defektes verpflichtet. 7.2 Der Nutzer kann das Nutzungsentgeld für die Dauer der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Nutzers (z.b. Bedienungsfehler) verursacht wurde. Seite 4 von5

5 8 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung 8.1 Wird der Nutzer während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Nutzer hat dem Forschungspartner ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Nutzer hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. 8.2 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Nutzers besteht, soweit der Forschungspartner für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. 8.3 Der Nutzer haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus 6 und 7 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Nutzer haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Nutzer mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Forschungspartners notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Nutzer haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Forschungspartner muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde. 8.4 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Nutzers. Der Nutzer stellt den Forschungspartner von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Forschungspartner erheben. 8.5 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Nutzer den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat. Über die Rückgabe des Fahrzeuges wird ein Rückgabeprotokoll gemeinsam unterschrieben. 10 Nebenabreden Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Frankfurt am Main, den Frankfurt am Main, den Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eg Name Nutzer/in Anlagen: Übergabeprotokoll Rückgabeprotokoll Seite 5 von5

6 Übergabeprotokoll, Anlage zum Nutzungsvertrag vom Übergabe des Zoe 600 am um Uhr, bei/in Ort: Ausstattung: Warndreieck Warnwesten Verbandskasten Bord-Werkzeug Betriebsanleitung Fahrzeugschein (Zulassung) Ladekabel mit Tasche, Multimediaanlage SD-Speicherkarte inkl. TOM TOM Europakarte Schlüssel mit Schlüssel für Ladestation Das Fahrzeug hat kleinere Lackschäden (unter 3 cm) an den folgenden Stellen: folgende Beschädigungen: keinerlei Beschädigungen. Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht Seite 1 von 2

7 Zustand der Karosserie: Frankfurt am Main, Datum Frankfurt am Main, Datum Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eg Name Nutzer/in Seite 2 von 2

8 Rückgabeprotokoll zum Nutzungsvertrag vom Rückgabe des Renault Zoe 600 am um Uhr,, bei/in Ort: Ausstattung: Warndreieck Warnwesten Verbandskasten Bord-Werkzeug Betriebsanleitung Fahrzeugschein (Zulassung) Ladekabel mit Tasche, Multimediaanlage SD-Speicherkarte inkl. TOM TOM Europakarte Schlüssel mit Schlüssel für Ladestation Das Fahrzeug hat kleinere Lackschäden (unter 3 cm) an den folgenden Stellen: folgende Beschädigungen: keinerlei Beschädigungen. Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht Seite 1 von 2

9 Zustand der Karosserie: Es wird Kaution/Selbstbeteiligung fällig Es wird keine Kaution/Selbstbeteiligung fällig Frankfurt am Main, Datum Frankfurt am Main, Datum Wohnbaugenossenschaft in Frankfurt am Main eg Name Nutzer/in Seite 2 von 2

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