SPORTJUGEND-FÖRDERUNG-WOLFENBÜTTEL e.v.

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1 SPORTJUGEND-FÖRDERUNG-WOLFENBÜTTEL e.v. Klaus Reiter Flotostraße 28 a Wolfenbüttel I-Net (0170) Unsere Zeichen 05331/ Datum klaus.reiter.wf@t-online.de Klaus Reiter 05331/ Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug dem Verein Sportjugend-Förderung-Wolfenbüttel e. V., gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dort durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden, c/o Klaus Reiter, Flotostraße 28 a, Wolfenbüttel, (im Folgenden Vermieter" genannt) und der Frau/dem Herrn/der Firma/des Vereins/der Schule/der Kindertagesstätte/... Anschrift: (im Folgenden Mieter genannt) wird folgender Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Gegenstand des Mietvertrages ist folgendes Kraftfahrzeug: Fahrzeugtyp:7HC Hersteller: Volkswagen AG Baujahr: Amtl. Kennzeichen: WF-SJ 1111 Fahrzeug-Ident.-Nr.: Fahrzeugbrief-Nr.: Hubraum in cm3: 1968 PS/KW 62 Kilometerstand bei Abfahrt: Km-Stand 1.2 Das Kraftfahrzeug verfügt über folgende Ausstattung: Warndreieck, Verbandskasten mit aktuellem MHD, 9 Warnwesten und Bedienungsanleitung sowie Parkscheibe und Unfallbericht und evtl. anderes befinden sich im Fahrzeug. Das Kraftfahrzeug ist mit einer VW-Care Port Europa Service Karte ausgestattet. Das Kraftfahrzeug ist auf eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h reduziert worden.

2 Das Kraftfahrzeug wird ausschließlich mit Diesel-Kraftstoff für Pkws auf Kosten des Mieters betankt, bei der Firma OIL frei & flott, Neuer Weg 37, Tel / Wolfenbüttel. Der T6 Bus ist mit einer Anhängekupplung ausgestattet. Das Fahrzeug wird in einem Top-Zustand (Sauberkeit) übergeben. Das Kraftfahrzeug ist bei der Firma Ulrich Heyroth, Frankfurter Straße 19, Wolfenbüttel, Tel /42262 bei Blech- und Lackschäden zu reparieren. Hat dies der Mieter verursacht, trägt er je nach Verschuldens- und Verursachungsbeitrag diese Kosten. Bei Abrechnung über Versicherung gilt Ziffer 1.5. Das Kraftfahrzeug ist bei der Firma Schrift-Center Braunschweig bei Schäden an Folien und Printbeschriftungen zu reparieren. Hat dies der Mieter verursacht, trägt er je nach Verschuldens- und Verursachungsbeitrag diese Kosten. Bei Abrechnung über Versicherung gilt Ziffer Das Kraftfahrzeug wird mit vollem Tank übergeben. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit Motoröl befüllt. Dies gilt auch für sonstige mit Öl und sonstigen Betriebsflüssigkeiten zu befüllenden Betriebseinrichtungen. Das Kraftfahrzeug wird vom Mieter bei Rückgabe ebenfalls mit vollem Tank übergeben. Andernfalls gehen dadurch verursachte Kosten zu Lasten des Mieters. Alle Tankquittungen sind dem Vermieter im Original auszuhändigen. Alle Tankkosten während des Gebrauchs der Mietsache trägt der Mieter. Störungen der Betriebseinrichtungen sind sofort anzuzeigen. Das Kraftfahrzeug wird in einem tadellosen, einwandfreien, unfallfreien und sauberen Zustand übergeben. Das Kraftfahrzeug wird vom Mieter bei Rückgabe ebenfalls in einem tadellosen, einwandfreien, unfallfreien und sauberen Zustand übergeben. Die Kosten der Säuberung innen wie außen trägt der Mieter. Andernfalls gehen dadurch verursachte Kosten zu Lasten des Mieters. 1.4 Es bestehen für das Kraftfahrzeug die folgenden Versicherungen: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bei der HUK-Coburg, versichert sind Personen- und Sachschäden an Dritten bis zu 100 Millionen Euro Schadenssumme Vollkaskoversicherung mit 1.000,00 Euro Selbstbeteiligung. Teilkaskoversicherung mit 500,00 Euro Selbstbeteiligung. 1.5 Verursacht der Mieter einen Schaden in Bezug auf die Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung, trägt er die Selbstbeteiligung in Höhe seines Verschuldens- bzw. Verursachungsbeitrages. Dies gilt auch für die Differenz des Versicherungsbeitrages zur Kraftfahrzeughaftpflicht-, Vollkasko- bzw. Teilkaskoversicherung bei Höherstufung durch ein Schadensereignis in Bezug auf die jeweilige Versicherungsprämie bei Beginn des Mietverhältnisses. 1.6 Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen und sonstigen, insbesondere ordnungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben zu beachten und sich insbesondere unter Beachtung der allgemeinen gesetzlichen und sonstigen, insbesondere ordnungsrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln mit dem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen. Insbesondere hat der, auch vorherige, Genuss von Alkohol zu unterbleiben. Zwischen Vermieter und Mieter gelten insoweit die 0,00 Promille-Grenzen. Ebenso sind Essen, Trinken und Alkoholtrinken im Kraftfahrzeug verboten. 1.7 Rauchen im Kraftfahrzeug ist keinem der Fahrer oder Mitfahrer gestattet, auch nicht bei geöffnetem Fenster. 1.8 Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B oder vergleichbar sowie über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen. Nur er darf das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Ein Fahrerwechsel ist nur bei Gefahr in Verzug erlaubt. 1.9 Eine Kopie des Führerseins und des Personalausweises oder Reisepasses werden Vertragsbestandteil. 2 Zustand des Fahrzeuges 2.1 Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug ist innen und außen fachgerecht gereinigt. 2.2 Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Protokoll wird Bestandteil dieses Vertrages.

3 Das Fahrzeug hat: Keine Lackschäden/Kunststoffkratzer an den folgenden Stellen (Fotos gemacht):.. folgende Beschädigungen/Mängel (Fotos gemacht):... keinerlei Beschädigungen... Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit und Verkehrstüchtigkeit nicht. 3 Mieter Der Mieter ist während der vereinbarten Mietzeit zum Führen des Fahrzeuges berechtigt und gibt seine persönlichen Daten wie folgt an: Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum/-ort/-name: Personalausweisnummer: : ausgestellt von: am: in /Land: Niedersachsen Führerscheinnummer Klasse: 3 ausgestellt von: am: in: /Land: Deutschland 4 Übergabe, Mietdauer 4.1 Zur Übergabe und Mietdauer wird Folgendes vereinbart: Der Mieter holt das Fahrzeug ab: und bringt es dorthin zurück. Datum: 4.2 Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe. Die Übergabe erfolgt am: um ca. Die Rückgabe erfolgt am: um: ca. 5 Miete 5.1 Für die Dauer der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet folgende Mietzahlungen zu leisten: Mietpreis: Preise für Erwachsende: - für die ersten 100 km Fahrtstrecke (0-100 km): 0,10 Euro pro km 0,20 Euro pro Km - für die weiteren 100 km Fahrtstrecke ( km): 0,20 Euro pro km 0,30 Euro pro Km - für alle weiteren km Fahrtstrecke (201 - ultimo km): 0,30 Euro pro km 0,40 Euro pro Km Für die vereinbarte Mietzeit ergibt sich mithin ein Gesamtmietpreis nach Abgabe entsprechend der in der Mietzeit gefahrenen km: 5.2 Die Mietzahlung erfolgt durch Rechnungslegung an den Verein. In der Rechnung wird explizit aufgeführt. 5.4 Kosten für Kraftstoff- und Motoröl sowie die Kosten für sonstige Hilfs- u. Betriebsstoffe, die während der Mietzeit anfallen trägt der Mieter. Ist der Kraftstofftank bei Rückgabe teilweise geleert, so wird er vom Vermieter aufgefüllt. Die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe und Betriebsstoffe trägt der Mieter, sie werden nach Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe des tatsächlichen Verbrauches in Rechnung gestellt.

4 6 Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges 6.1 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung. 6.2 Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Dies bedeutet insbesondere, Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend der Anweisungen in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer, verpflichtet er sich den Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen, ausgenommen sind die im Rahmen des 7.1 erforderlichen Arbeiten. Der Mieter darf das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. 6.3 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. 6.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken: -Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten -Teilnahmen an Geländefahrten -Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen 6.5 Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein Fahrverbot besteht. 6.6 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel führen wird. 6.8 Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet. 7 Gebrauchsbeeinträchtigungen, Reparaturen 7.1 Der Mieter ist berechtigt, kleine Instandsetzungen oder Reparaturen (bis EUR) selbst auszuführen (z.b. Austausch einer Glühbirne) bzw. durch eine Fachwerkstatt ausführen zu lassen, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters. Nach Vorlage der Rechnung und/oder des ggf. ausgetauschten Teils, erstattet der Vermieter dem Mieter die Kosten, sofern nicht der Mieter durch ein Fehlverhalten (z.b. Bedienungsfehler) den Defekt selbst herbeigeführt hat. Der Arbeitsaufwand des Mieters bei Eigenausführung der Instandsetzung oder Reparatur wird nicht vergütet. 7.3 Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters (z.b. Bedienungsfehler) verursacht wurde. 8 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Haftung 8.1 Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall, Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten und Zeugen schriftlich festzuhalten. 8.2 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Mieters besteht, soweit der Vermieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen Unfallbeteiligten Dritten oder von der bestehenden Kasko- Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. 8.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus 7 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.

5 8.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten aus 7 dieses Vertrages während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeuges festgestellt wird. Der Vermieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht durch ihn oder einen Dritten bedient wurde. 8.4 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Vermieter erheben. 8.5 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat. 9 Besondere Vereinbarungen Im Übrigen vereinbaren die Parteien das Folgende: Als zweiter Fahrer werden folgende Personen eingesetzt: Michael Wolf oder Mareike Janßen.. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Sollen einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. 10 Gerichtsstand Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist das für den Sitz des Vereins zuständige örtliche Gericht. Beide Vertragsparteien erklären, eine schriftliche, gegengezeichnete Ausfertigung dieses Vertrags er-halten zu haben. Anlagen Übergabeprotokoll, Anlage zum Kfz-Mietvertrag vom: Übergabe des Fahrzeug am.um Uhr: Kilometerstand bei Abfahrt: Km Ausstattung: Warndreieck Verbandskasten - MHD: Werkzeug: Betriebsanleitung Fahrzeugschein (Zulassung). Fahrzeugtank / Befüllung mit Dieselkraftstoff. Zustand der Karosse: keine Beulen, keine Beschädigung Rückgabeprotokoll, Anlage zum Kfz-Mietvertrag vom: Übergabe des Busses WF-SJ 1111 am um ca. Kilometerstand: bei Ankunft: Ausstattung: Warndreieck Verbandskasten - MHD:. Werkzeug: Betriebsanleitung Fahrzeugschein (Zulassung) Uhr:

6 . Fahrzeugtank / wird vom Vermieter bei Oil-Tankstelle durchgeführt. Ebenfalls wird der Bus in der Waschanlage gewaschen... Zustand der Karosserie: Wolfenbüttel (Ort/Datum) Wolfenbüttel, Für den Mieter :. Für den Vermieter: 1. Vorsitzender der SJF 2. Vorsitzender der SJF Finanzamt: Gerichtsstand: BLSK Braunschweigische Landessparkasse Wolfenbüttel Amtsgericht Braunschweig BLZ Steuer-Nr. 51/201/27947 Registerblatt VR Kto.-Nr.: Sponsoring Kto.-Nr.: Mitgliedsbeiträge BGB 26 Vertretungsmacht: 1. Vors. Klaus Reiter 2. Vors. Axel Wagerner Kto-Nr.: BuisinessKapital BIC: NOLADE 2H XXX IBAN: DE Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 75ZZZ Spendenkonto der SJF: BANKHAUS C.L.SEELIGER: Konto-Nr BLZ: BIC: BCLSDE22 IBAN: DE

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