Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

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1 Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand im Folgenden Mieter genannt 1.1 Der Vermieter ist Eigentümer des Grundstückes Beelitzer Tor 7-9 in Luckenwalde und der darauf befindlichen Bauten. Er vermietet an den Mieter den Raum Nr..- mit ca. 12m². Der Mietraum ist im Lageplan in der Anlage 1 ersichtlich. Die Beschreibung der Mietsache erfolgt im Übergabeprotokoll (siehe Anlage 2) und ist Bestandteil des Mietvertrages. 1.2 Die Vermietung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der gewerblichen Herstellung und des Vertriebs von Kfz-Kennzeichen und Schildern aller Art. 1.3 Dem Mieter ist der gegenwärtige Zustand der Mietsache bekannt. Die Mietsache wird in dem vorhandenen und besichtigten Zustand übergeben und vom Mieter übernommen. Spätere Einwendungen wegen offener und verdeckter Mängel sind ausgeschlossen Der Mieter ist verpflichtet, seinen Betrieb während der Öffnungszeiten der im Gebäude betriebenen Zulassungsstelle offen zu halten und seine Leistungen zu erbringen. Der Mieter trägt das Betriebsrisiko. Die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsstelle sind derzeit wie folgt: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr 1.5 Der Mieter erhält bei Übergabe Haus- und Büroschlüssel in der im Übergabeprotokoll festgeschriebenen Anzahl. 1.6 Der Postempfang ist eigenständig sicherzustellen. Dem Mieter wird gestattet, einen Briefkasten in Abstimmung mit dem Vermieter am Gebäude anzubringen Seite 1 von 5

2 2 Mietzeit Der Mietvertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr beginnend ab dem geschlossen. Die Laufzeit des Mietvertrages verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern der Mietvertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Eine automatische Verlängerung ist maximal viermal möglich. 3 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise 3.1 Der monatlich vom Mieter an den Vermieter zu zahlen Mietzins für den in 1 bezeichneten Mietgegenstand beträgt: Grundmiete (gemäß Gebot).. Betriebskosten (pauschal) 70,00 Parkplätze Gesamtmietzins.... Mit der Zahlung der Betriebskostenpauschale werden alle Kosten gemäß Betriebskostenverordnung abgegolten. Der Telefonanschluss ist selbstständig zu legen. 3.2 Der Gesamtmietzins in Höhe von ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig. 4 Kaution Konto des Landkreises Teltow-Fläming IBAN: DE bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse PK: Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution in Höhe von (drei Monatsmieten) in Form von einem Mietersparbuch/Bankbürgschaft. 5 Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen 5.1 Die Instandhaltung des Gebäudes an Dach und Fach und der technischen Gemeinschaftsanlagen geht zu Lasten des Vermieters. 5.2 Der Mieter trägt die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung, innerhalb des Mietobjektes und an denjenigen Gegenständen, die seinem Zugriff unterliegen, soweit nicht Dach und Fach betroffen sind. 5.3 Schönheitsreparaturen hat der Mieter fachgerecht im Allgemeinen alle drei Jahre auf seine Kosten auszuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken und die sachgemäße Pflege der Fußböden. Bei Bedarf das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Eingangstür von innen. Seite 2 von 5

3 5.4 Jeden in den Mieträumen und am Mietobjekt entstehenden Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig. 5.5 Der Mieter ist zu baulichen Veränderungen nicht berechtigt. 6 Mängel der Mietsache 6.1 Die Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzugs mit der Beseitigung eines Mangels ist ausgeschlossen, wenn der Mangel vom Vermieter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung bleibt unberührt. 6.2 Mietminderung und Aufrechnung gegenüber dem Mietanspruch des Vermieters sind ausgeschlossen, soweit die Forderung des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 7 Beschädigung des Mietobjektes 7.1 Für Beschädigungen des Mietobjektes ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, von seinem Personal, von seinen Besuchern oder durch ihn beauftragte Handwerker schuldhaft verursacht worden sind. 7.2 Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat Bei völliger Zerstörung des Mietobjektes oder bei einem Teil des Mietobjektes nach Vertragsabschluss endet das Mietverhältnis. Der Vermieter ist auch dann nicht zur Widerherstellung verpflichtet, wenn er eine Entschädigung von der Versicherung erhält. Dem Mieter steht kein Recht auf Herausgabe der Entschädigungsleistung zu. 8 Bauliche Maßnahmen durch den Vermieter 8.1. Der Vermieter darf Ausbesserungen, Reparaturen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung, zum Ausbau oder zur besseren wirtschaftlichen Verwertung des Mietgegenstandes oder des Gebäudes oder zur Abwendung drohender Gefahr oder zur Beseitigung von Schäden notwendig sind, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen, er hat jedoch dabei, insbesondere im Bezug auf den Zeitpunkt der Durchführung, auch die berechtigten Interessen des Mieters zu berücksichtigen Soweit der Mieter die Arbeiten dulden muss, kann er weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch Schadenersatz verlangen. 554 BGB findet keine Anwendung Der Mieter hat in Betracht kommende Räume zugänglich zu halten und darf die Ausführungen der Arbeiten nicht verhindern oder verzögern, andernfalls hat er die dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen. Seite 3 von 5

4 9 Bauliche Maßnahmen durch den Mieter 9.1. Der Mieter ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters berechtigt, die Mieträume entsprechend seinen betrieblichen Belangen umzugestalten Die Kosten für die Umbaumaßnahmen trägt der Mieter. 9.3 Der Mieter ist verpflichtet die Mieträume bei Beendigung des Mietvertrages wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen Der Mieter hat bei Vertragsende keinen Anspruch auf Entschädigung. 10 Verkehrssicherungspflicht 10.1 Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übergabe ab für den verkehrssicheren Zustand des Mietobjektes. Er hat den Vermieter im Innenverhältnis von etwaigen Schadensersatzan-sprüchen freizustellen, die wegen Verletzung der genannten Pflichten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden Der Mieter hat alle erforderlichen Versicherungen selbst abzuschließen. Vom Vermieter wird nur die Gebäudeversicherung unterhalten. 11 Betreten der Mieträume 11.1 Der Vermieter oder sein Beauftragter können die Mieträume nach Ankündigung von einer Woche zur Prüfung des Zustandes betreten. In Fällen dringender Gefahr ist ihm das Betreten der Mieträume jederzeit gestattet Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter oder sein Beauftragter die Mieträume zusammen mit den Interessenten während der Geschäftsstunden des Mieters betreten. 12 Untervermietung Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Räume unterzuvermieten oder die Nutzung der Mietsache gänzlich einem Dritten zu überlassen. 13 Werbung Die Firmierung ist mit dem Vermieter abzustimmen, sie ist in Größe, Schriftart und Farbgestaltung der bereits vorhandenen anzupassen. Erforderliche Behördliche Genehmigungen sind durch den Mieter, auf seine Kosten einzuholen Seite 4 von 5

5 14 Rückgabe der Mietsache 14.1 Die vom Mieter beschafften und aufgestellten technischen Geräte, Einrichtungen und sonstige Ausrüstungsgegenstände, mit denen er das Mietobjekt versehen hat, verbleiben in seinem Eigentum und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. Diese Sachen werden nicht Bestandteil des Gebäudes Der Mieter hat die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben. Vom Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Beschädigungen sind zu beseitigen Erfordert der Zustand der Mietsache die Durchführung von Schönheitsreparaturen, so hat der Mieter diese spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses durchzuführen Der Mieter hat dem Vermieter alle, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel zurück zu geben Im Falle einer vom Mieter zu vertretenden vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses haftet der Mieter für den Ausfall der Miete, Nebenkosten und sonstigen Leistungen sowie für alle weiteren Schäden, welche dem Vermieter durch ein Leerstehen der Mieträume während der vertragsgemäßen Mietzeit entstehen Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; 545 BGB findet keine Anwendung. 15 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Luckenwalde. 16 Schriftform Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Luckenwalde, Vermieter Mieter Anlagen Seite 5 von 5

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