Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt

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1 Allgemeine Vermietbedingungen AGB`s bluegreen erfurt 1. Mietvertrag 2. Zahlungsbedingungen 3. Rückgabe 4. Reparaturen / Schäden am Mietwagen 5. Haftung des Mieters6. Nutzung des Fahrzeugs 7. Haftungsbegrenzung des Vermieters 8. Mindestalter/ Führerschein 9. Zusatzfahrer 10. Versicherungsschutz und Insassenschutz 11. Vertragsbeendigung 12. Datenschutzklausel 13. Gerichtsstand 14. Schlussbestimmung Seite 1 von 5

2 1. Mietvertrag Für diesen Vertrag gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen. Sollte eine der Regelungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Für Preise und Kautionen gilt die jeweils aushängende Preisliste. Der Fahrer des Mietfahrzeuges muss im Besitz einer für das Fahrzeug im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein, die von jedem Fahrer auf Verlangen des Vermieters nachzuweisen ist. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs keine Fahrerlaubnis vorlegen, wird Bluegreen Erfurt vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 2. Zahlungsbedingungen Die voraussichtlichen Mietkosten sowie die Kaution (Transporter 150 & Anhänger 100 ) sind bei Fahrzeugübernahme bar zu zahlen. Dies ist Voraussetzung für die Fahrzeugübergabe. Der Mieter hat die vom Vermieter geforderten Mietkosten, bei Anmietung sowie bei der Rückgabe des Fahrzeuges entstehenden restlichen Kosten in bar zu zahlen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag absolut zahlungsfähig zu sein und alle aus dem Mietvertrag anfallenden Kosten in bar bezahlen zu können. Der Mietpreis richtet sich nach der vom Vermieter vorgelegten gültigen Preisliste und nach den Vereinbarungen im Mietvertrag. Im Fall einer Überziehung länger als 30 Minuten hat der Mieter pro angefangene Stunde 15,00 zusätzlich zu zahlen. Soweit nicht anders angegeben sind alle Preise inkl. MwSt. Endabrechnung erfolgt bei Fahrzeugrückgabe. 3. Rückgabe Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit Bluegreen Erfurt am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten zurückzugeben. Bei Abgabe außerhalb der Öffnungszeiten ist zu erfragen, wie in diesem Falle vorzugehen ist. Als Mietzeit gilt die vereinbarte Mietdauer. Die Rückgabe hat nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit einschliesslich der vollständigen Wagenpapiere, Schlüssel und Zubehör in der Geschäftsstelle des Vermieters bzw. am Abholort zu erfolgen. Fehlen bei Fahrzeugrückgabe Schlüssel oder Papiere wird der Tagessatz solange weiterberechnet, bis diese der Mieter in den Geschäftsräumen des Vermieters zurückgibt. Bei Vertragsverletzungen durch den Mieter oder bei sonstigen Gründen, die an der persönlichen Zuverlässigkeit des Mieters zweifeln lassen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen auch gegen dessen Willen oder bei dessen Widerspruch. Das Fahrzeug wird vom Vermieter mit vollem Tank übergeben und vom Mieter mit vollem Tank abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Bei Fahrzeugübergabe wird zum Abschluss ein Übergabeprotokoll erstellt. Seite 2 von 5

3 4. Reparaturen / Schäden am Mietwagen Der Mieter hat sich bei Übergabe und während der Miete davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck geführt wird. Desweiteren ist darauf zu achten das der richtige Treibstoff getankt wird. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen, sofern nicht der Mieter für den Schaden haftbar ist. Treten am Mietwagen Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. 5. Haftung des Mieters Der Mieter übernimmt mit Abschluss des Mietvertrags die Verantwortung für vertragsgemäße und sachgemäße Behandlung des Fahrzeugs. Für alle Schäden und Nachteile rechtlicher und finanzieller Art, die während der Mietdauer auch durch auftretende Mängel am Fahrzeug und durch das Fahrzeug entstehen, auch wenn kein eigenes Verschulden vorliegt haftet der Mieter. Der Mieter haftet stets unbeschränkt bei: 1) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführte Schäden; 2) Schäden infolge alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: 3) Schäden, die bei der Benutzung zu verbotenem Zweck ( 6) entstanden sind; 4) Unfallflucht gem. 142 StGB; durch den berechtigten Fahrer oder Unfallgegner; 5) Schäden, die durch das Ladegut oder unsachgemäßes Laden entstehen. 6. Nutzung des Fahrzeugs Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken: -Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten -Teilnahme an Geländefahrten Seite 3 von 5

4 -Beförderung von leicht entzündlichen,giftigen oder gefährlichen Stoffen. 7. Haftungsbegrenzung des Vermieters Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet er nur soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung abdeckbar ist. Bei Nichteinhaltung einer Vorbestellung ist der Vermieter in keiner Weise haftbar. Auch für Sach- und Vermögensschäden, die anderweitig entstehen, haftet er lediglich im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt. Die Haftung des Vermieters für eingebrachte oder zurückgelassene Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen. 8. Mindestalter/ Führerschein Das Fahrzeug darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer und dem Mieter selbst gefahren werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter (18 Jahre) haben und im Besitz einer in der EU gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Mieter darf anderen Personen das Fahrzeug nicht überlassen. Bei Verstößen hat der Mieter neben dem unberechtigten Fahrer für alle Rechtsanteile ohne jegliche Einschränkung aufzukommen. Eine im Vertrag abgeschlossene Haftungsbegrenzung tritt in diesem Falle außer Kraft. Der Mieter ist Erfüllungsgehilfe und in dieser Funktion bluegreen gegenüber zur Auskunft verpflichtet. 9. Zusatzfahrer Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, wird pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5, Versicherungsschutz und Insassenschutz Das Fahrzeug bzw. der Hänger ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung: Sach- und Vermögensschäden bis max. 100 Mio. und Personenschäden je geschädigter Person max. 100,0 Mio. Ø Ø Teilkaskoversicherung mit 300 Selbstbeteiligung Vollkaskoversicherung mit 1000 Selbstbeteiligung Seite 4 von 5

5 Trotz Vollkaskoversicherung haftet der Mieter für Reifenschäden und Abschleppkosten, sowie bei Verstößen gegen Vertragsbedingungen. 11. Vertragsbeendigung Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ihm der Vermieter das Fahrzeug oder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug nicht bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übergabezeitpunkt übergibt. Der Mieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn das Fahrzeug nach Übernahme ausfällt und der Vermieter ihm nicht binnen einer Frist von vier Stunden ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen bei mangelnde Pflege des Fahrzeuges, unsachgemäßer und unrechtmäßigem Gebrauchs, Missachtung der Vorschriften über den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Güterkraftverkehr. 12. Gerichtsstand Das Amts- oder Landgericht Erfurt gilt als Gerichtsstand vereinbart. 13. Datenschutzklausel Der Mieter erlaubt dem Vermieter über seine Person Auskünfte einzuholen und diese Daten zu speichern. 14. Schlussbestimmung Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, beruht dies nicht den gesamten Vertrag. Die Parteien verpflichten sich, anstatt der unwirksamen Klausel eine rechtlich gültige Vereinbarung zu treffen, die dem gewollten wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn des ungültigen Vertragspunktes entspricht. Seite 5 von 5

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