Entscheidungssammlung zum Bibliotheksrecht
|
|
- Heiko Ursler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Entscheidungssammlung zum Bibliotheksrecht Herausgegeben von der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksinstituts und der Kommission für Rechtsfragen des Vereins Deutscher Bibliothekare Berlin 2000 Ehemaliges DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
2 Inhalt Vorwort 9 Rechtsfragen der Erwerbung (Rechtsvorschriften, Kap. IV.1-2) ERWERBUNG 01. Gutgläubiger Erwerb (österreichischer Oberster Gerichtshof ) öffentliches Anbieten von Hitlers Mein Kampf" (Bundesgerichtshof ) Preiserhöhungsklausel (Bundesgerichtshof ) Preiserhöhungsklausel in AGB eines Zeitschriften-Abonnementvertrags (Bundesgerichtshof ) Abonnementvertrag für Wochenzeitung (Bundesgerichtshof ) Archivvertrag (Bundesgerichtshof ) Kaufvertrag für Standardsoftware (Bundesgerichtshof ) Hamburger Stadtsiegel I (Bundesgerichtshof ) Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes auf Softwarekauf (Bundesgerichtshof ) Kauf einer 24bändigen Buchreihe (Bundesgerichtshof ) Öffentliche Sache. Hamburger Stadtsiegel II (Bundesverwaltungsgericht ) Rabattvereinbarung für Loseblattsammlung (Oberlandesgericht Hamm ) öffentliche Sache: Hamburger Stadtsiegel (Oberverwaltungsgericht Münster ) 102 Preisbindung, Bibliotheksrabatt (Rechtsvorschriften, Kap. IV.3) 14. Preisbindungssystem für Bücher (Europäischer Gerichtshof ) Preisbindung für CD-ROM (Bundesgerichtshof ) 148
3 16. Bestechlichkeit beim Bezug von Fachbüchern (Bundesgerichtshof ) 160 Pflichtexemplarrecht (Rechtsvorschriften, Kap. IV.8) 17. Pflichtexemplar in Hessen (Bundesverfassungsgericht ) Leistungspflicht bei Pflichtexemplar (Bundesverwaltungsgericht ) Rückforderung von Pflichtexemplaren wegen gewandelter Überzeugung (Oberlandesgericht Celle ) Ablieferung wertvoller Pflichtexemplare (Hessischer Verwaltungsgerichtshof ) Pflichtexemplar (Hessischer Verwaltungsgerichtshof ) Entschädigung für abgelieferte Pflichtstücke (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ) Ablieferungspflicht von Kommissionsverlegern (Verwaltungsgericht Münster ) 208 Benutzungsverhältnis (Rechtsvorschriften, Kap. V.1) BENUTZUNG 24. öffentlich-rechtliche Vollziehbarkeit von Rückgabeansprüchen (Verwaltungsgericht Minden ) 215 Benutzungsordnung (Rechtsvorschriften, Kap. V.2) 25. Taschenkontrolle im Supermarkt I (Bundesgerichtshof ) Taschenkontrolle im Supermarkt II (Bundesgerichtshof ) Zulassung zur Bibliothek des Bundesfinanzhofs (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ) Haftungsmaßstab des Entleihers (Landgericht Aachen ) Beweispflicht für die Rückgabe entliehener Bücher (Amtsgericht Essen-Borbeck ) " Beweispflicht für die Rückgabe entliehener Bücher (Amtsgericht G ütersloh ) 240
4 31. Haftung für Verlust und Missbrauch eines Benutzerausweises (Amtsgericht Rheinberg ) Ausschluss von der Benutzung einer Fachhochschulbibliothek (Verwaltungsgericht Köln ) Rückgabe eines Handapparats (Verwaltungsgericht Freiburg ) 250 Delikte der Benutzer (Rechtsvorschriften, Kap. V.6) 34. Gemeinschädliche Sachbeschädigung an Bibliotheksgut (Bundesgerichtshof ) Kostenersatz für Revisionsarbeiten (Bundesgerichtshof ) 258 Verfahren gegen Benutzer (Rechtsvorschriften, Kap. V.8) 36. Verwaltungsrechtsweg gegen Hausverbot (Oberverwaltungsgericht Münster ) Wirksamkeit eines Leistungsbescheides (Verwaltungsgericht München ) 266 Gebühren (Rechtsvorschriften, Kap. V.9) 38. Säumnisgebühren gegen Minderjährige wegen Überschreiten der Leihfrist (Bundesverwaltungsgericht ) Gebühren bei Leihfristüberschreitung (Oberverwaltungsgericht Münster Sept. 1979) Gebühr bei Leihfristüberschreitung (Oberverwaltungsgericht Bremen ) Zulässigkeit von Mahngebühren (Oberverwaltungsgericht Lüneburg ) Mahnung, Säumnisgebühr und Portokosten (Verwaltungsgericht Köln ) Zulässigkeit von Mahn- und Überschreitungsgebühren (Verwaltungsgericht Stuttgart ) 286
5 URHEBERRECHT Urheberrechtsgesetz (Rechtsvorschriften, Kap. VI.1) 44. Schallplattenvermietung (Bundesverfassungsgericht ) Kopierladen (Bundesgerichtshof ) Schallplattenvermietung (Bundesgerichtshof ) 308 Gesamtvertrag zur Bibliothekstantieme (Rechtsvorschriften, Kap. VI.4) 47. Werkbücherei keine Mietbücherei (Bundesgerichtshof ) 317 Kopiervergütung (Rechtsvorschriften, Kap. VI.5) 48. Vergütungsfreie Herstellung von Kopien (Bundesgerichtshof ) CB-Infobank (Bundesgerichtshof ) Kopienversand durch die TIB Hannover II (Bundesgerichtshof ) Kopienversand durch TIB Hannover I (Oberlandesgericht München ) 371 Öffentliche Wiedergabe (Rechtsvorschriften, Kap. VI.6) 52. Zeitschriftenauslage in Friseurgeschäften und Arztpraxen (Bundesverfassungsgericht ) 385 Verwertungsgesellschaften (Rechtsvorschriften, Kap. VI.7) 53. Auskunftsanspruch der GEMA (Oberlandesgericht Koblenz ) Auskunftsanspruch über Kopiergeräte (Oberlandesgericht München ) 406
6 Beamtenrecht (Rechtsvorschriften, Kap. VII.3) PERSONALRECHT 55. Gleichzubewertendes" Amt bei Versetzung (Bundesverwaltungsgericht ) Zum Begriff des gleichzubewertenden Amtes" (Hessischer Verwaltungsgerichtshof ) Änderung von Beamtenverhältnissen bei Dienstherrenwechsel (Hessischer Verwaltungsgerichtshof ) Amtsangemessene Beschäftigung (Hessischer Verwaltungsgerichtshof ) Aufstieg in die Laufbahn des höheren Bibliotheksdienstes (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ) Umsetzung eines Oberbibliotheksrats (Oberverwaltungsgericht Bremen ) Umsetzung eines Oberbibliotheksrates (Verwaltungsgericht Düsseldorf ) Erholungsurlaub von Beamten (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ) Amtsangemessene Beschäftigung (Verwaltungsgericht Düsseldorf ) 488 Bundes-Angestelltentarifvertrag (Rechtsvorschriften, Kap. VII.7) 64. Zum Begriff der gleichwertigen Fähigkeiten" im BAT (Bundesarbeitsgericht ) Zum Begriff der Musikbibliothek (Bundesarbeitsgericht ) Zum Begriff der schwierigeren Tätigkeit" (Bundesarbeitsgericht ) Tätigkeitsmerkmale für Büchereiangestellte (Bundesarbeitsgericht ) Bewährungsaufstieg für Diplom-Bibliothekare (Bundesarbeitsgericht ) Leiter von Musikbibliotheken (Bundesarbeitsgericht ) Bildschirmarbeit in Bibliothek (Bundesarbeitsgericht ) Befristung von Arbeitsverträgen (Bundesarbeitsgericht ) 553
7 72. Eingruppierung eines Diplom-Bibliothekars (Bundesarbeitsgericht ) Eingruppierung einer Diplom-Bibliothekarin (Bundesarbeitsgericht ) Tätigkeitsmerkmale: Gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen (Landesarbeitsgericht Hamm ) Tätigkeitsmerkmale: Gleichwertige Tätigkeiten und Erfahrungen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf ) Eingruppierung eines Lektors (Landesarbeitsgericht Nürnberg ) Eingruppierung nach BAT Vb (Landesarbeitsgericht München ) 599 Personalvertretungsrecht (Rechtsvorschriften, Kap. VII.12) 78. Privater Kleincomputer in der SBPK (Bundesverwaltungsgericht ) Zuständigkeit der Personalräte für Mitarbeiter an einer Universitätsbibliothek (Oberverwaltungsgericht Münster ) Zuordnung von Bibliothekaren bei Personalratswahlen (Oberverwaltungsgericht Münster ) Bestimmung der Gruppenzugehörigkeit bei Wahlen zu Kollegialorganen der Universität (Oberverwaltungsgericht Lüneburg ) Mitbestimmung bei EDV-Katalogisierung (Verwaltungsgericht Berlin ) 632 (Rechtsvorschriften, Kap. VIII) AUSBILDUNG, FORTBILDUNG 83. Rückforderung von Ausbildungskosten (Bundesverwaltungsgericht ) 639 Register. 651
Ent scheidungssammlung zum Bibliotheksrecht
Ent scheidungssammlung zum Bibliotheksrecht 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2003 Harrassowitz Verlag - Wiesbaden Vorwort... Xlll ERWERBUNG Rechtsfragen der Erwerbung (Rechtsvorschriften, Kap.
MehrRechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit
Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit 2., überarbeitete und erweiterte Ausgabe Herausgegeben von der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksinstituts Berlin 1994 DEUTSCHES BIBLIOTHEKSINSTITUT
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrAnlage 3 Abkürzungen für Gerichte. 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit. Bundesgerichtshof BGH
Anlage 3 Abkürzungen für Gerichte 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BGH Oberlandesgerichte OLG Bamberg OLG Brandenburg (nicht: BbgOLG) OLG Braunschweig OLG Bremen (nicht: HansOLG Bremen)
MehrInhalt. Vorwort (Georg Ruppelt) Benutzungshinweise
Vorwort (Georg Ruppelt) Benutzungshinweise I. Informations- und Kommunikationsrecht 1 1. Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Neues Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations-
MehrVorwort Autor Lizenzbedingungen zur Benutzung Ihrer CD-ROM Stichwortverzeichnis Entscheidungsübersicht nach Aktenzeichen
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autor Lizenzbedingungen zur Benutzung Ihrer CD-ROM Stichwortverzeichnis Entscheidungsübersicht nach Aktenzeichen I Allgemeines 1 Wie arbeite ich mit der Urteilssammlung? 1.1
MehrZahlen aus der Justiz
Zahlen aus der Justiz I. Personalbestand des Bundesministeriums der Justiz und seines Geschäftsbereichs am 1. August 2000 Beschäftigte davon Juristen davon Juristinnen Diplom Juristen/ Juristinnen Bundesministerium
MehrBenutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 07. 2000 (GBl. S. 581) und der 2, 13 und 14 des
MehrVerein Deutscher Bibliothekare
Verein Deutscher Bibliothekare 1900-2000 Bibliographie und Dokumentation Zusammengestellt von Felicitas Hundhausen 2004 Harrassowitz Verlag Wiesbaden Geleitwort Vorwort Abkürzungen A ALLGEMEINES 1 B ZUR
MehrFantastico Kalabrien zum Sparpreis
Ersparnis bis zu 269,- p.p. Fliegen Sie ab Hamburg oder Hannover ab Hamburg ab Hannover ab Hannover ab Hamburg alt 558,- alt 628,- alt 768,- Fliegen Sie ab Frankfurt alt 628,- Fliegen Sie ab Dresden oder
MehrBenutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld
Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oberstenfeld. (2) Durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
MehrBenutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom
Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom 03.12.2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG),
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom
Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom 20.07.2012 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß
1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.
MehrNVwZ- Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht 30. JAHRGANG 2017
NVwZ- Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht 30. JAHRGANG Titelnummer 4884201001 ISSN 0934 8603 Der 30. Jahrgang der NVwZ-RR umfasst die Hefte 1 24 mit den Seiten 1 1040 Das Register des NVwZ-Rechtsprechungs-Reports
MehrKreis- und Stadt- Bibliothek
Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag
Mehr1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4
Übersicht Ortsrecht der Stadt Karben Seite 1 Zweck und Benutzungsanspruch 2 2 Öffnungszeiten 2 3 Anmeldung und Gebühren 2-3 4 Ausleihe 3 5 Mahnungen 3-4 6 Behandlung der Medien, Haftung 4 7 Aufenthalt
MehrV o r b e m e r k u n g
Stand: 27. Mai 2013 1 Synopse zu der Besoldungsordnung R der Anlage III zum Hessischen Besoldungsgesetz Anlage III Bundesbesoldungsordnung R Anlage III Besoldungsordnung R Die Anlage III übernimmt im Wesentlichen
MehrS t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28.
S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Pleystein vom 28. Februar 2005 Anschrift: Neuenhammerstraße 1, 92714 Pleystein Telefon: 09654/9222-0
Mehr(3) Für die Leistungen der Stadtbibliothek werden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erhoben.
Bibliotheksbenutzungssatzung der Stadt Weißenfels vom 24.11.1994 (WSF-ABl. Nr. 13/1994, S. 2), geändert durch Satzung vom 13.12.2007 (WSF-ABl. Nr. 12/2007, S. 3), geändert durch Satzung vom 29.03.2012
MehrInhaltsverzeichnis. Benutzungsordnung für die Bibliothek der MEDIADESIGN HOCHSCHULE (MD.H)
Gemäß 7 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der MEDIADESIGN Hochschule für Design und Informatik in der 3. Fassung vom 15.07.2009 erlässt der Akademische Senat die folgende Benutzungsordnung für die Bibliothek
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Colditz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Colditz ist Eigentümer der Stadtbibliothek. Durch den Stadtratsbeschluss (Nr.: SR 136/17/V/12 vom 24.05.2012 wird
MehrG e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom
51 G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Bernhardswald vom 09.08.2013 Anschrift: Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald Telefon: 09407/9406-21
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrBenutzereinführung. (Stand: 2. Januar 2018)
Benutzereinführung (Stand: 2. Januar 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur Anmeldung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT bundesweit örtliche Zuständigkeit Adresse, Telefon- und Faxnummer Bundesverwaltungsgericht Simsonplatz 1 04107 Leipzig Telefon (0341) 2007-0 Telefax (0341) 2007-1000 OBERVERWALTUNGSGERICHTE
MehrBenutzereinführung. (Stand: 1. Dezember 2018)
Benutzereinführung (Stand: 1. Dezember 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur
MehrBenutzereinführung. (Stand: 16. April 2018)
Benutzereinführung (Stand: 16. April 2018) Die vollständige Benutzungs- und Gebührensatzung kann in der Bibliothek und unter www.stadtbibliothek-unterschleissheim.de eingesehen werden. Anmeldung Zur Anmeldung
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (Ges.BI.S. 578) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSTADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.
der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1 der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. März 2002 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten 3 Anmeldung 4 Ausleihe, Leihfrist 5 Ausleihbeschränkungen 6 Auswärtiger
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen
St 2/1 Stadt Süßen Kreis Göppingen Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat am 13.11.2006 für die Bücherei im Amtshaus (Stadtbücherei) folgende privatrechtliche
MehrBenutzerordnung der Bibliothek im Bertolt- Brecht- Gymnasium Dresden
Benutzerordnung der Bibliothek im Bertolt- Brecht- Gymnasium Dresden 1 Allgemeines (1) Die Bibliothek im Bertolt- Brecht- Gymnasium Dresden (nachfolgend BBB genannt) ist eine Einrichtung für Schüler und
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018
Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der
MehrBenutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning
Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Moosthenning Lengthaler Str. 19 Unterhollerau 84164 Moosthenning 08731/91636 buecherei@moosthenning.de Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 18:00
MehrRechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit
Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit 4., überarbeitete und erweiterte Auflage 2004 Harrassowitz Verlag Wiesbaden Vorwort XIII I. Zur Rechtsstellung der Bibliotheken 1 Einleitung 2 1. Allgemeine
MehrDas Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland
Busse Ernestus Plassmann Seefeldt Das Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland Ein Handbuch Von Engelbert Plassmann und Jürgen Seefeldt Dritte, völlig neubearbeitete Auflage des durch Gisela von
MehrBenutzungsordnung der Mediothek
1 Benutzungsordnung der Mediothek 1. Allgemeines Die Mediothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wutöschingen. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus- und Weiterbildung,
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc
1 Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc Das Amt Burg (Spreewald) erlässt auf der Grundlage des 140 Abs. 1 i. V. m. 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
MehrBenutzerordnung der Schulbibliothek des Cato Bontjes van Beek-Gymnasiums Achim
Benutzerordnung der Schulbibliothek des Cato Bontjes van Beek-Gymnasiums Achim Aus Gründen der Vereinfachung wird auf die sprachliche Unterscheidung von Benutzerinnen und Benutzern verzichtet. 1. Allgemeines
MehrBenutzungsordnung für die Bibliothek der Abteilung für Osteuropäische Geschichte des Historischen Seminars an der Universität zu Köln
1 Aufgaben 1. Die Bibliothek der Abteilung für Osteuropäische ist eine wissenschaftliche Bibliothek. Sie dient in erster Linie der Forschung, der Lehre und dem Studium, daneben der beruflichen und allgemeinen
MehrS a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom
S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom 11.12.2012 Der Stadtrat der Stadt Hachenburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 gemäß 24 der
MehrGerichtszweige und Beweisregeln
Gerichtszweige und Beweisregeln Privatrecht Ordentliche Gerichte Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Kläger Beklagter Beibringungsgrundsatz Beweislastregeln Grundregel: Die Beweislast
MehrSatzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek Essen
Satzung über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek Essen Aufgrund der 7, 41 Abs. 1, Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrVorwort Autor Lizenzbedingungen zur Benutzung Ihrer CD-ROM Stichwortverzeichnis Entscheidungsübersicht nach Aktenzeichen
Inhaltsverzeichnis Vorwort Autor Lizenzbedingungen zur Benutzung Ihrer CD-ROM Stichwortverzeichnis Entscheidungsübersicht nach Aktenzeichen I Allgemeines 1 Wie arbeite ich mit der Urteilssammlung? 1.1
MehrRechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit
Bibliotheksrecht 3 Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit Herausgegeben von Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände Bearbeitet von Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände, Jürgen
MehrBenutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei
Benutzungsordnung für die Öffentliche Bücherei 1 Allgemeines (1) Die Schul- und Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Großalmerode und der Valentin-Traudt-Schule, Gesamtschule Großalmerode.
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am
Benutzungsordnung Bücherei B/243-1- Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom 09.11.2000 veröffentlicht im RHK am 29.03.2001, in Kraft getreten am 30.03.2001 Benutzungsordnung Bücherei
MehrGEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis
GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen () Vom 21. Februar 2002. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 2 BENUTZER 3 BENUTZUNGSERLAUBNIS 4 AUSLEIHE 5
MehrBenutzungsordnung der Bibliothek im Ganztagsschulgebäude der Alzeyer Gymnasien
Benutzungsordnung der Bibliothek im Ganztagsschulgebäude der Alzeyer Gymnasien 1 Allgemeines (1) Die Bibliothek im Ganztagsschulgebäude der Alzeyer Gymnasien ist eine Einrichtung des Landkreises Alzey-Worms.
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrStadtrecht der Stadt Fellbach 3/2 Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Fellbach. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Fellbach *)
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Fellbach *) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Bibliothek der Stadt Strehla
Benutzungs- und Gebührensatzung der städtischen Bibliothek der Stadt Strehla in der Fassung der 3. Änderung vom 18.10.2013 Lesefassung 1 Allgemeines 1. Die städtische Bibliothek ist eine öffentliche Einrichtung
MehrFrauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung
Frauenbeauftragte in der kommunalen Verwaltung - Eine Darstellung ihrer Rechte - Dr. jur. Ingrid Alice Mayer Zweite, erweiterte Auflage, 2000 RICHARD BOORBERC VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar
MehrGebührenordnung der Bibliotheken der Universität Wien
Gebührenordnung der Bibliotheken der Universität Wien Benützungsbeiträge Jahreskarte oder Monatskarte Personen, die nicht Angehörige einer akkreditierten österreichischen Universität/Fachhochschule, SchülerInnen
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller)
Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) (Fassung: 16.07.2015) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Stadtbücherei Weilheim a. d. Teck Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat
MehrAllgemeine Benutzungsbedingungen der Stadtbücherei Löhne
Allgemeine Benutzungsbedingungen der Stadtbücherei Löhne 1 Allgemeines 1. Die Stadtbücherei Löhne ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Löhne. Sie steht mit ihrem Angebot jedermann zur Verfügung und
MehrErgänzung zu Teil D des Kommentarbandes Urteilsverzeichnis.
Ergänzung zu Teil D des Kommentarbandes Urteilsverzeichnis. Urteilsverzeichnis in Sortierung nach Gerichten und Urteilsaktenzeichen zum leichteren Auffinden einzelner Urteile im Kommentar. ohne weitere
MehrGEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS. B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt
354.41 GEMEINDE DORNSTADT ALB-DONAU-KREIS B E N U T Z U N G S - und G E B Ü H R E N O R D N U N G für die Gemeindebücherei Dornstadt vom 04. Dezember 2003, zuletzt geändert am 15. November 2007 Der Gemeinderat
MehrStadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten:
Benutzerordnung für die Stadtbibliothek Anschrift: Schubertstraße 2 93426 Roding Telefon: 09461 3762 Email: Buecherei@Roding.de Internet: www.roding.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag:
MehrS t a d t F r i e d r i c h s d o r f H o c h t a u n u s k r e i s
S t a d t F r i e d r i c h s d o r f H o c h t a u n u s k r e i s Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Stadt Friedrichsdorf 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung
MehrVorläufige Benutzungsordnung der Bibliothek der Katholischen Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München, Campus Benediktbeuern
Vorläufige Benutzungsordnung der Bibliothek der Katholischen Stiftungshochschule für angewandte Wissenschaften München, Campus Benediktbeuern Vom 01.10.2013 am 02.10.17 wurde die Satzung aufgrund der Namensänderung
MehrVerzeichnis der Musiknachlässe in Deutschland
Verzeichnis der Musiknachlässe in Deutschland Berlin 2000 Ehemaliges Deutsches Bibliotheksinstitut Inhalt Einführung 9 Hinweise 10 Literatur 10 Aufbau und Inhalt 11 Abkürzungen 12 Nachlassverzeichnis 15
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) erlässt die Stadt Neuburg an der Donau folgende Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
MehrRechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit
Rechtsvorschriften für die Bibliotheksarbeit 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2009 Harrassowitz Verlag Wiesbaden ISSN 1619-3008 ISBN 978-3-447-06070-7 Vorwort... XIII I. Zur Rechtsstellung der
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Zaberfeld als Satzung der Gemeinde Zaberfeld
Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Zaberfeld als Satzung der Gemeinde Zaberfeld Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Minden
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Minden Aufgrund des 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
MehrBenutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn
GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)
MehrORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen
ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Glienicke/Nordbahn Bei Fragen und Hinweisen zuständiger Fachbereich der Gemeindeverwaltung:
MehrSatzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 24. November 2014
A 42-01 Benutzungs- u. Gebührenordnung Stadtbibliothek A 42-01 Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 24. November 2014 Seite 2/8 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zweck der Stadtbibliothek
MehrStadt Gerlingen -Ortsrecht-
Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Benutzungsordnung der Stadtbücherei Gerlingen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/3550. der Fraktionen der SPD, FDP
Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/3550 23.04.75 Sachgebiet 301 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bezeichnungen der Richter und ehrenamtlichen
MehrSatzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015
Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2 und 13
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Rhauderfehn
Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Rhauderfehn Aufgrund der 10 Abs. 1 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S.576) und des
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Jacob Georg Bodemer Zschopau vom (Bibliotheksbenutzungs- und Gebührenordnung)
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Jacob Georg Bodemer Zschopau vom 08.12.2010 (Bibliotheksbenutzungs- und Gebührenordnung) 1 Allgemeines 1. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche
MehrGEMEINDE BAD BOLL Benutzungsordnung der Bücherei im Alten Schulhaus Seite B1-1. Benutzungsordnung der Bücherei im Alten Schulhaus Bad Boll
Benutzungsordnung der Bücherei im Alten Schulhaus Seite B1-1 Benutzungsordnung der Bücherei im Alten Schulhaus Bad Boll 1 Allgemeines (1) Die Bücherei im Alten Schulhaus ist eine öffentliche kulturelle
MehrDie StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
BENUTZUNGSORDNUNG Allgemeines: Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos.
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung und des 4 des Niedersächsischen
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Sprockhövel vom (Gültig ab )
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Sprockhövel vom 18.12.2015 (Gültig ab 01.01.2016) Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrB E K A N N T M A C H U N G der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Lucka
B E K A N N T M A C H U N G der Satzung über die Benutzung der bibliothek Auf Grund der 19 (1) S.1 und 20 (2) S. 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung hat der rat
MehrBenutzungsordnung für die Bücherei der Gemeinde Liederbach am Taunus. 1 Allgemeines
Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786) der 1 bis 5a und 10 des
MehrOrtsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 06.06.2016 Beschluss dieser
MehrGEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis. Benutzungsordnung. für die Mediathek Urbach
GEMEINDE URBACH Rems-Murr-Kreis Benutzungsordnung für die Mediathek Urbach Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 15. März 2005 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
MehrTarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrDie Stadt informiert. Satzung Stadtbücherei (in der Neufassung vom ) Flörsheimer Ortsrecht 24a
Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht 24a Satzung der Stadt Flörsheim am Main über den Betrieb der Stadtbücherei Flörsheim am Main Satzung Stadtbücherei (in der Neufassung vom 12.11.2015) Satzung
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 65/2006 Bibliotheksgebührenordnung der Universität Konstanz vom 19. Dezember 2006 Herausgeber: Justitiariat der Universität Konstanz, 78457 Konstanz,
MehrSatzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010
Satzung für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz Vom 30. April 2010 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom 13.12.2016 Der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt hat am 13.12.2016 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit
MehrAbkürzungsverzeichnis. Einleitung 1. Bedingungstexte 3
Inhaltsverzeichnis (AH) Allgemeine Haftpflicht (KH) Kfz-Haftpflicht PK Paritätische Kommission Abkürzungsverzeichnis XVII Einleitung 1 Bedingungstexte 3 Abschleppen 7 PK-Entscheidung Fall 60 (KH) 7 PK-Entscheidung
MehrSatzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis
Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.93 (in der Fassung vom 14. 06. 1999) in
MehrBENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK DES JUSTIZZENTRUMS JENA
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BIBLIOTHEK DES JUSTIZZENTRUMS JENA 1. Zweckbestimmung 1.1 Die Bibliothek des Justizzentrums Jena dient in erster Linie den Bedürfnissen des Thüringer Oberlandesgerichts, der Thüringer
Mehr