Ausstattung einer standardisierten Notfalltasche zur schnellen Erstversorgung von Erkrankten und Verletzten an Bord von Kauffahrteischiffen

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1 Ausstattung einer standardisierten Notfalltasche zur schnellen Erstversorgung von Erkrankten und Verletzten an Bord von Kauffahrteischiffen und Fischereifahrzeugen Vorbemerkung (verbindlich für die Verzeichnisse A1, A2 und B) Die im Rahmen der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (SchKrFürsV) verbindlich festgelegte medizinische Ausrüstung stellt eine umfangreiche Zusammenstellung an Arzneimitteln, Medizinprodukten und Hilfsmitteln für die Versorgung Erkrankter und Verletzter an Bord dar. 21 der SchKrFürsV schreibt die Unterbringung der einzelnen Medikamente und Hilfsmittel aus den Verzeichnissen A1, A2 (Mittlere und Große Fahrt) sowie B (Kleine Fahrt) in einem standardisierten Apothekenschrank (nach Anlage F der SchKrFürsV) vor. Die Angaben zur Ordnung im Apothekenschrank sind detailliert und verbindlich in der SchKrFürsV festgelegt. Ziel ist die Standardisierung der medizinischen Ausrüstung an Bord. In den nach deutschem Landesrecht anerkannten medizinischen Ausbildungszentren kann in den Medizinischen Wiederholungskursen für nautische Offiziere und Kapitäne konkret der Umgang mit dem Originalmaterial trainiert werden. An Bord jeden deutschflaggigen Schiffes wird das Personal die gleiche standardisierte Ausrüstung finden. Der funkärztliche Beratungsdienst (TMAS Germany) kann dem behandelnden Schiffsoffizier an Bord fernmündlich konkrete Handlungsanweisungen geben. Die Behandlungsqualität wird so deutlich gesteigert und besonders in zeitkritischen Situationen wird das Suchen spezieller Ausrüstungsteile in der Schiffsapotheke deutlich verkürzt. In dem aktuellen Ausrüstungsverzeichnis der SchKrFürsV wird bereits darauf hingewiesen, dass die Ausrüstungspositionen bis in einer Notfalltasche zusammengefasst und in Schublade Nr. 11 des Standard-Apothekenschranks untergebracht werden müssen. Die Positionen stellen Hilfsmittel zur Beatmung dar. Im Falle eines medizinischen Notfalls an Bord werden erfahrungsgemäß jedoch oft auch noch weitere Hilfsmittel vor Ort benötigt. Die häufig vor Ort benötigten Gegenstände befinden sich an zwölf (!) verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb des Apothekenschrankes. Sollen diese unmittelbar benötigten Materialien im Notfall schnell zusammengestellt werden, so bindet diese Aufgabe den an der Einsatzstelle dringend benötigten, medizinisch ausgebildeten und in der Nutzung der Apotheke erfahrenen Offizier für eine unverhältnismäßig lange Zeit. Auf Grund von Erfahrungen in der Begutachtung schwerer Seeunfälle mit teilweise erheblichen Personenschäden, sowie auf Grund vieler Anregungen aktiver Seeleute, zeigt sich daher die Notwendigkeit, den Inhalt der Notfalltasche zu aktualisieren und konkrete Hilfestellung zur Ausstattung, Organisation und Unterbringung der Notfalltasche zu geben. Fragen und Kommentare richten Sie bitte an die Geschäftsführung des Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene Hamburg Port Health Center Seewartenstraße Hamburg hphc@bgv.hamburg.de

2 1. Hintergrund Fachliche Notwendigkeit einer Notfalltasche Die Zusammenstellung benötigter Materialien zur schnellen Versorgung medizinischer Notfälle ist eine überlebenswichtige Vorbereitung, die in jedem professionellem medizinischem Bereich bereits lange erprobter Sicherheitsstandard ist. Besonders im Bereich der Seeschifffahrt, in dem medizinische Laien, die im Laufe ihres Berufslebens lediglich alle fünf Jahre eine 40-stündige medizinische Kurzausbildung durchlaufen, mit den Aufgaben der medizinischen Versorgung an Bord beauftragt werden, kann durch eine gute Vorbereitung eine suffiziente Notfall-Erstversorgung an Bord unterstützt werden. Grundprinzip Die nachfolgend definierte Notfalltasche enthält, bis auf einige wenige erforderliche Neuanschaffungen, ausschließlich Ausrüstungsgegenstände, Hilfsmittel und Medikamente, die bereits in den Ausrüstungsverzeichnissen für die deutsche Schiffsapotheke vorhanden sind. Somit sind lediglich die Stückzahlen anzupassen, so dass das benötigte Material sowohl an den gesetzlich vorgeschriebenen Unterbringungsorten im als auch in der Notfalltasche zu finden sein muss. Dies bietet den Vorteil, dass im Notfall aus der Tasche entnommene Artikel aus den vorhandenen Beständen der Schiffsapotheke aufgefüllt werden können und so bereits auf See die Einsatzbereitschaft der Notfalltasche unverzüglich wieder hergestellt werden kann. Die aus dem Bestand der Schiffsapotheke entnommenen Artikel sind unverzüglich wieder zu ergänzen. Ferner darf die Notfalltasche die unten genannten Abmessungen nicht überschreiten, so dass sie in voll ausgestattetem Zustand problemlos im standardisierten Apothekenschrank untergebracht werden kann. 2. Geltungsbereich Mit Veröffentlichung der Richtlinie Nr. 3 durch den Arbeitskreis der Küstenländer für Schiffshygiene im Einvernehmen mit der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr bekommt diese Anlage rechtsverbindliche Gültigkeit als Ergänzung der SchKrFürsV. Sie gilt für Kauffahrteischiffe und Fischereifahrzeuge im Geltungsbereich der SchKrFürsV, die gemäß Anlage Teil A zu 2 Abs. 1 SchKrFürsV in der Mittleren und Großen Fahrt bzw. in der Großen Hochseefischerei (Verzeichnis A1 und A2) oder in der Kleinen Fahrt bzw. in der Kleinen Hochseefischerei (Verzeichnis B) tätig sind. Die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung (gemäß 13 SchKrFürsV) ist für diese Fahrzeuge nicht zulässig. Die Umsetzung dieser Anlage hat innerhalb 1 Jahres nach Veröffentlichung der Richtlinie Nr. 3 zu erfolgen. Für Kauffahrteischiffe und Fischereifahrzeuge in der Nationalen und Küstenfahrt bzw. in der Küstenfischerei (Verzeichnis C1 und C2), sowie für Traditionsschiffe und Hafenfahrzeuge wird die Ausrüstung mit einer entsprechend den Erfordernissen angepassten Notfalltasche fachlich empfohlen. 1

3 3. Technische Anforderungen Außen Die Tasche ist aus einem leicht zu reinigenden und Wetter- und Desinfektionsmittel beständigen Material zu fertigen. Sie muss über einen Tragegurt (z.b. Schultertragegurt) und einen Haltegriff verfügen, der eine leichte Entnahme aus dem Schubfach sowie einen einfachen Transport der Tasche ermöglicht. Die Tasche muss verschließbar und leicht zu öffnen sein, so dass der Inhalt unmittelbar zugänglich wird. Von außen muss die Tasche deutlich mit den Worten Medical Emergency Kit gekennzeichnet sein. Ferner ist von außen deutlich lesbar ein Hinweis anzubringen, an welcher Stelle im Schiff (siehe hierzu die Empfehlungen dieser Richtlinie) der Defibrillator untergebracht ist (z.b. Defibrillator is located in Officer s mess room on Deck D ). Innen Die Tasche muss über eine übersichtliche Inneneinteilung verfügen. Hierbei muss das unter Punkt 7 aufgelistete Material in einzelne, herausnehmbare, farbig gekennzeichnete und beschriftete Module geordnet werden. Diese Module sind: Diagnostic / Diagnostik (gelb) Infusion & Drugs / Infusion & Medikamente (rot) Trauma / Verletzungen (grün) Resuscitation / Wiederbelebung (blau) Das Modul Infusion & Drugs / Infusion & Medikamente muss über ein gepolstertes Ampullarium verfügen, um ein unbeabsichtigtes Zerbrechen der Glasampullen zu verhindern. Jedem Modul der Tasche ist eine deutlich lesbare Inventarliste in deutscher und englischer Sprache beizulegen. Das umfangreiche Material des Moduls Resuscitation / Wiederbelebung kann auch in einem nicht herausnehmbaren Hauptfach der Tasche verbleiben und muss in diesem Fall nicht speziell gekennzeichnet werden. Es ist auf eine sichere, gepolsterte Halterung der einsatzbereiten Sauerstoffflasche innerhalb der Tasche zu achten. Der Betrieb der Sauerstoffflasche muss möglich sein, ohne die Flasche aus der Tasche entfernen zu müssen. Wurden bereits Taschen oder Rücksäcke mit einem oder mehreren tragbaren Sauerstoffgeräten (einsatzbereit, 2 Liter / 200 bar) an Bord angeschafft (beispielsweise als MFAG- Ausrüstung), können diese Taschen oder Rucksäcke als Ausnahme unter den folgenden Voraussetzungen als Modul Resuscitation / Wiederbelebung anerkannt werden: Die Tasche bzw. der Rucksack darf nur diejenigen Positionen der MFAG-Ausrüstung enthalten, die für Beatmung bzw. Sauerstoffgabe erforderlich sind und nicht die gesamte MFAG-Ausrüstung. Diese Anforderung ist erforderlich, da ansonsten die Tasche bzw. der Rucksack auf Grund von Größe und Gewicht nicht leicht transportiert werden kann und somit am Notfallort kein Sauerstoff zur Verfügung stehen wird. Es müssen sämtliche Positionen des Moduls Resuscitation / Wiederbelebung aus der Tabelle in Abschnitt 7 dieser Anlage in dem Rucksack bzw. der Tasche in einsatzbereitem Zustand und leicht auffindbar vorgehalten werden. 2

4 Der Rucksack bzw. die Tasche muss entsprechend gekennzeichnet sein und in unmittelbarer Nähe des Apothekenschrankes so angebracht werden, dass er mit der Notfalltasche gemeinsam an den Notfallort mitgenommen werden kann. Bei einer Anerkennung vorhandener Sauerstoff-Taschen oder - Rucksäcke ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Anerkennung dem Ziel der Standardisierung der medizinischen Ausrüstung an Bord widerspricht. Bei Neuanschaffung ist daher die Notfalltasche so zu gestalten, wie in dieser Anlage beschrieben und der Inhalt nicht auf mehrere Behältnisse zu verteilen. 4. Unterbringung und Abmessungen der Notfalltasche Im Apothekenschrank gemäß Anlage F der SchKrFürsV, muss die Notfalltasche in Schubfach 11 (unten links) untergebracht werden. Dies ist der bisherige Unterbringungsort der Positionen , die bereits in einer Notfalltasche untergebracht sein müssen. Damit die Notfalltasche in Schublade Nr. 11 untergebracht werden kann, dürfen die Außenabmessungen der Tasche die Innenmaße des Schubfaches nicht überschreiten. Befindet sich kein Standard-Apothekenschrank an Bord (Ausnahmegenehmigung der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ist hierfür zwingend erforderlich), und ist die Notfalltasche aus diesem Grund nicht im Apothekenschrank unterzubringen, so ist die Notfalltasche, deutlich gekennzeichnet, in unmittelbarer Nähe des Apothekenschranks unterzubringen. Hierbei ist insbesondere auf eine sichere Befestigung zu achten. 3

5 5. Für die Notfalltasche neu anzuschaffende Ausrüstungsgegenstände Die Bestückungsliste der Notfalltasche umfasst fünf neu anzuschaffende Einzelpositionen 1.) Absaugkatheter zu Nr , Länge min. 50 cm, Größe 20 Ch. und 16 Ch., mit seitlicher Öffnung (Neue Nr ) Ein Absaugkatheter ist für die Verwendung des Geräts zur mechanischen Absaugung von Erbrochenem etc. (23.08) unerlässlich. Hierbei sind jeweils zwei verschiedene Größen vorzuhalten (20 Charrière und 16 Charrière). Es ist darauf zu achten, dass die Absaugkatheter an der Spitze eine seitliche Öffnung (seitliches Auge) besitzen, die die Gefahr des Festsaugens reduziert. 2.) Batteriebetriebene Diagnostikleuchte / Taschenlampe (Neue Nr ) Für die Untersuchung der Pupillenreaktion, wie auch für andere körperliche Untersuchungen bei schlechter Umgebungsbeleuchtung, ist eine batteriebetriebene Diagnostikleuchte zwingend erforderlich. Es kann eine kleine Taschenlampe verwendet werden, hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass die Lichtstärke der Taschenlampe beim direkten Beleuchten des Auges keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen kann. 3.) Kanülenabwurfbehälter gemäß TRBA 250 (Neue Nr ) Es gelten die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250). Das Legen von Gefäßzugängen, die Blutentnahme oder das Nähen von Wunden erfordern Umgang mit potentiell infektiösen, scharfen und spitzen Gegenständen (Kanülen, Nadeln etc.). Für das Sammeln von spitzen oder scharfen Gegenständen müssen Abfallbehälntnisse bereitgestellt und verwendet werden, die stich- und bruchfest sind und den Abfall sicher umschließen. Der Behälter muss durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehälter zu erkennen sein (s. Absatz der TRBA 250). 4.) Klemmbrett (Neue Nr ) Für eine spätere telemedizinische Beratung ist die frühzeitige, detaillierte Dokumentation medizinischer Parameter noch an der Einsatzstelle wichtig. Durch ein mit den Formularen und vorbereitetes Klemmbrett in der Notfalltasche wird die einfache und standardisierte Dokumentation ermöglicht. 5.) Bleistift (Neue Nr ) Wird versucht mit Hilfe von Kugelschreibern oder Filzstiften auf feuchtem Papier zu schreiben, so wird dies in der Regel erfolglos sein. Mit Hilfe eines weichen Bleistiftes lassen sich auch unter widrigen Umweltbedingungen die ersten vor Ort ermittelten Angaben dokumentieren. 4

6 6. Bereits in der Schiffsapotheke vorhandene, aber in der Menge anzupassende Artikel Zusätzlich zu den unter Punkt 5 genannten Positionen, die in jedem Fall neu angeschafft werden müssen, sind alle anderen Positionen der unter Punkt 7 aufgelisteten Artikel so anzuschaffen, dass der Schiffsapotheke kein Material entnommen werden muss, um die Notfalltasche zu bestücken. Ausnahmen: Die Positionen 22.07, 22.08, 23.03, und müssen nicht zusätzlich angeschafft werden, da diese laut SchKrFürsV bereits in Schubfach 11 des Apothekenschrankes unterzubringen sind. Sie können direkt in die Notfalltasche einsortiert werden. Position (Wendl-Tubus) muss bei Schiffen, die nach Verzeichnis B ausgestattet sind von der Stückzahl von jeweils 1 Stück pro Größe auf jeweils 2 Stück pro Größe ergänzt werden. Das tragbare Sauerstoffgerät (einsatzbereit, 2 Liter / 200 bar) ist, sofern noch nicht vorhanden, anzuschaffen. Steht das Gerät bereits an Bord zur Verfügung, so muss dieses in der Notfalltasche untergebracht werden.es ist darauf zu achten, dass Nr (Beatmungsbeutel mit Sauerstoffreservoir) mittels einer Schlauchleitung bereits an das tragbare Sauerstoffgerät angeschlossen ist, so dass eine Notfallbeatmung unverzüglich begonnen werden kann. Die Positionen Vordruckblock für Erkrankungs- und Behandlungsverläufe (Fieberkurve, Nr ) und Formularblock Funkärztliche Beratung (Nr ) müssen ebenfalls nicht zusätzlich angeschafft werden, da lediglich jeweils 2 Bögen auf dem Klemmbrett (Neue Nr ) in bzw. an der Notfalltasche angebracht werden müssen. Wichtiger Hinweis zu Nr (Adrenalin, 1:1000, Ampullen, i.m.) Die Haltbarkeit von Adrenalin ist temperaturabhängig! Die verschiedenen Herstellerangaben sind zu beachten! Einige Hersteller schreiben eine Lagerung von < 25 C vor, damit das Medikament 2 Jahre Haltbarkeit besitzt. Andere Hersteller fordern die Lagerung im Kühlschrank bei 2 C 8 C, da sich ansonsten die Haltbarkeit auf 6 Monate reduziert. Um die maximale Haltbarkeit zu gewährleisten wird eine Aufbewahrung von Nr im Kühlschrank empfohlen. In diesem Fall ist in dem entsprechenden Fach des s im Apothekenschrank ein deutlicher Hinweis auf den Aufbewahrungsort anzubringen. Es ist jedoch zu beachten, dass Adrenalin ein Notfallmedikament ist, welches sehr schnell zur Verfügung stehen muss. Daher ist die zusätzliche Aufbewahrung von mindestens 2 Ampullen Adrenalin in der Notfalltasche trotz Verkürzung der Haltbarkeit wichtig und sinnvoll. Sofern bei dem in der Notfalltasche aufbewahrten Adrenalin nicht sicher zu stellen ist, dass stets die korrekte Temperatur eingehalten werden kann, muss das in der Notfalltasche aufbewahrte Adrenalin gemäß Herstellerangaben ggf. alle 6 Monate verworfen und erneuert werden. Aus Gründen der Praktikabilität kann der Einsatz von Adrenalin-Fertigspritzen in der Notfalltasche erwogen werden. 5

7 7. Inhalt der Notfalltasche Die Notfalltasche soll das Material organisatorisch in mehreren Modulen aufnehmen. Modulbezeichnung Resuscitation / Wiederbelebung Farbe: blau Nr b, oder Menge in Notfalltasche Artikelbezeichnung lt. SchKrFürsV Tragbares Sauerstoffgerät, einsatzbereit, 2 Liter / 200 bar Einweg-Atemmaske (geeignet für maximal 60% Sauerstoff) Bereits vorhandene Menge in Verzeichnis A1 A2 B C1 C (MFAG) 1 (MFAG) Unterbringungsort lt. SchKrFürsV MFAG-Behälter oder anderweitig außerhalb der Schiffsapotheke Hilfsgerät für Mund-zu-Mund-Beatmung Schubfach Je 1 Guedel-Tubus, Größe 3, 4, Schubfach Je 2 Wendl-Tubus, Größe 28 und Schubfach Beatmungsbeutel mit Sauerstoffreservoir Schubfach Je 1 Masken für Beatmungsbeutel, Größe 4, Schubfach Gerät zur Absaugung, mechanische Bedienung Schubfach * Je 2 Absaugkatheter, Größe 20 Ch. und 16 Ch neuer Gegenstand Diagnostic / Diagnostik Farbe: gelb * 1 Diagnostikleuchte / Taschenlampe neuer Gegenstand Stethoskop Schubfach Oszillometrisches Blutdruckmessgerät zur Messung am Oberarm Schubfach Paar Einmalhandschuhe, unsteril, puderfrei, groß Schubfach 8 6

8 Infusion & Drugs / Infusion und Medikamente Farbe: rot Trauma / Verletzung Glyceroltrinitrat, Spray Salbutamolsulfat, Dosieraerosol Atropin, 0,5 mg. Ampullen, i.m Adrenalin, 1:1000, Ampullen, i.m Diazepam, 10 mg, Ampullen, i.m a 6 Einmalspritze, einzeln steril verpackt, 5 ml Schubfach Einmalkanüle, einzeln steril verpackt, Größe Schubfach Einmalkanüle, einzeln steril verpackt, Größe Schubfach Tupfer zur Hautdesinfektion, steril verpackt Schubfach Stauschlauch Schubfach * 1 Kanülenabwurfbehälter, klein, gemäß TRBA Neuer Gegenstand Infusionsset bestehend aus je 1x: - Komplettem Infusionsbesteck - Venenverweilkanüle Durchm. 1,2 mm, einzeln steril verpackt, - Venenverweilkanüle Durchm. 1,3 mm, einzeln steril verpackt, Natriumchlorid-Lösung, isoton (0,9%), 500 ml, Plastikflasche Oberer Teil des Apothekenschranks Zusatzborde Heftpflaster, hautfreundlich, 2,5 cm/ 5m Schubfach Mullkompresse, 2 St. steril verpackt, 10 cm x 10 cm, 8-fach Schubfach Verbandpäckchen, 80 mm x 100 mm, steril Schubfach 5 7

9 Farbe: grün Dreiecktuch, 130 cm x 90 cm x 90 cm, verpackt Schubfach 4 Documentation / Dokumentation c 1 HWS-Immobilisationsstütze, vierfach größenverstellbar Schaumstoffummantelte flexible Universalschiene mit Aluminiumkern, in Erwachsenengröße, für Bein Schubfach Schubfach Verbandschere nach Lister, 18 cm Schubfach Dauerelastische Binde mit Verbandklammer, 8 cm/ ca. 5m, einzeln verpackt Schubfach Thermo-Isolierfolie Schubfach Bögen Vordruckblock für Erkrankungs- und Behandlungsverläufe (Fieberkurve) Schubfach Bögen Formularblock Funkärztliche Beratung Schubfach * 1 Klemmbrett Neuer Gegenstand * 1 Bleistift, weich (z.b. 3B) (Anm.: schreibt auch auf feuchtem Papier) Neuer Gegenstand * Neue Arzneimittel, Medizinprodukte oder Hilfsmittel, die im Ausrüstungsverzeichnis der SchKrFürsV bisher nicht enthalten sind. 8

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