Das EEG und seine Bedeutung für die Forst- und Holzwirtschaft
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- Viktor Fromm
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1 Das EEG und seine Bedeutung für die Forst- und Holzwirtschaft Bernd Maier-Staud Referatsleiter Nachwachsende Rohstoffe, Biomassenutzung, Technologie- und Innovationsförderung, Gentechnik 0431 / Claudia Viße, MLUR 1
2 Energieversorgung Biomasse 2009 Biomasse hatte im Jahr 2009 mit einem Anteil von rund 48 % der gesamten Endenergie aus erneuerbaren Energiequellen in Schleswig- Holstein die Nase vorn. Quelle: Statistikamt Nord für Bilanzierung des Versorgungsbeitrags Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein Claudia Viße, MLUR 2
3 Biomassepotenzial 2020 Verteilung der verschiedenen Biomassefraktionen am biogenen Primärenergiepotenzial (in PJ/a und %) erfasste Grünabfälle; 0,43; 0,6% Bioabfall (Biotonne); 0,64; 0,9% Knickholz (gemittelt); 1,99; 2,8% Ext. Grünland (gemittel); 1,28; 1,8% Gülle; 9,57; 13,5% Grünschnitt Straßenrand; weitere 0,29; 0,4% organische Reststoffe; 8,99 12,7% Stroh ; 13,57; 19,2% Energiepflanzen; 31,95; 45,1% Energiepflanzen Wald Stroh Gülle Ext. Grünland (gemittel) Knickholz (gemittelt) Bioabfall (Biotonne) erfasste Grünabfälle Grünschnitt Straßenrand weitere organische Reststoffe Wald; 2,07; 2,9% Claudia Viße, MLUR 3
4 Biomassepotenzial 2020 Zentrales Ergebnis der aktualisierten Studie Energiepotenzial aus Biomasse für das Jahr 2020 des MLUR: Im Jahr 2020 könnte wesentlich mehr Biomasse, als für die Ausbauziele des MLUR benötigt, zur Verfügung stehen (ca. 1,8fach). Aus Biomasse können etwa 45 Petajoule - und damit 21 % des 2020 zu erwartenden Endenergieverbrauchs - für Strom, Wärme und Kraftstoffe bereitgestellt werden. Das Potenzial wird jedoch aufgrund von Einflussfaktoren wie Wirtschaftlichkeit, Akzeptanz und technischadministrativen Hemmnissen vermutlich nur etwa zur Hälfte ausgeschöpft. Rahmenbedingungen / Voraussetzungen: sehr moderate Ausweitung des Anbaus von Energiepflanzen (auf insgesamt ha) konsequente Nutzung von Reststoffen (insbesondere Gülle, Stroh) hoher züchterischer Fortschritt bei den ertragreichsten Energiepflanzen Claudia Viße, MLUR 4
5 Biomassepotenzial 2020 Im waldarmen Schleswig-Holstein spielt die Energie aus Holz (Waldund Knickholz) mit ca. 6 % des ermittelten Potenzials nur eine untergeordnete Rolle. Annahmen für Prognose Waldholzpotenzial 2020: deutliche Zunahme des Holzeinschlags von auf fm (durch positive Entwicklung der Holzvorräte sowie Zunahme Aufforstung); keine Daten zum nutzbaren Altholzanteil naturnahe Waldbewirtschaftung in Landesforsten verringert den nutzbaren Restholzanteil geringfügig leicht ansteigender Anteil für die energetische Nutzung (ca. 30 %) trotz höherer Nachfrage zur energetischen Nutzung führt der höhere Anteil älteren Waldbestands zu einem höheren Anteil von wertvollem Stammholz und verringert den Anteil von Industrie- und Energieholz Claudia Viße, MLUR 5
6 Biomassepotenzial 2020 Annahme der Potenzialstudie: Der tatsächliche Anteil der energetischen Holznutzung steigt von aktuell rd. 25 % auf 30 %. Daraus ergibt sich ein technisches Energiepotenzial (Heizwert) von ca. 2,07 Petajoule pro Jahr. Energetisches Potenzial 2020 von Waldholz in Schleswig-Holstein Claudia Viße, MLUR 6
7 Biomassepotenzial 2020 Bei rund km Knicks in Schleswig-Holstein weist etwa ein Drittel einen nur lückenhaften oder überhaupt keinen Gehölzbewuchs auf bzw. besteht aus Sträuchern (z.b. Teebuschknicks), so dass nur ein Teil nutzbar ist. Jährlich könnten bei einem Knickturnus von durchschnittlich 12 Jahren etwa km Knicks geerntet werden. Bei einem geschätzten Ertrag von 100 bis 200 m³ Hackschnitzeln auf 1 km Knicklänge würden jährlich etwa bis m³ Knickholz geerntet. Bei einem durchschnittlichen Heizwert der Hackschnitzel von 10 MJ/kg ergibt sich ein energetisches Knickholzpotenzial von knapp 2 PJ/ Jahr. Annahmen für Prognose Knickholzpotenzial 2020: keine Veränderung bei der nutzbaren Länge der schleswigholsteinischen Knicks von ca km Ernteaufkommen pro Jahr variiert durchschnittlicher Heizwert: 10 MJ/kg Claudia Viße, MLUR 7
8 Biomassepotenzial 2020 Energiepotenzial von Knickholz in Schleswig-Holstein Länge gesamt (km) nutzbare Länge (km) Erntekm/Jahr (Rotation 12 Jahre) Ernteaufkommen Hackschnitzel FM m 3 /Jahr geringer Ansatz. (bei Ertrag 10m 3 ) Ernteaufkommen Hackschnitzel FM m 3 /Jahr hoher Ansatz (bei Ertrag 20 m 3 ) Heizwert PJ/a (min.) Heizwert PJ/a (hoch) ,33 2,66 gemittelt: 1,99 Eine Steigerung des Energiepotenzials von Knickholz ist durch die Bepflanzung gehölzfreier und lückiger Knicks, eine optimierte Knickpflege sowie ein professionelles Knickmanagement möglich. Claudia Viße, MLUR 8
9 Kernpunkte EEG-Novelle Mit dem EEG 2012 wird eine neue Vergütungssystematik für Biomasseanlagen (bei Inbetriebnahme ab ) eingeführt: leistungsgestaffelte Grundvergütung (geknüpft an Grundvoraussetzungen wie Mindestwärmenutzung, limitierter Maisanteil), zuzüglich einer (leistungsgestaffelten) Vergütung nach Einsatzstoffklassen (I energiereiche und II ökologisch vorteilhafte Substrate). Unterschiedliche (Grund)Vergütungen für Biomasseanlagen Bioabfallanlagen (kleine) Gülleanlagen Neuerungen Direktvermarktung (Marktprämie/Flexibilitätsprämie, Grünstromprivileg) Bemessungsleistung Claudia Viße, MLUR 9
10 Einsatzstoffvergütungsklassen I Einsatzstoffklasse I: energiereiche Einsatzstoffe wie Mais, GPS, Getreidekörner, Zuckerrübe, nach drei Größenklassen bis 5 MW und nach Substrat (2,5 ct/kwh für Rinde, Waldrestholz) (6 ct/kwh el bis 500 kw, 5 ct/kwh el bis 750 kw, 4 ct/kwh el bis 5 MW) Einsatzstoffklasse II: ökologisch vorteilhafte Substrate wie Gülle, Landschaftspflegematerial, Stroh, Gras aus Grünlandpflege, Klee-, Luzernegras, Sommer- und Winterzwischenfrüchte (8 ct/kwh el bis 5 MW; Ausnahme: Gülle ab 500 kw bis 5 MW 6 ct/kwh el ) Sonstige Materialien (z.b. Fettabscheiderinhalte, Rapskuchen) erhalten nur die Grundvergütung Anteilige Vergütung anhand von Standardenergieerträgen Ausschließlichkeitsprinzip wird aufgegeben: Vermischung aller Substrate möglich, soweit Anlagen für die jeweiligen Stoffe genehmigt und entsprechend ausgerüstet sind! Claudia Viße, MLUR 10
11 Einsatzstoffvergütungsklassen II Einsatzstoffvergütungsklasse 0 Einsatzstoffklasse I Einsatzstoffklasse II Anlage 1 Biomasseverordnung Anlage 2 Biomasseverordnung Anlage 3 Biomasseverordnung Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung: 18. Grünschnitt aus der privaten und öffentlichen Garten- und Parkpflege 51. Straßenbegleitgras 1. Blühstreifen, Blühflächen, Schonstreifen,Wildblumenaufwuchs, 5. Landschaftspflegematerial (einschl. Landschaftspflegegras) 3 Einsatzstoffe zur Feststoffverbrennung oder thermochemischen Vergasung (technologieoffen): 56. Sägenebenprodukte 22. Holz aus Kurzumtriebsplantagen (KUP) 1 keine einsatzstoffbezogene Vergütung 24. Rinde 25. Waldrestholz 2 Anlagen bis 500 kw: 6 ct/kwh Anlagen bis 750 kw: 5 ct/kwh Anlagen bis 5 MW: 4 ct/kwh Ausnahme: Rinde, Waldrestholz 2,5ct/kWh - unabhängig von Anlagengröße 18. Holz aus KUP 4 nicht von Grünlandflächen, Naturschutzgebieten, Natura Gebieten, Nationalparks; Flächen kleiner 10 ha. 19. Baum- und Strauchschnitt Landschaftspflegematerial 6 Anlagen bis 750 kw: 8 ct/kwh Anlagen bis 5 MW: 8 ct/kwh Ausnahme: Gülle ab 500 kw 6 ct/kwh Claudia Viße, MLUR 11
12 Vergütung EEG 2012 Bemessungsleistung (in kw) Grundvergütung 14,3 12, Zusatzvergütung für Biomethaneinspeisung 700 Nm³/h: Nm³/h: Nm³/h: 1 Rohstoffvergütung I 6 / 2,5 5 / 2,5 4 / 2,5 - Rohstoffvergütung II 8 8 / 6 - Claudia Viße, MLUR 12
13 Vergütungsvoraussetzung Voraussetzung für die Grund- und Substratvergütung ist, 1. entweder eine Wärmenutzungspflicht von 60% Anrechnung der Beheizung des Fermenters mit 25 %punkten; Positivliste ähnlich EEG 2009, Neu: ORC; (im Inbetriebnahmejahr kein Nachweis erforderlich, im 1. Jahr danach 25 %; Nachweis über den gesamten Zeitraum) oder mind. 60 Masse% Gülleeinsatz. Sanktion bei Nichteinhaltung: Grund- und Rohstoffvergütung wird für das betreffende Kalenderjahr auf Strombörsenpreis reduziert bzw. ab dem 6. Jahr Absenkung der Grundvergütung auf 80 % 2. dass ein Maisdeckel eingehalten wird. Im Kalenderjahr dürfen maximal 60 Masse% Mais (Ganzpflanze) und Getreidekorn einschließlich Corn-Cob-Mix und Körnermais sowie Lieschkolbenschrot eingesetzt werden. Claudia Viße, MLUR 13
14 Nachweispflichten Bei Inbetriebnahme und jährlich zum sind nachzuweisen: Strom gemäß Einsatzstoffvergütungsklasse I und II KWK-Strom gemäß Anlage 2 EEG 2012 (Mindestwärmenutzung) Einsatz von mindestens 60 Masse-% Gülle pro Kalenderjahr (Wärmenutzungsnachweis entfällt damit) Nachweis durch Umweltgutachterin oder Umweltgutachter Einhaltung Maisdeckel (60 Masse-%) Einhaltung Bioabfallanteil (mind. 90 Masse-%) bei Bioabfallvergärungsanlagen Einhaltung Gülleanteil (mind. 80 Masse-%) bei Güllekleinanlagen Nachweis durch Einsatzstofftagebuch Sanktion bei Nichteinhaltung: Vergütung wird für das betreffende Kalenderjahr auf Strombörsenpreis reduziert Claudia Viße, MLUR 14
15 Direktvermarktung nach EEG 2012 Direktvermarktung ( 33a f) Marktprämie ( 33g + Anlage 4) Kapazitätskomponente Flexibilitätsprämie ( 33i + Anlage 5) Börsenstrompreis ( 33g) Managementprämie Claudia Viße, MLUR 15
16 Direktvermarktung EEG 2012 Varianten der Direktvermarktung für Strom aus erneuerbaren Energien: Marktprämie = Differenzbetrag zwischen dem Preis an der Strombörse und der EEG-Vergütung (für Biogasanlagen ab 750 kw ab verbindlich) zusätzlich Managementprämie im Jahr 2012 in Höhe von 1,2 ct/kwh el Wind onshore und PV und 0,3 ct/kwh el Wasserkraft, Biomasse, Geothermie ohne Flexibilitätsprämie mit Flexibilitätsprämie Sonderregelung für Biogaserzeugung (für die Bereitstellung zusätzlicher installierter Leistung zur bedarfsgerechten Stromproduktion für 10 Jahre) Direktvermarktung nach 39 Grünstromprivileg Sonstige Direktvermarktung Claudia Viße, MLUR 16
17 Übergangsbestimmungen EEG 2012 gilt prinzipiell für alle Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem für Bestandsanlagen gilt weiterhin das EEG 2009, anders als bei den bisherigen EEG-Novellen Wenige Übergangsregelungen für Altanlagen: Nachrüstpflicht einer zusätzlichen Gasverbrauchseinrichtung bis zum für alle Altanlagen Für Neuanlagen, die zur Stromerzeugung das Gas von einer vor 2012 errichteten Gaserzeugung beziehen, ist die Maisobergrenze nicht einzuhalten! Wechselmöglichkeit in Markt- und Flexibilitätsprämie Claudia Viße, MLUR 17
18 Hinweis zur Rentabilität Unter drei (kostenfreie) Vergütungsrechner für Feste Biomasse Biogas Aufbereitung und Einspeisung Biomethan Claudia Viße, MLUR 18
19 Herausforderungen EEG 2012 Verpflichtende Wärmenutzung Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips Marktprämie und Flexibilitätsprämie Maisdeckel Güllekleinanlagen Bioabfallvergärungsanlagen Technische Vorgaben (Abdeckpflichten, Verweilzeiten, Gasverbrauchseinrichtungen) Claudia Viße, MLUR 19
20 Herkunftsnachweisverordnung Europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RL 2009/28/EG) fordert Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien mittels elektronischem Register nachzuweisen erster Entwurf des BMU vom 23. September wird derzeit beraten Umweltbundesamt regelt anschließend mit Durchführungsverordnung die Einzelheiten - zum Handel mit Herkunftsnachweisen und - zur Errichtung und dem Betrieb des Herkunftsnachweisregisters Claudia Viße, MLUR 20
21 Blick in die Zukunft Ein Blick in die Zukunft: Innovationspfad im Pellet-Sektor Grafik: RWE Innogy / Abbildung aus UmweltMagazin September 2011, S. 47 Claudia Viße, MLUR 21
22 Ansprechpartner im Referat V 60 Nachwachsende Rohstoffe, Biomassenutzung, Technologie- und Innovationsförderung, Gentechnik Bernd Maier-Staud; Tel. +49 / , bernd.maier-staud@mlur.landsh.de Claudia Viße, Tel. +49 / , claudia.visse@mlur.landsh.de Claudia Viße, MLUR 22
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