Frohe Ostern. Stadtilmer Anzeiger. Im Namen der Stadtverwaltung wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Osterfest.

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1 Stadtilmer Anzeiger Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Stadtilm 26. Jahrgang Freitag, den 20. März 2015 Nr. 3 / 12. Woche Herausgeber: Stadt Stadtilm; Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen. de, Tel: / , Fax: ; Verantwortlich für Text: Stadtverwaltung; Verantwortlich für Anzeigen: Herr David Galandt; Erreichbar unter der Anschrift des Verlages.Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheint: in der Regel monatlich, kostenlos im Stadtgebiet; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren. Frohe Ostern Im Namen der Stadtverwaltung wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Osterfest. Ihr Bürgermeister Lars Petermann gänseblümchen / pixelio.de

2 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Bürgermeister-News 03/2015 Stadtilmer Volkskarneval 2015 Auch in diesem Jahr wieder ein absoluter Höhepunkt im kulturellen Leben unserer Stadt. Ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Betriebserlaubnis Kindertagesstätte Friedrich Fröbel Am 2. März 2015 wurde das Betriebserlaubnisverfahren für die Kita Friedrich Fröbel durchgeführt und die Genehmigung zum Betrieb der Einrichtung mit 60 Plätzen erteilt. Am 5. März fand die traditionelle Frauentagsfeier im Rathaussaal statt. Herzlichen Dank für die Organisation und die liebevolle Gestaltung des Saales an die fleißigen Helferinnen des AWO-Ortsvereines und der Begegnungsstätte Stadtilm. Die Stadt Stadtilm unterstützte die Veranstaltung wieder mit einem finanziellen Beitrag. Besuch Landtagsabgeordneter Jörg Thamm Am 12. Febr hat Herr Thamm, Gewinner des Direktmandates in unserem Wahlkreis, in Stadtilm seinen Antrittsbesuch absolviert. Der Problem- und Erfahrungsaustausch zu kommunalpolitischen Themen stand im Vordergrund des Gespräches. Clubkino im Rathaussaal Volles Haus im Rathaussaal. Die erste von insgesamt drei vom Bürgerverein Stadtilm organisierten Filmvorführungen fand am 06. März 2015 statt. Gezeigt wurde der Film: Die Liebe hat viele Gesichter - eine Entdeckungsreise nach Stadtilm. Dieser lief 1971 im DDR-Fernsehen und fand beim Publikum breite Zustimmung. Als Vorfilm hatte der SCC ein eigenes Werk aus dem Jahre 1985 zur Verfügung gestellt. Ein rundum gelungener und lustiger Abend. Der Erlös der Veranstaltung ist für eine Enten-Stele in der Nähe des Bärsaals gedacht. Dort soll das Relief der höchstschwimmenden Ente, die als Hochwassermarke an die Thüringer Sintflut 1613 erinnerte, wieder angebracht werden. Die nächste Bürgersprechstunde findet am 24. März 2015 von 16:30-17:30 Uhr im Rathaus, Büro des Bürgermeisters statt. In dieser Zeit stehe ich für Ihre Fragen und Anregungen bereit. Ihr Bürgermeister Lars Petermann Amtlicher Teil Beschlüsse aus der Stadtratssitzung 06/ vom 26. Febr Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr 2015 Ds.Nr. 03/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt auf der Grundlage der ThürKo 57 die Haushaltssatzung der Stadt Stadtilm für das Haushaltsjahr Finanzplanung und Investitionsprogramm Ds.Nr. 04/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt auf der Grundlage der ThürGmHV 24 die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre Die Unterlagen sind Anlagen zum Haushaltsplan Begleitbeschluss Haushaltsplan 2015 Ds.Nr. 05/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt: Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes 2015 die Finanzierung des städtischen Anteils an der Turnhallensanierung sicherzustellen. Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Siedlung Kirchtalstraße der Stadt Stadtilm Ds.Nr. 06/ Der Entwurf des Bebauungsplanes Siedlung Kirchtalstraße, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom , wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind nach 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-

3 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 lange, deren Aufgaben durch die Planung berührt werden, sind gemäß 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. 3. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Art der umweltbezogenen Informationen sind ortsüblich bekannt zu machen. Beteiligung der Wohnungsgesellschaft Stadtilm mbh an der Neuen Energien für Stadtilm GmbH (NES GmbH) Ds.Nr. 07/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm stimmt der 100prozentigen Beteiligung der Wohnungsgesellschaft Stadtilm mbh an der bereits gegründeten Neue Energien für Stadtilm GmbH zu. Aufhebung der Ds.Nr. 26/2014 Ds.Nr. 10/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die Ds.Nr. 26/2014 aufzuheben. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern in der Stadt Stadtilm Ds.Nr. 11/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt auf der Grundlage des ThürKAG 5 Abs.1 vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes vom 20. März 2014 die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuern. Vereinsförderrichtlinie der Stadt Stadtilm Ds.Nr. 12/2015 Der Stadtrat der Stadt Stadtilm beschließt die neue Vereinsförderrichtlinie der Stadt Stadtilm. Diese ersetzt die Vereinsförderrichtlinie vom 13. März Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Siedlung Kirchtal für das Gebiet in der Flur 4 (Anlage), Gemarkung Stadtilm in der Fassung vom mit der Begründung gleichen Datums und beschloss, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt im Rathaus Stadtilm, Straße der Einheit 1, Stadtilm, Zimmer 109 während der allgemeinen Dienstzeit vom aus. Gegenwärtig liegen noch keine wesentlichen, umweltbezogene Stellungnahmen vor. In der Biotoptypenkartierung Stadtilms finden sich keine Schutzgebiete im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes. Die vorhandene Biotoptypenkartierung ist einsehbar. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß 4a Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Petermann Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Die Stadtverwaltung Stadtilm informiert, dass die Garage auf dem Grundstück in der Gemarkung Stadtilm, Flur 2, Flurstück 521/1 neben der Erfurter Straße 2a in der zweiten Jahreshälfte beräumt bzw. geräumt wird. Wir bitten die Nutzer der Garage sich bei der Stadtverwaltung Stadtilm unter der Telefonnummer: ( ) oder per liegenschaften@stadtilm.de in den kommenden acht Wochen zu melden. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf die Garage, da kein Dokument über Nutzung, Vermietung oder Verpachtung vorliegt. Mitteilung des Standesamtes Das Standesamt ist in der Zeit vom bis geschlossen. Vereinsförderrichtlinie der Stadt Stadtilm Beschlossen im Stadtrat Stadtilm am Allgemeines Die Vereinsförderung im Rahmen dieser Richtlinie ist eine Freiwilligkeitsleistung der Stadt Stadtilm und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung des Zuschusses besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde ist die Stadt Stadtilm. Sie entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Verwendung der Zuschüsse ist auf Verlangen jährlich nachzuweisen. Bei zweckentfremdeter Verwendung der bewilligten Mittel kann die Stadt Stadtilm die Rückgabe des Zuschusses verlangen. 1. Fördervoraussetzungen Grundsätzlich förderungswürdig sind alle gemeinnützigen Vereine, Vereinigungen, Ortsgruppen und Verbände, wenn sie dem kulturellen, sportlichen, sozialen, gesundheitlichen und bildenden Wohl der Bevölkerung dienen und gemäß ihrer Vereinssatzung ausschließlich zu diesem Zweck gebildet wurden und entsprechende Vereinsarbeit ausrichten und im kulturellen, sportlichen, sozialen und gesundheitlichen Leben der Stadt aktiv werden. Der Verein muss seinen Sitz in Stadtilm haben. Die Haupttätigkeit muss sich auf das Gebiet der Stadt Stadtilm bzw. deren Einwohner erstrecken. Die Mitglieder sollten zu mindestens 2/3 ihrer Anzahl den Hauptwohnsitz in Stadtilm haben. Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen über die Gemeinnützigkeit. Der Verein soll mindestens seit einem Jahr bestehen. Der Verein soll sich insbesondere um die Kinder- und Jugendförderung bemühen. Über Ausnahmeförderungstatbestände, unabhängig von diesen Förderungsvoraussetzungen, kann der zuständige Ausschuss entscheiden. 2. Förderungsgrundsätze Alle Förderungen sind grundsätzlich schriftlich, beim Hauptamt der Stadtverwaltung zu beantragen, so weit in diesen Richtlinien keine andere Regelung festgelegt ist. Die Stadtverwaltung überprüft die Anträge und legt sie im Rahmen der Geschäftsordnung gegebenenfalls den zuständigen Gremien zur Entscheidung vor. Für die Antragstellung ist das entsprechend gültige Formular zu verwenden. Anträge können grundsätzlich nur vom Hauptverein, nicht von Sektionen/Abteilungen gestellt werden. Die städtischen Zuschüsse sind ausschließlich zum Zwecke der Vereinsarbeit zu verwenden. Für jeden Zuschuss der Stadt ist von den jeweiligen Vereinen auf Verlangen ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, auf welcher Basis der Zuschuss verwendet worden ist. Die Anträge auf Förderung müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass eine ordentliche Beratung im zuständigen Ausschuss oder im Stadtrat möglich ist. In der Regel sind Förderanträge für das Folgejahr bis zum 30. November des laufenden Jahres zu stellen. Der Antragsteller muss geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse haben, (Buchführung, Jahresrechnung, Rechnungsprüfung usw.) und bereit sein, sich zu erklären und Unterlagen hierüber zusammen mit den übrigen Antragsunterlagen vorzulegen. Sofern die Förderung als Eigenleistung der Stadt (z.b. durch Bauhof) erbracht worden ist bzw. wird, ist diese Leistung bei der Festsetzung der Höhe der städtischen Förderung/Bezuschussung zu berücksichtigen. 3. Ausschluss der Förderung Von der Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen sind: Antragsteller, die Erwerbs- und/oder gewinnorientiert sind,

4 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Vorhaben, die bereits durch einen anderen Zuwendungsgeber zu mindestens 80% gefördert wurden, Antragsteller, die denen die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung nicht besteht, Antragsteller, bei denen eine politische Neutralität und weltanschauliche Offenheit nicht gegeben ist bzw. begründete Zweifel an der politischen und weltanschaulichen Offenheit oder Toleranz gegenüber Andersdenkenden bestehen. Eine Förderung kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn: Mittel des Vorjahres nicht zweckentsprechend verwendet worden sind und/oder eine zweckentsprechende Verwendung nicht zu erwarten ist, gegen die Mitteilungs- und Informationspflicht nach verstoßen wurde, die Verwendung der Mittel des Vorjahres nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wurde bzw. nicht verwendete Mittel nicht dem Haushalt der Stadt zurückgeführt wurden. Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller bereits andere Formen der finanziellen Förderung durch die Stadt Stadtilm in Anspruch nimmt. 4. Gegenstand der Förderung Gegenstand einer Förderung kann sein: Überlassung von Grundstücken und Anlagen (Pachterlass), Überlassung von Räumlichkeiten (Mieterlass), Übernahme von Unterhaltungskosten bzw. Verzicht auf deren Erhebung, Mietzuschüsse für fremde Räumlichkeiten, Kinder und Jugendförderung, Zuschüsse für Anschaffungen von Instrumenten und Sportgeräten für Kinder und Jugendliche, Zuschüsse für Anschaffungen von Bekleidung, Fahnen und vergleichbaren Gegenständen, Investitionszuschüsse, Außerordentliche Zuschüsse, Jubiläumszuschüsse, Pokale, Ehrengaben, Sportlerehrung, Kostenlose Veröffentlichungen im Amtsblatt. Nicht gefördert werden: Aufwendungen für Vereinsgeschäftsstellen, EDV-Geräte und Büroausstattung, audiovisuelle Geräte, Verstärkeranlagen, soweit nicht unmittelbar für musiktreibende Vereine zwingend erforderlich, Fahrzeuge, Geräte und Anlagen, die nicht unmittelbar dem Vereinszweck dienen, Beschaffungen des wirtschaftlichen Vereinsbereiches, Persönlich nutzbare Bekleidungsgegenstände und entsprechende Zuschüsse für die Beschaffung (z.b. Schuhe, Kleidung von der Stange ), Ausgaben für die Vereinsrepräsentation, Investitionen unter einer festgelegten Bagatellgrenze, Verbrauchsmaterialien, 5. Art, Höhe und Umfang der Förderung Eine Zuwendung im Sinne dieser Richtlinie sind Haushaltsmittel der Stadt, die den Zuwendungsempfänger zur Erfüllung eines bestimmten verbindlich festgeschriebenen Zwecks zur Verfügung gestellt werden. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Einen Rechtsanspruch des Antragstellers auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des jeweiligen Haushaltsjahres. Die Zuwendung wird in Form eines zweckgebundenen Zuschusses gewährt, die Höhe der Zuwendung wird in jedem Einzelfall festgelegt. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteils- und Festbetragsfinanzierung. Im Rahmen der allgemeinen Förderung kann im Einzelfall ein Zuschuss bis zur Höhe eines Betrages von 1.000,- EUR gewährt werden. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um Eigenmittel zu bemühen. Der beantragende Verein muss in jedem Fall einen Eigenanteil in Höhe von 50% nachweisen. Die Dauer der Förderung ist grundsätzlich nur auf das Haushaltsjahr beschränkt. 6. Mitteilungs- und Informationspflicht Der Zuwendungsempfänger hat der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen, wenn: die Voraussetzungen für die Förderung ganz oder teilweise weggefallen sind oder sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern, sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist, sich Abweichungen von dem im Antrag angegebenen Umfang der Maßnahme ergeben, sich der Zeitraum der Maßnahme verändert, sich der Inhalt der Maßnahme wesentlich ändert, sich Änderungen in der Vertretungsbefugnis des Zuwendungsempfängers ergeben haben. 7. Auszahlung Die Auszahlung der Mittel erfolgt erst, wenn die dem Bescheid beigefügten Erklärungen (Widerspruchsverzicht, Mittelabruf) von der/den vertretungsberechtigten Person(en) unterschrieben in der Stadtverwaltung, Hauptamt eingegangen sind. Die bewilligten Mittel werden nur insoweit und nicht eher zur Zahlung angewiesen, als sie zur Erfüllung des Verwendungszwecks unbedingt notwendig sind und innerhalb von 4 Wochen nach Abruf verbraucht werden. 8. Verwendungsnachweis Der Zuwendungsempfänger hat unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum des für die Bewilligung maßgeblichen Haushaltsjahres einen ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis vorzulegen, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Der Nachweis muss alle mit dem Zweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege beizufügen bzw. bei Zusendung von Kopien dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in im Original vorzulegen. 9. Aufhebung des Bewilligungsbescheides Ein Widerruf bzw. Teilwiderruf des Bescheides kommt in Betracht, wenn: die Mittel nicht, nicht mehr oder nur teilweise für den im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Zweck verwendet worden sind, die Voraussetzungen für die Förderung ganz oder teilweise weggefallen sind oder sich die für die Bewilligung maßgeblichen Umstände ändern beziehungsweise geändert haben, die Zuwendung nicht entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit eingesetzt worden ist, die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde, sich Abweichungen von dem im Antrag angegebenen Umfang des Vorhabens ergeben, sich wesentliche Änderungen im Finanzierungsplan ergeben haben. Die Zuwendung ist vom Zuwendungsempfänger ganz bzw. teilweise zurückzuzahlen, soweit der Bewilligungsbescheid aufgehoben beziehungsweise teilweise aufgehoben wurde. Unabhängig vom Vorgenannten sind am Ende des Bewilligungszeitraumes nicht zweckentsprechend verwendete Zuwendungen unverzüglich und unaufgefordert der Stadt zurückzuzahlen. 10. Förderung der Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen bzw. Nutzung von vereinseigenen Anlagen Die nach diesen Richtlinien zu behandelnden Vereine/Organisationen nutzen sowohl vereinseigene, als auch städtische Anlagen, Einrichtungen, Gebäude und Grundstücke auf der Basis von Nutzungs- oder Pachtverträgen. Die Vereine/Organisationen sind gehalten, alle städtischen Anlagen zu deren Nutzung sie berechtigt sind, bei Bedarf an Dritte zur Verfügung zu stellen. Sportliche und kulturelle Einrichtungen der Stadt Stadtilm können von ortsansässigen Vereinen/Organisationen, nach Prüfung des Bedarfs durch die Stadt, eventuell gegen Entrichtung eines entsprechenden Pachtzinses angemietet werden. Die sportliche Nutzung wird in eigenen Vereinbarungen bzw. Verträgen zwischen den berechtigten Vereinen/Organisationen und der Gemeinde geregelt. 11. Kinder- und Jugendförderung Die örtlichen Vereine erhalten für jedes aktive Kind bzw. Jugendlichen im Alter von 6-18 Jahren einen pauschalen Förderbetrag. Die Höhe wird jährlich durch den zuständigen Ausschuss festgelegt. Der Verein muss jährlich den Nachweis über die Anzahl der betreffenden Mitglieder erbringen. Voraussetzung für die Kinder- und Jugendförderung ist, dass eine organisierte Vereinsjugendgruppe mit einem Jugendleiter/ Übungsleiter besteht. Für den Übungsleiter im Nachwuchsbe-

5 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 reich kann ein pauschaler Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird jährlich durch den zuständigen Ausschuss festgelegt. 12. Zuschüsse zu Vereinsjubiläen Vereine erhalten bei 25 jährigen Vereinsjubiläen 125,00 EUR 50 jährigen Vereinsjubiläen 250,00 EUR 75 jährigen Vereinsjubiläen 375,00 EUR 100 jährigen Vereinsjubiläen 500,00 EUR Bei höheren Jubiläen beginnt der Zuschuss pro 25-Jahres-Turnus von vorne zu laufen. Der Zuschuss ist bei der Stadtverwaltung Stadtilm rechtzeitig, mindesten ein Jahr im Voraus, zu beantragen. 13. Zuschüsse zu Turnieren und Meisterschaften Zur Durchführung von Turnieren und Meisterschaften auf Kreisebene oder bei überregionalen Meisterschaften, bei denen der Verein als Ausrichter fungiert, kann ein Zuschuss gewährt werden. Diese Förderung kann nur in einem angemessenen zeitlichen Abstand von mindestens 5 Jahren dem beantragenden Verein gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Einzelfall durch den zuständigen Ausschuss bestimmt. 14. Verleihung von Auszeichnungen in Anerkennung hervorragender Leistungen auf dem Gebiet des Sports Die Stadt Stadtilm verleiht alljährlich in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen einen Ehrenpreis. Die zu ehrenden Sportler müssen die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen: a) aktive Einzelsportler Platz 1 bis 10 bei Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften (mit Qualifikation); Platz 1 bis 6 bei einer Deutschen Meisterschaft ( mit Qualifikation); Platz 1 bis 3 bei einer Deutschen Meisterschaft (ohne Qualifikation); Platz 1 bis 3 bei einer Landesmeisterschaft (mit Qualifikation); Platz 1 bei einer Landesmeisterschaft (ohne Qualifikation); bzw. eine entsprechende Platzierung bei einer von einem Fachverband im Lande Thüringen am höchsten ausgeschriebenen Meisterschaft, sofern dieser Verband keine Landesmeisterschaften ausrichtet; Erster Einsatz in der Nationalmannschaft oder in einer Landesauswahl (so genannte Thüringenauswahl); b) Mannschaftssport Die unter a) aufgeführten Bedingungen haben auch für Mannschaften Gültigkeit. Der zuständige Ausschuss behält sich vor, auf Vorschlag für hervorragende Leistungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, aber qualitativ den Anforderungen unter a) 1. bis 3. vergleichbar sind, z.b. der Aufstieg von Jugend - oder Seniorenmannschaften in bestimmte Leistungsklassen, welche über den Ilm-Kreis hinausgehen z.b. Bezirksligen, Landesklassen, ebenfalls zu ehren. Ehrung verdienter Persönlichkeiten Die Stadt Stadtilm ehrt Persönlichkeiten, die sich durch ihre Arbeit in den Sport- und Turnvereinen ausgezeichnet oder in besonderer Weise um die Förderung des Sports in der Stadt Stadtilm verdient gemacht haben. Es können jährlich nur 2 Persönlichkeiten geehrt werden. Zusatzbestimmungen Haben ein Sportler oder eine Mannschaft mehrere zu einer Ehrung berechtigte Leistungen errungen, so wird eine Ehrung für den höchsten Erfolg vorgenommen. Vorschlagsberechtigt sind alle Sportvereine. 15. Ehrungen für hervorragende Leistungen und Verdienste im Bereich der Vereinsarbeit Für besondere Verdienste im Bereich der Vereinsarbeit, wird durch die Stadt eine Ehrenurkunde verliehen. Sie wird grundsätzlich nur Personen verliehen, die sich im Bereich ihres Vereins durch besonders hervorragende Leistungen verdient gemacht haben. Die Ehrenurkunde wird von der Stadt unter folgenden Voraussetzungen vergeben: 1. Vorsitzender eines Vereins mit mind. 20-jähriger ununterbrochener Funktionärstätigkeit, weiterer Vorsitzender (2.), Schriftführer, Kassier, Abteilungsleiter, Jugendleiter, Übungsleiter bzw. Sportwart mit mindestens 25-jähriger ununterbrochener Funktionärstätigkeit Mit der Verleihung dieser Ehrenurkunde wird durch die Gemeinde ein besonderes Geschenk überreicht. Zu ehrende Personen sind vom jeweiligen Verein unter Angabe eines schriftlichen Antrages mit Begründung bis spätestens eines jeden Jahres bei der Stadtverwaltung/Hauptamt einzureichen. Grundsätzlich entscheidet der zuständige Ausschuss über die Art und Umfang der Ehrung(en). 16. Sonstige Förder- und Zuschussmöglichkeiten Über sonstige Zuschüsse und Förderungen entscheidet im Einzelfall der zuständige Ausschuss bzw. der Stadtrat. 17. Inkrafttreten Diese Vereinsförderrichtlinie tritt am 01. März 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinsförderrichtlinie vom 13. März 2011 außer Kraft. Stadtilm, den Lars Petermann Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Öffentliche Ausschreibung zum Verkauf kommunalen Vermögens Die Stadt Stadtilm schreibt ein Grundstück in der Gemeinde Stadtilm zum Verkauf aus. Das Grundstück befindet sich in der Straße Am Ellichlebener Weg. Grundstück Gemarkung Flur Flurstück Fläche von Stadtilm 6 410/ qm Das Grundstück ist voll erschlossen. Alle Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Antenne) liegen auf dem Grundstück oder im öffentlichen Straßenraum vor dem Grundstück. Das Mindestgebot soll ,00 EUR betragen. Zuzüglich zum Kaufpreis trägt der Käufer alle im Zusammenhang mit der Veräußerung anfallenden Kosten. Weitere Informationen/Leitungsverläufe erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Stadtilm, Abteilung Liegenschaften Telefon ( ) oder per liegenschaften@stadtilm.de. Das Angebot zum Erwerb des Grundstückes senden Sie bitte bis zum an die Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, Stadtilm. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk öffentliche Ausschreibung Grundstücksverkauf Am Ellichlebener Weg und Ihrem Absender versehen sein. Die Stadt Stadtilm behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen oder es erneut anzubieten. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Mitteilungen Die Sprechstunde der Deutschen Rentenversicherung durch Versichertenberater der DRV Bund - Herr Dieter Hesse - im Rathaus Stadtilm findet am: - Donnerstag, den 9. April 2015 und am - Donnerstag, den 21. Mai 2015 jeweils um Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Terminvergabe und Auskunft erteilt Frau Röhr - Stadtverwaltung Stadtilm, Tel / 66880

6 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Kulturelles Wir feiern das Lesen - feiern Sie mit! Am 23. April 2015 ist es wieder so weit: Deutschlandweit feiern Buchhandlungen, Verlage, Bibliotheken, Schulen und Lesebegeisterte am UNESCO-Welttag des Buches ein großes Lesefest. Eine regionale Tradition ist zu einem internationalen Ereignis geworden: 1995 erklärte die UNESCO den 23. April zum Welttag des Buches, dem weltweiten Feiertag für das Lesen, für Bücher und die Rechte der Autoren. Seit 1996 wird der Welttag des Buches auch in Deutschland gefeiert. Wir laden Sie anlässlich des Welttages des Buches am Dienstag, dem 21. April 2015 um 19:00 Uhr in die Stadtbibliothek ein. Kerstin Klare und Ronny Ritze lesen: Urlaubsgrüße aus Neuseeland - ein heiterer Leseabend für Jung und Alt Auftaktveranstaltung zur Buchveröffentlichung (mit Buchverkauf - 9,99 EUR) Eintritt: 3,00 EUR Historische Ansichten Stadtilms Wann: Wo: Veranstalter: Dienstag, den 14. April 2015 / Uhr Stadtbibliothek im Rathaus Stadtbibliothek, Herr Schiele (Ilmenau), Fotoclub Stadtilm Thema: Aus dem Nachlass eines ehemaligen Ilmenauer Fotografen werden von Herrn Schiele historische Ansichten von Stadtilm, Paulinzella und Schwarzburg gezeigt, wahrscheinlich aus den Jahren Hierzu laden wir interessierte und sachkundige Stadtilmer Bürger herzlich ein In der Veranstaltung möchten wir über die Bilder diskutieren, um sie zeitlich und örtlich genau zuordnen zu können. Historische Fotos und Filmmaterial von Stadtilm gesucht Vielleicht schlummert noch so manche Fotoaufnahme bzw. Filmmaterial bei Privatpersonen oder Institutionen in Alben oder Fotoarchiven. Die Stadtverwaltung ist im Rahmen der Bewahrung historischer Unterlagen an historischen Aufnahmen interessiert, um das Fotoarchiv zu erweitern, sowohl für heutigen Forschungsanliegen, aber auch für die der nächsten Generationen. Überdies besteht die Gefahr, dass beim Aufräumen bzw. beim Auflösen von Haushalten, ggf. als unbedeutend eingeschätztes Material verloren geht. Daher starten wir einen Aufruf an all diejenigen, die historisches Foto- und Filmmaterial besitzen. Gesucht wird auch Fotomaterial aus der Zeit der DDR und der Wendezeit. Die Originale verbleiben, falls nicht anders gewünscht, beim Besitzer. Die Stadtverwaltung würde gerne die entsprechenden Motive einscannen und digital speichern. Kontakt: Frank Hofmann, Str. der Einheit 1, Stadtilm, Telefon , frank.hofmann@stadtilm.de Neu in der Stadtbibliothek - jeden Monat 10 Leseempfehlungen von der BibliotheKARIN Wir sollten uns auch mal scheiden lassen: Szenen eines vollkommen unveganen Liebeslebens. Dieses Buch hätte auch heißen können: Meine schönsten Fehleinschätzungen zum Nachlesen und Bessermachen. Stefan Schwarz klärt Fragen, Rätsel und Wunder einer gleich bleibend unvollkommenen Beziehung. Der Autor im Zenit seines Lebens. Überraschende Gedanken in eleganten Formulierungen in unmöglichen Situationen und umgekehrt. Ein Lesefest für alle Menschen zwischen Flitterwochen und Rentenbescheid. Das Land der goldenen Tempel. In Australien stößt die junge Mutter Natalie inmitten alter Unterlagen auf ein kostbar erscheinendes Schriftstück, das ihrem Großonkel gehört haben muss. Neugierig liest sie seine hinterlassenen Briefe und spürt der Geschichte dieser Antiquität nach. Sie folgt den Spuren des Geheimnisses schließlich bis ins abenteuerliche Burma: Land der Pagoden, Paläste und uralten Riten Das Hurenschiff. London im 18. Jahrhundert: Auf der berühmtberüchtigten Lady Juliana, dem Segelschiff, das Straftäterinnen nach Australien bringt, treffen sie aufeinander: die zarte Claire, die unschuldig für einen Diebstahl büßen soll; die blutjunge Molly, die ein Verbrechen beobachtet hat und selbst verhaftet worden ist; die zupackende Rose und die bärbeißige Dorothy. Auf See müssen sich die Frauen in der brutalen und erbarmungslosen Männerwelt auf dem Schiff behaupten. Jack Barnes, der Steuermann, hat ein Auge auf Claire geworfen. Doch die junge Frau kann ihren Verlobten Henry nicht vergessen und hofft auf ein Wiedersehen Vom Mauerfall zur Wiedervereinigung. Die Erinnerungen Helmut Kohls an den deutschen Einigungsprozess sind eine spannende Zeitreise zurück in die Jahre 1989/90. Es wird deutlich, warum der Mauerfall in Berlin am 9. November 1989 nicht schon die Einheit Deutschlands bedeutete und dass das schmale Zeitfenster der Wiedervereinigung jederzeit hätte zufallen können. Die Schilderungen Helmut Kohls stehen dafür, dass es den unbedingten politischen Willen zur Einheit sowie die klare und zugleich vorsichtige politische Führung brauchte, damit die Deutschen am 3. Oktober 1990 die Wiedervereinigung feiern konnten. Der Lobbyist. Nach einem kometenhaften Aufstieg in der Industrie hat es Mr. Money nach ganz oben geschafft - an die Spitze des gigantischen Energie-Konzerns GasNeft, von wo aus er auf skrupellose Weise das Geschick eines ganzen Kontinents beeinflusst. In einem unüberschaubaren Netz von Abhängigkeiten zieht er die Fäden - bis in die höchsten politischen Kreise von Berlin, Brüssel und Moskau. Und doch gibt es einen Mann, der ihm gefährlich werden kann: der Sankt Petersburger Wissenschaftler und einstige Weggefährte Arkadi Lossow, denn er ist im Besitz von Informationen, die Lewtuschenkos Imperium ins Wanken bringen könnten. Als Lossow seiner Tochter Tatjana geheime Dokumente anvertraut, beginnt eine gnadenlose Hetzjagd auf sie, an der selbst Lewtuschenkos Gegner beteiligt sind Wundertüte. Der neue Mann ist wirklich toll, schwärmt Andrea Schnidt. So lustig, verständnisvoll, temperamentvoll und intelligent - dass ihr Leben noch mal so aufregend sein würde, hätte Andrea sich nie träumen lassen. Wenn Paul, der Kinderarzt, nur nicht so eine unglaublich zickige Tochter hätte. Die will nämlich ihren Papa auf keinen Fall mit Andrea teilen und setzt alles daran, das junge Glück zu zerstören. Und auch ihre eigenen Kinder machen ihr die Sache nicht gerade leichter Das Jahr, in dem ich dich traf. Jasmine liebt ihre Schwester und ihre Arbeit. Als sie für ein ganzes Jahr freigestellt wird, weiß sie überhaupt nicht mehr, was sie tun soll - und wer sie eigentlich ist. Matt braucht seine Familie und den Alkohol. Ohne sie steht er vor dem Abgrund. An Silvester kreuzen sich die Wege von Jasmine und Matt, und zwar absolut unfreiwillig. Doch dann beginnt ein Jahr voll heller Mondnächte, langer Gartentage und berührender Überraschungen - ein Jahr, das alles verändert. Eine Geschichte so humorvoll, originell und einfühlsam, wie nur Cecelia Ahern sie schreibt. Emil rettet Thüringen. Der kleine Drache Emil schläft gemächlich in seiner Höhle und träumt. Doch in der Zwischenzeit überfällt der böse Herzog Heinrich der Grimmige Thüringen und belagert das Schloss der Landgräfin Jutta. In seinem Heer führt er zwei furchtbare Fabeltiere mit, die die Menschen in Angst und Schre-

7 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 cken versetzen. Als alle Hoffnung zu verfliegen droht, bricht ein kleines, mutiges Mädchen auf, um den Drachen Emil zu suchen. Denn alle Thüringer wissen: Nur der Drache Emil kann das Land noch retten! Tröpfel und Tropfine: zwei Regentropfen plätschern durch Erfurts Geschichte. Sie tröpfeln auf den Erfurter Dom und das Peterskloster und spülen ungewöhnliche Zeitzeugen hervor. Sie besuchen geschichtsträchtige Orte und retten einen quirligen Hausgeist. Sie begegnen Luther und beinahe auch Goethe... Richard Schaefer hat sich der Geschichte und den Geschichten verschrieben. Er möchte Kinder ebenfalls dafür begeistern und in ihnen Freude am Lesen wecken. Viele kennen ihn auch als Leseopa und Radiomoderator. Die witzigen Illustrationen stammen von Sven Kirchner, der für seine Comics und Cartoons bekannt ist. Unterwerfung. Welches Buch könnte besser in unsere Zeit passen als dieses? Erzählt wird die Geschichte des Literaturwissenschaftlers François. Der Akademiker forscht im Frankreich einer sehr nahen Zukunft zu dem dekadenten Schriftsteller Huysmans, der ihn sein Leben lang fasziniert. Zugleich verfolgt er die Ereignisse um die anstehende Präsidentschaftswahl: Während es dem charismatischen Kandidaten der Bruderschaft der Muslime gelingt, immer mehr Stimmen auf sich zu vereinigen, kommt es in der Hauptstadt zu tumultartigen Ausschreitungen, Wahllokale werden überfallen, Autos brennen auf den Straßen. Als schließlich ein Bürgerkrieg unabwendbar scheint, verlässt François Paris ohne ein bestimmtes Ziel vor Augen. Es ist der Beginn einer Reise in sein Inneres. Unterwerfung handelt vom Zusammenprall der Kulturen und stellt Fragen zum Verhältnis von Orient und Okzident, von Judentum, Islam und Christentum Fragen, die heute so relevant sind wie nie. Jugendpflege Angebot Jugendclub Crazy April 2015 Highlight s im April Osterfest im Jugendclub kulinarisches Kochen Ferienspiele vom bis Beginn: täglich Uhr mit Langschläferfrühstück. Anmeldungen für tägl. Angebote in den Ferien bis spätestens Montag, Tischtennisturnier Dienstag, Eishalle Ilmenau Mittwoch, Backen in der Eierschale Dienstag, Fitness über Beamer Mittwoch, Kreativangebot Donnerstag, Kletterwald/Bowling (wetterabhängig) Freitag, Smoothies & Shakes Kontinuierliche Angebote während der Schulzeit Mittwoch Uhr AG Spielekiste RS Kl. 5 und 6 Donnerstag Uhr Backen im Jugendclub Freitag Uhr Spieleabend Angebote in den Bereichen Hausaufgabenhilfe und Hilfe bei Jobsuche sowie Bewerbungen, Gesellschaftsspiele, Sportangebote, Singstar.. und alles, was Spaß macht Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag Samstag An den gesetzlichen Feiertagen bleibt der Jugendclub geschlossen. Die Betreuer des Jugendclubs Christiane und Silvio Kindertagesstätte AWO-Kindertagesstätte Friedrich Fröbel Gesund und fit, die Fröbels machen mit Momentan dreht sich in der AWO-Kindertagesstätte Friedrich Fröbel alles um die Gesundheit. Gemeinsam mit den Kindern wollen wir erkunden, was zu einer gesunden Lebensweise gehört, nämlich Ernährung, Bewegung und Entspannung sowie eine gute Körperpflege. Es sind bereits viele Aktionen für Kinder und Eltern geplant. Zur Projekteröffnung trafen sich alle im Mehrzweckraum der Kita, wo ein kurzweiliges und lustiges Puppentheater auf die Kinder wartete.spielerisch wurden die Kinder hier an das Projekt herangeführt. Unterstützt werden wir bei unserem Projekt Gesundheit ist Ernährung PLUS durch die Aktion Mensch. Durch diese Hilfe war es möglich, die langersehnte Versuchsküche anzuschaffen. Diese wird demnächst durch einen Koch-und Backkurs gemeinsam mit dem AWO Ortsverein Stadtilm und den Eltern eingeweiht. Desweiteren sind Kräuterwanderungen mit fachmännischer Begleitung geplant. Auch Natur- und Wellnesstage sollen durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Projektes besuchen die Kinder der Einrichtung verschiedene Institutionen in Stadtilm, z.b. Zahnarzt, Bäcker, Apotheke und Optiker. Der wöchentliche Markt bietet den Kindern einen Überblick über saisonales und regionales Obst und Gemüse. In unserem schönen großen Garten haben die Kinder die Möglichkeit, eigene Beete anzulegen, mit Kräutern zu bepflanzen, diese zu pflegen und natürlich auch zu verarbeiten und zu verzehren. Hier können die Kinder beobachten, wie aus einem winzig kleinen Samenkorn eine Pflanze wird, was ein Pflänzchen zum wachsen braucht und so lernen schon die Kleinsten, Verantwortung zu übernehmen. Bei der geplanten Milchparty sollen die Kinder erfahren, woher die Milch kommt, für was sie wichtig ist und was man aus ihr Gesundes herstellen kann. Dass regelmäßige Kneipp-Anwendungen gut für das Immunsystem sind, wissen unsere Kinder schon länger, denn seit einigen Jahren gehören bei uns Tautreten, Armbäder und Co zum Alltag. Und so ging auch die letzte Grippewelle fast spurlos an uns vorbei. So viele Aktivitäten brauchen natürlich viel Zeit. Deswegen wird uns dieses interessante und lehrreiche Projekt bis in den Oktober beschäftigen. Es soll dann mit einem Obst- und Gemüsefest beendet werden. Vielleicht gibt es bis dahin schon selbst geerntete Früchte? Übrigens: Am 25. April 2015 sind von 14:00 bis 17:00 Uhr für alle Interessierten, die unser Haus kennenlernen möchten, die Türen in unserer neuen AWO-Kita Friedrich Fröbel, Am Ellichlebener Weg 3 geöffnet. Das Erzieher-Team

8 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Schulnachrichten Angebot der Schul-AG s soll erweitert werden Die Schulsozialarbeiter der Gemeinschaftsschule in Stadtilm organisieren für die Schüler Arbeitsgemeinschaften nach dem Unterricht. Zum Beispiel werden in diesem Schuljahr die AG s LEGO bauen, Aquarium, Fußball, Arbeiten mit Ton und Kreatives Nähen angeboten. In der Regel finden diese Angebote Montag bis Donnerstag von 14:00-15:00 Uhr statt. Wir möchten unser Angebot gern erweitern und suchen dafür engagierte Personen, welche Lust und Laune haben eine AG an der Schule anzubieten - sportlich, künstlerisch, kreativ, kulinarisch, tänzerisch, multikulturell,...! Ihren Ideen sind (fast) keine Grenzen gesetzt. Vielleicht kennen Sie jemand? Bei Interesse melden Sie sich bei uns, per mail oder telefonisch! Wir freuen uns Sie! Sindy Eckardt und Barbara Thielemann (Kindervilla Ilmtal e. V.) Schulsozialarbeiter an der Gemeinschaftsschule Stadtilm Schulstraße Stadtilm Telefon 03629/ tgs.stadtilm.as@schulen-ilmkreis.de Vereine und Verbände Gestaltungsvorschlag für Entenstele liegt vor Unter dem Motto Eine Ente für die Ente startet am 05. Juli 2015 das Stadtilmer Entenrennen. Der Erlös des Entenrennens kommt in diesem Jahr einem kulturhistorischen Zweck zugute. Die höchstschwimmende Ente soll der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden. Für die Umsetzung des Projektes wurde vom Büro für Garten- und Landschaftsplanung Friedemann & Weber aus Erfurt ein Entwurf für die Stele erarbeitet. Wer sich ein wenig mit der Stadtilmer Geschichte auskennt, kennt bestimmt die höchstschwimmende Ente. Bei der Ente handelt es sich natürlich nicht um eine echte Ente, sondern um ein Relief, das als Wasserstandmarke an die Thüringer Sintflut von 1613 erinnern soll und eines der 7 Stadtilmer Wunder ist. Das Relief befand sich ursprünglich am Kellertor neben dem Gasthaus Zur Ente in einer Höhe von über 2 m. Später kam es an das gegenüberliegende Gasthaus Zum Bären, wo die Reliefplatte am beim Abriss der Gaststätte durch Unachtsamkeit zerschlagen wurde. Ihr ursprünglicher Standort war jedoch auf der gegenüberliegenden Säule des ehemaligen Stadttores, am Gasthaus Zur Ente. Nach ihrer Restaurierung wurde sie am im Heimatmuseum feierlich enthüllt. Dort fristet sie nun ihr Dasein und wird eigentlich kaum wahrgenommen. Mehr Information unter Zur Umsetzung des Projektes freuen wir uns auf jede Unterstützung! Kein Betrag ist uns zu klein, wir nehmen jeden Spendenbetrag gerne entgegen! Spendenkonto bei der Sparkasse Arnstadt - Ilmenau - Spendenzweck Ente. Kontonummer Bankleitzahl IBAN DE BIC HELA DE F1 ILK Start des Verkaufs der Entenlose Der Verkauf der Entenlose zum Stadtilmer Entenrennen startet am ! Entenlose erhalten Sie in folgenden Verkaufsstellen: Haar- und Kosmetiksalon am Markt, in der Stadtbibliothek, in der Drogerie am Markt und im Blumenstübchen Kathrin, Arnstädter Straße. Die Liebe hat viele Gesichter weitere Vorstellungen im Herbst Aufgrund der großen Nachfrage wird der Bürgerverein den Dokumentarfilm Die Liebe hat viele Gesichter im Herbst, an zwei Veranstaltungstagen, nochmals aufführen. SCC Sponsoren Saison 2014/ 2015 Für die materielle und finanzielle Unterstützung der Saison 2014/ 2015 bedanken wir uns recht herzlich bei: Stadtverwaltung Stadtilm IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau, Herr Matthias Höring Allianz Generalvertretung Klaus-Peter Hoffmann Franke Industrie GmbH, Hans und Ursula Franke Agrargenossenschaft Bösleben e.g. Agrargesellschaft Griesheim mbh Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Zimmerei Andre Amling, Großliebringen Apotheke Am Markt, Herr Hans-Joachim Jaep Gelenkwellenwerk Stadtilm GmbH Podologische Praxis Corinna Werner Dr. Carsta Kutscher und Dr. Hubert Kutscher Elke Brüggemann-Fietze und Rolf Brüggemann Fahrschule Frank Körner Eveline und Gunter Hoffmann Birgid und Hans-Dieter Lange heimdesign Frau Simone Stäger und Frau Marlies Litsche Handelsvertretung Holger Gerike Kundendienst für Öl- & Gasheizungen, Herr Jens Graube MME Malermeister Mayk Ehrhardt Haus- und Montageservice Ralf Erlinger KfZ-Service Ralf Georgy Renata und Peter Marufke Röhr-Bau, Herr Klaus-Henning Röhr Renate und Rolf Pfeiffer Schneiderei & Fachhandel, Monika und Wolfgang Böhme Sonnen-Apotheke, Frau Anja Höfer Baubetrieb Steffen Winter THB Haustechnik, Herr Jens Päckert Vereinigte Wohnungsgenossenschaft Arnstadt von 1954 eg C-design, Frau Dr. Petra Schmidt Werbestudio Frank Schmidt hagebau-centrum Brönner GmbH & Co. KG Dipl. Med. Ingrid Dormayr Dr. Lutz-Rainer Senglaub und Angelika Senglaub Dr.med. Marlies Gensert und Holger Gensert Brückner Elektro, Herr Georg Brückner Allround-Service Stubbe, Herr Ronny Stubbe Holz- und Bautenschutz Schrickel GmbH Nahwinden, Herr Jörg Schrickel Dr. Albrecht Anemüller und Frau Birgitt Anemüller Spielwarenhandel Anke Heinze Baugeschäft Wolfgang Scholl Spedition Frank Gothe Friseur Haarzauber, Frau Petra Theus Herr Rainer Ackermann Haar & Kosmetiksalon am Markt e.g. Malerfachgeschäft SK-Klecks, Michaela und Siegfried Kothe Rechtsanwältin Christine Gothe Herr Tankred Schipanski, Ilmenau

9 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Eiscafe San Marco Ilmenau, Frau Ramona Marggraf John Deere Vertragshändler, Herr Harry Luge, Engerda Ehmcke & Nöller OHG - Versicherungsmakler Friseur Graf & Jaschinski, Manfred Graf und Anja Jaschinski Bäckerei & Konditorei Martin Staeger Heizung Sanitär Elektro Dieter Kellner, Döllstedt Cafe Brömel, Herr Thomas Brömel Ausbau-Umbau-Service Jens Böhme Lebensmittelhandel Ingo Fröb Landschmaus Fleischerei Bösleben Landfleischerei Griesheim Nahkauf Oberilm, Herr Karl Reinhard Dörfler Fotohaus Pangert Fleischerei Sören Urban Bio Fleischerei Baumbach Gasthof & Pension Sonnenhof Behringen, Frau Monika Völker Landgasthof Scheit Niederwillingen, Herr Karsten Scheit Marktschänke Familie Domek Feinbäckerei Bernsdorf Köferls Weinfachhandel Friseur Chaos Cut, Frau Sabine Claire Erfurter Bank e.g. Senfmühlentenne Kleinhettstedt, Frau Sibylle Morgenroth REWE Markt Teichgartenstraße Floristik-Taxi, Frau Sandy Wiegang Eiscafe & Pizzeria San Marco, Herr Detlef Dittrich Wir bedanken uns außerdem recht herzlich bei allen Sponsoren und fleißigen Helfern, die nicht namentlich genannt werden möchten. Ein herzlicher Dank geht auch an alle Bauhof Mitarbeiter, die DRK Ortsgruppe Stadtilm unter der Leitung von Maik Plogsties, die Freiwillige Feuerwehr Stadtilm unter der Leitung von Rene Strelow, die Polizeiinspektion Arnstadt, die SCC unabhängige Jury, alle fleißigen Zeitungsverkäufer, unsere ultimative Faschingsband Thomas & Kolleschen und unsere Rosenmontagsmusikanten Linda, Oliver, Stefan, Wolfgang, Rudi und Jürgen. Senioren Aktivitätenplan Begegnungsstätte Stadtilm April Osterhäschen, Osterhas Geschichten rund um s Osterei Bingo Frau Scheffel stellt Kräuter vor Kegeln und Kaffeeklatsch Erika Lindner stellt Trendfarben und Trendmake up für 2015 vor Vortrag des Apothekers Herr Jaep zum Thema Heuschnupfen Rund um den Samowar Tee und Teegeschichten Sängerwettstreit im Kindergarten Regenbogen Treffpunkt Rheumaliga Geburtstag des Monats Die Veranstaltungen beginnen um 14:00 Uhr in den Räumen der Begegnungsstätte Stadtilm, Straße der Einheit 1 (Bibliothek). Unsere Gäste, das heißt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, werden betreut vom Team des AWO-Ortsvereins Stadtilm. Adelheid Koschel - Teamleiterin Die Stadtverwaltung der Stadt Stadtilm gratuliert im Monat April 2015: Frau Heidemarie Poppe zum 70.Geburtstag Herrn Martin Nimmrich zum 75.Geburtstag Frau Karla Springer zum 80.Geburtstag Herrn Armin Wölbing zum 75.Geburtstag Frau Helgard Hauptfleisch zum 70.Geburtstag Herrn Herbert Pfotenhauer zum 75.Geburtstag Herrn Rolf Hoffmann zum 75.Geburtstag Frau Helene Hoffmann zum 93.Geburtstag Frau Margott Langbein zum 91.Geburtstag Frau Christa Schönefeld zum 75.Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Fischer zum 75.Geburtstag Herrn Horst Hammerschmidt zum 80.Geburtstag Herrn Dieter Knauf zum 75.Geburtstag Frau Elisabeth Gerstenberger zum 90.Geburtstag Herrn Kurt Hammerschmidt zum 75.Geburtstag Frau Karin Römer zum 70.Geburtstag Frau Veronika Göpfert zum 80.Geburtstag Frau Ruth Walther zum 91.Geburtstag Frau Marlies Bocklitz zum 75.Geburtstag Frau Ellen Schneider zum 75.geburtstag Herrn Karl Schwarz zum 95.Geburtstag (Alle Angaben ohne Gewähr) Der Bürgermeister der Stadt Stadtilm Herr Petermann, die Stadtverwaltung und der Ortsverband der AWO gratulieren den Jubilaren auf das Herzlichste, verbunden mit den besten Wünschen für das zukünftige Lebensjahr. Kirchliche Nachrichten Evang.-luth. Kirchgemeinde Stadtilm und Nachbargemeinden Gottesdienste in Stadtilm/Oberilm , Lätare Uhr Gottesdienst in Stadtilm , Judika Uhr Gottesdienst in Stadtilm , Palmsonntag Uhr Gottesdienst in Oberilm , Karfreitag Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Stadtilm , Ostersonntag Uhr Gottesdienst in Stadtilm , Quasimodogeniti Uhr Gottesdienst in Stadtilm , Miserik. Domini Uhr Gottesdienst mit Vorstellung und Prüfung der Konfirmanden in Oberilm , Kantate Uhr Gottesdienst in Stadtilm Gottesdienste in den Nachbarorten , Lätare Uhr Gottesdienst in Behringen , Judika Uhr Gottesdienst in Niederwillingen Uhr Gottesdienst in Dienstedt , Karfreitag Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Niederwilingen Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl in Kleinhettstedt , Ostersonntag Uhr Gottesdienst in Oberwillingen Uhr Gottesdienst in Großhettstedt Uhr Gottesdienst in Dienstedt , Quasimodogeniti Uhr Gottesdienst in Behringen , Samstag Uhr Goldene Konfirmation in Kleinhettstedt , Kantate Uhr Gottesdienst in Niederwillingen Uhr Gottesdienst in Dienstedt Gemeindenachmittag in Stadtilm Do, , Uhr im Pfarrhaus (J.-S.-Bach-Str. 9) Do, , Uhr im Pfarrhaus (J.-S.-Bach-Str. 9)

10 Stadtilmer Anzeiger Nr. 3/2015 Historisches Velocipedfahrer in Stadtilm Im Stadtilmer Anzeiger war 1885 zu lesen: Am Sonntag, dem , passieren etwa 6 Velocipedfahrer (Radfahrer) aus Rudolstadt kommend Stadtilm, um nach Arnstadt weiter zu reiten. Der Namen Vélocipède basiert auf der 1817 in Frankreich patentierten Laufmaschine des deutschen (badischen) Forstlehrers Karl Drais. Die von Drais selbst so genannte Laufmaschine hieß später ihm zu Ehren auch Draisine. Die deutsche Bezeichnung Fahrrad für ein Zweirad entstand erst am Ende des 19. Jahrhunderts. Fahrräder kamen in der Folgezeit auch in Stadtilm in Mode und wurden zum allgemeinen Verkehrsmittel. Von 1896 bis 1923 musste durch Radfahrer ein Führerschein erworben werden, die sogenannte Radfahrkarte, um auf öffentlichen Straßen mit dem Rad fahren zu dürfen. Die Karte musste alljährlich neu beantragt werden. Auch sportlich setzte sich das Fahrrad in Stadtilm durch wurde der Radfahrerverein Pfeil gegründet und innerhalb der Freien Turner gab es Radfahrer-Reigenmannschaft Vorwärts (gegr. 1907, Foto von 1919). Auf dem Foto von links: H. Fiedler, Fr. Herwagen, A. Kiesewetter, Paul?, O. Grassau, W. Langbein, G. Ehrhardt, W. Herwagen, H. Herwagen Mehr Beiträge zur Stadtgeschichte unter Spenden & Schenken Das historische Stadtilmer Stadtarchiv und das Stadtmuseum kann als kulturelle Institutionen in der Zukunft nur dann Bestand haben und sich fortentwickeln, wenn es durch Bürger und Freunde Stadtilms unterstützt und gefördert wird. Unterstützen sie uns bei der Bewahrung der Stadtilmer Geschichte. Gerne nehmen wir Gegenstände, Dokumente und Fotos aus der Stadtilmer Zeitgeschichte, auch leihweise, entgegen. Kontakt: Stadtverwaltung Stadtilm, Frank Hofmann, Str. der Einheit 1, Stadtilm, Telefon , frank.hofmann@ stadtilm.de Sonstiges Sprechzeiten der Stadtverwaltung Stadtilm Dienstag 09:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Mittwoch 13:00-16:00 Uhr Donnerstag 09:00-12:00 Uhr Freitag 09:00-12:00 Uhr Meldestelle und Standesamt haben am Dienstag bis 18:00 Uhr geöffnet. Bürgermeister Herr Lars Petermann... Telefon buergermeister@stadtilm.de Sekretariat des Bürgermeister Frau Margarete Schmidt... Telefon margarete.schmidt@stadtilm.de Zentrale Mail-Adresse... poststelle@stadtilm.de Mailadresse für Stadtilmer Anzeiger / Veröffentlichungen im Internet und Terminservice Homepage Stadtilm... Telefon Herr Hofmann ...redaktion@stadtilm.de Haupt- und Personalamt Amtsleiter / Wahlen / Vereine / Stadtmarketing / Kindertageseinrichtungen / Museum Herr Frank Hofmann... Telefon frank.hofmann@stadtilm.de Zentrale Verwaltung / Thüringer Erziehungsgeld Frau Ramona Schumann... Telefon ramona.schumann@stadtilm.de Meldestelle der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Frau Kathrin Klesser... Telefon kathrin.klesser@stadtilm.de Frau Annette Lenhardt... Telefon annette.lenhardt@stadtilm.de Standesamt der Stadt Stadtilm, Gemeinde Ilmtal und Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Frau Sabine Hauschild... Telefon sabine.hauschild@stadtilm.de Frau Annette Lenhardt... Telefon annette.lenhardt@stadtilm.de Soziale Beratungsstelle der Stadt Stadtilm Frau Ramona Heunemann... Telefon ramona.heunemann@stadtilm.de Bibliothek / Außenstelle der VhS Arnstadt-Ilmenau Frau Roswitha Pickrodt... Telefon roswitha.pickrodt@stadtilm.de Frau Astrid Voigt... Telefon astrid.voigt@stadtilm.de Servicebüro im Rathaus Frau Rommy Röhr... Telefon Kämmerei Amtsleiter / Haushaltsplanung Herr Hans-Dieter Lange... Telefon hans-dieter.lange@stadtilm.de Stadtkasse Frau Kathrin Schlieter... Telefon kathrin.schlieter@stadtilm.de Steuern und Abgaben Frau Karola Bock... Telefon karola.bock@stadtilm.de Liegenschaften und Grundvermögen / Friedhofsverwaltung, Kataster / Vermessung Frau Nicole Harnack... Telefon nicole.harnack@stadtilm.de Bau- und Ordnungsamt / Stadtwirtschaft Amtsleiter / Stadtplanung / Baumaßnahmen / Energiemanagement Herr Jörg Werner... Telefon joerg.werner@stadtilm.de Allg. Bauverwaltung / Bauhof Frau Angelika Brömel... Telefon angelika.broemel@stadtilm.de Tiefbau, Straßen- und Wegebau, Straßenbeleuchtung / Beiträge Frau Viola Trutschel... Telefon viola.trutschel@stadtilm.de Ordnungsverwaltung / Marktwesen / Überwachung ruhender Verkehr Frau Beate Gläßer... Telefon beate.glaeser@stadtilm.de Ordnungsverwaltung / Marktwesen / Überwachung ruhender Verkehr / Feuerwehr Frau Nicole Markart... Telefon nicole.markart@stadtilm.de Mütter- / Väterberatung des Ilm-Kreises Begegnungsstätte Stadtilm Straße der Einheit 1,

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