Mifid II: Wie müssen Kosten künftig offengelegt werden?
|
|
- Alexandra Hase
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fragen und Antworten für Finanzberater Mifid II: Wie müssen Kosten künftig offengelegt werden? Die europäische Finanzmarktrichtlinie Mifid II soll in der Zukunft das Level für Transparenz in der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung erhöhen. Wir fragten Andreas Grünewald vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter: Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Welche Rechtsgrundlage gilt? Die Kostenoffenlegungspflicht gilt fu?r alle Wertpapierdienstleistungen, einschließlich der Vermögensverwaltung. Laut einem Report der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA gelten die Vorgaben zur Kostentransparenz nicht nur gegenüber Kleinanlegern, sondern grundsätzlich auch gegenüber professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien. Nach Artikel 50 Nr. 2 Delegierter Rechtsakt vom 25. April 2016 sind alle Kosten und Nebenkosten fu?r die Erbringung der Dienstleistung und zudem alle Kosten und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Konzeption und Verwaltung der Finanzinstrumente offenzulegen. Auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Antworten auf vier weiteren konkreten Fragen zur Beratungspraxis: Was muss offengelegt werden? 1. Der Verkaufspreis, den der Kunde fu?r den Erwerb des Produkts bezahlt. 2. Die Dienstleistungskosten. Dazu zählen: Einmalige (Anfangs-/End-)Kosten wie zum Beispiel Depotgebu?hr, Ku?ndigungsgebu?hr oder Umstellungskosten Fortlaufende Kosten wie zum Beispiel Verwaltungsgebu?hren, Beratungshonorar und Depotgebu?hren Transaktionskosten wie zum Beispiel Maklerprovisionen, Transaktionssteuern, Ausgabeaufschläge und Wechselgebu?hren sonstige Nebendienstleistungskosten wie zum Beispiel Research-Kosten und Verwahrungsgebu?hren
2 Nebenkosten (Leistungsprämien). Ausdrücklich nicht dazu zählen Kosten wegen dem zugrundeliegenden Marktrisiko. 3. Die Kosten des Finanzinstruments. Dazu zählen: Einmalige, im Produktpreis enthaltene (Anfangs-/End-)Kosten wie etwa vorläufige Verwaltungsgebu?hren, Strukturierungsbeiträge und Vertriebsgebu?hren Fortlaufende (aus dem Produktwert entnommene) Kosten wie etwa Verwaltungsgebu?hren, Dienstleistungskosten, Tauschgebu?hren, Kosten und Steuern fu?r Wertpapierleihe, Finanzierungskosten Transaktionskosten wie zum Beispiel Maklerprovisionen, vom Fonds gezahlte Bei- und Austrittsgebu?hren, Ausgabeaufschläge, Stempelsteuer, Transaktionssteuer und Wechselgebu?hren Nebenkosten (Leistungsprämien). Für die Berechnung der Produktosten können prinzipiell die im KID bzw. PIB angegebenen Kosten verwendet werden, allerdings sind dort keine Transaktionskosten enthalten. Wie erfolgt die Offenlegung? 1. Anzugeben sind die Gesamtkosten = Dienstleistungskosten + Produktkosten. 2. Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die Rendite (Ex-Ante und Ex-Post) veranschaulicht werden. Diese Veranschaulichung zeigt die Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage; sie zeigt voraussichtliche Kostenspitzen und -schwankungen und sie geht mit einer eigenen Beschreibung einher. 3. Im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung empfangene Provisionen müssen separat ausgewiesen werden. 4. Laut einem Delegierter Rechtsakt der ESMA ist der Ausweis als Geldbetrag (also: in Euro und Cent) und als Prozentangabe vorgesehen. 5. Ein Fremdwährungsteil muss mit Wechselkurs und den damit verbundenen Kosten angegeben werden. 6. Eine Tabelle mit anfänglichen Kosten ( Initial costs ), laufenden Kosten ( On-going costs ) und Ausstiegskosten ( Exit costs ) ist sinnvoll. 7. Hat das Institut den Kunden an einen dritten Dienstleister verwiesen oder diesen dem Kunden empfohlen oder angeboten, müssen die Kosten fu?r die Einbindung dieses dritten Dienstleisters offengelegt werden.
3 Wann muss offengelegt werden? 1. Die Kosten müssen ex-ante, also rechtzeitig vor der Erbringung der Dienstleistung/dem Investment und gegebenenfalls auch ex-post einmal jährlich während der gesamten Produktlebensdauer offengelegt werden. 2. Alle Informationen mu?ssen grundsätzlich die tatsächlich vom Kunden zu tragenden Kosten und Gebu?hren wiederspiegeln. 3. Sind die tatsächlichen Kosten nicht bekannt, muss nachvollziehbar geschätzt werden. (Quellen: Delegierter Rechtsakt vom , Waigel Rechtsanwälte) Wir fragten außerdem Andreas Grünewald, Vorstand des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Was ist hier für Vermögensverwalter wirklich neu? Wo erwarten Sie den größten Aufwand? Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Regularien in der Beratungspraxis? Zu den Antworten Auswirkungen auf die Beratung? Wir fragten dazu Andreas Grünewald, Vorstand des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV): Was ist hier für Vermögensverwalter wirklich neu? Wo erwarten Sie den größten Aufwand? Wie beurteilen Sie die Auswirkungen dieser Regularien in der Beratungspraxis?
4 Andreas Grünewald: Wir unabhängige Vermögensverwalter begrüßen die neue Kostentransparenz durch Mifid II, da wir uns schon immer für die Transparenz der Kosten eingesetzt haben. Insbesondere die im VuV organisierten Vermögensverwalter haben sich ja nach unserem VuV-Ehrenkodex verpflichtet, angemessene und transparente Honorare zu vereinbaren. Maximale Transparenz ist die Grundlage des Vertrauens. Tendenziell etwas komplizierter Mit einem besonders hohen bürokratischen Aufwand rechnen wir in diesem Zusammenhang nicht. Es mag tendenziell etwas komplizierter werden an die Daten zu kommen, aber die verantwortlichen Produktgeber und Depotbanken werden dies prozessual unterstützen. Wir sehen uns als Wachstumsbranche und begrüßen diesen regulatorischen Schritt, da er sich positiv auf das Wachstum auswirken wird. Die Offenlegung erleichtert die Kundenkommunikation und
5 Powered by TCPDF ( wird das Verhältnis zwischen Kunde und Vermögensverwalter weiter stärken. Dieser Artikel erschien am unter folgendem Link:
Kostentransparenz nach MiFID II wer, wie, was? RdF-Workshop Rechtliche und steuerliche Aspekte von MiFiD II am 26. Oktober 2017, Frankfurt a. M.
Kostentransparenz nach MiFID II wer, wie, was? RdF-Workshop Rechtliche und steuerliche Aspekte von MiFiD II am 26. Oktober 2017, Frankfurt a. M. Kostentransparenz - Die Themen Wer? Die Wertpapierdienstleister
MehrKostentransparenz. Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln. Frankfurt am Main 27. Oktober 2017.
Kostentransparenz Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln Frankfurt am Main 27. Oktober 2017 Claire Kütemeier Wesentliche Änderungen Kostentransparenz wird erheblich erweitert:
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Kostentransparenz
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Kostentransparenz Dr. Thorsten Becker Die Bezeichnung Kosten steht stellvertretend
MehrFMA-Seminar: Kostentransparenz und Vergütung Umsetzung der MiFID II Vorgaben
FMA-Seminar: Kostentransparenz und Vergütung Umsetzung der MiFID II Vorgaben Thilo Danz Norton Rose Fulbright LLP 9. November 2017 (Kosten-)Transparenz Zielsetzung und wesentliche Änderungen Die Transparenzanforderungen
MehrKostentransparenz. Abschnitt 2.14 des CP
Abschnitt 2.14 des CP Informationsempfänger Privatkunden professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien Opt-out möglich (auch nur teilweise) Ausschluss des Opt-out bei Anlageberatung und Portfoliomanagement
MehrKosten- und Zuwendungsinformation zur standardisierten Vermögensverwaltung
Musterinformation zu Kosten und Nebenkosten sowie Zuwendungen in der standardisierten Durch den Abschluss eines svertrags überlassen Sie die Umsetzung von Anlageentscheidungen einem Vermögensverwalter
MehrMiFID II. Allgemeine rechtliche Grundlagen Finanzmarktrichtlinie MiFID II
MiFID I Die EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID I) aus dem Jahr 2004 läutete die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte ein. Sie wurde in Deutschland durch
MehrAngenommene Haltedauer 5 Jahre. Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % WERTPAPIERKENNNUMMER A14YP2 A0BL6T A0X8JZ
KOSTEN- UND ZUWENDUNGSINFORMATIONEN ZU DEN INVESTMENTFONDS Frühjahrsaktion der Augsburger Aktienbank 2019 Annahmen Der Augsburger Aktienbank AG (im Nachfolgenden auch die Bank ) sind zum Zeitpunkt der
MehrMiFID II und die Folgen für das Wertpapiergeschäft. Pressegespräch des Bankenverbandes in Frankfurt am Main 18. Oktober 2017
MiFID II und die Folgen für das Wertpapiergeschäft Pressegespräch des Bankenverbandes in Frankfurt am Main 18. Oktober 2017 Was bedeutet MiFID II für das Wertpapiergeschäft? Ziel Europaweit einheitliche
MehrErläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente
1 Erläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente Eine fundierte Anlageentscheidung berücksichtigt verschiedene Aspekte. Neben den Chancen und Risiken einer Wertpapieranlage sowie der
MehrWaigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße München Tel
Waigel Rechtsanwälte Nymphenburger Straße 4 80335 München Tel. +49 89 7400457-0 www.waigel.de MiFID II Jetzt wird s ernst! Bündnis für Fonds 2017 2 Das System der delegierten Rechtsakte MiFID II MiFID
MehrEx-Ante Kostenausweis
Ex-Ante Kostenausweis Vorbemerkung Diese Offenlegung der Kosten richtet sich an Kunden der Erste Group Bank AG gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie in Artikel 24 Abs. 4 MiFID II sowie Artikel
MehrANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 25.4.2016 C(2016) 2398 final ANNEXES 1 to 4 ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION zur Ergänzung der Rates in Bezug auf {SWD(2016) 138 final} {SWD(2016) 139
MehrDie BaFin erklärt: MiFIDII die wichtigsten Änderungen für Anleger. Invest 13./14. April 2018
Die BaFin erklärt: MiFIDII die wichtigsten Änderungen für Invest 13./14. April 2018 Inhaltsverzeichnis MiFID II eine kurze Einführung Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
MehrErläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente
1 Erläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente Eine fundierte Anlageentscheidung berücksichtigt verschiedene Aspekte. Neben den Chancen und Risiken einer Wertpapieranlage sowie der
MehrAngenommene Haltedauer 5 Jahre. Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % WERTPAPIERKENNNUMMER A0MJ4N A1T8Q A0NH57 73,50 2,45 %
KOSTEN- UND ZUWENDUNGSINFORMATIONEN ZU DEN INVESTMENTFONDS Winteraktion der Augsburger Aktienbank 2018 Annahmen Der Augsburger Aktienbank AG (im Nachfolgenden auch die Bank ) sind zum Zeitpunkt der Erstellung
MehrStandardisierte Kosteninformationen (ex ante)
Standardisierte Kosteninformationen (ex ante) Standardisiertes Kosteninformationsblatt für einzelne Wertpapiertransaktionen im Rahmen eines Wertpapierdepot-Finanzdienstleistungsvertrags Im Folgenden erhalten
MehrAktualisierte Fassung Stand per 2. Jan Exemplarische Kostenberechnungen für das OLB-Depot. OLB. Hier seit 1869.
Aktualisierte Fassung Stand per 2. Jan. 2018 Exemplarische Kostenberechnungen für das OLB-Depot. OLB. Hier seit 1869. 2 Inhaltsverzeichnis I. Erläuterung 3 II. Allgemeine Erläuterungen zu den Exemplarischen
MehrAuswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung. Andreas Grünewald. Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v.
Auswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung Andreas Grünewald Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v. München, 16.11.2017 Vita Andreas Grünewald Seit 1989 1991-1996 1996-1998 Seit 1998 Seit 1999 Seit
MehrExemplarische Kostenberechnungen für Ihr Depot.
Exemplarische Kostenberechnungen für Ihr Depot. Bankhaus Neelmeyer, Zweigniederlassung der Oldenburgische Landesbank AG. 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Erläuterung 3 II. Allgemeine Erläuterungen
MehrAuswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung. Andreas Grünewald. Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v.
Auswirkung von MiFID II in der Vermögensverwaltung Andreas Grünewald Vorsitzender des Vorstandes VuV e.v. München, 16.11.2017 Vita Andreas Grünewald Seit 1989 1991-1996 1996-1998 Seit 1998 Seit 1999 Seit
MehrAngenommene Haltedauer 5 Jahre. Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % WERTPAPIERKENNNUMMER A0J20D A1JUV7 12,10 0,55 %
KOSTEN- UND ZUWENDUNGSINFORMATIONEN ZU DEN INVESTMENTFONDS WM-Sommeraktion der Augsburger Aktienbank 2018 Annahmen Der Augsburger Aktienbank AG (im Nachfolgenden auch die Bank ) sind zum Zeitpunkt der
MehrErläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente
Erläuterungen der Kosteninformation zur Anlage in Finanzinstrumente Eine fundierte Anlageentscheidung berücksichtigt verschiedene Aspekte. Neben den Chancen und Risiken einer Wertpapieranlage sowie der
MehrKostenoffenlegung: Kostentransparenz im Rahmen von MiFID II
Kostenoffenlegung: Kostentransparenz im Rahmen von MiFID II Nachstehende Aufstellung zeigt beispielhaft die Kosten und Gebühren im Zuge einer Wertpapierveranlagung und die hieraus entstehenden Auswirkungen
MehrMIFID II, Regulatorik, Kostentransparenz und Depoteröffnung: WAS GILT ES BEI DER ANLAGE DES STIFTUNGSVERMÖGENS IN FONDS ZU BEACHTEN?
MIFID II, Regulatorik, Kostentransparenz und Depoteröffnung: WAS GILT ES BEI DER ANLAGE DES STIFTUNGSVERMÖGENS IN FONDS ZU BEACHTEN? MIFID II, REGULATORIK, KOSTENTRANSPARENZ UND DEPOTERÖFFNUNG LEITFADEN
MehrBankenwelt MiFID II. von Dr. Christian Waigel Frankfurt, den 7. November 2014
Bankenwelt 2020 MiFID II von Dr. Christian Waigel Frankfurt, den 7. November 2014 Änderungen für die Anlageberatung Informationspflichten vor der Beratung beinhalten, ob die Anlageberatung unabhängig erbracht
MehrFreiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de
Seite 1 / 22 Seite 2 / 22 Seite 3 / 22 Seite 4 / 22 Seite 5 / 22 Seite 6 / 22 Seite 7 / 22 Seite 8 / 22 Seite 9 / 22 Seite 10 / 22 Seite 11 / 22 Seite 12 / 22 Seite 13 / 22 Seite 14 / 22 Seite 15 / 22
MehrÜbersicht der Kosten und Gebühren für Finanzinstrumente ING Luxembourg
Übersicht der Kosten und Gebühren für Finanzinstrumente ING Luxembourg - 1 - Einleitung Sehr geehrter Kunde, In diesem Dokument finden Sie eine Übersicht über die Kosten, Gebühren und Steuern für Wertpapiergeschäfte
MehrEs wird konkret: Das bedeutet der jüngste Mifid-II-Entwurf für Berater
Es wird konkret: Das bedeutet der jüngste Mifid-II-Entwurf für Berater Am Montag legte die EU-Kommission die delegierte Verordnung für Mifid II vor. Damit bestimmte sie die Level-2-Maßnahmen für die Finanzrichtlinie.
MehrDeutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018
Deutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018 Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise zu Produkten der s- und Investmentbank. Es handelt sich nicht um Werbematerial. In diesem Dokument
MehrDie Folgen der MiFID II für die Finanzanlagenvermittler. Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei iuvaris. am 27. Januar 2017 in Nürnberg
Die Folgen der MiFID II für die Finanzanlagenvermittler Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei iuvaris am 27. Januar 2017 in Nürnberg Gliederung 1. Warum betrifft MiFID II die Finanzanlagenvermittler? 2. Was
MehrVerbraucherschutz. MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger
Verbraucherschutz MiFID II die wichtigsten Änderungen für Anleger Im Januar 2018 ist das Wertpapierhandelsrecht an vielen Stellen geändert worden. Davon sind auch Sie als Privatkundinnen und -kunden betroffen,
MehrDeutsche Bank Global Markets Ex-ante Offenlegung der Kosten 2018
Deutsche Bank Global Markets Ex-ante Offenlegung der Kosten 2018 Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise zu Produkten der Unternehmens- und Investmentbank. Es handelt sich nicht um Werbematerial. In
MehrMIT SICHERHEIT FAIRES VERMÖGENSMANAGEMENT
MIT SICHERHEIT FAIRES VERMÖGENSMANAGEMENT VERMÖGENSMANAGEMENT, DAS IHR LEBEN BEREICHERT Wir schaffen Platz für optimales Wachstum Die BARDUSCH AG Vermögensmanagement ist ein bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MehrKosteninformation für den maxblue Wertpapier Sparplan
Kosteninformation für den maxblue Wertpapier Sparplan Eine fundierte Anlageentscheidung berücksichtigt verschiedene Aspekte Mit dem Abschluss eines Wertpapiersparplans entscheiden Sie sich für eine ratierliche
MehrErläuterung zur Standardisierten Kosteninformation
Erläuterung zur Standardisierten Kosteninformation Informationen zur Ex-ante Durch die Einführung einer Standardisierten Kosteninformation möchte der Gesetzgeber erreichen, dass jeder Anleger vor seiner
MehrDeutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018
i Deutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018 Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise zu Produkten der Unternehmens- und Investmentbank. Es handelt sich nicht um Werbematerial. In
MehrErgänzende Produktinformation zu Angaben nach MiFID II
Seite 1 von 3 22.12.2017 grundbesitz europa Anteilklasse RC: DE0009807008 Anteilklasse IC: DE000A0NDW81 grundbesitz global Anteilklasse RC: DE0009807057 Anteilklasse IC: DE000A0NCT95 grundbesitz Fokus
MehrAllgemeine Informationen über Kosten und Gebühren im Zusammenang mit Wertpapiertransaktionen und dienstleistungen
Allgemeine Informationen über Kosten und Gebühren im Zusammenang mit Wertpapiertransaktionen und dienstleistungen Allgemeine Informationen über Kosten und Gebühren für Transaktionen mit Finanzinstrumenten
MehrVoraussichtliche Kosten im Detail für börsliche und ausserbörsliche Transaktionen
Voraussichtliche Kosten im Detail für börsliche und ausserbörsliche Transaktionen Börsenplätze Wien Xetra sonstige Börsen EUR 10.000,00 EUR 10.020,00 EUR 10.022,00 EUR 10.040,00 Kosten der Wertpapierdienstleistungen
MehrZUSAMMENFASSUNG DER RICHTLINIE ZUM INTERESSENKONFLIKT
1. EINFÜHRUNG 1.1. Ein Interessenkonflikt tritt möglicherweise dann auf, wenn eine Person eine Vertrauensstellung einnimmt, in der sie/er im Namen von anderen ein Urteil fällen muss, was möglicherweise
MehrDeutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018
Deutsche Bank Global Markets ExanteOffenlegung der Kosten 2018 Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise zu Produkten der Unternehmens und Investmentbank. Es handelt sich nicht um Werbematerial. In diesem
MehrIDD & MiFID II. Was ist für Sie relevant? Dr. Andre Kempf L/K-MVZB - Allianz Lebensversicherungs-AG
IDD & MiFID II Was ist für Sie relevant? Dr. Andre Kempf L/K-MVZB - Allianz Lebensversicherungs-AG Gerd Daufenbach Leiter Compliance - Fidelity Deutschland Allianz Neue Regelungen bei der Vermittlung von
MehrMiFID II wirklich konkret
MiFID II wirklich konkret 31.08.2017 MiFID II wirklich konkret Inhalt Aktueller Stand Zielmarktbestimmung (Product Governance) Kundenprofil Geeignetheitsprüfung Kostenoffenlegung (ex ante und ex post)
MehrKGAST- Richtlinie Nr. 2 Stand vom: 28. August 2012 Beschluss vom: 19. Januar Berechnung und Publikation der Betriebsaufwandquote TER KGAST
Richtlinie vom 28. August 2012 KGAST- Richtlinie Nr. 2 Stand vom: 28. August 2012 Beschluss vom: 19. Januar 2012 Betriebsaufwandquote TER KGAST 1 Absicht Die KGAST verfolgt das Ziel, den Anlegern ihrer
MehrDeutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018
Deutsche Bank Global Markets Ex-ante-Offenlegung der Kosten 2018 Dieses Dokument enthält wichtige Hinweise zu Produkten der Unternehmens- und Investmentbank. Es handelt sich nicht um Werbematerial. In
MehrPer Bundesministerium der Finanzen. 13. November 2015
Deutscher Derivate Verband Pariser Platz 3 10117 Berlin Per E-Mail Bundesministerium der Finanzen 13. November 2015 Stellungnahme des Deutschen Derivate Verbandes (DDV) zum Referentenentwurf für ein Gesetz
MehrAn Auftraggeber Mustergasse 1000 Wien Wien, Jänner Kostenausweis gem. 48 (1) Z3 WAG 2018 Depot:
An Auftraggeber Mustergasse 1000 Wien Wien, Jänner 2018 Kostenausweis gem. 48 (1) Z3 WAG 2018 Depot: 20068-000-000 Nummer: Muster Muster Beleg Depotführende Geschäftsstelle: 2011 / 0 easybank Wertpapiere
MehrPraxisfragen aus Sicht eines CTA-Anbieters
Praxisfragen aus Sicht eines CTA-Anbieters Dr. Rolf Majcen, 13.11.2013 FTC Capital GbH Praterstrasse 31/11 1020 Vienna Austria www.ftc.at office@ftc.at +43-1-585 61 69-0 Wichtige WAG-Konzessionen verschwinden
MehrMIFID II Best Execution. Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen
MIFID II Best Execution Regelungen zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen Inhalt Regulatorische Vorgaben Art. 27 Abs. 1 MIFID II Art. 64 Delegierte Verordnung Veröffentlichungspflichten nach
MehrSpezifische Information zu HI Topselect W
Spezifische Information zu HI Topselect W Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen die
MehrDas Nettoprinzip im Wertpapiergeschäft. Erstmals 100% Honorarberatung ohne versteckte Kosten
Das Nettoprinzip im Wertpapiergeschäft Erstmals 100% Honorarberatung ohne versteckte Kosten Das Nettoprinzip ist offen und transparent Keine versteckten Kosten und Gebühren Page 2 Das Nettoprinzip des
MehrSpezifische Information zu Flossbach von Storch - Global Quality-R
Spezifische Information zu Flossbach von Storch - Global Quality-R Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt.
MehrSpezifische Information zu DWS Top Dividende LD
Spezifische Information zu DWS Top Dividende LD Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen
MehrPreise für Wertpapierdienstleistungen
Preise für Wertpapierdienstleistungen Depotleistungen Depotentgelt (jeweils inkl. MwSt.) Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (anteilig, halbjährlich) auf Basis des Bestandes
MehrDWS TOP DIVIDENDE LD
Aktion bei comdirect bis 31.05.2019: Ohne Ausgabeaufschlag DWS TOP DIVIDENDE LD Das gewisse Extra für Ihr Depot: regelmäßige Ausschüttungen Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Werbemitteilung.
MehrIBD Wirtschaftsprüfung GmbH. MIFID II Product - Governance
IBD Wirtschaftsprüfung GmbH MIFID II Product - Governance 2 Das Thema wird präsentiert von: WP/StB Mag. (FH) Michael Szücs Geschäftsführer IBD Wirtschaftsprüfung GmbH 1060 Wien, Lehargasse 1 Tel: 01/ 505
MehrAngemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II
Angemessene Zuwendungsregeln unter MiFID II Die Einschränkungen bei der Nutzung von Research erschweren den Kapitalmarktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen Deutsches Aktieninstitut: Kommentar vom
MehrMiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV
MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds 13. Funds Forum Frankfurt, Literaturhaus Frankfurt Norman Mayr, LL.M. Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com
MehrSpezifische Information zu HANSAsmart Select G
Spezifische Information zu HANSAsmart Select G Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen
MehrREST-Schnittstelle für Kostentransparenz-Felder
Vorbemerkungen Die detaillierte Kostenoffenlegung (ex ante und ex post) ist eine der wesentlichen Neuerungen und Herausforderungen aus den Vorgaben der Neufassung der Finanzmarktrichtlinie und -verordnung
MehrSocial Digital Signage - FAQ
Social Digital Signage - FAQ Inhaltsverzeichnis main... 2 Was ist das, FAQ?... 3 Was ist das, FAQ?... 4 Seite 1 / 4 Seite 2 / 4 Was ist das, FAQ? ganz einfach: fragen und antworten Letzte Änderung: 2016-07-03
MehrMIFID II / MIFIR AKTUELLE PRAXISFRAGEN
MIFID II / MIFIR AKTUELLE PRAXISFRAGEN VORTRAGSVERANSTALTUNG DONNERSTAG, 16. NOVEMBER 2017 In Kooperation mit Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, wir dürfen Sie herzlich zu einer Fachveranstaltung
MehrGeeignetheitsprüfung und Geeignetheitserklärung; Angemessenheitsprüfung
und Geeignetheitserklärung; Angemessenheitsprüfung Umsetzung der MiFID II-Vorgaben im Bereich der Wohlverhaltensregeln Frankfurt am Main 27. Oktober 2017 Dr. Mareike Altmann Überblick (1/4) Empfehlung
MehrSpezifische Information zu Fidelity Funds - European Growth Fund A-Euro
Spezifische Information zu Fidelity Funds - European Growth Fund A-Euro Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt.
MehrSpezifische Information zu SI BestSelect
Spezifische Information zu SI BestSelect Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen die
MehrMIFID II Das neue Wertpapieraufsichtsgesetz
MIFID II Das neue Wertpapieraufsichtsgesetz Verbesserter Anlegerschutz und mehr Transparenz. Ab Jänner 2018: Verbesserter Anlegerschutz und mehr Transparenz. Die Finanzmärkte haben sich in den vergangenen
MehrInformationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung
Informationsveranstaltung zu den Level 2-Entwürfen vom 7. April 2016 betreffend die Richtlinie 2014/65/EU ( MiFID II ) Unabhängige Anlageberatung Dr. Mareike Altmann Unabhängige Anlageberatung - Überblick
MehrSpezifische Information zu DWS Vermögensbildungsfonds I LD
Spezifische Information zu DWS Vermögensbildungsfonds I LD Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt.
MehrSafeguarding of Client Assets
Safeguarding of Client Assets Inhaltsverzeichnis I. Standort und wesentliche Ziele der Regulierung II. Einzelne Aspekte der Regulierung Dokumentation der für Kunden gehaltenen Werte Getrennte Aufbewahrung
MehrSusan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD
Susan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD 1 / 5 2 / 5 Download..mystic..city..de..epub..PDF/ePub..eBooks..with..no..limit..and..without..survey...Susan.. Forward..language..:..de...Frauen..befreien..sich..von..den..Fesseln..der..Kindheit.Im...Erwachsenena
MehrPRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte?
PRIPs IMD II und MiFid II neue Transparenzanforderungen für Versicherungsanlageprodukte? Dr. Ulrike Mönnich, LL.M., Partnerin, gbf Rechtsanwälte Prof. Dr. Helmut Heiss, Ordinarius an der Universität Zürich,
MehrSpezifische Information zu HANSAeuropa
Spezifische Information zu HANSAeuropa Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen die
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 21. August 2017 SEITE 2
RUNDSCHREIBEN Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen ( 55 WAG 2018) 21. August 2017 INHALTSVERZEICHNIS
MehrRhetorische Mittel Tabelle Pdf Download ->>>
1 / 5 Rhetorische Mittel Tabelle Pdf Download ->>> http://shurll.com/afq1n 2 / 5 3 / 5 Rhetorische...Mittel:...Name:...Definition:...Beispiel:...Addierende...Zusammensetzung:...gleichbe rechtigte,...einander...widersprechende...gliederdownload..bei..school-scout.de...bereitende..tab
MehrZEITGERECHTER ZERTIFIKATE VERTRIEB IM AKTUELLEN REGULATORISCHEN UMFELD
PERSÖNLICHE EINLADUNG HAMBURG DÜSSELDORF MÜNCHEN STUTTGART ZEITGERECHTER ZERTIFIKATE VERTRIEB IM AKTUELLEN REGULATORISCHEN UMFELD SEMINAR FÜR PRAKTIKER PERSÖNLICHE EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrBedeutung der GIPS in Deutschland Alexander Schindler
Bedeutung der GIPS in Deutschland Alexander Schindler Bedeutung der GIPS in Deutschland Alexander Schindler Frankfurt am Main 20. Januar 2009 Krisen an den Kapitalmärkten sind auch Vertrauenskrisen eine
MehrNetzwerken mit den Honorar-Profis
Netzwerken mit den Honorar-Profis Experts und Young Professionals Honorarberater-Konferenz am 07. Juli in Frankfurt: Herzlich willkommen! Persönliche Einladung zur Honorarberater -Konferenz 2014 + -Credits
MehrVersicherungsanlageprodukte (VAP) - PRIIP & IDD im Vergleich zur Schweiz (FIDLEG)
Versicherungsanlageprodukte (VAP) - PRIIP & IDD im Vergleich zur Schweiz (FIDLEG) Helmut Heiss Ordinarius, Universität Zürich Rechtsanwalt, mbh Attorneys at Law, Zürich Köln, 29. Juni 2016 Motive für die
MehrVERMÖGENSVERWALTUNG BEI STIFTUNGEN
VERMÖGENSVERWALTUNG BEI STIFTUNGEN EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER VERMÖGENSVERWALTUNG BEI STIFTUNGEN - ÜBERSICHT INHALTSVERZEICHNIS: - Was möchte ich überhaupt - Das richtige Produkt,
MehrRevision ISO Neufassung der Norm für Energiemanagementsysteme in 2018
Revision ISO 50001 - Neufassung der Norm für Energiemanagementsysteme in 2018 Ende August ist die internationale Fassung der neuen Norm ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) erschienen. Am 16. November
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Beeck, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/1809
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2087 19. Wahlperiode 11.05.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Beeck, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und
MehrGläserner Vertrieb? Die IDD-Richtlinie (2016) Univ.-Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer
Gläserner Vertrieb? Die IDD-Richtlinie (2016) Univ.-Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer Einführung Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
MehrWKO BILDUNGS-KickOff Wien und
WKO BILDUNGS-KickOff Wien - 16. und 17.01.2018 Johann Neureiter 17.01.2018 Agenda Überblick I. Wer ist die Hello bank! II. Leistungsspektrum im B2B Geschäft III. MiFID II 2 Wer ist die Hello bank! Hello
MehrKosteninformationen für Wertpapiergeschäfte
ANLAGE 3 Gültig ab dem 1. März 2018 Kosteninformationen für Wertpapiergeschäfte Ich bin nach 63 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, Ihnen rechtzeitig vor der endgültigen Anlageentscheidung
MehrGIPS-Tag Workshop 2: GIPS für Portfolio Manager und Finanzportfolioverwalter mit dem Schwerpunkt Neugründung einer Einheit.
GIPS-Tag 2018 Workshop 2: GIPS für Portfolio Manager und Finanzportfolioverwalter mit dem Schwerpunkt Neugründung einer Einheit Jörg Lilla Grundsatzentscheidungen zur Herstellung von GIPS-Compliance Definition
MehrDr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) :05 Folie 1
Dr. Thomas Schweiger, LLM (Duke) 28.09.2017 12:05 Folie 1 RA Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) u Rechtsanwalt in Linz seit 09.09.1999 u vorwiegend im Bereich Beratung tätig u diverse Publikationen im
Mehr3.4 Wohlverhaltensregeln
28 Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) 3.4 Wohlverhaltensregeln Ein wesentlicher Teil der MiFID regelt, nach welchen Vorgaben Wertpapierfirmen ihre Dienstleistungen gegenüber ihren Kunden
MehrCrashtest: Afrika-Aktien-Fonds: Die zehn besten Fonds in Charts
Crashtest: Afrika-Aktien-Fonds: Die zehn besten Fonds in Charts DER FONDS, das Schwestermagazin von DAS INVESTMENT, hat Fonds für Afrika-Aktien im Crashtest unter die Lupe genommen. DAS INVESTMENT.com
MehrInformation Anwendung Kontrolle
Information Anwendung Kontrolle Information Anwendung Kontrolle Verpflichtende Schulung im Finanzbereich: Lästige Pflicht oder Chance? Johannes Muschik Salzburg, 16.2.2016 Vorgaben für Verkauf von Investments
MehrInformationen über Kosten und Nebenkosten
November 2017 Informationen über Kosten und Nebenkosten Nachfolgend informieren wir Sie über Kosten und Nebenkosten im Wertpapiergeschäft gemäß unserem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis. Ergänzend
MehrRegulierung Haftung Konsequenzen für die Beratungspraxis. EAFP Investmentkonferenz
Regulierung Haftung Konsequenzen für die Beratungspraxis EAFP Investmentkonferenz Köln / Frankfurt Main / Hamburg Berlin / Stuttgart / München Mai / Juni 2015 Dipl. Volkswirt Rainer Juretzek Öffentlich
MehrForum Werterhalt: Vermögenserhalt für Spanien-Deutsche Wenn die Luft dünner wird Kosten begrenzen beim Veranlagen von Vermögen
Forum Werterhalt: Vermögenserhalt für Spanien-Deutsche Wenn die Luft dünner wird Kosten begrenzen beim Veranlagen von Vermögen Barcelona 17. April 2018 Inhalt Marktumfeld Kosten Ansatzpunkte Anhang Die
MehrInformationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH
Informationen nach 31 Abs. 3 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) der SAM Sachsen Asset Management GmbH (Stand November 2014) 1. Allgemeine Informationen 1.1. Name und Anschrift der Gesellschaft SAM Sachsen
MehrFür den Fonds kann für unterschiedliche Tranchen die Höhe der Verwaltungskosten gestaffelt werden; derzeit werden für die A- und T-Tranche 0,95 v.h. p.a. und für die A2- Tranche 0,45 v.h. p.a. verrechnet.
MehrZulässigkeit und Reichweite von Entgeltregelungen
Zulässigkeit und Reichweite von Entgeltregelungen Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Seite 1 Inhalt 1. Entgeltlichkeit der Leistung 2. Mögliche Honorarmodelle 3. Einfluss der Treuepflicht auf die Honorargestaltung
MehrVermögensverwaltung und was wir für Sie tun können. RCM Finanzberatung Robert Majcen Am Dorfbach Illnau
Vermögensverwaltung und was wir für Sie tun können RCM Finanzberatung Robert Majcen Am Dorfbach 40 8308 Illnau www.rcmfinanz.ch 16.04.2016 Seite 1 Eine erfolgreiche Investition ist eine geglückte Mischung
MehrStellungnahme. Berlin, 28. Oktober bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.v.
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz 2. FiMaNoG) vom 29. September
MehrVortrag: IDD, MiFID II und Weiterbildung. Versicherungsvermittlung. Wertpapiervermittlung. Mag. Philipp H. Bohrn
Vortrag: IDD, MiFID II und Weiterbildung Versicherungsvermittlung Wertpapiervermittlung Mag. Philipp H. Bohrn Versicherungs anlagevermittlung Versicherungsvermittlung Wertpapiervermittlung Was wir heute
MehrMiFiD II/ MiFiR in der Umsetzung
MiFiD II/ MiFiR in der Umsetzung Level I: MiFiD II/MiFiR in weiten Teilen noch vorläufig Level II: Durchführungsverordnungen der ESMA Level III: ESMA-Leitlinie und Q&A Deutschland: 2. Finanzmarktnovellierungsgesetz
Mehr