Angenommene Haltedauer 5 Jahre. Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % WERTPAPIERKENNNUMMER A14YP2 A0BL6T A0X8JZ
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- Margarete Koenig
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1 KOSTEN- UND ZUWENDUNGSINFORMATIONEN ZU DEN INVESTMENTFONDS Frühjahrsaktion der Augsburger Aktienbank 2019 Annahmen Der Augsburger Aktienbank AG (im Nachfolgenden auch die Bank ) sind zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Kosten- und Zuwendungsinformationen die von Ihnen geplante Höhe des Auftrags sowie die konkret gewünschte Anlagedauer nicht bekannt. Daher kann die Bank die genauen Kosten und Zuwendungen im Voraus nicht feststellen. Die Bank hat diese Kosten- und Zuwendungsinformationen somit unter Zugrundelegung der nachfolgend aufgeführten Annahmen erstellt. Die Inhalte der Annahmen wurden aufgrund standardisierter Anlagebeträge (Höhe der Einmalanlage) bzw. aufgrund einer standardisierten Anlagedauer (angenommene Haltedauer) sowie aufgrund des Ausführungsplatzes nach Maßgabe der Grundsätze der Auftragsausführung beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren der Bank festgelegt. Art des Auftrags Einmalanlage in WKN A14YP2 Nordea 1 Global Climate & Envir AP EUR Einmalanlage in WKN A0BL6T RobecoSAM Smart Materials B EUR Einmalanlage in WKN A0X8JZ Pictet-Global Megatrend Selection P dy EUR Ausführungsplatz Kapitalverwaltungsgesellschaft Höhe der Einmalanlage 1.000,00 Angenommene Haltedauer 5 Jahre Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % KOSTENÜBERSICHT 2) 4) 5) 1. der Wertpapierdienstleistung und Nebendienstleistung 9) 17,50 1,75 % 16,00 1,60 % Der jeweilige Betrag setzt sich wie folgt zusammen (zusätzlich zu dem jeweiligen Betrag fällt das nachfolgend aufgeführte Depotführungsentgelt an) 18,00 1,80 % Einmalige Einstiegs- /Erwerbskosten 10,00 10,00 10,00 Davon Vermittlungsentgelt 6) 10,00 10,00 10,00 Fortlaufende Kosten pro Jahr 57,40 55,90 57,90 Davon Depotführungsentgelt 12) 49,90 49,90 49,90 Davon Zahlungen Dritter an die Augsburger Aktienbank AG 7,50 6,00 8,00 Einmalige Ausstiegs- /Sonstige Kosten des Finanzinstruments 8)13) Der jeweilige Betrag setzt sich wie folgt zusammen 14,70 1,47 % 14,50 1,45 % 15,20 1,52 % Einmalige Einstiegs- /Erwerbskosten Fortlaufende Kosten pro Jahr 14,70 14,50 15,20 Davon laufende Fondskosten 10) 10,80 13,60 12,10 Davon Transaktionskosten 3,90 0,90 3,10 Davon anlassbezogene Kosten 11) Einmalige Ausstiegs- /Sonstige Kosten Rücknahmekosten - - -
2 3. Auswirkungen der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage Der untenstehenden Tabelle entnehmen Sie bitte die Veranschaulichung der Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage. Dieser Tabelle können Sie die voraussichtlichen Kostenspitzen und -schwankungen entnehmen. sowie Gebühren führen zu einer Reduktion der individuellen Wertentwicklung. Durch die oben dargestellten reduziert sich Ihre individuelle Rendite um die dargestellten Kostenpositionen wie nachstehend beschrieben. Die Darstellung zeigt allein die Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage und enthält keine Aussage über eine mögliche Höhe einer Rendite, da diese nicht für die Zukunft prognostiziert werden kann. Die Gesamtkostenangabe erfolgt in Referenzierung zu den in den Ziffern 1 und 2 aufgeführten einmaligen und fortlaufenden Kosten sowie den Ausstiegskosten/ sonstigen Kosten. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass die Anlage in der jeweils angegebenen Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten und Nebenkosten können beispielsweise aufgrund einer abweichenden Haltedauer bzw. in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Finanzinstruments variieren. Hinsichtlich des Ausstiegs wird ein vollständiger Verkauf des Bestandes des Finanzinstruments zum Ende des Ausstiegsjahres zugrunde gelegt. Die Kosten im Jahr des Ausstiegs beinhalten sowohl die jährlich anfallenden Kosten sowie gegebenenfalls anfallende zusätzliche Ausstiegskosten. Die laufenden Kosten ab dem zweiten Jahr fallen jährlich für das Finanzinstrument in der gleichen Höhe an. Angenommene Haltedauer in Jahren Kosten im 1. Jahr 3) 32,20 30,50 33,20 Fortlaufende Kosten ab dem 2. Jahr jährlich 3) 22,20 20,50 23,20 Kosten im Jahr des Ausstiegs 3) 22,20 20,50 23,20 angenommene Haltedauer in angenommene Haltedauer in % pro Jahr in pro Jahr in % 121,00 112,50 126,00 12,10 % 11,25 % 12,60 % 24,20 22,50 25,20 2,42 % 2,25 % 2,52 % ZUWENDUNGSÜBERSICHT 1) Erhaltene und gewährte Zuwendungen Erhaltene monetäre Zuwendungen Einmalige monetäre Zuwendungen Fortlaufende monetäre Zuwendungen pro Jahr 7) 7,50 6,00 8,00 Gewährte monetäre Zuwendungen Einmalige monetäre Zuwendungen Fortlaufende monetäre Zuwendungen pro Jahr Neben den vorstehend aufgeführten monetären Zuwendungen kann die Bank von Dritten, wie z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften/sonstigen Emittenten oder Vertriebspartnern, geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen erhalten. Ebenso kann auch die Bank diesen Dritten geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen gewähren. Solche geringfügigen nicht-monetären Zuwendungen sind z. B. Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung; schriftliche Materialien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.
3 KOSTEN- UND ZUWENDUNGSINFORMATIONEN ZU DEN INVESTMENTFONDS Frühjahrsaktion der Augsburger Aktienbank 2019 Annahmen Der Augsburger Aktienbank AG (im Nachfolgenden auch die Bank ) sind zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Kosten- und Zuwendungsinformationen die von Ihnen geplante Höhe des Auftrags sowie die konkret gewünschte Anlagedauer nicht bekannt. Daher kann die Bank die genauen Kosten und Zuwendungen im Voraus nicht feststellen. Die Bank hat diese Kosten- und Zuwendungsinformationen somit unter Zugrundelegung der nachfolgend aufgeführten Annahmen erstellt. Die Inhalte der Annahmen wurden aufgrund standardisierter Anlagebeträge (Höhe der Einmalanlage) bzw. aufgrund einer standardisierten Anlagedauer (angenommene Haltedauer) sowie aufgrund des Ausführungsplatzes nach Maßgabe der Grundsätze der Auftragsausführung beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren der Bank festgelegt. Art des Auftrags Einmalanlage in WKN Fidelity Funds Global Health Care Fund A EUR DIS Einmalanlage in WKN A0JKCV JPMorgan Investment Funds Global Macro Opportunities Fund A EUR DIS Ausführungsplatz Kapitalverwaltungsgesellschaft Höhe der Einmalanlage 1.000,00 Angenommene Haltedauer 5 Jahre Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % 2) 4) 5) KOSTENÜBERSICHT 1. der Wertpapierdienstleistung und Nebendienstleistung 9) 18,00 1,80 % Der jeweilige Betrag setzt sich wie folgt zusammen (zusätzlich zu dem jeweiligen Betrag fällt das nachfolgend aufgeführte Depotführungsentgelt an) 16,25 1,63 % Einmalige Einstiegs- /Erwerbskosten 10,50 10,00 Davon Vermittlungsentgelt 6) 10,50 10,00 Fortlaufende Kosten pro Jahr 57,40 56,15 Davon Depotführungsentgelt 12) 49,90 49,90 Davon Zahlungen Dritter an die Augsburger Aktienbank AG 7,50 6,25 Einmalige Ausstiegs- /Sonstige Kosten des Finanzinstruments 8)13) Der jeweilige Betrag setzt sich wie folgt zusammen 14,40 1,44 % 21,85 2,19 % Einmalige Einstiegs- /Erwerbskosten - - Fortlaufende Kosten pro Jahr 14,40 21,85 Davon laufende Fondskosten 10) 11,70 8,55 Davon Transaktionskosten 2,70 13,30 Davon anlassbezogene Kosten 11) - - Einmalige Ausstiegs- /Sonstige Kosten - - Rücknahmekosten - -
4 3. Auswirkungen der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage Der untenstehenden Tabelle entnehmen Sie bitte die Veranschaulichung der Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage. Dieser Tabelle können Sie die voraussichtlichen Kostenspitzen und -schwankungen entnehmen. sowie Gebühren führen zu einer Reduktion der individuellen Wertentwicklung. Durch die oben dargestellten reduziert sich Ihre individuelle Rendite um die dargestellten Kostenpositionen wie nachstehend beschrieben. Die Darstellung zeigt allein die Wirkung der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage und enthält keine Aussage über eine mögliche Höhe einer Rendite, da diese nicht für die Zukunft prognostiziert werden kann. Die Gesamtkostenangabe erfolgt in Referenzierung zu den in den Ziffern 1 und 2 aufgeführten einmaligen und fortlaufenden Kosten sowie den Ausstiegskosten/ sonstigen Kosten. Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass die Anlage in der jeweils angegebenen Haltedauer gehalten wird. Die tatsächlichen Kosten und Nebenkosten können beispielsweise aufgrund einer abweichenden Haltedauer bzw. in Abhängigkeit der Wertentwicklung des Finanzinstruments variieren. Hinsichtlich des Ausstiegs wird ein vollständiger Verkauf des Bestandes des Finanzinstruments zum Ende des Ausstiegsjahres zugrunde gelegt. Die Kosten im Jahr des Ausstiegs beinhalten sowohl die jährlich anfallenden Kosten sowie gegebenenfalls anfallende zusätzliche Ausstiegskosten. Die laufenden Kosten ab dem zweiten Jahr fallen jährlich für das Finanzinstrument in der gleichen Höhe an. Angenommene Haltedauer in Jahren 5 5 Kosten im 1. Jahr 3) 32,40 38,10 Fortlaufende Kosten ab dem 2. Jahr jährlich 3) 21,90 28,10 Kosten im Jahr des Ausstiegs 3) 21,90 28,10 angenommene Haltedauer in angenommene Haltedauer in % pro Jahr in pro Jahr in % 120,00 150,50 12,00 % 15,05 % 24,00 30,10 2,40 % 3,01 % ZUWENDUNGSÜBERSICHT 1) Erhaltene und gewährte Zuwendungen Erhaltene monetäre Zuwendungen Einmalige monetäre Zuwendungen - - Fortlaufende monetäre Zuwendungen pro Jahr 7) 7,50 6,25 Gewährte monetäre Zuwendungen Einmalige monetäre Zuwendungen - - Fortlaufende monetäre Zuwendungen pro Jahr - - Neben den vorstehend aufgeführten monetären Zuwendungen kann die Bank von Dritten, wie z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften/sonstigen Emittenten oder Vertriebspartnern, geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen erhalten. Ebenso kann auch die Bank diesen Dritten geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen gewähren. Solche geringfügigen nicht-monetären Zuwendungen sind z. B. Informationen oder Dokumentationen zu einem Finanzinstrument oder einer Wertpapierdienstleistung; schriftliche Materialien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen; die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Bildungsveranstaltungen, die zu den Vorteilen und Merkmalen eines bestimmten Finanzinstruments oder einer bestimmten Wertpapierdienstleistung abgehalten werden; Bewirtungen, deren Wert eine vertretbare Geringfügigkeitsschwelle nicht überschreitet.
5 WICHTIGE ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE 1) Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden die erhaltenen und gewährten Zuwendungen offenzulegen. Unter Zuwendungen fallen alle Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile, die die Bank von Dritten erhält oder an diese Dritten gewährt. Den Kunden entstehen durch die ausgewiesenen Zuwendungen keine zusätzlichen Kosten. Zuwendungen dienen der Qualitätsverbesserung der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Informationen für Wertpapierkunden und -interessenten der Augsburger Aktienbank AG. 2) Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall bzw. bei Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen der Bank weitere Kosten nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Augsburger Aktienbank AG entstehen können. 3) Die Berechnung der Kosten erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Information der Bank vorliegenden Kosteninformationen. Ggf. für den angegebenen Zeitraum anfallende Kostenänderungen sind der Bank zum Zeitpunkt der Erstellung der Kosten- und Zuwendungsinformationen nicht bekannt und können daher bei der Berechnung keine Berücksichtigung finden. 4) Auf Nachfrage bei der Bank werden detailliertere Kosten- und Zuwendungsinformationen konkret bezogen auf den von Ihnen gewünschen Anlagebetrag und die von Ihnen vorgesehene Anlagedauer zur Verfügung gestellt. 5) Nachfolgend sind die Kosten aufgeführt, die den Kunden in Verbindung mit dem jeweils aufgeführten Auftrag nach Maßgabe der zugrunde liegenden Annahmen entstehen. Diese Kosten können einmalig, laufend oder im Falle der Veräußerung des Finanzinstruments entstehen. 6) Im Rahmen des Erwerbs von Investmentfondsanteilen wird vom Kunden ein prozentual an der Höhe des Anlagebetrages berechnetes Vermittlungsentgelt in Form des Ausgabeaufschlags erhoben. 7) Bei den aufgeführten erhaltenen fortlaufenden monetären Zuwendungen handelt es sich um zeitanteilige laufzeitabhängige Vermittlungsprovisionen (Vertriebsfolgeprovision), die die Bank im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen mit Emittenten von Investmentfonds von diesen Emittenten oder Dritten, z. B. von Emittenten eingeschaltete Gesellschaften, erhält. Diese Vertriebsfolgeprovision berechnet sich als prozentualer Anteil des jeweiligen Wertes der verwahrten Anteile und ist abhängig vom Emittenten. Die Vertriebsfolgeprovisionen stellen gleichzeitig auch Kosten der Wertpapierdienstleistung und Nebendienstleistung i. S. v. Ziffer 1 dieser Kosten- und Zuwendungsinformation dar, fallen jedoch für die Kunden nicht doppelt an. 8) Die des Finanzinstruments werden dem Finanzinstrument belastet. 9) Zusätzlich zu den aufgeführten kann eine sog. Limitgebühr anfallen. Diese Limitgebühr hat der Kunde in denjenigen Fällen zu entrichten, in denen der Kunde bei der Auftragserteilung ein Limit erteilt und der Auftrag nicht taggleich ausgeführt wird. Ferner entsteht die Limitgebühr bei jeder Änderung des aufgegebenen Limits durch den Kunden. Es handelt sich hierbei um einen Pauschalbetrag in Höhe von 2,50 EUR nach Maßgabe von Kapitel C des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Augsburger Aktienbank AG. 10) Die laufenden Fondskosten beinhalten die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mitgeteilten geschätzten laufenden Kosten des Fonds ohne Transaktionskosten und ggf. anfallende Performance Fee und abzüglich der unter den fortlaufenden Kosten pro Jahr aufgeführten Zahlungen Dritter an die Augsburger Aktienbank AG. 11) Die ausgewiesenen anlassbezogenden Kosten enthalten Kosten, die individuell anlassbezogen anfallen können, wie beispielweise die sog. Performance Fee. 12) Die tatsächliche Höhe des Depotführungsentgelts kann z. B. aufgrund abweichender Vertragskonditionen von der hier angegebenen Höhe abweichen. Das Depotführungsentgelt wird einmal jährlich als pauschaler Betrag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet und fällt nicht pro einzelner Wertpapiertransaktion an. Aus diesem Grund wurde das Depotführungsentgelt betragsmäßig weder in die aggregierte Darstellung der der Wertpapierdienstleistung und Nebendienstleistung (in Euro und Prozent) noch in die Gesamtkosten im Rahmen der Darstellung der Auswirkungen der Gesamtkosten und -nebenkosten auf die Rendite der Anlage einberechnet. Durch das Depotführungsentgelt wird die Rendite der Anlage zusätzlich gemindert. 13) Nicht berücksichtigt in den des Finanzinstruments sind ggf. anfallende Kosten im Zusammenhang mit einem Swing Preis.
Angenommene Haltedauer 5 Jahre. Angenommene Wertentwicklung +/- 0 % WERTPAPIERKENNNUMMER A0MJ4N A1T8Q A0NH57 73,50 2,45 %
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