Alterserweiterte Gruppe Grödig:
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- Gudrun Schmitz
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1 Kinderbetreuungsordnung der Marktgemeinde Grödig Alterserweiterte Gruppe (Kinder im Alter von 1,5 Jahre bis Schuleintritt) (Rechtsgrundlage: Salzburger Kinderbetreuungsgesetz LGBI.Nr. 41/2007 i.d.g.f.) Die alterserweiterte Gruppe ist eine Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 1,5 Jahren bis zum Schuleintritt durch dazu ausgebildetes, befähigtes Personal (Kindergartenpädagoginnen) bestimmt ist. Kontakt: Alterserweiterte Gruppe Fürstenbrunn: Leitung: Roswitha Klumair Lärchenweg 2 Tel.: 06246/ Grödig tbfb@groedig.at Alterserweiterte Gruppe Montessori Grödig: Leitung: Melanie Fischer Göllstraße 7 Tel.: 06246/ Grödig schulkindgruppe@groedig.at Alterserweiterte Gruppe Grödig: Leitung: Bettina Schwarz Göllstraße 7 Tel.: 0664/ Grödig kggr@groedig.at Alterserweiterte Gruppe St. Leonhard: Leitung: Alexandra Falb Untersbergstraße 31 Tel.: 0664/ Grödig kgstl@groedig.at Aktuelle Informationen finden Sie unter Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Richard Hemetsberger
2 1. AUFGABE DER ALTERSERWEITERTEN GRUPPE: 2 Die alterserweiterte Gruppe hat die Aufgabe, die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen und die soziale Integration der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf zu fördern. Sie hat hierbei durch entwicklungsgemäße Erziehung und Bildung, insbesondere durch Spiel, die erzieherischen Wirkungen einer Gemeinschaft Gleichaltriger zu bieten, die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen Bildung beizutragen, sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. Die vielseitigen Aufgaben können nur dann voll erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit mit den Kindergartenpädagoginnen bereit sind. 2. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind berufstätig, absolvieren ein Studium, arbeitssuchend (AMS Bestätigung), oder treten bei Aufnahme des Kindes eine Arbeitsstelle an. Arbeitsbestätigungen sind jährlich zu Beginn des Betreuungsjahres unterzeichnet vom Dienstgeber der Leitung vorzulegen. Die Betreuung des Kindes beschränkt sich auf die Dauer der täglichen Arbeits- und der erforderlichen Anfahrtszeit. BEVORZUGTE AUFNAHME FÜR KINDER UNTER 3 JAHRE: Um den Betrieb einer alterserweiterten Gruppe gewährleisten zu können, werden Kinder unter 3 Jahre bevorzugt aufgenommen. Kinder nach dem vollendeten 3. Lebensjahr werden nach folgenden Kriterien in den Kindergarten überstellt. Es muss ein freier Platz im Kindergarten vorhanden sein Die alterserweiterte Gruppe darf die Kinderanzahl von 8 nicht unterschreiten Die Überstellung muss aus pädagogischer Sicht befürwortet werden Grundsätzlich erfolgen die Neuaufnahmen bzw. die Überstellungen jeweils im September (Beginn des Kindergartenjahres) und Februar (nach den Semesterferien). AUSSCHLUß VOM BESUCH EINER ALTERSERWEITERTEN GRUPPE: a) Kinder, die durch ihr Verhalten oder durch Verhaltensstörungen den Betrieb stören bzw. die Arbeit der Kindergartenpädagoginnen derartig erschweren, dass eine Beeinträchtigung des Betriebes bzw. eine Schädigung der übrigen Kinder zu befürchten ist. Vor einem derartigen Ausschluss ist ein entsprechendes Fachgutachten einzuholen. b) Kinder, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten trotz Aufforderung nicht für die entsprechende Körperpflege und Kleidung sorgen oder sich nicht an die vereinbarten Übergabe- und Abholzeiten der Kinder halten. c) Wenn das Kind ohne entsprechende Begründung länger als zwei Wochen oder wiederholt der Alterserweiterten Gruppe fern bleibt. Jede Abwesenheit ist zu melden. d) Wenn die vorgeschriebenen Gebühren nicht zur Einzahlung gelangen. e) Im Falle einer weiteren Schwangerschaft ist mit Beginn der Karenzzeit und über den gesamten Zeitraum der Karenz die Notwendigkeit einer Betreuung nicht mehr gegeben, somit wird der Anspruch auf den Betreuungsplatz nicht mehr gewährt. f) Bei Verlust der Arbeitsstelle bleibt der Betreuungsvertrag bis zum Ende des Betreuungsjahres aufrecht, danach ist eine Notwendigkeit einer Betreuung nicht mehr gegeben.
3 3 3. BETRIEBS- U. BETREUUNGSZEITEN: Eine Betreuung in Fürstenbrunn, Grödig und St. Leonhard ist von Montag bis Freitag von Uhr und in der Montessori Gruppe in Grödig von Montag bis Freitag von 07: Uhr möglich. BRINGZEIT: Um den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit zu gewährleisten wird darum gebeten, die Kinder bis spätestens 08:30 Uhr in die alterserweiterte Gruppe zu bringen. BETRIEBSFREIE ZEITEN: Die alterserweiterte Gruppe ist an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Allerseelen und in den Weihnachtsferien geschlossen. In den Sommerferien ist die alterserweiterte Gruppe 3 Wochen geschlossen. Bei Betriebsveranstaltungen der Marktgemeinde Grödig, kann für maximal 2 Tage und 2 Nachmittage im Jahr, nach rechtzeitiger Information, der Betrieb geschlossen werden. REGELUNG WÄHREND DER SOMMERFERIEN: Die alterserweiterte Gruppe ist bis Ende Juli offiziell geöffnet. Für Kinder im Kindergartenalter wird ab August ein gestaffelter Betrieb in den Kindergärten Grödig, St. Leonhard und Fürstenbrunn angeboten. Eine Sommerbetreuung ist für Kinder unter 3 Jahren nur im bestehenden Betrieb möglich. Die Betreuungsgebühr für die Sommerferienzeit wird ab August nach Wochen berechnet, somit entspricht der Wochentarif ¼ der Monatsgebühr. Da eine Förderung seitens des Landes für die Sommermonate nicht vorgesehen ist, wird die gesamte Betreuungsgebühr als Grundlage für die Berechnung verwendet. Alle angemeldeten Wochen unabhängig davon ob das Kind dauerhaft anwesend war oder nicht, werden in Rechnung gestellt. Für die Inanspruchnahme eines Frühdienstes wird pro Woche ein Betrag von 2,75 verrechnet. SOMMERFERIEN TAGESBETREUUNG BIS 3 JAHRE Betreuungszeiten Wochentarif Vormittag Uhr 18,63 Halbtag Uhr 25,50 Ganztag Uhr 35,50 SOMMERFERIEN TAGESBETREUUNG 3 BIS 6 JAHRE Betreuungszeiten Wochentarif Vormittag Uhr 12,38 Halbtag Uhr 16,75 Ganztag Uhr 19,75 Der entsprechende Termin für die Öffnungszeiten wird rechtzeitig bekannt gegeben. Es besteht daher für berufstätige Eltern die Möglichkeit, das Kind für den Journaldienst anzumelden (Arbeitsbestätigung ist erforderlich). Eine Nutzung ist nur soweit möglich, dass ein Kind während der Sommerferien mind. 3 Wochen zusammenhängende Ferien erhält. Ein Besuch des Journaldienstes ist darüber hinaus nur möglich, wenn das Kind bereits vorher die Einrichtung besucht hat.
4 4 OSTERFERIEN: In den Osterferien wird für berufstätige Eltern (Arbeitsbestätigung ist erforderlich) ein Journaldienst angeboten. Der Journaldienst wird zusätzlich verrechnet. TAGESBETREUUNG BIS 3 JAHRE TAGESBETREUUNG 3 BIS 6 JAHRE Betreuungszeiten Wochentarif (6Tage) Betreuungszeiten Wochentarif (6 Tage) Vormittags 22,35 Vormittags 14, Uhr Uhr Halbtags 30,60 Halbtags 20, Uhr Uhr Ganztags Uhr 42,60 Ganztags Uhr 23,70 4. BEITRÄGE: TAGESBETREUUNGSGEBÜHREN (BIS 3 JAHRE) Betreuungszeiten Gebühr Landeszuschuss Verrechnete Gebühr Vormittagsbetreuung 74,50 12,50 62, Uhr Halbtagesbetreuung 102,00 25,00 77, Uhr Ganztagesbetreuung Uhr 142,00 25,00 117,00 TAGESBETREUUNGSGEBÜHREN (VON 3-6 JAHREN) Betreuungszeiten Gebühr Landeszuschuss Verrechnete Gebühr Vormittagsbetreuung 49,50 12,50 37, Uhr Uhr Halbtagesbetreuung 67,00 25,00 42, Uhr Uhr Ganztagesbetreuung 79,00 25,00 54, Uhr Uhr Frühdienst Uhr Uhr 11,00 00,00 11,00 In Ausnahmefällen kann eine Zusatzbetreuung nach Rücksprache mit der Leiterin für 3,00 pro 2 Stunden in Anspruch genommen werden. Die Elternbeiträge werden von der Marktgemeinde Grödig im Vorhinein 11 mal pro Jahr vorgeschrieben, unabhängig davon ob das Kind mit Beginn des Betreuungsjahres (September) den Platz in Anspruch nimmt oder nicht. ESSEN-AN/ABMELDUNGEN VERRECHNUNG: Das Mittagessen wird von der Küche des Seniorenheimes zubereitet.
5 5 An- und Abmeldungen für den Folgemonat sind jeweils bis zum Ende des Vormonates zu tätigen. Bis 8.30 Uhr desselben Tages können die Eltern mit Anführung eines Grundes das Kind vom Essen abmelden. Bei Nichtabmeldung bis 8.30 Uhr wird das Essen verrechnet. In Einzelfällen können bis 8.30 Uhr desselben Tages die Eltern mit Anführung eines Grundes ihr Kind zum Essen anmelden. Bei Nichtanmeldung gibt es keine Gewähr auf ein Essen. Die Abrechnung des Essens erfolgt im Folgemonat. Tarif pro Mittagessen (Kinder 1,5 Jahre 3 Jahre): 2,20 inkl. 10% MwSt. Tarif pro Mittagessen (Kinder 3 Jahre Schuleintritt): 2,80 inkl. 10% MwSt. Jause in den alterserweiterten Gruppen: Für die vom Personal zubereitete Jause wird folgender Betrag verrechnet: Vormittagsjause 8,00 5. AUFSICHTSPFLICHT DER PÄDAGOGEN UND HELFERINNEN: Beginn: Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Pädagogen/innen bzw. Helfer/innen/Assistenten/innen. Ende: Mit dem Zeitpunkt des Abholens des Kindes von der alterserweiterten Gruppe von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragen (Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr) Bei verspäteter Abholung des Kindes d.h. nach Schließung der Betreuungseinrichtung, wird pro angefangener halben Stunde ein Betrag von 15,00 verrechnet. Die Aufsichtspflicht besteht auch außerhalb der alterserweiterten Gruppe gewidmeten Liegenschaften, solange die Kinder unter der Aufsicht der Pädagogen/innen bzw. Helfer/innen/Assistenten/innen stehen. Die Aufsichtspflicht ist nicht gegeben, wenn sich die Kinder in Begleitung ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten befinden. Die Berechtigung für das Abholen der Kinder durch eine andere Person als den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten, die dem Personal nicht bekannt sind, ist durch eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Eine solche Person muss in der Lage sein, eine entsprechende Aufsicht über das Kind auszuüben. 6. ABMELDUNG UND KÜNDIGUNG: Die Abmeldung kann auch während des Semesters jeweils zum Monatsende erfolgen, hierbei ist aber eine 4-wöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jeweils zum Monatsende der volle Beitrag zu leisten. 7. VERSICHERUNG: Für den Betrieb der alterserweiterten Gruppe besteht eine entsprechende Unfallversicherung. Für Kleidung und persönliche Gegenstände die sich in der Garderobe befinden, wird keine Haftung übernommen. 8. KRANKHEITEN: Über das Auftreten von Infektionskrankheiten hat umgehend eine Meldung an die Leitung bzw. an eine/m Pädagogen/innen zu erfolgen. Kinder dürfen im Erkrankungsfalle die Einrichtung NICHT besuchen (Ansteckungsgefahr). Vom Personal dürfen den Kindern KEINE Medikamente verabreicht werden. Bei Lausbefall oder sonstigen Ungezieferbefall ist die Leitung unverzüglich zu informieren.
6 6 9. VERPFLICHTUNGEN SEITENS DER ELTERN: Jede Abwesenheit (Krankheit, Urlaub) ist zu melden Einhaltung der Ankunft und Abholzeiten Abholpflicht durch einen Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragte (Mindestalter 14 Jahre) Der vorgeschriebene Beitrag ist binnen 14 Tagen auf das Konto der Marktgemeinde Grödig zur Einzahlung zu bringen. Meldepflicht von ansteckenden Krankheiten, Lausbefall etc. Essenanmeldungen/- Abmeldungen am Ende des Vormonats, in Einzelfällen bis 8.30 Uhr des jeweiligen Tages. Rechtzeitige Anmeldungen zum Sommerkindergarten Zusammenarbeit mit den Pädagogen/innen. 10. WAS BRAUCHT DAS KIND: Der jeweilige Bedarf (Kleidung, Hausschuhe, Turnzeug..) wird von den Pädagogen/innen gesondert mitgeteilt. 11. ELTERNINFORMATION: Diese bestehen aus Elternabenden Persönlichen Gesprächen mit der Leitung bzw. des/der Pädagogen/in nach vorheriger Vereinbarung. Schriftliche Mitteilungen und Anschlägen an den Infowänden. Die Eltern nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Kindern unter drei Jahren während der Eingewöhnungszeit (2 3 Wochen) verpflichtet sind, die Arbeit der Betreuerinnen durch ihre Anwesenheit im erforderlichen Ausmaß zu unterstützen. 12. VERWENDUNG VON FOTOS UND FILMMATERIAL Foto- und Filmaufnahmen sowie die pädagogischen Dokumentationen werden bei Bedarf für diverse Berichte auf der Homepage der Marktgemeinde Grödig/Kinderbetreuung bzw. in der Gemeindeinfo verwendet. Die Zustimmungserklärung muss gesondert unterschrieben werden. 13. INFORMATIONSAUSTAUSCH MIT ANDEREN INSTITUTIONEN (Z.B. VOLKSSCHULE, NEUE MITTELSCHULE, LOGO- U ERGOTHERAPEUT) Um eine bestmöglichste Betreuung Ihres Kindes zu gewährleisten, soll ein Informationsaustausch mit den betreffenden Institutionen erfolgen. Die Zustimmungserklärung muss gesondert unterschrieben werden.
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