Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 Ebenau, 2015/2016
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- Wilhelm Goldschmidt
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1 Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 kg@vs-ebenau-salzburg.at Ebenau, 2015/2016
2 VORWORT Sie haben Ihr Kind bei uns im Kindergarten Ebenau angemeldet. Um einen reibungslosen Ablauf des Kindergartenbesuches zu ermöglichen, ist es notwendig, Sie über Organisation und Regelungen im Kindergarten zu informieren. Die Kenntnisnahme und die Einhaltung dieser Kindergartenordnung ist verbindlich und trägt einen wesentlichen Teil für ein harmonisches Verhältnis zwischen Kindergarten, Gemeinde und Elternhaus bei. Wenn sie näheres Interesse an unserer Pädagogischen Arbeit haben, freuen wir uns ihnen unsere Konzeption zur Ansicht zu geben. DIE AUFGABE DES KINDERGARTENS Laut Salzburger Kindergartengesetz ist der Kindergarten eine Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch vorschriftsmäßig befähigtes Personal bestimmt ist. Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen und die soziale Integration von Kindern mit Behinderung zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen Bildung beizutragen, sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik, unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes, die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. ANMELDUNG, AUFNAHME UND ABMELDUNG Das Kindergartenjahr beginnt jeden September mit Schulbeginn. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben das Kind für den Besuch des Kindergartens bei dessen Leitung anzumelden. Eine Aufnahme ist auch während des Jahres, mit Semester, nach Maßgabe freier Plätze, möglich. Können nicht alle für den Besuch des Kindergartens angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so erfolgt die Aufnahme nach einer Reihenfolge, die von der Gemeindevertretung Ebenau beschlossen wurde. Die Kindergartenanmeldung gilt für die gesamte Zeit im Kindergarten und hat nur einmal zu erfolgen. Eine Abmeldung während des Kindergartenjahres kann nur in Absprache mit der Kindergartenleiterin und der Gemeinde erfolgen. Bei Schuleintritt gilt das Kind automatisch als abgemeldet. KINDERGARTENBESUCH Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen. Eine längere Abwesenheit des Kindes ist im Kindergarten zu melden. Bleibt ein Kind über einen längeren Zeitraum ohne Angabe eines wichtigen Grundes fern, so kann der Platz anderweitig vergeben und das Kind vom Kindergarten ausgeschlossen werden. Das Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist seit 2010 ein Pflichtkindergartenjahr. Ein längeres Fernbleiben muss mit Arztbestätigung und Absprache der Kindergartenleitung erfolgen. ÖFFNUNGSZEITEN KINDERGARTEN Florianstraße: Der gesamte Kindergarten ist derzeit geöffnet, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr (Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten). Die Zeit der Übergabe an die Kindergärtnerin hat am Vormittag bis spätestens 9.00 Uhr zu erfolgen. Vorschulkinder (Kinder im letzten Kindergartenjahr) sind bis 8.30 Uhr in den Kindergarten zu bringen, da ein zusätzliches Vorschulprogramm stattfindet. Die Kinder können ab Uhr abgeholt werden, in Ausnahmefällen auch früher. Ab Uhr werden die Kinder aus den beiden Kindergartengruppen in eine Sammelgruppe zusammengefasst. ÖFFNUNGSZEITEN Kindergartengruppe im Haus der Begegnung Diese Gruppe ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten) geöffnet. Die Zeit der Übergabe an die Kindergärtnerin hat am Vormittag bis spätestens 9.00 Uhr zu erfolgen. Die Kinder können ab Uhr abgeholt werden, in Ausnahmefällen auch früher.
3 AUFSICHTSPFLICHT Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben für eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung der Kinder zu sorgen. Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht der Kindergartenpädagogin beginnt mit Übergabe des Kindes an die Kindergartenpädagogin oder Helferin und endet zu dem Zeitpunkt an dem das Kind von den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten, oder deren Beauftragten abgeholt wird. (Die Aufsichtspflicht ist nicht erfüllt, wenn das Kind den Weg nach Hause alleine oder in Begleitung eines Minderjährigen antreten darf, sowie beim bloßen Einlass des Kindes in die Kindergartenliegenschaft von der eine Betreuungsperson unter Umständen gar keine Kenntnis haben kann.) FERIENZEITEN Der gesamte Kindergarten ist geschlossen an Samstagen und Sonntagen. An gesetzlichen Feiertagen, am Allerseelentag, während der Weihnachtsferien, in den Osterferien (Karwoche bis einschließlich Dienstag nach Ostern). Am Pfingstdienstag und sechs Wochen im Sommer. Die Sommerferien beginnen jährlich drei Wochen nach Schulschluss. KINDERGARTENBEITRAG Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben zur anteilsmäßigen Deckung der Betriebskosten für den Kindergartenbesuch einen Beitrag an die Gemeinde zu leisten. Der Beitrag zur Kinderbetreuung ist jeweils bis spätestens zum 20. j.m. an die Gemeinde zu überweisen. Die Gemeinde begrüßt die Einrichtung eines Abbuchungsauftrages. Die monatlichen Zahlungen sind elfmal jährlich von September bis Juli zu leisten. Bei Geschwistern gibt es für jedes weitere (jüngere) Kind eine 25 %ige Ermäßigung, nach Abzug einer allfälligen Bundes oder Landesförderung. Tarife Kindergartengruppe ab : 5-6 Jahre (letztes Jahr vor Schulbeginn) 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 0,00 (Bundesförderung) 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 19, Jahre 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 80,86 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 97,96 < 3 Jahre 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 132,12 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 149,21 Wird das Kind während des Monats 3 Jahre, erfolgt ab dem Folgemonat die Verrechnung des Tarifes > 3 Jahre. Fahrtkostenbeitrag für den Bus pro Monat 21,00 1 Mittagessen Suppe, Hauptspeise, Nachsp. 3,50 Reihungskriterien für die Aufnahme der Kinder sind: Kinder, deren Hauptwohnsitz Ebenau oder deren Schulsprengel ist. Kinder von Gemeindebediensteten, die im Kindergarten angestellt sind. Kinder, die dem Schuleintritt am nächsten stehen. Kinder, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind. Kinder, die die volle Betreuungszeit beanspruchen. Kinder, die eine Teilzeitbetreuung bis 13:00 Uhr beanspruchen.
4 KINDERGARTENBUS Um Kindern die nicht unmittelbar in der Nähe des Kindergartens wohnen den Kindergartenbesuch zu ermöglichen, wurde von der Gemeinde ein Bustransport eingerichtet. Hierfür ist monatlich ein kleiner Beitrag von 21,- zu leisten. Der Bustransport ist erst für Kinder ab 3 Jahren möglich. BEHELFSMATERIALGELD Zwei mal jährlich sind im Kindergarten 30 Euro für themenorientiertes Arbeiten (Bastelarbeiten, Geschenke, Kopien und Allfälliges) zu entrichten. Dieses Geld wird im September und im Februar eingehoben. TAGESABLAUF Die Organisation des Tagesablaufes, das Abhalten von Festen und Elternabenden, die Erstellung der Hausordnung wird von den Kindergartenpädagoginnen und der Leiterin bestimmt. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger des Kindergartens arbeiten wir kinderorientiert. WICHTIGE INFORMATIONEN Die vielseitigen Aufgaben des Kindergartens können nur dann erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit bereit sind. Der Elterninformation und Zusammenarbeit dienen Elternabende, Mitteilungen, Elternbriefe, Elterngespräche, gemeinsame Feste, Mithilfe der Eltern bei Kindergartenveranstaltungen und Ausgängen etc. Gegenseitiges Vertrauen zwischen Elternschaft und Kindergarten ist für eine gute Zusammenarbeit wichtig. Wir bitten Sie deshalb, die persönliche Aussprache mit der zuständigen Kindergartenpädagogin bzw. mit der Kindergartenleiterin zu nützen, die Elternbriefe und Mitteilungen zu beachten und an den Elternabenden teilzunehmen. GESUNDHEIT Beim Auftreten einer Krankheit ist dem Kind der Kindergartenbesuch untersagt. Eine Infektionskrankheit ist der zuständigen Kindergartenpädagogin mitzuteilen. Zur Jause die im Kindergarten eingenommen wird, ist vollwertige bzw. gesunde Kost zu empfehlen. Bitte keine Süßigkeiten mitgeben. Geschulte Gesundheitserzieherinnen besuchen zweimal jährlich den Kindergarten und vermitteln den Kindern gesunde Ernährung, Mundhygiene und die richtige Zahnputztechnik. Es wird dadurch ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung des ganzen Menschen geleistet. MEDIKAMENTENABGABE Im Kindergarten dürfen keine Medikamente verabreicht werden. Dies gilt auch für pflanzliche und homöopathische Mittel! Nur in absoluten Not- und Ausnahmefällen ist die Medikamentenabgabe möglich. Dies ist z.b. der Fall bei Kindern mit einer chronischen Erkrankung (Asthma, Epilepsie) oder bei Allergien. Folgendes ist bei der Verabreichung von Medikamenten zu beachten: Klärung, ob das Medikament nicht doch Zuhause eingenommen werden kann. Das Medikament muss durch den Arzt verordnet und mit Verabreichungshinweisen versehen sein. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Eine schriftliche Festlegung der Vorgangsweise zwischen Arzt, Erziehungsberechtigten, Kindergartenpädagogin und Kindergartenerhalter. Die Medikamente müssen absolut kindersicher verwahrt werden. MITTEILUNGEN Wichtige Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie Änderung der Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit usw. sollten der Kindergartenleiterin mitgeteilt werden, damit einerseits eine eventuell notwendige Benachrichtigung ohne Verzug erfolgen und anderseits bei allfälligen familiären Problemen dem Kind Hilfestellung gewährt werden kann.
5 TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT Sie erreichen uns jeweils von Montag bis Freitag unter der Nummer 06221/8056 von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und ab Uhr. Die Grundlage für den Betrieb des Kindergartens ist das Salzburger Kindergartengesetz
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