Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 Ebenau, 2015/2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 Ebenau, 2015/2016"

Transkript

1 Gemeindekindergarten Ebenau Florianstraße Ebenau Tel.: 06221/8056 kg@vs-ebenau-salzburg.at Ebenau, 2015/2016

2 VORWORT Sie haben Ihr Kind bei uns im Kindergarten Ebenau angemeldet. Um einen reibungslosen Ablauf des Kindergartenbesuches zu ermöglichen, ist es notwendig, Sie über Organisation und Regelungen im Kindergarten zu informieren. Die Kenntnisnahme und die Einhaltung dieser Kindergartenordnung ist verbindlich und trägt einen wesentlichen Teil für ein harmonisches Verhältnis zwischen Kindergarten, Gemeinde und Elternhaus bei. Wenn sie näheres Interesse an unserer Pädagogischen Arbeit haben, freuen wir uns ihnen unsere Konzeption zur Ansicht zu geben. DIE AUFGABE DES KINDERGARTENS Laut Salzburger Kindergartengesetz ist der Kindergarten eine Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch vorschriftsmäßig befähigtes Personal bestimmt ist. Der Kindergarten hat die Aufgabe, die Familienerziehung der Kinder zu unterstützen und zu ergänzen und die soziale Integration von Kindern mit Behinderung zu fördern und zu einer grundlegenden sittlichen, religiösen und sozialen Bildung beizutragen, sowie nach erprobten Methoden der Kleinkindpädagogik, unter Ausschluss jedes schulartigen Unterrichtes, die Schulfähigkeit der Kinder zu fördern. ANMELDUNG, AUFNAHME UND ABMELDUNG Das Kindergartenjahr beginnt jeden September mit Schulbeginn. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben das Kind für den Besuch des Kindergartens bei dessen Leitung anzumelden. Eine Aufnahme ist auch während des Jahres, mit Semester, nach Maßgabe freier Plätze, möglich. Können nicht alle für den Besuch des Kindergartens angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so erfolgt die Aufnahme nach einer Reihenfolge, die von der Gemeindevertretung Ebenau beschlossen wurde. Die Kindergartenanmeldung gilt für die gesamte Zeit im Kindergarten und hat nur einmal zu erfolgen. Eine Abmeldung während des Kindergartenjahres kann nur in Absprache mit der Kindergartenleiterin und der Gemeinde erfolgen. Bei Schuleintritt gilt das Kind automatisch als abgemeldet. KINDERGARTENBESUCH Der Kindergartenbesuch soll regelmäßig erfolgen. Eine längere Abwesenheit des Kindes ist im Kindergarten zu melden. Bleibt ein Kind über einen längeren Zeitraum ohne Angabe eines wichtigen Grundes fern, so kann der Platz anderweitig vergeben und das Kind vom Kindergarten ausgeschlossen werden. Das Kindergartenjahr vor Schuleintritt ist seit 2010 ein Pflichtkindergartenjahr. Ein längeres Fernbleiben muss mit Arztbestätigung und Absprache der Kindergartenleitung erfolgen. ÖFFNUNGSZEITEN KINDERGARTEN Florianstraße: Der gesamte Kindergarten ist derzeit geöffnet, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr (Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten). Die Zeit der Übergabe an die Kindergärtnerin hat am Vormittag bis spätestens 9.00 Uhr zu erfolgen. Vorschulkinder (Kinder im letzten Kindergartenjahr) sind bis 8.30 Uhr in den Kindergarten zu bringen, da ein zusätzliches Vorschulprogramm stattfindet. Die Kinder können ab Uhr abgeholt werden, in Ausnahmefällen auch früher. Ab Uhr werden die Kinder aus den beiden Kindergartengruppen in eine Sammelgruppe zusammengefasst. ÖFFNUNGSZEITEN Kindergartengruppe im Haus der Begegnung Diese Gruppe ist von Montag bis Freitag jeweils von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Änderungen der Öffnungszeiten vorbehalten) geöffnet. Die Zeit der Übergabe an die Kindergärtnerin hat am Vormittag bis spätestens 9.00 Uhr zu erfolgen. Die Kinder können ab Uhr abgeholt werden, in Ausnahmefällen auch früher.

3 AUFSICHTSPFLICHT Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben für eine ordnungsgemäße Übergabe und Abholung der Kinder zu sorgen. Die Kinder müssen pünktlich abgeholt werden. Die Aufsichtspflicht der Kindergartenpädagogin beginnt mit Übergabe des Kindes an die Kindergartenpädagogin oder Helferin und endet zu dem Zeitpunkt an dem das Kind von den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten, oder deren Beauftragten abgeholt wird. (Die Aufsichtspflicht ist nicht erfüllt, wenn das Kind den Weg nach Hause alleine oder in Begleitung eines Minderjährigen antreten darf, sowie beim bloßen Einlass des Kindes in die Kindergartenliegenschaft von der eine Betreuungsperson unter Umständen gar keine Kenntnis haben kann.) FERIENZEITEN Der gesamte Kindergarten ist geschlossen an Samstagen und Sonntagen. An gesetzlichen Feiertagen, am Allerseelentag, während der Weihnachtsferien, in den Osterferien (Karwoche bis einschließlich Dienstag nach Ostern). Am Pfingstdienstag und sechs Wochen im Sommer. Die Sommerferien beginnen jährlich drei Wochen nach Schulschluss. KINDERGARTENBEITRAG Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben zur anteilsmäßigen Deckung der Betriebskosten für den Kindergartenbesuch einen Beitrag an die Gemeinde zu leisten. Der Beitrag zur Kinderbetreuung ist jeweils bis spätestens zum 20. j.m. an die Gemeinde zu überweisen. Die Gemeinde begrüßt die Einrichtung eines Abbuchungsauftrages. Die monatlichen Zahlungen sind elfmal jährlich von September bis Juli zu leisten. Bei Geschwistern gibt es für jedes weitere (jüngere) Kind eine 25 %ige Ermäßigung, nach Abzug einer allfälligen Bundes oder Landesförderung. Tarife Kindergartengruppe ab : 5-6 Jahre (letztes Jahr vor Schulbeginn) 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 0,00 (Bundesförderung) 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 19, Jahre 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 80,86 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 97,96 < 3 Jahre 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr 132,12 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 149,21 Wird das Kind während des Monats 3 Jahre, erfolgt ab dem Folgemonat die Verrechnung des Tarifes > 3 Jahre. Fahrtkostenbeitrag für den Bus pro Monat 21,00 1 Mittagessen Suppe, Hauptspeise, Nachsp. 3,50 Reihungskriterien für die Aufnahme der Kinder sind: Kinder, deren Hauptwohnsitz Ebenau oder deren Schulsprengel ist. Kinder von Gemeindebediensteten, die im Kindergarten angestellt sind. Kinder, die dem Schuleintritt am nächsten stehen. Kinder, deren Erziehungsberechtigte berufstätig sind. Kinder, die die volle Betreuungszeit beanspruchen. Kinder, die eine Teilzeitbetreuung bis 13:00 Uhr beanspruchen.

4 KINDERGARTENBUS Um Kindern die nicht unmittelbar in der Nähe des Kindergartens wohnen den Kindergartenbesuch zu ermöglichen, wurde von der Gemeinde ein Bustransport eingerichtet. Hierfür ist monatlich ein kleiner Beitrag von 21,- zu leisten. Der Bustransport ist erst für Kinder ab 3 Jahren möglich. BEHELFSMATERIALGELD Zwei mal jährlich sind im Kindergarten 30 Euro für themenorientiertes Arbeiten (Bastelarbeiten, Geschenke, Kopien und Allfälliges) zu entrichten. Dieses Geld wird im September und im Februar eingehoben. TAGESABLAUF Die Organisation des Tagesablaufes, das Abhalten von Festen und Elternabenden, die Erstellung der Hausordnung wird von den Kindergartenpädagoginnen und der Leiterin bestimmt. In Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger des Kindergartens arbeiten wir kinderorientiert. WICHTIGE INFORMATIONEN Die vielseitigen Aufgaben des Kindergartens können nur dann erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit bereit sind. Der Elterninformation und Zusammenarbeit dienen Elternabende, Mitteilungen, Elternbriefe, Elterngespräche, gemeinsame Feste, Mithilfe der Eltern bei Kindergartenveranstaltungen und Ausgängen etc. Gegenseitiges Vertrauen zwischen Elternschaft und Kindergarten ist für eine gute Zusammenarbeit wichtig. Wir bitten Sie deshalb, die persönliche Aussprache mit der zuständigen Kindergartenpädagogin bzw. mit der Kindergartenleiterin zu nützen, die Elternbriefe und Mitteilungen zu beachten und an den Elternabenden teilzunehmen. GESUNDHEIT Beim Auftreten einer Krankheit ist dem Kind der Kindergartenbesuch untersagt. Eine Infektionskrankheit ist der zuständigen Kindergartenpädagogin mitzuteilen. Zur Jause die im Kindergarten eingenommen wird, ist vollwertige bzw. gesunde Kost zu empfehlen. Bitte keine Süßigkeiten mitgeben. Geschulte Gesundheitserzieherinnen besuchen zweimal jährlich den Kindergarten und vermitteln den Kindern gesunde Ernährung, Mundhygiene und die richtige Zahnputztechnik. Es wird dadurch ein wichtiger Beitrag zur Gesunderhaltung des ganzen Menschen geleistet. MEDIKAMENTENABGABE Im Kindergarten dürfen keine Medikamente verabreicht werden. Dies gilt auch für pflanzliche und homöopathische Mittel! Nur in absoluten Not- und Ausnahmefällen ist die Medikamentenabgabe möglich. Dies ist z.b. der Fall bei Kindern mit einer chronischen Erkrankung (Asthma, Epilepsie) oder bei Allergien. Folgendes ist bei der Verabreichung von Medikamenten zu beachten: Klärung, ob das Medikament nicht doch Zuhause eingenommen werden kann. Das Medikament muss durch den Arzt verordnet und mit Verabreichungshinweisen versehen sein. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten ist erforderlich. Eine schriftliche Festlegung der Vorgangsweise zwischen Arzt, Erziehungsberechtigten, Kindergartenpädagogin und Kindergartenerhalter. Die Medikamente müssen absolut kindersicher verwahrt werden. MITTEILUNGEN Wichtige Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie Änderung der Wohnadresse, telefonische Erreichbarkeit usw. sollten der Kindergartenleiterin mitgeteilt werden, damit einerseits eine eventuell notwendige Benachrichtigung ohne Verzug erfolgen und anderseits bei allfälligen familiären Problemen dem Kind Hilfestellung gewährt werden kann.

5 TELEFONISCHE ERREICHBARKEIT Sie erreichen uns jeweils von Montag bis Freitag unter der Nummer 06221/8056 von 7.00 Uhr bis 8.30 Uhr und ab Uhr. Die Grundlage für den Betrieb des Kindergartens ist das Salzburger Kindergartengesetz

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G

K I N D E R G A R T E N O R D N U N G K I N D E R G A R T E N O R D N U N G I. Der Kindergarten ist eine Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch hiezu vorschriftsmäßig befähigtes

Mehr

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest

Unsere Angebote und Öffnungszeiten im Kindergarten Spatzennest 460-31 Träger: Stadt Waghäusel Stadtverwaltung, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel Frau Sälzler (Sachgebiet Mensch und Gesellschaft) Tel: 07254/ 207 2207 Leitung: Kindergarten Spatzennest & Kinderkrippe

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), der

Mehr

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014)

Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab 1.11.2014) 1 Grundsätzliches 1) Das Kinderhaus ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung, bestehend aus Kinderkrippe

Mehr

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb

Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,

Mehr

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05.

8.285. S a t z u n g. über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim. und die Erhebung von Benutzungsgebühren. vom 11.05. 8.285 S a t z u n g über die Benutzung des Kindergartens der Ortsgemeinde Heßheim und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 11.05.1979 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.06.1991 Der Gemeinderat

Mehr

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter

Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter Z:/Satzungen / Benutzungsordnung Kindergarten 1 I-028-Lie Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt für die Kinder, die ihren

Mehr

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen,

Kindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, Kindergartenordnung Stand: 27.07.2015 Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung h & b learning - und den Erziehungsberechtigten

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), und der 1, 2,

Mehr

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen Reglement V1.2_2015_09_05 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufnahmeverfahren... 3 4 Kosten... 3 5 Betreuung... 4 6 Versicherung... 4 7 Kündigung...

Mehr

INFORMATION. Familienförderungen durch das Land NÖ

INFORMATION. Familienförderungen durch das Land NÖ INFORMATION Familienförderungen durch das Land NÖ Ausgabe November 2013 Dr. Hans Freiler Obmann der Landespersonalvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mütter und Väter! Für uns als DienstnehmerInnenvertretung

Mehr

Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Lebenshilfe Aschaffenburg

Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Lebenshilfe Aschaffenburg Ordnung der Integrativen Kindertagesstätten Himmelszelt und Kunterbunt der Diese Ordnung ist verbindlicher Bestandteil des Betreuungsvertrags, den die Eltern / Personensorgeberechtigten für ihr Kind mit

Mehr

Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung:

Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung: Gemeindekindergarten/-Krippe Bergen Säulner Weg 18 a 83346 Bergen Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung: 1. Rechtliche Grundlagen Der Kindergarten wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen

Mehr

VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG

VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Kindertagesstätte St. Hubertus, Alte Weezer Str. 41a, 47623 Kevelaer Stand: Nr. 3 Februar 2015 VEREINBARUNGEN ZUM BETREUUNGSVERTRAG Liebe Eltern! Die folgenden Vereinbarungen werden zusätzlich zum Betreuungsvertrag

Mehr

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung

Mehr

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung

Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein

Mehr

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT

Kindertagesstätte. und. Ganztages-Kindergarten. Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT Kindertagesstätte und Ganztages-Kindergarten Das Angebot einer professionellen Kinderbetreuung am PSI BETRIEBSREGLEMENT Was bieten wir? Kindertagesstätte KIWI Paul Scherrer Institut 5232 Villigen PSI Tel.:

Mehr

GEMEINDE ALLERSHAUSEN

GEMEINDE ALLERSHAUSEN GEMEINDE ALLERSHAUSEN Anlage zu Beschluss-Nr. 24 vom 10.02.2015 KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr erhält bis

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014

Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG vom 15.01.1964

Mehr

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli

Betriebsreglement. Kindertagesstätte Bärestübli Betriebsreglement Kindertagesstätte Bärestübli Kindertagesstätte Bärestübli Lyssstrasse 25 3270 Aarberg 032 391 82 16 Kindertagesstaette.aarberg@spitalnetzbern.ch Inhaltsübersicht 1. Einleitung 3 2. Ziel

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten

Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten Benutzungs- und Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Himmelpforten Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens

Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Die Stadt Penzberg erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern nachfolgende Satzung

Mehr

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung

Mehr

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g für den Kindergarten Fantasia

K i n d e r g a r t e n o r d n u n g für den Kindergarten Fantasia Gemeinde Reute S. 1 K i n d e r g a r t e n o r d n u n g für den Kindergarten Fantasia Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Reute am 10. Juni

Mehr

Anmeldung. zur Ferienbetreuung der Gemeinde Wiesenbach für Kindergartenkinder

Anmeldung. zur Ferienbetreuung der Gemeinde Wiesenbach für Kindergartenkinder Anmeldung zur Ferienbetreuung der Gemeinde Wiesenbach für Kindergartenkinder Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: Anschrift: Telefon- Nummer/ Mobil-Nummer/Tel.- Nr. im Notfall: Email-Adresse:

Mehr

Betriebsreglement KITA Müntschemier

Betriebsreglement KITA Müntschemier Verein Kindertagesstätte Pinocchio Müntschemier Dorfstrasse 7, 3225 Müntschemier Tel 032 313 11 17 Betriebsreglement KITA Müntschemier 1. Trägerschaft Träger der Kindertagesstätte ist der Verein Kindertagesstätte

Mehr

Konzept. Ferienbetreuung. Markt

Konzept. Ferienbetreuung. Markt Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis

Mehr

Förderverein Grundschule Mottgers e.v.

Förderverein Grundschule Mottgers e.v. Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes wird folgender

Mehr

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu

Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe St. Blasius als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement

Verein Mittagstisch Veltheim. Betriebsreglement Verein Mittagstisch Veltheim Betriebsreglement Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsreglement... 3 2 Allgemeines... 3 2.1 Aufnahme... 3 2.2 Öffnungszeiten... 3 2.3 Ort und Räumlichkeiten... 3 2.4 Betreuung...

Mehr

Gemeinde Altenriet. Landkreis Esslingen

Gemeinde Altenriet. Landkreis Esslingen Gemeinde Altenriet Landkreis Esslingen Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Ordnung der Tageseinrichtungen für Kinder maßgebend: 1 Aufgabe der Einrichtung

Mehr

Kinderbetreuungsvertrag zwischen

Kinderbetreuungsvertrag zwischen Förderverein der Geisbergschule e.v. Kinderbetreuungsvertrag zwischen Förderverein der Geisbergschule e. V., vertreten durch den Vorstand, Schulstraße 22-30, 63589 Linsengericht-Eidengesäß nachfolgend

Mehr

Kindergartenordnung des Kindergartens der Deutschen Schule Seoul International, Seoul/ Südkorea

Kindergartenordnung des Kindergartens der Deutschen Schule Seoul International, Seoul/ Südkorea Kindergartenordnung des Kindergartens der Deutschen Schule Seoul International, Seoul/ Südkorea 1 Allgemeines (1) Der offizielle Name des Kindergartens lautet Kindergarten der Deutschen Schule Seoul International

Mehr

Anlage 1. Einverständniserklärung

Anlage 1. Einverständniserklärung Anlage 1 Einverständniserklärung Ich / Wir, die Erziehungsberechtigten des Kindes Name, Vorname:... Geburtsdatum:... erklären uns damit einverstanden, dass die dem Regenbogen-Kindergarten vorliegenden

Mehr

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten

Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten Gemeinde Neckarwestheim Benutzungsordnung für die Kinderkrippe und Kindergärten 1. 1.1 1.2 1.3 Zweckbestimmung Die Gemeinde Neckarwestheim unterhält ihre Betreuungseinrichtungen als öffentliche Einrichtung.

Mehr

Familieninitiative Kunterbunt e.v.

Familieninitiative Kunterbunt e.v. B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Verein Schulkinderbetreuung gem. 45 KJHG für die Sondereinrichtung außerunterrichtliche und den Erziehungsberechtigten Frau (Name, Vorname der Mutter ggf.

Mehr

Bürgermeisteramt Buchenbach

Bürgermeisteramt Buchenbach Bürgermeisteramt Buchenbach LANDKREIS BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD Bürgermeisteramt Hauptstraße 20 79256 Buchenbach Bearbeiter Herr Heinrich Telefondurchwahl (0 76 61) 39 65-25 Telefax (0 76 61) 39 65-925

Mehr

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung

Kindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung Benutzungsordnung für den Kindergarten der ev.-luth. Kirchengemeinde Stellau in Wrist Präambel Der evangelische Kindergarten ist in eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenen Betreuungs-, Erziehungs-

Mehr

Satzung über die Ordnung und den Betrieb der Kindergärten - Kindergartenordnung -

Satzung über die Ordnung und den Betrieb der Kindergärten - Kindergartenordnung - Satzung über die Ordnung und den Betrieb der Kindergärten - Kindergartenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines

Mehr

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung)

G e m e i n d e. L a u c h r i n g e n S A T Z U N G. über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder. (Kindergartensatzung) G e m e i n d e L a u c h r i n g e n S A T Z U N G über den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartensatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Lauchringen hat am 08. November 2001 und 11.09.2008

Mehr

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement

mittagstisch hausen öppis für dä buuch und s härz Betriebsreglement Betriebsreglement vom Vereinsvorstand im April 2014 erlassen letzte Anpassungen im März 2015 vorgenommen Inhaltsverzeichnis 1. Trägerschaft und Betriebsführung... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Finanzierung...

Mehr

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.

Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

BROSCHÜRE KINDERGARTEN BILDSTEIN

BROSCHÜRE KINDERGARTEN BILDSTEIN BROSCHÜRE KINDERGARTEN BILDSTEIN ALLGEMEINES ZUM KINDERGARTENJAHR 2015/16 Gruppenname Jahresthema Ich bin Ich Ich bin was Besonderes Gruppengröße Alter 15 Kinder (9 Mädchen, 6 Buben) 3 3-jährige Kinder,

Mehr

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014

Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 vom 22.05.2007, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten vom 22.06.2007 Nr. 25, geändert

Mehr

BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG

BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG BETRIEBSREGLEMENT KINDERKRIPPE SI SA SUG Inhalt Einleitung... 2 1. Angebot... 2 2. Öffnungszeiten... 2 3. Betriebsferien und Feiertage... 2 4. Bringen und Abholen der Kinder... 3 5. Krankheit und Unfall...

Mehr

Anmeldung. Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern):

Anmeldung. Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Formular 04/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kindergarten Purzelbaum Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Hausnr. PLZ / Ort Ortsteil Telefon

Mehr

KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande

KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande Agnesstr. 33, 80798 München, Telefon/Fax 089 2712587 1 1) Träger der Einrichtung

Mehr

2. Änderung zur Satzung vom 14.09.2007, in Kraft getreten am 01.08.2007, amtlich bekannt gemacht

2. Änderung zur Satzung vom 14.09.2007, in Kraft getreten am 01.08.2007, amtlich bekannt gemacht Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel * Eingearbeitet

Mehr

Betreuungsvertrag. pme Familienservice GmbH Schaarsteinweg 14 20459 Hamburg Tel: 040-4321450

Betreuungsvertrag. pme Familienservice GmbH Schaarsteinweg 14 20459 Hamburg Tel: 040-4321450 Betreuungsvertrag zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung: pme Familienservice GmbH Schaarsteinweg 14 20459 Hamburg Tel: 040-4321450 für: Einsteinchen - CompanyKids Geesthacht. (nachfolgend CompanyKids.

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung (bei selbständiger Tätigkeit der Tagespflegeperson) zwischen den Erziehungsberechtigten... Anschrift...... und der Tagespflegeperson... Anschrift...... zur Betreuung von... geb.......

Mehr

Ordnung für Kindertageseinrichtungen

Ordnung für Kindertageseinrichtungen Sehr geehrte Eltern, Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen und haben neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um die Voraussetzungen für

Mehr

PÄDAGOGISCHES KONZEPT

PÄDAGOGISCHES KONZEPT PÄDAGOGISCHES KONZEPT KINDERGARTEN UND ALTERSERWEITERTE GRUPPE FLACHAU Kindergarten Flachau Hofgasse 222 5542 Flachau www.kindergarten-flachau.at 06457/2777 Liebe Eltern und Kinder, sehr geehrte Freunde

Mehr

* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter

* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter Kind Vorname Geburtsdatum Nachname Eintrittsdatum Straße PLZ / Ort Mutter / Sorgeberechtigte Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * Telefon Handy email Vater / Sorgeberechtigter Vorname Nachname * Straße

Mehr

SOMMER-INTENSIV SPRACHKURS 2015

SOMMER-INTENSIV SPRACHKURS 2015 SOMMER-INTENSIV SPRACHKURS 2015 Liebe Eltern! Die WELTAKADEMIE bietet in den Sommerferien einen Intensiv-Sprachkurs für Volksschulkinder an. Zeitraum: o Camp1: 06.07. 10.07.2015 o Camp2: 13.07. 17.07.2015

Mehr

Anmeldung für die Schülerbetreuung (Kernzeiten/Hort)

Anmeldung für die Schülerbetreuung (Kernzeiten/Hort) Kiddi e.v. Leutenbach Anmeldung für die Schülerbetreuung (Kernzeiten/Hort) 1. Angaben über die Sorgeberechtigten a) Mutter Staatsangehörigkeit/en*...Konfession*... Anschrift... Telefon privat...geschäft...

Mehr

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt

Betreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft

Mehr

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags

Nur für Ganztagsschüler/ Freitags Nur für Ganztagsschüler/ Freitags V E R T R A G ÜBER DIE TEILNAHME AN DEN BETREUUNGSANGEBOTEN DES FAMILIENZENTRUMS MÜHLRAD" IN DER GRUND-UND REALSCHULE PLUS BUDENHEIM zwischen der Gemeinde Budenheim, vertreten

Mehr

Benutzungsordnung. der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim. vom 20. April 2011

Benutzungsordnung. der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim. vom 20. April 2011 Benutzungsordnung der Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim vom 20. April 2011 Gemäß 11 der Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Saulheim in

Mehr

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule

Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb

Satzung über die Benutzung der Kindergärten der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb Die Nachträge I bis XIV sind in dieser Fassung eingearbeitet (11.05.1999, 24.10.2001, 04.12.2001, 09.05.2003, 23.11.2005,

Mehr

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz

SATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning

Kindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning 1 Kindergartensatzung für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung

Mehr

Allgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell

Allgemeine Dokumentation. Chinderhort Appenzell Allgemeine Dokumentation Chinderhort Appenzell Inhaltsverzeichnis: Seite Allgemeine Bestimmungen 2-3 Merkblatt zum Alltag im Chinderhort 4-5 Allgemeine Bestimmungen Angebote des Kinderhorts Der "Chinderhort"

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s) der Kinderkrippe Die Wurzelzwerge Mönchengladbach (Stand Januar 2008) 1. Aufgaben und Ziele der Einrichtung Die Kinderkrippe Die Wurzelzwerge ist eine private Einrichtung

Mehr

Tageseinrichtung MS Piratenclub Kinder aufzunehmen, die Einwohner der Gemeinde Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind,

Tageseinrichtung MS Piratenclub Kinder aufzunehmen, die Einwohner der Gemeinde Möser OT Möser und Schermen und Pietzpuhl sind, Gemeinde Möser Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen der Gemeinde Möser und über die Erhebung von Gebühren als Kostenbeitrag (KiTa Satzung) Auf der Grundlage der 1 Abs. 1 und 5 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau

Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Formular 12/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kinderkrippe Mindelzwerge Stadt Burgau Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Haus-Nr. PLZ / Ort

Mehr

KINDERGARTEN DANKESKIRCHE

KINDERGARTEN DANKESKIRCHE Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS... 1 2 VORWORT... 1 3 AUFNAHME IN DEN KINDERGARTEN... 1 4 BETRIEBSJAHR... 1 5 ÖFFNUNGSZEITEN... 1 6 FERIENREGELUNG... 1 7 KOSTENBETEILIGUNG DER PERSONENSORGEBERECHTIGTEN...

Mehr

Tagespflegevereinbarung

Tagespflegevereinbarung Tagespflegevereinbarung (im Anstellungsverhältnis der Tagespflegeperson) zwischen den Erziehungsberechtigten... Anschrift...... und der Tagespflegeperson... Anschrift...... zur Betreuung von... geb.......

Mehr

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.

1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Anmeldeverfahren 1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. 2. Terminvereinbarung und Einladung zum Erstgespräch Nach Erhalt der «Anmeldung

Mehr

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6

Mehr

Vertrag zur nachschulischen Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter

Vertrag zur nachschulischen Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter Vertrag zur nachschulischen Betreuung von Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter 1. Vertragspartner SV Ilmenau v. 1923 e.v. Ludwig-Jahn-Str. 11a 21406 Melbeck (im Folgenden SVI genannt) Frau/Herrn

Mehr

Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll

Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll Vereinbarung über die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule an der Außenstelle der Klaus Groth Schule in Schobüll Zwischen Name, Vorname d. Sorgeberechtigten (Anschrift) Telefon Mail Adresse und

Mehr

Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut

Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Stand: zum 01.09.2015 Name, Vorname Telefon Straße Geburtsdatum PLZ,

Mehr

Kreisjugendring München-Stadt

Kreisjugendring München-Stadt Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Kindergartenordnung Kindergarten

Mehr

Kreisjugendring München-Stadt

Kreisjugendring München-Stadt Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Ordnung für die Kindertageseinrichtungen

Mehr

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze

Reglement. Kindertagesstätte im Unnergoms. 1. Einleitung. 2. Sinn und Zweck. 3. Ziele / Grundsätze Reglement Kindertagesstätte im Unnergoms 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Gogwärgi. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl.

Mehr

Geschäftsordnung. Schmetterlinge Verein zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern e.v.

Geschäftsordnung. Schmetterlinge Verein zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern e.v. Geschäftsordnung Schmetterlinge Verein zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kleinkindern e.v. 1) Allgemeines Der Verein hat sich die Förderung der geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung

Mehr

Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen

Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen Gemeinsame Kindergarten-Ordnung für die kommunalen Kindergärten in Steinen, Höllstein, Hägelberg und Hüsingen gilt entsprechend auch für die konfessionellen Einrichtungen Fröbel- und Hebelkindergarten

Mehr

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren

Elterndossier Ganztagesstätte Mauren Elterndossier Ganztagesstätte Mauren Version 10.2015 Liebe Eltern Herzlich Willkommen in der Kinderoase. Wir sind ein spontaner Kinderhütedienst mit Mittagstisch in Vaduz und Mauren, einer Ganztagesstätte

Mehr

S A T Z U N G. für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen

S A T Z U N G. für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen S A T Z U N G für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Püttlingen Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt

Mehr

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift...

zwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift... Stadtjugendamt Erlangen Koordinationsstelle für Tagespflege Montag 15 18 Uhr Mittwoch 9 12 Uhr Freitag 9 12 Uhr Raumerstr. 6, 7. OG 91054 Erlangen Frau Brokmeier Telefon: 09131 / 86 2124 Tagespflegevertrag

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Stadt Rutesheim Kreis Böblingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen (Kita-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Elterndossier. Tagesstruktur Mauren

Elterndossier. Tagesstruktur Mauren Elterndossier Tagesstruktur Mauren Version 10.2015 Liebe Eltern Herzlich Willkommen in der Kinderoase. Wir sind ein spontaner Kinderhütedienst mit Mittagstisch in Vaduz und Mauren, einer Ganztagesstätte

Mehr

Stiftung Kinderbetreuung

Stiftung Kinderbetreuung Wir betreuen und fördern Kinder. Babies bis Schulkids Kindertagesstätten Tagesfamilien Beratung Anmeldung & Beratung familienergänzende In den Schutzmatten 6 in Binningen a-b@stiftungkinderbetreuung.ch

Mehr

Betreuungsvertrag. 1 persönliche Daten (1) persönliche Angaben der Eltern (Mutter/Vormund) Name Vorname Geburtsdatum

Betreuungsvertrag. 1 persönliche Daten (1) persönliche Angaben der Eltern (Mutter/Vormund) Name Vorname Geburtsdatum Betreuungsvertrag Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem, gesetzlich vertreten durch den Vorstand im nachfolgenden Trägerverein genannt - und dem Inhaber der Personensorgeberechtigung für das Kind

Mehr

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de

Kindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr

Mehr

Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule

Die Ferienbetreuung ist ein kostenpflichtiges, bedarfsgerechtes Angebot innerhalb der Ganztagsschule Caritasverband Karlsruhe e.v. Verbandszentrale Waldstraße 37-39 76133 Karlsruhe Caritasverband Karlsruhe e.v. -Kinder- und Familienzentrum Sonnensang- Moltkestraße 5 76133 Karlsruhe Telefon: (0721) 201260-0

Mehr

Datenschutz Alle Informationen von Ihnen an uns werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.

Datenschutz Alle Informationen von Ihnen an uns werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Katholische Kirchengemeinde _ Hausordnung der katholischen Kindertagesstätte St.Lullus-Sturmius Version 1.6 vom 05.11.2015 Liebe Eltern, die Hausordnung ist fester Bestandteil unserer Einrichtung und dient

Mehr

Das Schuljahr besteht aus - dem Unterrichtsjahr (dieses besteht aus zwei Semestern und den Semesterferien) und - den Hauptferien.

Das Schuljahr besteht aus - dem Unterrichtsjahr (dieses besteht aus zwei Semestern und den Semesterferien) und - den Hauptferien. SCHULZEIT Schuljahr Ferien Schultag Unterrichtsstunden und Pausen SCHULZEIT Schuljahr Das Schuljahr beginnt in den Bundesländern - Burgenland, Niederösterreich und Wien am ersten Montag im September, -

Mehr

Reglement der Kinderkrippen

Reglement der Kinderkrippen Reglement der Kinderkrippen Reglement der Kinderkrippen Inhalt Dienstleistungsauftrag 4 Verantwortlichkeiten Betreuungsgrundsätze Aufnahmekriterien 5 Anmeldung Zusammenarbeit mit den Eltern 6 Öffnungszeiten

Mehr

HORT AN DER SCHULE UND KERNZEITENBETREUUNG

HORT AN DER SCHULE UND KERNZEITENBETREUUNG HORT AN DER SCHULE UND KERNZEITENBETREUUNG ( BETREUUNG IM RAHMEN DER VERLÄSSLICHEN GRUNDSCHULE ) Aufgaben Aus berufsbedingter Abwesenheit der Eltern oder alleinerziehenden Elternteile können viele Kinder

Mehr

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:

Benutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend: Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten

Mehr

Betreuungsvertrag. und allgemeine Bestimmungen zwischen. Verein Kinderstube zur Mühle. (vertreten durch die Kinderstubenleiterin)

Betreuungsvertrag. und allgemeine Bestimmungen zwischen. Verein Kinderstube zur Mühle. (vertreten durch die Kinderstubenleiterin) Betreuungsvertrag und allgemeine Bestimmungen zwischen Verein Kinderstube zur Mühle (vertreten durch die Kinderstubenleiterin) und Mutter Name Strasse Geburtsdatum Telefon priv. Vorname PLZ/Ort Beruf Telefon

Mehr

Aufnahme- und Betreuungsvertrag

Aufnahme- und Betreuungsvertrag Aufnahme- und Betreuungsvertrag Zwischen dem Verein Rumpelstilzchen Eltern-Kind-Gruppe für emanzipatorische Bildungsarbeit e.v., Kellerstr. 34, 91315 Höchstadt, und Name der Eltern Straße Postleitzahl,

Mehr

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution.

Die Kindertagesstätte Hurrlibutz in Andelfingen versteht sich als familienergänzende Institution. Betriebsreglement Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Hurrlibutz. Es orientiert Eltern, die ihr Kind in die Kita bringen möchten über Grundsätze,

Mehr

Eigentum: Wir bitten Sie Kleidungsstücke, Taschen, usw. mit dem Namen Ihres Kindes zu kennzeichnen, um Verwechslungen auszuschließen.

Eigentum: Wir bitten Sie Kleidungsstücke, Taschen, usw. mit dem Namen Ihres Kindes zu kennzeichnen, um Verwechslungen auszuschließen. Abholen: Unsere Aufsichtspflicht endet mit der Betreuungszeit um 16:30 Uhr. Bitte holen Sie deshalb Ihre Kinder pünktlich ab. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie sich verspäten und organisieren

Mehr

Betreuungsvertrag. Förderverein der Riederbergschule e.v. Philippsbergstraße 26-28 65195 Wiesbaden im folgenden Verein genannt

Betreuungsvertrag. Förderverein der Riederbergschule e.v. Philippsbergstraße 26-28 65195 Wiesbaden im folgenden Verein genannt Betreuungsvertrag zwischen Förderverein der Riederbergschule e.v. Philippsbergstraße 26-28 65195 Wiesbaden im folgenden Verein genannt und gesetzlicher Vertreter von: (NAME DES KINDES) im folgenden Auftraggeber

Mehr