Tagespflegevereinbarung
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- Lorenz Bieber
- vor 8 Jahren
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1 Tagespflegevereinbarung (bei selbständiger Tätigkeit der Tagespflegeperson) zwischen den Erziehungsberechtigten... Anschrift und der Tagespflegeperson... Anschrift zur Betreuung von... geb geb geb.... 1) Betreuungszeit Die Betreuung beginnt am... und endet am... und gilt auf unbestimmte Zeit. Betreuungsort ist Haushalt der Tagesmutter Die Zeit vom... bis zum... gilt als Eingewöhnungs- und Probezeit. In dieser Zeit können beide Seiten das Tagespflegeverhältnis fristlos beenden. Diese Zeit dient vor allem der langsamen Eingewöhnung des Kindes in die Betreuung. Sie bietet aber auch die Möglichkeit des Überprüfens, ob einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Tagespflegeverhältnis nicht entgegensteht. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, in der Eingewöhnungszeit das Kind über einen Zeitraum von... Tagen zur Tagespflegeperson zu begleiten, um einen schrittweisen Übergang zu gewährleisten. Als Betreuungszeiten werden vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Gesamt von bis Stundenzahl - 1 -
2 Nur nach vorheriger Absprache ist eine Überschreitung der vertraglichen Betreuungszeit möglich. Die Betreuung des Kindes / der Kinder findet in o.g. Räumen statt. Das Kind / die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten dorthin gebracht und von dort abgeholt. Abweichende Vereinbarung:. 2) Erziehungsvorstellungen Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stimmen sich in allen die Betreuung betreffenden Fragen ab. Die o. g. Tagespflegeperson übernimmt für die vereinbarte Zeit die Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes/der Kinder. Ihr wird die Aufsichtspflicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für den Zeitpunkt der Betreuung übertragen. Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind/die Kinder in jeder Form gewaltfrei zu erziehen. Das jeweilige Kind wird seinem Alter und Entwicklungsstand entsprechend an Überlegungen und Entscheidungen beteiligt. Das religiöse Bekenntnis des Kindes/der Kinder und seiner/ihrer Familie ist zu berücksichtigen, Ernährungs- und Erziehungsfragen sind mit den Erziehungsberechtigten abzusprechen. Die Eltern wurden bei Vertragsabschluss über die mögliche Anzahl der betreuten Kinder informiert. Über Aufnahmen weiterer Tageskinder werden die Eltern jeweils von der Tagespflegeperson informiert. 3) Betreuungsvergütung Frau / Herr erhält für die Betreuung des Kindes / der Kinder den Betreuungssatz des örtlichen Jugendhilfeträgers in Höhe von. / Std. und ggf. zusätzlich folgenden Zahlungen (Zutreffendes bitte ankreuzen): einen Pauschalbetrag in Höhe von.. monatlich von den Erziehungsberechtigten; dem liegt ein Stundensatz von. / Std. zugrunde. eine Stundenvergütung in Höhe von / Std. von den Erziehungsberechtigten. Zusätzlich vereinbarte und geleistete Betreuungszeiten werden mit... / Std. berechnet. Sonstige Vereinbarung Mit der Betreuungsvergütung abgegolten sind: die erzieherische Leistung der Tagespflegeperson Die in Zusammenhang mit der Kindertagespflege verbundenen Aufwendungen (Nahrung, Körperpflege, Spiel und Bastelmaterial etc.) Aufwendungen für Unterkunft, Heizung, Beleuchtung etc
3 Gesondert berechnet werden (z.b. für Windeln, Übernachtung, Ausflüge etc.): Die vereinbarten Zahlungen der Sorgeberechtigten werden nach Rechnungsstellung überwiesen auf das Konto Nr.... bei... BLZ... Kontoinhaber:... 4) Versicherungen Haftpflichtversicherung: Der Tagespflegeperson obliegt die Aufsichtspflicht nach 832 BGB. Sie hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Kindertagespflege mit beinhaltet. Ja Nein Die Tagespflegeperson hat bei folgendem Versicherungsträger eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen... Der Vertrag kann auf Anfrage eingesehen werden. Unfallversicherung: Die Tagespflegeperson ist mit Aufnahme der Tagespflegetätigkeit verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anzumelden. Diese Anmeldung bildet den gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherungsschutz für Tagespflegepersonen. Eine private Unfallversicherung ist für die Tagespflegetätigkeit nicht zuständig. Unfallversicherung bereits abgeschlossen: Ja Nein Das Kind / die Kinder in Niedersachsen sind bei vom Jugendamt überprüften, qualifizierten und für geeignet befundenen Tagespflegepersonen kraft Gesetz über den Gemeindeunfallversicherungsverband Hannover versichert
4 5) Krankheit und Urlaub der Tagespflegeperson Im Hinblick auf Urlaub der Tagespflegeperson wird bzgl. der Zeiten und der Bezahlung Folgendes vereinbart: Im Hinblick auf Krankheit der Tagespflegeperson wird bzgl. der Zeiten und der Bezahlung Folgendes vereinbart : Bei Urlaub oder Krankheit der Tagespflegeperson wird folgende Vertretungskraft benannt: Name..., Vorname... Anschrift... Telefon:... Qualifikation:... Für die Zeit der Vertretung wird das Tagespflegegeld wie folgt ausgezahlt:. Es ist darauf zu achten, dass die Vertretungskraft dem Kind/den Kindern und den Eltern schon vorher bekannt ist und zu ihr Kontakt besteht. 6) Erkrankung des Kindes Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Tagespflegeperson umgehend von einer Erkrankung des Kindes zu unterrichten. Für diesen Fall wird Folgendes vereinbart:
5 Bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung des Kindes während der Betreuung bei der Tagespflegeperson sind umgehend die Erziehungsberechtigten zu informieren. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, wenn es erforderlich sein sollte, eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen. (siehe Anlage) Die Erziehungsberechtigten hinterlegen bei der Tagespflegeperson eine Kopie des Impfpasses und die Krankenkassendaten. Im Hinblick auf bereits bestehende Erkrankungen (z. B. Allergien) / Medikamente / Sonstiges werden folgende Vereinbarungen getroffen: 7) Sonstige Vereinbarungen Von den Erziehungsberechtigten sind bei Bedarf mitzubringen (z.b. Windeln, Ersatzkleidung, etc): Waschen/Instandsetzung von Kleidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten bevollmächtigen die Tagespflegeperson, das Kind im eigenen PKW mitzunehmen; Voraussetzung ist: Das Kind sitzt seinem Alter und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angeschnallt im Kindersitz. Zu folgenden Unternehmungen ist die Tagespflegeperson seitens der Eltern bevollmächtigt (schwimmen gehen, Ausflüge, etc.):.... In folgenden Fragen werden besondere Vereinbarungen getroffen: Rauchen am Betreuungsort: NEIN! (abweichende Vereinbarung:...) Haustiere am Betreuungsort:... Anzahl der Kinder im Haushalt der Tageseltern:... Ernährung, Süßigkeiten, etc.: Fernsehen, Video, Computer, etc.:.. Sonstiges:
6 8) Schweigepflicht Die Erziehungsberechtigten und die Tagespflegeperson verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich ihrer Familien betreffen, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Tagespflegeverhältnisses. Die Eltern können die Tagespflegeperson von der Schweigepflicht entbinden, wenn diese im Kontakt zu ErzieherInnen oder LehrerInnen des Kindes/der Kinder steht. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohl einer Behörde mitgeteilt werden müssen. 9) Führungszeugnis/ Gesundheitszeugnis/ Erste Hilfe am Kind Die Tagespflegepersonen verpflichten sich, der Kindertagespflegebörse Göttingen folgende Unterlagen einzureichen: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis Gesundheitszeugnis (ärztliche Bescheinigung) Nachweis über einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs am Kind 10) Beendigung des Tagespflegeverhältnisses Dieser Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von...wochen gekündigt werden. Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist eine fristlose Kündigung möglich. Beide Vertragspartner verpflichten sich, der Kindertagespflegebörse das Ende des Betreuungsverhältnisses sofort mitzuteilen.... rt, Datum Tagespflegeperson Erziehungsberechtigte - 6 -
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