Betriebsordnung. für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen. Stand: 01. September 2009
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- Paula Kappel
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1 Betriebsordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen Stand: 01. September Aufgabe: a) Die Stadt Bad Wildungen unterhält als öffentliche soziale Einrichtung Kindertagesstätten. b) Die Kindertagesstätten haben die Aufgabe, die geistige, seelische und körperliche Entwicklung der Kinder zu fördern und ihre Gemeinschaftsfähigkeit zu entwickeln. Als Grundlage dient der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan. Die Förderung und Erziehung soll in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten erfolgen. 2. Aufnahme: a) Aufgenommen werden: - in den Kindertagesstätten Altwildungen und Reinhardshausen Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr an bis zur Einschulung, - in den Kindertagesstätten Weber s und Odershausen Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an bis zur Einschulung. b) Im Interesse der Erziehungsarbeit wird die Anzahl der aufzunehmenden Kinder auf eine Höchstzahl begrenzt. c) Vor der Aufnahme ist die Gesundheitsbescheinigung und die Impfbescheinigung eines Arztes vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. d) Bei Feststellung einer Behinderung, Entwicklungsverzögerung oder massiven Auffälligkeiten im Verhalten durch das pädagogische Personal kann das Kind vom Besuch der städtischen Kindertagesstätte ausgeschlossen werden und in eine integrative Kindertagesstätte vermittelt werden. 3. Öffnungszeiten: Die Kindertagesstätten sind in der Regel wie folgt geöffnet: Weber s : montags bis freitags 7:15 Uhr bis 17:00 Uhr Altwildungen: montags bis freitags 7:15 Uhr bis 17:00 Uhr Odershausen: montags bis freitags 7:15 Uhr bis 15:00 Uhr Reinhardshausen: montags bis freitags 6:15 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Vormittagsbetreuung endet in allen Kindertagesstätten um Uhr. Die Ganztagsbetreuung endet in allen Kindertagesstätten um 15:00 Uhr. Die Kindertagesstätten bleiben geschlossen: - zwischen Weihnachten und Neujahr - während der letzten drei Wochen der Schulsommerferien.
2 - 2 - Jeweils eine der Kindertagesstätten bleibt für eine Betreuung während der Sommerferien geöffnet, wofür eine besondere Gebühr zu entrichten ist. Weitere Schließungstage entstehen durch Fortbildungsveranstaltungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Betriebsausflug etc. Diese Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Der regelmäßige Besuch der Kindertagesstätte ist erwünscht. Kinder sollten in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Kernzeit) anwesend sein. Die Kinder sind pünktlich zum Ende der gewählten Betreuungszeit abzuholen. Kinder, die an einer ansteckenden Krankheit (z. B. Keuchhusten, Scharlach, Magen- und Darminfekte) leiden, dürfen im Interesse aller Kinder die Kindertagesstätte erst wieder besuchen, wenn die Krankheit auskuriert ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen. Vom Gesundheitszustand muss das Kind in der Lage sein, am normalen Tagesablauf teilnehmen zu können. 4. Mittagsversorgung: Das Mittagessen kostet Kind/ Tag 2,20. Eine Sicherheitsleistung von 50,00 ist zu hinterlegen. 5. Aufsichtspflicht: Die im Erziehungsdienst tätigen Mitarbeiter sind während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätten für die Kinder verantwortlich. Bei Sonderveranstaltungen, an denen Personensorgeberechtigte und deren Kinder gemeinsam teilnehmen, obliegt die Aufsichtspflicht vorrangig den Erziehungsberechtigten. Nach Beendigung werden die Kinder ausschließlich an die Eltern oder Erziehungsberechtigte übergeben. Anderen Personen wird ein Kind nur dann anvertraut, wenn ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt oder nach Absprache mit dem pädagogischen Personal. Hier endet die Aufsichtspflicht. 6. Haftung: Die Haftung der Stadt und des Personals der Kindertagesstätten ist für Schäden, die auf dem Wege zu oder von den Kindertagesstätten eintreten, ausgeschlossen. 7. Entgelt: Für den Besuch der Kindertagesstätteneinrichtung wird ein Entgelt nach der jeweils gültigen Gebührensatzung der Stadt Bad Wildungen für die städtischen Kindertagesstätten im Bankabrufverfahren erhoben. Die Gebühr ist zum 15. eines Monats fällig.
3 - 3 - Gebührengestaltung der Kindertagesstätten der Stadt Bad Wildungen ab September 2009 Vormittags 7:15 bis 13:00 Uhr 3-6jährige 51,50 Vormittags 7:15 bis 13:00 Uhr 2-3jährige 80,00 Ganztags 7:15 bis 15:00 Uhr 3-6jährige 66,50 Ganztags 7:15 bis 15:00 Uhr 2-3jährige 100,00 Zusatzangebote: Altwildungen Reinhardshausen Altwildungen Reinhardshausen 15:00 bis 17:00 Uhr 3-6jährige 4 15:00 bis 17:00 Uhr 2-3jährige 50,00 nur in Reinhardshausen möglich 6:15 bis 7:15 Uhr 3-6jährige 21,00 nur in Reinhardshausen möglich 6:15 bis 7:15 Uhr 2-3jährige 25,00 Zusatzangebot Module (1 Modul = 60 Minuten) sind tageweise buchbar in der Zeit von: Webers Kita und Kita Odershausen bei Vormittagsplatz Webers Kita Nur in Reinhardshausen möglich Nur in Reinhardshausen möglich 13:00 bis 15:00 Uhr 3-6jährige 13:00 bis 15:00 Uhr 2-3jährige 15:00 bis 17:00 Uhr 3-6jährige 15:00 bis 17:00 Uhr 2-3jährige 6:15 bis 7:15 Uhr 3-6jährige 6:15 bis 7:15 Uhr 2-3jährige
4 - 4 - Gleichzeitig in die Kindertagesstätten aufgenommene Kinder einer Familie ab dem zweiten Kind 30,00 Das letzte Kindertagesstättenjahr vor Schuleintritt ist gebührenfrei. Zusatzleistungen: Teilnahme an der Sommerbetreuung (3 Wochen der Kindertagesstättenferien) 100,00 8. Gebührenabwicklung: Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch schriftliche Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Kindertagesstätte fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Kindertagesstätte (z. B. Feiertage) weiterzuzahlen. 9. Verfahren bei Nichtzahlung: Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. Über Stundung, Niederschlagung und Erlasse entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der 163, 227 der Abgabeordnung. 10. Gebührenbefreiung: In wirtschaftlichen und erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühr beim zuständigen Fachdienst Jugend beantragt werden. 11. An- und Abmeldung: Die Anmeldung der Kinder kann jeweils zum 1. und 15. eines Monats erfolgen. Kinder können nur bis zum 25. eines Monats zum Monatsschluss abgemeldet werden. Das Entgelt bleibt auch bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende bis zum Schluss des Monats zu zahlen
5 12. Besondere Vorschriften: Wird die Betriebsordnung von den Eltern und Erziehungsberechtigten nicht eingehalten, so kann das Kind von dem weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. 13. Geltung: Die Betriebsordnung tritt mit Wirkung vom 01. September 2009 in Kraft. Bad Wildungen, 30. Juni 2009 Der Magistrat der Stadt Bad Wildungen Zimmermann Bürgermeister Tent Erster Stadtrat
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