I. Gebühren

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1 Gebühren- und Entgeltordnung des Landeskontrollverbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfung Mecklenburg-Vorpommern e.v. gültig ab (alle Gebühren und Entgelte in zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) I. Gebühren Das Mitglied zahlt eine Gebühr (12 Monate). Die Gebühr je Kuh und Jahr wird in 12 Monatsraten gezahlt. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gültigen gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Methode Gebühr Jahr Monat je Kuh je Kuh Prüfungen a A4 - Standard 32,52 2,71 b A4 - Standard mit PC 31,32 2,61 c A4 - alternierend 25,80 2,15 d A4 - alternierend mit PC 24,60 2,05 e B4 - Standard und alternierend 17,64 1, Prüfungen + 1 Bestandsüberbrückung a A4 - Standard 30,96 2,58 b A4 - Standard mit PC 29,76 2,48 c A4 - alternierend 24,84 2,07 d A4 - alternierend mit PC 23,64 1,97 e B4 - Standard und alternierend 17,04 1,42 1

2 Methode Gebühr Jahr Monat je Kuh je Kuh Prüfungen a A 6 -Standard 27,48 2,29 b A 6 -Standard mit PC 26,40 2,20 c A 6 -alternierend 23,76 1,98 d A 6 -alternierend mit PC 23,16 1,93 e B 6 -Standard und alternierend 16,92 1, Prüfungen a A 8 -Standard 27,48 2,21 b A 8 -Standard mit PC 26,40 2,12 c A 8 -alternierend 23,76 1,92 d A 8 -alternierend mit PC 23,16 1,87 e B 8 -Standard und alternierend 16,92 1,40 4. Sonderprüfungen a A4-12. Prüfung Sonderauftrag - 2,64 b B4-12. Prüfung Sonderauftrag - 1,78 5. Zusätzliche Regelungen Bei getrennter Milchkontrolle und Kontrolle bei Betrieben mit mehr als 2x täglichen Milchentzug wird mit dem Mitglied ein Zuschlag zur Gebühr vereinbart. Bei A-Kontrolle bei dreimaligem Melken mit nur einer Probenahme zum Mittagsgemelk mit automatischer Milchmengenerfassung und Einzeltiererkennung kommt der jeweilige Mitgliedsbeitrag für alternierende Prüfung zur Anwendung. Werden in B-Betrieben die Ergebnisse der Datenerhebung durch einen Mitarbeiter des LKV gemeldet, so kommt ein Zuschlag von 0,10 Euro je Tier zur Anwendung. Basis für die Berechnung der Gebühren ist der MLP-Kuhbestand des Vormonats. Sollte das Mitglied während des Bestandes seiner Mitgliedschaft keinen Kuhbestand mehr halten, wird als Berechnungsgrundlage für die monatliche Gebühr der Kuhbestand zugrunde gelegt, der im Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Wegfall des Kuhbestandes gehalten wurde. 2

3 II. Entgelte für die Untersuchung der Rohmilchqualität 1. Untersuchungen für Mitglieder - Sonderproben Untersuchungsgegenstand Entgelte Fett, Eiweiß, Laktose zusammen 0,80 Zellzahl 1,00 Zellzahl > 100 Proben 0,50 Keimzahl 2,30 Hemmstoffnachweis 1,30 Gefrierpunkt (Cryo) 1,30 Harnstoff (Autoanalyser) 0,80 Harnstoff (MSC) 0,50 2. Untersuchungen für Nichtmitglieder - Sonderproben Untersuchungsgegenstand Entgelte Fett, Eiweiß, Laktose zusammen 1,10 Zellzahl 1,45 Zellzahl > 100 Proben 0,75 Zellzahl > 500 Proben 0,50 Keimzahl 3,20 Hemmstoffnachweis 1,80 Gefrierpunkt (MSC) 1,10 Gefrierpunkt (Cryo) 1,80 Harnstoff (Autoanalyser) 1,10 Harnstoff (MSC) 0,72 3. Entgelte Molkereien Serienuntersuchung/ Untersuchungsgegenstand Nachproben Sonderproben Entgelte Entgelte Fett, Eiweiß, Laktose zusammen 0,56 1,10 Zellzahl 0,56 1,45 Keimzahl* 1,86 3,20 Hemmstoffe 0,56 1,80 Gefrierpunkt (MSC) 0,28 1,10 Gefrierpunkt (Cryo) 1,80 Azidiol (100 ml) 3,00 Testmilch (Röhrchen) 2,50 Bei Keimzahluntersuchungen werden für Nachproben 3,20 berechnet. 3

4 4. Auswertung von Daten aus der Güteprüfung Monatliche Berechnung der Mittelwerte 0,51 (Liste, Diskette, Datei für Modem) Je Lieferant mit Mittelwert Zusätzliche Auswertungen: Datei (Modem) 5,11 5. Transportkosten Die Transportkosten für das Abholen der Güteproben dreimal wöchentlich sind in den Untersuchungsbeiträgen enthalten. Bei Erhöhung des Transportaufwandes durch zusätzliches Anfahren der Molkerei ist mit den Molkereien eine gesonderte Transportpauschale zu vereinbaren. 6. Fütterungskontrollbericht aus der Anlieferungsmilch Referenzverfahren je Lieferant und Monat Internet 8,00 Routineverfahren je Lieferant und Monat Internet 4,00 7. Entgelte nach Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Verwarnung und Sperrung des Milchlieferanten 10,00 bei Berechnung an den Lieferanten oder 0,31/Lieferant und Monat bei Berechnung an die Molkerei bei Berücksichtigung aller Lieferanten Probenahme für Wiederzulassung 120,00 zuzüglich Wegekostenpauschale in Höhe von 30,00 je Probe III. Entgelte für Beratung Komplexprüfung Eutergesundheit: 300,00 (Pauschale gilt für einen Tag) Beratung je Stunde: 50,00 zuzüglich Wegekostenpauschale/ je Anfahrt 30,00 Lactocorderherdenprüfung: 50,00 zuzüglich je Tier 1,00 zuzüglich Wegekostenpauschale/ je Anfahrt 30,00 4

5 IV. Sonstige Entgelte 1. Tru-Test-Geräte Beim Einsatz von verbandseigenen Probenziehungsgeräten (Tru-Test HI) wird unabhängig von der Prüfmethode eine Leihgebühr von 0,10 je gemolkene Kuh erhoben. 2. Überprüfung Probenziehungsgeräte Für die laut IKLT-Richtlinie jährlich notwendige Überprüfung betriebseigener Probenziehungsgeräten wird eine Gebühr von 50 / Stunde + Mwst. erhoben. Die Wegekostenpauschale beträgt 30,00. Notwendige Ersatzteile werden gesondert berechnet. 3. Melkbarkeitsprüfung (nach Auftrag) je Kuh 15,00 zuzüglich Wegekostenpauschale 30,00 V. Zusätzliche Regelungen Die Mitglieder, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, erhalten einen Skontoabzug von 3 %. Die Mitglieder, die innerhalb von 7 Tagen die Rechnung begleichen, erhalten einen Skontoabzug von 2 %. Der Skontoabzug wird durch den Landeskontrollverband bei Einzug der Gebühr per Lastschrift automatisch berücksichtigt. Ansonsten beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsstellung. Voraussetzungen für die Zulassung zum Lastschriftverfahren seitens des LKV: 1. gültiges Lastschriftmandat liegt im Original vor (SEPA) 2. kein Zahlungsrückstand im laufenden Jahr Bei Nichtdeckung des Lastschriftkontos hat der Teilnehmer an diesem Verfahren die zusätzlichen Kosten und marktübliche Verzugszinsen p.a. zu tragen. Ist ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Landeskontrollverband zu verzeichnen, ist der Landeskontrollverband berechtigt, marktübliche Verzugszinsen zu erheben. 5

6 Gebühren- und Entgeltordnung der MQD Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh gültig ab (alle Gebühren und Entgelte in zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) I. Entgelte für Mastitisuntersuchung 1. Allgem. bakteriol. Untersuchung 1,80 2. weitere Leistungen nach Preisliste MQD 3. Eilproben 5,00 4. Staph. aureus 2,00 5. Sc. agalactiae 2,00 6. Differenzierung mit biochemischen Testsystemen 26,59 7. Antibiogramm bis zu 8 Wirkstoffe 6,00 8. Antibiogramm bis zu 16 Wirkstoffe 8,00 9. Bereitstellung von Kulturen für Vakzine- 11,00 herstellung 10. Tupfer, bakt. 5, Vorzugsmilch 2, Gramverhalten 1,00 Oxidase Katalase 13. Mikroskopisches Bild 1, Staphylase Test 1, Koagulase Test 5, CAMP Test (Galtbestätigung) 2, Bestätigung von Enterokokken (Ausstrich auf Slanetz-Bartley) 2, Streptokokken Serologie 2, Listerien Ausstriche auf Oxfortund Palcam Agar 10, Listerien CAMP Test 10, Mycoplasma bovis 3, Zellzahlbestimmung 1, Digitonintest 2, Untersuchung zur Biofilmbildung 40, PCR Pathoproof 16 20, PCR Pathoproof Major 3 18, PCR Pathoproof Major 4 19, PCR Staph. Aureus Genotyp B 33, Beratung, Datenerfassung, Auswertung je 15 Min. 17, Integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung Pro Kuh und Jahr 7, Integrierte tierärztliche Bestandsbetreuung Je 15 Minuten 17, Fahrkosten je Kilometer 0,35 6

7 II. Entgelte für sonstige Hygiene-Untersuchungen - je Probe 1. Chlorgehalt und Alkalität für Desinfektionsmittel und Desinfektionslösungen 7,50 2. Peressigsäuregehalt, Desinfektionsmittel und Desinfektionslösungen 7,50 3. Acidität von sauren Reinigungslösungen 5,00 4. Reinigungseffekt, Tupfer, fluoreszenzoptisch/ ATP 5,00 5. Reinigungseffekt, Tupfer, bakteriologisch, 2-stufige Auswertung (Hygienisierung/Desinfektion) 5,00 6. Tupferproben zum Nachweis des örtlichen Keimmilieus 5,00 7. Untersuchung auf Jodgehalt in Desinfektionsmitteln 10,10 III. Entgelte für Trächtigkeitsuntersuchungen 1. Untersuchung aus der Milch mit Test von IDEXX aus Proben der Milchkontrolle 5,00 2. Untersuchung aus der Milch/Blut mit Test von IDEXX aus Sonderproben 3,90 7

8 IV. Entgelte für das Kennzeichnungssystem und HIT (Positionen 1 bis 18 zuzüglich Porto) 1. Kennzeichnungssystem I 2,64 (Ohrmarken für die Doppelkennzeichnung (Allflex Standardohrmarke), Stammdatenblatt, Porto für Stammdatenblatt...) 2. Kennzeichnungssystem II 2,48 (Ohrmarken für die Doppelkennzeichnung (Allflex Coupe 8), Stammdatenblatt, Porto für Stammdatenblatt...) 3. Kennzeichnungssystem III 6,38 (Ohrmarken für die Doppelkennzeichnung (Allflex Gewebeohrmarke+ elektronische Ohrmarke) Stammdatenblatt, Porto für Stammdatenblatt...) 4. Kennzeichnungssystem IV 4,20 (Ohrmarken für die Doppelkennzeichnung (Allflex Standardohrmarke + Gewebeprobeohrmarke) Stammdatenblatt, Porto für Stammdatenblatt...) 5. Ohrmarken BHV1 0,13 6. Ohrschild blanko 0,76 7. Ersatzkennzeichnung (ein Ohrschild) 1,69 8. Ersatzstanze für Gewebeprobe 2,20 9. Zange für Ohrmarkeneinzug (Standard) 20, Zange für Ohrmarkeneinzug (Gewebeohrmarke) 29, Pen-Stift 3, Ersatzstifte für Zange - Standard 2, Ersatzstifte für Zange - Gewebeprobe 2, Ersatzstammdatenblatt 7, Zweitdrucke von Stammdatenblättern/ 5,00 Rinderpässen nach Korrektur auf Grund von Fehlern des Landwirtes 16. Ausstellung von Stammdatenblättern für EU-Tiere 1,50 8

9 17. Stallkarten B26 je 100 Stck. 19, Tiervorgangsmeldung HIT je Vorgang (gilt für Schlachteinrichtungen und Händler) 0, Bestandsregister Grundentgelt 7,67 Entgelt je Tier 0, Druck Geburtsmeldekarte und Abarbeitung je Tier 0, Abarbeitung Papierbeleg Bestandsveränderung bis einschließlich 6 Meldungen/ Monat 3,00 ab 7 Meldungen je Meldung je Tier 0,50 (Beispiel: 8 Meldungen = 4,00) 22. Abarbeitung formloser Meldungen je Tier 3, Nacherstellen PIN 5, Eintragung Mitbenutzer 5, Hoftierarztvollmacht (an Vollmachtgeber) 5, Korrektur fehlerhafter HIT- Meldungen des Lw. 2,00 (ohne erneuten Druck Stammdatenblatt) V. Zusatzleistungen Milchkontrolle 1. Meldungen und sonstiges Bestandseröffnung (auch KA 18), je Tier 3,00 Bestandsbereinigung (Basis HIT-Bestand), je Tier 2,00 Dialogübernahme aus anderen BL, je Tier 3,00 Geburtsnachweis (davon 0,07 an vit), je Tier 0,10 Nachbestellung Geburtsnachweis, je Tier 1,00 Leistungs- und Abstammungsnachweis (davon 0,07 an vit), je Tier 0,10 Nachbestellung Leistungs- und Abstammungsnachweis 1,00 Abstammungsergänzung, je Tier 2,00 Bereitstellung von MLP-Daten (I-File), je Datei 7,00 Bereitstellung von Beständen (PC-Start), je Datei 10,00 9

10 IV. Zusätzliche Regelungen Die Mitglieder des LKV, die sich am Lastschriftverfahren beteiligen, erhalten einen Skontoabzug von 3 %. Die Mitglieder des LKV, die innerhalb von 7 Tagen die Rechnung begleichen, erhalten einen Skontoabzug von 2 %. Ansonsten beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungsstellung. Voraussetzungen für die Zulassung zum Lastschriftverfahren seitens der MQD: 1. gültiges Lastschriftmandat liegt im Original vor (SEPA) 2. kein Zahlungsrückstand im laufenden Jahr Bei Nichtdeckung des Lastschriftkontos hat der Teilnehmer an diesem Verfahren die zusätzlichen Kosten und marktübliche Verzugszinsen p.a. zu tragen. Ist ein Zahlungseingang nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch die MQD zu verzeichnen, ist die MQD berechtigt, marktübliche Verzugszinsen zu erheben. 10

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