Zeugnis- und untersuchungspflichtige Waren mit Ursprung aus Nicht-EU- Ländern (RL 2000/29/EG Anhang V B)

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1 Zeugnis- und untersuchungspflichtige Waren mit Ursprung aus Nicht-EU- Ländern (RL 2000/29/EG Anhang V B) 1. Pflanzen und Pflanzenteile zum Verzehr bestimmt Früchte und deren Hybriden mit Ursprung in allen Drittländern -Citrus -Fortunella -Poncirus -Capsicum -Momordica -Solanum melongena Orange, Chinois, Clausellina, Clementine, Bergamotte, Grapefruit, Limette, Mandarine, Pampelmuse, Pomelo, Pomeranze, Mineola, Satsuma, Sweetie, Tangerine, Tangelo, Ugli, Zitrone Kumquat, Limquat, Nagami, Meiwa Bitterorange Paprika, Chili, Peperoni (peppers) Bittergurke, Balsamapfel, Balsambirne, Bittermelone, Karela (bitterguard, balsampear) Aubergine, Eierfrucht, Brinjal (Eggplant) Blattgemüse aus allen Drittländern -Apium graveolens -Ocimum -Limnophila -Eryngium foetidum -Manihot esculenta Sellerie (celery) Basilikum, Kaproa, Horapa, Krapau, Kapao (hairy/holy/sweet basil) Reisfeldpflanze, Kayang (rice paddy herb, finger grass) Langer/mexikanischer/falscher Koriander Maniok, Cassava Früchte und deren Hybriden mit Ursprung in außereuropäischen Drittländern -Annona -Cydonia -Diospyros -Malus -Mangifera -Passiflora -Prunus Cherimoya, Stachelannone, Netzannone, Schuppenannone, Zimtapfel, Rahmapfel (sugar apple, custard apple) Quitte (quince) Kakifrucht, Kakifeige, Kakipflaume, Sharonfrucht, Chinesische Dattelpflaume, Lotuspflaume, Persimone Apfel (apple) Mango Passionsfrucht, Maracuja, Badea, Cholupa, Curuba, Purpurgrenadilla, gelbe Grenadilla, Riesengrenadilla (passionfruit) Aprikose, japanische Pflaume, Mandel, Mirabelle, Nektarine, Pfirsich, Pflaume, Reneklode, Ringlotte, Sauerkirsche, Schlehe, Süßkirsche, Zwetschge (apricot, plum, cherry, almond, peach) 1

2 -Psidium -Pyrus -Ribes -Syzygium -Vaccinium -Solanum tuberosum Guave, Erdbeerguave, Stachelbeerguave, Gas, Coronilla (guava) Birne, chinesische Birne, Nashi (pear) Johannisbeere (rot, schwarz, weiß), Jostabeere (gooseberry, red/white/black currant) Jambolan, Javaapfel, Malayapfel, Rosenapfel, Wasserapfel (rose apple) Heidelbeere, Kulturheidelbeere, Moorbere, Moosbere, Preiselbeere (blueberry, cranberry) Kartoffel, Paradeiser, Erdapfel (potato) Speise- und Wirtschaftskartoffeln mit Ursprung in Ägypten, Algerien, Israel, Marokko, Schweiz, Syrien, Tunesien, Libyen und der Türkei dürfen in die EU eingeführt werden, soweit sichergestellt ist, dass die Einfuhrbestimmungen eingehalten werden. Wegen mehrfacher Feststellungen von Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) an importierten Kartoffelknollen, insbesondere aus Ägypten, werden hierfür besondere Anforderungen und Untersuchungsbedingungen durch eine Entscheidung der EU-Kommission festgelegt. Für Speise- und Wirtschaftskartoffelknollen aus allen anderen Drittländern sowie Pflanzkartoffeln aus allen Drittländern besteht ein Einfuhrverbot! 2. Pflanzen zum Anpflanzen bestimmt ausgenommen Früchte und Samen, aus allen Drittländern Grundsätzlich sind alle ganzen Pflanzen und vermehrungsfähige Pflanzenteile (z.b. Stecklinge, Ableger, cuttings ), die zum Anpflanzen bestimmt sind oder zum Anpflanzen verwendet werden können, bei der Einfuhr aus Drittländern zeugnispflichtig und sind einer phytosanitären Kontrolle zu unterziehen! Dies gilt auch für Gewebekulturen, Sterilkulturen, in vitro Kulturen! 3. Pflanzenteile 3.1. Pflanzenteile, ausgenommen Früchte und Samen, aus allen Drittländern Laubgehölze -Betula -Castanea -Populus -Quercus Birke Edelkastanie, Esskastanie, Marone, amerikanische/chinesische/japanische Kastanie Pappel Eiche Nadelgehölze Coniferales Nadelgehölze/Koniferen Schnittblumen -Orchidaceae -Solidago Orchideen Goldrute 2

3 -Dendranthema -Dianthus -Gypsophila Chrysantheme, Gartenchrysantheme Nelke Schleierkraut Zierpflanzen -Pelargonium Geranie Palmen -Phoenix sp. Phönix-Palme 3.2. Pflanzenteile, ausgenommen Früchte und Samen, mit Ursprung in außereuropäischen Ländern Gehölze Prunus Aprikose, japanische Pflaume, Mandel, Mirabelle, Nektarine, Pfirsich, Pflaume, Reneklode, Ringlotte, Sauerkirsche, Schlehe, Süßkirsche, Zwetschge Schnittblumen -Aster -Eryngium -Hypericum -Lisianthus -Rosa -Trachelium Aster Eselsdistel Johanniskraut Schönkelch, Eustoma Rose Blaues Halskraut 3.3. Pflanzenteile, ausgenommen Früchte und Samen, mit Ursprung in Nordamerika Laubhölzer -Acer saccharum Zuckerahorn 3.4. Pflanzenteile, ausgenommen Früchte und Samen, mit Ursprung in Nordamerika (USA,Kanada), China, Korea, Japan, Mongolei, Russland, Taiwan Laubhölzer -Fraxinus -Juglans ailantifolia -Juglans mandshurica Esche Japanische Walnuss Mandschurische Walnuss 3

4 -Ulmus davidiana -Pterocarya rhoifolia Japanische Ulme Japanische Flügelnuss 4. Samen 4.1. aus allen Drittländern -Capsicum -Helianthus annuus -Solanum lycopersicum -Medicago sativa -Prunus -Rubus -Citrus -Fortunella -Poncirus -Oryza spp. -Zea mays -Allium ascalonicum -Allium cepa -Allium porrum -Allium schoenoprasum -Phaseolus -Pinus -Pseudotsuga menziesii Paprika, Chili Sonnenblume Tomate Luzerne, Alfalfa Aprikose, japanische Pflaume, Mandel, Mirabelle, Nektarine, Pfirsich, Pflaume, Reneklode, Ringlotte, Sauerkirsche, Schlehe, Süßkirsche, Zwetschge Brombeere, Himbeere Orange, Chinois, Clausellina, Clementine, Bergamotte,Grapefruit, Limette, Mandarine, Pampelmuse, Pomelo, Pomeranze, Mineola, Satsuma, Sweetie, Tangerine, Tangelo, Ugli, Zitrone Kumquat, Limquat, Nagami, Meiwa Bitterorange Reis (rice) Mais (corn) Schalotte Zwiebel, Bollen Porree Schnittlauch Bohne, Feuerbohne, Butterbohne, Gartenbohne Kiefer Douglasie 4.2. Samen mit Ursprung in Argentinien, Australien, Bolivien, Chile, Neuseeland oder Uruguay -Cruciferae -Gramineae -Trifolium sp. Kreuzblüter Gräser Klee 4

5 4.3. Samen mit Ursprung in Afghanistan, Indien, Irak, Mexiko, Nepal, Pakistan und den USA -Triticum sp. -Secale sp. Weizen Roggen -x Triticosecale Hybride aus Weizen und Roggen (Triticale) 5. Lose Rinde -Coniferales -Acer saccharum -Populus Koniferen/Nadelgehölze aus außereuropäischen Ländern Zuckerahorn Pappel -Quercus (außer Q. suber) Eiche (außer Korkeiche) -Fraxinus -Juglans ailantifolia -Juglans manshurica Esche Japanische Walnuss aus Kanada, China, Japan, der Mongolei, der Republik Korea, der demokratischen Volksrepublik Korea, Russland, Taiwan und den USA Mandschurische Walnuss -Ulmus davidiana/parvifolia Japanische Walnuss 6. Erden und Nährsubstrate 6.1. Erde und Kultursubstrat als solches Die Einfuhr von Erde und Kultursubstrat, das nicht im Zusammenhang mit Pflanzen oder Pflanzenteilen steht, darf aus den meisten Ländern nicht in die EU eingeführt werden. Reiner Torf ist hiervon ausgenommen! Einfuhrverbot! besteht für folgende Länder: Türkei, Weißrussland (Belarus), Moldau, Russland, Ukraine alle Drittländer außerhalb Kontinentaleuropas (außer Ägypten, Israel, Libyen, Marokko, Tunesien) Einfuhrerlaubnis besteht für folgende Länder: Mitgliedsstaaten der EU - keine weiteren Anforderungen! andere Länder Kontinentaleuropas (außer Türkei, Weißrussland, Moldau, Russland, Ukraine) - mit Pflanzengesundheitszeugnis (Anhang V Teil B I Nr. 7a) Ägypten, Israel, Libyen, Marokko, Tunesien - mit Pflanzengesundheitszeugnis (Anhang V Teil B I Nr. 7a) 5

6 6.2. Erde und Kultursubstrat in Verbindung mit Pflanzen Für Erde und Kultursubstrat das Pflanzen anhaftet besteht teilweise PGZ-Pflicht und spezielle Anforderungen für die Einfuhr nach Anhang IV A I Nr. 34. Herkünfte ohne PGZ-Pflicht Mitgliedsstaaten der EU Länder Kontinentaleuropas (ausgenommen Türkei, Belarus, Georgien, Moldau, Russland, Ukraine) Algerien, Ägypten, Israel, Libyen, Marokko, Tunesien Herkünfte mit PGZ-Pflicht (Anhang V Teil B I Nr. 7b) und speziellen Anforderungen (Anhang IV Teil A I Nr. 34) Türkei, Belarus, Georgien, Moldau, Russland, Ukraine außereuropäische Drittländer (ausgenommen Algerien, Ägypten, Israel, Libyen, Marokko, Tunesien) 6

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