Studienordnung. der Privaten Universität Witten/Herdecke ggmbh für den Modellstudiengang Medizin

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1 Studienordnung der Privaten Universität Witten/Herdecke ggmbh für den Modellstudiengang Medizin

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Reformziel Geltungsbereich und Zuständigkeit Zugangsvoraussetzungen Aufnahmeverfahren Freiwilligkeit der Teilnahme Immatrikulation und Exmatrikulation Ausbildungsziele Gliederung und Inhalte Ausbildungsangebot und Lehr- und Lernveranstaltungen Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen Famulaturen Studienanteile im Ausland Abschluss des Studiums Dauer der Laufzeit des Modellstudienganges und Abbruchkriterien Übergangsregelungen Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 (zu 8 Abs. 6) Anlage 2 (Äquivalenznachweis zu Anlage 1 ÄAppO sowie zu 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO) Anlage 3 (Vorklinische und Klinische Wahlfächer gemäß 2 Abs. 8 und Anlage 3 ÄAppO Anlage 4 (zu 9 Abs. 4) Anlage 5 (Nachweis zu 27 ÄAppO) Anlage 6 (zu 10 Abs. 1 und 2) Anlage 7 (zu 5)

3 Aufgrund 41 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), sowie 85, 114 Nr. 4, 116 Abs. 3 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1999 (GV. NW. S. 670), hat die Private Universität Witten/Herdecke ggmbh am nachfolgende Studienordnung für den Modellstudiengang Medizin erlassen. 1 Reformziel Ziel des Modellstudienganges Medizin an der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh ist die Ausbildung zu einer Ärztin 1 mit einem breiten Spektrum an theoretisch-wissenschaftlichen Kenntnissen, praktischen Fertigkeiten, Fähigkeiten und sozialem Engagement, die zur eigen- und sozialverantwortlichen Berufsausübung und zur Weiterbildung befähigt ist. Die Ärztin soll eine Persönlichkeit entwickelt haben, auf deren Grundlage sie zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden auf individueller und gesellschaftlicher Ebene beitragen kann. Dabei sollen vor allem die Fähigkeit zu Kommunikation und Interaktion, das problemorientierte und interdisziplinäre Denken sowie die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen gefördert werden. Diese Ziele und Leitbilder sollen in der hier vorgeschlagenen patientinnen- und praxisorientierten gemeindenahen Ausbildung des Modellstudienganges durch eine Vielzahl problemorientierter und integrierter Lehr- und Lernformen sowie durch ihnen entsprechende Prüfungsformen verwirklicht werden. 2 Geltungsbereich und Zuständigkeit (1) Diese Studienordnung regelt Ziele, Inhalte und Aufbau des Modellstudienganges Medizin. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, findet die ÄAppO Anwendung. (3) Die Fakultät trägt dafür Sorge, dass die an der Ausbildung beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen die zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendigen Lehr- und Lernveranstaltungen anbieten. 1 Im Sinne der Lesbarkeit und Verständlichkeit des Antragstextes wurde darauf verzichtet, bei der Benennung von Personengruppen die männliche und die weibliche Form zu gebrauchen. Im folgenden werden deshalb nur die weiblichen Personen- und Funktionsbezeichnungen gewählt, wobei selbstverständlich immer die männlichen Mitglieder der jeweiligen Gruppe mitgemeint sind. 2

4 (4) Die Fakultät setzt Beauftragte für die Organisation, Durchführung und Weiterentwicklung der Ausbildung ein. Dazu gehören Mitarbeiterinnen der Fakultät, Studierende und Lehrende. Diese planen unter Leitung des Studiendekanates die Organisation und Durchführung einzelner und zusammenhängender Themenblöcke, der Semester und der Studienjahre. (5) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die nach dem ordnungsgemäßen Aufnahmeverfahren gemäß 4 in den Modellstudiengang aufgenommen wurden. (6) Studierende, die nach begonnener Ausbildung im Modellstudiengang Medizin an der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh ihr Studium an einer anderen medizinischen Fakultät im In- oder Ausland fortsetzen wollen, erhalten vom Prüfungsausschuss Bescheinigungen über alle erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, die beim zuständigen Landesprüfungsamt bzw. der entsprechenden Hochschule zur Anerkennung vorzulegen sind. 3 Zugangsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzungen sind: 1. eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder ein behördlich anerkanntes Äquivalent, 2. ein sechsmonatiger Krankenpflegedienst, davon mindestens drei Monate gemäß 6 ÄAppO, der spätestens zum Zeitpunkt der Interviews (Näheres siehe 4 dieser Studienordnung) begonnen und vor Studienbeginn abgeleistet sein muss. Tätigkeiten in der Altenpflege, der ambulanten Krankenpflege, einem psychiatrischen Krankenhaus, einem Behindertenheim sowie als Sanitäterin oder Rettungssanitäterin werden mit bis zu drei Monaten angerechnet. Über die Anerkennung anderer vergleichbarer Tätigkeiten entscheidet der Aufnahmeausschuss (siehe 4 Abs. 8). Der Krankenpflegedienst kann auch im Ausland abgeleistet werden. 3. ein Aufnahmebescheid nach Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens. 3

5 4 Aufnahmeverfahren (1) Das Aufnahmeverfahren beinhaltet eine schriftliche Bewerbung und Aufnahmeinterviews. Weitere Festlegungen des Verfahrens regelt der Aufnahmeausschuss. Über die Erfüllung der unter 3 genannten Voraussetzungen entscheidet der Aufnahmeausschuss. (2) Bewerberinnen werden zum ersten Semester aufgenommen. Falls zu einem späteren Zeitpunkt Studienplätze frei werden, kann der Aufnahmeausschuss im Benehmen mit dem Studiendekanat und dem Prüfungsausschuss entscheiden, eine entsprechende Anzahl von Studierenden von anderen Universitäten nach besonderen Bestimmungen aufzunehmen. (3) Die Fakultät erhebt für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren eine Bearbeitungsgebühr. (4) Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens ist der Aufnahmeausschuss zuständig, dessen Mitglieder vom Fakultätsrat der Fakultät für Medizin bestellt werden. Dem Aufnahmeausschuss gehören fünf Lehrbeauftragte, von denen drei habilitiert sein müssen, die Dekanin beziehungsweise deren Vertreterin und zwei Studierende an. Der Aufnahmeausschuss schlägt Änderungen des Aufnahmeverfahrens vor und legt diese dem Fakultätsrat zur Entscheidung vor. 5 Freiwilligkeit der Teilnahme Die Teilnahme am Modellstudiengang ist freiwillig. Bei der Immatrikulation müssen die Studienbewerberinnen das Formular nach Anlage 7 unterschrieben abgeben. 6 Immatrikulation und Exmatrikulation Die Immatrikulation und Exmatrikulation sind durch die Immatrikulationsordnung der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh in der jeweils gültigen Fassung geregelt. 4

6 7 Ausbildungsziele Die Absolventinnen des Modellstudienganges Medizin sollen 1. in der Lage sein, die körperliche, seelische, geistige und soziale Situation ihrer Patientinnen zur Grundlage ihres ärztlichen Handelns zu machen, 2. die Fähigkeit zu wissenschaftlichem Denken und Arbeiten besitzen, 3. die Kenntnisse haben, die sie befähigen, die Grundversorgung der Patientinnen zu leisten, 4. die Fertigkeiten haben, die sie befähigen, die Grundversorgung der Patientinnen zu leisten, 5. die geistigen Grundlagen und psychischen Fähigkeiten haben, die sie zur Grundversorgung der Patientinnen befähigen, 6. genügend Grundlagen haben, sich eigenständig problemorientiert fortzubilden, 8. die Grenzen ihres eigenen Wissens und Könnens einschätzen können, 9. zur Zusammenarbeit mit Ärztinnen und allen anderen im Gesundheitswesen tätigen Personen sowie mit Studierenden fähig und bereit sein, 10. sich zu einer sich selbst, der Einzelnen und dem Allgemeinwohl verpflichteten Persönlichkeit entwickelt haben. 8 Gliederung und Inhalte (1) Die sechs Fachstudienjahre gliedern sich in zwei Studienabschnitte. Die Ausbildungsinhalte des ersten Studienabschnittes (erstes bis fünftes Fachstudienjahr) sind an organ- oder systembezogenen Problemstellungen orientiert, legen klinische Grundlagen und vertiefen klinische Kenntnisse in verschiedenen Disziplinen, vermitteln diagnostische und differentialdiagnostische Techniken und Fähigkeiten, legen Grundlagen für Prävention, Therapie und Begleitung, 5

7 legen einen Schwerpunkt auf Erleben, Analysieren und professionelles Gestalten der Ärztin-Patientin-Beziehung, befähigen zur Kooperation mit Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, legen wissenschaftstheoretische Grundlagen, legen Grundlagen in den Fragen der Medizinethik, Anthropologie und Medizinrecht, behandeln die Rolle der Ärztin in der Gesellschaft unter epidemiologischen und gesundheitspolitischen Gesichtspunkten, vermitteln Grundbegriffe zum Gesundheitssystem und zum Management von Gesundheitsorganisationen. Der zweite Studienabschnitt, das Praktische Jahr (sechstes Fachstudienjahr) dient der Abrundung und Übung klinischer Fähigkeiten und Fertigkeiten in ausgewählten Fächern, legt seinen Schwerpunkt auf eine umfassende, eigenständige Patientinnenbetreuung und versorgung unter Supervision. (2) Die ersten fünf Fachstudienjahre sind in Themenblöcke und Blockpraktika unterteilt, wobei der theoretische Unterrichtsanteil kontinuierlich abnimmt und der praktische Unterrichtsanteil zunimmt. Als vertikale Integrierte Curricula ziehen sich Veranstaltungen zu den Themengebieten Kommunikation, Reflexion und Verantwortung, Wissenschaftlichkeit, Methodologie und Forschung, Anthropologie, Medizinethik, Medizinrecht, Geschichte der Medizin sowie Gesundheitspolitik und Gesundheitssystemforschung durch den ersten Studienabschnitt. Ein Tag in der Woche ist für Veranstaltungen des Studium fundamentale freigehalten. (3) An das fünfte Fachstudienjahr schließt sich das Praktische Jahr mit einer Dauer von 48 Wochen an. Studierende, die die Studieninhalte der ersten fünf Fachstudienjahre in mindestens neun Fachsemestern bereits vollständig abgeleistet haben, können das praktische Jahr abweichend von 3 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO bereits im zehnten Fachsemester beginnen. Das Studium wird mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium von sechs Jahren gemäß 1 Abs. 3 ÄAppO abgeschlossen. (4) Entsprechend 1 und 3 ÄAppO, die die Ausbildung im Praktischen Jahr regeln, werden drei in der Regel jeweils sechzehnwöchige Praktika in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und in einem weiteren Fach abgeleistet. Die Mindestdauer pro Fach beträgt 12 Wochen. 6

8 Gemäß 41 Abs. 1 Nr. 3 ÄAppO können abweichend von 3 ÄAppO die Tertiale geteilt werden, um innerhalb eines Faches verschiedene Einrichtungen kennenzulernen. Dabei darf kein Abschnitt die Dauer von sechs Wochen unterschreiten. Gemäß 41 Abs. 1 Nr. 4 ÄAppO können bis zu 24 Wochen auch in einer ärztlichen Praxis oder einer anderen Einrichtung der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung abgeleistet werden. (5) Ärztliche Praxen und andere Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung, die als Ausbildungsstätten für das Praktische Jahr in diesem Sinne zugelassen werden, müssen 1. Krankheitsbilder eines möglichst breiten Spektrums des jeweiligen Fachgebietes abdecken, 2. von einer Ärztin geleitet werden, die als Fachärztin seit mindestens zwei Jahren in der ambulanten Krankenversorgung tätig ist und über ausreichende Lehrerfahrung verfügt. Über die Zulassung einer Praxis oder Einrichtung als Ausbildungsstätte für das Praktische Jahr entscheidet die Fakultät. (6) Eine Übersicht über die Gliederung des Studiums in Studienabschnitte, Themenblöcke und Blockpraktika, sowie das Praktische Jahr befindet sich in Anlage 1. 9 Ausbildungsangebot und Lehr- und Lernveranstaltungen Das Ausbildungsangebot umfasst überwiegend fächerübergreifend konzipierte Veranstaltungen. Die Studieninhalte werden in zunehmender Komplexität und unter verschiedenen Gesichtspunkten entsprechend dem Ausbildungsstand der Studierenden wiederholt behandelt. Es werden die folgenden Lehr- und Unterrichtsveranstaltungen angeboten: (1) Das Problemorientierte Lernen (POL) ist die zentrale Unterrichtsform im Modellstudiengang. Diese Methode wird in den ersten zwei Fachstudienjahren als Tutorium in Kleingruppen wie folgt durchgeführt: Die Studierenden treffen sich jede Woche für jeweils zwei Zeitstunden in einer Kleingruppe von vier bis sieben, im Regelfall sechs Studierenden. Die Kleingruppen werden durch vom Studiendekanat benannte 7

9 Lehrkräfte (Tutorinnen) begleitet. Die Gruppenzusammensetzung wird durch Losverfahren entschieden und bleibt in der Regel für ein Semester konstant. Die Zuordnung einer Tutorin und einer Studierenden höheren Semesters (Co-Tutorin) zu einer Kleingruppe für die Dauer eines Semesters erfolgt durch das Studiendekanat. In den Kleingruppen bearbeiten die Studierenden ein humanmedizinisches Problem. Die Erarbeitung der sich daraus ergebenden Lernziele erfolgt im Selbststudium und wird begleitet durch Seminare und Praktika. (2) Seminare/Sprechstunden dienen der Vertiefung von Wissen, der Vermittlung fächerübergreifender Zusammenhänge und der Herstellung von Bezügen zwischen Theorie und Praxis. Weiterhin bieten sie ein Forum für Gruppenarbeit, in dem Fragen der Studierenden diskutiert werden. In Form von Seminaren/Sprechstunden werden die POL-begleitenden Grundlagenfächer, die Veranstaltungen der Integrierten Curricula und andere angeboten (Näheres siehe Anlagen 1, 2 und 5). Die Zahl der Studierenden in einem Seminar/einer Sprechstunde beträgt in der Regel bis zu 21, maximal bis zu 42 Personen. Seminare/Sprechstunden werden durch vom Studiendekanat benannte Lehrkräfte geleitet. (3) In Praktika sollen Fertigkeiten, aber auch Fähigkeiten einzeln oder in Kleingruppen trainiert und erlernte Wissensinhalte im Praxisrahmen überprüft werden. Ein Praktikum findet im Falle der theoretischen Grundlagenfächer anhand von veranschaulichenden Versuchen am Campus, in klinischen Fächern jedoch vorwiegend in einer Einrichtung der medizinischen und psychosozialen Versorgung oder einer Forschungseinrichtung statt (Näheres siehe Anlagen 1, 2 und 3). (4) Klinische Blockpraktika stellen die wesentliche integrative Lehr- und Lernform im Krankenhaus dar. Dabei absolvieren in der Regel jeweils zwischen vier und zehn Studierende gleichzeitig ein solches Praktikum. Ziel der klinischen Blockpraktika ist gleichermaßen die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zentral ist dabei die Ausbildung am Krankenbett und die wachsende Verantwortung der Studierenden in der Versorgung von Patientinnen. Um eine möglichst enge Verknüpfung von Theorie und Praxis zu gewährleisten, findet neben der praktischen 8

10 Ausbildung auch ein Teil des theoretischen Unterrichts der klinischen Fächer im Krankenhaus statt. Der theoretische Unterricht wird jeweils für die Studierenden eines Blockpraktikums in Form von Seminaren, möglichst anhand von Falldarstellungen, gestaltet. Einige klinische Blockpraktika werden als Pflichtfächer, einige als Wahlpflichtfächer absolviert (Näheres siehe Anlagen 3 und 4). (5) Über die Eignung einer Einrichtung als Ausbildungsstätte des Modellstudienganges entscheidet die Fakultät. (6) Ergänzt werden die klinischen Blockpraktika durch begleitende Theorieeinheiten, in denen meist in Seminarform die das klinische Fach betreffenden klinisch-theoretischen Fächer bearbeitet werden. Dazu gehören z.b. die Fächer Radiologie, Pharmakologie, Pathologie, Pathophysiologie, Mikrobiologie, Immunologie, Hygiene und Klinische Chemie sowie ausgewählte naturwissenschaftliche Grundlagenfächer (Näheres siehe Anlagen 1 und 5). Eine weitere Ergänzung und Vertiefung erfolgt ab Ende des vierten Fachstudienjahres in den fächerübergreifenden Theorieeinheiten Gemischte Differentialdiagnosen. (7) Die Fakultät fördert mit den genannten Lehr- und Lernformen die Fähigkeit und ermutigt die Studierenden zum Eigenstudium. Zweck des Eigenstudiums ist es, eigene thematische Schwerpunkte zu setzen und die Befähigung zur eigenständigen Fortbildung auch im Hinblick auf das Berufsleben zu erwerben. 10 Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen Um gewährleisten zu können, dass einerseits das für eine Ärztin wichtige Basiswissen zuverlässig vermittelt und geprüft wird und andererseits genügend Freiheit des Lehrens und des Studierens bleibt und damit bereits während des Studiums selbstgewählte Schwerpunkte gesetzt werden können, werden Lehrveranstaltungen als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen angeboten. (1) Pflichtveranstaltungen müssen besucht werden, um das Studium fortsetzen bzw. abschließen zu können. Pflichtfächer vermitteln unverzichtbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für Ärztinnen (Näheres siehe Anlagen 4, 5 und 6). Diese Grundlagen werden sanktionierend geprüft. Die Liste der Pflichtveranstaltungen ist Anlage 6 zu entnehmen. 9

11 (2) Bei Wahlpflichtveranstaltungen müssen aus dem Gesamtangebot eine festgelegte Anzahl von Teilnahmenachweisen/Leistungsnachweisen erbracht werden. So können Interessen wahrgenommen werden, wobei gleichzeitig eine breite Ausbildung gewährleistet bleibt. Alle Gruppen von Wahlpflichtfächern sind in Anlage 6 aufgeführt. (3) Wahlveranstaltungen stellen fakultative Studienangebote dar. Das Angebot wird entsprechend dem Interesse und der Initiative der Studierenden ergänzt. 11 Famulaturen (1) Es müssen Famulaturen über einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten gemäß 1 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit 7 und 41 ÄAppO nachgewiesen werden. Die Famulaturen sind innerhalb der ersten fünf Fachstudienjahre vor dem Beginn des Praktischen Jahres abzulegen. (2) Als klinische Famulaturen gemäß 7 Abs. 2 Nr. 2 ÄAppO können klinische Wahlpflicht-Blöcke angerechnet werden, soweit es sich nicht um die Blockpraktika gemäß 27Abs. 4 ÄAppO handelt. (3) Die Praxis-Famulatur gemäß 7 Abs. 2 Nr. 1 ÄAppO und die Wahl- Famulatur gemäß 7 Abs. 2 Nr. 3 ÄAppO können durch die Absolvierung der Allgemeinmedizinischen Praktika abgeleistet werden soweit es sich nicht um das Blockpraktikum Allgemeinmedizin gemäß 27 Abs. 4 ÄAppO handelt. 12 Studienanteile im Ausland Studienzeiten innerhalb der ersten fünf Studienjahre können bis zu drei Semestern Gesamtdauer an Universitäten im Ausland abgeleistet werden. Über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen entscheidet die entsprechende Lehrstuhlinhaberin im Benehmen mit dem Studiendekanat und dem Prüfungsausschuss. 13 Abschluss des Studiums Das Studium endet mit Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung gemäß 29 und 30 ÄAppO. 10

12 14 Dauer der Laufzeit des Modellstudienganges und Abbruchkriterien (1) Der Modellstudiengang Medizin wird seit dem für die Mindestdauer von acht Jahren bis zu einer Höchstdauer von zehn Jahren durchgeführt. Verlängerungen der Laufzeit des Modellstudienganges sind anhand von Evaluationsergebnissen zu begründen. (2) Der Modellstudiengang muss abgebrochen werden, wenn die Fakultät die ordnungsgemäße Durchführung der Lehre und der Prüfungen nicht mehr gewährleistet und die Gewährleistung nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn Evaluationsergebnisse einen Ausbildungserfolg nicht erwarten lassen. 15 Übergangsregelungen (1) Studierende, die am die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt (alt) der Ärztlichen Prüfung bereits bestanden haben in der Regel Studierende des 18. Jahrgangs - studieren nach der am genehmigten Studienordnung. Sie legen den Zweiten Abschnitt (alt) der Ärztlichen Prüfung bis spätestens Herbst 2006 ab. Danach gilt die vorliegende Ordnung. (2) Studierende, die am die Äquivalenzprüfung zur Ärztlichen Vorprüfung (alt) bestanden, die Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt (alt) der Ärztlichen Prüfung noch nicht bestanden haben in der Regel Studierende des 19. Jahrgangs - studieren bis zum Bestehen der Äquivalenzprüfung zum Ersten Abschnitt (alt) der Ärztlichen Prüfung, spätestens bis Herbst 2005, nach der am genehmigten Studienordnung. Danach gilt die vorliegende Ordnung. Ein Eintritt ins Praktische Jahr ist ab Wintersemester 2005/06 möglich. (3) Studierende, die am die Äquivalenzprüfung zur Ärztlichen Vorprüfung (alt) noch nicht bestanden haben - in der Regel Studierende des 20. und 21. Jahrgangs - studieren bis zum Bestehen der Äquivalenzprüfung zur Ärztlichen Vorprüfung, längstens bis Frühjahr 2006, nach der am genehmigten Studienordnung. Danach gilt die vorliegende Ordnung. 11

13 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Studienordnung tritt zum in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich der Regelungen in 15 die Studienordnung in der Fassung vom außer Kraft. 12

14 Anlage 1 (zu 8 Abs. 6) Gliederung des Studiums: Vor dem Studienbeginn: Krankenpflegedienst Erstes Studienjahr Einführungswochen POL-Tutorien, Sprechstunden/Seminare und Praktika zu den Themenblöcken Bewegungsapparat, Ernährung/Verdauung, Atmung, Herz und Kreislaufsystem, Flüssigkeitshaushalt/Niere und Endokrinologie Untersuchungskurs Orthopädie Untersuchungskurs Innere Medizin Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula - Kommunikation, Reflexion, Verantwortung (Integriertes Curriculum I) - Wissenschaftlichkeit, Methodologie, Forschung (Integriertes Curriculum II) - Anthropologie, Medizinethik, Medizinrecht, Geschichte der Medizin (Integriertes Curriculum III) - Gesundheitspolitik und Gesundheitssystemforschung (Integriertes Curriculum IV) Studium fundamentale Zweites Studienjahr POL-Tutorien, Sprechstunden/Seminare und Praktika zu den Themenblöcken Nerven-Sinnes-System, Blut, Immunsystem und Haut, Sexualität und Fortpflanzung Untersuchungskurs Neurologie/Neuroanatomie/Augen und HNO gemischter Untersuchungskurs (Urologie/Gynäkologie/Labor und Anamnese) Theorieeinheit I zu den Kernblöcken Operative Fächer I (mit entsprechenden Veranstaltungen der Fächer Radiologie, Pharmakologie, Pathologie, Mikrobiologie, Hygiene, Immunologie u.a.) und Konservative Fächer I (mit entsprechenden Veranstaltungen der Fächer Radiologie, Pharmakologie, Pathologie, Mikrobiologie, Immunologie u.a.) Wahlfach (z.b. Forschungspraktikum, Sozialmedizin-Praktikum, o.a.) Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula (Integrierte Curricula I IV) Studium fundamentale 13

15 Drittes Studienjahr Klinischer Kernblock Operative Fächer I mit Grundlagen in den Fächern Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie, Urologie und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Seminar Klinischer Kernblock Konservative Fächer I mit Grundlagen in den Fächern Innere Medizin, Augenheilkunde und Dermatologie und Psychosomatik mit Seminar Theorieeinheit II zu den Kernblöcken Operative und Konservative Fächer I Klinischer Block in Psychiatrie mit Seminar Klinischer Block in Neurologie mit Seminar Theorieeinheiten zu den Blöcken Psychiatrie und Neurologie (mit entsprechenden Veranstaltungen der Fächer Radiologie, Pharmakologie, Pathologie, Mikrobiologie, Immunologie u.a.) Mikrobiologie-Praktikum Notfallmedizin Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula (Integrierte Curricula I IV) Studium fundamentale Viertes Studienjahr Klinischer Block Gynäkologie/Geburtshilfe mit Seminar Klinischer Block Pädiatrie mit Seminar Theorieeinheiten zu den Blöcken Gynäkologie/Geburtshilfe und Pädiatrie (mit entsprechenden Veranstaltungen der Fächer Radiologie, Pharmakologie, Pathologie, Mikrobiologie, Immunologie u.a.) 3 klinische Wahlpflichtblöcke mit Seminaren (siehe Anlage 3) Interdisziplinäre Veranstaltungen zu Diagnose, Differentialdiagnose, Therapie und Begleitung (Theorieeinheit Gemischte Differentialdiagnosen ) Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula (Integrierte Curricula I IV) Studium fundamentale 14

16 Fünftes Studienjahr Interdisziplinäre Veranstaltungen zu Diagnose, Differentialdiagnose, Therapie und Begleitung (Theorieeinheit Gemischte Differentialdiagnosen ) Klinischer Kernblock Konservative Fächer II mit Seminar Klinischer Kernblock Operative Fächer II mit Seminar Allgemeinmedizinisches Praktikum Veranstaltungen der Integrierten Curricula (Integrierte Curricula I IV) Studium fundamentale Sechstes Studienjahr (Praktisches Jahr) PJ-Zeit (gemäß 8 Abs. 4 dieser Ordnung) Veranstaltungen der Integrierten Curricula (Integrierte Curricula I IV) 15

17 Anlage 2 Äquivalenznachweis zu Anlage 1 ÄAppO sowie zu 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO Praktische Übungen, Kurse und Seminare, deren Besuch bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind Praktikum der Physik für Mediziner Praktikum der Chemie für Mediziner Praktikum der Biologie für Mediziner Praktikum der Physiologie Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie Kursus der makroskopischen Anatomie Kursus der mikroskopischen Anatomie Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang POL-begleitend als Physik- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Chemie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Biologie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Physiologie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Biochemie- Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Präparierkurs (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Histologie- Praktikum in der Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Sozialmedizin- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) Strangangebote aus Strängen I und III Seminar Physiologie POL-begleitend als Physiologie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) 16

18 Seminar Biochemie / Molekularbiologie Seminar Anatomie Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie jeweils mit klinischen Bezügen Praktikum der medizinischen Terminologie Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) Praktikum der Berufsfelderkundung POL-begleitend als Biochemie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Anatomie- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend als Allgemeinmedizin/Sozialmedizin- Sprechstunde (erstes und zweites Studienjahr) POL-begleitend in den Sprechstunden Allgemeinmedizinisches Praktikum (erstes Studienjahr), Allgemeinmedizinisches Praktikum und Sozialmedizinisches Praktikum (erstes und zweites Studienjahr) Seminare als integrierte Veranstaltungen mit klinischen Fächern Seminare mit klinischem Bezug Alle Untersuchungskurse (erstes und zweites Studienjahr) POL-Tutorien Wahlfach siehe Anlage 3 Summe: Stundenzahl von mindestens 784 Summe: Stundenzahl von mindestens

19 Anlage 3 Vorklinische und Klinische Wahlfächer gemäß 2 Abs. 8 und Anlage 3 ÄAppO Das vorklinische Wahlfach, das bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten ist, kann an der Fakultät für Medizin der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh aus folgenden Bereichen gewählt werden: Studium fundamentale (Kurse mit medizinischem Bezug) Integrierte Curricula Medizindidaktik Anthroposophisch erweiterte Medizin Traditionelle Chinesische Medizin und aus allen vorklinischen Fächern Als klinische Wahlfächer für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 2 Abs. 8 Satz 2 ÄAppO kommen an der Fakultät für Medizin der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh folgende Fächer in Frage: Allergologie Allgemeinmedizin Anästhesiologie Anthroposophisch erweiterte Medizin Arbeitsmedizin Augenheilkunde Chirurgie Dermatologie Emergency medicine/ Accident Emergency (Notfallmedizin/ Traumatologie) Endokrinologie Epidemiologie Evidenzbasierte Medizin Frauenheilkunde und Geburtshilfe Gastroenterologie Gefäßchirurgie Geriatrie Gesundheitspolitik und -management Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Hämatologie und Internistische Onkologie Handchirurgie Haut- und Geschlechtskrankheiten Herzchirurgie Homöopathie Humangenetik Infektiologie/ Infections Diseases Innere Medizin Kardiologie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Kinderchirurgie Kinderheilkunde Kinderkardiologie Klinische Pharmakologie Laboratoriumsmedizin Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Molekularbiologie Naturheilverfahren Neonatologie Nephrologie Neurochirurgie Neurologie Nuklearmedizin Orthopädie Palliativmedizin Pathologie Pharmakologie und Toxikologie Physikalische und Rehabilitative Medizin Plastische Chirurgie Pneumologie Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutische Medizin Psychotherapie Psychosomatik Radiologie und Strahlentherapie Rheumatologie Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) Thoraxchirurgie Tropenmedizin Unfallchirurgie Urologie Viszceralchirurgie 18

20 Die verantwortlichen Dozenten legen dem Prüfungsausschuss ein inhaltliches Konzept für einen Wahlpflichtblock ihres Faches vor. Der Prüfungsausschuss (siehe 4 der Prüfungsordnung für den Modellstudiengang Medizin) kann nach Vorlage eines solchen Konzeptes weitere Fächer als Wahlpflicht-Blöcke für die Ausbildung zulassen. 19

21 Anlage 4 zu 9 Abs. 4 Klinische Blockpraktika Pflicht-Blöcke: Allgemeinmedizinische Praktika Kernblock Konservative Fächer I (mit Grundlagen der Fächer Innere Medizin, Augenheilkunde, Dermatologie, Psychosomatik) Kernblock Operative Fächer I (mit Grundlagen der Fächer Chirurgie, Anästhesie, Urologie, Orthopädie, Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde) Neurologie Psychiatrie Gynäkologie/Geburtshilfe Pädiatrie Kernblock Konservative Fächer II (Vertiefungskurs mit Anteilen Geriatrie) Kernblock Operative Fächer II (Vertiefungskurs) Wahlpflicht-Blöcke: Drei Blockpraktika aus dem Angebot der Wahlfächer (siehe Anlage 3). 20

22 Anlage 5 benotete Nachweise zu 27 ÄAppO Leistungsnachweise Allgemeinmedizin Arbeitsmedizin, Sozialmedizin Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang (theoretische Unterrichtsinhalte) Seminarveranstaltungen zu den Allgemeinmedizin-Praktika (drittes bis fünftes Studienjahr) Seminarveranstaltungen zu den Allgemeinmedizin-Praktika, Sozialmedizinpraktikum, Theorieeinheit Gemischte Differentialdiagnosen Anästhesiologie Chirurgie* Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Orthopädie Urologie Augenheilkunde Dermatologie, Venerologie Innere Medizin* Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Frauenheilkunde und Geburtshilfe* Humangenetik Kinderheilkunde Neurologie Psychiatrie und Psychotherapie Seminarveranstaltungen im Kernblock Operative Fächer I und in den entsprechenden Theorieeinheiten Seminareinheiten im Kernblock Konservative Fächer I und in den entsprechenden Theorieeinheiten Seminarveranstaltungen im Klinischen Block Gynäkologie und in den entsprechenden Theorieeinheiten Seminarveranstaltungen im Klinischen Block Pädiatrie und in den entsprechenden Theorieeinheiten Seminarveranstaltungen im Klinischen Block Pädiatrie und in den entsprechenden Theorieeinheiten Klinischer Block Neurologie und entsprechende Theorieeinheiten Klinischer Block Psychiatrie und entsprechende Theorieeinheiten Hygiene, Mikrobiologie, Virologie Pharmakologie, Toxikologie* Mikrobiologie-Praktikum und Seminarveranstaltungen (drittes Studienjahr) Seminarveranstaltungen in den Theorieeinheiten zu den Blöcken Operative Fächer I, Konservative Fächer I, Neurologie, Psychiatrie, Gynäkologie, Pädiatrie und in den Theorieeinheiten gemischte Differentialdiagnosen 21

23 Pathologie* Rechtsmedizin Wahlfach Querschnittsbereiche, in denen Leistungsnachweise zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliche Gesundheitspflege Infektiologie, Immunologie Klinisch-pathologische Konferenz Klinische Umweltmedizin Medizin des Alterns und des alten Menschen Notfallmedizin Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie Prävention, Gesundheitsförderung Seminarveranstaltungen in den Theorieeinheiten zu den Blöcken Operative Fächer, Konservative Fächer, Neurologie, Gynäkologie, Pädiatrie und in den Theorieeinheiten gemischte Differentialdiagnosen Seminarveranstaltungen in den o.g. Theorieeinheiten einer der drei Wahlpflichtblöcke Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang Seminare im Integrierten Curriculum II Seminare im Integrierten Curriculum I und III Seminare im Integrierten Curriculum IV Seminarveranstaltungen im Mikrobiologie-Praktikum In den Theorieeinheiten gemischte Differentialdiagnosen Seminare in den Theorieeinheiten zu Kernblock konservative Fächer I Im Kernblock Konservative Fächer II, Wahlpflichtblock Geriatrie Praktikum in der Theorieeinheit zum Kernblock Operative Fächer I Seminare in allen Theorieeinheiten In den Allgemeinmedizinischen Praktika und Begleitseminaren Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren Seminare in allen Theorieeinheiten Seminare im Integrierten Curriculum II und in den Theorieeinheiten Gemischte Differentialdiagnosen, REHA- Tag im Rahmen der Allgemeinmedizinischen Pratika, Wahlpflichtblöcke, 22

24 Blockpraktika, in denen Leistungsnachweise zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich sind Innere Medizin Chirurgie Kinderheilkunde Frauenheilkunde Allgemeinmedizin Entsprechende Lehrveranstaltungen im Modellstudiengang (gemäß 27, 1 (4)) Kernblock Konservative Fächer II (Anteile Innere Medizin) Kernblock Operative Fächer II (Anteile Chirurgie) Klinischer Block Pädiatrie Klinischer Block Gynäkologie/Geburtshilfe Allgemeinmedizin-Praktika drittes bis fünftes Studienjahr mit einer Gesamtstundenzahl von mindestens 868 mit einer Gesamtstundenzahl von mindestens * Bezeichnung des fächerübergreifenden Leistungsnachweises gemäß Anlage 2 ÄAppO Legende: KF = Konservative Fächer, OF = Operative Fächer 23

25 Anlage 6 zu 10 Abs. 1 und 2 Pflichtveranstaltungen POL - Tutorien der ersten zwei Studienjahre Untersuchungskurse der ersten zwei Studienjahre Allgemeinmedizinische Praktika Kernblock Konservative Fächer I Kernblock Operative Fächer I Blockpraktikum Neurologie Blockpraktikum Psychiatrie Blockpraktikum Gynäkologie/Geburtshilfe Blockpraktikum Pädiatrie Kernblock Konservative Fächer II Kernblock Operative Fächer II PJ-Tertiale in Innere Medizin und Chirurgie Wahlpflichtveranstaltungen Klinische Wahlpflichtblockpraktika Integrierte Curricula Studium fundamentale PJ-Tertial Wahlfach 24

26 Anlage 7 zu 5 Hiermit bestätige ich,...(vorname Name) geboren am...in... wohnhaft in..., dass ich aus freiem Willen an dem Modellstudiengang Medizin der Private Universität Witten/Herdecke ggmbh teilnehme. Ich nehme folgende Umstände zur Kenntnis und bestätige mein Einverständnis damit: 1. Die Teilnahme an dem Modellstudiengang Medizin führt zu einer Einschränkung bei der Möglichkeit des Studienortwechsels. Insbesondere die Möglichkeit, den Studienort ohne Verlust der Anerkennung von Studienleistungen und damit ohne Verlust von Studienzeit zu wechseln, ist nach meiner Immatrikulation im Modellstudiengang Medizin aufgrund seines anderen Aufbaus nicht vorhanden. 2. Bei einem Abbruch des Modellstudienganges Medizin besteht für mich die Möglichkeit, mich nach Anerkennung meiner bis zu dem Zeitpunkt des Abbruches erbrachten Studienleistungen an einer anderen Universität zu bewerben. Letzteres wird wahrscheinlich nicht ohne Verlust von Studienzeit möglich sein. 3. Meine Daten persönlicher Art, sowie die Daten aus meinem Studium und Ergebnisse der Prüfungen, auch der staatlichen, sowie Daten aus meiner späteren, an das Studium anschließenden Weiterbildung dürfen zur wissenschaftlichen Auswertung des Modellstudienganges erhoben und gespeichert werden. Einer eventuellen Befragung nach dem Ende meiner Weiterbildung oder währenddessen werde ich mich nach Möglichkeit zur Verfügung stellen. 4. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 27 ÄAppO werden mir nur nach vollständiger Erfüllung der durch die Prüfungsordnung definierten fakultätsinternen Beginnvoraussetzungen für das Praktische Jahr bescheinigt. Ort, Datum...Unterschrift... Freiraum für Vermerke der Verwaltung: Immatrikulationsnummer:... 25

Unterlagen für die Anmeldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der ÄAppO vom 22. Juni 2003 (NEU)

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