Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge 29

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge 29"

Transkript

1 Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge 29 oder Firma und Anschrift (Straße, Hausnummer, Ortschaft), die sonstige Herkunft oder der sonstige Verbleib im Falle der Abgabe auf Verschreibung der Name und die Anschrift (s. o.) des Verschreibenden und die Nummer des Betäubungsmittelrezeptes bzw. des Betäubungsmittelanforderungsscheins und Überlassen eines Betäubungsmittels für einen Patienten in einem Alten- und Pflegeheim oder Hospiz im Falle des Überlassens eines Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch sind Verbleib und Bestand patientenbezogen nachzuweisen die Überprüfung der ordnungsgemäßen Führung, einschließlich der Übereinstimmung der Bestände mit den geführten Nachweisen (bei elektronischer Datenverarbeitung auf den Ausdrucken), am Ende jeden Kalendermonats durch den Apothekenleiter, im Falle einer Bestandsänderung Anbringung des Prüfdatums und des Namenszeichens die Aufbewahrung der Teile I der Verschreibungen (ggf. der Empfangsbescheinigungen bzw. der Notfall-Verschreibungen, s. Verschreibung von Betäubungsmitteln in der Arztpraxis Ziff bzw ) nach Abgabedaten oder nach Vorgabe der zuständigen Landesbehörde geordnet, über einen Zeitraum von drei Jahren der Karteikarten, Betäubungsmittelbücher oder EDV-Ausdrucke über einen Zeitraum von drei Jahren, von der letzten Eintragung an gerechnet. 7. Auf Verlangen der zuständigen Landesbehörde oder des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, sind diesen die Teile I der Verschreibungen der zuständigen Landesbehörde, sind die Karteikarten, Betäubungsmittelbücher oder EDV-Ausdrucke einzusenden oder Beauftragten dieser Behörden vorzulegen; in der Zwischenzeit sind vorläufige Verbleibsnachweise zu führen, die nach Rückgabe der Karteikarten bzw. Betäubungsmittelbücher nachzutragen sind. 8. Ausgenommen sind Notärzte (Großschadensfall). Betäubungsmittel in der Apotheke Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge Einige Fentanylpflaster verschiedener Hersteller enthalten trotz gleicher Freisetzungsraten in Abhängigkeit von ihrer Galenik unterschiedliche Wirkstoffgehalte. Um eine konstante Freisetzungsrate über einen definierten Zeitraum zu erreichen, ist der Gehalt an Fentanyl in den Pflastern wesentlich höher als die Menge, die tatsächlich über die Haut vom Körper aufgenommen wird. Dies hat zur Folge,

2 30 Betäubungsmittel in der Apotheke dass bei einigen Generika bereits mit der Verordnung einer einzigen 20er Packung der Freisetzungsraten 75 µg/h und 100 µg/h die Verschreibungshöchstmenge für Fentanyl von 340 mg überschritten wurde. Mit der Erhöhung der Höchstverschreibungsmenge für Fentanyl von 340 mg auf 500 mg, die mit der 23. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung erfolgte, wurde dieses Problem entschärft. Es gibt nur noch wenige Präparate, die mit einem A gekennzeichnet werden müssen. Bei Verordnungen durch Tier- oder Zahnärzte sind bedingt durch die meist niedrigeren Höchstmengen verschiedene Präparate betroffen. Das Fehlen dieser Kennzeichnung auf einer ärztlichen Verschreibung ist nach 16 BtMVV eine Straftat. Werden Rezepte ohne Kennzeichnung zur Abrechnung eingereicht, werden sie von den Krankenkassen retaxiert. Die Apotheke kann nach 12 Abs. 2 BtMVV nach Rücksprache mit dem Arzt die Kennzeichnung auf den Teilen I und II der Verordnung ergänzen; der Arzt ergänzt das A auf Teil III. Rücksprache und Änderungen sind durch Apotheke und Arzt auf den jeweiligen Teilen der Verordnung zu dokumentieren. Aut-idem-Regelung bei Betäubungsmitteln Grundsätzlich ist der Austausch von opiathaltigen Schmerzmitteln durch Generika entsprechend den rechtlichen Vorgaben der BtMVV nach Auffassung des BfArM möglich. Will der Arzt autidem ermöglichen und kreuzt deshalb das Aut-idem- Kästchen nicht an, kann der Apotheker davon ausgehen, dass der Arzt mit einem Austausch einverstanden ist. Das tatsächlich abgegebene Betäubungsmittel wird auf den Teilen I und II des BtM-Rezeptes dokumentiert. Damit wird die gesetzlich geforderte Dokumentation erfüllt. Die Dokumentation beim Arzt soll nachweisen, dass dieser seine Pflichten erfüllt hat und dieses BtM verschreiben durfte. Sie soll nicht belegen, dass die Apotheke das verschriebene Mittel abgegeben hat. Auch braucht der Arzt nicht über das tatsächlich abgegebene Arzneimittel informiert werden. Ein Austausch BTM-haltiger Pflaster kommt -bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen aber nur in Betracht, wenn auch die gesamte Wirkstoffmenge ( Beladungsmenge ) der Pflastersysteme identisch ist. Ein Austausch kann nur vorgenommen werden, wenn die Wirkstoffstärken ( in-vivo Freisetzungsraten ), die Wirkstoffmengen ( Beladungsmenge ) und die Applikationsdauer der Pflaster übereinstimmen. Das BfArM weist auch noch darauf hin, dass auch ein orales Opioid durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden darf, wenn es entsprechend SGB V 129(1)... mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt. Darreichungsformen mit unterschiedlicher Wirkdauer z. B. retardierte Präparate mit 12 oder 24 Stunden Wirkdauer sind somit nicht einfach austauschbar.

3 Abgabe von Betäubungsmitteln an eine andere Apotheke 31 Import von Betäubungsmitteln Grundsätzlich bedarf es für die Einfuhr von Betäubungsmitteln einer Erlaubnis der Bundesopiumstelle. Bei Bestellung über Importeure haben diese eine Erlaubnis. Der Apotheker zeigt durch Angabe der BTM-Nummer seine Berechtigung am BtM-Verkehr an. Diese Nummer erhält man aufgrund einer Anzeige bei der Bundes opiumstelle zur Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr. Dies geschieht in der Regel bei Erteilung der Betriebserlaubnis. Betäubungsmittel können nach 73 Abs. 3 Nr. 1a AMG importiert werden, wenn hinsichtlich des Wirkstoffes keine identischen und hinsichtlich der Wirkstärke keine vergleichbaren Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen. Kann das Betäubungsmittel nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellungsdatum eingeführt werden, sollte das Bestelldatum dokumentiert werden. In diesem Fall ist eine Überschreitung der 7-Tage-Frist zulässig. Abgabe von Betäubungsmitteln an eine andere Apotheke Wer Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie ohne mit ihnen Handel zu treiben einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen und erwerben oder ausgenommene Zubereitungen herstellen will, bedarf einer Erlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bundesopiumstelle. Keiner Erlaubnis bedürfen unter anderem: Krankenhaus- und öffentliche Apotheken, tierärztliche Hausapotheken im Rahmen ihres Betriebes, wer gewerbsmäßig Betäubungsmittel zwischen befugten Teilnehmern am Betäubungsmittelverkehr lediglich befördert, wer Betäubungsmittel an den Nachfolger im Betrieb einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke abgibt. Die Erlaubnis ist personengebunden und betriebsgebunden. Die von der Bundesopiumstelle zugewiesene BtM-Nummer ist nicht mit einer Erlaubnis nach 3 BtMG gleichzusetzen. So muss z. B. bei der Abgabe von BtM an eine andere Apotheke oder eine wissenschaftliche Einrichtung zusätzlich noch eine Erlaubnis beantragt werden. Die Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung regelt den Erwerb und die Abgabe der Betäubungsmittel zwischen den berechtigten Teilnehmern am Betäubungsmittelverkehr, z. B. pharmazeutischer Großhandel und Apotheke. Für jede einzelne Abgabe eines Betäubungsmittels ist ein amtliches Formblatt auszufertigen (Abgabebelegverfahren). Das vierteilige Formblatt besteht aus: 1. Abgabemeldung,

4 32 Betäubungsmittel in der Apotheke 2. Empfangsbestätigung, 3. Lieferschein, 4. Lieferscheindoppel. Die vollzogene Abgabe wird durch Weiterleitung der Abgabemeldung des pharmazeutischen Großhandels an die Bundesopiumstelle bestätigt. Der Lieferschein muss in der Apotheke 3 Jahre aufbewahrt werden und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen. Die Empfangsbestätigung, die vom Apothekenleiter oder einer von ihm beauftragten Person (Apotheker, PTA oder PKA) unterschrieben und an den pharmazeutischen Großhandel zurückgeht, muss dort 3 Jahre aufbewahrt werden. Das Lieferscheindoppel kann nach Vorliegen der Empfangsbestätigung vernichtet werden. Will eine Apotheke Betäubungsmittel an eine andere Apotheke abgeben, so benötigen beide eine Erlaubnis nach 3 BtMG. Bei Übernahme einer Apotheke muss der Nachfolger die Teilnahme am BtM-Verkehr und die Übernahme des BtM-Bestandes der Bundesopiumstelle anzeigen. Die bisherige BtM-Nummer der Apotheke wird beibehalten. Auch hier wird das Abgabebelegverfahren angewendet. Bei Apotheken mit Filialen ist der Betreiber zur Anzeige aller Apotheken (Hauptund Filialapotheken) verpflichtet. Zur Sicherheit und Kontrolle wird jeder Filialapotheke eine eigene BtM-Nummer zugewiesen. Der BtM-Verkehr zwischen den Apotheken eines Betreibers ist nicht an eine Erlaubnis nach 3 gebunden, es ist jedoch auch das oben erwähnte Abgabebelegverfahren anzuwenden. Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen Allgemein gilt, dass nach den Bestimmungen des 4 Abs.1 Nr. 4b des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und nach 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelverordnung (BtMAHV) ein Patient die von einem Arzt verschriebenen Betäubungsmittel als Reisebedarf ein- und ausführen darf. Hierbei wird unterschieden zwischen: Reisen in Staaten des Schengener Abkommens, Reisen in andere Länder. Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsländer des Schengener Abkommens kann die Mitnahme ärztlich verordneter Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung (s. S. 80 u. 81) erfolgen. Mitgliedsländer sind (Stand 2008) Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Die Bescheinigung kann unter heruntergeladen werden und muss von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden.

5 Vernichtung von Betäubungsmitteln 33 Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die im Herkunftsland, nicht aber in Deutschland verschreibungsfähig sind. Dagegen ist die Einfuhr von in einem anderen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens verschriebenen Betäubungsmitteln durch in Deutschland ansässige Bürger in die Bundesrepublik Deutschland außer in der für die Dauer der Heimreise benötigten Menge rechtswidrig. Im Rahmen der Substitutionsbehandlung kann der Arzt in begründeten Fällen im Rahmen eines Auslandaufenthaltes dem Patienten Substitutionsmittel für einen längeren Zeitraum als 7 Tage verschreiben und ihm die eigenverantwortliche Einnahme erlauben. Um Missbrauch entgegenzuwirken ist eine Anzeige gegenüber der zuständigen Landesbehörde vorgeschrieben und die verschreibungsfähige Menge des Substitutionsmittels in Anlehnung an das Schengener Abkommen auf eine Reisedauer von maximal 30 Tagen pro Jahr beschränkt. Allerdings dürfen z. B. Methadon bzw. Buprenorphin nicht in die USA eingeführt werden. Nähere Informationen finden sich unter (Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik e. V.). Bei Reisen in andere Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine Bescheinigung (möglichst in Englisch) mit sich führen. Muster dieser Vorlage, die auch Angaben über die Einzel- und Tagesgabe, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthalten, können unter www. bfarm.de heruntergeladen werden. Da es keine international harmonisierten Bestimmungen gibt, empfiehlt es sich vor Antritt der Reise Kontakt mit der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat aufzunehmen. Dies empfiehlt sich auch für Ärzte, die im Rahmen karitativer Auslandseinsätze Betäubungsmittel als Praxisbedarf mitführen. Da Betäubungsmittel nur reisebegleitend für den eigenen Bedarf mitgeführt werden dürfen, ist die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch beauftragte Personen nicht gestattet. Vernichtung von Betäubungsmitteln Nicht mehr verkehrsfähige und nicht mehr benötigte Betäubungsmittel müssen in Gegenwart von zwei Zeugen vernichtet werden. Eine Wiederverwendung oder Rückgewinnung darf nicht mehr möglich sein. Auch sollte die Umwelt geschont werden. Die AMK (Arzneimittelkommission) empfiehlt folgendes Vorgehen für Arzneimittel, die über die Hausmüllverbrennung entsorgt werden: Ausblistern von Tabletten, Mörsern, Versetzen mit heißem Wasser und Aufnehmen der Lösung mit aufsaugenden Materialien, z. B. Katzenstreu, Sägespäne

6 34 Betäubungsmittel in der Apotheke oder Zellstoff, dann Verbringen in den Hausmüll. In gleicher Weise ist sinngemäß mit Arzneilösungen/Injektabilia zu verfahren. Bei therapeutischen Pflastern: Zerschneiden in Schnipsel und Verbringen in den Hausmüll. Über die Vernichtung ist ein formloses Protokoll aufzusetzen, das von allen Beteiligten unterschrieben und 3 Jahre nach Ausstellungsdatum aufbewahrt wird. Die Bestände werden in den Karteikarten bzw. der EDV korrigiert.

7 Höchst(verschreibungs)mengen Arzt 35 BtM-rezeptpflichtige Betäubungsmittel, für die Höchst(verschreibungs)mengen festgesetzt sind A Verschreibung durch einen Arzt für einen Patienten innerhalb von 30 Tagen Betäubungsmittel (Wirkstoff) Fertigarzneimittel BtM Gehalt in mg Stückzahl i. d. Packungseinheit Höchstmenge in mg/st Amfetamin 600/ Buprenorphin Buprenorphin AWD Matrix 20/ 4 (N1), 5 (N1), 8 800/ 40 35µg/h 25 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 Buprenorphin AWD Matrix 52,5µg/h Buprenorphin AWD Matrix 70µg/h Norspan 5 Mikrogramm/h Norspan 10 Mikrogramm/h Norspan 20 Mikrogramm/h Subutex 0,4mg Sublingualtabl. Subutex 2mg Sublingualtabl. Subutex 8mg Sublingualtabl. Suboxone 2mg/0,5mg Sublingualtbl. Suboxone 8mg/2mg Sublingualtbl. Temgesic Amp 0,324 Inj.-Lsg. Temgesic forte sublingual 0,4mg Tbl. Temgesic sublingual Tbl. 0,2mg Transtec PRO 35µg/h Transdermales Pflaster (N3), 20 (N3) 30/ 4 (N1), 5 (N1), 8 37,50 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 (N3), 20 (N3) 40/ 4 (N1), 5 (N1), 8 50 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 (N3), 20 (N3) 800/ / 20 2 (N1), 4 (N1), 8 2 (N1), 4 (N1), 8 2 (N1), 4 (N1), 8 5/ 800/ 160 6,25 cm 2 (N2), 12 (N3) 10/ 800/ 80 12,50 cm 2 (N2), 12 (N3) 20/ 800/ cm 2 (N2), 12 (N3) 0, (N2), KP: / ,16 7 (N1), 28 (N2), KP: 70, KP: / 370 8,64 7 (N1), 28 (N2), 800/ 92 KP: 70, KP: 280 2) 2,16 7 (N1), 28 (N2) 800/ 370 8,64 7 (N1), 28 (N2) 800/ 92 0,324 5x1ml (N1) 800/ , (N2), 48 (N2) 800/ , (N2), 48 (N2) 800/ / 4 (N1), 5 (N1), 8 25 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 (N3), 20 (N3), KP: / 40 Hinweise

8 36 Höchst(verschreibungs)mengen Arzt Betäubungsmittel (Wirkstoff) Buprenorphin (Forts.) Codein als Substitutionsmittel Dihydrocodein als Substitutionsmittel Fertigarzneimittel Transtec PRO 52,5µg/h Transtec PRO 70µg/h BtM Gehalt in mg Stückzahl i. d. Packungseinheit 30/ 4 (N1), 5 (N1), 8 37,50 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 (N3), 20 (N3), KP: 24 40/ 4 (N1), 5 (N1), 8 50 cm 2 (N2), 10 (N2), 16 (N3), 20 (N3), Höchstmenge in mg/st 800/ / 20 Hinweise KP: 5 800/ 40 KP: 5 800/ 26 KP: 5 800/ 20 KP: 24 2) Triquisic 35µg/h 20/ 25 cm 2 Triquisic 52,5µg/h 30/ 37,50 cm 2 Triquisic 75µg/h 40/ 50 cm 2 Codeinum phos. Compren (N1), 20 (N2) 40000/ mg Codeinum phos. forte (N1), 20 (N2) 40000/ Compren 50mg Codeinum phos.tbl (N1), 20 (N2) 40000/ Berlin Chemie codi OPT Tbl. 76,82 20 (N2) 40000/ Codicaps mono Kps (N1), 20 (N2) 40000/ Codicompren 50mg ret (N1), 20 (N2) 40000/ Tbl. Codipertussin mite Tbl (N2) 40000/ Codipertussin Tbl (N2) 40000/ Tussoret Tag-/ 5+5 (N1), 40000/ 3, 9 Nacht-Kapseln (N2) Tag-Kps. 40,72 Nacht-Kps. 67,87 DHC 60 Mundipharma (N1), 50 (N2), 40000/ Ret.Tbl. 100 (N3), KP: 300 DHC 90 Mundipharma (N1), 50 (N2), 40000/ Ret.Tbl. 100 (N3) DHC 120 Mundipharma (N1), 50 (N2), 40000/ Ret.Tbl. 100 (N3) Paracodin Tbl (N1), KP: / Tiamon Mono Ret.Kps (N1), 20 (N2) 40000/ Dronabinol Marinol 2,5 mg Kps. 2,5 500/ Marinol 5,0 mg Kps / Marinol 10,0 mg Kps / 50 4 Fenetyllin 2500/ Fentanyl Abstral 100 µg Sublingualtbl. 0, (N1), 30 (N2) 500/ 3182 Abstral 200 µg Sublingualtbl. 0, (N1), 30 (N2) 500/ 1591

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge

Seite 1. Pharmazeutische Bedenken. Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Seite 1 Pharmazeutische Bedenken Betäubungsmittel aut idem und Rabattverträge Nina Griese, Ralf Goebel und Martin Schulz, Berlin / Für die Apothekenpraxis ist im Zusammenhang mit rabattbegünstigten Betäubungsmitteln

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) - Auszug - 1 Grundsätze (1) Die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes

Mehr

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe

Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe Betäubungsmittel für Alten- und Pflegeheime, Hospize und die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Verschreibung Kontrolle Rückgabe 02. Juli 2014 Motivation Hilfestellung im Umgang mit BtM

Mehr

Betäubungsmittelrecht

Betäubungsmittelrecht Betäubungsmittelrecht Betäubungsmittelrecht Rechtsgrundlagen: Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibes von Betäubungsmitteln

Mehr

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand: 23.11.2011 Inhaltsübersicht I II III

Mehr

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum:

Ch.-B.: Packungsgröße: Darreichungsform: Verfallsdatum: I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Für einige Arzneimittel gilt in der Apotheke eine Dokumentations- bzw. Anzeigepflicht. Bearbeiten Sie den Arbeitsbogen für dokumentations- bzw. anzeigepflichtige

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) 1 Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) Auszug aus der "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) 1 Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20.

Mehr

Formblatt Doku-Hilfe TÄHA - Ergänzungsliste BtM - Betäubungsmittel

Formblatt Doku-Hilfe TÄHA - Ergänzungsliste BtM - Betäubungsmittel Betäubungsmittel Aufbewahrung von Betäubungsmitteln Betäubungsmittel sind gegen unbefugte Entnahme gesichert und werden gesondert aufbewahrt ( 15 Satz 1 BtMG). (1) Für tierärztliche Hausapotheken sind

Mehr

Was muss vor der ersten Verschreibung eines Cannabisarzneimittels beachtet werden?

Was muss vor der ersten Verschreibung eines Cannabisarzneimittels beachtet werden? Hinweise für Ärzte Mit dem am 10.03.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten zur Verschreibung von Cannabisarzneimitteln

Mehr

Betäubungsmittel (BtM)

Betäubungsmittel (BtM) Betäubungsmittel (BtM) Wissenswertes für Patienten 1 Inhalt Was ist ein Betäubungsmittel? Schmerzmittel Psychostimulantien & Tranquillantien Substitutionstherapeutika Illegale Rauschmittel Sonderstellung

Mehr

Verschreiben von Betäubungsmitteln

Verschreiben von Betäubungsmitteln (Stand:..206) P. Cremer-Schaeffer Rechtsgrundlagen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) i. d. F. d. Bek. vom.3.994 (BGBl. I S. 38), das durch Artikel 4 Absatz 7 des Gesetzes vom 8. Juli 206 (BGBl. I S. 666) geändert

Mehr

Kreis Minden-Lübbecke - Gesundheitsamt

Kreis Minden-Lübbecke - Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke - Gesundheitsamt Merkblatt Verschreiben von Betäubungsmitteln (BtM) bei der Versorgung von Heimbewohnern Eine Handreichung des Gesundheitsamtes für Ärzte*, Apotheker und Mitarbeiter

Mehr

7.1 Erstbezug von BtM-Rezepten 7.2 Erstbezug von BtM-Anforderungsscheinen 7.3 Folgebezug von BtM-Rezepten und BtM-Anforderungsscheinen

7.1 Erstbezug von BtM-Rezepten 7.2 Erstbezug von BtM-Anforderungsscheinen 7.3 Folgebezug von BtM-Rezepten und BtM-Anforderungsscheinen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum

Mehr

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV)

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) BGBl. I S. 74; 81 Nr. 4 Ausgegeben zu Bonn am 23. Januar 1998 Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar rbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Herstellung und bgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand der Revision: 26.11.2014 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung

Mehr

Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht - Weiterentwicklung ApBetrO - Teil XII Mittwoch, 30. Juni 2010

Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht - Weiterentwicklung ApBetrO - Teil XII Mittwoch, 30. Juni 2010 Ministerium für,,, und Sommersemester 2010 Vorlesung - Spezielles Arzneimittelrecht - Weiterentwicklung ApBetrO - Teil XII Mittwoch, 30. Juni 2010 Folie 1 Ministerium für,,, und Apothekenbetriebsordnung

Mehr

ÜBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR 2. SUCHTGIFTREZEPTUR

ÜBUNGEN ZUR PRAKTISCHEN REZEPTUR 2. SUCHTGIFTREZEPTUR PRAKTISCHEN REZEPTUR 2. SUCHTGIFTREZEPTUR Juli 2014 Suchtgiftverschreibung hauptsächlich zur Schmerzbekämpfung bzw. zur Substitution Das Rezept muss elektronisch oder handschriftlich mit Kugelschreiber

Mehr

Merkblatt für Tierärzte (Stand )

Merkblatt für Tierärzte (Stand ) Merkblatt für Tierärzte (Stand 15.07.2014) Informationen für Tierärzte zu rechtlichen Bestimmungen zum Tierarzneimittelverkehr innerhalb von EU-Mitgliedstaaten bzw. EWR- Vertragsstaaten Grundsatz Verbringungsverbot

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht

Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht Die Möglichkeit der Verschreibung von Cannabis im deutschen Betäubungsmittelrecht und der steinige Weg dorthin Drogen in der medizinischen Anwendung Gliederung 1) Das Betäubungsmitteländerungsgesetz vom

Mehr

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung Gabriele Jungbluth - Strube, Schwerpunktpraxis, Bernburg 18. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin 06.-08. November

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2012 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) i.v.m. 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Bericht zum Substitutionsregister Januar 2010 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz i. V. mit 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)

Mehr

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen 1. Mitnahme von Arzneimitteln die Suchtgifte oder psychotrope Stoffe enthalten bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums Suchtgifte und/oder psychotrope

Mehr

Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere. Referent: Elmar Thome

Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere. Referent: Elmar Thome Cannabis alte Pflanze mit neuer Karriere Referent: Elmar Thome Bisherige (alte) Rechtslage: Anlage 3 BtMG: Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen)

Mehr

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Foto: istockphoto.com Verordnung Aktuell Arzneimittel Stand: Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Ausstellen einer Betäubungsmittel-Verordnung

Mehr

Landesgeschäftsstelle Niederösterreich. 22./24. Jänner 2013

Landesgeschäftsstelle Niederösterreich. 22./24. Jänner 2013 Landesgeschäftsstelle Niederösterreich 22./24. Jänner 2013 Dr. Elisabeth Schober-Oswald NEUERUNGEN IN DER PSYCHOTROPENVERORDNUNG Seite 2 Psychotropenverordnung 10 (2) Der Arzt oder Zahnarzt darf pro Verschreibung

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,81 3,64 3,74 3,86 3,88 4,02 4,60 4,01 4,57 3,01 3,40 Februar 3,83

Mehr

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht Dänemark Spanien Italien Polen Jänner 3,64 3,74 3,51 3,88 4,02 3,94 4,01 4,57 4,83 3,40 3,08 Februar 3,63

Mehr

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV)

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) 1) 2) Vom 20. Januar 1998 zuletzt geändert durch das Gesetz

Mehr

Krankenhäusern, stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation,

Krankenhäusern, stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, . Gesetzliche Regelungen der Substitutionstherapie ( BtMVV).. Durchführung des Sichtbezugs Abs. 0 BtMVV Das verschriebene Substitutionsmittel darf in folgenden Einrichtungen nach Abs. 0 BtMVV zum unmittelbaren

Mehr

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV)

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) 1) 2) Vom 20. Januar 1998 zuletzt geändert durch die Verordnung

Mehr

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV)

Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) 1) 2) Vom 20. Januar 1998 zuletzt geändert durch die Verordnung

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte *1 )

Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum Betäubungsmittelgesetz für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte *1 ) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn Häufig gestellte Fragen zur Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) und zum

Mehr

Historischer Hintergrund zu Heroin Heroin wurde um 1900 als ein oral einzunehmendes Schmerzund

Historischer Hintergrund zu Heroin Heroin wurde um 1900 als ein oral einzunehmendes Schmerzund Was genau ist eigentlich ein Betäubungsmittel? Wann bekommt man ein Betäubungsmittel verschrieben? Wieso wird das Medikament auf einem sog. BtM-Rezept verordnet? Betäubungsmittel unterscheiden sich in

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2016 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2017 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

Bericht zum Substitutionsregister

Bericht zum Substitutionsregister Bericht zum Substitutionsregister Januar 2013 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5a der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis

Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Führen einer tierärztlichen Hausapotheke in der Kleintierpraxis Dr. Anke Litwicki, Dr. Nadine Werth Inhaltsübersicht A Gesetzliche Grundlagen B Allgemeines Verfahren (Ablauf einer Kontrolle) C Schwerpunkte

Mehr

Spar-Tipp. Abb Das Einscannen der mitgebrachten Schachtel Accupro 10 ergab eine falsche Austauschanzeige.

Spar-Tipp. Abb Das Einscannen der mitgebrachten Schachtel Accupro 10 ergab eine falsche Austauschanzeige. 1.14 Die Mitgebrachte-Schachtel-Falle Ebenso retaxgefährlich wie die Übernahme bisheriger Medikamente aus der Kundenkartei ist es, wenn der Kunde den Umkarton seines bisherigen Arzneimittels in die Apotheke

Mehr

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS. Stand: 29. Mai 2015 Genaue Infos zu den Freiwilligen-Diensten

Mehr

Verbandkasten-Pflicht (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864); Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.

Verbandkasten-Pflicht (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864); Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden. Belgien & Warndreieck Tragepflicht, auch bei Motorrädern (allerdings keine Mitführpflicht) - Bußgeld bei Verletzung der Tragepflicht! Das Nichtmitführen wird nicht bestraft! Mitführpflicht des s (EG-Richtlinie

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung BtMVV) vom 20. Januar 1998 (BGBI. I S. 74), zuletzt geändert

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 27. September 2018 Teil II 257. Verordnung: Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung 257. Verordnung des

Mehr

Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution

Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Kommentar zur Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Herstellung und Abgabe der Betäubungsmittel zur Opiatsubstitution Stand: 23.11.2011 Kommentar zur

Mehr

ZUM UMGANG MIT BETÄUBUNGSMITTELN IN DER AMBULANTEN PALLIATIVVERSORGUNG

ZUM UMGANG MIT BETÄUBUNGSMITTELN IN DER AMBULANTEN PALLIATIVVERSORGUNG 1 ZUM UMGANG MIT BETÄUBUNGSMITTELN IN DER AMBULANTEN PALLIATIVVERSORGUNG Fragen und Antworten rund um die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Herausgeber >> Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

Mehr

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke (Kauf/Erbe/Neugründung) nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke (Kauf/Erbe/Neugründung) nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) Personalangaben der Antragstellerin/des Antragstellers Name (auch Geburtsname, falls abweichend): Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: deutsch Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: E-Mail: Telefon:

Mehr

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 14,2 13,7 14,3 14,0 13,6 Bulgarien 11,5 11,8 11,4 11,1 11,1 Dänemark 8,8 8,7 8,4 8,3 7,8 Deutschland 10,7 10,5 10,4 10,0 9,8 Estland 8,9 8,9 9,2 9,4 10,0 Finnland 13,0 13,5 13,8 13,5 12,8 Frankreich

Mehr

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht,

Beschluss: - ein Vertrag nach 129 Abs. 5 rechtmäßig das Entstehen eines Vergütungsanspruches trotz eines Verstoßes vorsieht, Auf der Grundlage von 129 Abs. 7, 8 SGB V setzt die Schiedsstelle aufgrund mündlicher Verhandlung vom 23.05.2016 die folgende Fassung von 3 Rahmenvertrag nach 129 Abs. 2 SGB V fest: Beschluss: 3 Rahmenvertrag

Mehr

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER

BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER BERICHT ZUM SUBSTITUTIONSREGISTER Januar 2019 Nach 13 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Verbindung mit 5b Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung (BtMVV) führt das Bundesinstitut für Arzneimittel

Mehr

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige Belgien 642,0 622,7 650,2 643,9 629,1 Bulgarien 336,7 351,6 345,1 335,5 350,2 Dänemark 237,3 235,3 229,8 235,3 220,8 Deutschland 4.237,4 4.192,1 4.164,1 4.144,6 4.098,8 Estland 55,2 55,6 59,1 60,4 65,8

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs vo... Seite 1 von 23

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs vo... Seite 1 von 23 Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs vo... Seite 1 von 23 Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Vereinbarung zum unmittelbaren Überlassen von Drogen-Substitutionsmittel in der Apotheke gemäß 5 Abs. 6 und 7 BtMVV

Vereinbarung zum unmittelbaren Überlassen von Drogen-Substitutionsmittel in der Apotheke gemäß 5 Abs. 6 und 7 BtMVV Zwischen Vereinbarung zum unmittelbaren Überlassen von Drogen-Substitutionsmittel in der Apotheke gemäß 5 Abs. 6 und 7 BtMVV... Telefonnummer:... Arzt/Ärztin (im folgenden Arzt genannt) Anschrift:......

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung - BtMVV) Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung - BtMVV) BtMVV Ausfertigungsdatum: 20.01.1998 Vollzitat: "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)

Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV) BtMVV Ausfertigungsdatum: 20.01998 Vollzitat: "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Mehr

Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung FORMBLATT Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug)

Mehr

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke Stand der Revision: 21.04.2009 Inhaltsübersicht I II III IV Zweckbestimmung

Mehr

Rezeptieren. Kurs Klinische Pharmakologie SS 07. -Hohlfeld-

Rezeptieren. Kurs Klinische Pharmakologie SS 07. -Hohlfeld- Rezeptieren Kurs Klinische Pharmakologie SS 07 -Hohlfeld- Gesetzliche Grundlagen für Verschreibung und Abgabe Arzneimittelgesetz (AMG) Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Betäubungsmittelverschreibungsverordnung

Mehr

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten.

FAQ Laxantien. Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. FAQ Laxantien Was Sie schon immer über die Abgabe von Abführmitteln wissen wollten. 1. Wann dürfen nicht verschreibungspflichtige Abführmittel auf einem Kassenrezept abgegeben werden? Hier ist zu unterscheiden,

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Oktober 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Oktober 2012 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 30. Oktober 2012 Teil II 358. Verordnung: Änderung der Psychotropenverordnung 358. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit,

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 BAnz AT B6 Seite 1 von 6

Bekanntmachung Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2013 BAnz AT B6 Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 www.bundesanzeiger.de Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Neufassung der zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Vom 31. Januar 2013 Die oben genannte vom 30.

Mehr

Antrag auf Altersrente

Antrag auf Altersrente Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Altersrente [ ] ab Regelaltersgrenze [ ] gewünschter Rentenbeginn ab 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname:

Mehr

Bekanntes, Änderungen und Neuerungen. Rezeptgültigkeit 7 Tage nach Ausstellungsdatum In der Regel 1 Monat ab Ausstellungsdatum (Hilfsmittelrezepte:

Bekanntes, Änderungen und Neuerungen. Rezeptgültigkeit 7 Tage nach Ausstellungsdatum In der Regel 1 Monat ab Ausstellungsdatum (Hilfsmittelrezepte: 6 Schwerpunkt «DAP Dialog Update BtM Bekanntes, Änderungen und Neuerungen Die Belieferung von BtM-Rezepten erfordert immer größere Aufmerksamkeit in Apotheken, nicht zuletzt wegen der Erweiterung der Substitutionsausschlussliste

Mehr

Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV)

Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV) Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV) Artikel 1 der Verordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632) 1 Arzneimittel, 1. die in der Anlage

Mehr

II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN

II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN II. AUSWIRKUNGEN VON REZEPTFEHLERN 3. ÄNDERUNG VON VERSCHREIBUNGEN DURCH APOTHEKEN 17 Abs. 5 S. 2 ApBetrO: Unklarheiten in der Verschreibung sind vor der Abgabe zu beseitigen 17 Abs. 5 S. 3 ApBetrO: Apotheker

Mehr

Substitutionstherapie aktuell: gesetzliche Änderungen

Substitutionstherapie aktuell: gesetzliche Änderungen 9. Nordrhein-Westfälischer Kooperationstag Sucht und Drogen 2017 Mittwoch, 5 Juli 2017 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Substitutionstherapie aktuell: gesetzliche Änderungen Substitutionstherapie opioidabhängiger

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 75, S. 3632, ausgegeben zu Bonn am 28.12.2005 Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln Es verordnen Vom 21. Dezember 2005 - das Bundesministerium

Mehr

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung FORMBLATT Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im

Mehr

1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung )

1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung ) 13 1 Verordnung unter ausschließlicher Angabe der N-Bezeichnung ( Normgrößenverordnung ) 1.1 Rabattarzneimittel mit gleicher N-Bezeichnung sind im Handel Normgrößenverordnung (Verordnung unter N-Bezeichnung):

Mehr

Wie wird die Entwicklung eines Medikaments dokumentiert?

Wie wird die Entwicklung eines Medikaments dokumentiert? Wie wird die Entwicklung eines Medikaments dokumentiert? TAUSEND FRAGEN EINE STADT Prof. Dr. Wolfgang Schulz 1 Ein kleines Quiz zu Anfang Wie viele Krankheiten kennen wir heute? 1 1.000 2 5.000 3 10.000

Mehr

AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011

AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011 Nr. 21 Dezember 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: September 2011 AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011 Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) bewirkt

Mehr

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente

Mehr

Staatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern

Staatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen

Mehr

G. Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

G. Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs 2121.2-G Vollzug betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften und Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs Bekanntmachung

Mehr

Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV)

Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Nachtrag 9 bis zur Wegleitung zur freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (WFV) Gültig ab 1. Januar 2017 318.101.9 d WFV 12.16 2 von 5 Vorwort zum Nachtrag 9 bis, gültig ab 1. Januar

Mehr

Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II

Nummer 7. Anlage IV zu Anhang II Nummer 7 Anlage IV zu Anhang II Rechtsgrundlagen für die polizeiliche 1 Zusammenarbeit gemäß ausgewählter bilateraler und multilateraler vertraglicher Vereinbarungen mit dem Ausland 2 sowie ausgewählter

Mehr

EM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis

EM2016-Fussball.de. Spielplan EM 2016 Qualifikation. Spieltag 1. Datum Uhrzeit Gruppe Heim Gast Ergebnis Spieltag 1 07.09.2014 18:00 D Georgien - Irland 18:00 I Dänemark - Armenien 18:00 F Ungarn - Nordirland 20:45 D Deutschland - Schottland 20:45 D Gibraltar - Polen 20:45 I Portugal - Albanien 20:45 F Färöer

Mehr

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Mitgliedsnummer Tierärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: Name, Vorname des Ehepartners/eingetragenen

Mehr

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen)

Ausstellung von Bescheinigungen nach 73 Abs. 6 AMG (Zollbescheinigungen) Seite 2 von 5 1. Zweck Nach 73 Abs. 6 AMG ist für die zollamtliche Abfertigung im Falle der Einfuhr von Arzneimitteln aus einem Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder ein anderer Vertragsstaat

Mehr

Erklärung des behandelnden Arztes

Erklärung des behandelnden Arztes Erklärung des behandelnden Arztes im Zusammenhang mit einem Patientenantrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 3 Abs. 2 BtMG zur therapeutischen Verwendung von Cannabisextrakt Die Patientin / der Patient

Mehr

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind

Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Im Ausland krankenversicherte Patienten März 2011 Checkliste für die Praxis: So funktioniert die Abrechnung bei Patienten, die im Ausland krankenversichert sind Für die ärztliche

Mehr

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb mehrerer Apotheken (Filiale) nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG)

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb mehrerer Apotheken (Filiale) nach dem Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG) Personalangaben der Antragstellerin/des Antragstellers Name (auch Geburtsname, falls abweichend): Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: deutsch Straße, Hausnummer: PLZ: Ort: E-Mail: Telefon:

Mehr

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße: Wohnort: Name, Vorname des Ehepartners/eingetragenen

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 14/898 14. Wahlperiode 03. 05. 99 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes A. Problem

Mehr

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich

Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklassen im europäischen Vergleich Unternehmen nach n im europäischen Vergleich Unternehmen Anzahl Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Europäische Union (28) : : : : : : : : : : : : : Belgien

Mehr

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente

Mehr

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE

ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Versorgungswerk 60487 Frankfurt ANTRAG AUF BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente ab 01. geb. am Mitgliedsnummer Geburtsname Geburtsort Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde

Mehr

Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum

Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution

Mehr

Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig

Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig Aktuelles zu Cannabis-Arzneimitteln - Praktische Umsetzung weiterhin schwierig Cannabis-Arzneimittel können seit 10. März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.

Mehr

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: Familienstand:

Mehr

ANTRAG AUF VORGEZOGENE ALTERSRENTE

ANTRAG AUF VORGEZOGENE ALTERSRENTE Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF VORGEZOGENE ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente

Mehr

Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG

Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG Wesentliche Vorschriften des AM-Rechts einschließlich 12. Novelle des AMG Dr. Rupert Braun und Dr. Gisela Popp Fachgruppe Tierarzneimittel Mobiler Veterinärdienst Bayern Oktober 2004 Fachgruppe Tierarzneimittel

Mehr

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich - Anzahl Beschäftigte der KMU (0 bis 249 Beschäftigte) Anzahl Belgien 1.710.130 1.692.677 1.809.972 1.870.172 1.896.741 1.887.471 1.891.749 1.902.916 1.934.335 1.983.551 Bulgarien 1.526.548 1.547.382 1.447.510

Mehr