ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bestätigungs-Tool (bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE" im Weiteren)
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- Mathias Graf
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1 ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bestätigungs-Tool (bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE" im Weiteren) Stand: WICHTIG: Bitte lesen Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor Sie die Installation des Programms fortsetzen: HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (nachfolgend: HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH ) für die HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Software- Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen. Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich damit einverstanden, durch die Bedingungen dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH und ersetzt alle früheren Verträge, Vertretungen, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der SOFTWARE. Auf Wunsch können Sie die SOFTWARE über die -Adresse info@schumacherpartner.de in digitaler oder schriftlicher Form anfordern. I. LIZENZGEWÄHRUNG Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt: (1) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH räumt dem Kunden nach Maßgabe dieses EULA das zeitlich unbeschränkte Recht der Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS ein. (2) Die Installation und Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS darf dabei nur auf einem Endgerät des Kunden erfolgen, auf dem eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems, für das das SOFTWAREPRODUKT von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH entwickelt wurde, installiert ist. (3) Der Kunde darf Kopien des SOFTWAREPRODUKTS ausschließlich für die Eigendatensicherung und Archivierung im erforderlichen Rahmen anfertigen. (4) Bei Weitergabe, z.b. durch Weiterverkauf oder Vermietung der SOFTWARE, ohne vorherige Genehmigung von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH in Textform, behält sich HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH die Geltendmachung schuldrechtlicher Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
2 II. KAUFPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Für die Einräumung des Nutzungsrechtes ist eine Vergütung i.h.v. 400,00 zzgl. gesetzlich entstehender Umsatzsteuer zu entrichten. (2) Lieferung innerhalb Deutschlands: die Endpreise auf der Rechnung sind inklusive Umsatzsteuer. (3) Der Gesamtrechnungsbetrag ist in vollem Umfang bei Rechnungsstellung fällig. III. NUTZUNGSUMFANG (1) Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den bestimmungsmäßigen Gebrauch des SOFTWAREPRODUKTS durch den Kunden zur Umsatzsteuer-Identifikations-Bestätigung im Rahmen der geltenden Gesetze nebst Installation der SOFTWARE auf dem Endgerät des Kunden, ggf. die Anfertigung von Sicherungskopien sowie das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher und die Abarbeitung des Programms. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke auf sämtlichen Kopien der SOFTWARE nicht entfernen oder verändern. (2) Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH über obige Nutzungshandlungen nach Abs. 1 hinaus das SOFTWAREPRODUKT nicht nutzen. (3) Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, a. das SOFTWAREPRODUKT zu ändern, in eine andere Programmiersprache zu übersetzen, umzuarbeiten; b. das SOFTWAREPRODUKT an Dritte weiterzugeben, unterzulizensieren oder anderweitig zu verbreiten bzw. wiederzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, auch nicht teilweise oder vorübergehend. (4) Reverse engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung sind jeweils nicht gestattet, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist. (5) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH kann Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses EULAs. (6) Sie müssen alle geltenden Gesetze bezüglich der Nutzung der SOFTWARE einhalten. (7) Für den Fall, dass eine Nutzung gegen die vorgenannten Bestimmungen des Nutzungsumfanges verstößt, kann HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH die Vertrags
3 beziehung mit dem Kunden ungeachtet aller sonstigen Rechte fristlos kündigen, und der Kunde verpflichtet sich, alle in seinem Besitz befindlichen Kopien des SOFTWARE- PRODUKTS zu löschen sowie HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH jeden tatsächlich hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. IV. RECHTEINHABERSCHAFT (1) Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich (Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge) geschützt. (2) Alle Rechte, einschließlich derer, die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören ausschließlich HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH und dessen Lieferanten. (3) Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden können, sind das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieses EULA gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. (4) Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH reserviert. (5) Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft. Das EULA überträgt kein Eigentum an der SOFTWARE. (6) Das SOFTWAREPRODUKT ist nach bestem Wissen von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH frei von Schutzrechten Dritter. Der Kunde ist verpflichtet, HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH unverzüglich von drohenden Ansprüchen wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen zu unterrichten, auf Wunsch von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH dieser die alleinige Rechtsverteidigung zu überlassen und ggf. HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen. V. KEINE GARANTIE (1) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH erbringt keine Garantien oder Zusicherungen im Hinblick auf das SOFTWAREPRODUKT. (2) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH übernimmt keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder andere solche Computerprogramme verursacht werden können
4 VI. GEWÄHRLEISTUNG UND VERJÄHRUNG (1) Das SOFTWAREPRODUKT wird wie bereitgestellt abgenommen. Das SOFTWAREPRO- DUKT entspricht in seiner Beschaffenheit mittlerer Art und Güte. HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH ist jederzeit berechtigt, Verbesserungen am SOFTWAREPRODUKT vorzunehmen. (2) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH hat das SOFTWAREPRODUKT mit Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt. HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH gewährleistet jedoch nicht, a. dass das SOFTWAREPRODUKT für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit der beim Kunden vorhandenen Hard- und Software zusammenarbeitet; b. die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind; c. dass die SOFTWARE fehlerfrei oder frei von Unterbrechungen oder sonstigen Ausfällen ist, insbesondere die Erreichbarkeit und Rückmeldung der Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt); d. dass Schäden, die durch die Übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder andere solche Computerprogramme verursacht werden können, ausgeschlossen sind. (3) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH untersagt ausdrücklich, jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte weiterzugegeben. (4) Im Falle des berechtigten Mangels steht das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH zu. (5) Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten nach 377 HGB. Rügt der Kunde einen erkannten Mangel nicht unverzüglich, kann er sich auf diesen nicht berufen. (6) Bei unberechtigter Inanspruchnahme von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH hat der Kunde HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH den entstandenen Aufwand zu ersetzen. (7) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte aufgrund von Mängeln (Sach- und Rechtsmängel) gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verjährungsfrist gilt auch für Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen. Im Falle des Vorsatzes oder von Schadensersatzansprüchen im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung, schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. VII. HAFTUNG - 4 -
5 (1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH haftet HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH unbeschränkt. (2) Für vertragstypische Schäden, die dem Kunden infolge einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden sind, haftet HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe der dreifachen Lizenzgebühr. (3) Eine wesentliche Vertragspflicht liegt dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. (4) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH haftet nicht für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinns, Betriebsunterbrechung, oder verlorene Daten). In keinem Fall übernimmt HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. (5) HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltene Verleumdung, Verletzung der Rechte der Öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechung, persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen. (6) Für Nutzungsunterbrechungen der SOFTWARE infolge von Änderungen durch das BZSt übernimmt HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH keinerlei Haftung. (7) Eine eventuelle Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH ausgeschlossen. VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN (1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. (2) Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH und dem Kunden ist sofern das Gesetz nicht einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht der Gerichtsstand Münster vereinbart. (3) Die Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH ist nur zulässig, soweit die Forderungen des Kunden - 5 -
6 unbestritten, durch rechtskräftigen Titel festgestellt oder bestritten, aber im Rahmen eines Rechtsstreits entscheidungsreif sind. (4) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie mündliche Vereinbarungen und Zusagen jeglicher Art sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. (5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, solchen Bedingungen wurde ausdrücklich schriftlich durch uns zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden mit dem Hinweis der vorrangigen Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt oder wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lizensierung vorbehaltlos ausführen. (6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft An der Apostelkirche Münster - 6 -
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