Software-Lizenzbedingungen Advoline

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1 Choose a building block. Wolters Kluwer Deutschland GmbH Geschäftsbereich Recht Robert-Bosch-Str Hürth Tel + 49 (0) Fax + 49 (0) Wolters Kluwer Deutschland GmbH (i.f. Wolters Kluwer) Software-Lizenzbedingungen Advoline Stand: November 2013

2 1 Vertragsgegenstand; Pflichten von Wolters Kluwer; Hinweise zur Kompatibilität 1.1 Wolters Kluwer vertreibt Software für Anwaltskanzleien und Unternehmen. 1.2 Der Kunde erhält die bestellte Software auf einem beweglichen Datenträger oder über das Internet ( per Download. Die Benutzerdokumentation erhält der Kunde entweder als Druckwerk oder digital. Die Kunde kann die Software nach Installation 30 Tage lang kostenfrei testen. Die Testlaufzeit beginnt, sobald der Kunde nach dem Programmstart im Lizenzfenster den Button "weiter testen" betätigt hat (ausführliche Anleitung zum Programmstart findet sich in der Benutzerdokumentation). Nach Ablauf von 30 Tagen kann die Software nur als kostenpflichtige Vollversion weitergenutzt werden. Der Kunde erhält mit der Rechnung für die Software einen für die Weiternutzung erforderlichen Lizenzschlüssel. 1.3 Wolters Kluwer weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist mithin die Software in ihrer Funktion gemäß der Beschreibung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Benutzerdokumentation. 1.4 Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, finden diese Bestimmungen auch auf von Wolters Kluwer überlassene Updates der Software Anwendung. 1.5 Wolters Kluwer weist ferner darauf hin, dass ihre Software ausschließlich für folgende Microsoft-Betriebssysteme bzw. Microsoft-Textverarbeitungsprogramme entwickelt wird: Windows XP Professional, Windows Vista Business, Enterprise oder Ultimate mit SP1 und Windows 7 Professional, Enterprise oder Ultimate jeweils mit Internet Explorer 7 oder höher und Internetanschluss. Kompatibilitätsprobleme, die aufgrund der Verwendung nicht von Wolters Kluwer empfohlener Betriebssysteme auftreten, stellen keinen Mangel i.s.d. Ziff. 6 dieser Lizenzbedingungen dar. Die Kompatibilität mit den oben genannten Microsoft-Versionen kann spätestens dann nicht mehr gewährleistet werden, wenn die offizielle Unterstützung einzelner Betriebssystemplattformen durch Microsoft selber endet. 1.6 Wolters Kluwer weist schließlich darauf hin, dass die Lauffähigkeit der Software im Einzelfall durch auf dem Rechner des Kunden installierte Softwareprodukte von Drittanbietern beeinträchtigt werden kann. Der Kunde ist im Zweifel gehalten, sich bei Wolters Kluwer zu informieren, mit welchen Softwareprodukten Kompatibilitätsprobleme auftreten können. Kompatibilitätsprobleme, die aufgrund der Verwendung solcher Softwareprodukte auftreten, stellen keinen Mangel i.s.d. Ziff. 6 dieser Lizenzbedingungen dar. 2

3 2 Updates 2.1 Bei den Updates kann es sich um inhaltliche oder qualitative Weiterentwicklungen der Software handeln. Der Kunde erhält die aktuellsten Versionen der Software entweder auf einem Datenträger oder per Datenfernübertragung (Download) aus dem Internet. 2.2 Es steht im Ermessen von Wolters Kluwer, in welchen zeitlichen Abständen neue Versionen entwickelt und angeboten werden. Ebenso steht es im Ermessen von Wolters Kluwer, ob Funktionalitäten und Module der Software beibehalten, geändert, modifiziert, reduziert oder erweitert werden. 2.3 Wolters Kluwer weist darauf hin, dass der Kunde vor Installation von Updates zur Vermeidung eines Datenverlusts eine vollständige Datensicherung vorzunehmen hat, insbesondere für die mit der Software erstellten Daten. WOLTERS KLUWER Software-Lizenzbedingungen Wolters Kluwer Advoline 3

4 3 Nutzungsrechte 3.1. Wolters Kluwer räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, die überlassene Software nebst Benutzerdokumentation unter Berücksichtigung nachfolgender Bestimmungen auf unbeschränkte Zeit zu nutzen/anzuwenden. 3.2 Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit es für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Original-Datenträger bzw. per Download auf die Festplatte des Kunden sowie das jeweilige Laden in den Arbeitsspeicher der Hardware des Kunden. Zulässig ist auch die Anfertigung einer Sicherungskopie. 3.3 Der Kunde ist zur Nutzung der Software auf mehr als einer Hardware (Einzelplatz) nur berechtigt, soweit er die vereinbarte Höchstzahl von Arbeitsplätzen (Bürolizenz) einhält. 3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Benutzerdokumentation anzufertigen. Erhält der Kunde das Handbuch in digitaler Form, darf er neben der Arbeitskopie lediglich eine Sicherungskopie anfertigen. 3.5 Mit Ausnahme der 30-tägigen Testphase, in der die Nutzung der Software kostenlos ist, wird die Einräumung von Nutzungsrechten erst bei vollständiger Zahlung der geforderten Vergütung wirksam. 3.6 Der Kunde darf die Software einschließlich Benutzerdokumentation auf Dauer nur an Dritte weitergeben, wenn sich diese mit der Weitergeltung der vorliegenden Lizenzbedingungen ausdrücklich einverstanden erklären. Im Falle der Weitergabe hat der Kunde sämtliche Programmkopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien an den Dritten zu übergeben. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt mit Übergabe der Programmkopien an den Dritten. Auf der Hardware des Kunden installierte vertragsgegenständliche Software ist zu entfernen. Der Kunde ist im Fall der Weitergabe verpflichtet, Wolters Kluwer Namen und vollständige Anschrift des Dritten in Textform ( 126b BGB) mitzuteilen. Das Recht zur Weitergabe der Software an Dritte ist ausgeschlossen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die vorliegenden Lizenzbedingungen bzw. die Rechte von Wolters Kluwer nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) verletzen. 3.7 Die parallele Nutzung alter und neuer (Updates) Software-Versionen innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrplatz-Rechner-Systems beim Kunden ist nur zulässig, wenn damit nicht die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der neuen und alten Versionen geschaffen wird, die über den vereinbarten Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten (Einzellizenz oder Bürolizenz) an der Ausgangsversion der Software hinausgeht. 4

5 4 Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Originaldatenträger, Sicherungskopien und Lizenzschlüssel sind an einem gegen unberechtigten Zugriff gesicherten Ort aufzubewahren. Mitarbeiter des Kunden sind über die Einzelheiten dieser Bedingungen und die Rechte von Wolters Kluwer nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu belehren. 4.2 Der Kunde hat jede Änderung der Software zu unterlassen, soweit es nicht der Mängelbeseitigung der Software dient und Wolters Kluwer mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist. 4.3 Dem Kunden ist die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) untersagt. 4.4 Dem Kunden ist es untersagt, Urheberrechtsvermerke oder Funktionen der Software, die der Verhinderung der Herstellung von Raubkopien dienen, zu entfernen. 4.5 Da eine völlige Mängelfreiheit der Software aufgrund der vielfältigen Einsatzfälle nicht zugesichert werden kann (vgl. Ziff. 1.3), ist der Kunde gehalten, mindestens täglich, eine vollständige Datensicherung durchzuführen, um Datenverluste zu verhindern. WOLTERS KLUWER Software-Lizenzbedingungen Wolters Kluwer Advoline 5

6 5 Untersuchungs- und Rügepflicht 5.1 Der Kunde hat Gelegenheit, die Software einschließlich Benutzerdokumentation während der 30-tägigen Testphase ausführlich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (insb. Vollständigkeit von Software und Benutzerdokumentation, Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen) hat der Kunde binnen zwei Wochen nach Beginn der kostenpflichtigen Nutzung der Software in Textform ( 126b BGB) unter aussagekräftiger Mängelbeschreibung mitzuteilen. 5.2 Nicht offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung in Textform ( 126 b BGB) mitgeteilt werden. Dies gilt nicht für die 30-tägige Testphase. 5.3 Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht gilt die Software hinsichtlich des betreffenden Mangels als unbeanstandet. 6

7 6 Gewährleistung und Haftung 6.1 Für Mängel der Software haftet Wolters Kluwer - soweit nichts anderes bestimmt ist - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts ( 434 ff. BGB). Für die Dauer der kostenfreien 30-tägigen Testnutzung der Software übernimmt Wolters Kluwer keine Gewährleistung. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 12 Monate ab kostenpflichtiger Nutzung der Software. 6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Wolters Kluwer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Wolters Kluwer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Wolters Kluwer gilt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Haftung von Wolters Kluwer nach dem Produkthaftungsgesetz. 6.3 Mängel der Software werden von Wolters Kluwer nach ordnungsgemäßer Mitteilung des Mangels in Textform ( 126b BGB) durch den Kunden an das Service Center Technik von Wolters Kluwer ( , Fax, Postanschrift) innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von Wolters Kluwer entweder durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung behoben. WOLTERS KLUWER Software-Lizenzbedingungen Wolters Kluwer Advoline 7

8 7 Schlussbestimmungen 7.1 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen über den Erwerb und die Nutzung von Software von Wolters Kluwer gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Köln. 7.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. 8

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