Systemanforderungen und Lizenzvereinbarung SelectionProfessional 2.3

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2 Impressum Für dieses Dokument behalten wir uns alle Rechte aus dem Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, das Dokument oder Teile daraus in irgendeiner Form zu vervielfältigen. Für Schäden die durch das Programm SelectionProfessional oder darauf enthaltenen Programmen oder Dateien entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Vervielfältigung, ganz oder teilweise, ist verboten. Hettich FurnTech GmbH & Co. KG Gerhard-Lücking-Straße10 D Vlotho Oktober 2012, Printed in Germany

3 Inhaltsverzeichnis 1. Systemanforderungen Lizenzvertrag und Gewährleistungsregelung... 5 SelectionProf_23_Systemanforderungen_und_Lizenzvereinbarung_DE.doc 3 / 7

4 1. Systemanforderungen Betriebssystem Windows XP (SP 3, 32/64 bit) Windows VISTA (SP 1, 32/64 bit) Windows 7 (32/64 bit) PC Intel Pentium 4 / AMD Athlon: XP: 2,2 GHz / Windows VISTA & 7: 3,0 GHz Intel / AMD Dual Core: XP: 1,6 GHz / Windows VISTA & 7: 2,0 GHz Arbeitsspeicher Windows XP: 1 GB RAM Windows VISTA & 7: 2 GB RAM 64 bit - Systeme: 4 GB RAM Grafikkarte / Bildschirmauflösung 128 MB (True Color), OpenGL -fähig, Direct3D -fähig 1024 x 786 dpi Festplattenkapazität / optisches Laufwerk 4,6 GB DVD-ROM Software Microsoft Internet Explorer 6 (oder höher) oder Firefox Adobe Reader 5.0 oder höher 4 / 7 SelectionProf_23_Systemanforderungen_und_Lizenzvereinbarung_DE.doc

5 2. Lizenzvertrag und Gewährleistungsregelung HINWEIS: Das vorliegende Dokument wird ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen, dem Endbenutzer, und der Hettich Management Service GmbH, wenn Sie mit der Installation des Programms fortfahren. Hettich Management Service GmbH (nachfolgend als "HMS" oder "Lizenzgeber" bezeichnet) lizenziert die beiliegende Software an Sie (den "Benutzer" oder "Lizenznehmer") nur unter der Bedingung, daß Sie sich mit allen in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Bestimmungen einverstanden erklären. Bitte lesen Sie die Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren, da Sie durch die Installation der Software Ihr Einverständnis mit den Vertragsbestimmungen erklären. Wenn Sie diesen Bestimmungen nicht zustimmen, kann Ihnen der Lizenzgeber keine Lizenz zur Nutzung dieser Software erteilen. In diesem Fall müssen Sie das vollständige Produkt mit dem entsprechenden Kaufbeleg innerhalb von 15 Tagen nach dem Kauf an den Lizenzgeber oder den Händler zurückgeben, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Der Kaufpreis wird Ihnen dann erstattet. Die rechtzeitige Absendung der Software genügt (der Poststempel ist ausschlaggebend). LIZENZ: Die Software, für die diese Lizenz gilt, einschließlich der Bilder und Zeichnungen (nachfolgend in zusammengefasster Form als die "Software" bezeichnet) ist Eigentum des Lizenzgebers und ist durch das Urheberrecht geschützt und unterliegt weiteren Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Obwohl der Lizenzgeber stets Eigentümer der Software bleibt, verfügen Sie nach Annahme der Lizenzbedingungen und vorbehaltlich möglicher Änderungen in Form eines Nachtrags zu dieser Lizenz über folgende Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung der Software: Sie dürfen: (i) gleichzeitig pro verkauftem Datenträger nur einem Benutzer die Nutzung der Software und der Dokumentation gestatten. (ii) nach schriftlicher Mitteilung an den Lizenzgeber die Software dauerhaft an eine andere Person oder Rechtspersönlichkeit weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie keine Kopie der Software behalten und der Empfänger sich mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden erklärt. (iii) die Bilder und Zeichnungen nur in Verbindung mit der Software nutzen. SelectionProf_23_Systemanforderungen_und_Lizenzvereinbarung_DE.doc 5 / 7

6 Sie dürfen die Software oder die Dokumentation nicht: (i) vermieten, verleasen, vertreiben, lizenzieren oder auf andere Weise an eine andere Partei weitergeben. Der Lizenznehmer darf lediglich für Archivierungszwecke eine Sicherungskopie erstellen. (ii) Sie dürfen die Software oder die Dokumentation ebenfalls nicht dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren oder versuchen, den Quellcode der Software offenzulegen bzw. auf andere Weise die Software in eine von Menschen lesbare Form zu übertragen oder basierend auf der Software oder der Dokumentation weder ganz noch teilweise abgeleitete Werke zu bearbeiten, in einem Netzwerk zu nutzen oder zu erstellen und dies auch keiner anderen Partei gestatten. KÜNDIGUNG: Diese Lizenz bleibt bis zu ihrer Kündigung wirksam. Sie können diese Lizenz jederzeit kündigen, indem Sie alle Kopien der Software und der entsprechenden Dokumentation vernichten. Die Lizenz wird sofort ohne vorherige Benachrichtigung vom Lizenzgeber gekündigt, falls der Lizenznehmer eine Bestimmung dieser Lizenz verletzt. Bei Kündigung der Lizenz muss der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Software und der entsprechenden Dokumentation vernichten. Eine weitere Nutzung der Software ist dann nicht zulässig. Die Rückerstattung des von Ihnen an den Lizenzgeber gezahlten Entgeltes ist ausgeschlossen. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Der Lizenznehmer akzeptiert mit der Annahme dieser Bedingungen, dass der Lizenzgeber nicht gewährleisten kann, dass die Software den Anforderungen des Lizenznehmers genügt oder dass die Software unterbrechungsfrei ausgeführt werden kann und fehlerfrei ist. Bei wesentlichen Fehlern wird Ihnen nach Wahl des Lizenzgebers der fehlerhafte Gegenstand (z.b. Datenträger) nach Rücksendung an den Lizenzgeber kostenlos ersetzt oder der Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben, ganz oder teilweise erstattet. Wird Ihnen vom Lizenzgeber aufgrund der vorstehenden Regelung binnen angemessener Frist kein fehlerfreier Gegenstand zur Verfügung gestellt, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist ist, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, auf ein Jahr begrenzt. Die obige Gewährleistung ist, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ausschließlich und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien, einschließlich der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter. 6 / 7 SelectionProf_23_Systemanforderungen_und_Lizenzvereinbarung_DE.doc

7 HAFTUNG: In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Lizenzgeber Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur a) bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte; b) in anderen Fällen nur, soweit der Lizenzgeber gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach den Produkthaftungsgesetz. Für alle Ansprüche gegen den Lizenzgeber auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher oder außervertraglicher Haftung gilt? außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden? eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in 199 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. SONSTIGES: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmung ihre Wirksamkeit. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der weggefallenen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ist der Lizenznehmer Kaufmann, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers. SelectionProf_23_Systemanforderungen_und_Lizenzvereinbarung_DE.doc 7 / 7

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