Stadt Glashütte / Sachsen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Glashütte / Sachsen"

Transkript

1 Ausgabe: 10/2012 erscheint am 15. Oktober 2012 Ausgabe: 01/2011 Seite 1 ann Gamard und Günter Wiegand (Geschäftsführer Glashütte Original), Adrian Bosshard (Geschäftsführer bei Union Glashütte) sowie Bürgermeister arkus Dreßler weitere Informationen lesen Sie bitte auf Seite 8

2 Seite 2 Ausgabe 10/2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Berichten konnte der Bürgermeister u. a. darüber, dass der oordinierungskreis der ILE Region Silbernes Erzgebirge zwischenzeitlich die Verteilung des Budgets für 2013 beschlossen hat. Vor dem Hintergrund, dass die aktuelle Förderperiode 2013 endet, offen ist, ob und mit welchen Rahmenbedingungen die Europäische Union ein Folgeprogramm für den Freistaat Sachsen genehmigt und somit erst wieder Ende 2014 mit neuen Fördermöglichkeiten gerechnet wird, hatte die Stadt Glashütte nochmals zahlreiche Projekte eingereicht. Im Ergebnis überstiegen die beantragten die zur Verfügung stehenden ittel deutlich. Umso erfreulicher ist es, dass der Ausbau des Steinkreuzes und der Quergasse in Reinhardtsgrimma das notwendige Votum des oordinierungskreises erhalten konnte. Darauf aufbauend kann die Stadt nunmehr den Fördermittelantrag beim Landkreis stellen. Der Bürgermeister zeigte sich optimistisch, dass damit diese wichtige und mit über EUR voraussichtlich kostenintensivste Investition im kommenden Jahr umgesetzt werden kann und damit nicht nur die Straßenverhältnisse in Reinhardtsgrimma verbessert, sondern auch das Entwässerungskonzept entscheidend vorangein diesem Amtsblatt können wir erneut über zwei ebenso wichtige wie erfreuliche Ereignisse informieren. So konnten Glashütte Original und Union nach einer unglaublich kurzen Bauzeit von nur 10 onaten am 24. September 2012 feierlich den Neubau am Frühlingsweg einweihen. Gemeinsam übergaben die Geschäftsführer Günter Wiegand, ann Gamard von Glashütte Original und Adrian Bosshard von Union das Gebäude bei strahlendem Sonnenschein seiner Bestimmung. Es ist beeindruckend und erfreulich, in welchem aße Glashütte Original und Union derzeit am Standort Glashütte investieren. Der Neubau am Frühlingsweg ist dabei Teil eines Gesamtprojektes, das auch im Hauptgebäude umfangreiche Änderungen folgen lässt. Ziel ist es, die Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen, denn die Nachfrage nach Uhren aus Glashütte und gerade auch Uhren von Glashütte Original ist weltweit enorm gestiegen. Von dieser steigenden Nachfrage profitiert die gesamte Stadt und die gesamte Region, denn der Neubau bereichert Glashütte städtebaulich deutlich sichtbar und es entstehen neue Arbeitsplätze, unmittelbar in den Uhrenbetrieben aber auch darüber hinaus, z. B. bei Bau- und Dienstleistungsunternehmen. Gern möchte ich meinen Dank, den ich in meinem kurzen Grußwort zur Einweihung zum Ausdruck bringen durfte, an dieser Stelle wiederholen und allen Beteiligten, die das Neubauprojekt bei Glashütte Original ermöglicht und unterstützt haben sehr herzlich danken. Insbesondere gilt mein Dank im Namen der ganzen Stadt dem Geschäftsführer Herrn Günter Wiegand. Ebenso gilt es den fleißigen Uhrmachern dafür zu danken, dass sie Produkte herstellen, die weltweit bewundert und gekauft werden. Darüber hinaus gilt es der swatch group herzlich dafür zu danken, dass sie die Entwicklung der beiden Glashütter arken hier in Glashütte kraftvoll befördert und unterstützt. In dem Sinne kann rückblickend festgestellt werden, dass der Einstieg der swatch group im Jahr 2001 in Glashütte ein Glücksfall für den Standort war. Lesen Sie mehr zum Neubau auf Seite 8. Ein weiterer eilenstein in der Entwicklung der Region, wenngleich auf einem anderen Gebiet, war die Einweihung der vollständig sanierten Förderschule G in Reinhardtsgrimma. Zum Tag der offenen Tür konnten wir uns gemeinsam davon überzeugen, dass der Landkreis hier bestmögliche Bedingungen für die inder, die einer besonderen Förderung bedürfen, geschaffen hat. Sicher ist die Baumaßnahme sehr teuer gewesen und natürlich sind die osten, die pro Schüler ausgegeben wurde, sehr hoch. Ich bin jedoch überzeugt, dass hier jeder Euro sinnvoll angelegt ist und dass wir gemeinsam dankbar und stolz sein dürfen, dass unsere Gemeinschaft, hier vertreten durch den Landkreis, auch für diejenigen inder, die eben eine besondere Unterstützung bedürfen, beste Lernbedingungen bereit stellen kann, um so die Entwicklung der inder bestmöglich zu fördern. Für den Ortsteil Reinhardtsgrimma bringt diese Investition nicht nur ein Stück Leben mit sich, sondern vor allem konnte dank der Entscheidung des reistages das älteste Gebäude am Ort erhalten und denkmalgerecht saniert werden. In dem Sinne gewinnen durch diese Investition die inder ebenso wie der Ort Reinhardtsgrimma und dafür bin ich sehr dankbar. Unsere Aufgabe, d. h. die Aufgabe der Stadt, der Grundschule und des indergartens sowie der Einwohner in Reinhardtsgrimma ist es nun, nachzuweisen, dass es richtig war, die Schule in Reinhardtsgrimma zu erhalten und die Lehrer und inder bestmöglich zu unterstützen und in das dörfliche Leben überall dort, wo dies möglich und gewünscht ist, zu integrieren. Weitere Informationen und Bilder zur Sanierung der Förderschule finden Sie auf Seite 6. Grundsätzlich stehen die beiden Nachrichten in keinem unmittelbaren Zusammenhang, mittelbar gibt es diesen Zusammenhang jedoch, denn Stadt und Landkreis können Bauprojekte an Straßen und Schulen nur finanzieren, wenn dafür die entsprechenden Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. In diesem Sinne leisten gerade die erfolgreich wirtschaftenden Unternehmen in der Region ihren Beitrag, um Projekte wie in Reinhardtsgrimma finanzieren zu können. Hoffen wir also auf eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der Unternehmen, damit wir auch künftig öffentliche Projekte umsetzen können. Ich wünsche den itarbeitern bei Glashütte Original und Union sowie den indern, Lehrern und Pädagogen der Förderschule G in Reinhardtsgrimma viel Freude in den neuen Häusern und freue mich auf weitere Erfolgsgeschichten, über die an dieser Stelle sicher in den kommenden onaten zu berichten sein wird. Es grüßt Sie herzlich arkus Dreßler Bürgermeister Nächster Termin Amtsblatt Das nächste Amtsblatt erscheint am Redaktionsschluss ist am Wir bitten zu beachten, dass alle Artikel die später in der Stadtverwaltung Glashütte eingehen, nicht mehr für dieses Amtsblatt berücksichtigt werden. IPRESSU Herausgeber: Stadt Glashütte, Bürgermeister arkus Dreßler, Hauptstraße 42, Glashütte, Tel.: (035053) 45-0, Fax: (035053) 47142, E-ail: stadtverwaltung@glashuette-sachs.de, Anzeigen, Satz & Druck: Riedel G, H.-Heine-Str. 13a, hemnitz, Tel: , info@riedel-verlag.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister arkus Dreßler Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet) Verantwortlich für die irchlichen Nachrichten: Evang.-Luth. irchspiel Glashütte, üglitztalstraße 31A, Glashütte Verteilung: V Freital, AST Dippoldiswalde, adresslose Verteilung an alle frei zugänglichen Haushalte, ontakt: Bericht aus dem Stadtrat Informationen aus dem Amt Am 26. September tagte Glashütter Stadtrat planmäßig in der Aula der Grundschule Glashütte. Nach Abhandlung der Formalitäten konnte der Bürgermeister Bürgeranfragen zum Reparaturbedarf an der Feldstraße in Glashütte und dem Planungsstand zum Ausbau der S 183 in der Ortslage Reinhardtsgrimma beantworten.

3 Ausgabe 10/2012 Seite 3 Informationen aus dem Amt bracht werden kann. hancen auf eine Förderung über ILE hat darüber hinaus noch der Neubau des Gehwegs zum BSZ in Glashütte. Dieses Projekt wurde als erstes nachrückendes Projekt bestätigt, so dass die Stadt auch hier die Beantragung der Fördermittel vorbereitet. Die beiden noch offenen Fördermittelbescheide für den Ausbau des ohlsteigs in Glashütte sowie die Neugestaltung des Buswende-/ Dorfplatzes in Börnchen wurden vom Landratsamt bereits versandt, so dass die Stadt die Leistungen über den Winter ausschreiben und dann im Frühjahr 2013 mit der Umsetzung beginnen kann. Fusion des Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge e.v. mit dem Tourismusverband Erzgebirge e. V. Der Geschäftsführer der Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge, arsten Grähning, informierte die Stadträte über den Sachstand. Demnach existieren derzeit sachsenweit teilweise noch dezentrale und recht unterschiedliche Tourismusstrukturen. Der Freistaat Sachsen hat in der Tourismusstrategie Sachsen 2020 das Ziel formuliert, die Strukturen zu bündeln und zu vereinheitlichen. In den neuen Strukturen sollen die Tourismusverbände die anstehenden Herausforderungen, so z. B. den steigenden Wettbewerbsdruck der Regionen und den begrenzten finanziellen öglichkeiten, besser meistern können. So soll es künftig nur noch 3 Ebenen geben- ommune, Destination (Tourismusverband) und Freistaat Sachsen. An die itgliedschaft in einer der Tourismusverbände wird dabei künftig auch die Bereitstellung von Fördermitteln im touristischen Bereich gekoppelt sein. Neben dem Tourismusverband Erzgebirge gibt es in der Region die Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge. Diese hat jedoch nicht den Status eines Verbandes, so dass die itgliedschaft hier nicht die Voraussetzungen entsprechend der Tourismusstrategie des Freistaates begründet und somit zusätzlich eine itgliedschaft im Tourismusverband Erzgebirge notwendig wäre, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Darüber hinaus gibt es natürlich immer wieder Überschneidungen bei der Aufgabenerfüllung zwischen dem "übergeordneten Tourismusverband" und der Tourismusgemeinschaft. Dem folgend haben Tourismusverband Erzgebirge und Tourismusgemeinschaft Silbernes Erzgebirge intensiv über neue Wege beraten. Im Ergebnis soll zum eine Fusion des Silbernen Erzgebirges mit dem Tourismusverband Erzgebirge erfolgen. Sprechstunden Bürgermeister Stadtverwaltung Glashütte Hauptstraße 42, Glashütte Donnerstag, bis 18 Uhr und nach Vereinbarung Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Stadtverwaltung Glashütte Hauptstraße 42, Glashütte Telefon: / 45 0 Fax: / Öffnungszeiten: o Uhr Di Uhr, Uhr i geschlossen Do Uhr, Uhr Fr Uhr Bürgerbüro Reinhardtsgrimma Neue Str. 5, Tel.: / Fax: / Der Bürgermeister hob hervor, dass es grundsätzlich sinnvoll erscheint, dass die Region Erzgebirge künftig von einem Verband unter einer arke "Erzgebirge" vermarktet wird. Es ergeben sich Synergien. Natürlich wird es auch Veränderungen geben, auf die sich Anbieter einstellen müssen. Für die Stadt Glashütte ist absehbar, dass sich die Beitragszahlung trotz neuem Gebührenmodell kaum verändern wird, d. h. es ist sogar mit einem geringeren Beitrag von ca EUR jährlich auszugehen. Ursache ist hier, dass die Beiträge künftig vor allem auch an der Anzahl der Übernachtungen orientiert werden, so dass ommunen mit vielen Gästen mit höheren Beiträgen und ommunen mit wenigen Übernachtungen wie die Stadt Glashütte mit geringeren itgliedsbeiträgen rechnen müssen. Der Stadtrat stimmte der Fusion einstimmig zu und beschloss damit, itglied im fusionierten Tourismusverband Erzgebirge zu werden. Zuschuss zur Sanierung einer Stützmauer auf dem Friedhof Glashütte Die irchgemeinde Glashütte betreibt u. a. den Friedhof in Glashütte. Die Aufwendungen werden dabei durch die Friedhofsgebühren refinanziert. Die Einnahmen reichen derzeit jedoch nicht aus, um hinreichend ittel für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen an den Stützmauern zu erwirtschaften. Entsprechend hat sich die irchgemeinde mit der Bitte um einen Zuschuss an die Stadt gewandt. Der Bürgermeister stellte dar, dass die ommunen entsprechend 4 Absatz 2 des SächsBestG gehalten sind, sich am ostenaufwand der Träger nicht gemeindlicher Friedhöfe angemessen zu beteiligen, so die Einnahmen aus den für die Nutzer zumutbaren Gebühren nicht ausreichen. Darüber hinaus stellte er fest, dass die Stadt ein Interesse an vertretbaren Friedhofsgebühren sowie einem guten Zustand des Friedhofs hat. Die Gesamtkosten der vorgesehen aßnahme belaufen sich auf EUR. Die Verwaltung schlug nach Gesprächen mit Pfarrer Thomas Günther einen Zuschuss von 50 % der nachgewiesenen osten (Bau- und Planungskosten), maximal jedoch EUR, vor. Die Finanzierung kann dabei aus ehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen. Der Stadtrat stimmte dem Vorschlag einstimmig zu. Vergabe von Bauleistungen Grundschule Reinhardtsgrimma - Stahlbau neue Fluchttreppe Die 1. Ausschreibung der Leistungen zur umfassenden Sanierung der Grundschule Reinhardtsgrimma hatte teilweise unerwartet hohe Ergebnisse ergeben. Dem folgend wurden nur einige Teilleistungen vergeben, andere Ausschreibungen wurden aufgehoben, um in einer neuerlichen Ausschreibung mit leicht geänderten Rahmenbedingungen und Terminen bessere Ergebnisse erzielen zu können. Die Entscheidung zur Aufhebung und Neuausschreibung wurde nunmehr bei der neuerlichen Ausschreibung der Leistungen für den Neubau der Fluchttreppe, die für die künftige Nutzung des Dachgeschosses notwendig ist, bestätigt. So gingen im Rahmen der 2. Ausschreibung 13 Angebote ein. Das wirtschaftlichste Angebot, das sogar etwas unter der ostenberechnung liegt, hatte dabei die Firma Göbel aus Reinhardtsgrimma abgegeben, so dass das Ingenieurbüro Toscano und die Stadtverwaltung die Vergabe der Leistungen an dieses Unternehmen zu einem Angebotspreis von ,38 EUR vorschlug. Der Stadtrat folgte dem Vergabevorschlag einstimmig. Damit können die Sanierungsarbeiten planmäßig fortgesetzt werden. Öffnungszeiten: Sparkasse/Bürgerbüro eldestelle o Uhr Di Uhr Uhr i geschlossen Do Uhr Uhr Fr Uhr Schiedsstelle Begegnungsstätte BOOT Schlottwitz üglitztalstraße 31a, Glashütte Tel / , Hr. Vonderlind Sprechstunde: 2. ontag im onat Uhr Postanschrift der Schiedsstelle: Schiedsstelle - Bürgerbüro Reinhardtsgrimma, Neue Straße Glashütte Stadtbibliothek Glashütte Tel / Fax / Geänderte Öffnungszeiten bis auf weiteres: o Uhr Di Uhr und Uhr i geschlossen Do Uhr Fr geschlossen

4 Wichtige Telefonnummern: Bauhof Glashütte Reinhardtsgrimma Telefon Landratsamt Pirna: Schiedsstelle Glashütte/reischa Herr Vonderlind indertagesstätten Reinhardtsgrimma Leiterin unnersdorf Dittersdorf Glashütte Johnsbach Schlottwitz Grundschulen Glashütte Reinhardtsgrimma Hort Reinhardtsgrimma ittelschulen Dippoldiswalde Schmiedeberg Geising reischa Gymnasium Dippoldiswalde Altenberg reischaer Wasser- und Abwasserbetrieb Bereitschaft: Anmeldung Entleerung Gruben / leinkläranlagen TWZ Weißeritzgruppe Tierheim Freital ohlenstr. 42 (Windberg) (tägl Uhr) assenärztlicher Bereitschaftsdienst ( Hausbesuchsdienst ) Patienteninformation: Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei der neuen bundeseinheitlichen Rufnummer oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und Unfällen gilt weiter die Rufnummer 112 sowie die Rufnummer / zur Anmeldung eines rankentransportes. Wenn es sich um eine lebensbedrohlichen Notfall handelt, wählen Sie bitte den Notruf 112! Apothekennotdienst Die Notdienstapotheke in Ihrer unmittelbaren Nähe, können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ständig bundesweit wie folgt erfragen: (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) (von jedem obiltelefon) Per mobilem Internet: Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr! Seite 4 Informationen aus dem Amt Ausgabe 10/2012 Vergabe von Winterdienstleistungen Seit vielen Jahren sichern in zahlreichen Ortsteilen private Unternehmen den Winterdienst ab. Die entsprechenden Verträge sind planmäßig 2012 ausgelaufen. Da auch künftig die apazitäten des städtischen Bauhofs nicht ausreichen, um den Winterdienst den Wünschen und Vorgaben entsprechend in allen Ortsteilen selbst leisten zu können, hatte die Verwaltung die Unternehmen angefragt, ob diese an einer Fortführung der Verträge interessiert sind. Dies wurde bis auf den Ortsteil unnersdorf bestätigt, so dass dem Stadtrat vorgeschlagen wurde, die Verträge mit der Firma Gala- Bau Seiffert (Oberfrauendorf) für die Ortsteile Ober- und Niederfrauendorf sowie Hirschbach, der Firma ulticardienstleistungen Wacker (Hermsdorf/W.) für den Ortsteil Hermsdorf/W., der Liebenauer Agrar GmbH für den Ortsteil Dittersdorf, Neudörfel und Rückenhain, sowie der Firma Galabau Falkenau und Sohn GmbH (Hausdorf) für den Ortsteil Hausdorf um weitere 2 Jahre zu verlängern. Der Bürgermeister nutzte die öglichkeit, sich bei den Unternehmen und itarbeitern herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren zu bedanken. Die guten Erfahrungen und die Ortskenntnis der Unternehmen sprechen für eine Verlängerung der Verträge. Der Stadtrat sah dies einstimmig ebenso, so dass er den vorgeschlagenen Vertragsverlängerungen zustimmte. Im Ortsteil unnersdorf steht das bisherige Unternehmen nicht mehr zur Verfügung, so dass die Verwaltung die Leistungen im Amtsblatt ausgeschrieben hatte. Im Ergebnis wurde durch die Firma Hamann aus Reinhardtsgrimma ein Angebot abgegeben. it dem Bieter wurde intensiv über die Rahmenbedingungen verhandelt. Im Ergebnis soll nunmehr neue, leistungsstärkere Winterdiensttechnik zum Einsatz kommen. Der Stadtrat folgte den Argumenten der Verwaltung und bestätigte die Vergabe der Leistungen für den Ortsteil unnersdorf und Reinhardtsgrimma an die Firma Hamann aus Reinhardtsgrimma einstimmig. Neben den öffentlichen Straßen sind von der Stadt auch Plätze, Buswartehallen und Gehwege (Stadt als Grundstückseigentümer) zu räumen. Dies hat der Bauhof in den vergangenen Jahren mit 4 Zivildienstleistenden und darüber hinaus zur Verfügung stehenden itarbeitern (Bundesfreiwilligendienst und 1 Euro Job) geleistet. Nachdem seit Anfang 2012 keine Zivildienstleistenden und 1 Euro Jobs mehr zur Verfügung stehen, ist nun auch die Zahl der itarbeiter aus dem Bundesfreiwilligendienst stark zurückgegangen. Dem folgend galt es öglichkeiten zu suchen, wie der Winterdienst (hier Handarbeit) dennoch im Sinne der Einwohner geleistet werden kann. Die Verwaltung hatte hier die Leistungen ausgeschrieben. Allerdings konnte die Verwaltung die Vergabe der Leistungen in der Regel nicht empfehlen, da die Angebote unerwartet hoch ausgefallen waren. Dem folgend wurden weitere öglichkeiten gesucht, so dass im Ergebnis vorgeschlagen wurde, befristet zwei weitere itarbeiter für den Bauhof einzustellen und dabei noch zur Verfügung stehende Fördermöglichkeiten zu nutzen. Darüber hinaus sollen gegebenenfalls im Ortsteil Johnsbach und Reinhardtsgrimma Leistungen an Dritte vergeben werden, da die Angebote hier vergleichsweise am günstigen sind. Der Bürgermeister hob hervor, dass die Ursachen für die notwendigen Einstellungen dem Grunde nach positiv sind, denn auf Grund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt gibt es einfach kaum noch Bewerber für den Bundesfreiwilligendienst und auch 1 Euro Jobs stehen nicht mehr zur Verfügung. Der Stadtrat hat die Vorschläge der Verwaltung einstimmig bestätigt, so dass auf dieser Grundlage trotz verschiedener Veränderungen der Winterdienst auch in den kommenden Jahren wie gewohnt zuverlässig für die Einwohner der Stadt geleistet werden kann. Beschluss zum auf des Grundstücks leintirol in Schlottwitz durch die Stadt Für die Flurstücke Grundstücke lein-tirol in Schlottwitz wurde am ein aufvertrag zwischen der Eigentümerin und einer Privatperson geschlossen. Das Grundstück ist derzeit mit enormen Grundschulden belastet, so dass Voraussetzung für den aufvertrag ein ompromiss mit den Gläubigerbanken des Verkäufers war, bei dem die Banken auf weite Teile der Forderungen verzichten. Auch die Stadt hat Forderungen gegen den Verkäufer, so dass im Zuge des Verkaufs auch über diese zu verhandeln war. Der Stadtrat hatte hier in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, dass die Stadt auf einen Teil der Forderung verzichtet, um die Lastenfreistellung und den Verkauf zu unterstützen. Der aufpreis wurde bisher noch nicht

5 Ausgabe 10/2012 Seite 5 Informationen aus dem Amt gezahlt, auch die Forderung der Stadt wurde bisher nicht bedient. Es ist absehbar, dass dies auch zeitnah nicht erfolgt. Entsprechend ist auch nicht davon auszugehen, dass sich am Zustand des Objektes mittelfristig etwas ändert, auch, weil der äufer keine verbindlichen Pläne zur Verwertung des Grundstücks mitgeteilt hat. Die Stadt hat die Entwicklung des Erwerbsvorgangs weiter beobachtet und ist auf Grund der Tatsache, dass der Eigentumserwerb nicht zustande kam mit der Verkäuferin in Verbindung getreten um den Sachstand zu erörtern. Dabei wurde auch die Frage besprochen, ob die Stadt das Grundstück zu den bereits mit Banken und Verkäufer verhandelten onditionen erwerben kann. Dem hat der Verkäufer zugestimmt. Im Ergebnis kann die Stadt nunmehr das Grundstück zu einem aufpreis von EUR erwerben. Der Bürgermeister hob hervor, dass die Stadt damit die hance hat die Grundstücke leintirol lastenfrei zu erwerben. Damit könnte die Stadt Herr des Verfahrens werden und entscheiden, ob das Gebäude abzureißen oder das Grundstück anderweitig zu vermarkten oder zu entwickeln ist. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt, da sich das Grundstück teilweise im sogenannten Überflutungsgebiet befindet und auch offen ist, ob es dem Innenbereich zuzuordnen ist. Eine mögliche Idee ist, hier Parkplätze für itarbeiter der Uhrenbetriebe zu entwickeln, die dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Shuttle weiter nach Glashütte fahren. Hierzu ist die Stadt mit den Uhrenherstellern im Gespräch. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Stadt grundsätzlich nur sehr zurückhaltend private Grundstücke erwirbt und bereinigt, denn der Bedarf ist hier in allen Ortsteilen groß und die öglichkeiten der Stadt, baufällige, private Gebäude zu erwerben sind sehr begrenzt, denn es kostet raft und Geld, hier anstelle der privaten Eigentümer Lösungen zu erarbeiten. Er verglich die Bedeutung des Problems leintirol jedoch mit der Situation des alten Sägewerks in Bärenhecke, das die Stadt erworben und unter Nutzung von Fördermitteln abgerissen hat. Fragen der Stadträte, warum die Stadt hier einen aufpreis zahlen soll begründete der Bürgermeister mit der Tatsache, dass die Banken, die noch Forderungen auf dem Grundstück haben, hier zustimmen müssen und der aufpreis fast vollständig den Gläubigerbanken zugeht. Der Stadtrat folgte im Ergebnis den Argumenten der Verwaltung und stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu, so dass nunmehr der aufvertrag geschlossen werden kann. Bürgerpreis 2012 In diesem Jahr wurde der Bürgerpreis zum 2. al vergeben. Er stand unter dem otto Helfer helfen. Einer der geehrten ist Hansgeorg Sachse aus Glashütte. Über viele Jahre war amerad Sachse Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte. Unter seiner Leitung entwickelte sich das Feuerwehrwesen in Glashütte zu einer festen Größe. In zahlreichen Einsätzen konnte er sein hohes Fachwissen bei der Brandbekämpfung unter Beweis stellen. Aber auch im vorbeugenden Brandschutz war er ein verlässlicher Partner für die Betriebe, Einrichtungen sowie für die Stadtverwaltung. Die Ausbildung der Einsatzkräfte und die Nachwuchsförderung lagen ihm immer besonders am Herzen. Auch nach der politischen Wende, als sich die Aufgaben der Feuerwehren änderten, entwickelte er die Freiwillige Feuerwehr zu einer jederzeit einsatzbereiten und für die neuen Aufgaben gerüsteten Feuerwehr. Selbst noch im Rentenalter, als keine geeigneter Wehrleiter in Glashütte zur Verfügung stand, übernahm er noch einmal die Verantwortung und stellte sich an die Spitze der Freiwilligen Feuerwehr Glashütte. Aus gesundheitlichen Gründen konnte Hansgeorg Sachse leider nicht an der Übergabe der Bürgerpreise im Rahmen der Flutveranstaltung teilnehmen. Bürgermeister arkus Dreßler und Stadtwehrleiter Veith Hanzsch überreichten den Preis nachträglich an ameraden Hansgeorg Sachse in dessen Wohnung. Weitere Beschlüsse Einstimmig beschlossen hat der Stadtrat die Änderung der Hundesteuersatzung. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Zahlungsfristen, da die bisherige Regelung mit einem Zahlungsziel zum eines jeweiligen Jahres im Hinblick auf die Umstellung auf die Doppik und das Ziel der periodengerechten Zuordnung ungünstig erscheint. Im Ergebnis hat der Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung einstimmig bestätigt, so dass als neuer Fälligkeitstermin nunmehr der eines jeden Jahres gilt. Beschlossen hat der Stadtrat darüber hinaus einstimmig sogenannte Schlüsselprodukte für den neuen Haushalt. Im Zuge der Einführung der Doppik ändert sich auch die Haushaltssystematik. Eine Vorgabe, die die Stadt dabei zu erfüllen hat, ist, Schlüsselprodukte, denen der Stadtrat eine besonders große Priorität zuschreibt, festzulegen. Die Verwaltung hatte dabei als Schlüsselprodukte die Produkte Brandschutz, indertagesstätten, Grundschulen, Gebäudemanagement, Gemeindestraßen, Öffentliche Gewässer und Steuern/ Allgemeine Zuweisungen vorgeschlagen. Der Stadtrat folgte dem Vorschlag einstimmig, so dass die zur Verfügung stehenden itteln im Haushalt 2013 vordergründig in diesen Bereichen zum Einsatz kommen sollen. Nach einem kurzen nichtöffentlichen Teil konnte der Bürgermeister die Sitzung gegen 20:20 schließen. gez. Dreßler, Bürgermeister itteilung der ämmerei Die Stadtverwaltung bedankt sich bei allen Steuerpflichtigen, die Ihre Steuern und sonstige Abgaben pünktlich an die Stadtverwaltung entrichten. Wir bitten Sie, auch weiterhin auf die angegebenen Fälligkeiten in den Bescheiden zu achten und besonders auf Grund der Umstellung unseres Buchungssystems sowie zur Vermeidung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes Zahlungen, die in 2013 fällig werden, nicht bereits 2012 vorzunehmen. Wir danken für Ihr Verständnis. Die itarbeiter der ämmerei

6 Seite 6 Ausgabe 10/2012 Informationen aus dem Amt Willkommen zu Hause Einweihung Förderschulzentrum Oberes Osterzgebirge Schulteil für geistig Behinderte in Reinhardtsgrimma Am 25. September 2012 konnte Landrat ichael Geisler gemeinsam mit der amtierenden Schulleiterin Frau Spindler, den Lehrern und indern der Förderschule G in Reinhardtsgrimma sowie weiteren Gästen feierlich das umfassend sanierte Schulgebäude sowie ein neues Funktionsgebäude einweihen. Neben Vertretern des ulturministeriums waren der Einladung auch die Wahlkreisabgeordnete Andrea Dombois und der Bürgermeister arkus Dreßler gefolgt. Die Lehrer, Erzieher und inder des Förderschulzentrums hatten für die vielen Gäste ein buntes Programm vorbereitet. Die Herzlichkeit, mit der die inder dieses vortrugen, begeisterte alle. Die inder sangen, tanzten, trommelten und ließen zahlreiche Ballons mit ihren Wünschen für die neue Schule steigen. immer am Projekt festgehalten und für die Probleme passende Lösungen gefunden hat. Herr Geisler bedankte sich seinerseits für die gute Zusammenarbeit und vor allem die Geduld, die Eltern, Lehrer und inder aufgebracht haben. Alle Anwesenden waren sich einig, dass sich das warten gelohnt hat, denn die Schule bietet heute, anders als vor der Sanierung, beste Bedingungen für die derzeit 38 Schülerinnen und Schüler. Insgesamt betrugen die Baukosten 4,35 io. Euro, der Freistaat steuerte dabei rund 2 io. Euro Fördermittel bei und der Landkreis Die amtierende Schulleiterin Frau Spindler erinnerte bei ihrer Begrüßung an die besonderen Herausforderungen dieser Baustelle, denn die Sanierung des über 800 Jahre alten Gebäudes brachte zahlreiche Überraschungen mit sich, die die Planungen immer wieder zurückwarfen und darüber hinaus zusätzliche osten mit sich brachten. Dem folgend sprach sie dem Landrat ichael Geisler ein besonderes Dankeschön dafür aus, dass er muss bei der Endabrechnung mit ca. 2,35 io. Euro deutlich mehr Eigenmittel bereit stellen als ursprünglich geplant. Entsprechend bedankte sich auch der Bürgermeister arkus Dreßler beim Landrat dafür, dass er immer ittel und Wege gesucht und gefunden hat, um das Projekt am Ende trotz der höheren osten zum Erfolg führen zu können. Er erinnerte auch daran, dass der Sanierung eine intensive Diskussion im reistag zur Standortfrage vorangegangen war. Letztendlich hatte sich der reistag für Reinhardtsgrimma entschieden und damit auch dafür, dass das älteste Gebäude im Ort erhalten und saniert werden kann. Ohne diese Entscheidung, so mutmaßte der Bürgermeister, hätte dieses altehrwürdige Herrenhaus sicher keine Zukunft gehabt. Am Nachmittag überzeugten sich beim Tag der offenen Tür zahlreiche Einwohner und Gäste von den guten und modernen Lernbedingungen für die inder. Die freundlich gestalteten Räume begeisterten die Besucher ebenso wie das neue Bewegungsbecken.

7 Ausgabe 10/2012 Seite 7 Informationen aus dem Amt Informationen zum Projekt: reistagsbeschluss des Weißeritzkreises zur Entwicklung des Förderschulzentrums mit Standort Reinhardtsgrimma im Juli 2007 August 2007 Beginn der Planungen November Antragstellung auf Fördermittel April 2009 Fördermittelbescheid September 2009 Baugenehmigung November 2009 Baubeginn am Neubau Werkstättengebäude Januar Beginn Abbruch Dachstuhl Herrenhaus September 2012 Aufnahme Schulbetrieb und feierliche Einweihung aßnahmen Neubau Werkstättengebäude: Werkstätten, Gymnastikraum, Bewegungsbad, Umkleideräume aßnahmen Herrenhaus omplettsanierung: Abbruch alter Dachstuhl und Teile des Obergeschosses, Ertüchtigungen und Verstärkungen der historischen Tragkonstruktionen (Fundamente, Stützen/Wände, Gewölbe), Neuaufbau Obergeschoss, Dach, Aufzug, lassenräume, Gruppenräume, Lehrküche, Trainingswohnung, ehrzweckraum, neue Ausstattung/ öblierung Neugestaltung Außenanlagen: gesamte technische Infrastruktur (Regen- /Wasser-/Abwasser-/Elektroleitungen), Schulhof zwischen beiden Gebäuden, Verbindungswege zwischen Gebäuden Insgesamt wurden an 27 Firmen Aufträge erteilt, 19 davon kamen aus dem Landkreis.

8 Seite 8 Ausgabe 10/2012 Informationen aus dem Amt Glashütte Original auf Wachstumskurs Uhrenhersteller weiht neues Produktionsgebäude in Glashütte feierlich ein Unter dem otto Glashütte Original auf Wachstumskurs lud am die Geschäftsführung von Glashütte Original Wirtschafts- und Pressevertreter, Partner und Freunde des Hauses in das Atrium der anufaktur ein. Die beiden Geschäftsführer Günter Wiegand sowie ann Gamard, der außerdem der erweiterten onzernleitung der Swatch Group angehört, informierten über die jüngsten Entwicklungen bei der deutschen Luxusuhrenmanufaktur und zeichneten ein positives Bild für die kommenden Jahre. Ausgehend von einer sehr positiven weltweiten Auftragslage und der wachsenden Bekanntheit und Beliebtheit der arke in wichtigen ärkten wie hina, Nordamerika und dem Nahen Osten, wird die apazität bei Glashütte Original systematisch erweitert und so die Grundlage für weiteres und nachhaltiges Wachstum gelegt. Freie Produktionsflächen durch neues Gebäude am Frühlingsweg Um im Hauptgebäude der sächsischen Prestigemanufaktur in der Altenberger Straße freie Flächen zur apazitätserweiterung zu generieren, findet der undendienst von Glashütte Original nun im neu errichteten Gebäude am Frühlingsweg seinen Platz. Nach nur 10 onaten Bauzeit, die am 3. Oktober 2011 begann, konnten am 15. August 2012 die ersten itarbeiter ihre neuen Arbeitsplätze beziehen. Die Bruttofläche des neuen Gebäudes beträgt insgesamt m2 und bietet rund 80 Personen Platz. Derzeit sind 50 itarbeiter im neuen Gebäude untergebracht. In den neuen Räumlichkeiten wird auch die Schwestermarke UNION Glashütte untergebracht. Um weitere Produktionsflächen im Hauptgebäude nutzbar zu machen, haben in der anufaktur Glashütte Original Umbauarbeiten begonnen, die zum Ziel haben, ca m 2 Freifläche zu gewinnen, die ausschließlich für die Produktion zur Verfügung stehen wird. Eine zentrale afeteria wird bis Ende dieses Jahres auf dem Dach der anufaktur fertiggestellt werden. Steigende itarbeiterzahlen Bereits an den steigenden itarbeiterzahlen wird deutlich, dass sich Glashütte Original auf kontinuierlichem Wachstumskurs befindet: waren es am Ende des Jahres 2010 insgesamt 321 itarbeiter, die das Unternehmen zählte, ist die heutige Belegschaft (Stand September 2012) bereits auf rund 440 itarbeiter angewachsen. Die Neuzugänge sind vor allem in den Bereichen Fertigung und Service zu verzeichnen. Bis Ende 2013 plant das sächsische Unternehmen einen weiteren Zugang von rund 70 itarbeitern. Damit steigt die Belegschaft der anufaktur auf voraussichtlich 510 itarbeiter an. Somit ist Glashütte Original einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder am Standort Glashütte. Verstärkte Nachwuchsförderung Um den Bedarf an hochqualifiziertem Nachwuchs zu sichern, wurde die Anzahl der auszubildenden Uhrmacher und Werkzeugmechaniker bereits im letzten Jahr leicht angehoben. Bildete die manufaktureigene Uhrmacherschule Alfred Helwig noch bis vor kurzem 12 Uhrmacher und 3 Werkzeugmechaniker aus, sind es seit 2011 jährlich 14 Lehrlinge, die das Uhrmacherhandwerk erlernen und bei entsprechenden Noten einen Übernahmevertrag durch Glashütte Original erhalten. Buch Glashütte 10 Jahre nach der Flut Die Stadt Glashütte hat gemeinsam mit der Sächsischen Zeitung ein 70 seitiges Buch erarbeitet, dass in Erfahrungsberichten und vielen Bildern an die Flutkatastrophe im August 2002 und den Wiederaufbau erinnert. Es zeigt eindrucksvoll, welchen raftakt die Einwohner, die Unternehmen und die Stadt mit der Unterstützung Vieler bei der Bewältigung der Flutkatastrophe vollbracht haben. Dieses Buch kann in der Bibliothek, im Bürgerbüro Reinhardtsgrimma sowie im Büroartikelgeschäft von arin Loose, bei der Sächsischen Bücherstube Frost und der ühlenbäckerei Bärenhecke für 5 Euro erworben werden. Stadtverwaltung Glashütte

9 Ausgabe 10/2012 Seite 9 Baustellenkalender Umnutzung der ittelschule Glashütte - Gebäude Schaffen wir die Baufertigstellung für den Hort bis Ende Oktober? Seit itte September arbeiten in den Hortgeschossen EG und 1.OG sämtliche Ausbaugewerke. Die Haustechnikfirmen ano und Streller haben mit den Feininstallationen begonnen. Die ersten Räume sind malerfertig. Wegen der ompliziertheit der oordination von über zehn Gewerken und den nicht immer den Wünschen der Bauleitung entsprechenden Arbeitskräfteeinsatz einzelner Auftragnehmer wurde vom Bauherren die Fertigstellung des für alle Gewerke geltenden Vertragszwischentermines zur Baufertigstellung des Hortes bis als kritisch eingeschätzt. Nach Aufforderung durch das Bauamt der Stadt Glashütte erfolgen seit itte September außer der Bauberatung jeden ittwoch noch zwei weitere wöchentlich feste Bauabstimmungstermine. Bei gegenseitiger Abstimmung und nur wenigen Behinderungen zwischen den Firmen und einer konsequenten Wahrnehmung der Objektüberwachung durch die Planungsbüros ist der Zieltermin erreichbar. Seitens des Bauamtes schätzen wir ein, das in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes vom Einzug des Hortes berichtet wird. STAR BEI EIS UND SHNEE FÜR GARTEN, LANDWIRTSHAFT UND OUNEN Hauptstraße 26e Altenberg OT Liebenau Fenster Türen Tore Wintergärten Fassaden Brandschutzelemente öppl-otorgeräte Photovoltaik Umnutzung der ittelschule Glashütte Außenanlagen Für die Ebenen 3 und 4 = Hanglage wurden sowohl die Bauleistungen von ALTIA Bärenstein und die Lieferung und das Aufstellen der Spielgeräte von IT Tharandt in der ersten Oktoberhälfte fertiggestellt. Dieser Bereich kann von Hort und Grundschule ab November genutzt werden. Die Realisierung der Außenanlagen auf dem Hof erfolgt erst nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Gebäude ab Frühjahr Salomon & Zimmermann GmbH Fliesen osaik Naturstein eisterbetrieb des Fliesenlegerhandwerks Hauptstraße Glashütte Telefon: Fax: Funk: salzim@t-online.de

10 Seite 10 Ausgabe 10/2012 Baustellenkalender Informationen aus dem Bauamt Ausbau der Anliegerstraße Am Gittelberg" im OT Johnsbach Die STRABAG AG Gruppe Dippoldiswalde arbeitet seit "Am Gittelberg". Anfang Oktober waren die Vorarbeiten für den Asphalteinbau wie die Entwässerung und das Setzen der Granitborde fertiggestellt. Diese aßnahme wird bis Anfang November 2012 beendet. Die Ausbaulänge beträgt 120 m. Diese Straße erhält eine 10 cm Asphalttragdeckschicht. Ausbau des Verbindungsweges zwischen OT Börnchen und ehemaliger Sternwarte Glashütte Ebenfalls seit und mit Fertigstellungstermin itte November 2012 wird von der STRABAG AG Gruppe Dippoldiswalde am Verbindungsweg zwischen Börnchen und der ehemaligen Sternwarte Glashütte gearbeitet. Hier erfolgen seit Baubeginn auch die Vorleistungen für den Asphalteeinbau. Es werden Durchlässe erneuert, lokal schlechter Unterbau ausgetauscht und die Ausweichstellen vorbereitet. Die Ausbaulänge ist reichlich 4 km. Hauptsächlich erfolgt auf der vorhandenen Trändecke eine Deckenverstärkung mit 8 cm Asphalttragdeckschicht. Der Ausbau erfolgt im Bestand. Eine von der Liebenauer Agrar GmbH angesprochene Verbreiterung auf 3,5 m war wegen der ehrkosten und vorallem wegen der Forderungen zum Umweltschutz (zusätzliche Versiegelung) nicht machbar. Gute Abstimmungen gibt es zwischen den Straßenbauarbeiten STRABAG und den Erntearbeiten Agrar GmbH. Gedenkstein im Glashütter Schulgarten Im September-Amtsblatt berichteten wir mit Foto vom aufgefundenen Gedenkstein mit dem Spruch "EHRE SEI GOTT IN DER HÖHE " und versprachen über die Recherchen des ehrenamtlichen itarbeiters für Denkmalpflege beim Landratsamt Herrn Dieter ende zu informieren: Herr ende fand in der Ausgabe vom der üglitztal-nachrichten den entscheidenden Hinweis. Anläßlich der Jahrhundertfeier der Völkerschlacht bei Leipzig war auch in Glashütte eine große Feier in der Bürgerschule. Die Feier fand am 19. Oktober 1913 im Schulgarten seinen Höhepunkt mit der Pflanzung einer Erinnerungseiche durch die Schüler und dem Segensspruch des Pfarrers Lindner. Im Jahre 1915 gibt der Schuldirektor Paatz bekannt, daß die Erben des in Dresden verstorbenen Herrn Ronicky der Schule drei anonenkugeln übergeben haben, die vermutlich aus einem Gefecht bei Glashütte in der Zeit des Befreiungskrieges stammen. Der Vorstand beschließt, die ugeln bei der 1913 angepflanzten Jahrhunderteiche anzubringen. Zeitungen berichten, daß der Stein und der Baum neben dem Schulteich gestanden haben. Zwischen wurde der Stein abgebaut. Das Fällen der Eiche und der Verbleib der anonenkugeln sind nicht bekannt. Abbruch ehemaliger onsum im OT Johnsbach Seit 1. Oktober 2012 erfolgt von D.S.R. - Logistic und Entsorgungsfachbetrieb Ltd. Bretnig - Hauswalde der Abbruch der ehemaligen onsumkaufhalle in Johnsbach. Die Finanzierung dieses omplettabbruches und der anschließenden Schaffung einer Grünfläche wird durch die Europäische Union aus dem EFRE-Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bzw. Revitalisierung von Industriebrachen und onversionsflächen mit 75% unterstützt. Straßenbaumaßnahme im OT Dittersdorf im Bereich der Unteren Hauptstraße Im September erfolgte in Dittersdorf auf einer innerörtlichen Anliegerstraße eine deutliche Verbesserung des Straßenzustandes durch Auftrag einer Asphalttragdeckschicht auf einer Länge von rund 110 eter. Die osten hierfür betrugen rund 23 TEuro. Der bisherige Straßenzustand war gekennzeichnet durch eine unbefestigte Wegedecke mit den daraus resultierenden permanenten Instandhaltungsnotwendigkeiten durch nutzungsbedingten schnellen Verschleiß. Durch die nunmehr erfolge Befestigung der Straßenoberfläche wurde die Haltbarkeit und Nutzbarkeit nachhaltig verbessert. Die Realisierung der Bauleistung erfolgte in enger Abstimmung des Bauunternehmens STRABAG mit den betroffenen Anwohnern und dem Ortschaftsrat Dittersdorf. Insbesondere die Höhenanpassung und die Angleichung der Entwässerungsgegebenheiten zwischen Straßenfläche und Grundstücksgegebenheiten erfolgten in gegenseitiger Abstimmung vorbildlich.

11 Ausgabe 10/2012 Seite 11 Baustellenkalender Vollsperrung im Ortsteil unnersdorf Das Ordnungsamt informiert Folgende Ausnahmen nach PolVO wurden genehmigt: Aufgrund von Straßenbauarbeiten kommt es in der Ortslage Glashütte-unnersdorf in der Zeit vom bis zu einer Vollsperrung. Die RVD-Buslinien 386 (Glashütte - Reinhardtsgrimma / reischa - axen - Hausdorf - reischa - Dresden-Dobritz) und 389 (Dippoldiswalde - Reinhardtsgrimma - Schlottwitz - Glashütte) müssen umgeleitet werden. Es treten Umleitungsfahrpläne in raft. Folgende Haltestellen können nicht bedient werden: Glashütte,.-Großmann- Platz Glashütte, Folgenhang Glashütte, unnersdorf Schlottwitz, unnersdorfer Straße. Alle an den Umleitungsstrecken liegenden Haltestellen werden bedient. Ortsteil Oberfrauendorf Festplatz Familienfeier: am Donnerstag, , 22:00 Uhr 01:30 Uhr Ortsteil unnersdorf Lange Straße Familienfeier: am Dienstag, , 22:00 Uhr 01:30 Uhr Ortsteil Reinhardtsgrimma Zur Alten Schäferei Familienfeier: am Dienstag, , 22:00 01:30 Uhr Ortsteil Schlottwitz Begegnungsstätte BOOT, üglitztalstraße Familienfeier: am Freitag, , von 22:00 Uhr 02:00 Uhr Über weitere Ausnahmegenehmigungen, die erst nach Redaktionsschluss des Amtsblattes erteilt werden, wird an den Aushangtafeln im jeweiligen Ortsteil, in der ernstadt an der Bekanntmachungstafel vor der St. Wolfgangs irche informiert. Anträge sind mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu stellen, ansonsten müssen diese abgelehnt werden. Aktuelle Fahrplaninformationen sind erhältlich: an der VVO-Hotline , im Internet unter bei Fahrplan/Fahrplanänderungen unterwegs aufs Handy über vvo-mobil.de an den Haltestellen der Linien über den Fahrplanaushang und als Echtzeitauskunft über den Haltestellen-QR-ode. AHTUNG! An alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte! Hinweis auf die Erfüllung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (Straßenreinigungssatzung) der Stadt Glashütte vom Auf Grundlage der Straßenreinigungssatzung sind die Eigentümer oder Besitzer der durch öffentliche Straßen/Wege erschlossenen Grundstücke zu deren Reinigung verpflichtet. Informationen zu Verkehrsbehinderungen Aufgrund von Straßenbaumaßnahmen kommt es auf den nachfolgend genannten Straßen zu Verkehrsbehinderungen. Verbindungsstraße Börnchen Sternwarte Glashütte Die Straßenbauarbeiten werden am 17. September 2012 beginnen und bis itte November andauern. Auftragnehmer ist die STRABAG AG. Während dieser Zeit kommt es zur Vollsperrung der Straße. it der Liebenauer Agrar GmbH bzw. der Wasserversorgung Weißeritzgruppe werden Zufahrtsmöglichkeiten zu deren Liegenschaften rechtzeitig abgestimmt. Am Gittelberg im OT Johnsbach Der Baubeginn für den Ausbau der Anliegerstraße Am Gittelberg ist für den geplant. Die Bauarbeiten sollen itte November abgeschlossen werden. Während der Bauzeit wird es zu Einschränkungen bei der Nutzung der Anliegerstraße kommen. Eine Vollsperrung ist nur für die Dauer des Asphalteinbaus (ca. 2 3 Tage) geplant. Das beauftragte Bauunternehmen, ebenfalls die Fa. STRABAG AG wird sich rechtzeitig mit den Anliegern in Verbindung setzen. Wir bitten alle Anwohner und Anlieger um Verständnis. Bei Rückfragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Vorort tätige Bauunternehmen bzw. die Stadtverwaltung Glashütte.. Reichel, Ordnungsamt Damit liegt die Haftpflicht für evtl. durch nicht oder schlecht gereinigte Straßen oder Wege eintretende Personen- oder Sachschäden beim jeweiligen Reinigungspflichtigen (Grundstückseigentümer bzw. dessen Beauftragte). Bei der übertragenen Reinigungspflicht handelt es sich um eine grundstücksbezogene Pflicht. Die Reinigungspflicht umfasst gemäß 4 Straßenreinigungssatzung der Stadt Glashütte die Allgemeine Straßenreinigung ( 5-7) und den Winterdienst ( 8 u. 9). Die vom Schnee zu räumenden Flächen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Bei einseitigen Gehwegen sind in den Jahren mit geraden Endziffern die Eigentümer oder dessen Beauftragte zur Reinigung und zum Winterdienst auf den anliegenden Gehwegen verpflichtet. In den Jahren mit ungeraden Endziffern sind die dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstückseigentümer bzw. deren Beauftragte zu dessen Reinigung und Winterdienst verpflichtet. Die Länge des zu reinigenden bzw. zu räumenden und zu streuenden Gehwegbereiches entspricht der auf den Fußweg projizierten Breite des jeweiligen anliegenden oder gegenüberliegenden Grundstücks. Sonderwege für Fußgänger, die auf beiden Seiten von Grundstücken begrenzt werden, sind von den beidseits angrenzenden Grundstückseigentümern in einer Breite von mindestens 1,50 m, höchstens jedoch bis zur itte der Gehfläche zu reinigen bzw. zu räumen und zu streuen. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße ( 3 Abs. 2 Straßenreinigungssatzung) bilden diese eine Straßenreinigungseinheit. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu beim Verpflichteten des vorderen Grundstücks. Danach sind Woche auf Woche die Eigentümer oder Beauftragen der über das Anliegergrundstück erschlossenen (Zufahrt) nachfolgenden Hinterliegergrundstücke ( 3 Abs. 2 Straßenreinigungssatzung) verpflichtet. Wir bitten alle Grundstückseigentümer ihre Pflicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst ordnungsgemäß entsprechend der im Amtsblatt 11/2010 veröffentlichten Satzung wahrzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. 52 Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG begeht, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann gem. 52 Abs. 2 SächsStrG mit Geldbuße bis zu 500,00 EUR geahndet werden. Petzold, Ordnungsamt

12 Seite 12 Ausgabe 10/2012 Das Ordnungsamt informiert Bestimmungen zum Schutz vor Lärmbelästigungen und zu den Ruhezeiten gemäß der PolVO der Stadt Glashütte und des Sonn- und Feiertagsgesetzes: Die PolVO der Stadt Glashütte vom regelt im 4 Abs. 6 den Lärm durch Tiere Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. In der Regel darf z. B. das tägliche Bellen eines Hundes insgesamt nicht länger als 30 min. dauern (nicht länger als 10 min. am Stück). Ständiges Hundegebell während der ittagsund Nachtruhezeiten ist grundsätzlich unzulässig. im 7 Abs. 1 Schutz der Nachtruhe Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. im 8 Lärm durch Rundfunkgeräte, Lautsprecher, usikinstrumente u. ä. (1) Rundfunk- u. Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, usikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung oder verstärkung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Das gilt insbesondere, wenn Geräte oder Instrumente bei offenen Balkonen, im Freien oder in raftwagen betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, undgebungen, ärkten und essen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. im 9 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster u. Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Als Lärm gilt insbesondere lautes Singen, Pfeifen, Johlen sowie besonders lautstark abgespielte usik. (2) Das in Abs. 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Veranstaltungsräumen." im 10 Lärmerzeugende Arbeiten Lärmerzeugende Arbeiten, insbesondere Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen in der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten, insbesondere Haus- und Gartenarbeiten, generell untersagt. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsgeräten (u. a. Rasenmäher/- trimmer), das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, das ausklopfen von Teppichen, Betten, atratzen u. ä. Die Einhaltung der ittagsruhezeiten ist jedoch nur eingeschränkt durchsetzbar, z. B. in reinen Wohngebieten (s. Bebauungsplan). Das Sonn- und Feiertagsgesetz benennt in den 1-3 die gesetzlichen und religiösen Feiertage sowie die Gedenk- und Trauertage. 4 beinhaltet die allgemeine Schutzvorschrift: (1) Die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage sind als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung nach aßgabe der gewerbe- und arbeitsrechtlichen Vorschriften sowie der Bestimmungen dieses Gesetzes geschützt. (2) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist. Im Abs. 3 Punkt 1 werden die Bereiche genannt, für die Abs. 2 nicht gilt, wie Post, Eisenbahn u. a. der Personenbeförderung dienender Unternehmen sowie deren Hilfseinrichtungen. Der Punkt 2 nennt die unaufschiebbaren Arbeiten, für die ebenfalls Abs. 2 nicht gilt, wie Arbeiten zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, landwirtschaftliche Arbeiten insbesondere während der Ernte oder zur Be- und Verarbeitung leicht verderblicher Nahrungsmittel und zur Versorgung der Bevölkerung mit ilch. Der Punkt 3 erlaubt leichte Arbeiten nicht gewerblicher Art in Gärten, die keine störenden Geräusche verursachen. Der 5 beinhaltet den Schutz der religiösen Veranstaltungen: An den Sonntagen, religiösen und gesetzlichen Feiertagen, mit Ausnahme des 1. ai und des 3. Oktober, sind in der Nähe von irchen und anderen Gebäuden, die religiösen Zwecken dienen, alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind religiöse Veranstaltungen zu stören. Dasselbe gilt für den 24. Dezember ab 14:00 Uhr. Im 6 sind die besonderen Schutzvorschriften enthalten: Am arfreitag, am Buß- und Bettag und an den Gedenk- und Trauertagen sind verboten: 1. öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten harakter dieser Tage zuwiderlaufen, am arfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen von 3:00 Uhr bis 24:00 Uhr; 2. öffentliche Sportveranstaltungen am arfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen bis 11:00 Uhr. Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes oder der Polizeiverordnung der Stadt Glashütte zuwider handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. In begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen durch die Ortspolizeibehörde, die reispolizeibehörde oder die Landesdirektion (je nach Zuständigkeit) erteilt werden. Aufgrund wiederholter Bürgeranfragen zur Entsorgung durch Verbrennen von Pflanzenabfällen bzw. Grünschnitt möchten wir Ihnen die geltende Pflanzenabfallverordnung mit den aktualisierten Telefonnummern der Ansprechpartner nachstehend nochmals zur enntnis geben: Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Pflanzenabfallverordnung (1) Information der Abteilung Umwelt: Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten bzw. issverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern. Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die "Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung" in raft. Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen. Demnach sind bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG)

Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) Feiertagsgesetz Sachsen SächsSFG 1042 Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) Vom 10. November 1992 (GVBl. S. 536), zuletzt geändert am 30. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 2) Der Sächsische

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659.

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER (STREUPFLICHT-SATZUNG) ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE AZ: 659. AZ: 659.041 GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 1 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 25 Räum- und Streupflichtsatzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 22. Dezember 1989, geändert durch Satzung vom 26. Januar 1990 1 Übertragung

Mehr

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24

S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24 vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am

Mehr

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:

S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen: S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.

Mehr

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen

Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1.2 1 - Ortsrechtsammlung - 1.2 SATZUNG über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege () vom 06.09.1989 in Kraft seit 01.01.1990 1.2 2 Satzung über die

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989.

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 13. Oktober 1989. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 28. November 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung )

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Straßenreinigung ( Straßenreinigungssatzung ) Auf Grund 4 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Fassung vom 29.10.2001 Satzung

Mehr

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1

Gemeinde Obersulm. In der Fassung vom In Kraft getreten am Gemeinde Obersulm, Seite 1 Gemeinde Obersulm S T R E U P F L I C H T S A T Z U N G Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege In der Fassung vom 13.11.2001 In Kraft getreten

Mehr

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom

S A T Z U N G. ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom S e i t e 1 S A T Z U N G ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (Streupflichtsatzung vom 05.12.1989) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis

Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Gemeinde Plüderhausen Rems-Murr-Kreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 7. Dezember 1989 In der Fassung vom

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - S t r e u p f l i c h t s a t z u n g - Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 14. Dezember 1989 (Mitteilungen der Stadt Kenzingen Nr. 51-52/89 vom 21.

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19.

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 19. Dezember 1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung

ORTSRECHT STUTENSEE 03/94 B 9. Satzung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 04. Oktober 1989 Rechtskräftig ab 1. Januar 1990 1 Satzung über die Verpflichtung

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung

Mehr

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s

vom 18. September 2001 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Satzung der Gemeinde Altdorf (Kreis Böblingen) über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege - Streupflichtsatzung - vom 18. September 2001 I n h a l t

Mehr

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom

Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom Satzung über die Verpflichtung der Straßenreinigung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gewege (Streupflichtsatzung vom 18.12.1989) Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Gemeinde Remshalden 6/6

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und vom

Mehr

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG)

135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) Sonn- und Feiertage 135 135. Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz FTG) In der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. S. 450), geändert durch Gesetz vom 25. November 2014 (GBl. S. 548) und Gesetz

Mehr

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht GEME I NDE LAUCHR I NGEN LANDKREIS WALDSHUT SATZUNG DER GEMEINDE LAUCHRINGEN ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßEN- ANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) Aufgrund

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung)

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung) Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Gemeinde Hohenhameln (Straßenreinigungsverordnung) Aufgrund des 52 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes vom 24.9.1980 (Nds. GVBl.

Mehr

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung

Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis. Satzung Az. 659.041/7069-Be Gemeinde Grosselfingen - Zollernalbkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: FTG Neugefasst durch 08.05.1995 Bek. vom: Gültig ab: 01.04.1995 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GBl. 1995, 450 Gliederungs-Nr: 1134 Gesetz über die Sonntage

Mehr

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Streupflichtsatzung. Paragraf 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht Gemeinde Ellhofen Landkreis Heilbronn Streupflichtsatzung Aufgrund von Paragraf 41 Absatz 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Paragraf 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRAßENANLIEGER ZUM REINI- GEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE (STREUPFLICHT-SATZUNG) vom 20.11.2007 Aufgrund von

Mehr

V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der Gemeinde Siegsdorf (Lärmschutzverordnung -LSV-)

V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der Gemeinde Siegsdorf (Lärmschutzverordnung -LSV-) Seite 1 V e r o r d n u n g über die Bekämpfung des Lärms in der ( -LSV-) 1. Gemeinderatsbeschluss: 27. Februar 2012 2. Veröffentlichung: 30. März 2012 3. Inkrafttreten: 01. April 2012 4. Geltungsdauer:

Mehr

Herzliche Einladung an alle Einwohner und Freunde der Stadt

Herzliche Einladung an alle Einwohner und Freunde der Stadt Ausgabe: 08/2012 erscheint am 15. August 2012 Ausgabe: 01/2011 Seite 1 Herzliche Einladung an alle Einwohner und Freunde der Stadt zur Erinnerungs- und Dankesveranstaltung Glashütte 10 Jahre nach der Flut

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung) Vom 16. Dezember 2004

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Reinigung der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung) Vom 16. Dezember 2004 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die der öffentlichen Straßen (Straßenreinigungssatzung) Vom 16. Dezember 2004 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 1-2/05 vom 13.01.05 Auf der Grundlage des

Mehr

Stadt Chemnitz. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt

Stadt Chemnitz. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt Stadt 32.910 Chemnitz Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Chemnitz (Straßenreinigungsgebührensatzung) Inhalt 1 Benutzungsgebühren 2 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

Mehr

Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg

Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Horneburg Auf Grund des 52 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vom 24. September 1980 (Nds GVBl. S. 359), zuletzt geändert

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE

SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 18.07.2013 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) i. d. F.

Mehr

Gemeinde Wimsheim Enzkreis

Gemeinde Wimsheim Enzkreis Gemeinde Wimsheim Enzkreis Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht Satzung) vom 05.12.1989 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung

Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Streupflicht Satzung der Gemeinde Abstatt; Neufassung Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 06. März 2007. Aufgrund

Mehr

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung)

S a t z u n g. über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis S a t z u n g über die Verpflichtung der Straßenanlieger zur Reinigung, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) Aufgrund von 41

Mehr

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen

über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen 3.6 Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehflächen vom 27.09.1988 In Kraft seit: 01.11.1988 AZ:

Mehr

VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung)

VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung) VERORDNUNG über die räumliche Ausdehnung und Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Barsinghausen (Straßenreinigungs-Verordnung) Aufgrund des 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S.

Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. 2003, S. Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage Vom 15. Juli 1970 Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2003 (GVBl. 2003, S. 396) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage und die

Mehr

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

1/02. Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht SATZUNG ÜBER DIE VERPFLICHTUNG DER STRASSENANLIEGER ZUM REINIGEN, SCHNEERÄUMEN UND BESTREUEN DER GEHWEGE vom 04. November 1987, geändert am 27.02.1991 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung

Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht der Streupflicht - Satzung Inhaltsübersicht zur Leitfassung 1 Übertragung der Reinigungs,- Räum- und Streupflicht 2 Verpflichtete 3 Gegenstand der Reinigungs,- Räum- Streupflicht 4 Umfang

Mehr

Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 20.

Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 20. Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 20. Dezember 2005 (in der Fassung der Zwölften Änderungssatzung vom 7. November

Mehr

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

S A T Z U N G. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) in der Fassung vom 3. Dezember 2007 Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung am 25. April 2008 im Amtsblatt mit dem Titel Peniger Amtsblatt Nr. 4 / 2008

Öffentliche Bekanntmachung am 25. April 2008 im Amtsblatt mit dem Titel Peniger Amtsblatt Nr. 4 / 2008 1 Öffentliche Bekanntmachung am 25. April 2008 im Amtsblatt mit dem Titel Peniger Amtsblatt Nr. 4 / 2008 Polizeiverordnung der Stadt Penig als Ortspolizeibehörde gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung,

Mehr

1 Allgemeines. 2 Führen von Hunden

1 Allgemeines. 2 Führen von Hunden Kennziffer: 1.06 Verordnung der Stadt Varel über das Mitführen von Hunden Aufgrund des 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19.01.2005

Mehr

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G

Gemeinde Ostrach. Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G Gemeinde Ostrach Landkreis Sigmaringen S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs.2 des Straßengesetzes

Mehr

Amtsblatt. 5. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 21 Seite 1

Amtsblatt. 5. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 21 Seite 1 für die 5. Jahrgang Rangsdorf, 23.11.2007 Nr. 21 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse der Gemeindevertretung 2 3 2. en 4 3. Zivildienstleistende gesucht 4 4. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten

Mehr

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und -anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und -anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege Nachstehend wird die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanliegerinnen und anlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege in der seit 26.11.2009 geltenden Fassung wiedergegeben. Darin

Mehr

Vom 29. Oktober Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20 Abs. 3 des Sicherheits- und

Vom 29. Oktober Aufgrund des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit 20 Abs. 3 des Sicherheits- und Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zur Bekämpfung des Lärms im Seebad Warnemünde (Amts- und Mitteilungsblatt der Hansestadt Rostock Nr. 27 vom 9. Dezember 1998) Vom 29. Oktober 1998 Aufgrund des 17

Mehr

Satzung der Stadt Finsterwalde

Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung der Stadt Finsterwalde Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Finsterwalde Aufgrund von 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Bekanntmachung

Mehr

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung)

7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) 7.13 Satzung über die Einschränkung der Straßenreinigung im Winter (Winterdienstsatzung) Vom 10. Dezember 2001 in der Fassung der ersten Änderung vom 9. Dezember 2013 1 Winterdienst auf Gehwegen 2 Winterdienstpflichtige

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Aufgrund der 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 01.01.2003 Stadt Harsewinkel Fachbereich 3 Bauen/Städt. Betriebe Tel.: 05247 935-0, Fax: 05247 935-170 Seite 1 von 5 Inhaltsübersicht Präambel

Mehr

Erster Abschnitt Allgemeines

Erster Abschnitt Allgemeines Hessisches Feiertagsgesetz Vom 17. September 1952 (GVBI. S. 145) In der Fassung vom 29. Dezember 1971 (GVBI. I S. 344) Zuletzt geändert am 11. Oktober 1994 (GVBl. I S. 596) Erster Abschnitt Allgemeines

Mehr

EINLADUNG 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. September 2017, 19:00 Uhr

EINLADUNG 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 28. September 2017, 19:00 Uhr Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur EINLADUNG ein. 36. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Stadt Wasserburg am Inn

Stadt Wasserburg am Inn Stadt Wasserburg am Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten

Mehr

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016

Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 1. Sachstand Hallenbad Die vom Rat beschlossene Kostenobergrenze von 6,4 Mio. für das Hallenbad wird nach den aktuellsten Kostenberechnungen durch das Ingenieurbüro

Mehr

Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek

Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek Eine Information zum Straßenreinigungs- und Winterdienstservice und zu den Reinigungs-, Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer /

Mehr

S T A D T B A D K I S S I N G E N

S T A D T B A D K I S S I N G E N S T A D T B A D K I S S I N G E N Verordnung der Stadt Bad Kissingen über Immissionsschutz (ImSchVO) vom 23. Oktober 1996 Beschluß des Stadtrates: 16. Oktober 1996 Bekanntmachung: 26. Oktober 1996 (KGAMBl.

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Ausgabe: 11/2012 erscheint am 15. November Stadt Glashütte / Sachsen. Ausgabe: 01/2011. Seite 1

Ausgabe: 11/2012 erscheint am 15. November Stadt Glashütte / Sachsen. Ausgabe: 01/2011. Seite 1 Ausgabe: 11/2012 erscheint am 15. November 2012 Ausgabe: 01/2011 Seite 1 und es kamen viele nach Reinhardtsgrimma! Radsportbegeisterte hatten sich getroffen um den Olympiamedaillengewinner von 1908 (London)

Mehr

Anlage 4 zu TOP 5 -öffentlicher Teil- ( )

Anlage 4 zu TOP 5 -öffentlicher Teil- ( ) Geschäftszeichen: 205.2-/206 Dienststelle: Fachbereich Bauen Hz / nh S a c h v e r h a l t :. Sachlage In der öffentlichen Sitzung am 6..205 wurde vom Gemeinderat die auszuführende Variante für den Anbau

Mehr

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S.

Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. Thüringer Feiertagsgesetz Vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) Geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) 1 Allgemeines (1) Die Sonntage, die gesetzlichen Feiertage nach

Mehr

Abschnitt 1- Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen. Abschnitt 2 - Umweltschädigendes Verhalten

Abschnitt 1- Allgemeine Regelungen. 1 Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen. Abschnitt 2 - Umweltschädigendes Verhalten Polizeiverordnung der Gemeinde Leutersdorf gegen umweltschädigendes Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern Abschnitt 1- Allgemeine

Mehr

Internetversion von.

Internetversion von. - ORTSRECHT UND WEITERE REGELUNGEN - Seite: 1 G e b ü h r e n s a t z u n g für die Straßenreinigung in der Stadt Pinneberg vom 19.12.2002 in der Fassung der Nachtragssatzung I vom 19.06.2003 Aufgrund

Mehr

EINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3

EINLADUNG. 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, 19:00 Uhr in den Stadtsaal im Wasserbau der Alten Baumwolle, Claußstraße 3 Stadtverwaltung Flöha Augustusburger Straße 90 09557 Flöha Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, hiermit lade ich Sie herzlich zur ein EINLADUNG 32. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, dem 18.

Mehr

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht

Teil I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Übertragung der Reinigungspflicht Satzung zur Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht in der Stadt Rodewisch mit den Ortsteilen Rützengrün und Röthenbach (Straßenreinigungssatzung) vom 23. November 2007 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Eilenburg 12 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S.

Mehr

über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee

über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Der Bürgermeister GEMEINDEVERORDNUNG über die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Gemeinde Seebad Insel Hiddensee Der Bürgermeister

Mehr

Verordnung zum Schutz vor nicht anlagenbedingten Immissionen in der Gemeinde Schwangau - verhaltensbezogener Lärm - (Immissionsschutzverordnung)

Verordnung zum Schutz vor nicht anlagenbedingten Immissionen in der Gemeinde Schwangau - verhaltensbezogener Lärm - (Immissionsschutzverordnung) Verordnung zum Schutz vor nicht anlagenbedingten Immissionen in der Gemeinde Schwangau - verhaltensbezogener Lärm - (Immissionsschutzverordnung) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 23.04.2003

Mehr

Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten,

Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Verordnung der Gemeinde Eching über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über die Veranstaltung

Mehr

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom

S A T Z U N G. über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom S A T Z U N G über die Übertragung der Straßenreinigungspflicht in der Stadt Werdau (Straßenreinigungssatzung) vom 15.11.2007 Auf Grund von 51 und 52 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 21.01.1993

Mehr

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom 28.11.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 18. März 2005 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Allgemeines...

Mehr

S a t z u n g. über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege. vom 8. März geändert am 15. Dezember 1967 (EURO-Anpassungssatzung

S a t z u n g. über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege. vom 8. März geändert am 15. Dezember 1967 (EURO-Anpassungssatzung S a t z u n g über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege vom 8. März 1967 geändert am 15. Dezember 1967 (EURO-Anpassungssatzung 07.12.1999) Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz

Mehr

Satzung. der Gemeinde Niestetal über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern

Satzung. der Gemeinde Niestetal über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern Satzung der Gemeinde Niestetal über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Die Satzung der Gemeinde Niestetal über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von wurde am 16.07.1973 durch die

Mehr

Satzung der Stadt Heusenstamm über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern

Satzung der Stadt Heusenstamm über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern Satzung der Stadt Heusenstamm über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern Aufgrund des 5 HGO in der jetzt geltenden Fassung vom 01.07.1960 (VGBl. S. 103), zuletzt

Mehr

Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern

Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Aufgrund des 5 HGO in der jetzt geltenden Fassung vom 01.07.1960 (GVBl. S. 103)

Mehr

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung)

Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung) Satzung über die Benutzung von öffentlichen Grünanlagen, städtischen Spiel- und Sportplätzen sowie Freizeitanlagen (Freizeitanlagensatzung) Die Stadt Abensberg erlässt auf Grund von Art. 23, 24 Abs. 1

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung -

Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung - Stadt 66.410 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiterabgabesatzung - Inhalt 1 Erhebungsgrundsatz 2 Begriffsbestimmungen 3 Abgabenschuldner 4 Abgabemaßstab

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr

Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße Zittau

Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße Zittau Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße 14 02763 Zittau Frau Barmeyer Tel: 03583/752-382 Fax: 03583/752-343 E-Mail: h.barmeyer@zittau.de Weitere Immobilienangebote

Mehr

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung)

Satzung über den Anschluss an die. öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Satzung über den Anschluss an die 12 öffentliche Wasserversorgung (Rumpfsatzung) Aufgrund der 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein i.d.f. vom 2. April 1990 (GVOBl. Schl.-H. S. 159) hat die

Mehr

Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung)

Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung) Stadt Ostseebad Kühlungsborn 1 von 4 Lärmschutzverordnung Verordnung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Verhinderung von Lärm (Lärmschutzverordnung) Auf der Grundlage des 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung

Mehr

SATZUNG. der Gemeinde Grafschaft

SATZUNG. der Gemeinde Grafschaft SATZUNG der Gemeinde Grafschaft über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 20.06.2001 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) die folgende Satzung

Mehr

Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße Zittau

Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße Zittau Kontakt: Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung Sachsenstraße 14 02763 Zittau Frau Barmeyer Tel: 03583/752-382 Fax: 03583/752-343 E-Mail: h.barmeyer@zittau.de Weitere Immobilienangebote

Mehr

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Was sind Straßenausbaubeiträge? Was sind Straßenausbaubeiträge? Bürgerinformationen der Stadt Schwabach Liebe Bürgerinnen und Bürger, jede Straße muss irgendwann einmal erneuert werden. Und wo es um die Straßen innerhalb unserer Kommune

Mehr

Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 24. Juni 1985 in der Fassung vom

Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 24. Juni 1985 in der Fassung vom Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 24. Juni 1985 in der Fassung vom 20.10.2015 Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) i.d.f. vom

Mehr