M SICHERHEIT KOMPAKT
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- Franka Straub
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1 M SICHERHEIT KOMPAKT Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker Sicherheitsinformationen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
2 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker Dieses Blatt erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll lediglich als Hilfestellung bzw. Richtlinie dienen. Personenbezogene Angaben gelten für alle Geschlechter. 2
3 Inhalt 1. Entwicklung der asbestbedingten Berufskrankheiten Statistik der AUVA 1.1 Asbestbedingte Berufskrankheiten 1.2 Unbedingt zu vermeiden wegen akuter Gesundheitsgefährdung 1.3 Maßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip Technische Schutzeinrichtung/Maßnahme zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Persönliche Schutzmaßnahmen 2. Umgang und Maßnahmen im Verdachtsfall zur Vermeidung einer Asbeststaubbelastung 3. Arbeitsempfehlung für die Demontage 4. Unterweisung 5. Beschäftigungsverbote und Einschränkungen 6. Untersuchungspflichten ASchG/VGÜ 7. Auswirkung auf die Umgebung und Umwelt 8. Transport und Entsorgung 9. Quellen und Links 10. Nachweise
4 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker 1. Entwicklung der asbestbedingten Berufskrankheiten Statistik der AUVA Die asbestbedingten Erkrankungen der Lunge und des Rippenfells steigen trotz des Verbots seit 1990 stetig an. Zukünftige Erkrankungen können heute nur durch den richtigen Schutz und staubvermeidenden Umgang bei Abbruch/Demontage von asbesthaltigen Materialien an Dächern und Fassaden verhindert werden. Anerkannte Berufskrankheiten 2000 bis 2010 Erwerbstätige, BK-Art = 27a, b, c, d Trendlinie der Gesamtentwicklung (27a d) b a 27c 27d (BK-27a) Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) (BK-27d) Bösartige Neubildungen des Kehlkopfes durch Asbest (BK-27c) Bösartige Neubildungen der Lunge durch Asbest (BK-27b) Bösartige Neubildungen des Rippenfells, des Herzbeutels und des Bauchfells durch Asbest 4
5 Ergebnisse aus der Asbestnachsorge 2002 bis 2011 Untersuchte Personen gesamt Auffällige Befunde, die zu einer Meldung mit Verdacht auf eine Berufskrankheit (BK) geführt haben Untersuchte Dachdecker/Spengler gesamt Auffällige Befunde Dachdecker/Spengler mit BK-Meldung 62 16,2 % 1.1 Asbestbedingte Berufskrankheiten Rippenfellkrebs (Mesotehliom) Lungenkrebs Asbestose Kehlkopfkrebs Foto: Ippavitz Diese Erkrankungen treten ab einer Latenzzeit von 10 Jahren (Zeit zwischen Asbeststaubbelastung und Erkrankung) auf, können sich aber auch Jahrzehnte später entwickeln. Eine regelmäßige Untersuchung der Lunge hat das Ziel der Früherkennung einer möglichen Erkrankung und somit frühzeitigen Einleitung von Behandlungsmaßnahmen. Vermeidung von Asbeststaubbelastung ist die einzige wirksame Vorbeugung gegen zukünftige Asbesterkrankungen! 5
6 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker 1.2 Unbedingt zu vermeiden wegen akuter Gesundheitsgefährdung Zerbrechen, Zerschlagen, Zerkleinern und Werfen der Platten Bohren, Schneiden, Sägen und Schleifen mit schnell laufenden Maschinen (z. B. Winkelschleifer) Reinigen mit Hochdruckreinigern (außer geschlossene Systeme) Ausschütteln von Planen bzw. Vordeckbahnen Verwenden von Schuttrutschen Maßnahmen zum Verbleib asbesthaltiger Materialien unbedingt vermeiden (Überdachung, Beschichtung bedeutet eine zeitliche Verlagerung des Problems in die nächste Generation, sowie eine massive Wertminderung des gesamten Objekts und erhöhter Aufwand und Kosten bei späterer Demontage) Keinerlei Weitergabe und Wiederverwendung demontierter asbesthaltiger Materialien Sollte eine dieser Bearbeitungsformen unvermeidlich sein, so sind die Maßnahmen unter Pkt einzuleiten! Bei allen Tätigkeiten mit Verdacht auf das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien ist Pkt. 2 anzuwenden. 1.3 Maßnahmen nach dem T-O-P Prinzip Generell ist auch bei der Freisetzung von Asbestfasern folgende Reihenfolge einzuhalten: Technische und Organisatorische Maßnahmen Persönliche Schutzmaßnahmen Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind auf Grund der kollektiven Wirkung für Mensch und Umwelt dem individuellen Schutz durch PSA (Persönliche Schutzausrüstung) mit Wirkung auf die Einzelperson übergeordnet. Auf Grund der hohen Gesundheitsgefährdung ist die persönliche Schutzausrüstung in jedem Fall zu tragen (Grundlage Evaluierung)! 6
7 1.3.1 Technische Schutzeinrichtungen, Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Geeignete Handgeräte (z. B. scharfe Zange, Brecheisen) Arbeitsmittel, die im Nassverfahren verwendet werden (erhöhte Sturzunfallgefahr muss beachtet werden) Verwendung von staubdichten Säcken, Containern, Mulden - Bruchstücke sind sofort auf dem Dach in staubdichte Säcke zu verpacken - Die Materialien sind sorgfältig bis zum Boden zu transportieren und behutsam in dem dafür vorgesehenen Behälter zu lagern (durch Absetzen) jede Staubentwicklung ist möglichst zu vermeiden) - Behälter und Verpackungen sind nach Möglichkeit immer zu verschließen. Asbesthaltige Abfälle müssen in geeigneten, geschlossenen Behältern (z. B. in verschlossenen Containern oder in BigBags ) gelagert und transportiert werden. - Absaugung des entstehenden Staubes (Spitzboden, Innenräume, bis hin zur Lattung) mit einem Asbestsauger (Spezialstaubsauer mit der Filterklasse H mit Zusatzanforderung Asbest, vormals Filter klasse K1). Beispiele: siehe nachfolgende Internetlinks. Verwendung langsamlaufender Arbeitsgeräte (z. B. elektrischer Fuchsschwanz, Stichsäge usw.), die mit geeigneten filternden Absaugungen (z. B. Asbestsaugern) ausgestattet sind. Absaugen von Staubablagerungen inkl. Lattung dustcontrol.at 7
8 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker Das geeignete Werkzeug ist vom Arbeitgeber bereit zu stellen Organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Asbeststaubbelastungen Benennung eines sachkundigen Verantwortlichen Erstellung des vorgeschriebenen Arbeitsplanes gemäß GKV und Erstellung des SiGe-Plans gemäß BauKG 7. Im Gefährdungsbereich dürfen sich nur die unmittelbar mit den Abtragungsarbeiten beschäftigten Personen aufhalten! Auf der Baustelle herrscht Rauchverbot, sowie Ess- und Trinkverbot! Staubbindung durch Feuchtigkeit. Absaugen der Arbeitskleidung mit Asbestsauger, nicht ausschütteln, abblasen oder abkehren vor Ort Wechsel der Arbeitskleidung sofort nach Beendigung der Tätigkeit (Einwegschutzanzug auf der Baustelle entsorgen) Den Arbeitnehmern sind Waschgelegenheiten, Waschräume, Umkleidemöglichkeiten, Kleiderschränke und Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen. 8
9 1.3.3 Persönliche Schutzmaßnahmen Die Verwendung einer Feinstaubmaske (zumindest Filterklasse FFP3) ÖNORM EN 149 Filtrierende Halbmasken Die Verwendung eines entsprechenden Einwegschutzanzuges (EN Typ 5 partikeldicht, EN Typ 6 begrenzt spritzdicht lt. TRGS 519) ist nicht nur eine wirksame Maßnahme, sondern erspart auch den sonst erforderlichen aufwändigen Umgang mit kontaminierter Arbeitskleidung Neben Schutzanzug und Atemschutz können selbstverständlich weitere Schutzausrüstungen erforderlich werden, wenn dies zur Vermeidung von Verletzungen notwendig ist (z. B. Schutzhelm, Sicherheitschuhe, Augenschutz, Schutzhandschuhe und dgl.) Arbeits- und Schutzkleidung ist grundsätzlich kostenlos vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und zu reinigen. Erforderlichenfalls ist sie geordnet zu entsorgen und vom Arbeitgeber zu ersetzen. Keinesfalls aber darf sie mit der Privatkleidung gemeinsam gereinigt werden. Die Straßen- und Arbeitskleidung ist getrennt aufzubewahren. Durch geeignete Lagerung sowie durch entsprechende Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen ist die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten! Die Herstellerinformationen zur Verwendung der PSA sind dabei einzuhalten! Absaugen der Arbeitskleidung 9
10 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker 2. Umgang und Maßnahmen im Verdachtsfall zur Vermeidung einer Asbeststaubbelastung Ein Verdachtsfall liegt bereits vor, wenn das Vorkommen von asbesthaltigen Materialien nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Wenn bei Arbeiten der Verdacht auftritt, dass Asbestfasern frei werden können, sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu ergreifen (siehe Pkt Maßnahmen). Bei notwendigen Arbeiten mit zu erwartender starker Staubentwicklung (siehe Pkt. 1.2) sind vorab folgende Maßnahmen zu ergreifen: Verständigung der Firmenleitung über den Verdachtsfall. Klärung des Sachverhalts. Asbest lässt sich mit bloßem Auge nicht erkennen, Asbest kann nur mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops (REMs) bestimmt werden (solche Untersuchungen werden z. B. von der ÖSBS in Leoben durchgeführt). Abklärung, ob ein Sanierungsfall vorliegt (ÖNORM M 9406), gegebenen falls sind die Bestimmungen der GKV in der gültigen Fassung (z. Z. Abschnitt 4, GKV 2011) anzuwenden. Meldung von Asbestarbeiten an das Arbeitsinspektorat nach GKV Nach Abschluss der Abbruch- oder Sanierungsarbeiten wird geprüft, ob am Arbeitsplatz keine Gefährdung mehr besteht (Freimessung)! Die sachgerechte Behandlung und Entsorgung von Asbestabfällen ist entsprechend den jeweiligen Landesbestimmungen durchzuführen. Abnehmen einer Dachdeckung (von innen) von einer Hubarbeitsbühne aus. 10
11 3. Arbeitsempfehlung für die Demontage Grundsätzlich ist eine möglichst zerstörungsfreie Arbeitsweise anzuwenden, um allfällige Staubfreisetzungen zu vermeiden oder zumindest zu minimieren. Das betrifft vor allem die folgenden Arbeitsvorgänge aus dem Leitfaden für den Umgang mit Asbestzement: Zerstörungsfreies Lösen der Asbestzementplatten Nägel / Nieten mit scharfen Zangen ziehen Bei Platten, die mit Nieten auf einer Metallkonstruktion befestigt sind, sind die Nieten zu lösen Können bei genagelten kleinformatigen Platten die Befestigungen nicht gelöst werden, so dürfen die Platten einzeln herausgehebelt werden Müssen Asbestzementplatten entfernt werden, so muss dies im Rückbau erfolgen Beim Entfernen von Befestigungsmitteln sind die Produkte gegen Abrutschen zu sichern Auszubauende Produkte sind nach Möglichkeit abzuheben und nicht herauszubrechen Die Entfernung von eventuell angesetztem Moos oder anderen groben Verunreinigungen kann mittels Weichholzschaber erfolgen Bruchstücke sind auf dem Dach in staubdichte Säcke zu verpacken Material ist sorgfältig bis zum Boden zu transportieren Asbestzementprodukte sind so zu transportieren, dass das Freisetzen von Asbestzementstaub möglichst vermieden wird (z. B. durch die Verwendung von Schrägaufzügen und Hebezeug) Zum Reinigen sind Asbestsauger zu verwenden Lagerung und Transport des Materials hat in geeigneten, geschlossenen Behältern zu erfolgen Demontage einer asbesthaltigen Dachdeckung Foto: SUFA 11
12 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker 4. Unterweisung Entsprechend der durchzuführenden Tätigkeit sind die ArbeitnehmerInnen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit anhand der vorher beschriebenen Maßnahmen und der Demontageanleitung zu unterweisen. 5. Beschäftigungsverbote und Einschränkungen Lt. KJBG ist das Arbeiten mit asbesthaltigen Stoffen für Jugendliche (auch Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahr) verboten. Gesetzliche Bestimmungen: KJBG 3 und KJBG-VO 3 und 7. Lt. MSchG dürfen keine Schwangeren oder stillende Mütter für Tätigkeiten mit Asbeststaubbelastung herangezogen werden. 6. Untersuchungspflichten ASchG/VGÜ Bei entsprechender Exposition (> Fasern/m³ GKV 22 Abs. 2,4) sind bei den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern im Rahmen der VGÜ 49 alle zwei Jahre eine Lungenfunktionsuntersuchung bzw. alle vier Jahre eine Röntgenuntersuchung durchzuführen. Diese Eignungs- bzw. Folgeuntersuchungen erfolgen bei einer/einem hierzu ermächtigten Ärztin/Arzt. Nur die Evaluierung vor Ort (Baustelle) kann Klarheit darüber schaffen, ob die Arbeitsempfehlungen für die Demontage eingehalten werden und dadurch eine Untersuchungspflicht entfallen kann. 12
13 7. Auswirkung auf die Umgebung und Umwelt Eine Kontaminierung der Umgebung (Dachboden, angrenzende Wohnungen, Garten, Nachbarschaft) ist unbedingt zu vermeiden. 8. Transport und Entsorgung Asbestabfall ist als Gefahrgut lt. ADR zu transportieren. Ausnahme: Transport erfolgt in absolut staubdichten geschlossenen Containern bzw. staubdichten Verpackungen. Die landesspezifischen Vorschriften zur Entsorgung als Sondermüll sind einzuhalten. Asbest ist in jedem Fall als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Vorsichtiges Beladen eines Transportbehälters Sollte bei früheren beruflichen Tätigkeiten eine Asbeststaubbelastung bestanden haben, so wenden Sie sich bitte zur kostenlosen persönlichen Beratung direkt an die Asbestnachsorge der AUVA unter der Servicenummer ! 13
14 AUVA Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker 9. Quellen und Links AUVA - Asbest Info: MerkblattM 367 Arbeitsplan - Arbeiten mit Asbest bei Dach- und Fassadenarbeiten Messungen und Analysen Arbeitsmedizinische Aspekte Asbestnachsorge Arbeitsinspektorat Grenzwertverordnung 4. Abschnitt: Sonderbestimmungen für Asbest Wirtschaftskammer - Leitfaden BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) BAuA (Bundesanstalt f. Arbeitsschutz u. Arbeitsmedizin SUVA (Schweizer Unfallversicherungsanstalt) Schutzausrüstung: Schutzausrüster für Asbest-Sanierer: 14 Schutzausrüster für Asbest-Sanierer: Schutzausrüster für Asbest-Sanierer:
15 Fotos, soweit nicht anders angegeben, wurden von der BGBau aus der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt Arbeitsgruppenmitglieder: Mag. Ursula Dolezal-Berger Ing. Karl Hammerl DI Dr. Andreas Ippavitz Dr. Claudia Müller-Wechselberger Ing. Walter Pfoser DI Johannes Rathmayr DI Ernest Stühlinger AUVA-Projektleitung Asbestnachsorge AUVAsicher SFK St. Pölten ÖSBS (Österreichische Staub- (Silikose-) Bekämpfungsstelle) AUVAsicher AM Linz AUVAsicher Linz Unfallverhütungsdienst Linz AUVA-Hauptstelle Wien Prävention 15
16 HSP - M /2015 kah Arbeiten mit Asbest Informationen für Dachdecker Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen Landesstelle: Oberösterreich: UVD der Landesstelle Linz Garnisonstraße Linz Telefon Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Graz Göstinger Straße Graz Telefon Salzburg, Tirol und Vorarlberg: UVD der Landesstelle Salzburg Dr.-Franz-Rehrl-Platz Salzburg Telefon UVD der Außenstelle Klagenfurt Waidmannsdorfer Straße Klagenfurt am Wörthersee Telefon UVD der Außenstelle Innsbruck Ing.-Etzel-Straße Innsbruck Telefon UVD der Außenstelle Dornbirn Eisengasse Dornbirn Telefon Wien, Niederösterreich und Burgenland: UVD der Landesstelle Wien Webergasse Wien Telefon UVD der Außenstelle St. Pölten Kremser Landstraße St. Pölten Telefon UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz Oberwart Telefon Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Grafik Titelseite: tobago77/fotolia.com
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