Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/803 Fünfte Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Marco Tullner (CDU) Glücksspielwesen (I) Kleine Anfrage - KA 5/6314 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Welche Steuern und Abgaben haben die privaten Wettanbieter zu entrichten, wie hoch waren die Einnahmen in den Jahren 2000 bis 2006 (bitte nach Jahren getrennt aufführen) und wie wurde die Steuerpflicht der Wettbüros bisher kontrolliert? Private Wettanbieter unterliegen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer (je nach Rechtsform), der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Werden von den Wettanbietern öffentliche (Sport)Wetten zu festen Odds (Oddset-Wetten) im Inland veranstaltet, die nicht Rennwetten nach Abschnitt I des Rennwett- und Lotteriegesetzes sind, unterliegen sie damit statt der Umsatzsteuer der Lotteriesteuer. Nicht der Lotteriesteuer unterliegt dagegen das Vermitteln von Wetten, die im Ausland veranstaltet werden. Die Umsatzsteuer beträgt für die Jahre 2000 bis %, seit 1. Januar % des Spieleinsatzes abzüglich Gewinnauszahlungen. Die Lotteriesteuer beträgt 20 % des planmäßigen Preises des Wettscheins ausschließlich der Steuer. Die Höhe der Ertrag- und Gewerbesteuer ist von den persönlichen Verhältnissen (u. a. steuerlicher Gewinn) des Wettanbieters abhängig. Konkrete Angaben zur Höhe der Belastung sind deshalb nicht möglich. Die Lotteriesteuer wird in Sachsen-Anhalt zentral vom Finanzamt Magdeburg II verwaltet und erhoben. Zur Überprüfung, ob Anbieter von (illegalen) Sportwetten als Veranstalter von öffentlichen Wetten zu festen Odds im Inland tätig geworden sind, werden von den Ordnungsbehörden des Landes dort bekannt gewordene Anbieter an das Finanzamt Magdeburg II gemeldet. (Ausgegeben am )

2 2 Die von privaten Wettanbietern entrichteten Steuern werden nicht gesondert aufgezeichnet. Die Höhe der vereinnahmten Steuern kann deshalb nicht aufgeführt werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass Sportwettenanbieter, die im Ausland ansässig sind und in der Regel über das Internet ihre Wetten anbieten, mit Lotteriesteuern nicht belastet und auch nicht belastbar sind. Denn nach internationalen Abkommen ist eine Doppelbesteuerung nicht zulässig. Es ist auch nicht möglich, Anbieter zu einer Niederlassung in Deutschland zu zwingen. Darüber hinaus können Umsätze aus der Vermittlung von Sportwetten von Deutschland ins Ausland nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden. 2. Welche Steuern und Abgaben werden aus den Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien jeweils in den Jahren 2000 bis 2006 fällig, wie hoch waren die Einnahmen in den Jahren 2000 bis 2006? Bitte nach Jahren, Lotterien und Sportwetten aufführen. In der Anlage 1 sind die von der Lotto-Toto GmbH abgeführten Steuern getrennt nach Spielarten und Jahren von 2000 bis 2006 aufgeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um Lotteriesteuer. Bei der ODDSET-Kombiwette bestand bis zum 31. März 2000 die Besonderheit, dass Umsatzsteuer statt Lotteriesteuer gezahlt wurde. 3. Welche Einnahmen aus den Spieleinsätzen der Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien wurden jeweils in den Jahren 2000 bis 2006 an die in 9 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführten Institutionen ausgezahlt? Bitte nach Jahren getrennt aufführen. Der Anlage 2 lässt sich die an das Land gezahlte Konzessionsabgabe getrennt nach Spielarten und Jahren entnehmen. Zahlungsempfänger ist direkt das Land. In der Anlage ist dargestellt, welche Mittel das Land an die in 9 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt aufgeführten Institutionen ausgereicht hat. Die Ist- Einnahmen entsprechen den Ausgaben. 4. Welche Überschüsse wurden vom Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2000 bis 2006 in den Haushalt vereinnahmt? Bitte nach Jahren getrennt aufführen. In der Anlage 3 wird die Gewinnausschüttung an das Land aufgeschlüsselt nach Jahren dargestellt. Darüber hinaus wird das Gesellschafterergebnis, also die Gesamtheit der an das Land überwiesenen Mittel ausgewiesen. Das Gesellschafterergebnis ist somit die Summe aus Jahresüberschuss, Lotteriesteuer, Konzessionsabgabe und Reinerträgen (Lotterie-Fördermitteln). 5. Wie wurden diese Überschüsse jeweils zur Förderung kultureller, sozialer und sportlicher Zwecke verwendet? Bitte aufschlüsseln nach kulturellen, sozialen und sportlichen Zwecken. Eine Übersicht der Zuwendungen aus Lotterie-Fördermitteln durch die Lotto-Toto GmbH lässt sich aus den Anlagen 4 und 5 entnehmen.

3 3 Anlage 4 stellt die Verwendung der Zweckabgaben der GlücksSpirale, die direkt an die Destinatäre der GlücksSpirale fließen und die Verwendung der Reinerträge, die die Lotto-Toto GmbH ummittelbar im Rahmen von Projektförderung vergibt, dar. Diese wird ebenfalls getrennt nach Jahren aufgeführt. Die Verteilung der aus Reinerträgen bewilligten Zuwendungen auf die Sektoren Kultur, Kirchliche Denkmalpflege, Sport, Soziales und Umwelt wird in der Anlage 5 dargestellt.

4 4 zu Punkt 2 (Steuer) Lotteriesteuer bzw. Umsatzsteuer Anlage 1 Spielarten LOTTO Samstag , , , , , , ,93 ExtraLotto 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,41 0,00 LOTTO Mittwoch , , , , , , ,55 Ergebniswette , , , , , , ,89 Auswahlwette , , , , , , ,09 ODDSET-Kombi-Wette , , , , , , ,82 ODDSET-Kombi-Wette (Umsatzsteuer bis 31.März) ,12 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ODDSET-TOP-Wette 0,00 0,00 0, , , , ,26 GlücksSpirale , , , , , , ,17 Sofortlotterien , , , , , , ,03 Tele-BINGO , , , , , , ,67 Spiel , , , , , , ,25 Super , , , , , , ,69 Summe , , , , , , ,35

5 5 Konzessionsabgabe Lotto-Toto Anteil an der Gesamtsumme Kapitel 1302 Titel Ausgaben gem. 9 des Glücksspielgesetzes für wohlfahrtspflegerische Aufgaben der Verbände, die in der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Liga Sachsen-Anhalt) zusammengeschlossen sind. für die Förderung wohlfahrtspflegerischer Einzelmaßnahmen für Sportorganisationen und Spüortvereine für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports für die Förderung des Schul- und HochschulsportsSchulu.Hochschulsport für die förderung kultureller Maßnahmen für die Förderung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt Anlage ,00% , , , , , , ,71 4,00% , , , , , , ,78 34,00% , , , , , , ,67 19,00% , , , , , , ,72 5,00% , , , , , , ,99 12,00% , , , , , , ,35 2,00% , ,39 Summe , , , , , , ,61 Kapitel 1302 Titel für Sportwetten mit festen Gewinnquoten , , , ,58 Kapitel 1302 Titel Einnahmen aus Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft Kapitel 1302 Titel Reinerträge aus Lotto-Toto- Mitteln , , , , , ,32

6 6 zu Punkt 4 Anlage Gewinnausschüttung Land , , , , , , ,00 Gesellschafterergebnis , , , , , , ,23

7 7 Anlage 4 zu Punkt 5 Bildung Lotterie-Fördermittel (Reinertrag) Deutscher Sportbund (DSB) , , , , , , ,68 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege (BAG) , , , , , , ,68 Deutsche Stiftung Denkmalschutz e.v. (DSD) , , , , , , ,68 Ministerium des Innern 0, , , , , , ,73 Kultusministerium 0, , , , , , ,92 GlücksSpirale , , , , , , ,69 Sofortlotterien , , , , , , ,00 Tele-BINGO , , , , , , ,40 Spiel , , , , , , ,63 Super , , , , , , ,36 Summe , , , , , , ,08 Abführung ans Land von Lotterie-Fördermitteln 0,00 0,00 0, , , , ,69

8 8 Anlage 5

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