GV-Faktoren Tierhaltungsanlagen

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1 Stand: März 2015 GV-Faktoren Tierhaltungsanlagen Tierart Mittlere Quellen/ Bemerkungen Einzeltiermasse GV/Tier Rinder Kühe und Rinder (über 2 Jahre) 1,2 1 Weibliche Rinder (1 bis 2 Jahre) 0,6 1 Männliche Rinder (1 bis 2 Jahre) 0,7 1 Weibliche Rinder (0,5 bis 1 Jahr) 0,4 1 Männliche Rinder (0,5 bis 1 Jahr) 0,5 1 Kälberaufzucht (bis 6 Monate) 0,19 1 Mastkälber (bis 6 Monate) 0,3 1 Aufzuchtkälber (bis 3 Monate) 0,14 12 Schweine Mastschweine (25 bis 110 kg) 0,13 1 Mastschweine (25 bis 115 kg) 0,14 1 Mastschweine (25 bis 120 kg) 0,15 1 Vormastschweine (28 bis 40 kg) 0,07 Vergleichsbetrachtung Endmastschweine (40 bis 110 kg) 0,15 Vergleichsbetrachtung Niedertragende und leere Sauen, Eber (150 kg) 0,30 1 Sauen mit Ferkeln (bis 10 kg) 0,40 1 Sauen mit Ferkeln (bis 14 kg) 0,45 1 Sauen mit Ferkeln (bis 18 kg) 0,50 1 Aufzuchtferkel (bis 15 kg) 0,02 1 Aufzuchtferkel (bis 25 kg) 0,03 1 Aufzuchtferkel (bis 30 kg) 0,04 1 Jungsauen (bis 90 kg) 0,12 1 Geflügel Legehennen 0, Junghennenaufzucht (bis 18. Woche) 0, Masthähnchen (35 Tage, Endgewicht 2230 g) 0,0017 Ableitung aus aktueller Wachstumskurve Masthähnchen (42 Tage, Endgewicht 2910 g) 0,0023 Ableitung aus aktueller Wachstumskurve Masthähnchen (49 Tage, Endgewicht 3570 g) 0,0029 Ableitung aus aktueller Wachstumskurve Entenaufzucht (Pekingenten) 0, Entenmast (Pekingenten) 0, Entenaufzucht (Flugenten) 0, Entenmast (Flugenten) 0, Puten (bis 7.Woche) 0,0016 ** Puten (7. bis 17. Woche) 0,0125 ** Puten (bis 6.Woche) 0,0011 ** Puten (6. bis 17. Woche) 0,0109 ** Puten (bis 18. Woche) 0,0086 ** Puten (bis 17. Woche) 0,0079 ** Puter (bis 7. Woche) 0,0019 ** Puter (7. bis 22. Woche) 0,0222 ** Puter (7. bis 23. Woche) 0,0218 ** Puter (7. bis 24. Woche) 0,0229 ** Puter (bis 6. Woche) 0,0014 ** Puter (6. bis 12. Woche) 0,0090 ** Puter (6. bis 22. Woche) 0,0197 ** Puter (6. bis 23. Woche) 0,0208 ** Puter (bis 12. Woche) 0,0055 ** Puter (12. bis 23. Woche) 0,0272 ** Puter (bis 22. Woche) 0,0153 **

2 Tierart Mittlere Quellen/ Bemerkungen Einzeltiermasse GV/Tier Puter (bis 23. Woche) 0,0164 ** Puten und Puter (bis 7. Woche) 0,0022 ** Pferde über 3 Jahre 1,1 1 bis 3 Jahre 0,7 1 Ponys und Kleinpferde 0,7 1 Fohlen 0,5 2 Andere Tierarten Mutterschafe 0,15 12; 16 Schafe > 1 Jahr 0,1 16 Ziegen 0,15 16 ** eigene Ermittlungen Quellen 1 VDI 3894 Bl. 1 2 Festlegung aus Cloppenburg, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Detaillierter GV-Schlüssel, (2011). 16 Auslegungsfragen 4. BImSchV vom / LAI Anmerkungen Die GV-Faktoren sind im Einzelfall zu ermitteln, sofern die durchschnittliche Tierlebendmasse erheblich vom GV-Faktor in der Tabelle abweicht.

3 Stand: März 2015 Schüttdichten von Festmist und Silagen Material Schüttdichte Quellen/ Bemerkungen kg/m³ Festmist Rinderfestmist Schweinefestmist Hähnchenmist Hühnertrockenkot Silagen Maissilage (> 30 % TS) ; 14 Grassilage (35 % TS) ; 14 Quellen 13 Bergophor: "Raumgewichte ausgewählter Futtermittel" (Internet) 14 Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen: "Raumgewichte landwirtschaftlicher Erzeugnisse" (Internet) 15 Merkblatt ATV-M 702

4 Stand: März 2015 Geruchsemissionsfaktoren Tierhaltungsanlagen Tierart Geruchs- Quellen/ Bemerkungen emissionsfaktor GE/(s GV) Rinder Schleppdach mit Außenfuttertischen 10 % vom EF Konvention Milchvieh- und Mutterkuhhaltung alle Haltungsverfahren (inkl. Kälber bis 6 Monate) 12 1 Laufhof (befestigte, nicht überdachte Fläche) 2,7 GE/(s m²) 4 Rinderaufzucht und Mast Rindermast 12 1 Jungrinderhaltung (weiblich) 12 1 Kälberaufzucht bis 6 Monate (separate Aufstallg.) 12 1 Kälbermast 30 1 Schweine Schweine/ Auslaufhaltung 30 % vom EF Konvention Schweinemast Flüssigmist-/Festmistverfahren 50 1 Tiefstreuverfahren 30 1 Ferkelerzeugung Warte- und Deckbereich (Sauen, Eber) 22 1 Abferkel- und Säugebereich (Sauen mit Ferkeln) 20 1 Ferkelaufzucht 75 1 Jungsauenaufzucht 50 1 Geflügel Legehennenhaltung Kleingruppenhaltung, Kotband 30 1 Bodenhaltung mit Volierengestellen, Kotband, 30 1 inklusive Kaltscharrraum Bodenhaltung 42 1 Legehennen (Flüssigmist) 58 2 Legehennen/ Auslaufhaltung*** 10 % vom EF Bezug auf EF Bodenhaltung/ Konvention Junghennenaufzucht alle Haltungsverfahren wie Legehennen- 1 haltung Hähnchenmast Bodenhaltung 60 1 Bodenhaltung 180 zeitab. EF, anwendbar bei Irrelevanznachweis Entenaufzucht Bodenhaltung 75 1 Entenmast Bodenhaltung 75 1 Putenaufzucht Bodenhaltung 47 3 Putenmast Bodenhaltung 47 3 Pferde 10 1 Pferde/ Auslaufhaltung 30% vom EF Konvention Schafe Bock 50 1 Jungtiere und weibliche Tiere 25 1 Schafe/ Auslaufhaltung 30% vom EF Konvention

5 Geruchsemissionsfaktoren Tierhaltungsanlagen Tierart Geruchs- Quellen/ Bemerkungen emissionsfaktor GE/(s GV) Ziegen Bock Jungtiere und weibliche Tiere 30 1 EF: Emissionsfaktor *** Der Kaltscharrraum gehört zur Auslaufhaltung. Quellen 1 VDI 3894 Blatt 1 2 Festlegung aus Cloppenburg, KTBL Arbeitspapier 260: Daten zu Geruchsemissionen aus der Tierhaltung (vor allem Werte von Oldenburg), Sachsen: "Immissionsschutzrechtliche Regelung-Rinderanlagen", Anmerkungen Die Emissionsfaktoren stellen Mindestwerte dar. Im Einzelfall können auch höhere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

6 Stand: März 2015 Geruchsemissionsfaktoren Biogasanlagen und andere Flächenquellen Emissionsquelle Geruchs- Quellen/ Bemerkungen emissionsfaktor GE/(m²s) Schweinegülle, -jauche 7 1; Analogiebetrachtung Rindergülle, -jauche 5 8; Analogiebetrachtung Hähnchenjauche 7 Konvention Melkhausabwasser 1 Konvention Festmist (Rinder, Schweine, Masthühner, 3 1; Analogiebetrachtung Enten, Puten, Pferde, Grundfläche) Kotlager (TS>55 %) 7 1 Gärreste (Gülle und Kofermente, cm SS) Gärreste (Gülle und Kofermente, 5 Konvention/ Bezug auf Emissionsfaktor von 7 GE/(m²s) nur NaWaRo, 0 cm SS) Gärreste (Gülle und Kofermente, 1,5 Wanka: Fax über Messwerte, cm SS) Gärreste (flüssig, Gülle und Kofermente) 7 Konvention, Übernahme des Gärrestewertes aus Trockenfermentation und Separation (0 cm SS) Gärreste (flüssig, Gülle und Kofermente, nur 5 Konvention, Übernahme des Gärrestewertes NaWaRo) aus Trockenfermentation und Separation (0 cm SS) Gärreste (flüssig) aus Trockenfermentation 1,5 Konvention, Übernahme des Gärrestewertes und Separation (10 cm SS) Gärreste (fest) aus Trockenfermentation 3 Konvention, Übernahme des Festmistwertes aus 1 und Separation Gärrest (getrocknet) 1,5 Konvention, Hälfte des Festmistwertes Maissilage 3 1 Grassilage, Kleegrassilage 6 1; Analogiebetrachtung Ganzpflanzensilage und andere Silagen 6 Konvention/Übernahme des Wertes für Grassilage Silagesickersaft 6 Konvention/Analogie zum Emissionsfaktor von Silage Zuckerrübenmus, -schnitzel/lagune 0,014 Messungen von Uppenkamp+Partner GmbH BHKW, Zündstrahlm GE/m³ 6;7; * BHKW, Gas-Otto-M GE/m³ 6;7; * Raumluft (Technik-, 200 GE/m³ Luftwechsel bzw. Ventilatorleistung sind zugrunde zu legen; Separatorgebäude) Konvention/ Angaben aus Genehmigungsanträgen * Abgaszustand nach Nr. 2.5 e) TA Luft (feuchtes Abgas) SS: Schwimmschicht, natürliche Quellen 1 VDI 3894 Blatt 1 5 Wanka: Schreiben auf Anfrage, Sachsen: 12. Seminar "Messung und Bewertung von Geruchsemissionen und -immissionen", Schriftenreihe des LfULG Nr. 35/2008: "Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW". 8 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Emissionsfaktoren Tierhaltung, (2010).

7 Anmerkungen Sowohl bei Biogas- als auch bei Tierhaltungsanlagen ist für bewegte Stoffe der dreifache Wert gegenüber ruhenden Stoffen anzusetzen. Mindestens 2/3 der Festmistlagerfläche ist jahresbezogen als emissionsrelevant anzusetzen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Silageanschnittflächen zwischen den Entnahmezeiten als offene, ruhende Emissionsquellen zu betrachten sind. Für die Silageentnahme sind in der Regel zwei Stunden und für die Befüllung des Feststoffdosierers vier Stunden zu veranschlagen. Bei Biogasanlagen ist ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 10 % der diffusen Emissionen (kontinuierlich und zeitlich gewichtet) für Verschmutzungen, Transport- und Umschlagprozesse zu erheben. (Sicherheitszuschlag) Gärrestelagerbehälter sind nicht mit Strohhäcksel abzudecken. Hierdurch würde ein nachträglicher C-Input verursacht, der zu CH 4 -Emissionen führen könnte. Gasdichte Fermenter und Nachgärbehälter sind mit einer Doppelmembran auszurüsten. Kissenspeicher sollten in einem Schutzraum untergebracht werden. Bei einfachen Membranen sind die Emissionen durch Diffusion zu berücksichtigen. Der Emissionsfaktor für Mischgülle ist entsprechend der Massenanteile zu ermitteln. Gülleerdbecken (Güllelagunen) entsprechen bei der Errichtung von Anlagen nicht dem Stand der Technik einer emissionsarmen Flüssigmistlagerung. Auf Gülleerdbecken bilden sich wegen der großen Oberflächen (Windangriffsfläche) in der Regel keine natürlichen Schwimmdecken. Künstliche Schwimmdecken bleiben nicht erhalten. Die standortabhängige Niederschlagsmenge ist in Brandenburg mit mindestens 500 mm/jahr zu kalkulieren. Nr der VDI 3894 Blatt 1 ist zu beachten. Geflügeltrockenkot ist überdacht und trocken zu lagern, so dass eine Wiederbefeuchtung durch Witterungseinflüsse sicher verhindert wird. Die Emissionsfaktoren stellen Mindestwerte dar. Im Einzelfall können auch höhere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

8 Stand: März 2015 Geruchsemissionsminderung Maßnahme Faktor *** Quellen/ Bemerkungen % Natürliche SS - Schweinegülle Natürliche SS - Rindergülle Strohhäcksel, 15 cm 80 9 Granulate (z.b. Perlite), Hexacover 85 9 Schwimmfolie 85 9 Zeltdach 90 9 Betondecke, auch befahrbar 90 9 gasdichte Abdeckung 100 Konvention Stallemissionen von Rindern bei täglichem Weidegang Abluftreinigung Halle, geschlossen und unbelüftet 90 Konvention Halle, einseitig offen 70 Konvention siehe unter Anmerkungen *** Im Vergleich zur offenen Lagerung. SS: Schwimmschicht, natürliche Quellen 9 KTBL-Schrift 447: "Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen", UBA Texte 05/02: "BMVEL/UBA-Ammoniak-Emissionsinventar der deutschen Landwirtschaft und Minderungsszenarien bis zum Jahr 2010", Ergebnisniederschrift über die Sitzung des Expertengremiums "Geruchsimmissions-Richtlinie" vom 5. und , TOP 2.3. Anmerkungen Beim Einsatz von Biofiltern und Biowäschern können die Emissionen in Prognosen vernachlässigt werden, wenn der Abstand zwischen dem Rand der Abluftreinigungsanlage und dem Immissionsort ~ bei einer bodennahen Flächenquelle (z.b. Biofilter) 100 m ~ bei einer Punktquelle (z.b. Rieselbettfilter) 200 m beträgt. (Quelle: Zweifelsfragen GIRL 02/2014) Bei Kombination zweier Minderungsmaßnahmen können die Minderungsfaktoren jeweils berücksichtigt werden. Offene Hallen sind so zu errichten, dass die Öffnung zur windabgewandten (bezogen auf die Hauptwindrichtung) Seite zeigt. Die Emissionsminderungsfaktoren stellen Höchstwerte dar. Im Einzelfall können auch niedrigere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

9 Stand: März 2015 Ammoniakemissionsfaktoren Tierhaltungsanlagen Tierart, Haltungssystem Ammoniak- Quellen/ emissions- Bemerkungen faktor kgnh 3 /(TP a) Rinder Schleppdach mit Außenfuttertischen 10 % vom EF Konvention Milchvieh-, Mutterkuhhaltung Liegeboxenlaufstall, Fest- oder Flüssigmistverfahren 14,57 1 Laufstall, Tiefstreuverfahren 14,57 1 Laufstall, Tretmistverfahren 15,79 1 Kälber, Mastkälber (0 bis 0,5 Jahre) 2,5 3 (A 4.100) Laufhof (befestigte, nicht überdachte Fläche) 0,1 mgnh 3 /(m²s) 6 Rindermast, Jungrinderhaltung (0,5 bis 2 Jahre) Laufstall, Fest- oder Flüssigmistverfahren 3,04 1; 5 Laufstall, Tiefstreuverfahren 3,04 5 Laufstall, Tretmistverfahren 3,64 1 Schweine Schweine/ Auslaufhaltung 30 % vom EF Konvention Schweinemast Zwangslüftung, Flüssigmistverfahren (Teil- oder Vollspaltenböden) 3,64 1 Zwangslüftung, Festmistverfahren 4,86 1 Außenklimastall, Tiefstreu- oder Kompostverfahren 4,86 1 Außenklimastall, Kistenstall (Flüssig- oder Festmistverfahren) 2,43 1 Ferkelerzeugung (Zuchtsauenhaltung) Alle Bereiche und Aufstallungsformen (Zuchtsauen inkl. Ferkel bis 25 kg) 7,29 1 Warte- und Deckbereich (Sauen) 4,8 2 Abferkel- und Säugebereich (Sauen inkl. Ferkel bis 10 kg) 8,3 2 Jungsauenaufzucht 3,64 2 Deckeber, 7 Monate und älter 5,5 3 (D 2.100) Ferkelaufzucht (entwöhnte Ferkel, Boxenfläche 0,35 m²) 0,6 3 (D ) Geflügel Legehennenhaltung Kleingruppenhaltung, unbelüftetes Kotband, 1x Entmistung/Woche 0,150 2 Kleingruppenhaltung, belüftetes Kotband, 1x Entmistung/Woche 0,040 2 Bodenhaltung mit Volierengestellen, unbelüftetes Kotband, 1x Kotabfuhr/Woche 0,091 2 Bodenhaltung mit Volierengestellen, belüftetes Kotband ((0,4-0,5) m³/(tier h) ohne Zuluftkonditionierung), 1x Entmistung/Woche 0,046 2 Bodenhaltung, Kotgrube 0, Volierenhaltung, 50 % Gitterrostanteil an Nutzfläche, 1 x Kotentmistung/Woche, keine Kotbelüftung ** 0,09 3 (E ) Volierenhaltung, 30 % Gitterrostanteil an Nutzfläche, 2 x Kotentmistung/Woche, keine Kotbelüftung ** 0, Volierenhaltung, 50 % Gitterrostanteil an Nutzfläche, 2 x Kotent- mistung/woche, Kotbelüftung (0,2 m³/(tp h), 18 o C Lufttemperatur) ** 0,055 3 (E ) Volierenhaltung, % Gitterrostanteil an Nutzfläche, Kotbelüftung mit Außenluft (0,7 m³/(tp h), 17 o C Lufttemperatur), 1 x Kotentmistung/ Woche, 55 % TS im Kot, 80 % TS in Einstreu ** 0,037 3 (E )

10 Tierart, Haltungssystem Ammoniak- Quellen/ emissions- Bemerkungen faktor kgnh 3 /(TP a) Volierenhaltung, % Gitterrostanteil an Nutzfläche, Kotbelüftung mit Zuchthennen und -hähne von Legerassen unter 18 Wochen Außenluft (0,7 m³/tp h, 17 o C Lufttemperatur), 1 x Kotentmistung/ Woche, 55 % TS im Kot, 80 % TS in Einstreu ** 0,025 3 (E ) Bodenhaltung/ Auslauf (Entmistung 1 x je Durchgang) 0, Legehennen/ Auslaufhaltung*** 10 % vom EF Bezug auf Emissionsfaktor Bodenhaltung/ Konvention Volierenhaltung mit belüftetem Kotband, mindestens 50 % Gitterrostanteil an Nutzfläche ** 0,05 3 (E 1.8.1) Volierenhaltung, % Gitterrostanteil an Nutzfläche, Kotbelüftung mit Außenluft (0,4 m³/(tp h), 17 o C Lufttemperatur), 1 x Kotentmistung/ Woche, 55 % TS im Kot, 80 % TS in Einstreu ** 0,02 3 (E 1.8.5) Bodenhaltung/ Auslauf (Entmistung 1 x je Durchgang) 0,17 3 (E 1.100) Andere Haltungsverfahren 70 % des jeweiligen Verfahrens der Legehennenhaltung 2 Elterntiere Elterntiere von Masthähnchen bis 19. Woche (Aufzucht) 0,25 3 (E 3.100) Elterntiere von Masthähnchen 0,58 3 (E 4.100) Elterntiere von Mastputen (0. bis 6. Woche) 0,15 3 (F 1.100) Elterntiere von Mastputen (7. bis 30. Woche) 0,47 3 (F 2.100) Elterntiere von Mastputen ab 30. Woche 0,59 3 (F 3.100) Elterntiere von Mastenten (0. bis 24. Monat) 0,32 3 (G 1.100) Mastgeflügel Mastputen (Nur TP ab 10. Woche werden gezählt.) * 0,68 3 (F 4.100) Mastenten 0, Hähnchenmast, Bodenhaltung (bis 33 Tage) 0,035 2 Hähnchenmast, Bodenhaltung (bis 35 Tage) 0,038 5 Hähnchenmast, Bodenhaltung (bis 42 Tage) 0, Pferde Pferde/ Auslaufhaltung 30 % vom EF Konvention Pferde über 3 Jahre 5 3 (K 1) Pferde unter 3 Jahre 2,1 3 (K 2) Ponys über 3 Jahre 3,1 3 (K 3) Ponys unter 3 Jahre 1,3 3 (K 4) Schafe und Ziegen Schafe/ Auslaufhaltung 30 % vom EF Konvention Mutterschafe mit Lämmern 0,7 3 (B1) Ziegen über 1 Jahr 1,9 3 (C1) Jungziegen ab 61. Tag bis 1 Jahr 0,8 3 (C2) Ziegenlämmer bis 60. Tag 0,2 3 (C3) EF: Emissionsfaktor TP - Tierplatz TS - Trockensubstanzgehalt * Die Emissionen sind entsprechend des GV-Anteils für Aufzucht und Mast stallbezogen zu wichten. ** Es findet keine Mistlagerung auf dem Anlagengelände statt. *** Der Kaltscharrraum gehört zur Auslaufhaltung.

11 Quellen 1 TA Luft 2 VDI 3894 Blatt 1 3 Niederländische Ammoniakrichtlinie Schriftenreihe der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft: "Emissionsminderung in der Legehennenhaltung", Heft 3/ Vergleichsbetrachtung 6 KTBL-Schrift 449: "Emissionen der Tierhaltung", Anmerkungen Die Emissionsfaktoren stellen Mindestwerte dar. Im Einzelfall können auch höhere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

12 Ammoniakemissionsfaktoren Biogasanlagen und andere Flächenquellen Emissionsquelle Ammoniak- Quellen/ Bemerkungen emissionsfaktor mgnh 3 /(m²s) Schweinegülle, -jauche ohne SS 0,12 7 Rindergülle, -jauche ohne SS 0,07 7 Stand: März 2015 Festmist (Rinder, Schweine, Masthühner, 0,25 LUA: Plausibilitätsbetrachtung/KTBL-Schrift 406, TA Luft, Enten, Puten, Pferde, Grundfläche) "Rahmenempfehlung zur Düngung 2000 im Land Bbg." Gärreste (Gülle und Kofermente, 0 cm SS) 0,42 LUA: Plausibilitätsbetrachtung - 8 Gärreste (Gülle und Kofermente, 10 cm SS) 0,02 LUA: Plausibilitätsbetrachtung - 8 Gärreste (flüssig) aus Trockenfermentation 0,42 Konvention, Übernahme des Gärrestewertes und Separation (0 cm SS) Gärreste (flüssig) aus Trockenfermentation 0,02 Konvention, Übernahme des Gärrestewertes und Separation (10 cm SS) Gärreste (fest) aus Trockenfermentation 0,25 Konvention, Übernahme des Festmistwertes und Separation Gärrest (getrocknet) 0,125 Konvention, Hälfte des Festmistwertes Grassilage/ Kleegrassilage 0,2 Wanka: Förderkreis Stallklima, 2003 Silagesickersaft (Grassilage) 0,1 Konvention SS -Schwimmschicht, natürliche Quellen 7 VDI 3894 Bl. 1 - Umrechnung 8 "Landwirtschaftliche Biogaserzeugung und -verwertung", Freistaat Sachsen, Anmerkungen Sowohl bei Biogas- als auch bei Tierhaltungsanlagen ist für bewegte Stoffe der dreifache Wert gegenüber ruhenden Stoffen anzusetzen. 2/3 der Festmistlagerfläche ist jahresbezogen als emissionsrelevant anzusetzen. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Silageanschnittflächen zwischen den Entnahmezeiten als offene, ruhende Emissionsquellen zu betrachten sind. Für die Silageentnahme sind in der Regel zwei Stunden und für die Befüllung des Feststoffdosierers vier Stunden zu veranschlagen. Bei Biogasanlagen ist ein pauschaler Zuschlag in Höhe von 10 % der diffusen Emissionen für Verschmutzungen, Transport- und Umschlagprozesse zu erheben. (Sicherheitszuschlag) Gärrestelagerbehälter sind nicht mit Strohhäcksel abzudecken. Hierdurch würde ein nachträglicher C-Input verursacht, der zu CH4-Emissionen führen könnte. Der Emissionsfaktor für Mischgülle ist entsprechend der Massenanteile zu ermitteln.

13 Gülleerdbecken (Güllelagunen) entsprechen bei der Errichtung von Anlagen nicht dem Stand der Technik einer emissionsarmen Flüssigmistlagerung. Auf Gülleerdbecken bilden sich wegen der großen Oberflächen (Windangriffsfläche) in der Regel keine natürlichen Schwimmdecken. Künstliche Schwimmdecken bleiben nicht erhalten. Die standortabhängige Niederschlagsmenge ist in Brandenburg mit mindestens 500 mm/jahr zu kalkulieren. Nr der VDI 3894 Blatt 1 ist zu beachten. Geflügeltrockenkot ist überdacht und trocken zu lagern, so dass eine Wiederbefeuchtung durch Witterungseinflüsse sicher verhindert wird. Die Emissionsfaktoren stellen Mindestwerte dar. Im Einzelfall können auch höhere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

14 Stand: März 2015 Ammoniakemissionsminderung Maßnahme Emissionsminderung (%) Quellen/ Flüssigmist (Rinder, Bemerkungen Schweine)**** Natürliche SS - Schweinegülle 30 9 Natürliche SS - Rindergülle 70 9 Strohhäcksel, 15 cm Schwimmfolie, Granulate, Hexacover feste Abdeckung (z.b. Beton, Zelt) gasdichte Abdeckung 100 Konvention Maßnahme Emissionsminderung (%) Quellen/ Bemerkungen N-angepasste Fütterung Rinder 10 KTBL-Recherche < 20 mg Harnstoff/ 100 ml Milch Mehrphasenfütterung Schweine ***** Erdwärmetauscher und Unterflur Zuluftführung in der Schweinemast Zuluftkühlung 10 2 Weide (mindestens 6 Stunden) 15 2 mindesten 6 Stunden Weidehaltung am Tag, Stall weiter Emissionsquelle Abluftreinigungsanlagen siehe unter Anmerkungen Planbefestigte Laufflächen in flüssigkeitsablei- 10% 2 tender Ausführung, d.h. mit Quergefälle von 3 % Konvention zur Gangmitte und einer Längsrinne auf tiefstem Punkt zur Harnableitung, und täglich mehrmaliges Abschieben (Reinigen) der Laufflächen, mindestens sechs mal/tag (Rinderanlagen) Halle, geschlossen und unbelüftet 90 Konvention Halle, einseitig offen 70 Konvention **** Im Vergleich zur offenen Lagerung. ***** Anpassung des Proteingehaltes des Futters alle 3 Wochen SS -Schwimmschicht, natürliche Quellen 2 VDI 3894 Blatt 1 9 UBA Texte 05/02: BMVEL/UBA-Ammoniak-Emissionsinventar der deutschen Landwirtschaft und Minderungsszenarien bis zum Jahr KTBL-Schrift 406: Emissionen der Tierhaltung, Landtechnik 4/2005 und 4/2007 Anmerkungen Die durch Einsatz von Abluftreinigungsanlagen erreichbare Emissionsminderung an Ammoniak ist den DLG- Prüfberichten für das jeweilige zertifizierte Systen zu entnehmen. Dabei ist in Prognosen der aus dem Gesamtabscheidewirkungsgrad für Ammoniak und der Wiederfindungsrate für abgeschiedenen Stickstoff gemittelte Wert anzusetzen. Offene Hallen sind so zu errichten, dass die Öffnung zur windabgewandten (bezogen auf die Hauptwindrichtung) Seite zeigt.

15 Die Emissionsminderungsfaktoren stellen Höchstwerte dar. Im Einzelfall können auch niedrigere Werte erforderlich sein. Bei neueren Erkenntnissen (z.b. Messungen) werden die Tabellen fortgeschrieben.

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