AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ. 19. November 2011 Nr. 11/2011 kostenlos an die Haushalte Auflage Exemplare

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1 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ im Internet unter November 2011 Nr. 11/2011 kostenlos an die Haushalte Auflage Exemplare Ehrenamtliches Engagement mit stimmungsvoller Gala gewürdigt Technik zum Anfassen Schülerforum begeistert nicht nur Jungen Thale. Das ehrenamtliche Engagement wurde auf der nunmehr schon 4. Ehrenamtsgala des Kreis-, Kinder- und Jugendringes Harz gewürdigt. 16 Frauen und Männer aus dem gesamten Landkreis wurden für ihre Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet. mehr auf Seite 20 Wernigerode. Keine Angst vor großer Technik: Antonia Pulst (l.) und Carolin Bréum, beide Zehntklässlerinnen des Blankenburger Gymnasiums Am Thie, nahmen in dem riesigen Mähdrescher Platz, der beim Schülerforum zu sehen war. mehr auf Seite 7 Aus dem Inhalt: Seite 3 Seite 5 Seite 9 Seite 23 Seite 25 Abfallwirtschaft Nordharz 2. Netzwerktreffen Abfallgebühren feiert 20. Geburtstag Integration bleiben stabil Landrat begrüßt neue Mitbürgerinnen und Mitbürger im Landkreis Harz Burgweihnacht auf der Wasserburg Zilly KNAPPE Einbauküchen Modulküchen Küchen Küchenzubehör Elektrogeräte Machen Sie Ihren Mitarbeitern Dampf! KOCHEVENTS ab sofort buchbar! Die neue Küchen DIMENSION im Harz Dornbergsweg Wernigerode Tel / Fax info@liva-kuechen.de Kies-Sandgrube Schüttguttransporte Erdbewegungen Containerdienst / Große Gasse 366a Badeborn

2 3 Abfallwirtschaft Nordharz seit 20 Jahren Erfolgsmodell Reddeber. Mit einer Festveranstaltung beging die Abfallwirtschaft Nordharz GmbH Ende Oktober ihr 20jähriges Firmenjubiläum. Die heutige Abfallwirtschaft Nordharz war 1991 gemeinsam vom Landkreis Wernigerode und der Entsorgungsfirma Rethmann (heute Remondis) als Abfallwirtschaft Wernigerode GmbH gegründet worden. Begrüßen konnten die beiden Gesellschaftsvertreter Bernd Fleschenberg und Landrat Michael Ermrich neben vielen Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Geschäftspartnern auch Sachsen-Anhalts Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel. Wissenschaftspreis der Stadtwerkestiftung geht an Ute Urban Bereits zum dritten Mal wurde der Wernigeröder Wissenschaftspreis von der Stadtwerkestiftung ausgelobt. In diesem Jahr ging er an Frau Dr.-Ing. Ute Urban für ihre Forschungen und praxisnahen Lösungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung. Sie ist eine erfolgreiche und engagierte Forschungswissenschaftlerin der Harzregion, so Prof. Dr. Tschäpe in seiner Laudatio an Frau Dr.-Ing. Ute Urban. Den Wissenschaftspreis erhielt sie für ihre im Jahr 2011 fertig gestellte Doktorarbeit, in der sich die gebürtige Braunschweigerin mit dem Problem der verstärkten Sulfidbildung in Kanalisationsanlagen beschäftigt hat. Geschäftsführer Dirk Hirschfeld, Minister Thomas Webel, Landrat Dr. Michael Ermrich und Geschäftsführer Stefan Rist freuten sich über die gute Entwicklung der Abfallwirtschaft Nordharz GmbH. Die beiden Gesellschaftsvertreter zeichneten für die Festgäste die erfolgreiche Entstehung und Entwicklung der Partnerschaft von Öffentlicher Hand und einem Privatunternehmen nach. Wir haben lange überlegt, wer für uns ein starker Partner für eine moderne Abfallwirtschaft sein kann, erinnerte der Landrat an die Bemühungen um die Neustrukturierung der Abfallentsorgung Anfang der 90er Jahre. Auf die Ausgangssituation wies auch Minister Webel, vor 20 Jahren selbst noch Landrat, in seinem Grußwort hin. Die Technik der zentralen Abfallwirtschaft war veraltet und fast jedes Dorf hatte eine Mülldeponie, insgesamt rund in Sachsen-Anhalt, unterstrich der Minister die großen Herausforderungen für die Landkreise. Zwei Möglichkeiten hätte es damals gegeben: die Kommunalisierung der Abfallwirtschaft oder die Zusammenarbeit mit einem Privatunternehmen. Dass es mit einem privaten Partner hervorragend läuft, zeigt die Abfallwirtschaft Nordharz, sagte Thomas Webel und gratulierte dem Unternehmen. Dr. Michael Ermrich und Bernd Fleschenberg bedankten sich abschließend bei der langjährigen Geschäftsführerin Gabriel Rohr und bei allen Mitarbeitern des Unternehmens, ohne die es nicht eine so erfolgreiche Entwicklung genommen hätte. Die Abfallwirtschaft Nordharz: n 140 Mitarbeiter n 80 Fahrzeuge n Entsorgung von Haus- und Sperrmüll, Weihnachtsbäumen, Baum- und Strauchschnitt sowie Altpapier n Zuständig für den Landkreis Harz und auch in den Landkreisen Wolfenbüttel und Goslar tätig n Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages n Spatenstich für das neue Betriebsgelände in Reddeber n Einweihung der modernen Betriebsstätte n 1996 Verschmelzung mit der Abfallwirtschaft Quedlinburg und neuer Name Abfallwirtschaft Nordharz Oberbürgermeister Peter Gaffert (l.), Vorstandsvorsitzender der Wernigeröder Stadtwerkestiftung, überreicht gemeinsam mit Stadtwerke-Geschäftsführer Steffen Meinecke den Wissenschaftspreis 2011 an Frau Dr.-Ing. Ute Urban. Die erhöhte Sulfidbildung in Abwasserleitungen ist dem Umstand geschuldet, dass sich der Wasserverbrauch in den Haushalten rückläufig entwickelt und die Kläranlagensysteme im Laufe der letzten Jahre zentralisiert wurden. Dass dies ein wahres Problem darstellt und neue Technologien erfordert, zeigt sich an den Folgen: erhöhte Korrosionsschäden an den Leitungen sowie der unangenehme Geruch. Im Rahmen ihrer Arbeit konnte Frau Dr.-Ing. Ute Urban nachweisen, dass durch die lineare Belüftung der Druckleitungen die Sulfidbildung gemindert und somit die Geruchsbelästigung und die Korrosionserscheinungen im Abwassernetz vermindert werden können. Genutzt werden die Ergebnisse nun vom Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode, der das Forschungsprojekt auch aktiv begleitet hat. Der Preis motiviert mich, an meinen Forschungen weiterzuarbeiten und mich in der Region aktiv einzubringen, so die Preisträgerin. n Impressum Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon ( ) , pressestelle@kreis-hz.de Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, Wernigerode, Telefon ( ) , Fax ( ) , info@harzdruck.de, Internet: Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon ( ) Verteilung: Ralf Harms, Telefon ( ) Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, Halberstadt, Telefon ( ) , Fax ( ) Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler ( )

3 5 Partnerschaft zwischen Belfort und Harzkreis neu besiegelt Am 25. Oktober 2011 unterzeichneten Yves Ackermann, Präsident des Conseil général du Territoire de Belfort, und Dr. Michael Ermrich, Landrat des Landkreises Harz, eine Kooperationsvereinbarung beider Gebietskörperschaften für weitere drei Jahre, um die bestehenden Beziehungen aufrecht zu erhalten und weiterhin zu intensivieren. Die Partnerschaft zwischen Belfort und dem Altlandkreis Halberstadt besteht seit 1994 und wird seit der Kreisfusion vom Landkreis Harz weitergeführt. Sie wurde seinerzeit auf Initiative des Belforter Louis Bertrand, Überlebender des KZ Langenstein-Zwieberge, auf den Weg gebracht. Sechs neue Staatsbürger herzlich in den Landkreis Harz aufgenommen Seit 18. Oktober kann der Landkreis sechs neue Mitbürgerinnen und Mitbürger in seinen Reihen begrüßen. Obwohl alle von ihnen schon länger im Harzkreis leben, erlangten sie erst durch das feierliche Überreichen der Urkunden im Landratsamt durch den Landrat Dr. Michael Ermrich die deutsche Staatsangehörigkeit. Man werde das Grundgesetz und die Gesetzte der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen, was ihr schaden könne, so der Schwur der sechs Neulinge, die sich außerdem auch Textsicher beim Singen der deutschen Nationalhymne zeigten. Getragen von dem Wunsch, sich gegenseitig auszutauschen, die Verbindung zu stärken und eine Annäherung der Bevölkerung sowie die Förderung des europäischen Gedankens und der kulturellen Vielfalt beider Partner zu bewirken, ist auch der Jugendaustausch ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung. Die Verantwortlichen sind dabei besonders bemüht, Jugendlichen beider Länder, die in schwierigen sozialen Verhältnissen leben und einen besonderen Förderbedarf haben, die Chance zu ermöglichen, Erfahrungen im interkulturellen Austausch zu sammeln. So traf es sich gut, dass sich Präsident Ackermann und Landrat Dr. Ermrich, der zur Vertragsunterzeichnung nach Belfort gereist war, auch mit der deutsch-französischen Jugendgruppe treffen konnten. Diese arbeiteten gerade in der französischen Region an dem gemeinsamen Projekt, Informationen rund um das dortige Wanderwegenetz zu sammeln und für Wanderer aufzubereiten. Im Rahmen dieses Projektes waren bereits im Mai zwölf französische Jugendliche mit ihren Betreuern aus der Region Belfort in den Harzkreis gefahren, um nicht nur Freizeit mit Harzer Jugendlichen zu verbringen und Spaß zu haben, sondern vor allem, um sich durch die gemeinsame Arbeit im Tiergehege Westerhausen näher zu kommen. Organisiert wurde dieses gemeinschaftliche Projekt im Rahmen der bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen vom VHS-Bildungswerk Sachsen-Anhalt und EPIDE, einer Einrichtung des französischen Verteidigungsministeriums zur Wiedereingliederung sozial benachteiligter Jugendlicher. n Kann denn Liebe Sünde sein? Projektwochen 2011 rund um Freundschaft, Pubertät, Partnerschaft, Liebe und Sexualität Kann denn Liebe Sünde sein? : Antworten darauf gibt es für Jugendliche, Eltern und Pädagogen in diesem Jahr noch bis 6. Dezember. Bereits zum 9. Mal finden diese im Landkreis Harz statt. Neben den bewährten Workshopangeboten steht dieses Jahr das Thema Homophobie ausführlicher im Blickpunkt der Organisatoren. Nach einem Jahr Arbeit wird die Broschüre über Lebensumstände gleichgeschlechtlich l(i)ebender Menschen veröffentlicht. Anlässlich dieser Thematik konnte auch eine Wanderausstellung mit künstlerisch gestalteten Bannern in den Harzkreis geholt werden. Wer im Rahmen der Projektwochen ein Zeichen gegen Homophobie setzen möchte, ist herzlich eingeladen sich ein oder mehrere dieser Banner für seine Einrichtung auszuleihen. Die diesjährigen Projektwochen werden durch das Land Sachsen-Anhalt, den Landkreis Harz und die Stadt Quedlinburg gefördert. Fragen zu den Projektwochen beantworten Claudia Krebs vom Jugendschutz des Landkreises Harz (Telefon: ) oder Stefan Helmholz vom Dachverein Reichenstraße e.v. (Telefon: ). n Yao Schnalle, Ivana Komljenovic, Erika Dammhauer, Gazima Elert, Malak Rasmy Tawfik und Vasilij Friesen (v.l.n.r.) freuten sich über ihre nun vollzogene Einbürgerung durch Landrat Dr. Michael Ermrich (h. Mitte) Der Landrat freute sich über die Einbürgerungen, schließlich zeigt es einmal mehr, wie gut die Integration verschiedener Kulturen in den Landkreis Harz funktioniert. Des Weiteren würden auch wir vom Zuwachs profitieren, denn andere Sitten und Bräuche bedeuten auch mehr Vielfalt, so Dr. Michael Ermrich weiter in seiner Ansprache. Diese Vielfalt zeigte sich auch bei unseren sechs Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aus Ägypten, China, Kasachstan, Kroatien und Litauen stammen. Um die Einbürgerung zu besiegeln, überreichte Landrat Dr. Michael Ermrich abschließend jedem seine Einbürgerungsurkunde sowie einen Blumenstrauß und wünschte den Ehrengästen an diesem Vormittag weiterhin viel Glück auf ihrem Lebensweg. n Kultur im Bund Kulturstaatsminister zu Gast im Harz Am 26. Oktober bereiste der Kulturstaatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, den Kreis, um mit Kulturschaffenden ins Gespräch über die derzeitige Situation der Kulturlandschaft im Harz zu kommen. Auch Stephan Dorgerloh, Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt, war zu der Diskussion auf Einladung von Landrat Dr. Michael Ermrich und der Bundestagsabgeordneten Heike Brehmer angereist. Zu der Veranstaltung waren, neben dem Bürgermeister der Stadt Ilsenburg, Denis Loeffke, und Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode, Peter Gaffert, mehr als 40 Teilnehmer aus dem kulturellen Leben im Landkeis erschienen. Bernd Neumann verdeutlichte die Position des Bundes im Rahmen der Kulturförderung und wies darauf hin, dass die Kulturindustrie heute einen verhältnismäßig großen Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt leistet. Die Kulturlandschaft sei nicht länger nur als weicher Standortfaktor zu betrachten, sondern gewinnt, ähnlich wie zum Beispiel die Infrastruktur, zunehmend an Bedeutung. Bernd Neumann (Foto: Mitte), Stephan Dorgerloh (Foto: rechts) und auch Landrat Dr. Michael Ermrich (Foto: links) waren sich darin einig, dass der Harzkreis eine Fülle an kulturellen Attraktionen zu bieten hat, die auch wesentlich zur Identifikation der Bürger mit ihrer Heimat beitragen. n

4 7 Weddersleben ist erneut Sieger im Dorfwettbewerb Weddersleben ist Sieger des 2. Kreiswettbewerbes Unser Dorf hat Zukunft im Landkreis Harz. Der Thalenser Ortsteil hat damit seinen Erfolg von der Erstauflage des Wettbewerbes im Jahr 2008 wiederholt. Die anderen 31 teilnehmenden Orte haben nun aber nicht verloren: Sechs erste Plätze, zehn zweite Plätze und insgesamt 16 Bronzeplätze vergab die siebenköpfige Bewertungskommission. Erste Plätze errangen neben Weddersleben, Ditfurt, Dardesheim, Wülperode, Meisdorf und Rieder. Über einen zweiten Platz können sich Berßel, Hedersleben, Rodersdorf, Silstedt, Dankerode, Langenstein, Langeln, Ströbeck, Veltheim und Benzingerode freuen. Auf dem Bronzeplatz landeten Badeborn, Schielo, Wedderstedt, Deersheim, Siptenfelde, Emersleben, Opperode, Heteborn, Radisleben, Rhoden, Straßberg, Königerode, Göddeckenrode, Klein Quenstedt, Hausneindorf und Suderode. Dank der Unterstützung der Harzsparkasse erhalten die Erstplatzierten Gemeinden ein Preisgeld von je 750 Euro, für den zweiten Platz beträgt das Preisgeld je 500 Euro und für die Drittplatzierten je 250 Euro. Darüber hinaus lobte die Jury fünf Sonderpreise für besonderes bürgerschaftliches Engagement aus. In Rodersdorf wurden die besonderen sportlichen Aktivitäten und Bedingungen gewürdigt. In Siptenfelde beeindruckte die Bewertungskommission die Kirchenumfeldgestaltung. Die Gemeinde Wedderstedt erhält den Sonderpreis für das vorbildliche Engagement des Landschaftspflegevereins und die Gemeinde Radisleben für das Engagement des Vereins Tiere helfen Kindern. Der fünfte Sonderpreis geht nach Deersheim für den Verein Peter und Paul. Alle 32 Teilnehmergemeinden hatten sich für die Begehungen herausgeputzt, sehr gut präsentiert und der Bewertungskommission bei ihrer Rundreise zahlreiche Maßnahmen und Anstrengungen für ein liebenswürdiges Lebensumfeld ihrer Bürgerschaft präsentiert. Der alle drei Jahre ausgeschriebene Wettbewerb hat die Verbesserung der Zukunftsperspektive in den Dörfern und die Steigerung der Lebensqualität in den ländlichen Räumen zum Ziel. Die Dörfer sollen zeigen, dass ihre Bürger sich durch eigenes Engagement ein lebenswertes Umfeld schaffen können. Die Bewertungskommission, die sich aus Vertretern des Kreistages, des Bauernverbandes, des Städte- und Gemeindebundes, der Harzsparkasse und des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zusammensetzte, achtete besonders auf Entwicklungskonzepte, wirtschaftliche Initiativen, sozial und kulturelle Aktivitäten, bauliche Gestaltung und Grünflächen. Weddersleben erreichte dabei bei möglichen 100 Punkten eine durchschnittliche Punktzahl von 86,43 gefolgt von Ditfurt (82,17) und Dardesheim (80,33). Weddersleben, Ditfurt und Dardesheim werden den Landkreis Harz im kommenden Jahr beim Landeswettbewerb vertreten. n Technik zum Anfassen und Begreifen Wernigerode. Rund 200 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Harzkreis waren Anfang November in das Wernigeröder Innovations- und Gründerzentrum zum Schülerforum Technik zum Anfassen und Begreifen gekommen. Bereits zum zehnten Mal fand das Schülerforum im Rahmen der Tage der Berufsfindung statt. Vertreter des Unternehmens Mertik Maxitrol zeigte anhand eines Demonstrators aktive Sicherungsmaßnahmen für die Gasinstallation. Über 30 Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Institutionen gaben den Gymnasiasten, Sekundar- und Berufsschülern spannende Einblicke und warben zugleich für eine berufliche Entwicklung der Schüler in Richtung Technik, sei es durch einen Ausbildungsberuf oder durch Studium. Die Angebote wurden begeistert aufgenommen, besonders die Möglichkeit, nicht nur zu schauen, sondern selbst Hand anlegen zu können. Das Schülerforum wird in Kooperation zwischen der Wirtschaftsförderung des Landkreises Harz und dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Magdeburger Bezirksverein, Bezirksgruppe Harz durchgeführt. Mit den verschiedenen Veranstaltungen zu den Tagen der Berufsfindung möchte das Netzwerk Arbeitskreis Metall/Elektro die Nachwuchssicherung für den Metall- und Elektrobereich im Landkreis Harz fördern. n Erntekrone übergeben Umsteigestation entsteht in Wippra Anfang Oktober wurde auf dem Bahnhofsgelände in Wippra die erste Baggerschaufel Erde bewegt. Nach Jahren des Wartens auf die Gestaltung als Schnittstelle entstehen nun, von der NASA gefördert, zeitgemäße Bushaltestellen direkt gegenüber dem Bahnsteig der Wipperliese. Seit zwei Jahren treffen sich samstags wie sonntags in Wippra Busse aus Sangerhausen und Harzgerode mit den blauen Triebwagen aus Klostermansfeld und stellen untereinander im Takt attraktive Anschlüsse her. Diese vom Land geförderte ÖPNV-Vernetzung (auch ein Umstieg in die Selketalbahn ist möglich!) hat in zwei Jahren rund Ausflügler dazu gebracht, sich ohne Auto in dieser noch weniger bekannten Wander- und Erlebnisregion umzuschauen. Zwar konnte man schon bisher in Wippra auf sichere Anschlüsse setzen, demnächst aber sollen nun die baulichen Anlagen den attraktiven Anschlüssen in nichts mehr nachstehen. Rosarium, Schaubergwerk, Museumsbrauerei, Sommerrodelbahn, die Wipperliese, Schlösser oder Lutherstätten: Ein Ausflug in diesen Teil des Südharzes lohnt sich nicht nur Dank der sehr kostengünstigen WiSel-Card. Einzelreisende zahlen 10 Euro und eine fünfköpfige Familie ganze 19 Euro für einen Tag Mobilität zwischen Selke- und Wippertal. Zwischen Quedlinburg und Harzgerode sind Bus und HSB inklusive. Fahrkarten gibt es in Bussen und Zügen sowie im Servicebüro des Quedlinburger Bahnhof. Weitere Informationen unter n Geschäftsführer Jürgen Zywitzki (4.v.l.) und die Vorstandsmitglieder des Bauernverbandes Nordharz übergaben auf Gut Asmusstedt der Familie Jacobs an Landrat Dr. Michael Ermrich (3.v.l.) die diesjährige Erntkrone. Der Ort der Übergabe direkt in einem Landwirtschaftsbetrieb war bewusst gewählt worden, betonten der Landrat und Jürgen Zywitzki. Die Landwirte berichteten dem Landrat von durchwachsenen Ernteergebnissen. Während die Trockenheit von Mai und Juni bei der Getreideernte speziell im Oberharz und am Harzrand für Mindererträge von 20 bis 30 Prozent gesorgt hatte, fiel die Ernte bei Rüben, Mais und Kartoffeln sehr gut aus. Zur Sprache kamen auch die Sorgen der Landwirte, wie zunehmender Flächenverbrauch und die EU-Agrarpolitik. Der Landrat unterstrich die Bedeutung der Lebensmittelproduktion für Sachsen-Anhalt und betonte, dass es wichtig für den Landkreis sei, die Probleme und Sorgen der Landwirte zu kennen. Abschließend bedankte er sich für die gute Zusammenarbeit. Der Schmuck des letzten Erntewagens, die Erntekrone, wurde traditionell an eine Schule im Landkreis Harz weitergereicht, in diesem Jahr an die Förderschule Pestalozzi in Quedlinburg. Gebunden wurde sie in Ditfurt. n

5 9 Integrationspolitik ist Geben und Nehmen Landkreis. Unter dem Thema Integrationspolitik ist eine Chance und eine Herausforderung in einem Dialog und einem wechselseitigen Prozess von Geben und Nehmen fand am 1. November in Wernigerode die Tagung des Netzwerkes für Integration und Migration des Landkreises Harz statt. Mit Hilfe der von Herma Alpermann seit drei Jahren geführten Koordinierungsstelle ist es in enger Zusammenarbeit mit allen Partnern gelungen, ein funktionierendes Netzwerk zusammenzufügen. Diesem Integrationsnetzwerk ist es zu verdanken, dass aus den Verknüpfungen des Netzes, Brücken gebaut wurden und weiter gebaut werden. Schirmherr Landrat Dr. Michael Ermrich sprach dafür allen beteiligten Akteuren Dank und Anerkennung aus. Das Problem der Integration der Menschen mit Migrationshintergrund ist vielfältig und komplex, betonte der Landrat, daran ändert auch der vergleichsweise geringe Migrationsanteil in der Gesamtbevölkerung nichts. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nimmt auch in unserem Landkreis die Bedeutung einer gelungenen Integrationspolitik zu. In den bisherigen Netzwerktreffen sind erste konkrete Arbeitsgruppenergebnisse erzielt, Schwerpunkte gesetzt und Empfehlungen ausgesprochen worden. Die im vergangenen Jahr vorgestellten Leitlinien zur Integration im Landkreis waren ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Sie bieten eine Grundlage für die Integrationsentwicklung im Kreis, die mit dem am 1. November vorgestellten Integrationsscript fortgeschrieben wurde. Die Arbeit hat gezeigt, dass immer wieder neue Themen interessant werden und konkreter Handlungsbedarf besteht, der sich in einem künftigen Maßnahmeplan widerspiegeln wird. Insofern richtete die Netzwerktagung ihren Blick auch auf zukünftige Aufgaben. Um die gemeinsamen Ziele zu erreichen, ist es wichtig, dafür einzutreten, dass das Netzwerk mit der vom Land geförderten Stelle seine Arbeit erfolgreich weiterführen kann. n Neue Bücher und neue Möglichkeiten mit dem Web-OPAC in der Kreisbibliothek Quedlinburg. Im Jahr 2011 hatte die Kreisbibliothek die Möglichkeit, Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt für den Kauf neuer Medien zu nutzen. Insgesamt Euro standen dafür zur Verfügung, 50 Prozent der Summe wurden aus dem Haushalt des Landkreises als Eigenanteil bereit gestellt. Viele aktuelle Bestseller, Romane, Sach- und Fachbücher, Kinderbücher, Hörbücher, DVDs, Musik -CDs konnten in den Medienbestand aufgenommen werden. So sind neben vielen anderen Büchern z. B. die Bestseller simplify your life : einfacher und glücklicher leben (Werner Tiki Küstenmacher mit Lothar J. Seiwert), Ein Schnupfen hätte auch gereicht : meine zweite Chance (Gabi Köster), der neue Becket-Krimi Voyeur, Limit von Frank Schätzing oder die Kinderbücher Das Haus Anubis und Lola Schwesterherz (Isabel Abedi) in der Kreisbibliothek auszuleihen. Ein weiteres aktuelles Angebot kann die Kreisbibliothek dank der Unterstützung durch die Kreissparkasse und den Freundeskreis Bibliothek ihren Lesern nun machen. Auf der Internetseite: steht ein WEB-OPAC zur Verfügung. Damit haben die Leser über das Internet die Möglichkeit, im Medienbestand der Kreisbibliothek zu recherchieren und auch auf das persönliche Leserkonto zuzugreifen. Rund um die Uhr können Ausleihverlängerungen oder Vorbestellungen ausgeliehener Medien selbständig vorgenommen werden. Notwendig ist dafür nur die Eingabe der Leserausweisnummer und des eigenen Geburtsdatums. Die Kreissparkasse stellte für das Betreiben dieser Software Euro zur Verfügung. n Fachtagung Schulerfolg sichern Landkreis. Seit 2009 beteiligt sich der Landkreis Harz mit einer eigenen Netzwerkstelle an dem durch den Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Landesprogramm Schulerfolg sichern. Mehr als 60 Partner aus Schulen, Sozialarbeiter und aus Verwaltungen haben sich in einem regionalen Netzwerk zusammengefunden, um vor allem solche Kinder und Jugendlichen, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, bei einem erfolgreichen Schulabschluss zu unterstützen. So engagieren sich acht freie Träger der Jugendhilfe, 24 Schulen und das kreisliche Jugendamt im gemeinsamen Netzwerk Schulerfolg sichern. Derzeit arbeiten 20 Schulsozialarbeiterinnen im Rahmen des Programms, um durch bedarfsorientierte Schulsozialarbeit den Schulerfolg der Schülerinnen und Schüler langfristig zu sichern. Sie geben Einzelfallhilfe, berufliche Orientierung und fachliche Unterstützung oder sie organisieren und unterstützen präventive Projekte in Gruppen und Klassen. Zum dritten Mal trafen sich nun viele der beteiligten Partner, um bei einer Fachtagung Bilanz über das laufende Projekt zu ziehen, sich von guten Erfahrungen inspirieren zu lassen und zugleich kommende Vorhaben abzustecken. Einmal mehr hatte das beim Jugendamt des Landkreises Harz angesiedelte Netzwerk ein facettenreiches Tagungsprogramm zusammengestellt und diesmal in die Freiherr-von-Spiegel-Schule Halberstadt eingeladen, die selbst über ihre Erfahrungen in der Schulsozialarbeit berichtete. Im Rahmen des Fachtages wurden unter anderem die Ergebnisse des Zwischenberichts diskutiert sowie die Netzwerkarbeit im Landkreis vorgestellt. Freie Träger der Jugendhilfe und Partner aus Schule, Verwaltung und Politik ließen sich von Gastreferenten wie Thomas Stimpel von der Martin-Luther- Universität in Halle oder Karen Marin von der Fachstelle für Suchtprävention des ASB informieren. n Semesterbeginn bei Kinderakademie Harz Unter der Fragestellung Wie entsteht ein Fernsehfilm? startet die Kinderakademie Harz (KAZ), ein Projekt des Internationalen Bundes, am in ihr neues Semester. Insgesamt drei Tage lang widmeten sich fünf KAZ-Studenten in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal (OK) der Thematik Filmtechnik. Dabei lernten sie zunächst die heiligen Hallen des OKs - angefangen vom Anmoderationsstudio bis zur Regie eines Fernsehstudios - kennen. Nach einer kurzen Einführung zur Kameraführung und Tonaufnahme ging es gleich in die Praxis. Dabei wurde die einfache Einfahrt eines HEX-Zuges zum Steven Spielberg -Thriller umfunktioniert. An den zwei darauf folgenden Tagen erarbeiteten die Jungfilmtechniker (wie Felix Wawra und Ricardo Preiß auf unserem Bild) ihren ersten Kurzfilm. Im Autohaus Ackert hieß es zunächst genügend Material zu sammeln, interessante Interviews zu führen und detailierte Aufnahmen einzufangen. Im Anschluss ging es dann ans Zuschneiden. Zu sehen ist der fertige Film ab Montag, dem auf der Internetseite der KAZ Noch bis zum können Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren eine der insgesamt 16 Veranstaltungen der Kinderakademie Harz besuchen. Das Team der KAZ hat dabei wieder, in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern über die Grenzen des Harzkreises hinaus, ein abwechslungsreiches Angebot für experimentierfreudige und abenteuerlustige Kinder zusammengestellt. Das Wintersemester lädt die Kinder ein, selbst aktiv zu werden, zu experimentieren und zu forschen. Die KAZ- Studenten werden sich auf die Suche nach Antworten zu spannenden Fragen wie Was sind Tempolinsen? oder Was macht ein Kunstknecht? begeben und dabei viele erstaunliche Phänomene durchleuchten. Das komplette Programm sowie die Anmeldung ist auf der Internetseite der Kinderakademie Harz unter möglich. Kathrin Ackermann

6 11 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil INHALT A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen Seite Satzung zur Änderung der Satzung KoBa Jobcenter Seite 11 Unternehmenssatzung Wasser-Abwasser-Ilsetal Osterwieck AöR 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Seite 14 Bekanntmachung Ergebnis einer Vorprüfung nach UVPG Seite 14 Bekanntmachung Ergebnis einer Vorprüfung nach UVPG Seite 14 Bekanntmachung Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN Seite 15 Jahresabschluss 2010 KoBa Jobcenter C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Seite Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung Seite Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung D. SONSTIGE MITTEILUNGEN E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN A. LANDKREIS HARZ 2. Satzungen und Verordnungen 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz Auf der Grundlage der 6 und 33 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 598), in der derzeit gültigen Fassung, der 1 und 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (EigBG LSA) vom (GVBl. LSA S. 446), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Harz in seiner Sitzung am folgende 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung 1. Der 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: Der Gegenstand des Betriebes sind die Aufgaben des Landkreises Harz aus den 6 Abs. 1 i. V. m. 6 a) Abs. 2 und 6 b) Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Erbringung sämtlicher Bildungs- und Teilhabeleistungen als Aufgaben aus dem SGB II und 6 b Bundeskindergeldgesetz mit Ausnahme derer des SGB XII. 2. In 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt: (3) Der Eigenbetrieb kann soziale Systemhäuser vorhalten mit der Zielrichtung der Vernetzung kommunaler sozialer Dienstleistungen. Artikel 2 - Inkrafttreten Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Halberstadt, den Dr. Ermrich Landrat Unternehmenssatzung der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck über die Anstalt des öffentlichen Rechts Wasser Abwasser Ilsetal Osterwieck AöR Auf Grundlage des 2 Satz 1 AnstG LSA vom (GVBl. LSA, S.136), in der derzeit geltenden Fassung i.v.m. 44 (3) Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck in seiner Sitzung am die folgende Unternehmenssatzung beschlossen: 1 Name und Sitz (1) Die Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck, nachfolgend als Stadt Osterwieck bezeichnet, gründet in ihrem Gemeindegebiet ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt des öffentlichen Rechts führt den Namen Wasser Abwasser Ilsetal Osterwieck AöR, nachfolgend als Anstalt bezeichnet. Die Kurzbezeichnung lautet WA Ilsetal. (2) Die Anstalt ist ein selbstständiges Unternehmen der Stadt Osterwieck in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts ( 1 (1) AnstG LSA). Sie wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (3) Die Anstalt hat ihren Sitz in Osterwieck, Hornburger Straße 20. (4) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel. 2 Gebiete der Anstaltstätigkeit Die Gebiete der Anstalt umfasst das Gebiet der Ortschaften: Berßel, Bühne mit den Ortsteilen Hoppenstedt und Rimbeck, Lüttgenrode mit dem Ortsteil Stötterlingen, Osterwieck, Schauen und Wülperode mit den Ortsteilen Göddeckenrode und Suderode, der Stadt Osterwieck. 3 Zweck der Anstalt, Rechte und Pflichten (1) Die Anstalt erfüllt die ihr von der Stadt Osterwieck übertragene öffentliche Aufgabe der Trinkwasserversorgung. (2) Die Anstalt erfüllt die ihr von der Stadt Osterwieck übertragene öffentliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung, nicht dazu zählt die Beseitigung von Niederschlagswasser. (3) Zur Erfüllung der ihr übertragenen öffentlichen Aufgaben plant, baut, unterhält und verwaltet die Anstalt die erforderlichen und ihr übergebenen Anlagen. Die Anstalt erlässt die zum Anschluss und zur Benutzung der Anlagen erforderlichen Satzungen.

7 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil (4) Die Anstalt kann für Gemeinden, Ortsteile und Gebiete außerhalb des Anstaltsgebietes, neben der Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auch andere Aufgaben übernehmen. Dabei dürfen die übertragenen Aufgaben des eigenen Anstaltsgebietes nicht gefährdet werden. (5) Der Anstalt können von der Stadt Osterwieck weitere Aufgaben übertragen werden. (6) Die Stadt Osterwieck ist verpflichtet, der Anstalt zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben die in ihrem Eigentum stehenden öffentlichen Grundstücke und Flächen für die Verlegung von Leitungen oder die Errichtung sonstiger Ver- und Entsorgungs-anlagen zur Verfügung zu stellen. Zu den öffentlichen Flächen gehören Straßen- und Wegegrundstücke der Ortsteile der Stadt Osterwieck, unabhängig davon, ob eine entsprechende Widmung vorliegt, sowie Grünflächen etc. soweit ein Flächennutzungsplan vorliegt oder für diese Flächen dauerhaft keine bauliche Nutzung vorgesehen ist. (7) Die Stadt Osterwieck überlässt der Anstalt, im Rahmen der Amtshilfe, alle Grundstücksdaten und Einwohnerzahlen über das gemeindliche Liegenschaftskataster und Meldewesen, die für die Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendig sind. Diese Daten sind durch die Anstalt vertraulich zu behandeln. 4 Stammkapital, Gewährträgerhaftung und Anstaltslast (1) Stammkapital der Anstalt beträgt ,00 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro). (2) Die Stadt Osterwieck haftet nach der Anstalt für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt (Gewährträgerhaftung) und stellt sicher, dass die Anstalt ihre Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast). 5 Satzungshoheit Die Stadt Osterwieck räumt der Anstalt das Recht ein, an ihrer Stelle Satzungen zu erlassen, die für die Erledigung der übertragenen öffentlichen Aufgaben notwendig sind. 6 Organe der Anstalt (1) Organe der Anstalt sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. (2) Die Mitglieder aller Organe der Anstalt sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Unternehmens verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach ihrem Ausscheiden fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen des Stadtrates und den mit der örtlichen und überörtlichen Prüfung beauftragten Stellen. 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer Person. Er vertritt die Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Verwaltung der Anstalt, erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung und entscheidet in allen Angelegenheiten, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die ihm durch Beschlüsse des Verwaltungsrates entzogen sind oder um Angelegenheiten, zu denen gemäß dieser Satzung nur der Verwaltungsrat zur Entscheidung befugt ist. (2) Der Vorstand legt dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den dazugehörigen Prüfbericht vor und erläutert das Ergebnis des Jahresabschlusses und den Inhalt des Prüfberichtes. (3) Der Vorstand unterrichtet den Verwaltungsrat schriftlich über die Entwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes halbjährlich des laufenden Wirtschaftsjahres. Der Vorstand hat den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten, sobald bei der Ausführung des Erfolgsplanes Erfolg gefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwarten sind. Das gleiche gilt für Verluste, die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Osterwieck haben könnten. (4) Dringende Entscheidungen zur Vergabe von Aufträgen gemäß VOB, VOL oder VOF von mehr als ,- Euro, bei denen wegen der Eilbedürftigkeit eine Entscheidung durch den Verwaltungsrat nicht abgewartet werden kann, können vom Vorstand in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates als Eilentscheidungen getroffen werden. Solche Entscheidungen sind zu protokollieren. Das Protokoll ist unter Angabe des Entscheidungsdatums vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates und vom Vorstand zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der darauffolgenden Sitzung vorzulegen. (5) Der Vorstand wird von dem Verwaltungsrat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine mehrmalige Wiederwahl ist möglich. Für die Wahl des Vorstandes gelten die Regelungen des 11 Absatz 3. Der Vorstand ist hauptberuflich tätig. Über das Anstellungsverhältnis (Anstellungsvertrag) entscheidet der Verwaltungsrat. Wird der hauptberufliche Vorstand mit einem Anstellungsvertrag beschäftigt, finden folgende Regelungen Anwendung: 1. Im Anstellungsvertrag ist festzulegen, wann der Gewählte die Stelle als Vorstand antritt und dass seine Anstellung mit Ablauf der Wahlperiode oder mit Ablauf des Tages, an dem er vorzeitig abgewählt wird, endet. 2. Der Vorstand scheidet mit Ablauf der Wahlperiode aus seiner Funktion aus, es sei denn, er wurde wiedergewählt. Unabhängig davon scheidet der Vorstand mit Ablauf des Tages aus seiner Funktion aus, an dem er abgewählt wurde. (6) Die vorzeitige Abwahl des Vorstandes ist auf Antrag der Mehrheit der satzungsgemäßen Stimmenzahl des Verwaltungsrates möglich; der Antrag bedarf der Begründung. Der Beschluss über die Abwahl darf frühestens vier Wochen nach Antragstellung erfolgen. Dem Vorstand ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über den Antrag ist ohne Aussprache geheim abzustimmen. Der Beschluss über die Abwahl bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsgemäßen Stimmenzahl des Verwaltungsrates. (7) Der Vorstand muss mindestens über die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder über einen den Anforderungen der Anstalt entsprechenden Fachhochschulabschluss verfügen. Die Stelle des Vorstandes ist öffentlich auszuschreiben; davon kann bei einer erneuten Bestellung durch Beschluss mit der Mehrheit der satzungsgemäßen Stimmenzahl des Verwaltungsrates abgesehen werden. (8) Der Vorstand wird im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorstand vertreten. Der stellvertretende Vorstand muss ein Bediensteter der Verwaltung der Anstalt sein. Er wird durch den Vorstand berufen. Einzelheiten zur Stellvertretung sind durch den Vorstand im Rahmen einer Vollmacht festzulegen. (9) Der Vorstand nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. 8 Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem vorsitzenden Mitglied und sechs weiteren Mitgliedern sowie einer bei der Anstalt beschäftigten Person. (2) Das Mitglied, welches bei der Anstalt beschäftigt ist, wird aus dem Kreis der Beschäftigten der Anstalt auserwählt. Das Mitglied nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil. Es bleibt Mitglied, solange von den Beschäftigten kein anderes gewählt wird. (3) Die Mitglieder werden vom Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer von fünf Jahren bestellt und der Anstalt schriftlich benannt. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat. Die Mitglieder können in besonders begründeten Fällen jederzeit mit zwei Drittel Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates abberufen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zur Wahl ihrer Nachfolger aus. (4) Die Mitglieder des Verwaltungsrates können sich durch bevollmächtigte Stadträte vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung ist möglich. (5) Die Mitglieder des Verwaltungsrates und deren bevollmächtigte Vertreter sind ehrenamtlich tätig. (6) Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Vorsitzende des Verwaltungsrates. Der Vorsitzende vertritt die Anstalt gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich. Er vertritt die Anstalt auch, wenn noch kein Vorstand bestellt oder dieser nicht handlungsfähig ist. 9 Aufgaben des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes. (2) In folgenden Angelegenheiten bedarf der Vorstand der Zustimmung des Verwaltungsrates: 1. den Erwerb oder die Veräußerung von Anstaltsvermögen ab einem Wertumfang von über , Euro, 2. den Abschluss von Ver- und Entsorgungsverträgen mit Dritten au-

8 13 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil ßerhalb des Anstaltsgebietes sowie Abschluss von sonstigen Verträgen mit einem Wertumfang von über , Euro/a, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, (3) Der Verwaltungsrat entscheidet außerdem über: 1. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen gem. 14 Abs.1, 2. den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Geschäftsordnung, 3. die Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes, 4. den Erlass und die Änderung des Wirtschaftsplanes einschließlich der festgelegten Kreditaufnahme, 5. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes sowie die Verwendung des Jahresgewinns und die Behandlung des Jahresverlustes gem. 11 AnstVO LSA, 6. die Bestellung des Abschlussprüfers, 7. im Einvernehmen mit dem Vorstand die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten ab der Entgeltgruppe Einberufung des Verwaltungsrates (1) Der Vorsitzende des Verwaltungsrates lädt die Mitglieder des Verwaltungsrates im Einvernehmen mit dem Vorstand schriftlich ein und leitet die Sitzung. Die Ladungsfrist beträgt zehn Wochentage, wobei der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung mitgerechnet werden. (2) Die Versammlungen des Verwaltungsrates sind zum Teil öffentlich. Sobald das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner dem gegenüberstehen, kann ein nichtöffentlicher Teil mit der Einladung festgelegt werden. Im Einzelfall ist der Verwaltungsrat berechtigt, eine nichtöffentliche Sitzung durchzuführen. (3) Der Verwaltungsrat ist nach Bedarf, jedoch mindestens viermal im Jahr einzuberufen. Er muss außerdem sofort einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates oder die zuständige Kommunalaufsicht oder der Vorstand, unter Angabe des Beratungsgegenstandes, dieses beantragen. Das Recht zur unverzüglichen Einberufung steht dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates auch ohne Vorliegen eines Antrages gemäß Satz 2 zu, sofern nach seiner Einschätzung die Lage dies erfordert. (4) Ist ein Mitglied des Verwaltungsrates verhindert an einer Versammlung teilzunehmen, so hat er sich gem. 8 Abs. 4 vertreten zu lassen. (5) Der Vorsitzende des Verwaltungsrates leitet die Sitzung des Verwaltungsrates. (6) Über die Sitzungen des Verwaltungsrates sind Protokolle anzufertigen, welche die Zeit und den Ort der Sitzung, die Tagesordnung, die Namen der anwesenden und nichtanwesenden Mitglieder, die Beschlüsse und deren Abstimmungsergebnisse sowie sonstige Anträge im Wortlaut beinhalten, einschließlich Wortmeldungen, die ausdrücklich von den Anwesenden in das Protokoll mit aufgenommen werden sollen. Die Protokolle sind genehmigt, wenn in der darauffolgenden Sitzung kein Widerspruch erhoben wird, bzw. Änderungen zugestimmt worden ist. 11 Beschlussfassung des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn das vorsitzende Mitglied und die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (2) Abstimmungen erfolgen offen. Beschlüsse werden, soweit diese Satzung nichts Abweichendes bestimmt, mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschlussvorschlag als abgelehnt. (3) Wahlen werden geheim vorgenommen. Es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Verwaltungsrates zu ziehen hat. 12 Dienstherrenfähigkeit (1) Die Anstalt besitzt Dienstherrenfähigkeit. (2) Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter. (3) Der Verwaltungsrat ist oberste Dienstbehörde. (4) Es gelten die Regelungen des TVöD. 13 Geschäftsordnung und Aufwandsentschädigungen (1) Für die Sitzungen des Verwaltungsrates kann der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung erlassen, in der Einzelheiten zum Ablauf der Sitzungen und zu den übrigen Verfahrensweisen festgelegt werden. (2) Für die Regelung der Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorsitzenden des Verwaltungsrates ist eine Entschädigungssatzung zu erlassen. 14 Satzungen, Beiträge und Gebühren (1) Der Verwaltungsrat erlässt Satzungen zur Regelung von Verwaltungsvorschriften und entsprechende Satzungen für die Benutzung seiner öffentlichen Einrichtungen, in denen u.a. auch der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt wird. (2) Die Anstalt erhebt zur Deckung ihrer Ausgaben Beiträge und Gebühren. Dafür erlässt der Verwaltungsrat entsprechende Beitrags- und Gebührensatzungen. 15 Rechnungsführung und Rechnungsprüfung (1) Für die Rechnungsführung und Rechnungslegung gelten die Vorschriften der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens gemäß 7 Abs. 1 Anstaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Wirtschaftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr. (2) Das für die örtliche Rechnungsprüfung zuständige Rechnungsprüfungsamt ist das Rechnungsprüfungsamt des zuständigen Landkreises. Das mit der Durchführung der Rechnungsprüfung zu beauftragende Wirtschaftsbüro wird per Beschluss des Verwaltungsrates dem Rechnungsprüfungsamt vorgeschlagen und über das Rechnungsprüfungsamt beauftragt. Die Kosten der Prüfung trägt die Anstalt. (3) Die Anstalt verfolgt im Bereich des Betriebsteils Wasserversorgung keine Gewinnerzielungsabsicht. 16 Auflösung Der Stadtrat hat über die Auflösung der Anstalt gemäß 2 Satz 1 AnstG LSA i.v.m. 44 (3) Nr. 1 GO LSA zu befinden. Das Vermögen der aufgelösten Anstalt geht gemäß 28 AnstVO LSA im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Stadt Osterwieck über. 17 Bekanntmachungen (1) Satzungen der Anstalt und deren Änderungen werden im Amtsblatt der öffentlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen im Landkreis Harz bekannt gemacht. (2) Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen des Verwaltungsrates, der Beschluss über den Jahresabschluss sowie sonstige Bekanntmachungen werden entsprechend 19 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Osterwieck in den amtlichen Schaukästen ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss ist entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Osterwieck in den amtlichen Schaukästen bekannt zu machen. (3) Hinweise auf öffentliche Bekanntmachungen nach Abs. 1 können entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Osterwieck in den amtlichen Schaukästen ortsüblich bekannt gemacht werden. (4) Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere wegen ihres Umfanges nicht im vollen Umfang zur Bekanntmachung geeignete Anlagen bekannt zu machen und lassen sich diese in Textform nicht darstellen, so kann deren Bekanntmachung durch Auslegung in den Diensträumen der Anstalt während der Dienststunden ersetzt werden. Auf die Auslegung ist unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung entsprechend der Vorschriften in Absatz 1 bzw. Absatz 2 hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung hat zwei Wochen zu betragen, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist. 18 Übergangsregelungen Bis zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates nimmt die bisherige Verbandsversammlung des WAZ Ilsetal dessen Aufgaben wahr.

9 14 AMTSBLATT DES LANDKREISES HARZ Amtlicher Teil 19 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 20 Inkrafttreten Die Anstalt entsteht am Gleichzeitig tritt diese Satzung in Kraft. Osterwieck, den gez. Wagenführ Bürgermeisterin der Stadt Osterwieck - Siegel - Beschluss des Stadtrates der Stadt Osterwieck über den Formwechsel vom Der Stadtrat der Stadt Osterwieck beschließt den Formwechsel gemäß 15a GKG LSA und 1 Abs.1 AnstG LSA des WAZ Ilsetal in eine Anstalt öffentlichen Rechts. Dieser Formwechsel soll zum vollzogen sein. Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Vertretern der zukünftigen Anstalt des öffentlichen Rechts, Vorschläge zu einer Fusion mit einem anderen Verband bis 2015 vorzubereiten. Ziel ist, Fördermittel nicht verfallen zu lassen. Abstimmungsergebnis: 20 Ja Stimmen; 1 Nein Stimme; 1 Enthaltung gez. Wagenführ Bürgermeisterin 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Die Asmusstedt Haus Zeitz GbR, Gut Asmusstedt, Ballenstedt / OT Asmusstedt hat mit Antrag vom beim Landkreis Harz nach 4, 6 und 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt, am Standort Ballenstedt, OT Asmusstedt Gemarkung: Ballenstedt Flur: 1 Flurstück(e): 231/4 eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Gemäß 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit bekannt gegeben, dass im Rahmen der Einzelfallprüfung nach 3c UVPG festgestellt wurde, dass durch die geplante Biogasanlage keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten sind, so dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Beruht die Feststellung, dass eine UVP unterbleiben soll, auf einer Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG, ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens nur darauf zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben von 3c UVPG durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zu Grunde liegen, können beim Landkreis Harz, Umweltamt, Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit, Halberstadt, Klusstraße 10 während der Sprechzeiten eingesehen werden. Halberstadt, gez. Werner Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Harz gemäß 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung Bei der Forstbehörde des Landkreises Harz wurde die Erteilung einer Genehmigung nach 9 Waldgesetz für das Land Sachsen- Anhalt (WaldG LSA) zur Erstaufforstung des Grundstücks in der Gemarkung Harzgerode, Flur 6, Flurstück 250/1 beantragt. Die Größe der zur Erstaufforstung vorgesehenen Fläche beträgt ca. 8,073 Hektar. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt (UVPG LSA) i. V. m. 3 c UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG LSA für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da von der Erstaufforstung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Unterlagen, die dieser Feststellung zugrunde liegen, können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Harz, Untere Forstbehörde, Friedrich-Ebert-Straße 42 in Halberstadt eingesehen werden. Halberstadt, den gez. Türke Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Harz, Umweltamt Abteilung Immissionsschutz/ Chemikaliensicherheit Die RS Windkraft Lerchenfeld 1 GmbH & Co. KG, Kreuzstraße 3, Anröchte hat mit Antrag vom beim Landkreis Harz nach 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung beantragt, am Standort Gemeinde Huy, OT Badersleben, Gemarkung: Badersleben Badersleben Flur: 2 2 Flurstück(e): bestehende Windkraftanlagen vom Typ Micon M 1500, Nabenhöhe 50 m, Rotordurchmesser 43 m, Nennleistung 1 MW zurückzubauen und zwei Windkraftanlagen vom Typ E 82 E 2, Nabenhöhe 98 m, Rotordurchmesser 82 m, Nennleistung 2,3 MW zu errichten und zu betreiben. Die beantragten 2 Windkraftanlagen sollen im März 2012 in Betrieb genommen werden. Auf besonderen Antrag des Vorhabenträgers wird abweichend vom 19 Abs. 1 und 2 BImSchG ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Die Genehmigung und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom bis einschließlich bei folgenden Behörden aus und können zu den angegebenen Werktagen und Zeiten eingesehen werden: 1. Gemeinde Huy Bauamt Bahnhofstraße Huy OT Dingelstedt am Huy Montag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr

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