FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung

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1 Seite 1 von 5 FAQs Versicherte zur Hausarztzentrierten Versorgung - AOK-HausarztProgramm genannt - erstellt am: Warum bietet die AOK Hessen das HausarztProgramm an?... 2 Muss ich am Vertrag/Programm teilnehmen?... 2 Was bedeutet die Teilnahme an dem HausarztProgramm im Kern?... 2 Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme am Programm?... 2 Was muss ich tun, um am HausarztProgramm teilzunehmen?... 3 Hilft mir die AOK Hessen bei der Suche nach einem eingeschrieben Arzt?... 3 Ab wann kann ich mich beim gewählten Hausarzt einschreiben?... 4 Hat das HausarztProgramm eine bestimmte Laufzeit?... 4 Können Kinder und Jugendliche teilnehmen?... 4 Ist meine Teilnahme am HausarztProgramm kostenpflichtig oder erhalte ich einen Bonus?... 4 Wie ist die Vertretung des teilnehmenden Hausarztes im Programm geregelt?... 4 Kann ich auch am HausarztProgramm teilnehmen, wenn ich Kunde bei der AOK Hessen bin, aber außerhalb von Hessen wohne?... 5 Was passiert, wenn ich nicht meinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsuche?... 5 Wo kann ich mich noch über das AOK-HausarztProgramm informieren?... 5

2 Seite 2 von 5 Frequently asked questions (FAQs): Warum bietet die AOK Hessen das HausarztProgramm an? Die AOK Hessen bietet gemeinsam mit dem Hausärzteverband in Hessen das HausarztProgramm an. Damit kommt die AOK den Anforderungen des Gesetzgebers nach, die hausärztliche Versorgung weiterentwickeln. Die Versorgung soll durch den Hausarzt auf eine neue Qualitätsebene gehoben und die Lotsenfunktion des Hausarztes ausbaut werden. Muss ich am Vertrag/Programm teilnehmen? Nein! Die Teilnahme am HausarztProgramm ist für Versicherte vollkommen freiwillig und auch nur bei den Hausärzten möglich, die sich diesem Vertrag angeschlossen haben. Was bedeutet die Teilnahme an dem HausarztProgramm im Kern? Im Kern geht es darum, dass der Versicherte aus einer Hand versorgt wird. Dazu ist es wichtig, dass er einen Arzt seines Vertrauens für die Teilnahme am Programm wählt. Damit der gewählte Hausarzt die Behandlung individuell abstimmen und der Versicherte alle Vorteile des Programms nutzen kann, ist es wichtig, dass der Versicherte mindestens ein Jahr von seinem gewählten Hausarzt betreut wird. Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Der Hausarzt entscheidet gemeinsam mit dem Versicherten über Facharztbesuche und stellt die Überweisungen aus. Entsprechend hat der gewählte Hausarzt den Überblick über sämtliche Befunde und Therapien und koordiniert die Behandlung des Versicherten. Welche Vorteile habe ich bei der Teilnahme am Programm? Der Arzt ist im Rahmen des HausarztProgramms verpflichtet an strukturierten Qualitätszirkeln, insbesondere zur Arzneimitteltherapie, teilzunehmen und Fortbildungen zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern (z. B. Palliativmedizin, Geriatrie, allgemeine Schmerztherapie, patientenzentrierte Gesprächsführung, Pädiatrie) zu absolvieren. Damit ist der Hausarzt immer auf dem neusten Stand der medizinischen Versorgung, was der Behandlung des Versicherten zugute kommt. Zudem bietet der Hausarzt aktiv die Teilnahme an den strukturierten Behandlungsprogrammen AOK Curaplan (DMP) an, sofern dies noch nicht der Fall ist. Neben der intensiveren medizinischen Betreuung des Hausarztes, ergeben sich beim Service für die Versicherten zusätzliche Vorteile: - Der Hausarzt bietet einmal die Woche eine Abendsprechstunde bis mindestens 19 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung oder eine Samstagssprechstunden für Berufstätige an.

3 Seite 3 von 5 - Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei vereinbarten Terminen eine Wartezeit von 30 Minuten nicht überschritten werden. - Damit der Hausarzt die Behandlung optimal auf den Versicherten abstimmen kann, ist es notwendig Facharzttermine zunächst mit ihm abzustimmen. Der Hausarzt unterstützt dann die Vermittlung von notwendigen Facharztterminen. Die Überweisung zu Fachärzten nimmt ausschließlich der betreuende Hausarzt vor. Dadurch sollen unnötige Doppeluntersuchungen und damit verbundene Belastungen für den Versicherten vermieden werden. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen bei Gynäkologen, Augen- und Kinderärzte sowie das Aufsuchen von Notfalldiensten können auch ohne vorherige Überweisung erfolgen. Was muss ich tun, um am HausarztProgramm teilzunehmen? Der Versicherte bespricht mit dem gewählten Hausarzt, ob eine Teilnahme am HausarztProgramm in Frage kommt. Der Hausarzt wird den Versicherten über die Inhalte und Vorteile des HausarztProgramms sowie die Datenschutzbestimmungen aufklären. Die Informationen zur Teilnahme erhält der Versicherte vom Hausarzt auch schriftlich. Die Unterlagen (Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte, Patienteninformation, Datenschutzinformation, Sondereinschreibebeleg Versicherte) sind vom Versicherten sorgfältig zu lesen. Anschließend kann die Teilnahme beim Hausarzt am Programm schriftlich vom Versicherten erklärt werden. Das Original der Teilnahme- und Einwilligungserklärung des Versicherten verbleibt in der Arztpraxis. Es wird vom Hausarzt ein Sondereinschreibebeleg zur Teilnahme des Versicherten erstellt und über ein Rechenzentrum des Hausärzteverbands an die AOK Hessen geschickt. Zum Nachweis der Einschreibung erhält der Versicherte einen Durchschlag/Kopie der Teilnahmeerklärung. Hilft mir die AOK Hessen bei der Suche nach einem eingeschrieben Arzt? Die AOK Hessen unterstützt ihre Kunden bei der Frage ob und welche Hausärzte in der Region am HausarztProgramm teilnehmen. Informationen hierzu findet man im Internet unter: oder: HzV-Hotline: (06404) Bitte beachten: Die Teilnahme am HausarztProgramm ist für den Hausarzt nicht verpflichtend.

4 Seite 4 von 5 Ab wann kann ich mich beim gewählten Hausarzt einschreiben? Die Einschreibung in das Programm beim Arzt ist ab sofort möglich. Die aktive Teilnahme beginnt dann im Folgequartal nach erfolgreicher Anspruchsprüfung durch die AOK Hessen. Beispiel: Ein Versicherter wird zum (2. Quartal) eingeschrieben und kann dann aktiv ab dem (3. Quartal) teilnehmen. Die Versicherten erhalten von der AOK Hessen ein Begrüßungsanschreiben. Hier sind die Vorteile und Teilnahmebedingungen sowie das Datum des Teilnahmebeginns am Programm genannt. Hat das HausarztProgramm eine bestimmte Laufzeit? Die Versicherten nehmen für mindestens ein Jahr am HausarztProgramm teil. Frühestens zum Ablauf des Teilnahmejahres kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende, schriftlich bei der AOK Hessen gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Teilnahme des Versicherten um ein weiteres Jahr. In folgenden Ausnahmefällen haben die Versicherten die Möglichkeit die Teilnahme zu kündigen: - der bisherige Hausarzt nimmt nicht mehr am Programm teil, - er zieht um und die Entfernung ist nicht mehr zumutbar, - der Versicherte zieht um und die Entfernung ist nicht mehr zumutbar, - das Arzt-Patientenverhältnis ist nachhaltig gestört. Können Kinder und Jugendliche teilnehmen? Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am AOK-HausarztProgramm teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Arzt aus, der ihre Versorgung koordiniert. Es erscheint hier sinnvoll zu prüfen, welcher Arzt mit dem Kind/Jugendlichen im Regelfall aufgesucht wird. Ist meine Teilnahme am HausarztProgramm kostenpflichtig oder erhalte ich einen Bonus? Die Teilnahme am HausarztProgramm ist nicht kostenpflichtig. Der Versicherte hat keinen monetären Nutzen. Im Rahmen des Programms erhält der Versicherte eine intensive Betreuung sowie zusätzliche Service-Leistungen (siehe oben). Wie ist die Vertretung des teilnehmenden Hausarztes im Programm geregelt? Ist der betreuende Hausarzt im Urlaub oder erkrankt, können die Versicherten einen Vertretungsarzt aufsuchen. Voraussetzung ist allerdings, dass der vertretende Hausarzt am HausarztProgramm teilnimmt. Mit dem Begrüßungsschreiben der AOK Hessen zur Teilnahme am HausarztProgramm erhalten die Versicherten eine Bescheinigung zur Teilnahme am Programm. Diese muss dem Vertretungsarzt vorgelegt werden, damit dieser erkennt, dass der Versicherte am HausarztProgramm teilnimmt und den Versicherten entsprechend versorgt.

5 Seite 5 von 5 Kann ich auch am HausarztProgramm teilnehmen, wenn ich Kunde bei der AOK Hessen bin, aber außerhalb von Hessen wohne? Auch diese Versicherten können sich in den Hausarztvertrag einschreiben, sofern ihr behandelnder Hausarzt seinen Praxissitz im Bezirk der KV Hessen hat. Was passiert, wenn ich nicht meinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsuche? Im Rahmen des AOK-HausarztProgramms können Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und Notdienste direkt, d.h. auch ohne Überweisung, aufgesucht werden. Für alle anderen Fachärzte ist zunächst eine Überweisung beim gewählten Hausarzt des Programms einzuholen. Wenn der Versicherte durch einen Facharztbesuch ohne Überweisung gegen vertragliche Bestimmungen vorsätzlich verstößt, kann bei wiederholten Verstößen der Ausschluss aus dem AOK-HausarztProgramm erfolgen. Eine erneute Teilnahme am HausarztProgramm ist dann erst 12 Monate später wieder möglich. Regelungen für Vertretungsfälle, z. B. Urlaub des Arztes, sind zwischen den Vertragspartnern so festgesetzt, dass den Patienten keine Nachteile entstehen. Muss ich mit Einschränkungen rechnen, wenn ich nicht am HausarztProgramm teilnehmen möchte? Die Versorgung von Versicherten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelversorgung. Es gibt keine Einschränkungen. Wo kann ich mich noch über das AOK-HausarztProgramm informieren? Zur Information der Versicherten zum HausarztProgramm wurde ein Versichertenflyer entwickelt. Der teilnehmende Hausarzt hat diese in der Praxis ausgelegt. Weitere Informationen erhält Sie unter: AOK-HzV Hotline oder unter: Kontakt per aok-programm@he.aok.de

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