Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Ärzte
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- Clemens Meyer
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Fragen zur Hausarztzentrierten Versorgung für Ärzte - AOK-Hausarztvertrag genannt Allgemeine Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV)... 3 Was ist das Ziel der Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V zusammen gefasst?... 3 Welchen Nutzen hat der Arzt von der Hausarztzentrierten Versorgung?... 3 Was verspricht sich die AOK Hessen von der Hausarztzentrierten Versorgung?... 3 Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung, nachfolgend AOK- Hausarztvertrag genannt... 3 Welche Laufzeit hat der AOK-Hausarztvertrag?... 3 Wer sind die Vertragspartner des AOK-Hausarztvertrages?... 4 Wer ist die KV Hessen?... 4 Wie wird der AOK-Hausarztvertrag gesteuert?... 4 Ist die Anzahl der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte begrenzt?... 4 Was sind die gemeinsamen Zielsetzungen der Vertragspartner?... 4 Können Pädiater am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen?... 5 Versorgungsqualität und Therapiefreiheit innerhalb des AOK-Hausarztvertrags... 5 Wie wird die Qualität des Vertrages gesichert?... 5 Wie wird der AOK-Hausarztvertrag evaluiert?... 5 Wie trägt der AOK-Hausarztvertrag zu einer besseren medizinischen Versorgung bei?... 5 Wie ist die Therapiefreiheit der Hausärzte geregelt?... 5 Gibt es eine Weiterentwicklung des AOK-Hausarztvertrages im Bezug auf die psychosoziale Kompetenz der Hausärzte?... 6 Gesundheitspolitische Fragen zum AOK-Hausarztvertrag... 6 Wie wirkt sich der AOK-Hausarztvertrag für den Hausarztberuf aus?... 6 Die Teilnahme der Hausärzte am AOK-Hausarztvertrag... 6 Ist die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag verpflichtend?... 6 Kann der Hausarzt an mehreren Verträgen gleichzeitig teilnehmen?... 6 Welche Voraussetzungen muss der Arzt bei Beginn der Teilnahme erfüllen?... 6 Ist eine Vertragsteilnahme auch in Praxen ohne medizinische Fachangestellte möglich?.. 7 Ab wann beginnt eine Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag für den Arzt?... 7 Welche Pflichten hat der Arzt innerhalb des AOK-Hausarztvertrages?... 7 Kann der Arzt seine Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag beenden?... 8 Seite 1 von 12
2 Wie ist die Vertretung geregelt?... 8 Was ändert sich bei den Überweisungen für eingeschriebene AOK Versicherte?... 8 An wen kann man sich bei Fragen zum AOK-Hausarztvertrag wenden?... 8 Vergütung und Abrechnung im Rahmen des AOK-Hausarztvertrages... 9 Was hat der Arzt bei der Abrechnung zu beachten?... 9 Finanzierung des AOK-Hausarztvertrages... 9 Wie wird der Vertrag refinanziert?... 9 Die Teilnahme der Versicherten am AOK-Hausarztvertrag... 9 Welche Teilnahmebedingungen muss der Versicherte bei der Einschreibung erfüllen?... 9 Können Kinder und Jugendliche teilnehmen?...10 Wo kann sich der Versicherte in den AOK-Hausarztvertrag einschreiben?...10 Ab wann beginnt die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag für einen Versicherten?...10 Entstehen dem Versicherten zusätzliche Kosten durch die Teilnahme?...10 Sind für Versicherte, die nicht teilnehmen wollen, Einschränkungen zu befürchten?...11 Wie ist mit Versicherten zu verfahren, die bei der AOK Hessen versichert sind, aber außerhalb von Hessen wohnen?...11 Was passiert, wenn ein Versicherter nicht seinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsucht?...11 Welche Vorteile hat der Versicherte von einer Vertragsteilnahme?...11 Was passiert, wenn der Versicherte den Arzt wechseln möchte?...12 Widerrufsrecht für Versicherte...12 Seite 2 von 12
3 Allgemeine Informationen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) Was ist das Ziel der Hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V zusammen gefasst? Das Ziel ist, die hausärztliche Versorgung hinsichtlich Qualität, Serviceleistungen und Koordinierung zu verbessern und flächendeckend in Hessen sicherzustellen. Welchen Nutzen hat der Arzt von der Hausarztzentrierten Versorgung? Der Hausarzt erhält eine besondere Aufgabe (Lotsenfunktion) im Rahmen der Versorgung der von ihm betreuten Versicherten. Im Gegenzug erhält der Arzt eine zusätzliche Vergütung. Was verspricht sich die AOK Hessen von der Hausarztzentrierten Versorgung? Die AOK Hessen möchte durch den Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung zwei Unternehmensziele realisieren. Zum einen möchte sie die Versorgungsqualität für ihre Versicherten weiter verbessern und zum anderen ihrem gesetzlichen Auftrag zum Angebot einer flächendeckenden Hausarztzentrierten Versorgung nachkommen. Der Hausarzt erhält innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung eine Lotsenfunktion. Er übernimmt die Steuerung des gesamten Behandlungsprozesses für die bei ihm eingeschriebenen Versicherten und verantwortet die wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und serviceorientierte Behandlung. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Betreuung von Versicherten mit chronischen Erkrankungen und von Versicherten mit einem schwierigen und langwierigen Krankheitsverlauf. Die besondere Beratungsintensität, sowie die engmaschige und kontinuierliche Betreuung inkl. Überweisungsmanagement zum Spezialisten soll gefördert werden. Zudem sollen Wirtschaftlichkeitspotenziale erschlossen werden (z. B. im Bereich der Arzneimitteltherapie und vermeidbarer Krankenhausaufenthalte) Informationen zum Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung, nachfolgend AOK-Hausarztvertrag genannt Welche Laufzeit hat der AOK-Hausarztvertrag? Seite 3 von 12
4 Der Vertrag tritt zum in Kraft und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Es besteht die Option auf eine Laufzeitverlängerung für ein weiteres Jahr. Wer sind die Vertragspartner des AOK-Hausarztvertrages? Die Vertragspartner im Rahmen des AOK-Hausarztvertrages sind die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) und die AOK Hessen. Wer ist die KV Hessen? Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, denen alle niedergelassenen Ärzte (zugelassen, ermächtigt oder im MVZ angestellt) und Psychotherapeuten angehören. Die KV Hessen ist für die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Wie wird der AOK-Hausarztvertrag gesteuert? Die Umsetzung des Vertrages wird durch einen Beirat, der aus Vertretern der AOK Hessen und der KV Hessen besteht, begleitet. Ist die Anzahl der am Vertrag teilnehmenden Hausärzte begrenzt? Der AOK-Hausarztvertrag steht allen Hausärzten offen, die an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der KV Hessen gemäß 95 SGB V beteiligt sind und die vertraglichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Es gibt keine Mengenbegrenzung. Was sind die gemeinsamen Zielsetzungen der Vertragspartner? Die Vertragspartner streben mit dem Vertrag folgende Ziele an: - Verbesserung der hausärztlichen Versorgung hinsichtlich Qualität, Serviceleistung und Koordinierung und Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung in Hessen - Steuerung des gesamten Behandlungsprozesses für eingeschriebene AOK-Versicherte und Schaffung einer wirtschaftlich, qualitativ hochwertigen und serviceorientierten Behandlung - Höhere Versorgungsqualität bei Versicherten mit einer chronischen oder in Behandlung befindlichen, schwierigen und langwierigen Krankheit durch engmaschige und kontinuierliche Betreuung inkl. Überweisungsmanagement - Verringerung von Facharztkontakten durch die Hausarztbindung Seite 4 von 12
5 - Sicherstellung eines wirtschaftlichen qualitätsorientierten Überweisungs- und Verordnungsverhaltens sowie die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - Gezielte, wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Arzneimitteltherapie - Schaffung eines innovativen Vergütungssystems für die teilnehmenden Hausärzte, das wirtschaftliche und qualitätsorientierte Behandlungsweisen fördert Können Pädiater am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen? Ja. Pädiater, die gem. 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V Teilnehmer der hausärztlichen Versorgung sind, können am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen. Versorgungsqualität und Therapiefreiheit innerhalb des AOK-Hausarztvertrags Wie wird die Qualität des Vertrages gesichert? Der Vertrag unterliegt einem Vertragscontrolling. Die Ausgestaltung des Vertragscontrollings erfolgt in gemeinsamer Abstimmung der Vertragspartner. Wie wird der AOK-Hausarztvertrag evaluiert? Eine Evaluierung des Vertrages ist derzeit nicht geplant. Der Vertrag unterliegt aber einem Vertragscontrolling. Wie trägt der AOK-Hausarztvertrag zu einer besseren medizinischen Versorgung bei? Der Vertrag setzt hierzu auf mehreren Ebenen an. Dazu gehören die Teilnahmevoraussetzungen des Hausarztes, die neben der apparativen Mindestausstattung auch nachgewiesene Qualifikationen, z. B. Genehmigung zur Psychosomatischen Grundversorgung, vorsehen. Des Weiteren kann die Behandlungs- und Versorgungsqualität chronisch Kranker durch die Anstellung einer/-s Versorgungsassistentin/-en (VERAH, NäPa, Gesundheits- und Krankenpfleger(in)) verbessert werden. Darüber hinaus beeinflussen die zusätzlichen Serviceleistungen wie Abendterminsprechstunden oder Samstagsterminsprechstunden die Versorgung positiv. Wie ist die Therapiefreiheit der Hausärzte geregelt? Die Therapiefreiheit ist weiterhin gegeben, da ein teilnehmender Hausarzt, sofern dies medizinisch erforderlich ist, von Empfehlungen oder einer Leitlinie abweichen kann bzw. muss. Seite 5 von 12
6 Gibt es eine Weiterentwicklung des AOK-Hausarztvertrages im Bezug auf die psychosoziale Kompetenz der Hausärzte? Ja. Vertragsärzte die zum Zeitpunkt der Abgabe der Teilnahmeerklärung den Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung noch nicht erfüllen, müssen diese innerhalb von zwölf Monaten nach Abgabe der Teilnahmeerklärung gegenüber der KV Hessen nachweisen. Gesundheitspolitische Fragen zum AOK-Hausarztvertrag Wie wirkt sich der AOK-Hausarztvertrag für den Hausarztberuf aus? Aus Sicht der Vertragspartner trägt der AOK-Hausarztvertrag wesentlich dazu bei, die Attraktivität des Hausarztberufes zu bewahren. Jeder am Vertrag teilnehmende AOK- Versicherte kann sich daher darauf verlassen, auch zukünftig durch einen qualifizierten Hausarzt betreut zu werden. Die Teilnahme der Hausärzte am AOK-Hausarztvertrag Ist die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag verpflichtend? Nein. Die Teilnahme am Vertrag ist für den Hausarzt freiwillig. Kann der Hausarzt an mehreren Verträgen gleichzeitig teilnehmen? Ja. Die gleichzeitige Teilnahme z.b. am bereits bestehenden Vertrag der Hausarztzentrierten Versorgung mit dem Hessischen Hausärzteverband (AOK-HausarztProgramm) oder an Selektivverträgen (z.b. Integrierte Versorgung) ist möglich. Welche Voraussetzungen muss der Arzt bei Beginn der Teilnahme erfüllen? Unter anderem müssen folgende Bereiche abgedeckt sein: - hausärztliche Zulassung, Ermächtigung oder Anstellung im Geltungsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen - Genehmigung zur psychosomatischen Grundversorgung, die Genehmigung kann innerhalb von zwölf Monaten nach Erklärung der Teilnahme nachgewiesen werden Seite 6 von 12
7 - Vorhaltung einer apparativen Mindestausstattung (EKG mit 12-Kanal-Aufzeichnung, Langzeit-RR-Monitoring, qualitätskontrolliertes Blutzucker-Messgerät, Akutlabor, spirometrische Lungenfunktionstestung, Notfall-Arztkoffer) - Nutzung des KV SafeNet Portals zur elektronischen Teilnahmeerfassung der Versicherten - Nutzung eines Praxis-Datenverarbeitungs-Systems, welches die elektronische Führung der Patientenakten, die Speicherung der Befunddaten, die elektronische Abrechnung und ein Einbestellsystem sicherstellt - Ausstattung mit einem zertifizierten Arztinformationssystem (AIS/Praxis-Softwaresystem) - Vorhaltung und Nutzung der technischen Voraussetzungen zur Kommunikation mit E- Mail und/oder Telefax Eine Teilnahme an einem oder mehreren Disease Management Programmen (DMP) ist keine Bedingung zur Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag. Ist eine Vertragsteilnahme auch in Praxen ohne medizinische Fachangestellte möglich? Ja. Ab wann beginnt eine Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag für den Arzt? Der Arzt erklärt seine Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag durch die schriftliche Abgabe der Teilnahmeerklärung gegenüber der KV Hessen. Das Formular/ Teilnahmeerklärung wird dem Arzt auf der Homepage der KV Hessen als Download zur Verfügung gestellt. Bei Erfüllung aller Teilnahmevoraussetzungen erhält der Arzt eine schriftliche Teilnahmebestätigung der KV Hessen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arzt Teilnehmer am AOK-Hausarztvertrag und zur Entgegennahme der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte berechtigt. Welche Pflichten hat der Arzt innerhalb des AOK- Hausarztvertrages? Wesentliche Leistungspflichten sind: - Auswahl der für eine Teilnahme am Vertrag in Frage kommenden Versicherten und die Abwicklung des Teilnahmeverfahrens - ein wirtschaftliches Überweisungs- und Verordnungsverhalten sicherzustellen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Seite 7 von 12
8 - die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen vorzunehmen. einen aktiven Austausch mit Ärzten bzw. anderen Leistungserbringern zu führen. - Angebot einer regelmäßige Abendsprechstunde bis mindestens 19 Uhr oder eine Terminvereinbarung bis mindestens 19 Uhr an einem Tag die Woche; oder eine Samstagsterminsprechstunde für Berufstätige Kann der Arzt seine Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag beenden? Der Arzt kann seine Teilnahme an diesem Vertrag gegenüber der KV Hessen schriftlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Quartalsende und ist frühestens nach vier Quartalen seit Beginn der Teilnahme möglich. Wie ist die Vertretung geregelt? Es gelten die üblichen Vertretungsregelungen der vertragsärztlichen Versorgung. Was ändert sich bei den Überweisungen für eingeschriebene AOK Versicherte? Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Der Versicherte verpflichtet sich, Fachärzte nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Ausnahmen: Gynäkologen, Augenärzte, Kinder- und Jugendärzte. Selbstverständlich kann der Patient im Notfall ohne Überweisung fachärztlich behandelt werden. An wen kann man sich bei Fragen zum AOK- Hausarztvertrag wenden? Fragen zum AOK-Hausarztvertrag beantwortet die Kassenärztliche Vereinigung Hessen. Tel.: info.line@kvhessen.de Seite 8 von 12
9 Vergütung und Abrechnung im Rahmen des AOK- Hausarztvertrages Die Vergütung der Ärzte erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, d.h. die Vergütung wird außerhalb des Budgets von der AOK Hessen gezahlt. Bei der Vergütung wird zwischen einer erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütung unterschieden. Die erfolgsunabhängige Vergütung wiederum setzt sich aus kontaktunabhängigen und kontaktabhängigen Vergütungen/Pauschalen zusammen. Die erfolgsabhängige Vergütung betrifft den Leistungsbereich Arzneimittel. Was hat der Arzt bei der Abrechnung zu beachten? Die Abrechnung der Leistungen aus dem AOK-Hausarztvertrag erfolgt unbürokratisch über die übliche Quartalsabrechnung gegenüber der KV Hessen. Eine separate Software ist nicht notwendig. Zur Abrechnung stehen dem Arzt die entsprechenden Positionen als hessenspezifische Abrechnungsziffern zur Verfügung. Eine Abrechnung der Leistungen aus dem Betreuungsstrukturvertrag mit der AOK Hessen ist für teilnehmende Versicherte an der Hausarztzentrieten Versorgung (AOK-Hausarztvertrag und AOK-HausarztProgramm) nicht möglich. Die Abrechnung der Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung erfolgt wie bisher gegenüber der KV Hessen. Finanzierung des AOK-Hausarztvertrages Wie wird der Vertrag refinanziert? Wirtschaftlichkeitspotenziale und damit Refanzierungspotentiale sollen z.b. im Bereich der Arzneimitteltherapie, vermeidbarer Krankenhausaufenthalte und allen anderen nachgelagerten Versorgungsbereichen erschlossen werden. Die Teilnahme der Versicherten am AOK-Hausarztvertrag Welche Teilnahmebedingungen muss der Versicherte bei der Einschreibung erfüllen? Bedingung zur Teilnahme eines Versicherten am AOK-Hausarztvertrag ist eine gültige Mitgliedschaft bei der AOK Hessen. Es gibt keine Alterseinschränkung. Mit der Teilnahme erklärt der Versicherte eine Bindung von mindestens zwölf Monaten an den gewählten Hausarzt der Hausarztzentrierten Versorgung. Während dieser Zeit verpflichtet sich der Versicherte, Fachärzte nur nach Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Seite 9 von 12
10 Notfälle). Ein Arztwechsel ist vor Ablauf von zwölf Monaten nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Können Kinder und Jugendliche teilnehmen? Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Hausarzt aus, der ihre Versorgung koordiniert. Die Teilnahme-/Einwilligungserklärung ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Wo kann sich der Versicherte in den AOK-Hausarztvertrag einschreiben? Der Versicherte kann sich in der Praxis des gewählten Hausarztes in den AOK- Hausarztvertrag einschreiben. Auf der Teilnahme-/Einwilligungserklärung unterschreiben sowohl der Hausarzt als auch der Versicherte. Das Original der Teilnahme- /Einwilligungserklärung verbleibt in der Praxis und der Versicherte erhält ein Exemplar als Nachweis der Teilnahme. Die AOK Hessen erhält keine Teilnahmeerklärung in Papierform. Die Teilnahmemeldung erfolgt elektronisch über das KV SafeNet Portal. Ab wann beginnt die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag für einen Versicherten? Die Einschreibung in den AOK-Hausarztvertrag ist ab dem möglich. Die Teilnahme am Vertrag beginnt mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung an den behandelnden Arzt. Dem Arzt muss zusätzlich eine Teilnahmebestätigung der AOK Hessen vorliegen. Die Information zum Teilnahmestatus des Versicherten erhält der Arzt über das KV SafeNet Portal. Der Versicherte erhält von der AOK Hessen ein Begrüßungsanschreiben. Hier sind die Vorteile und Teilnahmebedingungen sowie das Datum des Teilnahmebeginns am Programm genannt. Entstehen dem Versicherten zusätzliche Kosten durch die Teilnahme? Die Teilnahme am AOK-Hausarztvertrag ist für den Versicherten kostenlos. Seite 10 von 12
11 Sind für Versicherte, die nicht teilnehmen wollen, Einschränkungen zu befürchten? Nein, denn die Versorgung von Versicherten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden vertragsärztlichen Versorgung. Es entstehen keine Nachteile im Rahmen der Versicherung bei der AOK Hessen. Wie ist mit Versicherten zu verfahren, die bei der AOK Hessen versichert sind, aber außerhalb von Hessen wohnen? Auch diese Versicherten können sich in den AOK-Hausarztvertrag einschreiben, sofern ihr behandelnder Hausarzt an der vertragsärztlichen Versorgung im Bezirk der KV Hessen gemäß 95 SGB V beteiligt und Teilnehmer am AOK-Hausarztvertrag ist. Was passiert, wenn ein Versicherter nicht seinen gewählten Hausarzt bzw. einen Facharzt ohne Überweisung aufsucht? Der Versicherte verpflichtet sich, zuerst den von ihm gewählten Hausarzt aufzusuchen und andere Ärzte nur nach Überweisung durch den gewählten Arzt in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall, Gynäkologen, Augenärzte, Kinder- und Jugendärzte und den Notdienst. Wenn der Versicherte durch einen Facharztbesuch ohne Überweisung gegen vertragliche Bestimmungen vorsätzlich verstößt, kann bei wiederholten Verstößen der Ausschluss aus dem AOK-Hausarztvertrag erfolgen. Ist der betreuende Hausarzt im Urlaub oder erkrankt, können die Versicherten einen Vertretungsarzt aufsuchen. Der niedergelassene Hausarzt sollte möglichst ebenfalls am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen. Welche Vorteile hat der Versicherte von einer Vertragsteilnahme? Durch die regelmäßige Teilnahme an durch die Ärztekammer zertifizierten Fortbildungen vorzugsweise zu hausarzttypischen Versorgungsfeldern (z. B. patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, psychiatrische Erkrankungen, Schmerztherapie und Geriatrie) und an Angeboten zur Pharmakotherapieberatung oder an Qualitätszirkeln zu pharmakologischen Themen ist der Hausarzt immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Versorgung, was der Behandlung des Versicherten zugute kommt. Neben der qualitätsgesicherten und leitliniengerechten Betreuung durch den Hausarzt, ergeben sich beim Service für den Versicherten zusätzliche Vorteile: Seite 11 von 12
12 - enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern - aktive Unterstützung des Hausarztes bei der Vermittlung von notwendigen Facharztterminen. - Angebot einer regelmäßigen Abendsprechstunde bis mindestens 19 Uhr oder einer Terminvereinbarung bis mindestens 19 Uhr an einem Tag die Woche, oder einer Samstagsterminsprechstunde für Berufstätige - nach Möglichkeit soll bei vereinbarten Terminen eine Wartezeit von 30 Minuten nicht überschritten werden Was passiert, wenn der Versicherte den Arzt wechseln möchte? Die Teilnahme bei einem neuen Hausarzt kann durch Abgabe einer neuen Teilnahme- /Einwilligungserklärung unter Kenntlichmachung des Feldes Arztwechsel erklärt werden. Voraussetzung für einen Wechsel des Arztes ist die Teilnahme des neu gewählten Hausarztes am AOK-Hausarztvertrag. Grundsätzlich kann der betreuende Hausarzt erst nach Ablauf eines Vertragsjahres (gesetzliche Bindungsfrist) gewechselt werde. In besonderen Ausnahmefällen (z.b. Umzug des Versicherten, Umzug des Arztes oder gestörtes Arzt-Patientenverhältnis) kann der Hausarzt vor Ablauf der Bindungsfrist gewechselt werden. Widerrufsrecht für Versicherte Versicherte können die Teilnahmeerklärung am AOK-Hausarztvertrag zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich bei der AOK Hessen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf kann auch im AOK-Beratungscenter zur Niederschrift erklärt werden. Damit der Widerruf geltend gemacht werden kann, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung innerhalb der zwei Wochenfrist an die AOK Hessen. Mit der Teilnahme- /Einwilligungserklärung und Patienteninformation ist der Versicherte über das Widerrufsrecht aufgeklärt worden. Die Frist zur Abgabe des Widerrufs beginnt nach Erhalt der Teilnahmeerklärung, frühestens jedoch mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung. Seite 12 von 12
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