Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen

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1 Häufig gestellte Fragen zu Rabattverträgen Teil I (zu den Verträgen selbst) Was sind Rabattverträge? Es handelt sich um Verträge, die zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern geschlossen werden (nach 130a Abs. 8 SGB V). Die Verträge regeln, für welche Arzneimittel die Krankenkasse zusätzliche Rabatte erhält, wenn diese für ihre Versicherten auf Kassenrezept abgegeben werden zusätzlich zu regulären Herstellerrabatten. Warum hat die R+V BKK Rabattverträge geschlossen? Der Gesetzgeber gibt Krankenkassen vor, solche Verträge zu schließen, um die stetig steigenden Arzneimittelkosten zu reduzieren. Daher hat die R+V BKK (wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen) solche Verträge abgeschlossen. Durch die erzielten Einsparungen steht der Krankenkasse mehr Geld für andere Bereiche der medizinischen Versorgung zur Verfügung. Mit welchen Firmen hat die R+V BKK Rabattverträge geschlossen? Die R+V BKK hat mit zahlreichen Generika- und Originalfirmen Verträge geschlossen. Ist das Billigware? Wie sieht die Qualität der Produkte aus? All unsere Vertragspartner müssen die Qualität ihrer Produkte beim Zulassungsverfahren belegen. Bei der zuständigen Behörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, muss jeder Hersteller die Wirksamkeit, Identität und Unbedenklichkeit seiner Produkte nachweisen. Es handelt sich demnach um qualitativ hochwertige Ware. Warum hat die R+V BKK nur mit diesen Firmen und nicht mit der Firma XY meines Arzneimittels einen Vertrag geschlossen? Die meisten Verträge müssen nach aktuellem Recht auf dem Wege der Ausschreibung geschlossen werden. Die R+V BKK hat sich daher bei den neuesten Verträgen an einer Ausschreibung eines Dienstleistungsunternehmens (SpectrumK) angeschlossen, welches für uns und andere BKK (Betriebskrankenkassen) tätig war. Die Auswahl der Vertragspartner erfolgte dabei nach dem allgemeinen Vergaberecht. Was bringen die Rabattverträge den Versicherten? Die Versicherten profitieren davon, da die meisten Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei sind. Eingespartes Geld steht außerdem an anderer Stelle z. B. bei der medizinischen Versorgung, für unsere Versicherten zur Verfügung. Hat die R+V BKK die bestehenden Verträge selbst geschlossen? Haben andere BKK die gleichen Verträge? Die R+V BKK hat keine eigenen Verträge abgeschlossen. Es handelt sich teils um Rahmenverträge der BKK Landesverbände, denen wir beigetreten sind, oder um Verträge, die SpectrumK für uns ausgeschrieben hat.

2 Teil II (Umsetzung in der Apotheke) Welche Bedeutung hat das aut idem -Feld auf einem Kassenrezept? Der lateinische Ausdruck aut idem bedeutet wörtlich oder das Gleiche. Hat der Arzt das Feld aut idem auf dem Rezept angekreuzt, darf der Apotheker kein anderes Arzneimittel abgeben als das tatsächlich Verordnete. Ist das Feld hingegen nicht angekreuzt, überlässt er dem Apotheker die Auswahl eines preisgünstigen vergleichbaren Mittels. Der Apotheker muss dann ein Rabattarzneimittel abgeben, sofern ein solches verfügbar ist. Ansonsten hat er eins der 3 preisgünstigsten Mittel abzugeben. In welchen Fällen sind Rabattarzneimittel in der Apotheke abzugeben? Hat der Arzt das Feld aut idem auf dem Rezept nicht angekreuzt und es stehen vergleichbare Rabattarzneimittel zur Verfügung, ist die Apotheke zu deren Abgabe verpflichtet. Es ist dabei unerheblich, ob ein Original, Generikum oder lediglich der Wirkstoffname verordnet wurde. Was passiert, wenn aut idem nicht angekreuzt ist und die Apotheke das Rabattarzneimittel nicht vorrätig hat? Der Apotheker wird versuchen, das Rabattarzneimittel so schnell wie möglich zu besorgen. Meist gelingt dies noch am gleichen Tag. Ist das nicht möglich, bekommt der Patient eins der 3 preisgünstigsten Mittel. Der Apotheker hat dann auf dem Rezept zu vermerken, dass kein Rabattarzneimittel verfügbar war. Sind Apotheken über die Rabattverträge informiert? Alle Apotheken sind über unsere Rabattverträge informiert. Die Informationen sind mittlerweile in jeder Apothekensoftware enthalten. Der Apotheker sieht somit genau, mit welcher Firma welche Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. Wie geht der Apotheker bei einer Verordnung, auf der aut-idem nicht angekreuzt ist, vor? Der Apotheker schaut in seiner Software nach, mit welchen Firmen die Krankenkasse des Versicherten Verträge geschlossen hat und wählt dann ein Mittel eines dieser Vertragspartner aus. Ist kein solches Rabattmittel vorhanden, versucht er dies zu bestellen. Ist dies nicht rechtzeitig möglich, gibt er eines der 3 preisgünstigsten Mittel ab und vermerkt dies auf dem Rezept. Wie unterscheiden sich die Rabattarzneimittel von dem Original bzw. von Generika anderer Firmen? Muss man mit Qualitätseinbußen rechnen? Rabattarzneimittel enthalten genau den gleichen Wirkstoff, die gleiche Wirkstärke, die gleiche Darreichungsform, die gleiche Packungsgröße und die gleiche Indikation wie die Mittel, die verordnet wurden. Das Produkt stammt nur von einem anderen Unternehmen und kann daher anders aussehen (z. B. Farbe, Form) und andere Hilfsstoffe (z. B. Stärke, Lactose) enthalten. So können z. B. Tabletten nicht gegen Kapseln ausgetauscht werden. Die pharmazeutische Qualität der Produkte ist jedoch gleich. Seit wann gibt es diese Abgaberegelung? Seit Inkrafttreten des WSG zum 1. April 2007 (Verpflichtung des Apothekers). 2

3 Teil III (Umsetzung durch den Arzt) Wie sieht die Umsetzung der Verträge durch den Arzt aus? Der Arzt hat die Möglichkeit, aut-idem auf dem Rezept anzukreuzen oder das Feld freizulassen. Lässt er das Feld frei, überlässt er dem Apotheker die Auswahl eines preisgünstigen vergleichbaren Mittels der Apotheker gibt dann ein Rabattarzneimittel ab, falls dies nicht verfügbar ist, eines der 3 preisgünstigsten Mittel. Kreuzt der Arzt aut idem an, muss der Apotheker genau das Mittel abgeben, das verordnet wurde (gilt für Original und Generikum). Welche Bedeutung hat die Verordnungsweise bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung? Lässt der Arzt das Feld aut-idem frei, hält er die Arzneimittelausgaben so gering wie möglich, da der Apotheker das wirtschaftlichste Produkt abgibt (=wirtschaftlichste Verordnungsvariante). Kreuzt er hingegen aut-idem an, besteht die Gefahr, dass das abgegebene Mittel nicht wirtschaftlich ist und er in einer Wirtschaftlichkeitsprüfung begründen muss, warum er dies verordnet hat. Daher sollte der Arzt aut-idem auch nur in begründeten medizinischen Einzelfällen ankreuzen und dies in seinen Unterlagen dokumentieren. Ist die medizinische Begründung plausibel, ist im Einzelfall nicht mit einem Regress zu rechnen. Sind die Ärzte über die Rabattverträge informiert? Alle KV en wurden über unsere Rabattverträge informiert. Es ist davon auszugehen, dass die einzelnen Ärzte diese Information auch erhalten haben. Aufgrund der Vielzahl an Rabattverträgen aller gesetzlichen Krankenkassen ist es für Ärzte jedoch häufig schwer, einen Überblick hierüber zu haben. In einigen Arztsoftware-Programmen sind die Verträge hinterlegt, jedoch nicht in allen. 3

4 Teil IV (Probleme und Wünsche der Kunden) Ich habe in der Apotheke ein Rabattarzneimittel erhalten, möchte jedoch mein ursprüngliches Mittel wieder haben, da ich mich sehr daran gewöhnt habe. Leider können Sie das ursprüngliche Mittel nur erhalten, wenn es medizinische Gründe gibt, die dessen Einnahme begründen. Bitte versuchen Sie sich an das für Sie neue Produkt zu gewöhnen. Qualität und Wirkung sind mit ihrem ursprünglichen Mittel identisch, die Kosten für die R+V BKK geringer. Ich vertrage das erhaltene Rabattarzneimittel nicht. Kann mein Arzt wieder das ursprüngliche Mittel (Original bzw. anderes Generikum) verordnen? Teilen Sie ihrem Arzt mit, dass sie das Rabattarzneimittel nicht vertragen. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen das ursprüngliche Mittel wieder verordnen kann. In medizinisch begründeten Fällen hat der Arzt die Möglichkeit, durch Ankreuzen des Felds aut idem auf dem Rezept den Austausch in der Apotheke zu verhindern (gilt auch bei teuren Originalen). Mein Arzt weigert sich das aut idem-feld auf dem Rezept für das Mittel XY anzukreuzen, obwohl ich das vergleichbare Rabattarzneimittel nicht vertrage. Er sagt, das belaste sein Budget zu sehr, er bekäme dafür sogar einen Regress. Wie bekomme ich nun das notwendige Mittel? Der Arzt ist dazu verpflichtet, das medizinisch Notwendige zu verordnen, unabhängig von seinem Budget. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann der Arzt auf dem Kassenrezept ausschließen, dass die Apotheke einen Austausch vornimmt (gemäß 73 Absatz 5 SGB V), indem er aut idem ankreuzt. Teilen Sie ihrem Arzt bitte mit, dass die R+V BKK die Kosten für das Mittel übernimmt, wenn es auf einem Kassenrezept verordnet wird und aut idem angekreuzt ist. Voraussetzung ist, dass es medizinisch begründet ist und im Rahmen seiner Zulassung eingesetzt wird. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden solche medizinisch begründeten Fälle berücksichtigt. Mit einem Regress ist in Einzelfällen nicht zu rechnen. Die Entscheidung einer Verordnung liegt jedoch allein beim Arzt! Ich kann das erhaltene Rabattarzneimittel nicht schlucken, da die Tabletten zu groß/eckig/nicht teilbar sind. Können Sie mir weiterhelfen? Bitte fragen Sie in der Apotheke, ob es von einem anderen unserer Vertragspartner ein vergleichbares Produkt gibt, das sie besser einnehmen bzw. teilen können. Die Auswahl unter unseren Firmen ist recht groß, so dass sich sicherlich eine Alternative für Sie findet. Falls nicht, besprechen Sie das Problem mit Ihrem Arzt. Er kann im Ausnahmefall aut-idem ankreuzen. Ich kann das erhaltene Rabattarzneimittel nicht schlucken, da die Tabletten sich bereits im Mund auflösen/zerbröseln. Können Sie mir weiterhelfen? Bitte fragen Sie in der Apotheke, ob es von einem unserer Vertragspartner ein vergleichbares Produkt gibt, bei dem dieses Problem nicht besteht. Die Auswahl unter unseren Firmen ist recht groß, so dass sich sicherlich eine Alternative für Sie findet. Falls nicht, besprechen Sie das Problem mit Ihrem Arzt. Er kann im Ausnahmefall aut-idem ankreuzen. 4

5 Der Apothekenverkaufspreis des erhaltenen Rabattarzneimittels liegt über dem Preis meines bisherigen Generikums. Wie soll die R+V BKK dadurch sparen? Die R+V BKK erhält von ihren Vertragsfirmen für jede abgegebene Packung einen separaten Rabatt. Dieser Rabatt ist den Apotheken nicht bekannt und auch nicht offiziell ausgewiesen. Nach Berücksichtigung dieses Rabatts ist das Mittel für die R+V BKK günstiger als ihr bisheriges Generikum. Sind generell alle Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei? Die meisten Arzneimittel unserer Vertragsfirmen sind zuzahlungsfrei. Ob und in welcher Höhe Sie bei einem bestimmten Medikament Zuzahlung leisten müssen, finden Sie in unserer Arzneimittel-Suchmaschine. In der Vergangenheit habe ich ein zuzahlungsfreies Arzneimittel in der Apotheke erhalten, nun muss ich für das Rabattarzneimittel Zuzahlung zahlen. Ist das korrekt? In der Regel ist bei mindestens einem unserer Vertragsfirmen ein entsprechend zuzahlungsfreies Produkt zur Verfügung. Nur in sehr seltenen Fällen kann es vorkommen, dass kein zuzahlungsfreies Mittel zur Auswahl steht. Stand: März

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