Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

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1 Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 1

2 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) MVZ sollen durch die strukturierte Zusammenarbeit mehrerer ärztlicher Fachgebiete eine patientenorientierte Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Für MVZ gelten folgende Grundsätze: MVZ sind fachübergreifende Einrichtungen. Das bedeutet, dass in einem MVZ mindestens zwei Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind. MVZ müssen ärztlich geleitet werden. Sind in einem MVZ unterschiedliche ärztliche Berufsgruppen gemeinsam tätig (beispielsweise Ärzte und Psychotherapeuten), kann das MVZ auch in kooperativer Leitung geführt werden. In einem MVZ können Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte tätig werden. 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 2

3 MVZ Fakten ( ) Quelle: ( ) 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 3

4 MVZ-Entwicklung Quelle: KBV (2013): Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 4

5 Art der ärztlichen Berufsausübung Die Anzahl der angestellten Ärzte in den MVZ steigt seit 2006 stärker an, als die Anzahl der Vertragsärzte. Quelle: KBV (2013): Entwicklungen der Medizinischen Versorgungszentren 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 5

6 MVZ nach Gründer im 4. Quartal 2010 Vertragsarzt-MVZ Sonstige Gründer Krankenhaus-MVZ mehrheitlich Krankenhaus-MVZ-Gründungen mehrheitlich Vertragsarzt-MVZ-Gründungen MVZ-Statistik der KBV, Februar

7 Anteil aller MVZ (kumulierte Prozentwerte) MVZ-Standorte in Abhängigkeit zur Distanz von Krankenhäusern Radius: 2 km MVZ-Anteil: 79% Entfernung zum nächstgelegenen Krankenhaus in km Quellen: MVZ-Statistik der KBV ; Destatis 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 7

8 Regional Verteilung Quelle: KBV(2013): Medizinische Versorgungszentren aktuell 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 8

9 Konzentration der Fachrichtungen (n = MVZ) Fachgruppenverteilung nicht repräsentativ der Verteilung aller Gruppen in der ambulanten Versorgung Nuklearmedizin 2% Mikrobiologen 3% Hautärzte 2% HNO-Ärzte 2% Augenärzte 4% Kinderärzte 3% Strahlentherapie 4% Anästhesisten 4% Phys-rehab. Medizin 2% Orthopäden 5% Urologen 1% Nervenärzte 6% sonstige 11% Hausärzte 15% Laborärzte 6% Radiologen 6% Internisten 10% Chirurgen 7% Frauenärzte 6% Quelle: MVZ-Statistik der KBV Stand Februar 2012 Management im Gesundheitswesen II: Leistungsanbieter 9

10 Verteilung der Fachgruppen in MVZs Quelle: KBV(2013): Medizinische Versorgungszentren aktuell 10

11 Anteil der MVZ-Ärzte an der vertragsärztlichen Versorgung Ca. 91% der zugelassenen Mikrobiologen und ca. 66% der zugelassenen Laborärzte arbeiten in MVZs. MVZ-Ärzte 100% Ärzte der vertragsärztlichen Versorgung außerhalb der MVZ 90% 80% 70% 60% 50% 40% 767 Laborärzte bundesweit 505 Laborärzte in MVZ 30% 20% 10% 0% Mikrobiologen Laborärzte Nuklearmedizin Phys.-rehab. Medizin Strahlenth./Radiologen Chirurgen Internisten Anästhesisten Nervenärzte Orthopäden Augenärzte Frauenärzte Kinderärzte HNO-Ärzte Hautärzte Urologen Hausärzte Quellen: MVZ-Statistik der KBV Stand ; Bundesarztregister Februar 2012 Management im Gesundheitswesen II: Leistungsanbieter 11

12 Fachgruppenverteilung in Krankenhaus-MVZ Bezogen auf die Gesamtzahl der Fachgruppen in den MVZ (n = 647 MVZ) Strahlentherapeuten führend Quelle: MVZ-Statistik der KBV Stand Februar 2012 Management im Gesundheitswesen II: Leistungsanbieter 12

13 Zusammenfassung: MVZ Entwicklungstendenzen Die Zahl der MVZ insgesamt und auch die Zahl der MVZ, bei denen ein Krankenhaus als Trägerschaft beteiligt ist, steigt stetig. MVZ firmieren nahezu ausschließlich in Form der GmbH bzw. GbR. MVZ in Krankenhausträgerschaft werden vorrangig als GmbH gegründet. MVZ arbeiten überwiegend mit angestellten Ärzten oder aber mit Vertragsärzten und angestellten Ärzten (d.h. nicht nur mit Vertragsärzten). MVZ, die in Trägerschaft eines Krankenhauses stehen, arbeiten nahezu ausschließlich mit angestellten Ärzten. Die durchschnittliche Arbeitsgröße der MVZ erhöht sich langsam. Im 4. Quartal 2011 arbeiteten pro MVZ durchschnittlich 5,5 Ärzte. MVZ gründen sich sowohl in städtischen als auch ländlichen Gebieten; allerdings existiert die Mehrzahl der MVZ in Gebieten mit einer hohen Einwohnerzahl und -dichte. Hausärzte und Internisten sind die am häufigsten vertretenen Fachgruppen in den MVZ. 18. November 2010 Management im Gesundheitswesen II: Leistungsanbieter 13

14 Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b) Patienten gehen zunächst zum Hausarzt Koordination der Versorgung des Patienten durch den Hausarzt (Hausarzt als Lotse) Ziel: Verbesserung der Versorgung / Vermeidung von Doppeluntersuchungen (Schnittstellenproblematik) Individuelles Präventionsprogramm möglich Möglichkeit zur Ausgabenreduktion über Rabatte (da Möglichkeit besteht Auswahl des Leistungsanbieters zu steuern) 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 14

15 73b Hausarztzentrierte Versorgung (1) Die Krankenkassen haben ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung) anzubieten. (2) Dabei ist sicherzustellen, dass die hausarztzentrierte Versorgung insbesondere folgenden Anforderungen genügt, die über die vom G-BA sowie in den Bundesmantelverträgen geregelten Anforderungen an die hausärztliche Versorgung nach 73 hinausgehen: 1. Teilnahme der Hausärzte an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie unter Leitung entsprechend geschulter Moderatoren, 2. Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien, 3. Erfüllung der Fortbildungspflicht nach 95d durch Teilnahme an Fortbildungen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren, wie patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, Palliativmedizin, allgemeine Schmerztherapie, Geriatrie, 4. Einführung eines einrichtungsinternen, auf die besonderen Bedingungen einer Hausarztpraxis zugeschnittenen, indikatorengestützten und wissenschaftlich anerkannten Qualitätsmanagements. (3) Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig. Die Teilnehmer verpflichten sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse, nur einen von ihnen aus dem Kreis der Hausärzte nach Absatz 4 gewählten Hausarzt in Anspruch zu nehmen sowie ambulante fachärztliche Behandlung mit Ausnahme der Leistungen der Augenärzte und Frauenärzte nur auf dessen Überweisung;. (4) Zur flächendeckenden Sicherstellung des Angebots nach Absatz 1 haben Krankenkassen allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen spätestens bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten. (5) In den Verträgen nach Absatz 4 sind das Nähere über den Inhalt und die Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung, insbesondere die Ausgestaltung der Anforderungen nach Absatz 2, sowie die Vergütung zu regeln. Eine Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Anforderungen nach Absatz 2 ist möglich. Gegenstand der hausarztzentrierten Versorgung dürfen nur solche Leistungen sein, über deren Eignung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 im Rahmen der Beschlüsse nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 keine ablehnende Entscheidung getroffen hat. (5a) In Verträgen nach Absatz 4 ist bei der nach Absatz 5 Satz 1 zu vereinbarenden Vergütung der Grundsatz der Beitragssatzstabilität ( 71) zu beachten. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität wird insbesondere erfüllt, wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass der rechnerische durchschnittliche Fallwert nicht den sich in der Kassenärztlichen Vereinigung ergebenden rechnerischen durchschnittlichen Fallwert aller an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte überschreitet;. 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 15

16 Hausarztzentrierte Versorgung in Deutschland Frühe Beispiele Hausarztmodell der Barmer (2005: > TN) Als IV-Vertrag mit Hausärzten und Apothekern Ärzte erhalten ca. 5,- je Patient je Quartal, Teilnahme an Weiterbildung festgeschrieben Versicherten zahlen Praxisgebühr 1x im Jahr Hausarztmodell AOK Sachsen (2006: > TN) Als IV-Vertrag mit Haus- und Fachärzten Ärzte garantieren max. 30 Minuten Wartezeit, Behandlung nach Leitlinien, Weiterbildung ca. 3,- je Patient je Quartal, Beteiligung an Einsparungen aus Modell Für Versicherte halbiert sich Praxisgebühr 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 16

17 Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b) Wirkung/Qualität? Bisher wenig Erkenntnisse/wenig Studien Studie Bertelsmannstiftung (Ergebnisse von Dezember 2007) Modellteilnehmer Nichtteilnehmer Besserung Gesundheitszustand (alle Patientengruppen) 59% 68% Besserung Gesundheitszustand Akutpatienten nach Behandlung 66% 74% Ø Anzahl Facharztbesuche ,5 (+32% seit 2004) 2,1 (+5% seit 2004) 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 17

18 Hausarztzentrierte Versorgung ( 73b) Studie Aqua-Institut Göttingen (Ergebnisse von Januar 2008) Anteil Facharztkonsultationen mit Überweisungen 2006 (2005) Teilnahme an Gesundheitsvorsorgeuntersuchung 2006 (2005) Leistungsausgaben (stationäre Versorg., Arznei-, Heil- Hilfsmittel) Modellteilnehmer 46,3% (46,3 %) 23,2% (14,7%) -14,05 (-28,47 ) Nichtteilnehmer 36,1% (39,1%) 18,3% (10,35%) Vergleichsbasis für Ausgaben der Modellteilnehmer Hausarztmodelle also nicht effektiv/nicht effizient? 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 18

19 Der erste neue Hausarztvertrag in B-W 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 19

20 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 20

21 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 21

22 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 22

23 29. Januar 2015 Krankenversicherung und Leistungsanbieter 23

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