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1 wir-von-hier Unabhängige Bürgerinformation des Bürgerverein wir-von-hier e.v. Redaktion: Thomas Kaiser Themen in dieser Ausgabe: Verockerung der Spree Wortmeldung der LMBV Zwischenstand im Abwasserstreit Petition zum LKW Fahrverbot in Lübben AUGUST 2013 V E R A N S T A L T U N G AM Der Bürgerverein wir-von-hier hatte zu einer Podiumsdiskussion geladen, zum nach wie vor aktuellen Thema der Beitragserhebung im Land Brandenburg. Durch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht und des Verwaltungsgericht Cottbus ist nun auch der Brandenburger Gesetzgeber gehalten, in seinem Kommunalabgabengesetz nachzubessern. Das nährt auch bei uns in Lübben die Hoffnung nach nunmehr 20 Jahren endlich einen haltbaren, gerechten und rechtssicheren Zustand zum Thema Abwasseranschlussbeiträge herzustellen. Aus diesem Grunde waren vor allem die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und der Lübbener Verwaltung eingeladen. Der Einladung waren Frank Selbitz und Wolfram Beck gefolgt. Weitere reservierte Plätze für Stadtverordnetenversammlung und Stadtverwaltung, blieben leider leer. Die Vertreter der Stadtverordnetenversammlung Luckau waren recht zahlreich vertreten. Um eine sachbezogene Diskussion führen zu können, waren Fachjuristen und weitere Aktivisten aus dem Initiativennetzwerk N.A.Was (N.A.Was Netzwerk Abwasser- Wasser), sowie die Landespolitiker eingeladen. Viele sind unserer Einladung gefolgt und gaben sachkundig Auskunft über die jetzige Situation. Dabei war es nicht immer einfach, schon der hohen Temperaturen im Saal wegen, den fachlichen Ausführungen zu folgen. Der Sprecher der Bürgerinitiative KMS, Christian Möller, stellte heraus: der derzeitige Zustand des Kommunalabgabengesetz und der vom Innenministerium vorgesehene neue Zustand, werden wenig Chancen haben, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand zu halten. Möller ist im Hauptberuf Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Potsdam. An die Landesregierung erging der Appell endlich bürgernahe Entscheidungen zu treffen und Rechtssicherheit für Bürger und Kommunen her zu stellen. Momentan erweckt sich nicht nur für den Bürger der Eindruck, dass unsere Landesregierung mit Ihren Entscheidungen den Bezug zum Betroffenen vollkommen verloren hat. Das Land möchte in der Gesetzgebung Sonderrechte und Übergangsfristen für sich und Ihre Aufgabenträger schaffen, die uns Bürgern nie gegeben waren. H.P.Goetz, Innenpolitischer Sprecher der FDP Landtagsfraktion, sagte dazu: wenn eine Verwaltung Sonderregelungen oder 10 jährige Übergangsfristen bekommen soll, zeugt das nicht unbedingt von der Fach- und Sachkompetenz der dort handelnden Personen und weiter: vielleicht muss wirklich überlegt werden, schon auf parlamentarischer Ebene die vorgesehenen Änderungen der Landesregierung auf den juristischen Prüfstand zu stellen Hintergrund: Das Netzwerk N.A.Was wurde im Sommer 2012, in Lübben ins Leben gerufen. Ziel ist eine breite Bürgerbewegung gegen die ungerechten Beitragsforderungen im Land Brandenburg. Derzeit sind im Netzwerk die Initiativen Lübben, Luckau, Sonnewalde sowie der Ortsverband Haus & Grund Cottbus vertreten. Informationen: n-a-was-initiative.html

2 Seite 2 AKTUELLES ZUR KLAGEGEMEINSCHAFT DER BÜRGERINITIATIVE ABWASSER Still ist es geworden um die Klagegemeinschaft zum Thema Schmutzwasser - Anschlussbeiträge. Aber so nur der Anschein. In der Vergangenheit haben fast alle Mitglieder der Klagegemeinschaft Ihren Beitrag zur Gemeinschaft geleistet. Auftragsgemäß hat die Rechtsanwältin Körner die beabsichtigten vier Klagen eingereicht. Diese Klagen sind angenommen und befinden sich damit im ersten Rechtszug. Die Verwaltung hatte Zeit auf die Klageschriften zu erwidern, was auch geschehen ist. Erwartungsgemäß sind unsere Ansichten andere als die der Verwaltung. Nun bleibt die Entscheidung der Richter abzuwarten. Im letzten Fall, 2011, dauerte das gut sechs Jahre. Über die aktuellen Entwicklungen werden wir Sie natürlich auf dem Laufenden halten! (TK) Letzte Meldung: Ein erster Prozess eines Betroffenen Lübbener, ist vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gewonnen worden! Einzelheiten folgen! Das betrifft allerdings noch keine Klage aus der Klagegemeinschaft, zeigt aber, dass durchaus gute Chance bestehen zu unserem recht zu kommen! LESERMEINUNG Z UM AKTUELLEN STAND DER ABWASSERDEBATTE Es ist besonders Thomas Kaiser zu danken, dass die Grundstückseigentümer der Stadt Lüben den ich meine - unglücklichen Beschluss der Stadtverordneten vom September 2012 nicht unwidersprochen hingenommen haben. Keiner der betroffenen verschließt sich der Tatsache, dass er als Eigentümer auch Verantwortung für das öffentliche Wohl trägt. Es kann keinem egal sein, wenn die Stadt finanziell zu Grunde geht. Aber bitte nicht mit den Vorgaben, wie sie im September beschlossen wurden. Meines Erachtens wurde dort festgeschrieben, dass die Grundstückseigentümer mit der Erhebung von Anschlussgebühren durch die Stadt Lübben, diese sich seinen Haushalt subventioniert. Nun könnte man meinen, das war doch nur eine einmalige Sache. Weit gefehlt. Ich sehe da ein neues Problem auf uns zukommen. Die Kläranlage muss erneuert werden. Die Finanzierung ist noch offen. Soll sie wieder über den Weg der Vorteilsnahme der Grundstückseigentümer durch eine Gebühr finanziert werden? Denkbar ist es bei der gegenwärtigen Denke der Stadtverwaltung. Also kann das Problem Altanschließer ein endloser Weg werden. Was spricht eigentlich dagegen, dass über eine Gebühr, die jeder zu tragen hat, der eine Leistung der Stadt in Anspruch nimmt, an den eventuellen Mehrbedarf beteiligt wird? Das ist gerecht! Das müsste jeder verstehen! Das trägt zum sozialen Frieden bei. Es regt zum sparsamen Umgang mit unseren Ressourcen an. Die Stadt würde einen Weg beschreiten, der nachhaltig ist! Nun ist die Stadt Lübben sogar in der vorteiligen Lage, dass sie allein über den Weg bestimmen kann, der gegangen wird. Diesen Vorteil sollte die Stadt nutzen. Man braucht nicht zu warten bis das Land irgendwelche Vorgaben vorlegt, die dann mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum vor den Gerichten dieses Landes Bestand haben werden. Ich empfinde es als eine Mehr, wenn das Land behauptet, dass es erst ein paar viele Jahre nach 1990 benötigte, um das Gemeinwohl zu regulieren. Wir hatten doch die tatkräftige personelle Hilfe aus den westlichen Bundesländern dieser Republik. Waren sie wirklich so schlecht? Ich glaube mit dieser Argumentation tut man diesen Aktivisten der ersten Stunde Unrecht. Zumal sie heute noch zum Teil Verantwortung für dieses Land übernehmen. Jetzt sind die Stadtverordneten gefordert. Erfreulich ist, das der Septemberbeschluss ernsthaft hinterfragt wird und darüber nachgedacht wird, wieder Gerechtigkeit herbeizuführen. Dafür spricht der franktionsübergreifende offene Brief, der vom Rechtanwalt Beck am an den Bürgermeister der Stadt Lübben übergeben wurde. Bisher gibt es dazu keine Reaktion von der Stadt. Ich bin auf die Stadtverordnetenversammlung am Da müsste ja nach drei Monaten Bearbeitungszeit eine Reaktion des Bürgermeisters zu erwarten sein. Zum Schluss noch eine Gedanke zum Argument der Vorteilsnehme. Mein Grundstück wurde 1915 an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen. Fast 100 Jahre danach wird die Vorteilsnahme erst geltend gemacht! Ich als jetziger Eigentümer habe mindesten beim Erwerb des Grundstückes auf dem freien Markt für diese Vorteilsnahme bezahlt. Ich habe nur eine Bitte an die von uns gewählten Stadtverordneten: Stellen Sie Gerechtigkeit her und heben Sie den Beschluss vom September 2012 auf! Detlef Wuttge Mitglied der Klagegemeinschaft Wir von hier

3 Seite 3 Appell an den neuen Innenminister: Von Rechtsanwältin Vilma Niclas Der designierte Innenminister des Landes Brandenburg Ralf Holzschuher, SPD ist selbst Rechtsanwalt. Er kennt sich mit dem Thema der Alt- und Neuanschließer inhaltlich hervorragend aus. Ich bitte Sie Herr Holzschuher: Schaffen Sie wieder Rechtsfrieden und verfassungsgemäße Verjährungsregeln in diesem Land. Sorgen Sie nicht nur dafür, dass Kommunen und Verbände Ihre zu hohen aufgenommenen Kredite noch bedienen können, sondern auch Rentner, Familien mit kleinen Kindern im Häuschen im Grünen wieder schlafen und duschen können. Kümmern Sie sich als SPD um eine langfristig angelegte sozialverträgliche Daseinsvorsorge für Mieter und Eigentümer gleichermaßen und helfen Sie den Kommunen dabei, statt diese per Schuldenmanagementfond wie eine Zitrone auszupressen und ihnen deren Unabhängigkeit zu nehmen. Sorgen Sie dafür, dass kommunale Selbstverwaltung wieder Realität wird. Sie kennen die Probleme vor Ort. Sie wurden in vielen Gesprächen und Briefen über die Probleme im Alltag der Bürger aufgeklärt, die sich mit Beitragsbescheiden auseinandersetzen müssen und durch Ihre Politik nicht mehr ruhig schlafen können. Wir werden solange kämpfen, bis sich in diesem Land etwas ändert, wie Sämtliche Originalquellen zu den hier erwähnten Dokumenten finden Sie in dem vollständigen Text dieses Artikels auf der Website: wasser-ein-menschenrecht unter der Rubrik: > Neues Kommunalabgabengesetz Beitragsbemessung nach theoretisch möglicher Bebauung Warum wird die Beitragserhebung von den Bürgern nicht akzeptiert? Beiträge für Trink- und Abwasser werden nach der theoretisch möglichen Bebauung eines Grundstückes berechnet, so ist es in den Beitragsatzungen geregelt. Für wen ist das nachvollziehbar? Wer bezahlt schon gern für Luftschlösser? Brandenburg ist ein Flächenland und nicht selten sind besonders im ländlichen Raum große Grundstücke vorhanden, die nur theoretisch bebaubar sind. Da sind Beitragsbescheide in fünfstelliger Höhe keine Seltenheit und übersteigen oft um ein Vielfaches den Grundstückswert. Hart für Familien mit Eigenheimkrediten, Rentner oder Geringverdiener. Sie geraten von heute auf morgen in finanzielle Not. Da sind auch Stundungsanträge mit Stundungszinsen von 6 % keine Rettung. Für eine unbebaute Wiese im Dorf, muss ein Beitragsbescheid in 3-4 oder 5-stelliger Höhe gezahlt werden. Warum? Es könnte theoretisch ein Haus darauf gebaut werden. Dagegen muss z.b. auf dem Nachbargrundstück für ein Wohn- und Geschäftshaus, auf einem kleineren Grundstück, ein wesentlich niedrigerer Beitrag gezahlt werden, obwohl die Inanspruchnahme der öffentlichen Trink- und Abwasseranlagen dort schon jahrzehntelang erfolgt. Die Logik der Beitragsbemessung ist den Bürgern nicht vermittelbar. Es muss doch auch kein Gas- oder Elektrobeitrag, extra für Leitungsnetze und Kraftwerksbau, gezahlt werden. Warum ist beim Trink- und Abwasser die Möglichkeit der Bebauung, das Maß der Dinge. Hauptgrund ist es, die verfehlte Trink- und Abwasserpolitik in diesem Land über Beiträge zu refinanzieren. Investitionen und Bürokratie waren und sind die Kostentreiber in jedem Verbandsgebiet und zumeist aus dem Ruder gelaufen. Viele die nach der Wende in der politischen Verantwortung standen, haben sich bei ihrer damaligen Entscheidung für den Ausbau der Trink- und Abwassersysteme, statt auf nüchterne Analysen zu setzen, von großzügig winkenden Fördermitteln verführen lassen. In der Euphorie des damaligen Umbruchs war das verständlich und verhängnisvoll zugleich. Ein Fehler, den Bürger und Kommunen heute teuer nach Grundstücksgröße und theoretischer Bebaubarkeit bezahlen sollen. Schlichtweg will die Landesregierung nun für die verfehlte Trink- und Abwasserpolitik nicht aufkommen, bezahlen soll es der Bürger über Beiträge. Iris Fischer Bürgerinitiative TAZV Luckau

4 Seite 4 Information für Alt- und Neuanschließer zu Trink- und Abwasser anschlussbeiträgen Brandenburger Landtag plant neue Verjährungsregeln für Anschlussbeiträge Die Verjährungsfrist für Beitragsbescheide für Wasser- und Abwasseranschlüsse in Brandenburg beträgt vier Jahre sobald ein Grundstück anschließbar ist. In der Praxis starten diese vier Jahre jedoch erst, sobald der Verband eine rechtsfehlerfreie Satzung hat. Da kaum eine Satzung der Prüfung durch Gerichte standhält, bedeutet dies: Kein Bürger weiß nach aktuellem Recht, wann der Anspruch gegen ihn verjährt. Das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2013 in einem Grundsatzurteil: Das geht so nicht. Der Bürger muss wissen, wie lange er mit Beitragsbescheiden für Trink- oder Abwasseranschlüsse rechnen muss. Regelt das Gesetz die Verjährung mit einer offenen Frist, so ist dies verfassungswidrig. Jedoch gilt das verfassungswidrige Gesetz in Brandenburg noch: Für Zweckverbände heißt dies aktuell: Sie können aufgrund von Fehlern in Ihren Satzungen ohne zeitliche Obergrenze weiter Beitragsbescheide versenden, obwohl dies verfassungswidrig ist. Für Bürger, Unternehmen und Kommunen heißt dies aktuell: Sie müssen auch noch nach zwanzig Jahren mit einem Beitragsbescheid rechnen. vom Juli 2013 sieht vor: Ab dem Tag, an dem man sich an das Wassernetz anschließen konnte, hat der Verband 15 Jahre Zeit, Beitragsbescheide zu versenden. Für Betroffene, die sich bereits vor dem Jahr 2000 an das Wassernetz hätten anschließen können, zu DDR-Zeiten bis 1991 (= hier genannt Altanschließer) oder ab 1991 (= hier genannt Neuanschließer), beginnt die Frist erst ab dem 3. Oktober Im Gesetzentwurf heißt es: Aufgrund der Sondersituation nach der Deutschen Einheit ist der Lauf der Frist bis zum 3. Oktober 2000 gehemmt.. Sollte das Gesetz also so verabschiedet werden, hieße dies für viele Alt- und Neuanschließer gleichermaßen: 25 Jahre Verjährungsfrist statt 4 Jahre Es könnten noch bis 2015 rückwirkend Beitragsbescheide für Alt- und Neuanschließer verschickt werden, auch wenn der Anschluss in der DDR oder 1993 erfolgt ist - trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das besagt: Der Bürger muss disponieren und planen können und darf nicht erst Jahrzehnte später zu einem Beitragsbescheid herangezogen werden. Zeitplan - Wie geht es weiter? Die Mitglieder des Innenausschuss des Landtages beraten am 15. August 2013 über den Gesetzesentwurf in einer öffentlichen Sitzung im Landtag in Potsdam. Jeder Bürger sollte hier die Gelegenheit ergreifen, sich einzumischen, bevor unsere gewählten Landtagsabgeordneten im Landtag darüber abstimmen. Wir werden darüber berichten, wie die einzelnen Landtagsabgeordneten der Parteien zu diesem Gesetzentwurf abgestimmt haben. Der Abstimmungstermin durch den Landtag ist noch nicht bekannt. Vilma Niclas Betroffene Bürgerin von Sonnewalde & Rechtsanwältin & Fachjournalistin für IT-Recht in Berlin Neuer Gesetzentwurf: Zähneknirschend reagierte im Mai der brandenburgische Landesgesetzgeber auf das Urteil und erarbeitete einen Gesetzentwurf, um das verfassungswidrige Landesgesetz (das Kommunalabgabengesetz - KAG) zu reparieren. Der Gesetzentwurf Hintergrund Das Gesetz von 2003: Das Kommunalabgabengesetz wurde im Jahr 2003 vom Brandenburger Landtag in verfassungswidriger Weise geändert. Das Gesetz hatte den Namen: Art. 5 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003 (GVBl I S. 294). Das Gesetz trat am 1. Februar 2004 in Kraft. Hierin wurde 8 Abs. 7 Satz 2 KAG um das Wort rechtswirksamen ergänzt. Der Grund war, dass die unliebsame Rechtsprechung vor der Gesetzesänderung 2003 für viele Zweckverbände sehr hohe Beitragsausfälle bedeutet hätte. Die Gerichte waren vorher der Ansicht: Die Verjährung beginnt ab erster Satzung des Verbandes, egal ob diese Fehler enthielt oder nicht. Nach der Rechtsprechung wären also diese Forderungen bereits in vielen Fällen schon im Jahr 2004 verjährt gewesen. Seit der Novelle beginnt die Verjährung erst mit rechtswirksamer Satzung, also in den meisten Fällen: NIE. Das Gesetz beschlossen im Dezember 2003 die große Koalition von SPD und CDU unter dem Ministerpräsidenten Mathias Platzeck, Jörg Schönbohm (CDU), Minister des Innern, Christoph Schulze, SPD, Vorsitzender des Innenausschusses.

5 Seite 5 WIE REAGIEREN STÄDTE UND GEMEINDEN? Betroffen von horrenden Beitragsforderungen sind nicht nur Bürger und Betriebe sondern auch Kommunen. Bürgermeister, Stadtverordnete und Gemeindevertreter stehen angesichts der geplanten Gesetzesänderung massiv unter Druck. Denn sie sind es, die am Ende aufgebrachten Bürgern vor Ort erklären müssen, dass Zweckverbände Grundstückseigentümer auch nach über 25 Jahren noch mit Beitragsforderungen überziehen können. Sie müssen erklären, dass sich der Landesgesetzgeber auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wende eine Verjährung offenbar nicht leisten will. Zudem setzen vielerorts Ministerien und Landesbehörden Kommunen unter Druck, neue Satzungen zu erlassen. Auf diese Weise sollen neue Grundlagen zur Hebung von eigentlich längst verjährten Beiträgen geschaffen werden. Doch gerade die nachträgliche Eintreibung versäumter "Asbach-Uralt- Forderungen" ist ein Eingriff, der bei vielen Bürgern auf blankes Unverständnis stößt. Er schürt massive Unruhe und Unfrieden in der Bevölkerung und kann nicht im Interesse von (kommunaler) Politik sein. Wer nun allerdings glaubt, dass Kommunen dazu verdammt seien, ohnmächtig auf ihr Schicksal zu warten, der irrt. Es geht auch anders: So hat im Juli dieses Jahres die Stadt Luckau durch einen eindeutigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, dem Landesgesetzgeber eine klare Handlungsempfehlung mit auf den Weg gegeben: Die 4-jährige Verjährungsfrist, wie sie bereits im Kommunalabgabengesetz festgeschrieben ist, muss für Alt- und Neuanschließer endlich verbindlich greifen. Sie darf weder durch neue Satzungen noch durch die Erfindung neuer überlanger Verjährungshöchstfristen immer wieder ausgehebelt werden. Damit haben sich in der Frage der Verjährung die Stadt Luckau und das Netzwerk der Bürgerinitiativen Wasser und Abwasser (N.A.Was) inhaltlich übereinstimmend positioniert. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, durch das Streichen des Wortes "rechtswirksam" die einseitige Interessenabwägung zugunsten der Verbände und zu Lasten der Bürger zu beenden und endlich Rechtsfrieden und Rechtssicherheit im Land Brandenburg herzustellen. Als Stadtverordneter und Kommunalpolitiker möchte ich auch andere Städte und Kommunen dazu ermutigen, sich diesen Forderungen anzuschließen. Denn als gewählte Volksvertreter vertreten wir die Interessen unserer Wähler - und gemeinsam sind Kommunen und Bürger stärker als jeder für sich. Heiko Terno, Fraktionsvorsitzender Luckau Land in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau Vorteile der reinen Gebührenfinanzierung: Die Vorteile einer reinen Gebührenfinanzierung liegen auf der Hand: - Maximale Rechtssicherheit für alle Beteiligten, geringes Klagerisiko für die Verbände - Minimierung des verwaltungstechnischen Aufwandes (Bürokratieabbau) und Wegfall der verdeckten Kosten im Rahmen der Beitragserhebung (Bewertung und bauplanungrechtliche Einordnung aller Grundstücke, Anwalts- und Prozesskosten usw.) - Einfache und verständliche Kalkulation die über miteinander vergleichbare Gebühren die Art von Transparenz herstellt, die sich Bürger wünschen Gebühren sind sozialverträglicher als Beiträge, da kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum anfallen und der Verbrauch individuell von den Betroffenen gesteuert werden kann. Die Last verteilt sich solidarisch auf alle Leistungsnehmer gemäß der Inanspruchnahme. Es gibt keinen Grund den Verbänden neue zusätzliche Zeitfenster zu öffnen, im Gegenteil, sie müssen endlich mal gezwungen werden zeitnah zu bescheiden und es muss auch endlich mal Konsequenzen für einen Verband geben, wenn er das nicht tun möchte. Thomas Kaiser, Vorsitzender Bürgerverein wir-von-hier e.v.

6 Seite 6 Uns reicht s: Viel Geld und Zeit für sinnlose Gerichtsprozesse Massenweise Aussetzungsanträge, Widersprüche und Klageverfahren kosten den Bürgerinnen und Bürgern in den letzten Jahren viel Geld. Die Kosten gehen mittlerweile in die Hunderttausende, wenn nicht sogar in die Millionen. In vielen Fällen sehen sich Bürger mit Gerichtskosten und Zwangsgeldern jenseits von belastet. Geld, welches die regionale Wirtschaftskraft gestärkt hätte. Durch den Verlust von Kaufkraft gehen der Region bzw. den regionalen Kommunen auch wieder Steuereinnahmen verloren. Dies nicht nur durch die hohen Gerichts- und Anwaltskosten, sondern auch durch die an die Verbände gezahlten Abwasser- und Trinkwasserbeiträge. Der Bürger kann nun nicht mehr dem Unternehmer um die Ecke Geld geben, welcher dadurch weniger Einkommen-, Körperschafts-, Umsatz- und Gewerbesteuer zahlt. Geld, welches die klammen Kassen der Kommunen dringend benötigen würden. Warum will man hier im Sinne einer Prozessökonomie und zwecks einer Minimierung des Prozesskostenrisikos nicht andere Wege beschreiten? Die zuständigen Fachministerien und die Landesregierung haben kein Interesse, weil diese die ganze Misere politisch sowie fachlich zu verantworten haben. Man hat Angst, dass die Zweckverbände das Land in Regress nehmen. Dann müsste jeder Steuerzahler dafür aufkommen. Die Verbände haben kein Interesse, da man alle im Verbandsgebiet anfallenden Kosten entweder vom Bürger über Beitrag/Gebühr oder über die Kommune über die Verbandsumlage erhält. Also lässt man die kleine Schar der betroffenen meist älteren Bürger in einer demografisch gebeutelten ländlichen Region allein. Gemeinschaften und Initiativen werden unter der Schützenhilfe von Kommunalaufsicht und Innenministerium durch die Verbände ignoriert. Es handelt sich ja hier nur um Ehrenamt, welches die öffentlichen Kassen nicht ent- sondern belasten würde. Der Bürger, der sein Recht durchsetzen möchte, soll klagen und sein Geld für Gerichtsprozesse verschleudern. Koste es dem Bürger was es wolle. Der Umstand, dass Parteien, Ministerien und Kommunalaufsicht einerseits dem Bürger suggerieren, dass die Erhebung von diesen Beiträgen rechtens ist und die Tatsache, dass Gerichtsbeschlüsse und urteile andererseits von rechtswidrigen Beitragsgrundlagen/-erhebungen sprechen, erschüttert die Bürger tief und führt im Ergebnis zu einem schweren Vertrauensbruch zur Arbeit der kommunal engagierten Vertreter bis hin zur Landesregierung. Über viele Jahre ziehen sich nun schon mittlerweile quer durchs gesamte Land hunderte bis tausende Gerichtsprozesse zum Thema Trink- und Abwasser. Bürger waren gezwungen, ihr Erspartes für Prozesse auszugeben und warten bis heute auf ihr Recht. Dieses wird sich auch bis 2014 nicht ändern. Bis zu diesem Jahr, wo die nächste Landesregierung gewählt werden kann. Vielleicht findet man bis dahin noch eine Lösung, welche dem Bürger nicht so viel Zeit und Geld kostet. Etwa durch eine reine Gebührenfinanzierung (natürlich mit entsprechenden Tarifen für vielverbrauchendes/-produzierendes Gewerbe) und eine damit verbundene Beitragsrückerstattung an alle, zahlt zwar JEDER Bürgern einen gewissen jährlichen Mehrbetrag für Wasser- und Abwasser. Gleichwohl könnte man positive Mitnahmeeffekte für die regionale Wirtschaft und demzufolge auch für die öffentlichen Kassen erzielen, wenn jeder Bürger/jedes Unternehmen seine gezahlten Beiträge zurückerstattet bekäme. Denn damit könnte man wieder konsumieren und investieren. Kein Geld für sinnlose Prozesse ausgeben. Wenn keine Lösung im Interesse der Bürger gefunden wird? Wie gesagt, 2014 wird gewählt! Enrico Reiche, Initiative Wasser 21, Sonnewalde

7 ÜBER DAS THEMA VEROCKERUNG DER SPREE SCHREIBT DER SANIERUNGSTRÄGER LMBV: Seite 7 Mit langem Atem das Übel an der Wurzel packen Neutralisation des Lichtenauer Sees durch Inlake-Behandlung per Sanierungsschiff, Herstellen eines Hydrocarbonat-Puffers. Von Dr. Uwe Steinhuber, LMBV-Pressesprecher Die LMBV arbeitet im engen Schulterschluss mit den federführenden Behörden, wie dem Landesbergamt LBGR und dem Sächsischen Oberbergamt sowie weiteren Partnern intensiv daran, das Problem der Verockerung der Spree kurz-, mittel- und langfristig erfolgreich zu lösen. Nach Vorlage wissenschaftlich fundierter und belastbarer Untersuchungsergebnisse wurde zu Beginn dieses Jahres ein umfangreicher Sofort-Maßnahmenkatalog zur Gewässergüte-Verbesserung in der Spree und ihren Zuflüssen erarbeitet, der seither fortlaufend aktualisiert und umgesetzt wird. Hierbei erweist sich, dass nicht alle der ursprünglich ins Auge gefassten Vorhaben seitens der Bergbausanierer realisiert werden können. Dafür gibt es verschiedene Gründe, die von problematischen Eigentumsfragen bis hin zu Naturschutzaspekten reichen. Ungeachtet dessen ist allen an der Lösung Beteiligten bewusst, dass der Verockerung nur durch eine Quellbehandlung der Eiseneintrittsquellen beizukommen ist. Wir müssen das Übel an der Wurzel packen! Dies wird ein langfristiger Prozess sein, dem wir uns konsequent stellen. Zur besseren Übersicht hier die bisher vereinbarten Maßnahmen, die die LMBV im südlichen Spreeraum in Brandenburg und Sachsen durchführt bzw. durchführen wird: Auf sächsischem Gebiet gibt es kurzfristig also im laufenden Jahr folgende Lösungsansätze für Aktivitäten an Kleiner Spree und Spree/Ruhlmühle durch die LMBV: Untergrundwasserbehandlung im Bereich der Ruhlmühle (Durchführung eines Pilotvorhaben/Feldversuches. Errichtung eines Abfangriegels mit zwei Brunnen und Ableitung in die Wasserbehandlungsanlage Schwarze Pumpe. Behandlung von Teilmengen der Kleinen Spree in einem Altbecken der Grubenwasserreinigungsanlage Burgneudorf. In Brandenburg gilt unser spezielles Augenmerk dem nördlichen Spreeraum und konkret der Wudritz sowie dem Vetschauer Mühlenfließ und Greifenhainer Fließ. An der Wudritz werden folgende Maßnahmen realisiert: Schlammberäumen und Instandsetzen von vier Durchlässen sowie Anlegen von zwei temporären Feuchtgebieten durch den WBVOC. Temporäres Überleiten vom Schlabendorfer See zum Lichtenauer See; Ausleiten über den Lichtenauer Graben in die Dobra. Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer temporären Konditionierungs-Anlage am Lichtenauer See und im Lorenzgraben. Verbesserung der Wasserbeschaffenheit im Schlabendorfer See durch eine Inlake-Behandlung per Sanierungsschiff. Für das Vetschauer Mühlenfließ und das Greifenhainer Fließ wurden durch die LMBV für das Jahr 2013 folgende Aktivitäten konzipiert und zum Teil bereits realisiert: Im Mai 2013 wurde die Grubenwasserreinigungsanlage Vetschau reaktiviert. Der Testbetrieb läuft. In einer zweiten Phase ist die Anbindung an den Reudener Hauptgraben geplant. Prüfen der Umnutzung der Wasserbehandlungsanlage des ehemaligen Kraftwerkes Vetschau zum Einbinden des Eichower Fließes. Holzen des Greifenhainer Fließes. Planungsleistungen zum Umleiten von Wasser aus dem Laasower zum Eichower Fließ sowie zur Grundwasserfassung und -überleitung Greifenhainer Fließ. Die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in der Region sind, was schnelle Erfolge betrifft, groß. Das ist uns durchaus bewusst. Ich versichere Ihnen, dass wir gemeinsam mit allen Beteiligten von der Landesregierung, über die zuständigen Bergbau- und Umweltbehörden, bis hin zur Bürgerinitiative mit Hochdruck an einer spürbaren Eisen-Entlastung arbeiten. Allerdings können auch wir die Natur nicht überlisten. Um es offen zu sagen: Es wird nicht überall sofort eine deutliche Eisen-Reduzierung zu verzeichnen sein. Jahreszeitlich bedingt kann es zeitweise in einzelnen Fließabschnitten auch zu negativen Veränderungen kommen. Das Handeln der LMBV ist auf langfristig wirksame positive Veränderungen angelegt. Die jetzt in der Umsetzung befindlichen Sofortmaßnahmen sind sozusagen die ersten Etappen auf diesem Weg, den wir gemeinsam noch etliche Jahre gehen müssen. Wir werden dann erfolgreich sein, wenn wie bisher alle an einem Strang ziehen. Das Problem der Verockerung hat viele Ursachen. Aber eines ist sicher: Keine dieser Ursachen kann durch Wahlkämpfe gelöst werden.

8 Organisation F I R M E N N A M E Dieses Leseblättchen ist ein Produkt freiwilligen Sponsorings. Wenn auch Sie uns für eine der nächsten Ausgaben unterstützen möchten, so sprechen Sie uns bitte an. Gern nehmen wir auch Leserbriefe oder Ihre Anregungen mit auf! Vielen Dank! Thomas Kaiser Am Dorfanger Lübben (Spreewald) STT Hartmannsdorf Tel LÄRM MACHT KRANK FÜR EIN LKW FAHRVERBOT!!! Als wissenschaftlich erwiesen gilt, Lärm macht krank! Seit 2010 hat die Stadtverwaltung Lübben einen Lärmaktionsplan vorliegen, der auch für unsere Kommune ausweist, wo und in welcher Höhe die Anwohner verlärmt sind. Als einer der gravierendsten Gründe für Verkehrslärm gilt der rapide zunehmende LKW Schwerlastverkehr, vornehmlich über die B 87. Holzlaster und osteuropäische Speditionsfahrer nutzen die B 87 gern als mautfreie Alternative zur Autobahn von Frankfurt / Oder bis nach Leipzig. Genau dieser Umstand führte in der Vergangenheit immer wieder zu einem Stauchaos und zu nicht enden wollenden Belästigungen der Straßenanlieger. Der Bau des Kreisverkehrsplatzes an der Lindenstraße, einhergehend mit einem LKW Fahrverbot hat deutlich aufgezeigt, dass ein solches Fahrverbot durchaus ein probates Mittel zur Verkehrsberuhigung ist. Dazu stellte unsere Stadtverwaltung im letzten Mai eine Anfrage an das Brandenburgische Verkehrsministerium, ob ein LKW Fahrverbot und ein generelles nächtliches Tempolimit von 30 Km/h möglich wäre. Das wurde seitens des Ministeriums, nach den Aussagen des Bürgermeisters leider verneint. Gründe dafür sind uns nicht bekannt. Bekannt hingegen ist die Regelung des 45 StVO. Im Abs. 1 heißt es: Die Stra- ßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Und weiter im Absatz 1a : Das gleiche Recht haben sie ferner wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können. Weiterhin ist es der Straßenverkehrsbehörde aufgegeben, Mautausweichstrecken durch eventuelle Fahrverbote zu vermeiden. (Autobahnmautgesetz) Nun hat sich in der Vergangenheit eingespielt, dass gerade Holzzüge aus den östlichen Gebieten Polens und Russlands in Frankfurt / Oder auf die Straße verladen werden und dann in die verarbeitenden Betriebe um Baruth rollen. Folglich gehen wir davon aus, dass alle hier zutreffenden gesetzmäßigen Voraussetzungen für ein Fahrverbot von LKW über 12 t gegeben sind. Beispiele solcher Fahrverbote gibt es zu Hauf. Beispielsweise für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der Hessische Verwaltungsgerichtshof als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Auch eine Reduzierung des Tempos auf 30 km/ h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde. Dazu haben wir die beiliegende Petition zum Landtag eingereicht. In der Stadt Lübben liegen Unterschriftenlisten aus, in denen sich die Bürger eintragen können. Diese Listen liegen momentan aus: Aral Tankstelle, Frankfurter Straße Bahnhofsdrogerie, Friedensstraße Rechtsanwalt Marco Vetter, Hauptstraße 9 Die Petition wie auch weitere Unterschriftenlisten sind auch auf unserer Internetseite verfügbar. Ein LKW Fahrverbot steht nicht in Konkurrenz zu einer möglichen Umgehungsstraße. Nur gibt es für eine Ortsumfahrung noch nicht einmal ein Planungsverfahren das verbindlich auf einen Baubeginn schließen lässt. Somit wird die momentane Verkehrssituation so oder so noch Jahre anhalten. Diesen Zustand wollen und können wir nicht mehr mittragen!

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