Weihnachtsgruß. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen viel Gesundheit und Glück. Ihr Bürgermeister Tom Zimmermann. In dieser Ausgabe

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1 Jahrgang 13, Ausgabe 150 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe Satzungen und Beschlüsse Schließzeiten der Gemeindeämter zum Jahreswechsel Schulnachrichten Weihnachtsgruß Liebe Bürgerinnen und Bürger Für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wünsche ich Ihnen ein paar erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Zusammen mit meinem Gemeinderat und der Verwaltung in Kaulsdorf möchte ich mich bei meinen Mitarbeitern im Bauhof, Kindergarten, Museum, der Freiwilligen Feuerwehren und auch bei Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger für die Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr herzlich bedanken. Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen viel Gesundheit und Glück. Ihr Bürgermeister Tom Zimmermann Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz Telefon / Telefax / Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen

2 Seite 2 Grüße zum Weihnachtsfest Weihnachten Der Weihnachtsmann ist übel dran, er muss jetzt alles tragen. Hat keinen Schlitten, kein Gespann, hat nicht mal einen Wagen. Sein Antrag wurde abgelehnt, die Gelder sind gestrichen. Das ist nun mal der große Trend, man kennt das ja inzwischen. Mit Auto oder Bahn zu fahr n, ist Luxus heutzutage. Man will an allen Stellen spar n, und streicht trotz mancher Klage. Der Weihnachtsmann fragt: Liebe Leut, ja, wollt ihr mich verkohlen? Soll n sich die Kinder weit und breit, die Sachen selber holen? Da tönt s: Wir sparen ganz gerecht, bis alle Schuld beglichen. Und wenn du aufmuckst, alter Knecht, dann wirst du auch gestrichen. (Horst Winkler) Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Altenbeuthen sowie des Oberlandes Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien besinnliche und friedvolle Weihnachtsfeiertage und einen kraftvollen Start ins Jahr 2011 Ihre Bürgermeisterin Konstanze Marten Dezember 2010

3 Seite 3 AMTLICHER TEIL GEMEINDE DROGNITZ Bekanntmachung Die nachstehende Hauptsatzung der Gemeinde Drognitz wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Vorlage und die Genehmigung zur öffentlichen Bekanntmachung wurden mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 22. November 2010 bestätigt. Hinweis: Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Drognitz, den 3. Dezember 2010 Zimmermann Bürgermeister GEMEINDE DROGNITZ Hauptsatzung Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) hat der Gemeinderat der Gemeinde Drognitz in der Sitzung am 3. November 2010 die folgende Hauptsatzung beschlossen: 1 Name Die Gemeinde führt den Namen Drognitz. 2 Dienstsiegel, Wappen (1) Das Gemeindewappen zeigt das Thüringer Landeswappen. (2) Das Dienstsiegel trägt das Thüringer Landeswappen und trägt die Umschrift oben Thüringen unten Gemeinde Drognitz 3 Ortsteile Das Gemeindegebiet gliedert sich in folgende Ortsteile: 1. Drognitz 2. Lothra 3. Neidenberga 4. Neuenbeuthen 5. Reitzengeschwenda 4 Bürgerbegehren, Bürgerentscheid (1) Über den Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindeverwaltung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Gemeindeverwaltung. Vor einer ablehnenden Zulassungsentscheidung sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens angehört werden. (2) Der Inhalt der Eintragungslisten ergibt sich bei freier Unterschriftensammlung aus 17 a Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO und bei Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten aus 17 b Abs. 2 Satz 1 und 2 ThürKO. Die Eintragungslisten enthalten zudem Spalten für die Nummerierung der Eintragungen und für die amtlichen Prüfvermerke zu den Eintragungen. (3) Die Eintragungen sind innerhalb einer Eintragungsliste fortlaufend zu nummerieren. Die Eintragung kann vom Unterzeichner ohne Angabe von Gründen bis zum letzten Tag der Eintragungsfrist schriftlich widerrufen werden. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Eingang bei der Gemeindeverwaltung an. Eintragungen sind ungültig, a) die von Personen stammen, die am letzten Tag der Sammlungsfrist nicht wahlberechtigt sind b) bei denen die eigenhändige Unterschrift fehlt oder c) bei denen die eingetragenen Personen wegen undeutlicher Schrift oder unvollständiger Angaben nicht klar zu identifizieren sind Doppel- und Mehrfacheintragungen gelten als eine Eintragung. (4) Der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides kann von den Vertretern des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor der Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zurückgenommen werden.

4 Seite 4 (5) Der Bürgermeister leitet die Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides (Abstimmungsleiter). Er kann mit der Führung der laufenden Geschäfte einen Bediensteten der Gemeindeverwaltung beauftragen. (6) Die amtlichen Stimmzettel für den Bürgerentscheid müssen den Antrag im Wortlaut enthalten und so gestaltet sein, dass der Antrag mit Ja oder Nein beantwortet werden kann. Die Stimme darf nur auf Ja oder Nein lauten. Der Abstimmende kennzeichnet durch ein Kreuz oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel, ob er den gestellten Antrag mit Ja oder Nein beantworten will. (7) Die Entscheidungen im Zusammenhang mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ergehen kostenfrei. 5 Einwohnerversammlung (1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung ein, um die Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten, insbesondere über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die ihre strukturelle Entwicklung unmittelbar und nachhaltig beeinflussen oder über Angelegenheiten, die mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnern verbunden sind, zu unterrichten und diese mit ihnen zu erörtern. Der Bürgermeister lädt spätestens eine Woche vor der Einwohnerversammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung in ortsüblicher Weise öffentlich zur Einwohnerversammlung ein. (2) Dem Bürgermeister obliegt die Leitung der Einwohnerversammlung. Er hat im Rahmen der Erörterung den Einwohnern in ausreichendem Umfang Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Soweit dies erforderlich ist, kann der Bürgermeister zum Zweck der umfassenden Unterrichtung Gemeindebedienstete und Sachverständige hinzuziehen. (3) Die Einwohner können Anfragen in wichtigen Gemeindeangelegenheiten, die nicht von der Tagesordnung der Einwohnerversammlung erfasst sind, bis spätestens zwei Tage vor der Einwohnerversammlung bei der Gemeinde einreichen. Die Anfragen sollen vom Bürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet werden. Ausnahmsweise kann der Bürgermeister Anfragen auch innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich beantworten. 6 Vorsitz im Gemeinderat Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. 7 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. 8 Beigeordnete Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen Beigeordneten. 9 Ausschüsse (1) Bei der Zusammensetzung der Ausschüsse hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen, soweit Fraktionen bestehen, sind diese der Berechnung zugrunde zu legen. Übersteigt die Zahl der Ausschusssitze die Zahl der Gemeinderatsmitglieder, so kann jedes Gemeinderatsmitglied, das im Übrigen keinen Ausschusssitz besetzt, verlangen, in einem Ausschuss mit Rede- und Antragsrecht mitzuwirken. Der Gemeinderat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit durch Beschluss, welchem Ausschuss dieses Gemeinderatsmitglied zugewiesen wird. (2) Die Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien erfolgt einheitlich nach dem mathematischen Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer. (3) Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse regelt im Übrigen die Geschäftsordnung für den Gemeinderat. 10 Ehrenbezeichnungen (1) Personen, die sich in besonderem Maße um die Gemeinde und das Wohl ihrer Einwohner verdient gemacht haben, können zu Ehrenbürgern ernannt werden. (2) Personen, die als Mitglieder des Gemeinderates, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, können folgende Ehrenbezeichnungen erhalten: - Bürgermeister = Ehrenbürgermeister - Beigeordneter = Ehrenbeigeordneter - Gemeinderatsmitglied = Ehrengemeinderatsmitglied - sonstige Ehrenbeamte = eine die ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit kennzeichnende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz Ehren- Die Ehrenbezeichnung soll sich nach der zuletzt oder überwiegend ausgeübten Funktion richten. (3) Personen, die durch besondere Leistungen oder in sonstiger vorteilhafter Weise zur Mehrung des Ansehens der Gemeinde beigetragen haben, können besonders geehrt werden.

5 Seite 5 Der Gemeinderat kann dazu spezielle Richtlinien beschließen. (4) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts und der Ehrenbezeichnung soll in feierlicher Form in einer Sitzung des Gemeinderates unter Aushändigung einer Urkunde vorgenommen werden. (5) Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht und die Ehrenbezeichnung wegen unwürdigen Verhaltens widerrufen. 11 Entschädigungen (1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse als Entschädigung ein Sitzungsgeld von 16,00 Euro für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses, in dem sie Mitglied sind. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. (2) Mitglieder des Gemeinderats, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls und der notwendigen Auslagen. Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,00 Euro je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis in ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. (3) Für eine notwendige auswärtige Tätigkeit werden Reisekosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz gezahlt. (4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend. Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 20,00 Euro. (5) Die ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit folgende monatliche Aufwandsentschädigung: - der ehrenamtliche Bürgermeister von 716,00 Euro - der ehrenamtliche Erste Beigeordnete von 179,00 Euro 12 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde erfolgt durch Veröffentlichung in dem von den Gemeinden Drognitz und Altenbeuthen gemeinsam herausgegebenen Amtsblatt Lindenblatt Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen. (2) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung der Satzung durch Verteilung von Flugblättern an die Haushalte im Gemeindegebiet. Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt; auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen. (3) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse erfolgt durch Aushang an folgenden Verkündungstafeln: 1. Drognitz Schaukasten an Kreuzung 2. Lothra Buswartehalle 3. Neidenberga Buswartehalle 4. Neuenbeuthen Dorfplatz 5. Reitzengeschwenda Gemeinschaftshaus Nr. 41 Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden. (4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. 13 Haushaltswirtschaft Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde wird nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung geführt. 14 Sprachform, Inkrafttreten (1) Die in dieser Hauptsatzung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform. (2) Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 30. Dezember 1999 außer Kraft. Drognitz, den 29. November 2010 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister

6 Seite 6 GEMEINDE DROGNITZ Bekanntmachung Die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drognitz für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Gemeinderäte der Gemeinde Drognitz beschlossen in ihrer Sitzung am 3. November 2010 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr Für die Nachtragshaushaltssatzung mit beiliegendem Haushaltsplan wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17. November 2010 die Eingangsbestätigung erteilt. Es werden keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen erhoben. Die Nachtragshaushaltssatzung kann daher öffentlich bekannt gemacht werden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis 30. Dezember 2010 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf öffentlich aus. Einsichtnahme in den Haushaltsplan wird weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010 zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Kaulsdorf gewährt. Hinweis: Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Drognitz für das Haushaltsjahr 2010 Auf Grund des 60 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) erlässt die Gemeinde Drognitz folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermin- und damit der Gesamtum dert um betrag des Haushalts- Euro Euro planes einschl. der Nachträge gegenüber auf bisher nunmehr Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben , , ,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben , , ,00 2 Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt verändern sich nicht. 4 Die Steuersätze für Gemeindesteuern bleiben unverändert. 5 Der Höchstbetrag des Kassenkredites bleibt unverändert. 6 Es gilt der vorliegende neue Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Drognitz, den 3. Dezember 2010 Drognitz, 29. November 2010 Gemeinde Drognitz Zimmermann Bürgermeister Zimmermann, Bürgermeister

7 Seite 7 Beschlüsse der Gemeinde Drognitz Beschlüsse aus der Sitzung vom 18. Oktober /09 Ergänzungssatzung Die Girber der Gemeinde Kaulsdorf Städtebaulicher Vertrag 58-11/09 Außerplanmäßige Ausgabe Beschlüsse aus der Sitzung vom 3. November /09 Änderung der Tagesordnungspunkte 60-12/09 Protokollbestätigung aus der Sitzung vom 18. Oktober /09 Außerplanmäßige Ausgabe 62-12/09 Ergänzungssatzung Die Girber der Gemeinde Kaulsdorf Städtebaulicher Vertrag 63-12/09 Aufhebung Beschluss-Nr /09 aus der Sitzung vom 7. Juli /09 Hauptsatzung der Gemeinde Drognitz 65-12/09 Aufhebung Beschluss-Nr /09 aus der Sitzung vom 7. Juli /09 Satzung der Gemeinde Drognitz über die Freiwilligen Feuerwehren 67-12/09 Nachtragshaushaltssatzung 2010 und deren Anlagen 68-12/09 Notarvertrag UR-Nr. 1770/2010, Notar Dr. Martin Seidel Eisenberg 69-12/09 Notarvertrag UR-Nr. 778/2010, Notar Michael Werner Bad Lobenstein 70-12/09 Notarvertrag UR-Nr. 1245/2010, Notar Heinz Watoro Saalfeld 71-12/09 Notarvertrag UR-Nr. 1226/2010, Notar Heinz Watoro Saalfeld GEMEINDE DROGNITZ Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer Diese Festsetzung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2011 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem Ihnen durch den zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt. Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirksamkeit eines schriftlichen Steuerbescheides. Soweit Änderungen in den Besteuerungsunterlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheides ein neuer Grundsteuerbescheid erteilt werden. Die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, wo kein Einheitswert vorliegt und somit nach 42 GrStG nach der Ersatzbemessungsgrundlage bewertet sind, ist bei Änderungen eine Grundsteuererklärung durch den Steuerpflichtigen neu abzugeben. Bei keiner Änderung gilt ebenfalls der zuletzt zugeschickte Steuerbescheid der Gemeinde. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt, zu entrichten. Die Fälligkeiten sind am , , und sowie für Jahreszahler am Zu spät überwiesene Beträge werden mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen belastet. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungsfrist.

8 Seite 8 GEMEINDE ALTENBEUTHEN Bekanntmachung Die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Gemeinderäte der Gemeinde Altenbeuthen beschlossen in ihrer Sitzung am 4. November 2010 die Haushaltssatzung mit deren Anlagen und den Finanzplan. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 17. November 2010 der Gemeinde Altenbeuthen übergeben. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und kann somit veröffentlicht werden. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 15. Dezember 2010 bis 29. Dezember 2010 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes Kaulsdorf öffentlich aus. Einsichtnahme in den Haushaltsplan wird weiterhin bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2011 zu den Öffnungszeiten der Gemeinde Kaulsdorf gewährt. Hinweis: Verstöße wegen Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Diese sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Erfolgt dies nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntgabe, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen für das Jahr 2011 Auf Grund 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), letzte Änderung 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) erlässt die Gemeinde Altenbeuthen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 Euro ab. 2 Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 340 v.h. 2. Gewerbesteuer 330 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf ,00 Euro festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Altenbeuthen, 3. Dezember 2010 Altenbeuthen, den 29. November 2010 Marten Bürgermeisterin Marten Bürgermeisterin

9 Seite 9 Beschlüsse der Gemeinde Altenbeuthen Beschlüsse aus der Sitzung vom 2. September /05 Bestätigung der Tagesordnung vom 2. September /05 Protokollbestätigung aus der Sitzung vom 8. April /05 Protokollbestätigung aus der Sitzung vom 15. Juli /05 Mitgliedschaft im Verein Thüringer Meer e. V /05 Kündigung Mitgliedschaft 47-08/05 Geschäftsordnung der Gemeinde Altenbeuthen 48-08/05 Hauptsatzung der Gemeinde Altenbeuthen 49-08/05 Hundesteuersatzung der Gemeinde Altenbeuthen 50-08/05 Beantragung Fördermittel zum Bauvorhaben Ländlicher Wegebau 51-08/05 Nutzung des Freizeitzentrums Zur Scheune zur Kirmesveranstaltung Beschlüsse aus der Sitzung vom 4. November /05 Protokollbestätigung aus der Sitzung vom 2. September /05 Hebesatzänderung der Grundsteuer B 54-09/05 Hebesatzänderung der Grundsteuer B für die Jahre 2010 bis /05 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenbeuthen für das Haushaltsjahr /05 Finanzplan 2010 bis 2012 der Gemeinde Altenbeuthen 57-09/05 Nutzungssatzung für kommunale Objekte der Gemeinde Altenbeuthen 58-09/05 Gebührenordnung zur Nutzungssatzung der Gemeinde Altenbeuthen 59-09/05 Notarvertrag UR-Nr. 1226/2010, Notar Heinz Watoro Saalfeld Schließzeiten der Gemeindeämter zum Jahreswechsel Die Gemeindeverwaltungen geben bekannt, dass die Gemeindeämter wie folgt geschlossen sind: IMPRESSUM Herausgeber: GEMEINDEAMT DROGNITZ GEMEINDEAMT ALTENBEUTHEN GEMEINDEAMT KAULSDORF Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a Kaulsdorf Telefon / Telefax / satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare ENDE AMTLICHER TEIL

10 Seite 10 ALLGEMEINER TEIL Bürgermeisterinformationen Die Gebietsreform geht im nächsten Jahr erst weiter. Leider gibt es bis heute noch keinen Gesetzentwurf, in dem klar geregt ist, was mit Gemeinden unter Einwohnern passiert. Die Gemeinde Drognitz hat sich klar positioniert und wartet jetzt auf den Gesetzestext. Der Umbau des Kindergartens wird in den nächsten Tagen abgeschlossen. Der Gemeinderat wird sich jetzt mit einer neuen Gebührensatzung beschäftigen müssen, da das neue Kindergartengesetz einen anderen Personalschlüssel für die Betreuung der Kinder vorsieht und dadurch die Personalkosten gestiegen sind. Die Kindergartenplätze in Lothra, Neuenbeuthen und Drognitz wurden bis auf die gärtnerischen Maßnahmen fertig gestellt. Die Fördermittel für den Straßenbau sind dieses Jahr nicht genehmigt worden. Sie werden 2011 wieder neu beantragt. Die Abrechnung der Kirchenmauer in Drognitz wurde beauftragt. Ihr Bürgermeister, Tom Zimmermann JAGDGENOSSENSCHAFT NEUENBEUTHEN Drognitz Ausschreibung Die Jagdgenossenschaft Neuenbeuthen beabsichtigt, die Jagd in Neuenbeuthen zum 1. April 2011 neu zu verpachten. - Die bejagbare Fläche beträgt 420,27 Hektar. - Die Jagd wird für neun Jahre verpachtet. - Der Mindestpachtzins liegt bei 5,00 Euro/Hektar. Für Einzelheiten zu den Pachtbedingungen (Pachtvertrag) bzw. Terminabsprachen für eine gemeinsame Revierbegehung steht der Vorstand jederzeit gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich: an Benjamin Stanze 0170/ oder Hartmut Schneider 0175/ Der Vorstand Die Sprechstunden der Gemeindeschwester Frau Kunze finden bis auf weiteres wie folgt statt: montags freitags Uhr nach Vereinbarung Die Gemeindeschwester ist unter Telefon / oder privat unter / erreichbar. Am Montag, dem 27. Dezember 2010 fällt die Sprechstunde aus. Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich unseren Jubilaren und wünschen Gesundheit und alles Gute! Geburtstage Monat Dezember Drognitz Günther Hofmann zum 77. Geburtstag Ilse Seifert zum 86. Geburtstag Hildegard Schulze-Könitzer zum 83. Geburtstag Christina Rank zum 65. Geburtstag Neuenbeuthen Gerda Linke zum 82. Geburtstag Martha Böhme zum 89. Geburtstag Reitzengeschwenda Gerhard Alberti zum 73. Geburtstag Else Seeliger zum 88. Geburtstag Neidenberga Ursula Klemm zum 75. Geburtstag Altenbeuthen Karl Könitzer zum 72. Geburtstag Gisela Maak zum 67. Geburtstag Rudi Könitzer zum 77. Geburtstag

11 Seite 11 VDK-ORTSVERBAND LEUTENBERG Weihnachtsfeier 2010 Am 30. November fand unsere diesjährige Weihnachtsfeier in der Garküche statt. Die Kinder der Musikschule Hübler erfreuten uns mit einem kleinen Programm und zeigten ihr Können. Nach einem gemeinsamen Essen saßen wir noch einige Stunden in gemütlicher Runde zusammen. Wir wünschen allen unseren Mitgliedern und ihren Angehörigen, besonders denen, die nicht bei der Weihnachtsfeier dabei sein konnten ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr, alles erdenklich Gute, bestmögliche Gesundheit und viel Freude an all den kleinen und großen Dingen, die das Leben für einen Jeden von uns bereit hält. TSV Gahma Der Vorstand des TSV Gahma lädt zu folgenden Veranstaltungen herzlich ein: Donnerstag, 30. Dezember Uhr Vereinskegeln in Thimmendorf Der Fuß-Bus fährt Uhr ab Dorfschänke Gahma. Samstag, 8. Januar Uhr Winterwanderung ab Gahma In Zusammenarbeit mit dem Feuerwehrverein Feuerfüchse Gahma/Gleima e.v. startet das neue Jahr mit der traditionellen Winterwanderung. Es sind alle naturinteressierten und wanderfreudigen Einwohner herzlich eingeladen. Freitag, 28. Januar Uhr Mitgliederversammlung im Bürgertreff Gahma Persönliche Einladungen erfolgen in gewohnter Art und Weise. Samstag, 12. Februar Uhr Vereinshallenfußballturnier in Wurzbach Anmeldung und Kontakt über Tino Schenke Der Vorstand des TSV Gahma wünscht allen Mitgliedern, Förderern und fleißigen Helfern schöne Weihnachtstage, das ist doch klar und ohne Frage. Bei Tannenduft und Kerzenschein, möge alles schön und fröhlich sein! Hinweisen möchten wir bereits jetzt auf die Jahreshauptversammlung, die am Dienstag, dem 8. Februar 2011 um Uhr in der Garküche stattfindet. Bitte machen Sie Ihr Kommen da möglich. Es besteht wieder die Möglichkeit, mit dem Bürgerbus nach Leutenberg zu kommen. Nähere Hinweise erfolgen im Januar. H. Müller im Namen des Vorstandes

12 Seite 12 Jahresabschluss der Feuerwehr und des Feuerwehrvereins in Reitzengeschwenda Das Jahr geht zu Ende und der Feuerwehrverein Reitzengeschwenda e.v. lud traditionell seine Mitglieder und deren Angehörige sowie alle Feuerwehrkameraden des Ortes zur Jahresabschlussfeier am 4. Dezember 2010 ein. Pünktlich um Uhr waren alle auf dem Gemeindesaal anwesend und Vereinsleiter Detlef Gottschald eröffnete den Abend. Nach einem kurzen Rückblick über Erlebtes und Erreichtes dankte er den Vereinsmitgliedern für das gezeigte Engagement. Wieder waren wir nicht nur im eigenen Ort aktiv, sondern besuchten Feuerwehren der benachbarten Dörfer. Im äußersten Osten des Freistaates bei Altenburg zum Fahnentreffen oder zum wiederholten Mal in Seebergen bei Gotha zum Tag der offenen Tür der dortigen Feuerwehr und sogar bei der Feuerwache des Leipziger Flughafens waren wir zu Gast Anschließend übernahm Wehrleiter Karsten Arnold das Wort. Auch er ließ das Jahr Revue passieren und dankte den Feuerwehrkameraden für deren Einsatz. Für sieben Männer nahm Bürgermeister Tom Zimmermann Beförderungen vor. Es durften Kameraden, die sich entweder bei Lehrgängen qualifiziert oder eine lange Dienstzeit nachweisen können, über einen höheren Dienstgrad freuen. Folgende Beförderungen gab es: André Scholz vom Feuerwehrmann zum Oberfeuerwehrmann Andreas Seidel vom Oberfeuerwehrmann Steffen Stadeler vom Oberfeuerwehrmann Karsten Arnold vom Oberfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann zum Hauptfeuerwehrmann Helmut Könitzer vom Hauptfeuerwehrmann zum Löschmeister Udo Scholz vom Hauptfeuerwehrmann zum Löschmeister Ralf Hoffmann vom Löschmeister zum Oberlöschmeister

13 Seite 13 Des Weiteren gab es eine Neuaufnahme in die Reihen der Feuerwehr. Enrico Suhr darf sich nun offiziell als Feuerwehrmann in unsere Wehr einbringen. Auch der Bürgermeister dankte den Kameraden für ihren Einsatz, welcher ja generell in der Freizeit abgeleistet wird. Auch von der regen Vereinsarbeit in Reitzengeschwenda ist er begeistert. Leider spielte uns während der Ansprache des Wehrleiters und den Beförderungen die Technik einen Streich. Durch die heikle Wettersituation fiel die Stromversorgung aus. Aber wir wären keine Organisationstalente, wenn wir nicht auch gegen solche Situationen gerüstet sind. Schnell waren alle Tische, Treppen und Nebenräume mit vielen Kerzen versorgt und es ging weiter. Fast pünktlich zum Essen war der Strom wieder eingeschaltet. An dieser Stelle ein Dankeschön der Familie Mörl vom Team des Hotels und Restaurants Saalestrand aus Saalthal im Alter. Sie kümmerten sich den Abend um die gastronomische Versorgung und arrangierten ein tolles Buffet. Anschließend spielte die CASA-Band zum öffentlichen Tanz in den Advent. Ein sehr gemütlicher Abend und wie wir denken: wohl verdient. und wieder ist ein Jahr vorüber Allen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Reitzengeschwenda sowie den Kameraden der Nachbargemeinden des Oberlandes, unseren Mitgliedern des Feuerwehrvereines Reitzengeschwenda e.v. und allen Einwohnern des Oberlandes eine ruhige Adventszeit. Ich wünsche allen einen fleißigen Weihnachtsmann, ein paar ruhige Tage der Besinnung und Entspannung im Kreise unserer Lieben. Gleichzeitig allen einen guten Rutsch in das Jahr 2011 und für dieses im privaten und auch öffentlichen Bereich alles Gute. Detlef Gottschald im Namen des Feuerwehrvereins Detlef Gottschald Vereinsvorsitzender Allen Lesern des Lindenblattes wünscht die Firma Satz & Media Service ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Jahr 2011!

14 Seite 14 Nikolausfeier in Reitzengeschwenda Der Kinder-Kirchen-Kreis Reitzengeschwenda hatte für den 7. Dezember 2010 alle Kinder des Ortes zur Nikolausfeier in den Ausstellungsraum des Volkskundemuseums eingeladen. Bei Kerzenschein, Kinderpunsch und Plätzchen konnten wir es uns in wohliger Wärme und in stimmungsvoller Atmosphäre richtig gemütlich machen. Gemeinsam wurde gesungen, erzählt und die Rollen für das Krippenspiel verteilt. Als die Runde das Lied Lasst uns froh und munter sein anstimmte, wurde die Kinderschar vom Nikolaus überrascht. Im tiefen Schnee hat er sich auf den langen Weg nach Reitzengeschwenda gemacht. Die Freude der Kinder war groß. Nachdem der Nikolaus die Namen aller Kinder kannte, wurde von Madeleine noch ein Gedicht vorgetragen. Max war dem Nikolaus behilflich beim Verteilen der Geschenke. Zum Schluss warf die kleine Madline noch ihren Schnuller in den Sack des Nikolauses und war ganz stolz. Am Ende der Feier gab es im Hof des Museums eine große Schneeballschlacht, und wir ließen den Nachmittag mit viel Gelächter ausklingen. Ich möchte noch einmal allen danken, die zu unserer schönen Nikolausfeier kamen, denn was wäre ein Besuch vom Nikolaus ohne Kinder!? Ein herzliches Dankeschön an unseren Museumsleiter Hartmut, der sich sehr viel Mühe gegeben hat, es uns so gemütlich und warm zu machen und dafür noch extra einen Urlaubstag geopfert hat. Danke an Andrea für die Unterstützung und natürlich dem lieben, guten alten Nikolaus (der mir verraten hat, dass er auch noch Karsten heißt), der die Kinderaugen zum Leuchten brachte! Noch ein kleines Gedicht zum Nachdenken: Lieber, guter Nikolaus, weiß nicht, ob einer wie du das kann. Aber falls du dazu imstande, mach bitte Frieden im Lande! Mach, dass sich alle besser vertragen, einander keine Gemeinheiten sagen. Nie streiten, nie gierig sind, nie lügen, nie neidisch sind und nie betrügen. Keinen vergessen, keinen verlachen, und keinen zur Schnecke machen. Dass es weder Sieger noch Verlierer gibt, und dass jeder jeden ein bisschen mehr liebt. PS: Weiß schon, ist viel Arbeit und macht wenig Spaß, aber kriegst du das hin, so schenk ich dir was: Ein Kilo Watte, flauschig und zart, für einen nagelneuen Rauschebart! Nun wünsche ich euch allen noch eine schöne verbleibende Adventszeit. Eure Nicole Oeser

15 Seite 15 Grundschule Ruppersdorf Besuch in der Ruhmühle An unserem Wandertag sind wir am Mittwoch, dem 17. November 2010 nach Ebersdorf in die Ruhmühle gefahren. Als erstes haben wir dort gelernt, warum die Mühle Ruhmühle heißt. Danach haben sich alle ein Plakat angeschaut und haben gehört und gesehen, wie das kleine Korn zu Mehl wird. Anschließend hat uns der Müller Herr Rosenkranz die Maschinen und Geräte gezeigt und erklärt, die man braucht, um Mehl herzustellen. Eine Maschine war dafür zuständig, dass kleine Holzteile und andere Sachen, die nicht ins Mehl gehören, heraus sortiert werden. Wir haben auch gesehen, welche Arten von Mehl es gibt. Man kann sie z.b. an der Farbe erkennen. Manche waren hell, manche dunkel. Zum Schluss konnten wir noch in der Mühle frühstücken. Wer wollte, konnte sich Sachen aus Getreide im Mühlenmarkt kaufen. Marie Jakob Klasse 3 Grundschule Ruppersdorf Besuch beim Bäcker Nach dem Besuch der Mühle sind wir mit dem Bus nach Bad Lobenstein gefahren. Dort haben wir den Bäcker Höhne besucht. Er hat uns durch seine Bäckerei geführt. In der Backstube haben wir viele unterschiedliche Maschinen betrachtet und Herr Höhne hat uns gezeigt, wie sie funktionieren. Wir haben gelernt, wie aus Mehl Brot und Brötchen oder auch Kuchen hergestellt wird. Auch über den Beruf des Bäckers haben wir viel erfahren. Es war sehr interessant und hat allen gut gefallen. Sophia Löther Klasse 3 Grundschule Ruppersdorf

16 Seite 16 Schulweihnachtsfeier der Grundschule Ruppersdorf Traditionsgemäß trafen sich am Freitag vor dem 2. Advent alle Grundschüler, deren Eltern, die Geschwisterkinder sowie die Lehrer und Erzieher der Schule zu unserer großen Schulweihnachtsfeier im Frankenblick in Gahma. Vorweihnachtszeit heißt bei uns Lieder üben, Gedichte und Texte lernen und Tänze einstudieren. Jedes Kind unserer Schule ist am Programm beteiligt. Aber dieser Weihnachtsstress macht Spaß, vor allem wenn er bei den Zuschauern so gut ankommt. Alle waren mächtig aufgeregt, auch die Eltern und konnten den Beginn kaum erwarten. Mit dem Lied 24 Türchen des Adventskalenders begannen die Schüler der 4. Klasse unser Programm. Saskia und Juana führten weiter durchs Programm und machten das schon sehr professionell. Die 1. und 2.Klasse sangen gemeinsam das Lied von der Kerze, die weit leuchtet und Licht ins Dunkel bringt. Danach spielten unsere Jüngsten die 1. Klasse die Geschichte vom Eselchen des Nikolaus, der in diesem Jahr gar keine Lust hatte, den schweren Schlitten zu ziehen. Familie Känguru gespielt von der 2. Klasse zeigte, was bei einer australischen Weihnacht das Allerwichtigste ist. Nicht die Süßigkeiten, nicht die Plätzchen, auch nicht der geschmückte Weihnachtsbaum, sondern das Wichtigste in Australien und auch bei uns in Deutschland sind die KINDER. Wie es sich mit den so genannten Weihnachtsmäusen verhält, die immer nur in der Weihnachtszeit auftreten, erzählten Kinder der 3. und 4. Klasse. Die Laienspielkinder führten in diesem Jahr das Theaterstück Im Weihnachtswald auf. Ein kleines Bäumchen durfte kein Weihnachtsbäumchen sein und war deshalb sehr traurig. Aber mit Hilfe der Kinder wurde auch dieses Bäumchen geschmückt und gleichzeitig an die Waldtiere gedacht, so dass auch im Winterwald Weihnachten einzog. Nach dem Tanz der Cheerleader kam endlich der Weihnachtsmann und verteilte süße Geschenke. Einige der Geschwisterkinder waren ganz mutig und trugen ihm Gedichte vor, dafür wurden auch sie belohnt. Es war wieder eine gelungene Feier für Groß und Klein. Bedanken möchten wir uns bei den vielen Muttis, die die Plätzchen gebacken hatten und die im Nu ausverkauft waren. Vom Erlös wünschen sich die Kinder neue Lego-Kästen. Mit Teilen des Programms traten wir auch am 4. Dezember 2010 in Gahma zur Rentnerweihnachtsfeier auf und werden auch die Ruppersdorfer Rentner am 15. Dezember 2010 unterhalten. Besonders freuen wir uns auf die Kindergartenkinder unserer Einheitsgemeinde, die wir am 16. Dezember 2010 zu uns in die Schule zur Aufführung unseres Weihnachtsmärchens eingeladen haben. Ein besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2011 alles Gute bei bester Gesundheit sowie Glück und Erfolg wünscht das Kollegium der Staatlichen Grundschule Ruppersdorf.

17 Seite 17 Schulförderverein Sehr geehrte Mitglieder unseres Schulfördervereins, sehr geehrte Sponsoren Mit diesem Weihnachtsgruß möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen allen recht herzlich für die geleistete Arbeit und die finanzielle sowie materielle Unterstützung zu danken. Sie ermöglichten uns damit, unsere Vorhaben in die Tat zum Wohle unserer Kinder umsetzen zu können. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, alles Gute für das Jahr 2011 sowie weiterhin eine gute Zusammenarbeit und viel Erfolg Silke Drechsel Vorsitzende Schulförderverein Staatliche Regelschule Remptendorf Rückblick November Da im Oktober Herbstferien waren, fanden dadurch an unserer Schule keine Höhepunkte statt, deswegen berichten wir über die Ereignisse im Monat November. Den ersten Wandertag führten die beiden fünften Klassen durch. Am 10. November 2010 fuhren sie in das Ur- und Frühgeschichte Museum in Weimar. Dieser aufregende Besuch fand im Rahmen des Geschichts- und Deutschunterrichts statt. Im Unterricht lesen sie dazu das Buch Rokal der Steinzeitjäger, im Unterrichtsfach Geschichte wird die Steinzeit behandelt. Wir befragten einen Schüler der fünften Klasse, er sagte: Der Wandertag war sehr schön und aufregend. Wir haben noch eine Menge dazu gelernt. Mehr zu diesem Wandertag kann man im Klassentagebuch nachlesen. Unsere berufsfreundliche Schule nimmt jedes Jahr an der Veranstaltung BIZ von der Agentur für Arbeit teil. Die beiden neunten Klassen fuhren mit dem Bus am 15. November 2010 nach Schleiz in die Berufsschule. Dort wurden Computer zur Verfügung gestellt, die Schüler machten einen Persönlichkeitstest. Jeder machte sich Gedanken über seine Stärken und Schwächen, die sie eingeben mussten, um passende Berufsvorschläge zu bekommen. Am Ende des Tests fand das Programm den möglichen Beruf heraus. Bei manchen Schülern zeigte der Test den Wunschberuf an, das bestärkt die Schüler natürlich, um den Beruf zu erlernen und Spaß dran zu haben. Marie Kirschner berichtete uns, was bei ihrem Test herausgekommen ist: Ich war sehr überrascht und froh, dass dieser Persönlichkeitstest genau meinen Traumberuf angezeigt hat. Dies zeigt mir, dass ich mir nicht den falschen Beruf ausgewählt habe. Die Klassen fuhren mit dem Bus wieder an die Schule. Ebenfalls fuhren die 6b und 7a am 30. November 2010 gemeinsam in das Spaßbad Saale Maxx nach Rudolstadt. Alle Schüler und die beiden Lehrer Frau Haase und Frau Hofmann, die die Schüler beaufsichtigten, hatten gemeinsam viel Spaß. Herr Weiß unser Schulleiter meldete unsere Schule bei einem Wettbewerb namens Schulessen, regional, gesund an. Wir informierten uns bei ihm über diesen Wettbewerb. Eltern, Lehrer, Schüler und Küchenbetreiber haben sich Gedanken gemacht, was man an unserem guten Essen noch so verbessern könnte. Unser Ziel ist es, die Essenkultur zu verbessern, noch mehr Kinder für die Teilnahme an der Schulspeisung zu gewinnen, regionale Anbieter einzubinden und das Thema Gesunde Ernährung zu vermitteln und zu praktizieren. Was wir verändern könnten, wenn wir das Konzept gewinnen würden: Verlegung von Schallschluckenden Fußböden, Aufstellen von Raumteilern für eine optische Verkleinerung des Raumes, neue Fenster und neue Beleuchtung. Natürlich ist die Gesunde Ernährung an unserer Schule schon groß geschrieben, zum Beispiel findet bei uns eine Interessengemeinschaft Kräuter IG statt. Diese wird von Frau Grote Inhaberin der Kräuterstube in Remptendorf geleitet. Die Schüler lernen den Anbau, Pflege, Bestimmung und Nutzung von heimischen Kräutern und Pflanzen kennen. Nächstes Schuljahr würde ein Hauswirtschaftsraum eingerichtet werden, dort sollen die Schüler selbst kochen und das gesunde Essen kennen lernen.

18 Seite 18 Das war ein kleiner Eindruck, was wir verändern könnten, wenn wir diesen Wettbewerb gewinnen sollten. Was wir natürlich alle hoffen, dazu mehr in der nächsten Ausgabe. Am 2. Dezember 2010 sollte unser jährlicher Schulwandertag stattfinden, doch im Wetterbericht sagte man voraus, dass minus 20 C werden sollten. Leider wurde er wegen diesen kalten Temperaturen abgesagt. Doch die zehnte Klasse hat sich tapfer erwiesen und ist trotzdem Wandern gegangen. Als erstes tranken sie Tee und aßen Plätzchen in der Schule und dann ging es auch schon in die Kälte. Ihr Weg führte von Remptendorf nach Karolinenfield. Dort angekommen, machten wir ein kleines Feuer und wärmten uns und aßen eine Kleinigkeit. Danach wanderten sie wieder nach Remptendorf, dort ließen sie sich abholen und so ging ein schöner Winterwandertag zu Ende. Sie werden ihn in Erinnerung behalten, denn dies war die letzte Winterwanderung der zehnten Klasse. In der Woche vom 6. bis 10. Dezember 2010 fand an unserer Schule eine Lesenacht statt für die beiden sechsten Klassen. Dazu mehr in der Ausgabe im neuen Jahr. Wie in jedem Jahr findet eigentlich eine Englischolympiade statt, doch dieses Jahr fällt sie leider wegen der schlechten Witterung aus. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr. Vanessa Baumbach und Franziska Podoll

19 Seite 19 Pfarramt Drognitz gibt bekannt: GOTTESDIENSTE und VERANSTALTUNGEN Mittwoch, 15. Dezember Uhr Drognitz Seniorennachmittag im Pfarrhaus Sonntag, 19. Dezember Advent Uhr Neuenbeuthen Gottesdienst Uhr Drognitz Gottesdienst mit Taufe Uhr Neidenberga Gottesdienst Uhr Lothra Gottesdienst Freitag, 24. Dezember 2010 Heiligabend Uhr Kleingeschwenda Christvesper Uhr Landsendorf Christvesper mit Krippenspiel Uhr Neuenbeuthen Christvesper mit Krippenspiel Uhr Altenbeuthen Christvesper mit Krippenspiel Uhr Dorfilm Christvesper mit Krippenspiel Uhr Drognitz Christvesper mit Krippenspiel Uhr Reitzengeschwenda Christvesper mit Krippenspiel Uhr Lothra Christvesper mit Krippenspiel Samstag, 1. Januar 2011 Neujahr Uhr Altenbeuthen Gottesdienst Uhr Drognitz Gottesdienst Uhr Reitzengeschwenda Gottesdienst Sonntag, 2. Januar Uhr Neuenbeuthen Gottesdienst Sonntag, 9. Januar Uhr Dorfilm Gottesdienst Uhr Landsendorf Gottesdienst Möge der Engel, der in die Welt die Botschaft vom Frieden brachte, an deinem Haus nicht vorübergehen. Und möge das Kind, das hinter der Armut seine Göttlichkeit verbarg, in deinem Herzen eine Wohnung finden. Irischer Segenswunsch Eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und die spürbare Nähe Gottes auch im neuen Jahr. Das wünscht Ihnen allen Ihr Pfarrer Thomas Seeber Samstag, 25. Dezember Weihnachts-FT Uhr Dorfilm Gottesdienst Uhr Landsendorf Gottesdienst Uhr Kleingeschwenda Gottesdienst Uhr Lothra Gottesdienst Sonntag, 26. Dezember Weihnachts-FT Uhr Altenbeuthen Gottesdienst Uhr Drognitz Gottesdienst Uhr Neuenbeuthen Gottesdienst Uhr Reitzengeschwenda Gottesdienst Freitag, 31. Dezember 2010 Silvester Uhr Kleingeschwenda Gottesdienst Uhr Lothra Gottesdienst Uhr Dorfilm Gottesdienst Uhr Landsendorf Gottesdienst Plötzlich und unerwartet verstarb mein lieber Papa, unser lieber Opa Horst Storm * Die Trauerfeier findet im engsten Kreis der Familie statt. In tiefer Trauer Anne Böttner Julia, Pierre und Jakob im Namen aller Angehörigen

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