Allgemeines zur Trauung
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- Michaela Kopp
- vor 7 Jahren
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1 1 Allgemeines zur Trauung Eine kirchliche Trauung ist immer mit großen Erwartungen verbunden, denn gerade dieses Ereignis wird von besonderen Emotionen begleitet. Es ist ein Ereignis, anlässlich dessen wir bestimmte Bilder im Kopf haben, angefangen vom weißen Brautkleid, bis hin zur Kutsche, mit der das Brautpaar abgeholt wird. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, kirchlich zu heiraten, stehen wir Ihnen auch an dieser Stelle Ihres Lebensweges gern zur Seite. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam einen Weg finden, dass Ihre Trauung zu Ihrer persönlichen Traumhochzeit werden kann und dennoch die kirchlichen Ordnungen gewahrt bleiben. Biblische und gesellschaftliche Grundlagen der Trauung Von der Trauung ist in der Bibel nicht direkt die Rede. Ehe und Sexualität sind hingegen ein wichtiges biblisches Thema, z.b. in den biblischen Schöpfungserzählungen. Dort wird der Ursprung des Menschen, seine Bestimmung und sein Bezogensein, sowohl auf Gott als auch auf den Mitmenschen hin beschrieben: "Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde... und schuf sie als Mann und Frau." (1. Mose 1,27) Und: "Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei; ich will ihm eine Gefährtin machen..." (1. Mose 2,18) Beide Geschlechter sind voneinander verschieden und ergänzen sich in ihrem Gegenüber. Das findet seinen stärksten Ausdruck in dem leidenschaftlichen Drang der Geschlechter zueinander: "Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen und seinem Weibe anhangen, denn sie werden ein Fleisch sein..." (1. Mose 2,24) Indem sie Kinder zeugen und erziehen, haben sie Teil an dem Auftrag, die Schöpfung zu erhalten und zu gestalten: "... seid fruchtbar und mehret euch... und machet euch die Erde Untertan." (1. Mose 1,28) Diesem Auftrag hat Gott seinen Beistand zugesagt: "... und er segnete sie." Die biblischen Schöpfungserzählungen begründen also nicht die Ehe als Institution, sondern dass Mann und Frau einander anvertraut und aufeinander bezogen sind. Das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch die Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: "Ihr seid zur Freiheit berufen,... durch die Liebe diene einer dem anderen." (Galater 5,13) Wie die Nächstenliebe beinhaltet auch die Liebe in einer Ehe also gegenseitige Achtung, Anerkennung, Annahme, Fürsorge, Rücksicht und Beistand. Die Ehe als Rechtsinstitut ist - wie Martin Luther es nannte - "ein weltlich Ding" und in ihrer Form geschichtlichen Veränderungen ausgesetzt. Ihr kommt aber insofern eine besondere Bedeutung zu, als sich in ihr exemplarisch die Beziehung zwischen Gott und den Menschen abbildet und konkret erfahren und gelebt werden kann: Es ist eine Beziehung der Liebe! Die obligatorische staatliche Eheschließung ist zunächst in Preußen 1873, dann zum 1. Januar 1876 für ganz Deutschland in Geltung gesetzt worden. Die Trauung in der evangelischen Kirche fragt ausdrücklich danach, ob die Heiratswilligen eine "christliche Ehe" führen wollen. Diese Frage kann auf dem Standesamt nicht gestellt werden. Da die Ehe - anders als in der katholischen Kirche - in der evangelischen Kirche nicht als Sakrament (soz. Heilige Handlung ) gilt, wird die vor dem Standesamt geschlossene Ehe von der Kirche als gültig anerkannt. Kein evangelischer Christ muss sich also trauen lassen, damit die Ehe von der Kirche anerkannt ist. Aber mit der Trauung bittet das Ehepaar zum Einen um den Segen Gottes und zum Anderen sagt es nicht nur vor den Menschen, wie im Standesamt, sondern auch vor Gott Ja zueinander. Viele Ehepaare berichten davon, dass gerade dies ihrer Ehe noch einmal eine besondere Tiefe gegeben hat und ihnen geholfen hat, auch schwierigere Zeiten miteinander zu meistern. Eine Garantie für eine gelingende Ehe ist eine kirchliche Trauung dennoch leider nicht.
2 2 Fragen zur Trauung in Schönefeld und Großziethen Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen? Da Ihre Trauung eine würdige Veranstaltung sein und nicht im Blitzlichtgewitter untergehen soll, ist das Fotografieren während des Gottesdienstes nicht gestattet, auch um unnötige Unruhe zu vermeiden. Es ist aber möglich, im Vorfeld EINE Person zu benennen, die davon ausgenommen ist. Diese darf, nach Absprache mit dem Pfarrer, bestimmte Fotoaufnahmen machen. Filmaufnahmen sind in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer grundsätzlich gestattet. Im Mittelpunkt sollte aber stets der Gottesdienst an sich und nicht die Dokumentation des Ereignisses stehen. Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken? Besonderer Blumenschmuck ist möglich. Alles, was über die von den Kirchengemeinden zur Verfügung gestellten Altarsträuße hinausgeht, müssen Sie allerdings selbst bezahlen und in der Regel auch selbst organisieren. In Großziethen sind auch zusätzliche Blumendekorationen an der Stirnseite der Bänke möglich. In jedem Fall sind alle Fragen der Ausgestaltung des Kirchenraumes im Vorfeld der Trauung in Großziethen mit der Kirchwartin und für Trauungen in Schönefeld mit dem Pfarrer abzusprechen. Ist es möglich, Musikwünsche zu äußern? Ja, das ist grundsätzlich möglich und sogar erwünscht. Die Musik sollte allerdings dem Anlass entsprechend passend ausgewählt werden. Wenn Sie Musikwünsche haben, die nicht im Evangelischen Gesangbuch stehen, müssten Sie ggfs. bitte die entsprechenden Noten zur Verfügung stellen. Bitte bedenken Sie, dass aber trotz vorhandener Noten nicht jedes Musikstück auf der Orgel spielbar ist. Näheres zur Auswahl der Musik besprechen Sie bitte mit dem Pfarrer und dem Orgelspieler. Grundsätzlich ist vom elektronischen Abspielen von Musik (CDs, MP3s, usw.) in einem Traugottesdienst eher abzuraten, da dies meist die besondere Atmosphäre des Gottesdienstes und des Kirchenraumes beeinträchtigt. Bitte besprechen Sie auch dies mit Ihrem Pfarrer. Gibt es ein Liedblatt? Wenn bei der Trauung ausschließlich Lieder aus dem evangelischen Gesangbuch gesungen werden, so ist ein Liedblatt nicht unbedingt nötig. Allerdings entscheiden sich die meisten Brautpaare doch für ein Liedblatt, da viele Menschen unerfahren in der Handhabung des Gesangbuches sind und ein liebevoll gestaltetes Liedblatt noch einmal eine persönliche Note zulässt. Daher sind die Ehepaare gebeten, das Liedblatt in Eigenarbeit zu gestalten. Der Pfarrer unterstützt Sie dabei.
3 3 Dürfen wir Blumen streuen? In beiden Kirchen ist ausschließlich das Streuen von natürlichen Blütenblättern gestattet. Das Streuen von Stoffblüten, Konfetti oder gar Reis etc. ist weder innerhalb, noch außerhalb der Kirchen gestattet. Wir wohnen nicht in Schönefeld oder Großziethen. Können wir dennoch in einer der Kirchen heiraten? Grundsätzlich ist dies möglich. Da die Trauung eine schöne Gelegenheit ist, mit der eigenen Gemeinde in Kontakt zu kommen, sind die Hochzeitspaare, die nicht in Schönefeld oder Großziethen wohnen, gebeten, auch mit der eigenen Gemeinde Rücksprache zu halten, da die Trauung in der Regel von den zuständigen Pfarrern der Heimatgemeinde geleitet wird. Was kostet die Trauung? Die Trauung von Hochzeitspaaren, die in Schönefeld oder Großziethen gemeldet sind, ist grundsätzlich kostenlos, wenn man vom Honorar für den Orgeldienst absieht. Sollten Sie nicht in Schönefeld oder Großziethen beheimatet sein, werden, zusätzlich zum Honorar für den Orgeldienst, für die Nutzung der Kirche Großziethen 130 berechnet. Die Nutzung der Kirche Schönefeld ist in der Regel kostenlos möglich. Wir wollen uns von einem Pfarrer oder einer Pfarrerin trauen lassen, die wir kennen, die aber nicht für Schönefeld oder Großziethen zuständig sind. Ist das möglich? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie Einzelheiten bitte mit Ihrem Wunschpfarrer und unserem Gemeindebüro ab. Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen? Bei uns gibt es keine festgelegten Zeiten für Trauungen. Bitte sprechen Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig mit dem Gemeindebüro ab. An Sonntagen, in der Karwoche und an einigen Festtagen sind allerdings keine Trauungen möglich. Nur einer von uns ist in der evangelischen Kirche. Können wir uns trotzdem kirchlich trauen lassen? Eine evangelische Trauung setzt die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus, wobei nicht beide Ehepartner Mitglied der evangelischen Kirche sein müssen. Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Zwingend erforderlich ist dies aber nicht.
4 Ist einer der beiden Ehepartner nicht Mitglied einer Kirche, so besteht die Möglichkeit eines Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung. Die Gestaltung dieses Gottesdienstes ist sehr eng an die klassische evangelische Trauung angelehnt. Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen? Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter weitere Informationen oder besser noch, Sie nehmen mit Ihrem zuständigen Pfarrer Kontakt auf. Sind Trauzeugen nötig? Nein, Trauzeugen gibt es bei Trauungen nicht. Ist es möglich, unser Kind während eines Traugottesdienstes taufen zu lassen? 4 Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie sollten aber bedenken, dass sowohl die Taufe, als auch die Trauung eine eigenständige, auch familiäre, Bedeutung haben. Insofern besteht das Risiko, dass eine der beiden Anlässe vom anderen überlagert wird. Kann man einen Gottesdienst anlässlich einer Jubelhochzeit feiern? Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Fragen Sie bitte im Gemeindebüro oder bei den Pfarrern nach.
5 5 Erste Schritte. Anmeldung der Trauung Wenn Sie Interesse an einer Trauung in Schönefeld oder Großziethen haben, wenden Sie sich bitte wegen eines Trautermins an das Gemeindebüro unserer Kirchengemeinden, um Ihren Terminwunsch mit dem Terminkalender der Kirchengemeinde zu koordinieren. Dort erfolgt auch die Anmeldung. Die nötigen Anschriften des Pfarrers und des Gemeindebüros finden Sie unten. Der Trautermin ist erst nach persönlicher Anmeldung der Trauung in der Küsterei verbindlich. Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung einer Trauung von Ehepartnern, die in Schönefeld oder Großziethen wohnen, bitte mitzubringen: 1. Standesamtliche Urkunde der Eheschließung (spätestens zur eigentlichen Trauung ist die standesamtliche Urkunde der Eheschließung in Kopie vorzulegen; sonst kann keine Trauung erfolgen) 2. Die ausgefüllte Trauanmeldung (ebenfalls im Downloadbereich) Nach erfolgter Anmeldung setzen Sie sich bitte spätestens zwei Monate vor dem Trautermin mit dem zuständigen Pfarrer in Verbindung, um den Termin für ein Gespräch mit Ihm zu vereinbaren. In diesem Gespräch können in Ruhe alle Fragen geklärt werden, außerdem wird in diesem Gespräch über den Verlauf der Trauung gesprochen. Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung einer Trauung von Ehepartnern, die nicht in Schönefeld oder Großziethen wohnen, bitte mitzubringen: 1. Standesamtliche Urkunde zur Eheschließung (spätestens zur eigentlichen Trauung ist die standesamtliche Urkunde der Eheschließung in Kopie vorzulegen; sonst kann keine Trauung erfolgen) 2. Die ausgefüllte Trauanmeldung (ebenfalls im Downloadbereich) 3. Eine Abmeldebescheinigung (Dimissoriale) Ihrer Wohnortgemeinde (erhältlich im dortigen Gemeindebüro). 4. Den Namen des Pfarrers / der Pfarrerin, die den Traugottesdienst halten soll. Dies ist bitte vorher mit der entsprechenden Person abzusprechen.
6 6 Kontakte: Gemeindebüro/Küsterei im Gemeindezentrum Großziethen, Alt-Großziethen 40 Küster Andreas Seide und Gemeindesekretärin Claudia Balke Bargull Sprechzeiten des Gemeindebüros: Dienstag Uhr Uhr und Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr und Uhr Uhr. Telefon: 03379/ / Fax: 03379/ Mail: buero@kirche-schoenefeld-grossziethen.de Kirchwartin Doris Schaefer; Sprechzeiten: jeden Donnerstag Uhr; Telefon: 03379/ / Fax: 03379/ Mail: kiwa@kirche-schoenefeld-groossziethen.de Pfarrer -Pfarrer Michael Frohnert Telefon: 030/ / Fax: Mail: pfarrer@kirche-schoenefeld-grossziethen.de - Pfarrer Richard Horn Telefon: Mail: r.horn@kirche-schoenefeld-grossziethen.de
Im Folgenden beantworten wir Ihnen mögliche Fragen im Zusammenhang der Trauung/ Segnung:
Trauung/ Segnung Wenn Eheleute/ eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner sich kirchlich trauen/ segnen lassen wollen, bedeutet das, dass sie ihren gemeinsamen Weg unter Gottes Segen stellen möchten
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