675 Jahre Herzsprung. für die Gemeinde Heiligengrabe»Zwischen Jäglitz und Glinze«

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1 12. Jahrgang Freitag, den 25. Juli 2014 Nummer 07 / Woche 30 Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe»Zwischen Jäglitz und Glinze«675 Jahre Herzsprung gemeinde@heiligengrabe.de

2 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. ANSCHRIFT Inhalt des amtlichen Teils 1 Wahlbekanntmachung über das Recht der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landtages des Landes Brandenburg, der Gemeindevertretung Heiligengrabe und des Ortsbeirates des Ortsteiles Papenbruch der Gemeinde Heiligengrabe am 14. September Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsbeirates Papenbruch am 14. September Änderungsbeschluss zum BOV Wulfersdorf 4 Immobilienangebote der Gemeinde Gemeinde Heiligengrabe Am Birkenwäldchen 1 a Heiligengrabe OT Heiligengrabe Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Wichtige Rufnummern Sekretariat/Vermittlung.Frau Gerks Bürgermeister Herr Kippenhahn Fax Standesamt, Gleichstellungsbeauftragte Frau Hamelow Friedhofsverwaltung, Protokoll- und Sitzungsdienst Frau Näthe Einwohnermeldeamt....Frau Krüger Personalverwaltung....Frau Breitsprecher Kita- und Schulverwaltung Frau Piest Feuer- und Zivilschutz + Gerätewart, Wohnraum u. Gebäudeverwaltung..Frau Geyer Leiter Kämmerei Herr Rähse Kasse/Vollstreckung....Frau Kiesewalter Steuern/Abgaben......Frau Scholz Anlagenbuchhaltung...Frau Städtke Geschäftsbuchhaltung..Frau Schwarze Wasser- und Abwasser.Frau Große Leiter Bauamt Herr Niedergesäß Bauüberwachung......Herr Beck Bauverwaltung Frau Jörß Liegenschaften Frau Madjar Bauhof Herr Seier Ordnungsamt, Archiv...Frau Otto Gewerbeamt, Tourismus Wirtschaftsförderung...Frau Wegwart Erreichbarkeit der Revierpolizistin Frau Manuela Hennig Tel.: oder Sprechstunden der Schiedsperson Mit der Schiedsfrau Frau Krüger können bei Bedarf telefonisch Termine vereinbart werden. Tel.: ( ab Uhr) Erreichbarkeit der Mitarbeiterin Mobile Jugendarbeit (AB) Frau Blum: 0170/ Havariedienste Trink- und Abwasser für Heiligengrabe / Maulbeerwalde Tel.: 0172 / Fäkalienabfuhr Maulbeerwalde T&S Transport GmbH Blandikower Dorfstraße Heiligengrabe OT Blandikow Tel.: / 0172/ Andere Havariedienste bitte der Tagespresse entnehmen Sprechzeiten und Erreichbarkeit der Ortsvorsteher Ortsteile Ortsvorsteher Sprechzeiten Blandikow Robert Scholz Tel Jeden 1. Montag im Monat (außer im August) von 19 bis 20 Uhr in der DörBB-Tenne Blesendorf Wolfram Hlouschek jeden 2. Montag im Monat ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Blumenthal Bettina Teiche Tel jeden 2. Montag im Monat Uhr Uhr im Bürgerhaus Grabow bei Blumenthal Werner Goldmann Tel.: Heiligengrabe Ulf Bumke Tel.: Herzsprung Thomas Albrecht Tel.: Jabel Tobias Bröcker Tel.: Königsberg Frank Meyer Tel.: jeden 1. Montag im Monat ab Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Liebenthal Thorsten Gerdes Tel Maulbeerwalde Annette Stark Tel jeden 1. Mittwoch im Monat Uhr Uhr im Gemeindehaus Papenbruch Rosenwinkel Olaf Stallknecht jeden 1. Mittwoch im Monat Uhr Uhr Tel.: (privat) Wernikow Detlef Gehlhar Tel.: (privat) Zaatzke Mathias Wolter Tel.:

3 1 Wahlbekanntmachung AMTLICHER TEIL über das Recht der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Landtages des Landes Brandenburg, der Gemeindevertretung Heiligengrabe und des Ortsbeirates des Ortsteiles Papenbruch der Gemeinde Heiligengrabe am 14. September Das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Heiligengrabe liegt in der Zeit vom im Einwohnermeldeamt während der Dienststunden Montag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Dienstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Mittwoch und Donnerstag 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Freitag 8.00 Uhr Uhr zur Einsichtnahme aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch einen Datenträger möglich. Jeder Bürger hat das Recht, während der Offenlegungszeit die Richtigkeit seiner im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen sowie das Wählerverzeichnis einzusehen, sofern ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann. Bei einer im Melderegister gespeicherten Auskunftssperre ( 32a Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Meldegesetzes) liegt ein berechtigtes Interesse gemäß 23 Abs. 3 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes nur vor, wenn das Interesse des Antragstellers an der Einsichtnahme das Interesse der betroffenen Person an der Verweigerung der Einsichtnahme überwiegt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zum bei der Wahlbehörde schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses (Einspruch gegen das Wählerverzeichnis) stellen. Eine wahlberechtigte Person mit Haupt- oder Nebenwohnung im Sinne des Brandenburgischen Meldegesetzes wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, wenn sie am mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung angemeldet ist. Eine wahlberechtigte Person, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, wird am Ort der Nebenwohnung auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hat. Eine wahlberechtigte Person, die am Stichtag bei keiner Meldebehörde des Landes angemeldet ist, wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirkes eingetragen, in den sie sich vor Abschluss des Wählerverzeichnisses anmeldet. Ein wahlberechtigter Unionsbürger, der nicht der Meldepflicht unterliegt, wird auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bei der Wahlbehörde während der Dienststunden zu stellen. 3. Wahlberechtigte, die in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, sonst läuft sie oder er Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag: 4.1. die in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person; 4.2. die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses entstanden ist. Wahlscheine können von im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum , Uhr bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nichtzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, Uhr, gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter 4.2. Buchstaben a) bis b) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Werden Anträge für andere gestellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung nachgewiesen werden und die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. 5. Ergibt sich aus dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines nicht, ob die wahlberechtigte Person in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen will, erhält sie mit dem Wahlschein zugleich a) einen amtlichen Stimmzettel, b) einen amtlichen Wahlumschlag, c) einen amtlichen Wahlbriefumschlag, d) ein Merkblatt zur Briefwahl für alle stattfindenden o. g. Wahlen. 3

4 Bei der Briefwahl übersendet die wahlberechtigte Person den Wahlbrief durch die Post rechtzeitig an die zuständige auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlbehörde. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbriefumschlag ist von der Gemeinde freizumachen. Dies entfällt, wenn die wahlberechtigte Person bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen die Briefwahl an Ort und Stelle ausübt oder die Briefwahlunterlagen an einen außerhalb der Bundesrepublik liegenden Ort der wahlberechtigten Person übersandt werden. Hamelow Wahlleiterin 2 Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl des Ortsbeirates Papenbruch am 14. September 2014 Gemäß 38 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz gibt die Wahlleiterin die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbeirates Papenbruch öffentlich bekannt. Folgende Bewerber stellen sich der Wahl: 1. Name der Wählergruppe Folgender Wahlvorschlag wurde vom Wahlausschuss auf seiner Sitzung am zur Wahl des Ortsbeirates Papenbruch am 14. September 2014 geprüft und zugelassen. Wählergruppe Papenbruch 1. Angelika Hohendorf 2. Marcel Wildebrandt 3. Ritwa Münzer 4. Kristin Hohendorf Hamelow Wahlleiterin 3 1. Änderungsbeschluss zum BOV Wulfersdorf 1. Änderungsbeschluss Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (Dienstsitz Neuruppin) hat beschlossen: Das mit Anordnungsbeschluss vom festgestellte Gebiet des Bodenordnungsverfahrens Wulfersdorf Verfahrens - Nr. 4001S wird gemäß 8 Abs. 1 FlurbG 1 sowie in Verbindung mit dem BbgLEG 2 wie folgt geändert: 1. Verfahrensgebiet Zum Verfahrensgebiet werden die nachstehend aufgeführten Flurstücke hinzugezogen und auch insoweit die Bodenordnung angeordnet: Land Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Stadt Wittstock/Dosse Gemarkung Flur Flurstück Wulfersdorf 2 74/1, 75/1, 291, 293, 294, 297, 298, 299, 300, 303, 304 Wulfersdorf 3 63/1 Die Flächengröße der zugezogenen Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster 1,7111 ha. Aus dem Verfahrensgebiet werden die nachstehend aufgeführten Flurstücke entlassen: Land Brandenburg Landkreis Ostprignitz-Ruppin Stadt Wittstock/Dosse Gemarkung Flur Flurstück Eichenfelde 3 59, 61, 63 Wulfersdorf 6 81, 83 Die Flächengröße der entlassenen Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster 1,1923 ha. Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca ha. Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage 1 beigefügten Gebietskarte im Maßstab 1: dargestellt. 2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des 1. Änderungsbeschlusses wird in den Flurbereinigungs-gemeinden und den daran angrenzenden Gemeinden öffentlich bekannt gemacht. Der Anordnungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung in der in der Stadt Wittstock Heiligegeiststr Wittstock/Dosse Gemeinde Heiligengrabe Am Birkenwäldchen 1 a Heiligengrabe 1 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S 2 Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz vom (GVBl. Bbg I Nr. 14 S. 298) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. I/10 Nr. 2 4

5 in der in der Stadt Kyritz Marktplatz Kyritz Stadt Rheinsberg Seestr Rheinsberg für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG), c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bodenordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, im in der im in der in der in der im im aus. Amt Temnitz Bergstr Walsleben Stadt Neuruppin Karl-Liebknecht- Str. 33/ Neuruppin Amt Meyenburg Freyensteiner Str Meyenburg Stadt Pritzwalk Marktstr Pritzwalk Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Steindamm Groß Pankow Gemeinde Gumtow Karpatenweg Gumtow Amt Röbel-Müritz Marktplatz Röbel Amt Plau am See Amt Markt Plau am See Gleichzeitig liegt der 1. Änderungsbeschluss mit Gründen und Gebietskarte im aus. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Neuruppin Fehrbelliner Str. 4 e Neuruppin 3. Beteiligte An dem Bodenordnungsverfahren sind gemäß 10 FlurbG beteiligt: - als Teilnehmer die Eigentümer der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum. - als Nebenbeteiligte a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden, b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG), f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG). 4. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum auf den zugezogenen Flurstücken werden Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wulfersdorf. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der ausgeschlossenen Flurstücke sowie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigentum auf den ausgeschlossenen Flurstücken scheiden insoweit aus der Teilnehmergemeinschaft aus. 5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte an den zugezogenen Flurstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen, sind gemäß 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim anzumelden. Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Neuruppin Fehrbelliner Str. 4 e Neuruppin Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewie sen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. 5

6 Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 6. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums In sinngemäßer Anwendung der 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist hinsichtlich der zugezogenen Flurstücke von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Bodenordnungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen, c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere die des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Bodenordnung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 für den einzelnen Fall geahndet werden ( 154 FlurbG, 1 und 17 des OWiG 3 ). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden ( 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht ( 154 Abs. 3 FlurbG). 7. Finanzierung des Verfahrens Die Verfahrenskosten trägt gemäß 104 FlurbG das Land Brandenburg. Die Ausführungskosten trägt gemäß 105 FlurbG die Teilnehmergemeinschaft. 8. Gründe Gemäß 7 Abs. 1 FlurbG ist das Verfahrensgebiet so zu begrenzen, dass der Zweck Bodenordnung möglichst vollkommen erreicht werden kann. Bei der Erstellung des Wege- und Gewässerplanes hat sich herausgestellt, dass der Zweck der Flurbereinigung - hier insbesondere hinsichtlich der Agrar- und Infrastruktur - besser erreicht werden kann, wenn die o. g. Flurstücke zum Verfahren hinzugezogen werden. Im Einvernehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft soll das alte Trockenwerk in Wulfersdorf (Maßnahme 1015 laut Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß 41 FlurbG) i. S. einer gemeinschaftlichen Anlage als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme rückgebaut werden. Dieses ist innerhalb des Bodenordnungsverfahrens aber nur möglich, wenn die Flurstücke 74/1 und 75/1 der Flur 2 und das Flurstück 63/1 der Flur 3 der Gemarkung Wulfersdorf zum Verfahren hinzugezogen werden. Der Vertreter des betroffenen Bodeneigentümers befürwortet diese Verfahrensweise. Die Zuziehung zum jetzigen Zeitpunkt war erforderlich, um die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zeitnah zum Ausbau mehrerer Wege im Bodenordnungsverfahren zu ermöglichen. Der Rückbau des Trockenwerkes soll voraussichtlich im Jahr 2014 erfolgen. Der Fördermittelantrag ist noch in diesem Jahr zu stellen, um aus der laufenden Förderperiode bedient zu werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist allerdings die Einbeziehung der Flurstücke zum Verfahren. Bei dem Flurstück 291 der Flur 2 der Gemarkung Wulfersdorf handelt es sich um ein ehemaliges Wegeflurstück, das jedoch mit Anlagen eines Landwirtschaftsbetriebes überbaut ist. Die Wegetrasse befindet sich nunmehr auf den Flurstücken 294, 297, 300 und 303 der Flur 2 der Gemarkung Wulfersdorf. Auf Antrag des Landwirtschaftsbetriebes und im Einvernehmen mit den betroffenen Bodeneigentümern wurden diese Flurstücke sowie die Flurstücke 293, 298, 299 und 304 der Flur 2 Gemarkung Wulfersdorf zum Zweck der eigentumsrechtlichen Regelung zum BOV zugezogen. Die entlassenen Flurstücke werden zur weiteren Durchführung des Bodenordnungsverfahrens nicht mehr benötigt und waren daher aus dem Verfahrensgebiet zu entlassen. 9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Neuruppin Fehrbelliner Str. 4 e Neuruppin schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Neuruppin, den Im Auftrag Nawrocki Regionalteamleiterin Bodenordnung 3 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 602) zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3 6

7 4 Immobilienangebote der Gemeinde Ehemalige Dorfschule/zuletzt Wohnhausnutzung (3-WE) im OT Herzsprung, Herzsprunger Dorfstraße 32 leerstehend, Grundstücksgröße m², Teilsan. nach 1990, Wohnfläche ca. 179 m² Verkehrswert: Euro 7

8 Bezeichnung OT Blumenthal, Bebauungsplan Nr. 1 Südliche Dorfstücke Anzahl und Größe der Bauparzellen Größe des Baugebietes - ca. 1,7 ha; ca. 15 Bauparzellen mit unterschiedlichen Flächengrößen Erschließungszustand keine innere Erschließung Wesentliche Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet; Einzel- und Doppelhäuser in eingeschossiger offener Bauweise; GRZ 0,3 / Satteldach Bezeichnung OT Blumenthal, Straße der Einheit Anzahl und Größe 2 Bauparzellen m² und 632 m² Erschließungszustand Wesentliche Festsetzungen äußere Erschließung vorhanden (Wasser, Abwasser, Telekom, Elektroenergie) Anschluss am Grundstück muss noch erfolgen Wohnbebauung nach den Grundsätzen des 34 BauGB möglich; umgebende Nutzungsart: MD Bauvorbescheid liegt vor Verhandlungspreis Straße der Einheit und Bezeichnung Anzahl und Größe der Bauparzellen Erschließungs zustand Weitere Angaben zum Objekt OT Zaatzke, Bebauungsplan Nr. 1/1992 (ehemalige Gärtnerei) ca. 1,5 ha; 27 vermessene Parzellen mit unter schied lichen Flächengrößen ( m²), davon 5 verkauft innere Erschließung teilweise vorhanden (Bau stra ßen, Wasser, Abwasser, Telekom, Elektroenergie) 9,00 /m² zuzüglich Erschließungsbeiträge Die einzelnen Verkaufspreise sind insbesondere von Lage und Grundstücksgröße abhängig. Bezeichnung OT Zaatzke, Hauptstraße 1 Mehrfamilienhaus leerstehend ca. 220 m² Erschließungszustand Weitere Angaben zum Objekt ortsüblich Grundstücksgröße ca. 200 m², Verhandlungspreis Gemeinde Heiligengrabe - Anbindung zur A 24 und A 19 bis zu ca. 10 km Ansprechpartner für alle Objekte: Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, Heiligengrabe OT Heiligengrabe, Frau Madjar, Tel.: / / Fax / / petra.madjar@heiligengrabe.de 8

9 NICHTAMTLICHER TEIL Mitteilung des Einwohnermeldeamtes zum Ablauf von gültigen Personalausweisen und Reisepässen In der zurückliegenden Zeit ist es des Öfteren aufgetreten, dass Bürger erst nach Ablauf der Gültigkeit ihres Personalausweises bzw. Reisepasses zur Neubeantragung beim Einwohnermeldeamt vorstellig wurden. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass jeder Bürger im Besitz eines gültigen Dokumentes sein muss, damit er sich zu jeder Zeit ausweisen kann. Bitte kontrollieren Sie Ihre Dokumente auf Gültigkeit, damit Sie bei der Identifizierung Ihrer Person keine Schwierigkeiten bekommen. Die Neubeantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen sollte rechtzeitig erfolgen; wir empfehlen Ihnen, ca. 3-4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit neue Dokumente zu beantragen. Krüger Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt Informationen zur Seniorenfahrt nach Schwerin am Heute möchten wir für alle Teilnehmer dieser Fahrt die Abfahrtzeiten aus den Heimatorten ab Bushaltestellen mitteilen. Für die Mitfahrer aus Heiligengrabe erfolgt der Einstieg an der Schule. Abfahrt 7.00 Uhr Grabow 7.10 Uhr Rosenwinkel 7.20 Uhr Horst 7.25 Uhr Dahlhausen 7.30 Uhr Blumenthal 7.35 Uhr Blandikow 7.40 Uhr Heiligengrabe 7.50 Uhr Blesendorf 7.55 Uhr Zaatzke 8.00 Uhr Glienicke 8.05 Uhr Liebenthal Ulrike Stasch Vorsitzende des Seniorenbeirates Veranstaltungen im Monat August Blandikow 09./ Holzkunsttage* 10 Jahre Holzkunst, forstliche Dienste * Samstag, 10 Uhr -18 Uhr, Sonntag, 11Uhr -16 Uhr Programm: - Kunden-Parcours - Infostrecke: Vom Baum zum Ofen - Motorsägenschnitzkunst - Kinderbasteln - Klettern in Bäumen - 6,5 m Naturgriff- Kletterwand - Bogenschießen - Hobby-Zoo aus Blumenthal - So: Uhr Jagdhornbläser live - Kuchenbasar - und noch vieles mehr - frische Cocktails und Limonaden - leckerer Imbiss Karsten Bork Blandikow Pritzwalker Weg 6-7 Grabow Dorffest Programm Uhr Umzug Uhr Mittagessen Festplatz Uhr Eröffnung volkssportliche Wettkämpfe für Groß & Klein Kinderprogramm Kaffeetafel Gegen Uhr wird die Siegerehrung stattfinden. Ab Uhr Tanz Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf viele Gäste. Herzsprung Jahre Feuerwehr Ablauf Uhr Umzug ab Uhr Vorführungen sowie Kaffee und Kuchen ab Uhr Auswertung ab Uhr Tanz auf der Freilichtbühne 9

10 Jabel Dorffest Das Dorffest beginnt um 13 Uhr mit einem Fußballspiel. Im Anschluss werden auf dem Festgelände (Dorfanger) Kaffee und Kuchen gereicht. Die Feuerwehr übernimmt den Ausschank und den Grill mit leckeren Speisen. Es wird frische Forelle geräuchert. Absoluter Höhepunkt des Tages ist das nun schon traditionelle Seifenkistenrennen, welches um 17 Uhr beginnt. Alle kreativen und sportlichen Leute der Region sind eingeladen, ihre Modelle zu zeigen und am Wettkampf teilzunehmen. Anmeldungen sollten unbedingt im Vorfeld beim Ortsvorsteher Tobias Bröcker unter erfolgen. Es gibt einen kleinen Streichelzoo und auch einen kleinen Stand mit Trödel. Der Dorfverein bereitet Kinderspiele vor. Auch ein Torwandschießen wird organisiert. Musik und Moderation hat Günter Lutz aus Wittstock übernommen. Die Veranstaltung endet ca. 21 Uhr. Alle Einwohner und Gäste von Jabel sind herzlich eingeladen. Königsberg Mühlen- und Fischerfest am Kattenstieg ab 10 Uhr mit dem Duo Stell dich ein Es warten viele schmackhafte Speisen und Kuchen aus dem Steinbackofen und für kalte und warme Getränke ist ebenfalls gesorgt. Auch Zelte sind bei schlechtem Wetter vorhanden. Maulbeerwalde Erntefest Programm Uhr gemeinsames Mittagessen Uhr Festumzug Uhr Kaffeetafel Tanz mit Jürgen Für unsere Kinder gibt es auch eine Hüpfburg und tolle lustige Spiele. Für das leibliche Wahl sorgt die Gaststätte Texter aus Papenbruch. Zaatzke Erntefest Auch in diesem Jahr wird wieder in Zaatzke das traditionelle Erntefest gefeiert. Dazu sind die Einwohner von Glienicke, Volkwig und Zaatzke und alle, die Lust auf eine große Party haben, recht herzlich eingeladen. Der Umzug startet in diesem Jahr am um Uhr von der Sportanlage zum Rotdornweg in Zaatzke. Die Route führt von Zaatzke nach Glienicke und zurück! Auf der Insel in Zaatzke werden nach der Ankunft der hoffentlich zahlreichen Erntewagen die Dossehummeln aus Wittstock/Dosse den Nachmittag musikalisch begleiten. Für die Kinderbelustigung sorgt erneut die Familie Hesemeier mit der Hüpfburg und den fahrenden Motorrädern im Gepäck. Des Weiteren wird ein Clown später am Nachmittag die Kinder unterhalten und ein Pferderücken gilt es zu besteigen. Weiterhin stehen wieder die Torwand zum Toreversenken und das Wettnageln zur Verfügung. Für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt. Neben der Kaffeetafel und einem leckeren Eis werden den verwöhnten Zaatzker Gaumen geräucherte Forellen und Rauchwurst vom bewährten Räucherteam des Zaatzker Angelvereins angeboten. Gebratenes und Gegrilltes sind ein Muss. Perfekt abgerundet wird ein gutes Essen mit einem Getränk. Ab Uhr sorgt Lokalmatador Siegfried Ramin für die passende Musik auf dem Ernteball. Wie in jedem Jahr sind alle Bürger aufgerufen, ihre Grundstücke herauszuputzen! Viel Spaß wünscht Ihr Ortsbeirat und die Ortplanungsgruppe Vorschau September Blandikow Konzert Gaby Albrecht Als nächste in der Reihe der durch zahlreiche Auftritte im Fernsehen bekannten Musikerinnen und Musiker wird Gaby Albrecht in Blandikow erwartet. Sie gilt als eine der profiliertesten Künstlerinnen der deutschsprachigen Musikszene. Schon seit ihrem achten Lebensjahr steht sie auf der Bühne. Sie startete im Kinderkabarett und -chor, bevor sie ihrer Stimme mit einer klassischen Gesangsausbildung an der Telemann-Musikschule in Magdeburg und einem Gesangs- und Musikpädagogikstudium in Weimar den letzten Schliff gab. Kurz darauf sammelte sie bei einem Engagement beim Magdeburger Tanzorchester erste Erfahrungen in der Unterhaltungsmusik. Mit Du bist das Licht schaffte Gaby Albrecht nicht nur den 2. Platz beim Grand Prix der Volksmusik 1996, sondern bekam auch die Krone der Volksmusik und die Eins der Volksmusik für den erfolgreichsten Hit des Jahres von Carmen Nebel überreicht. Ebenfalls bekam sie für dieses Lied Die Goldene Henne. Im Februar 2000 wurde ihr Die Eins der Volksmusik für das Lied Einmal mit dir verliehen. Die Presse schrieb: Folkloristische Einflüsse mischen sich bei Gaby Albrecht mit der Größe und Erhabenheit klassischer Melodien, während ihre Jahrhundertstimme den Interpretationen einen Hauch von Chanson einverleibt. Textlich sind ihre Lieder kleine Anekdoten und Lebensweisheiten oft mit philosophischem Hintergrund 10

11 immer aus Liebe entstanden. Neben ihren Neukompositionen setzt Gaby Albrecht Akzente mit neuen Interpretationen unsterblicher Melodien aus Chanson, Operette und Klassik. Die Barcarole von Jacques Offenbach, der Gefangenenchor aus Giuseppe Verdis Nabucco und der Zarah-Leander-Klassiker Der Wind hat mir ein Lied erzählt gehören dazu sie alle wurden in Gaby Albrechts Versionen zu großen Erfolgen. Nach der Jahrtausendwende waren es ansonsten insbesondere die Titel Wind in meinem Haar (2002), Sehnsuchtsmelodie (2004), Hör mein Lied (2006), Mandolinen spielen leise (2008) und Komm doch rein (2010), mit denen Gaby Albrecht das Publikum begeistern konnte. Am Sonnabend, dem 13. September 2014, um Uhr wird Gaby Albrecht ihr schon von vielen Fans erwartetes Konzert in Blandikow geben. Da nach einem Hinweis im Internet schon jetzt viele Nachfragen kamen, sollten Interessenten mit dem Kauf von Eintrittskarten nicht zu lange warten. Sie sind ab sofort im Elektronik-Fachgeschäft Süßmann in der Blandikower Dorfstraße 40 in Blandikow, in der Buchhandlung Steffen GmbH in der Gröperstraße 1 in Wittstock, in der Touristinformation am Wittstocker Bleichwall sowie im Blumenladen Dunkelmann in der Straße der Solidarität 8 in Blumenthal erhältlich. Wer die Karte auf dem Versandwege erhalten möchte, kann sich an die Firma Süßmann in Blandikow, Tel /50238, wenden. Ev. Pfarramt Papenbruch Papenbrucher Dorfstraße Papenbruch Tel / Fax: 03394/ Mail: berthold.schirge@kirche-wittstock-ruppin.de pfarramt-papenbruch@t-online.de pfarramt.papenbruch@googl .com Sommerkonzerte im Kloster Stift zum Heiligengrabe Heiliggrabkapelle Uhr Stiftskirche Uhr Stiftskirche Uhr Heiliggrabkapelle Uhr Heiliggrabkapelle Uhr Lobgesang und Saitenklang Motetten, Gamben- und Lautenmusik von B. Barbarino, F. Cavalli, J. H. Kapsberger, A. Vivaldi Eröffnung der Woche der Alten Musik mit dem TRIO VOCCORD Susann Finckh-Bucher, Gesang; Franziska Finckh, Viola da Gamba; Wolfgang Daiß, Theorbe»Ein feste Burg ist unser Gott«Musik für Flöte, Horn und Orgel mit Werken von J. S. Bach, D. Buxtehude, G. Fr. Händel, G. Ph. Telemann u.a. Birgitta Winkler, Flöte; Gisbert Näther, Horn; KMD Matthias Jacob, Orgel»I colori del Barocco«Konzert für Trompete und Orgel mit Werken von J. B. Loeillet, J. G. Walther, H. Purcell, J. S. Bach u.a. Joachim Schäfer, Trompete; Judit Iszák, Orgel»Der starke Prinz«Kindheit und Jugend Friedrich des Großen Ein Familienprogramm mit Werken von J. S. Bach, C. Ph. E. Bach u.a. mit Musik, Masken, Schauspiel, Figuren und Beteiligung der Kinder beim Menuetttanz Christiane Gerhardt, Viola da Gamba/Flöte/Schauspiel Niels Badenhop, Harfe/Schauspiel»Ein Schatten flatterte durch meinen Geist «Ein musikalisch-literarischer Abend mit J. S. Bach und Virginia Woolf, ein Zwiegespräch über die Distanz von 200 Jahren zwischen Bach (Ausschnitte aus den 6 Suiten für Violoncello) und Woolf (Texte) Silke Strauf, Viola da Gamba Katja Willebrand, Rezitation 11

12 Gefeiert haben wir vor Tagen. Jetzt wird es Zeit, DANKE zu sagen. Wir hatten eine großartige, erlebnisreiche Festwoche und ein grandioses Fest zu unserem 30. Kita- Geburtstag. Wir danken allen, die die Aktivitäten und Ausflüge unterstützt haben, uns mit Sach- oder Geldgeschenken bedacht, für das leibliche Wohl gesorgt oder uns einfach nur gratuliert haben: - dem Bürgermeister, Herrn Kippenhahn - dem Ortsbeirat Heiligengrabe - den ehemaligen Bürgermeistern und Amtsdirektoren, Peter Szramek, Egmont Hamelow, Reinhard Preuß, Siegfried Mundt - den Erzieherinnen aus dem Partner-Kindergarten Fahrenbach mit dem Bürgermeister Jens Wittmann, seinem Stellvertreter Gerd Neukirchner und Ortschaftsrat Peter Nuss - dem Bauhof, Eberhard Polte, Irene Lampe - den fleißigen Kuchenbäckern, dem Hotel Zum Erbhof, dem Hotel Klosterhof, Krehli s Schlemmerservice - den Vereinen Gemischter Chor Heiligengrabe, Dorfleben Heiligengrabe, Pro Krug, Blandikower Feldlerchen, Weiße Rose - der Feuerwehreinheit Heiligengrabe, der Ortsgruppe der Volkssolidarität - dem Bauernhof Kasiske, der Klempnerwerkstatt Tom Seemann, dem Gartenbaubetrieb Michael, Frau Dreger mit Mulina, Holztransporte & Holzhandel Rolf Hänsel, TSW GmbH (Scania), der Revierpolizistin Manuela Hennig, der BARMER GEK, der Bauchtanzgruppe mit Frau Hamann, FF Frau Mühmer, Frau Wiedemann, Frau Dzialek, Frau B. Schmidt, Frau H. Lewandowski, Detlef und Gabi Müller, Doreen Pfeffer, Regina und Siegfried Mundt, Familie Riese/Busse, Kerstin und Ralf Sannemann, Christiane und Egmont Hamelow, Gisela und Peter Szramek, Frau Schmalenberg, dem Malerbetrieb Rüdiger Beelitz, der EDIS, THEMA GmbH, der Agip-Tankstelle, Andry s Beauty-Oase, dem Galloway-Preußenhof, Miettoiletten Nikolowius, der Volks- und Raiffeisenbank, den Kitas aus Blumenthal, Herzsprung und Zaatzke, dem Friedenshort Heiligengrabe, der Kirchengemeinde Heiligengrabe, der Nadelbach- Grundschule, dem LTA Dieter Groß, dem Ortsbeirat Liebenthal, den ehemaligen Kolleginnen und allen, die ich versehentlich vergessen habe. Ein weiteres Dankeschön geht an alle, die mit ihrem Dabeisein die Feier am Festtag bereicherten. Ein großes Dankeschön geht an alle Kinder für das schwungvolle Programm. Ein besonders großes Dankeschön geht an meine Kolleginnen, die alle gemeinsam dafür gesorgt haben, dass alles so reibungslos gelang. Es macht Spaß, mit euch zu arbeiten! Dietlinde Bolduan Hort-Abschluss Wir Hortkinder aus dem Haus der kleinen Strolche unternahmen zum Ende des Schuljahres eine Abschlussfahrt nach Alt Daber. Wir erkundeten das gesamte Areal dort, bestiegen den Turm, wurden Turmköniginnen und Turmkönige, besuchten den Naturlehrpfad, die Märchenwiese und die Waldbühne, schnupperten im Kräutergarten, bewunderten den Miniaturpark und untersuchten die faszinierenden Steine. Zurück im Hort bereiteten wir unsere Nachtlager vor und genossen es, den ganzen Spielplatz für uns allein zu haben. Zum Abendbrot grillte uns Herr Langkau Bratwürste, die Herr Lüdecke uns gespendet hatte. Dazu gab es eine frische leckere Pilzpfanne von Herrn Lüdecke. Vielen, vielen Dank an beide Vatis. Wir mussten im Sandkasten nach Süßigkeiten buddeln und einen Schatz suchen. In der Nacht durften wir Leuchtsteine sammeln, die uns noch lange an den schönen Tag erinnern sollen. Nach einer ruhigen Nacht und einem gemeinsamen Frühstück holten uns die Eltern wieder ab. Schön war s für die Kinder. Dietlinde Bolduan Leiterin Kita Haus der kleinen Strolche Heiligengrabe 12

13 Dorffest in Heiligengrabe Der Ortsbeirat und der Verein Dorfleben Heiligengrabe e.v. danken allen Vereinen, fleißigen Helfern, Programmgestaltern und Einwohnern von Heiligengrabe für die Mitwirkung beim diesjährigen Dorffest. Dank ihnen ist es wieder gelungen, ein attraktives und ansprechendes Fest für Groß und Klein zu organisieren. Viele verschiedene Aktionen verwöhnten Augen und Ohren der Besucher: am Freitag - ein Fußballspiel zwischen Kindern und feschen jungen Damen - eine quicklebendige Show mit Frettchen Durch das Nachmittagsprogramm führte Hardy Stemmann, der auch als Wilde Hilde das Publikum begeisterte. Für die Gaumenfreuden wurden unglaublich viele leckere Kuchen, Räucherfisch und Eis angeboten. Für das leibliche Wohl sorgten Freitag der FSV und Samstag das Hotel Zum Erbhof. Um die körperliche Fitness am Abend kümmerte sich DJ Jörg mit flotter Tanzmusik bis zum Morgengrauen. Vielen Dank an alle. Nur gemeinsam kann man Großes bewältigen. am Samstag - eine grandiose Traktoren-Parade mit toll geschmückten Wagen und gut gelaunten Leuten darauf - ein mitreißendes Piraten-Programm von den Kleinen Strolchen - eine bezaubernde Bauchtanzvorführung - ein schwungvoller Auftritt vom Gemischten Chor Heiligengrabe e.v. - Reiten auf Mulina, Kinderschminken, Fußball- Geschicklichkeitsspiel und Schokokuss-Fangen. Ein Jahr fleißige Maler Foto: Frau Ruch Das Malprojekt des Hortes der Kita Trollblümchen Blumenthal wurde am ganz offiziell an die Ortvorsteherin Bettina Teiche übergeben. Seit August 2013 hatten sich 15 Kinder des Hortes, im Alter zwischen 6 und 10 Jahren, zur Aufgabe gemacht, eine Wand gegenüber dem Bürgerhaus zu bemalen. Seit dem waren fleißige Maler viele Stunden am Werk, um ihre Ideen an die Wand zu bringen. Nun ist es vollbracht und wir möchten uns auf diesem Wege bei allen bedanken, die uns angespornt und unterstützt haben. Besonders danken wir: Stefan Geyer für die Bereitstellung eines Gerüstes, Detlef Glöde für die Ideenfindung und Bettina Teiche für die Bereitstellung der Materialien. Auf der Suche nach Neuem sind weiterhin: Ihre Hortkinder und Erzieherin S. Goletz 13

14 Kleine Grundschule Blumenthal sagt Danke Am 27. Juni 2014 fand an der Kleinen Grundschule Blumenthal unser alljähriges Sommerfest statt. Adi begeisterte unsere Schüler mit seinem Sport- und SpielProgramm Mach mit mach s nach mach s besser. Unsere Turnhalle in Blumenthal war für diese Veranstaltung leider zu klein. Deshalb organisierten unsere Eltern, die Mitglieder im Sportverein SV Blumenthal/ Grabow sind, für uns die große Turnhalle in Grabow. Aber nicht nur das! Viele Mitglieder des Sportvereins standen an diesem Tag für uns bereit, um zum Gelingen unseres Sommerfestes beizutragen. In Eigenregie übernahmen sie die Versorgung unserer Schüler und ca. 150 Gäste mit leckeren frischgebackenen Waffeln, Kaffee, Grillwürstchen und Getränken. Auf diesem Wege möchten wir uns nochmals bei allen Mitgliedern des SV Blumenthal/Grabow bedanken, die dafür sorgten, dass alle unsere Gäste einen schönen Nachmittag verbringen konnten. Vielen Dank für Ihren Einsatz sagt das Kollegium der KGS Blumenthal Der Tierschutzverein Wittstock und Umgebung stellt sich vor Unser Verein besteht aktuell aus 27 Mitgliedern und wird durch Frau Brigitte Fagien als Vorstandsvorsitzende geleitet. Der Verein besteht seit 1992 und hatte in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Aufgaben zu erledigen. Beispielsweise musste der Verein 1994 aus den Hinterlassenschaften der GUS 60 Katzen und weitere Kleintiere auf dem Truppenübungsplatz versorgen und vermitteln. Auch 1994 entstand am Sudrowshofer Damm die erste Auffangstation für Katzen und Hunde Start der ersten großen Katzen-Kastrationsaktion Heute sehen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit in folgenden Aufgaben: Förderung des Tierschutzgedankens Verhütung von Tierquälerei und Tiermissbrauch Einrichtung und Betreuung von Futterstellen für herrenlose, frei lebende Katzen Kastration dieser Tiere, um die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen Hilfe in Notfällen, bis hin zur tierärztlichen Behandlung Bei der Lösung des Problems Fundkatze arbeiten wir bereits im Bereich der Stadt Wittstock mit dem Ordnungsamt sehr erfolgreich zusammen. Diese Zusammenarbeit streben wir auch mit der Gemeinde Heiligengrabe an, um die Fundtierproblematik in den ländlichen Bereichen zu lösen. Begonnen haben wir bereits im Jahr Durch den Tierschutzverein Wittstock und Umgebung e. V. wurden in den Bereichen Jabel, Zaatzke, Papenbruch und Grabow 60 Katzen eingefangen, vom Tierarzt kastriert und am Fundort wieder frei gelassen. Diese Aufgabe stellt ständig neue Anforderungen an uns. So ist es extrem wichtig, dass nicht nur frei lebende Katzen kastriert werden, sondern auch jede private Freigängerkatze. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Katzenhalter bewusst sein, um die hohe Katzenpopulation im ländlichen Raum einzudämmen. Dabei sind wir auch auf Hinweise aus der Bevölkerung dringend angewiesen. Unser Verein ist ein gemeinnütziger Verein, der die Finanzierung der Aufgaben ausschließlich aus Spendengeldern und Fördermitteln bestreitet. Wenn Sie uns bei dieser verantwortungsvollen gesellschaftlich wichtigen Aufgabe unterstützen wollen, freuen wir uns über eine Spende auf das Konto des Tierschutzvereins Wittstock und Umgebung e.v. Die Bankverbindung lautet: IBAN: DE BIC: WELADED1OPR Als Letztes möchten wir darauf hinweisen, dass sich der Tierschutzverein jeden 1. Montag im Monat um Uhr zum Tierschutzstammtisch im B3-Center in Wittstock trifft. Wir freuen uns auch über Gäste oder Bürger mit Hinweisen über Tiernotfälle. Gern stehen wir Ihnen auch zur Beantwortung von Fragen bereit. Sie erreichen den Tierschutzverein Wittstock und Umgebung e.v. unter den Telefonnummern: oder

15 Geburtstagsgrüße für den Monat August Der Bürgermeister der Gemeinde Heiligengrabe und die Ortsvorsteher der Ortsteile gratulieren allen Rentnern, die in diesem Monat Geburtstag haben, recht herzlich. Blandikow Ingrid Meier zum 60. Geburtstag Inge Popko zum 68. Geburtstag Rosemarie Pade zum 75. Geburtstag Karin Lerch zum 60. Geburtstag Blesendorf Dieter Döhring zum 76. Geburtstag Blumenthal Hannelore Altenburg zum 74. Geburtstag Anneliese Jedecke zum 78. Geburtstag Brigitte Pöhlchen zum 74. Geburtstag Gerda Kenzler zum 79. Geburtstag Wilma Fechner zum 76. Geburtstag Jutta Lindemann zum 74. Geburtstag Gotthilf Scheid zum 71. Geburtstag Ingeborg Görke zum 78. Geburtstag Julius Pachal zum 77. Geburtstag Erhard Winkel zum 79. Geburtstag Christa Löchel zum 76. Geburtstag Christel Goletz zum 74. Geburtstag Grabow bei Blumenthal Margarete Ramin zum 78. Geburtstag Helga Schmidt zum 75. Geburtstag Werner Goldmann zum 71. Geburtstag Karl-Heinz Willnat zum 70. Geburtstag Heiligengrabe Eva-Marie Eckert zum 63. Geburtstag Heinrich Haas zum 83. Geburtstag Christine Schulze zum 74. Geburtstag Wolfgang Grebbin zum 80. Geburtstag Margitta Bareither zum 62. Geburtstag Heinrich Gertz zum 92. Geburtstag Elisabeth Seifert zum 71. Geburtstag Willi Schmidt zum 84. Geburtstag Inge Lambeck zum 64. Geburtstag Klaus Dietrich zum 69. Geburtstag Maria Schiewe zum 80. Geburtstag Herzsprung Günther Best zum 76. Geburtstag Ilse Warminski zum 80. Geburtstag Jabel Ingeborg Bröcker zum 80. Geburtstag Doris Ritter zum 64. Geburtstag Ingelies Horntrich zum 60. Geburtstag Dorothea Ziegler zum 78. Geburtstag Königsberg Rita Krüger zum 77. Geburtstag Gisela Wittkopf zum 60. Geburtstag Hildegard Poggenseier zum 92. Geburtstag Erika Jennrich zum 88. Geburtstag Hildegard Ulitzsch zum 76. Geburtstag Bei uns zählt die Frische! Buffets Spanferkel Fischplatten MITTAGSTISCH gesmoktes Fleisch feiner Räucherfisch lecker Wurst und Schinken Tel / OASE DER ERFRISCHUNG Sylvia Mindach Straße der Solidarität Blumenthal Liebenthal Paul Dittmann zum 76. Geburtstag Bärbel Klinger zum 65. Geburtstag Maulbeerwalde Ingrid Leymann zum 60. Geburtstag Erika Stermoljan zum 68. Geburtstag Papenbruch Erich Genz zum 78. Geburtstag Gisela Rhinow zum 77. Geburtstag Rosenwinkel Fritz Schulz zum 84. Geburtstag Wernikow Edeltraut Franke zum 87. Geburtstag Marlies Dölz-Ponczeck zum 63. Geburtstag Lothar Thiele zum 65. Geburtstag Waltraud Kohlmetz zum 76. Geburtstag Manfred Tunn zum 68. Geburtstag Zaatzke Herbert Blumberg zum 73. Geburtstag Elfriede Zimmermann zum 71. Geburtstag Gundula Schmidt zum 72. Geburtstag Edeltraud Dahlke zum 73. Geburtstag Elsbeth Bork zum 91. Geburtstag Marga Baus zum 75. Geburtstag Manfred Pilgrim zum 72. Geburtstag Ingrid Blüschke zum 71. Geburtstag (Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.) 15

16 1/4 Seite ab 60,- EUR für Ihre Werbung an Haushalte in der Gemeinde Heiligengrabe Motiv: fotolia.com Sommer, Sonne, Urlaubszeit Wir kümmern uns in dieser Zeit gern um ihre Drucksachen. Impressum: Herausgeber: Auflage: Druck/Anzeigenannahme: Reepergang Pritzwalk Fon: / mail@druckerei-koch.de Gemeinde Heiligengrabe - Der Bürgermeister - Am Birkenwäldchen 1a, Heiligengrabe OT Heiligengrabe Exemplare Druckerei Albert Koch, Reepergang 1, Pritzwalk, Fon 03395/ mail@druckerei-koch.de Kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Gemeindebereich / Einzelverkauf: 0,50 (ggf. zzgl. Kosten für Versand) Es wird keine Haftung für die Inhalte externer Artikel übernommen. Für den Inhalt dieser sind ausschließlich deren Verfasser verantwortlich.

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